{"id":"bgbl1-2022-8-1","kind":"bgbl1","year":2022,"number":8,"date":"2022-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/8#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_8.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen","law_date":"2022-03-09T00:00:00Z","page":314,"pdf_page":2,"num_pages":75,"content":["314                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nVerordnung\nzur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen\nVom 9. März 2022\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungs-                                           Abschnitt 2\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                          Berufsausbildung\n4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) in Verbindung mit § 1                     zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau\nAbsatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom\n16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisa-                                        Unterabschnitt 1\ntionserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176)                                         Abschlussprüfung\nverordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und\n§  8   Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nKlimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministe-\n§  9   Inhalt des Teiles 1\nrium für Bildung und Forschung:\n§ 10   Prüfungsbereich des Teiles 1\n§ 11   Inhalt des Teiles 2\nInhaltsübersicht\n§ 12   Prüfungsbereiche des Teiles 2\nArtikel 1   Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotel-\nfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann       § 13   Prüfungsbereich „Veranstaltungen und Food-and-\nfür Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotel-                Beverage-Management“\nmanagement (Hotelberufeausbildungsverordnung –          § 14   Prüfungsbereich „Revenue-Management, Marketing und\nHotelAusbV)                                                    Verkauf“\nArtikel 2   Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft    § 15   Prüfungsbereich „Organisation des Beherbergungsbe-\nfür Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und              triebes“\nVeranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Res-     § 16   Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“\ntaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum        § 17   Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen\nFachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau                für das Bestehen der Abschlussprüfung\nfür Systemgastronomie (Gastronomieberufeausbil-\n§ 18   Mündliche Ergänzungsprüfung\ndungsverordnung – GastroAusbV)\nArtikel 3   Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nUnterabschnitt 2\nArtikel 1                                             Zusatzqualifikation Bar und Wein\nVerordnung                               § 19   Inhalt der Zusatzqualifikation\nüber die Berufsausbildungen                           § 20   Prüfung der Zusatzqualifikation\nzum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau\nAbschnitt 3\nsowie zum Kaufmann für Hotelmanagement\nund zur Kauffrau für Hotelmanagement                                              Berufsausbildung\nzum Kaufmann für Hotelmanagement\n(Hotelberufeausbildungsverordnung                               und zur Kauffrau für Hotelmanagement\n– HotelAusbV)*\nUnterabschnitt 1\nInhaltsübersicht                                                    Abschlussprüfung\nAbschnitt 1                              § 21   Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nGegenstand, Dauer und                             § 22   Inhalt des Teiles 1\nGliederung der Berufsausbildungen                          § 23   Prüfungsbereich des Teiles 1\n§   1     Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe              § 24   Inhalt des Teiles 2\n§   2     Dauer der Berufsausbildungen                              § 25   Prüfungsbereiche des Teiles 2\n§   3     Begriffsbestimmungen                                      § 26   Prüfungsbereich „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkula-\ntion“\n§   4     Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs-\nrahmenpläne                                               § 27   Prüfungsbereich „Revenue-Management, Marketing und\nkaufmännische Steuerung“\n§ 5       Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und\nzur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild             § 28   Prüfungsbereich „Personalwirtschaft“\n§ 6       Struktur der Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotel-     § 29   Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“\nmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement           § 30   Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen\nsowie Ausbildungsberufsbild                                      für das Bestehen der Abschlussprüfung\n§ 7       Ausbildungsplan                                           § 31   Mündliche Ergänzungsprüfung\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des                          Unterabschnitt 2\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der                   Zusatzqualifikation Bar und Wein\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-    § 32   Inhalt der Zusatzqualifikation\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlicht.                          § 33   Prüfung der Zusatzqualifikation","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              315\nAnlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum     (8) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein\nHotelfachmann und zur Hotelfachfrau                Küchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann.\nAnlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum\nKaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für     (9) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine\nHotelmanagement                                    Kombination verschiedener Komponenten.\nAnlage 3 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu-    (10) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser\nsatzqualifikation Bar und Wein\nVerordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu-\ntaten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren\nAbschnitt 1                        zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver-\nGegenstand, Dauer und                        tieftes Fachwissen.