{"id":"bgbl2-1954-13-8","kind":"bgbl2","year":1954,"number":13,"date":"1954-07-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1954/13#page=60","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1954-13-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1954/bgbl2_1954_13.pdf#page=60","order":8,"title":"Bekanntmachung über die Wiederanwendung des Übereinkommens und Statuts über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen im Verhältnis zu Pakistan","law_date":"1954-07-01T00:00:00Z","page":720,"pdf_page":60,"num_pages":1,"content":["720                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1954, Teil II\nBekanntmadlung über die Wiederanwendung\n- des Ubereinkommens und Statuts über die internationale Redttsordnung der Eisenbahnen\nim Verhältnis zu Pakistan.\nVom 1. Juli 1954.\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung von Pakistan ist\ndurch Notenwechsel Einverständnis darüber festge-\nstellt worden, daß das in Genf am 9. Dezember 1923\nunterzeichnete Ubereinkommen und Statut über\ndie internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen\nnebst Zeichnungsprotokoll (Reichsgesetzbl. 1927 II\nS. 909) im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Pakistan mit Wirkung vom 1. Mai\n1954 gegenseitig wieder angewendet wird.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an\ndie Bekanntmachung vom 20. April 1954 (Bundes-\ngesetzbl. II S. 572).\nBonn, den 1. Juli 1954.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein\nFundsfellennadaweis über die Bundesgesefziebuni\nnada dem Sfande vom 31. Dezember 1953\nbestehend aus\neiner nach Sachgebieten gegliederten systematischen Obersicht\naller von 1949 bis 1953 im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger verkündeten\nGesetze und Verordnungen sowie sonstiger Verölfentlichungen\nnebst\neinem alphabetischen Sachverzeichnis zu der systematischen Ubersicht.\nDer Fundstellennachweis stellt ein erschöplendes Nachschlagewerk über die seit 1949\nim Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger verkündeten Gesetze und Verordnungen\nsowie über sonstige Veröltentlichungen dar. Durch das der neuen Aullage beige-\ngebene Sachverzeichnis wird das Au/finden einer Vorschrift besonders erleichtert.\nPreis: DM 2,- einschl. Porto und Verpackung.\nLielerung erlolgt gegen Voreinsendung des Betrages aut Postscheckkonto Köln 399,\nBundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt. Die Bestellung ist lediglich aut\ndem Zahlungsabschnitt zu vermerken.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei, Bonn.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II\nLauf c n der Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)\nEin z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) -        Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen\nVoreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesanzeiger-Verlags-GmbH.-Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99.\nPreis dieser Ausgabe DM 1,20 zuzüglich Versandgebühren."]}