{"id":"bgbl2-1953-8-1","kind":"bgbl2","year":1953,"number":8,"date":"1953-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1953/8#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1953-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1953/bgbl2_1953_8.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über die Ratifikation der drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich","law_date":"1953-04-15T00:00:00Z","page":127,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["127\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1953                       Ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 1953                                             Nr. 8\nTag                                               Inhalt:                                               Seite\n15.4.53   Bekanntmachur:ig über die Ratifikation der drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte\nin der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft\ngegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich . . .............. .        127\n22. 4.53  Bekanntmachung über die Ratifikation des Handelvertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Republik Chile ................................................... .         128\n30. 4.53   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 10. September 1952 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel ................................. .         128\n30. 4.53  Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen vom 25. Juli 1934 über den gegenseitigen\nSchutz gegen das Denguefieber ........................................................ .         129\n22. 4.53  Bekanntmachung über die \\Niederanwendung von Vorkriegsverträgen gegenüber Brasilien ..           129\n20. 5.53   Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 zwischen der\nBund<!srepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Fürsorge\nfür Hilfsbedürftige nebst Schlußprotokoll . . . . . ......................................... .  129\n24. 4.53  Bekanntmachung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung vom 1. Februar\n1952 über den Straßenpersonen- und -güterverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund Belgien ............................................ , ............................ .        130\n23. 4.53  Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr ............ .             130\n11. 5. 53  Bekannt111c1ehung über die Wiederanwendung von Vorkriegsverträgen gegenüber Osterreich          130\nBekanntmachung\nüber die Ratifikation der drei Abkommen\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft\nüber die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz,\nüber die Regelung der Forderungen der Schweizeris dlen Eidgenossenschaft\ngegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich.\nVom 15. April 1953.\nAuf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom\n7. März 1953 über die drei Abkommen zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen\nEidgenossenschaft über die deutschen Vermögens-\nwerte in der Schweiz, über die Regelung der For-\nderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft\ngegen das ehemalige Deutsche Reich und zum\ndeutschen Lastenausgleich (Bundesgesetzbl. II S. 15)\nwird hiermit bekanntgemacht, daß die Abkommen\nratifiziert worden sind. Der Austausch der Ratifika-\ntionsurkunden hat am 19. März 1953 in Bern statt-\nyefunden.\nDie Abkommen sind demnach am 19. März 1953\nin Kraft getreten, und zwar\ndas Abkommen über die deutschen Vermögens-\nwerte in der Schweiz gemäß seinem Artikel 24,\ndas Abkommen über die Regelung der Forde-\nrungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft\ngegen das ehemalige Deutsche Reich gemäß seinem\nArtikel 8,\ndas Abkommen zum deutschen Lastenausgleich\ngemäß seinem Artikel 5.\nBonn, den 15. April 1953.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung des Staatssekretärs\nBlankenhorn"]}