\nGliederung der Berufsausbildungen\n§4\n§1                                                Gegenstand der\nStaatliche                         Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne\nAnerkennung der Ausbildungsberufe                      (1) Gegenstand der Berufsausbildung zum Hotel-\nDie Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun-           fachmann und zur Hotelfachfrau sind mindestens die im\ngen                                                          Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertig-\n1. Hotelfachmann und Hotelfachfrau und                       keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\n2. Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für                (2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Kauf-\nHotelmanagement                                          mann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für\nHotelmanagement sind mindestens die im Ausbil-\nwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes\ndungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten,\nstaatlich anerkannt.\nKenntnisse und Fähigkeiten.\n§2                               (3) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie\nsie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben\nDauer der Berufsausbildungen\nist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden,\n(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Hotel-       wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten\nfachmann und Hotelfachfrau dauert drei Jahre.                oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil-\n(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Kauf-        denden liegen, die Abweichung erfordern.\nmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotel-                (4) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge-\nmanagement dauert drei Jahre.                                nannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nsollen von den Ausbildenden so vermittelt werden,\n§3                            dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfä-\nBegriffsbestimmungen                        higkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes\n(1) Check-in im Sinne dieser Verordnung ist der ge-       erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt\nsamte Arbeitsprozess, der bei der Anreise von Gästen         insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und\ndurchzuführen ist.                                           Kontrollieren bei der Ausübung der beruflichen Auf-\ngaben ein.\n(2) Check-out im Sinne dieser Verordnung ist der ge-\nsamte Arbeitsprozess, der bei der Abreise von Gästen\n§5\ndurchzuführen ist.\nStruktur der\n(3) Housekeeping-Management im Sinne dieser Ver-\nBerufsausbildung zum Hotelfachmann und\nordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle und\nzur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild\nKoordination der Reinigung, Pflege, Instandhaltung\nund Hygiene von Gästezimmern, öffentlichen Gastbe-              (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:\nreichen und Wirtschaftsräumen.                               1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\n(4) Food-and-Beverage-Management im Sinne die-                Fähigkeiten sowie\nser Verordnung ist die Planung, Organisation, Kontrolle\n2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Koordination der gastronomischen Leistungen und\nund Fähigkeiten.\nAktivitäten in einem Hotelbetrieb.\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in\n(5) Revenue-Management im Sinne dieser Verord-\nBerufsbildpositionen gebündelt.\nnung ist die Steuerung von Verfügbarkeiten, Preisen\nund Umsätzen zum Zweck der Gewinnmaximierung.                   (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-\n(6) Channel-Management im Sinne dieser Verord-            den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\nnung ist die Erschließung, Umsetzung und Kontrolle             1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle-\nverschiedener Vertriebskanäle.                                    xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des\n(7) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung               Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,\nist ein systematisches, nach übergeordneten Grund-             2. Annahme und Einlagerung von Waren,\nsätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes\nKonzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und            3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der\nbeim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer              Küche oder in der Produktion,\nKontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und             4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im\ndokumentiert werden.                                              Wirtschaftsdienst,","316              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                  5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im\nService,                                                     Service,\n6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,                       6. Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,\n7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen            7. Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen\nsowie Arbeiten in der Reservierung,                          sowie Arbeiten in der Reservierung,\n8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage-                  8. Gästekommunikation und Beschwerde-Manage-\nment,                                                        ment,\n9. Organisation des Empfangs- und Reservierungs-              9. Planung, Durchführung und Analyse des Channel-\nbereiches,                                                   Managements und des Revenue-Managements,\n10. Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping-                10. Entwicklung, Einsatz und Auswertung von Marke-\nManagement,                                                  tingmaßnahmen,\n11. Wahrnehmung von Aufgaben             im   Food-and-      11. Steuerung, Kalkulation und Analyse von Veranstal-\nBeverage-Management,                                         tungen,\n12. Umsetzung der betrieblichen Strategien des               12. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,\nChannel-Managements         und    des    Revenue-      13. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team\nManagements,                                                 und an Schnittstellen sowie Prozesssteuerung,\n13. Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförde-               14. Planung, Umsetzung und Auswertung von Arbeits-\nrung und des Marketings,                                     und Personalprozessen,\n14. Verkauf, Organisation und Durchführung von Ver-          15. Warenwirtschaft und Einkauf und\nanstaltungen,                                           16. kaufmännische Steuerung und Kontrolle.\n15. Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,             (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver-\n16. qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im            mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nTeam und an Schnittstellen und                          sind:\n17. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.                1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil-\ndung sowie Arbeits- und Tarifrecht,\n(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver-\nmittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten          2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,\nsind:                                                        3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,\n1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil-         4. digitalisierte Arbeitswelt und\ndung sowie Arbeits- und Tarifrecht,\n5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.\n2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,\n3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,                                                      §7\n4. digitalisierte Arbeitswelt und                                                 Ausbildungsplan\n5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.                           Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der\nAusbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbil-\n§6                                dungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für\njede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstel-\nStruktur der                          len.\nBerufsausbildung zum Kaufmann\nfür Hotelmanagement und zur Kauffrau                                        Abschnitt 2\nfür Hotelmanagement sowie Ausbildungsberufsbild\nBerufsausbildung zum\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:\nHotelfachmann und zur Hotelfachfrau\n1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten sowie                                                          Unterabschnitt 1\n2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse                        Abschlussprüfung\nund Fähigkeiten.\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in                                     §8\nBerufsbildpositionen gebündelt.                                       Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\n(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-          (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1\nden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:           und 2.\n1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle-               (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt-\nxion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des       finden.\nGasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,\n(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.\n2. Annahme und Einlagerung von Waren,                          (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1\n3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der            der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem\nKüche oder in der Produktion,                           Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.\n4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                   (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige\nWirtschaftsdienst,                                      Stelle fest.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               317\n§9                              1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass-\nInhalt des Teiles 1                          bezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs-\nmittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren\nTeil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf                und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen,\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die           2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personal-\nersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-              und Betriebshygiene in Küche und Service darzu-\nnisse und Fähigkeiten sowie                                  stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene-\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden                 bestimmungen einzuleiten,\nLehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan        3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe\n(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und           von einfachen Speisen und Gerichten sowie von\nFähigkeiten entspricht.                                      Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün-\nschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern\n§ 10                                 und\nPrüfungsbereich des Teiles 1                   4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res-\nsourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund-\n(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-\nheitsschutz in Küche und Service zu ergreifen.\nbereich „Aufgaben am Empfang und gastronomische\nAngebote“ statt.                                             Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling\nhat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-\n(2) Im Prüfungsbereich „Aufgaben am Empfang und\nfungszeit beträgt 60 Minuten.\ngastronomische Angebote“ besteht die Prüfung aus\nzwei Teilen.                                                    (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den\nPrüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu\n(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,         gewichten:\ndass er in der Lage ist,\n1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,\n1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas-\n2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.