{"id":"bgbl2-1953-19-2","kind":"bgbl2","year":1953,"number":19,"date":"1953-11-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1953/19#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1953-19-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1953/bgbl2_1953_19.pdf#page=32","order":2,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten verschiedener zweiseitiger Abkommen zur Schuldenregelung mit den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und mit Frankreich","law_date":"1953-10-14T00:00:00Z","page":590,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["590                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Teil II\nBekanntmachung über das Inkrafttreten\nverschiedener zweiseitiger Abkommen zur Schuldenregelung mit den Vereinigten St.aalen\nvon Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und mit Frankreid1.\nVom 14. Oktober 1953.\nI. Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom               der Lieferung von Ubersdrnßgütem an Deutsch-\n24. August 1953 betreff end das Abkommen vom           land (Bundesgesetzbl. II S. 496) wird hiernut be-\n27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik           kanntgemadlt, daß das Abkommen nach seinem\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von            Artikel X am 16. September 1953 und der Brief-\nAmerika über die Verschuldung Deutschlands             wechsel, soweit dieser auf die Durchführung des\naus Entscheidungen der ceutsc.\"-1-amerikanisd1en       Artikels IV des Abkommens Bezug hat, nad1\nGemischten Kommission (Bundesgesetzbl. II              seiner Ziffer IV am 15. September 1953 in Krnft\nS. 486) wird hiermit bekanntgemacht, daß das           getreten sind.\nAbkommen nach seiner Nummer 12 Buchstaben\nIV. Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom\na und b am 16. September 1953 in Kraft getreten\n24. August 1953 betreffend das Abkommen vom\nist, nachdem die Ratifikationsurkunden am\n27. Februar 1953 zwischen der Regierung der\n15. September 1953 in Washington ausgetauscht\nBundesrepublik Deutschland und Ihrer Maje~tät\nworden waren.\nRegierung im Vereinigten Königreich von Groß-\nII. Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom               britannien und Nordirland über die Regelung\n24. August 1953 betreffend das Abkommen vom            der Ansprüche des Vereinigten Königreid1s aus\n27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik           der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirt-\nDeutsd1land und den Vereinigten Staaten von            sdlaftshilfe (Bundesgesetzbl. II S. 503) wird hier-\nAmerika über die Regelung der Ansprüche der            mit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach\nVereinigten Staaten von Amerika aus der                seinem Artikel 10 am 16. September 1953 in\nDeutschland geleisteten Nachkriegs-Wirtschafts-        Kraft getreten ist, nachdem die Ratifikations-\nhilfe (außer der Lieferung von Uberschußgütern)        urkunden am 4. SeptemlJer 1953 in London aus-\n- Bundesgesetzbl. II S. 491 - wird hiermit be-         getauscht worden waren.\nkanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem          V. Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom\nArtikel VIII am 16. September 1953 in Kraft ge-        24. August 1953 betreffend das Abkommen vom\ntreten ist.                                            27. Februar 1953 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung\nIII: Gemäß Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom               der Französischen Republik über die Regelung\n24. August 1953 betreffend das Abkommen vom            der Ansprüdle der Französischen Regierung aus\n27. Februar 1953 zwischen der Bundesrepublik           der Deutschland geleisteten Nachkriegs-Wirt-\nDeutsmland und den Vereinigten Staaten von             schaftshilfe (Bundesgesetzbl. II S. 508) wird hier-\nAmerika über die Regelung der Verbindlich-             mit bekanntgemacht, daß das Abkommen gemäß\nkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegen-           seinem Artikel 7 am 16. September 1953 in Kraft\nüber den Vereinigten Staaten von Amerika aus           getreten ist.\nBonn, den 14. Oktober 1953.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}