{"id":"bgbl2-1954-14-2","kind":"bgbl2","year":1954,"number":14,"date":"1954-08-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1954/14#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1954-14-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1954/bgbl2_1954_14.pdf#page=4","order":2,"title":"Gesetz über das Zweite Zusatzabkommen vom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft","law_date":"1954-08-03T00:00:00Z","page":724,"pdf_page":4,"num_pages":3,"content":["724                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil II\nGesetz über das Zweite Zusatzabkommen\nvom 4. Dezember 1953 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Schweizerisdlen Eidge~ossenscbaft.\nVom 3. August 1954.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-\nsen:\nArtikel 1\nDem in Bonn am 4. Dezember 1953 unterzeichneten\nZweiten Zusatzabkommen zum Zollvertrag zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Schwei-\nzerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951\n(Bundesgesetzbl. 1952 II S. 405) wird zugestimmt.\nArtikel 2\n(1) Das Abkommen wird nachstehend mit Ge-\nsetzeskraft veröffentlicht.\n(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seiner\nZiffer II in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt\nbekanntzugeben.\nArtikel 3\nDieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn das\nLand Berlin die Anwendung dieses Gesetzes fest-\nstellt.\nArtikel 4\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.       ·\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. August 1954.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nzugleich für den Bundesminister des Auswärtigen\nBlücher\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister\nfür wirtschaftliche Zusammenarbeit\nBlücher\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard","Nr. 14-Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. August 1954                                                      725\nZweites Zusatzabkommen zum Zollvertrag\nzwischen der Bundesrepublik Deutsdlland und\nder Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951\nI.\nDie dem Zollvertrag vom 20. Dezember 1951 beigefügten\nAnlagen A (Zölle bei der Einfuhr in das Zollgebiet der\nBundesrepublik) und B (Zölle bei der Einfuhr in das Zoll-\ngebiet der Schweiz) werden in der aus den Anlagen I und II\nersichtlichen Weise geändert und ergänzt.\nII.\nDieses Zusatzabkommen bedarf der Ratifizierung. Es\ntritt am 10. Tage nach dem Austausch der Ratifikations-\nurkunden, der in Bern erfolgen soll, in Kraft.\nGeschehen zu Bonn, den 4. Dezember 1953 in zweifacher\nAusfertigung.\nFür die Regierung der                                  Für den\nBundesrepublik Deutschland Schweizerischen Bundesrat\ngezeichnet:                               gezeichnet:\nLahr                                Schaffner\nANLAGE I\nÄnderungen und Ergänzungen der Anlage A\nTel11 wird wie folgt geändert:                                                   7. In der Tarifnr. ex 3207 (Teerfarbstoffe usw.) ist hinter\nden Worten „bis zu einer Höchstmenge von 90 •/o\"\n1. An Stelle der Tarifnr. 2107 treten folgende Bestim-                              einzufügen ,., vom 1. Oktober 1953 ab bis zu einer\nmungen:                                                                          Höchstmenge von 95 8/o•.\n„ex 1903 Sogenannte Ravioli                                                  8. In der Tarifnr. ex 3816 (Zubereitete Hilfsmittel für\n(kochfertige Teigtaschen ~it                                           die Spinnstoffindustrie usw.) ist hinter den Worten\nzubereitetem Fleisch) . . . . . . . . . . . . . . 20 0/o               ,, bis zu einer Gesamthöchstmenge von 220 Ofo• einzu-\nex 2002 Sogenannte Ravioli                                                      fügen ,,, vom 1. Oktober 1953 ab bis zu einer Gesamt-\n(kochfertige Teigtaschen mit                                          höchstmenge von 225 Ofo•.\nzubereitetem Gemüse, auch mit zu-\nbereitetem Fleisch gemischt) . . . . . . 20 °/o\".                 9. In der Tarifnr. 3901 (ex B - Preßmassen) ist hinter\nden Worten „bis zu einer Höchstmenge von 125 0/o\"\n2. In der Tarifnr. 2922 (Einbasische Säuren usw.) wird                              einzufügen ,,, vom 1. Oktober 1953 ab bis zu einer\nin dem Absatz A-2-c-ex 2 folgende Bestim-                                       Höchstmenge von 130 °/o\".\nmung angefügt:\n10. In der Tarifnr. 4601 (Geflechte usw.) wird in dem\n,,Bisoxycumarinylacetat (bis - 3,3' [4 - Oxy-                                   Absatz C hinter dem Worte „gemischt\" eingefügt\ncumarinyl) Essigester) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 0/o\".           ,,, wenn ihr Wert mehr als 25 DM für 1 kg beträgt\".\n3. In der Tarifnr. 2940 ist das Wort „Arilide\" zu ändern                       10a. Die Tarifnr. 5201 erhält folgende Fassung:\nin „Arylide\".                                                                  .5201 Kunstseidengarne, ungedreht oder ge-\ndreht, ungezwirnt oder gezwirnt, nicht\n4. In der Tarifnr. 2949 wird in dem Absatz ex D hinter                                      inAufmachungen für den Einzelverkauf:\ndem Wort „Pyridinbetacarbonsäurediäthylamid\" ein-                                       B - aus künstlicher Spinnmasse:\ngefügt „ und dessen Doppelsalz mit Calciumrhodanid •.\na~s Sp!nnmasse mit Luft-\n5. In der Tarifnr. 2964 (Lactone) wird in dem Absatz B                                           emschlussen ................... . frei\ndie Bestimmung „ex 2 - Oxycumarine •....... 8\"                                               andere:\ndurch folgende Bestimmung ersetzt:                                                           ungezwirnt oder einmal gezwirnt 130/o\n,,ex 2 -    Parachlorphenylacetyläthyloxy-                                                     mehrmals gezwirnt ............ . 15   °,•..\ncumarin (3 - [a - (p - Chlor-                                    11. In der Tarifnr. 5304 (Zellwollgarne usw.) wird in den\nphenyl) - p - acetyläthyl) - 4 -                                      Absätzen B-1-ex a, B-2-ex a und B-2-b-1\noxycumarin) und Phenylpropyloxy-                                      jeweils hinter dem Wort „Schappeseidengarne an-\ncumarin (3 - [1' - Phenyl - propyl]                                   gefügt ,,, gegen Vorlage regierungsseitig anerkannter\n- 4 - oxycumarin) . . . . . . . .. . .. . .           8 Ofo•.          Zeugnisse\".\n6. In der Tarifnr. 3003 (Arzneiwaren usw.) ist hinter den                      12. In der Tarifnr. 5305 (Zellwollgarne usw.) wird in dem\nWorten „bis zu einer Höchstmenge von 175 °/o• ein-                              Absatz ex B hinter dem Wort „Kreuzhaspelung\" an-\nzufügen ,,, vom 1. Oktober 1953 ab bis zu einer Höchst-                         gefügt ,., gegen Vorlage regierungsseitig anerkannter\nmenge von 180 °/o•.                                                             Zeugnisse\".","726                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil II\n13. In der Tarifnr. 5809 (Tüll usw.) wird vor dem Absatz C                          ex 8706 Teile und Zubehör für Kraftwagen\n(aus Baumwolle) eingefügt:                                                              oder Motorschlepper, auch roh,\nanderweit weder genannt noch inbe-\n,.ex A -     aus Seide:                                                                   griffen, aus Eisen oder Stahl:\nTüll mit einer einzigen Art regelmäßi-                                          A -   Bestandteile und Zubehör für\nger Zellen von gleicher Form und Größe                                                  Karosserien, Aufbauten oder\nund einer nach Form und Größe glei-                                                     Führerhäuser:\nchen Art von Nebenzellen . . . . . . . . . . 24 °/o\nex    -   in einem Stück gegossen,\nex B - aus synthetischen oder künstlichen                                                          roh, bis 31. 3. 1955 . . . . . . . .      5 8/o\nSpinnstoffen:\nB -     andere Teile und Zubehör:\nTüll mit einer einzigen Art regelmä-\nßiger Zellen von gleicher Form und                                              ex 2 -    andere:\nGröße und einer nach Form und Größe\ngleichen Art von Nebenzellen . . . . . . . 24 °/o\".                                       a -   in einem Stück gegos-\nsene, auch bearbeitete\n14. In der Tarifnr. 6003 (Strümpfe usw.) wird in dem                                                          Radteile in Stern- oder\nAbsatz B hinter dem Worte „Tierhaaren\" und in dem                                                       Scheibenform für Kraft-\nAbsatz D bis H hinter dem Worte „Spinnstoffen\" an-                                                      wagen, auch in Verbin-\ngefügt ,. , ausgenommen Strümpfe, deren Beinlänge                                                        dung mit aus dem Bun-\nganz aus Kunstseide aus synthetischer Spinnmasse                                                        desgebiet gelieferten\nbesteht\".                                                                                               Felgen und Brems-\ntrommeln . . . . . . . . . . .       