\nsen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren\nsowie die Arbeitsmittel auszuwählen,\n§ 11\n2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,\nInhalt des Teiles 2\n3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien-            (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\ntiert zu gestalten,\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann-\n4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz             ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\nund zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten,\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden\n5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung             Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\nzu erfassen und zu erläutern,                                (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\n6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungsstel-                 Fähigkeiten entspricht.\nlung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rechnung             (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig-\nund die Vorgehensweise der Rechnungsstellung zu          keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-\nbegründen,                                               stand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur\n7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb-          insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung\nnisse zu dokumentieren und zu bewerten und               der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.\n8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung                                     § 12\nsowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an\nNachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.                     Prüfungsbereiche des Teiles 2\nFür den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde             Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden\nzu legen:                                                    Prüfungsbereichen statt:\n1. „Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Manage-\n1. Arbeiten am Empfang sowie\nment“,\n2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten:                   2. „Revenue-Management, Marketing und Verkauf“,\na) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,                     3. „Organisation des Beherbergungsbetriebes“ sowie\nb) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder           4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.\nc) Warenannahme und -lagerung.\n§ 13\nDie weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2\nNummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling                               Prüfungsbereich\nhat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der                           „Veranstaltungen und\nDurchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird                      Food-and-Beverage-Management“\nmit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref-            (1) Im Prüfungsbereich „Veranstaltungen und Food-\nfende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt       and-Beverage-Management“ hat der Prüfling nachzu-\ninsgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch             weisen, dass er in der Lage ist,\ndauert höchstens 15 Minuten.                                 1. gastronomische Angebote unter Berücksichtigung\n(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,            von Belegungszahlen, Warenbedarf, organisatori-\ndass er in der Lage ist,                                         schen Anforderungen, Personaleinsatz und ökologi-","318              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nschen sowie ökonomischen Aspekten zu planen, zu                                    § 15\nkalkulieren und zu bewerten,\nPrüfungsbereich\n2. Beschaffungsbedarfe von Lebensmitteln und Be-                  „Organisation des Beherbergungsbetriebes“\ntriebsmitteln zu ermitteln und die Lebensmittel und\nBetriebsmittel unter Berücksichtigung von Aspekten          (1) Im Prüfungsbereich „Organisation des Beherber-\nder Qualität und der Nachhaltigkeit auszuwählen,         gungsbetriebes“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass\ner in der Lage ist,\n3. Wareneinsätze und Verkaufspreise zu kalkulieren,\n1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas-\n4. Arbeitsschritte zur Erstellung eines Kassenab-\nsen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün-\nschlusses zu erläutern und mögliche Fehlerquellen\nden sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege\naufzuzeigen,\naufzuzeigen und zu begründen,\n5. Kassenberichte, insbesondere im Hinblick auf Arti-\nkel, Zahlungsmittel und verkaufsfördernde Maßnah-        2. Daten und Informationen unter Berücksichtigung\nmen, auszuwerten,                                            der büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten\nund weiterzugeben,\n6. Warenannahmen, Warenentnahmen oder Lagerbe-\nstände unter Berücksichtigung der hygienischen,          3. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro-\nrechtlichen und ökonomischen Grundsätze sowie                zessorientiert zu handeln,\nunter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhal-         4. situationsgerecht mit Teammitgliedern oder Gästen\ntigkeit zu kontrollieren, zu dokumentieren und bei           zu kommunizieren sowie\nAbweichungen von den Vorgaben betriebsübliche\nKorrekturmaßnahmen einzuleiten,                          5. Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.\n7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und zu bewerten und             (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der\nbei Abweichungen von den Vorgaben betriebsüb-            folgenden Gebiete zugrunde zu legen:\nliche Korrekturmaßnahmen einzuleiten und\n1. Organisation und Arbeiten in der Reservierung,\n8. Veranstaltungsangebote für ein Verkaufsgespräch\naufzubereiten und zielgruppenorientiert zusammen-        2. Organisation des Empfangsbereiches oder\nzustellen oder Ablaufpläne unter Berücksichtigung        3. Housekeeping-Management.\nvorgegebener Rahmenbedingungen und Anforde-\n(3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachge-\nrungen zu erstellen.\nspräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der           höchstens 20 Minuten.