{"id":"bgbl2-1954-1-3","kind":"bgbl2","year":1954,"number":1,"date":"1954-01-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1954/1#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1954-1-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1954/bgbl2_1954_1.pdf#page=13","order":3,"title":"Bekanntmachung über die Wiederanwendung des deutsch-amerikanischen Abkommens betreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz","law_date":"1954-01-05T00:00:00Z","page":13,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["--------···--····-·····----· ..\nNr. 1 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Januar 1954  13\nBekanntmadlung\nüber die Wiederanwendung des deutsch-amerikanisdlen Abkommens\nbetreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz.\nVom 5. Januar 1954.\nZwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Vereinigten\nStaaten von Amerika ist durch Erk13rungen vom\n31. März 1953/16. April 1953 Einverständnis darüb.er\nfestgestellt worden, daß das am 23. Februar 1909 in\nWashington unterzeichnete Abkommen betreffend\nden gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz (Reichs-\ngesetzbl. 1909 S. 895) im Verhältnis zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und den Vereinigten\nStaaten von Amerika gegenseitig mit der Maßgabe\nwieder angewendet wird; daß dadurch irgendwelche\nRechte in der Bundesrepublik Deutschland, die\nStaatsangehörige der Vereinigten Staaten im übri-\ngen beanspruchen können, nicht berührt werden,\nsowie unbeschadet irgendwelcher Bestimmungen\ndes Abkommens, die seit dem Ausbruch der Feind-\nseligkeiten zwischen Deutschland und den Vereinig-\nten Staaten etwa weiterhin wirksam waren oder\nerneut wirksam geworden sind.\nBonn, den 5. Januar 1954.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Handelsabkommens vom 21. April 1951\n.zwischen der Regierung der ·Bundesrepublik Deutschland\nund der Königlich Ägyptischen Regierung.\nVom 12. Januar 1954.\nAuf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes\nvom 24. April 1952 über das Handelsabkommen vom\n21. April 1951 zwischen der Regierung der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Königlich Ägyptischen\nRegierung (Bundesgesetzbl. II S. 525) wird hiermit\nbekanntgemacht, daß das Abkommen am Tage nad1\nder Verkündung des Gesetzes, das ist am 31. Mai\n1952 in Kraft getreten ist.\nDie Artikel I, IV, VI und VII des Abkommens sind\nbereits mit Wirkung vom 1. Juni 1951 vorläufig an-\ngewendet worden.\nBonn, den 12. Januar 1954.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}