5 0/o\n15. Die Tarifnr. 6106 erhält folgende Fassung:                                                          b -   andere, in einem Stück\ngegossen, roh, bis 31. 3.\n,.6106 Schals, Schärpen, Halstücher, Kragen-                                                            1955 . . . . . . . . . . . . . . . . 5 °;,\nschoner, Kopftücher, Schleier und der-\ngleichen:                                                             ex 8711 Teile und Zubehör von Motorrädern\noder Fahrrädern, anderweit weder ge-\nA -    ganz oder teilweise aus Tüll                                             nannt noch inbegriffen, aus Eisen\noder Spitzenstoffen oder mit                                             oder Stahl in einem Stück gegossen,\nSpitzen, Stickereien, Auszieh-                                           roh, bis 31. 3. 1955 . .. . . . .. .. . . . . . .    5 Ofo•.\narbeit, Applikationen oder an-\nderen ähnlichen Verzierungen\nversehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 8/o   Teil II wird wie folgt geändert:\nB -    andere:\n- aus Seide:                                            1. Die Bestimmung „Zu Tarifnr. 2107\" wird gestrichen.\nmit einem Werte von mehr\n2. Die Bestimmungen „Zu Tarifnr. 3003\" werden wie folgt\nals 11,50 DM bis 14,50 DM\ngeändert:\nfür 1 qm . . . . . . . . . . . . . . . .   18 0/o\nmit einem Werte von mehr                               a) in dem Absatz a, letzter Satz, wird hinter „3 617 000\nals 14,50 DM für 1 qm . . . .              15 8/o          DM\" eingefügt ,, , vom 1. Oktober 1953 ab (1800/o\n2 - aus Wolle oder feinen TieF-                                   von 2 067 000 DM=) 3 720 600 DM\";\nhaaren . . . . . . . . . . . . . . . . .   18 0/o\nb) in dem Absatz b ist anzufügen: ,,Die Mehrmengen,\n4 - aus anderen Spinnstoffen                     18 0/o\".         die sich aus der Kontingentserhöhung ab 1. Oktober\n1953 ergeben, können im Kalenderjahr 1954 aus-\n16. Die ,,Allgemeine Anmerkung zum Abschnitt XV\" wird                                  genutzt werden. •;\nwie folgt geändert:\nc) in dem Absatz c werden die Worte „drei Zollstel-\na) die Ziffer 2 (sogenannte Präzisionsteile) wird ge-                            len\" durch „vier Zollstellen\" ersetzt.\nstrichen;\n3. Die Bestimmungen „Zu Tarifnr. 3207\" werden wie folgt\nb) die Ziffer 3 wird Ziffer 2.                                              geändert:\n17. Die Tarifnr. 8706 (Radteile in Stern- oder Scheiben-                          a) in dem Absatz a, letzter Satz, wird hinter „8679600\nform) wird gestrichen. An ihre Stelle treten folgende                            DM\" eingefügt ,, , vom 1. Oktober 1953 ab (95 0/o\nBestimmungen:                                                                    von 9644000 DM=) 9161800 DM\";\n,.ex 8610 Bestandteile von Schienenfahrzeu-                                   b) in dem Absatz b ist anzufügen: ,.Die Mehrmengen,\ngen, anderweit weder genannt noch                                     die sich aus der Kontingentserhöhung ab 1. Oktober\ninbegriffen, aus Eisen oder Stahl in                                  1953 ergeben, können im Kalenderjahr 1954 ausge-\neinem Stück gegossen, roh:                                            nutzt werden.\";\nex A -    Teile von Fahrgestellen                                c) in dem Absatz c werden die Worte „drei Zollstel-\n(Drehgestellen und Unter-                                   len\" durch \"vier Zollstellen\" ersetzt.\ngestellen aller Art), bis\n31. 3. 1955 . . . . . . . . . . . . . . .   5 °/o   4. Die Bestimmungen „Zu Tarifnr. 3816\" werden wie folgt\nex C -    Teile von Bremsvorrich-                                geändert:\ntungen aller Art, bis 31. 3.\n1955 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5 °/o      a) in dem Absatz a, letzter Satz, wird hinter „4 050 200\nDM\" eingefügt ,, , vom 1. Oktober 1953 ab (225 8/o\nex D -    Radmittelstücke und an-                                     von 1841000DM=) 4142250 DM\";\ndere Teile von Rädern als\nRadreifen und Radfelgen,                               b) in dem Absatz c ist anzufügen: ,.Die Mehrmengen,\nbis 31. 3. 1955 . . . . . . . . . . . .     5 °/o           die sich aus der Kontingentserhöhung ab 1. Oktober\nE -    andere:                                                     1953 ergeben, können im Kalenderjahr 1954 ausge-\nnutzt werden.\";\nex 2  - andere,         ausgenommen\nPuffer und Teile davon,                             c) in dem Absatz d werden die Worte „drei Zollstel-\nbis 31.3.1955 . . . . . . . . . .        5 °/o           len\" durch „vier Zollstellen\" ersetzt."]}