{"id":"bgbl2-1954-23-1","kind":"bgbl2","year":1954,"number":23,"date":"1954-11-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1954/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1954-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1954/bgbl2_1954_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen","law_date":"1954-11-20T00:00:00Z","page":1051,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1051\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1954                Ausgegeben zu Bonn am 29. November 1954                                                                               Nr. 23\nTag                                              Inhalt:                                                                                 Seite\n27. 11. 54 Gesetz ttber die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Redl-\nnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1052\n20. 11. 54 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 3. Juni 1953 über den Freund-\nschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten\nvon Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1051\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\ndes Abkommens vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag\nzwisc:hen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 ·\nmit seinen Abänderungen.\nVom 20. November 1954.\nGemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom\n3. August 1954 über das Abkommen vom 3. )uni\n1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsu-\nlarvertrag zwischen Deutschland und den Vereinig-\nten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit\nseinen Abänderungen (Bundesgesetzbl. II S. 721)\nwird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen\nn:ach seinem Artikel VI mit dem in Washington am\n22. Oktober 1954 erfolgten Austausch der Ratifika-\ntionsurkunden in Kraft getreten ist.\nDer Vertrag vom 8. Dezember 1923 ist damit in\nseiner durch Notenwechsel vom 19. März/21. Mai\n1925 und durch das in Washington am 3. Juni 193.5\nunterzeichnete Abkommen abgeänderten Fassung\n(Reichsgesetzbl. 1925 II S. 795, 1935 II S. 743) im Ver-\nhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund den Vereinigten Staaten von Amerika mit Wir-\nkung vom 22. Oktober 1954 wirksam. Artikel VI des\nVertrages ist von der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika am 2. Juni 1953 gekündigt\nworden und somit am 2. Juni 1954 außer Kraft ge-\ntreten.\nBonn, den 20. November 1954.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nBlankenhorn"]}