{"id":"bgbl2-1953-1-1","kind":"bgbl2","year":1953,"number":1,"date":"1953-01-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl2/1953/1#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl2-1953-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl2/1953/bgbl2_1953_1.pdf#page=1","order":1,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten von internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens","law_date":"1952-12-29T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\n1953                   Ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 1953                                                               Nr. 1\nTag                                                      Inhalt:                                                              Seite\n29. 12. 52 Bek~nntmachung über das Inkrafttreten von internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete\ndes Zollwesens      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . .\n12. 12. 52 Bekanntmachung über das Inkraft~reten des · Abkommens zwischen der B.undesrepublik\nDeutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung vom 29. März 1951·\nnebst Schlußprotokoll und der Zweiten und Dritten Zusatzvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . •                     2\n14. 1. 53 Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien                         2\nBekanntmadlung ilber das Inkrafttreten\nvon internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens.\nVom 29. Dezember 1952.\nAuf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes über\ninternationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des\nZollwesens vom 17. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl.\n1952 II S. 1} wird hiermit bekanntgemacht, daß die\nRatifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutsch-\nland zu dem Abkommen über den Zollwert der\nWaren und zu dem Abkommen ü15er die Gründung\neines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete\ndes Zollwesens am 4. November 1952 beim Bel-\ngischei:i Ministerium für Auswärtige Angelegen-\nheiten hinterlegt wurden.\nBis dahin hatten ,folgende sechs Signatarstaaten\nihre Ratifikationsurkunden zu dem Abkommen über\ndie Gründung eines Rates für die Zus.ammenarbeit\nauf dem Gebiete des Zollwesens hinterlegt:\nNorwegen                 am 6. August J951,\nDänemark                 am 19. Oktober 1951,\nGriechenland             am 10. Dezember 1951,\nGroßbritannien\nund Nordirland           am 11. September 1'952,\nFrank.reich              am ·6. Oktober 1952 und\nSchweden                 ani.17. Oktober 1952.\nMit der Hinterlegung der Ratifikations1:1rkunde am\n4. November 1952 durch die Bundesrepublik Deutsch-\nland als siebel)ten Signatarstaat i,st das Abkommen\ngemäß seinem Artikel XVII Absatz (a} an diesem\nTage in Kraft getreten und damit au& für die Bundes-\nrepublik Deutschland •wirksam geworden.\nDas Inkrafttreten des Abkommens über· den Zoll.-\nwert der Waren gemäß seinem Artikel XIV Absatz (a)\nwird bekanntgegeben werden, nachdem zu diesem\nAbkommen ebenfalls sieben Staaten Ratifikatfons-\nurkunden hinterlegt haben.\nBonn, den 29. Dezember 1952.\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nIn Vertretung\nHallstein"]}