\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die\ndem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach-\n§ 14                              gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt\nPrüfungsbereich                          werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen\n„Revenue-Management, Marketing und Verkauf“                 sich auf zwei unterschiedliche Gebiete nach Ab-\n(1) Im Prüfungsbereich „Revenue-Management,               satz 2. Für die Vorbereitung auf das fallbezogene\nMarketing und Verkauf“ hat der Prüfling nachzuweisen,        Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzu-\ndass er in der Lage ist,                                     räumen.\n1. Vertriebskanäle unter Berücksichtigung betriebs-             (5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit,\nwirtschaftlicher Aspekte und Zielgruppen auszu-          dass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo-\nwählen und zur Auslastungssteuerung einzusetzen,         gene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt.\n2. Instrumente des Marktvergleichs zu unterscheiden          Ausgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe\nund Einsatzmöglichkeiten aufzuzeigen,                    entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene\nFachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1\n3. die Kennzahlen für das Revenue-Management zu              genannten Anforderungen nachgewiesen werden\nermitteln und zu bewerten,                               kann.\n4. die Durchführung von verkaufsfördernden Maßnah-\n(6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling\nmen oder von Werbeaktionen zu planen, hierzu\nim fallbezogenen Fachgespräch erbringt.\nErfolgskontrollen durchzuführen sowie Verbesse-\nrungsvorschläge abzuleiten,\n§ 16\n5. Werbematerialien und -träger zielgruppengerecht\nauszuwählen,                                                                 Prüfungsbereich\n„Wirtschafts- und Sozialkunde“\n6. Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung\nvorzuschlagen und durchgeführte Maßnahmen im                (1) Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-\nHinblick auf deren Wirksamkeit auszuwerten und           kunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\n7. Kommunikationskanäle zu unterscheiden und ins-            Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-\nbesondere den Einfluss digitaler Kanäle auf die          liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt\nVerkaufsförderung darzustellen.                          darzustellen und zu beurteilen.\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der              (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.         Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.                    (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              319\n§ 17                                                Unterabschnitt 2\nGewichtung der                                Zusatzqualifikation Bar und Wein\nPrüfungsbereiche und Anforderungen\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung                                           § 19\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei-                       Inhalt der Zusatzqualifikation\nche sind wie folgt zu gewichten:                               (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungs-\n1. „Aufgaben am Empfang und                                 berufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz-\ngastronomische Angebote“            mit 25 Prozent,     qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.\n2. „Veranstaltungen und                                        (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in\nFood-and-Beverage-Management“ mit 15 Prozent,           Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten.\n3. „Revenue-Management,\nMarketing und Verkauf“              mit 25 Prozent,\n§ 20\n4. „Organisation des\nBeherbergungsbetriebes“             mit 25 Prozent                   Prüfung der Zusatzqualifikation\nsowie                  (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder\nder Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus-\n5. „Wirtschafts- und Sozialkunde“       mit 10 Prozent.\nzubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die         die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nPrüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung            keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im\neiner mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 18 – wie          zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss-\nfolgt bewertet worden sind:                                 prüfung als gesonderte Prüfung statt.\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-         (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt\ntens „ausreichend“,                                     sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt-\n2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-           nisse und Fähigkeiten.\nchend“,                                                    (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der\n3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit      Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\nmindestens „ausreichend“ und                            1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,\n4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-        2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur\ngend“.                                                      fachgerecht zu lagern,\nÜber das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42               3. Lagerbestände zu kontrollieren,\nAbsatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu             4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu-\nfassen.                                                         stellen,\n§ 18                              5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,\nInhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er-\nMündliche Ergänzungsprüfung                        läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,\n(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine      6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie-\nmündliche Ergänzungsprüfung beantragen.                         ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben,                             servieren,\n1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche         7. Weine fachgerecht zu servieren und\ngestellt worden ist:                                    8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.