{"id":"bgbl2-1955-12-1","kind":"bgbl2","year":1955,"number":12,"date":"1955-05-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan)","law_date":"1955-04-26T00:00:00Z","page":629,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["629\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1955                    Ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 1955                                                                                Nr. 12\nTag                                               Inhalt:                                                                                Seite\n26. 4.55 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens zur Vollstreckung aus-\nländischer Schiedssprüche (Ratifikation durch Japan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   629\n9.5.55  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Brüsseler Vertrags und des Nordatlantikvertrags\nfür die Bundesrepublik Deutschland sowie über das Inkrafttreten des Vertrags über den\nAufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . .                            630\n9.5.55  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des AbkommEns zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über das Statut der Saar                                         631\nBekanntmachung über den Geltungsbereich\ndes Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche\n(Ratifikation durch Japan).\nVom 26. April 1955.\nJapan hat das Abkommen zur Vollstreckung aus-\nländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927\n(Reichsgesetzbl. 1930 II S. 1067) am 4. Februar 1952\nunterzeichnet und die Ratifikationsurkunde am\n11. Juli 1952 beim Generalsekretär der Vereinten\nNationen hinterlegt.\nDas Abkommen ist damit gemäß seinem Artikel 8\nfür Japan am 11. Oktober 1952 in Kraft getreten.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 21. März 1955 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 596).\nBonn, den 26. April 1955.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}