{"id":"bgbl2-1955-11-12","kind":"bgbl2","year":1955,"number":11,"date":"1955-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/11#page=20","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-11-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_11.pdf#page=20","order":12,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 23. Oktober 1954 über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland","law_date":"1955-05-05T00:00:00Z","page":628,"pdf_page":20,"num_pages":1,"content":["628                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1955, Teil II\nBekanntmadtung\nüber das Inkrafttreten des Protokolls vom 23. Oktober 1954\nüber die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland.\nVom 5. Mai 1955.\nGemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 24. März\n1955 betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954\nüber die Beendigung des Besatzungsregimes in\nder Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzbl. II\nS. 213) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Pro-\ntokoll nebst den Listen I bis V und die in seinem\nArtikel 1 genannten Briefwechsel nach seinem Arti-\nkel 3 Abs. 2 am 5. Mai 1955 12 Uhr mittags in Kraft\ngetreten sind.\nDie Ratifikationsurkunden sind hinterlegt worden\nvon\nder Bundesrepublik Deutschland am 20. April 1955,\nden Vereinigten Staaten von Amerika\nam 20. April 1955,\nder Französischen Republik                    am 5. Mai 1955\nund dem Vereinigten Königreich von\nGroßbritannien und Nordirland                 am 5. Mai 1955.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die\nBekanntmachung vom 30. März 1955 (Bundesgesetz-\nblatt II S. 301).\nBonn, den 5. Mai 1955.\nDer Bundeskanzler\nund Bundesminister des Auswärtigen\nAdenauer\nBekanntmachung\nzu Artikel 1 Abs. 2 des Zehnten Teils des Vertrags\nzur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen.\nVom 5. Mai 1955.\nGemäß § 1 des Anhangs zum Zehnten Teil des                              nannten Vertrags das Bundesamt für die Prüfung\nVertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung                              ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungs-\nentstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem                          ansprüche errichtet worden.\nam 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Pro-                            Das Bundesamt gehört zum Geschäftsbereich des\ntokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes                           Bundesministers der Justiz. Es hat seinen Sitz in\nin der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fas-                          Bonn.\nsung - Bundesgesetzbl. 1955 II S. 405 -) in Verbin-                          Für das Verfahren für die Anmeldung und Be-\ndung mit Absatz 2 des Artikels 1 des Zehnten Teils                         arbeitung von Ansprüchen auf Grund des Artikels 1\ndieses Vertrags ist als Bundesoberbehörde für die                          des Zehnten Teils des genannten Vertrags und für\nEntgegennahme, Bearbeitung und Bescheidung von                             die Befriedigung von auf solchen Ansprüchen be-\nAnträgen auf Rückgabe und Wiederherstellung nach                           ruhenden Entscheidungen gelten die Bestimmungen\nAbsatz 2 des Artikels 1 des Zehnten Teils des ge-                          des Anhangs zum Zehnten Teil dieses Vertrags.\nBonn, den 5. Mai 1955.\nDer Bundeskanzler\nund Bundesminister des Auswärtigen\nAdenauer\nDer Bundesminister der Justiz\nNeumayer\nHerausgebe r : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei. Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint In zwei gesonderten Teilen, Teil J und Teil II\nLaufend er Bezug nur durch die Post Bezugs p r e l s : viertelfährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II \"\"DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)\nEin z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen\nVoreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99\nPreis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandqebühren."]}