\na) „Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Ma-              (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling\nnagement“,                                           zwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat\nb) „Revenue-Management, Marketing und Verkauf“          1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den\noder                                                     drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt\nc) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,                          und gebaut – mit passenden Garnituren nach vor-\ngegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen\n2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als\nund anzurichten und\nmit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus-\n3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-             schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver-\nstehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben             kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und\nkann.\ndie Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem               dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem\neinzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.                   Etikett zur Verfügung gestellt.\n(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-        Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit\nten dauern.                                                 dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den           über die Arbeitsproben geführt.\nPrüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das            (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.\nErgebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-           Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs-\nhältnis 2 : 1 zu gewichten.                                 tens 15 Minuten.","320               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan-            nung und die Vorgehensweise der Rechnungs-\nden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „aus-               stellung zu begründen,\nreichend“ bewertet worden ist.                                7. Arbeitsabläufe abzustimmen und die Arbeitsergeb-\nnisse zu dokumentieren und zu bewerten und\nAbschnitt 3\n8. die Vorgaben der Hygiene- und Qualitätssicherung\nBerufsausbildung zum                            sowie Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und an\nKaufmann für Hotelmanagement                          Nachhaltigkeit bei der Arbeit zu berücksichtigen.\nund zur Kauffrau für Hotelmanagement                  Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde\nzu legen:\nUnterabschnitt 1\n1. Arbeiten am Empfang sowie\nAbschlussprüfung\n2. eine weitere der folgenden Tätigkeiten:\n§ 21                                  a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,\nAufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt                  b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder\n(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1              c) Warenannahme und -lagerung.\nund 2.                                                        Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit nach Satz 2\n(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt-      Nummer 2 wählt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling\nfinden.                                                       hat zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der\n(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.      Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird\nmit ihm ein situatives Fachgespräch über die betref-\n(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1     fende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt\nder Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem           insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch\nZeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.        dauert höchstens 15 Minuten.\n(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige              (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\nStelle fest.                                                  dass er in der Lage ist,\n§ 22                              1. Arbeitsabläufe zu planen, Arbeitsbereiche anlass-\nbezogen vorzubereiten, die erforderlichen Betriebs-\nInhalt des Teiles 1                           mittel, Lebensmittel und Produkte zu identifizieren\nTeil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf                 und ihrem Verwendungszweck zuzuordnen,\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die            2. kritische Punkte im Bereich der Produkt-, Personal-\nersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-               und Betriebshygiene in Küche und Service darzu-\nnisse und Fähigkeiten sowie                                   stellen und Maßnahmen zur Einhaltung der Hygiene-\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden                  bestimmungen einzuleiten,\nLehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan         3. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe\n(Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und            von einfachen Speisen und Gerichten sowie von\nFähigkeiten entspricht.                                       Getränken unter Berücksichtigung von Gästewün-\nschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern\n§ 23                                  und\nPrüfungsbereich des Teiles 1                    4. Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Res-\n(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-            sourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesund-\nbereich „Aufgaben am Empfang und gastronomische                   heitsschutz in Küche und Service zu ergreifen.\nAngebote“ statt.                                              Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling\n(2) Im Prüfungsbereich „Aufgaben am Empfang und            hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-\ngastronomische Angebote“ besteht die Prüfung aus              fungszeit beträgt 60 Minuten.\nzwei Teilen.                                                     (5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den\n(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,          Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu\ndass er in der Lage ist,                                      gewichten:\n1. die aufgabenbezogenen Anforderungen zu erfas-              1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,\nsen, Arbeitsprozesse zu planen und zu strukturieren       2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.