{"id":"bgbl2-1955-10-1","kind":"bgbl2","year":1955,"number":10,"date":"1955-04-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1955/10#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1955-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1955/bgbl2_1955_10.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen","law_date":"1955-04-09T00:00:00Z","page":597,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["597\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1955                       Ausgegeben zu Bonn am 19. April 1955                                                                                                                 Nr. 10\nTag                                                                           Inhalt:                                                                                          Seite\n9.4.55    Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe\nund -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen . . . .                                                                           597\n9.4.55    Verordnung zur Änderung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  598\n31. 3. 55  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die den Seeleuten der\nHandelsmarine für die Behandlung von Geschlechtskrankheiten zu gewährenden Erleich-\nterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   598\n31. 3. 55  Bekanntmachung über die Wiederanwendung der Internationalen Opiumabkommen . . . . . . . .                                                                              599\n2.4.55    Bekanntmachung zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse                                                                                599\n18.4.55    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechts-\nstellung der Flüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               604\n29. 3. 55 ·Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Abkommens z~ischen der Bundes~\nrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               606\nt. 4. 55  Bekanntmachung über das Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des Deutschen Kredit-\nabkommens von 1952 verbleibenden kurzfristigen deutschen Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          607\n12. 4. 55  Bekanntmachung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und Belgien über den Straßenpersonen- und -güterverkehr . . . .                                                                             607\nDritte Verordnung zur Änderung\nder Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße\nund über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen.\nVom 9. April 1955.\nAuf Grund des § 2 des Gesetzes über die Unter-                                                   Worte ,,§ 10 Nr. 2 der Rheinschiffahrtpolizeiver-\nsuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die                                                    ordnung vom 24. Dezember 1954\" ersetzt.\nBeförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnen-                                              2. In Artikel 14 Ziff. 3 werden die Zahl „9\" durch die\nwasserstraßen vom 13. November 1952 (Bundes-                                                        Zahl „10\" und die Zahl „103\" durch die Zahl „104\"\ngesetzbl. II S. 957) wird im Einvernehmen mit dem                                                   ersetzt.\nBundesminister für Arbeit verordnet:\n3. In Artikel 23 wird hinter Ziffer 3 folgende Be-\nstimmung eingefügt:\n§ 1                                                                   ,,4. Die Ansauge- und Auspuffgeräusche der Mo-\nDie Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und                                                           toren sind durch geeignete Vorrichtungen zu\n-flöße -- Anlage 1 der ,Verordnung über die Unter-                                                         dämpfen.\nsuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die                                                                Diese Bestimmung gilt vorerst nur für Neu-\nBeförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnen-                                                           bauten von Motorfahrzeugen sowie für solche\nwasserstraßen vom 30. April 1950 in der Fassung                                                            Fahrzeuge, bei denen ein Motor eingebaut\nder Verordnungen vom 18. Januar 1953 (Bundes-                                                              oder ausgewechselt wird.\"\ngesetzbl. II S. 9) und vom 15. Juni 1954 (Bundes-                                             4. In Artikel 36 Ziff. 1 wird die Zahl „ 15\" durch die\ngesetzbl. II S. 634) - wird wie folgt geändert:                                                    Zahl „17\" ersetzt.\n1. In Artikel 1 werden die Worte ,. § 9 Ziff. 2 der\nSchiffahrtpolizeiverordnung für das deutsche                                                                                                 § 2\nRheinstromgebiet vom 18. Januar 1939\" durch die                                                Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1955 in Kraft.\nBonn, den 9. April 1955.\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm"]}