\nsowie die Arbeitsmittel auszuwählen,\n2. Gästewünsche und -bedürfnisse aufzugreifen,                                           § 24\n3. Kommunikationsprozesse gast- und situationsorien-                             Inhalt des Teiles 2\ntiert zu gestalten,                                          (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n4. die rechtlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz          1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann-\nund zur Sicherheit von Gästedaten, einzuhalten,               ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n5. die Waren und Dienstleistungen für die Abrechnung          2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden\nzu erfassen und zu erläutern,                                 Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\n6. Zusammenhänge in Bezug auf die Rechnungs-                      (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\nstellung aufzuzeigen sowie die Inhalte der Rech-              Fähigkeiten entspricht.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               321\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig-         4. die betrieblichen Prozesse im Hinblick auf Wirt-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-           schaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu beurteilen und\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur                 Verbesserungsvorschläge abzuleiten,\ninsoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung      5. Geschäftsvorgänge zu erfassen und Zahlungsvor-\nder beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.             gänge zu bearbeiten,\n6. die rechtlichen Regelungen zur Archivierung von\n§ 25\nDaten aufzuzeigen,\nPrüfungsbereiche des Teiles 2\n7. Marketingmaßnahmen auf der Grundlage von Kos-\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden           ten-Nutzen-Analysen zu bewerten und geeignete\nPrüfungsbereichen statt:                                         interne und externe Kommunikationsmaßnahmen\n1. „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“,                   vorzuschlagen und\n2. „Revenue-Management, Marketing und kaufmänni-             8. Erhebungsmethoden zur Messung der Gästezufrie-\nsche Steuerung“,                                             denheit zu unterscheiden oder Erhebungsergebnisse\nauszuwerten.\n3. „Personalwirtschaft“ sowie\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der\n4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.                           Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n§ 26                                 (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\nPrüfungsbereich                                                    § 28\n„Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“\nPrüfungsbereich\n(1) Im Prüfungsbereich „Warenwirtschaft, Einkauf                            „Personalwirtschaft“\nund Kalkulation“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass\ner in der Lage ist,                                             (1) Im Prüfungsbereich „Personalwirtschaft“ hat der\nPrüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n1. Soll- und Istbestände zu unterscheiden und den\n1. personalwirtschaftliche Aufgabenstellungen zu erfas-\nWarenbedarf sowie Bezugsquellen zu ermitteln,\nsen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün-\n2. Angebote im Hinblick auf Quantität, Qualität, Nach-           den sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege\nhaltigkeit und Lieferkonditionen zu vergleichen und          aufzuzeigen und zu begründen,\ndie erforderlichen Liefertermine in Bezug auf die\n2. die arbeits- oder sozialrechtlichen Regelungen an-\nLagerkapazität zu prüfen,\nzuwenden,\n3. Handlungs- und Lagerhinweise zu Bestellungen zu\n3. Daten und Informationen unter Berücksichtigung\ngeben,\nder büroorganisatorischen Prozesse aufzubereiten\n4. Lagerkennzahlen auf der Grundlage von Inventur-               und weiterzugeben,\ndaten zu berechnen und auszuwerten sowie Ver-            4. im Team und an Schnittstellen qualitäts- und pro-\nbesserungsvorschläge für die Wirtschaftlichkeit              zessorientiert zu handeln und\nabzuleiten,\n5. situationsgerecht mit Mitarbeitenden zu kommuni-\n5. Preise für Speisen, Getränke und Veranstaltungen              zieren und sie zu motivieren.\nzu kalkulieren und Verkaufspreise festzulegen und\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind mindes-\n6. die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen zu be-         tens zwei und höchstens drei der folgenden Tätigkeiten\nwerten.                                                  zugrunde zu legen:\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der           1. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.             Personalbedarfsplanung, Rekrutierung und Begrün-\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                      dung von Arbeitsverhältnissen,\n2. Planung und Durchführung von Mitarbeitergesprä-\n§ 27                                  chen und Personalbeurteilungen,\nPrüfungsbereich                          3. Wahrnehmung von Aufgaben der Personalentwick-\n„Revenue-Management,                             lung, Einarbeitung, Unterweisung, Anleitung oder\nMarketing und kaufmännische Steuerung“                    Schulung von Mitarbeitenden,\n(1) Im Prüfungsbereich „Revenue-Management,               4. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit\nMarketing und kaufmännische Steuerung“ hat der                   Personalbetreuung und -verwaltung oder Personal-\nPrüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,                  controlling oder\n1. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln      5. Bearbeitung von Vorgängen in Verbindung mit der\nund zu bewerten und Schlussfolgerungen abzu-                 Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen.\nleiten,                                                     (3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach-\n2. Marktanalysen und Mitbewerbervergleiche durch-            gespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch\nzuführen, auszuwerten und Schlussfolgerungen             dauert höchstens 20 Minuten.\nabzuleiten,                                                 (4) Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch\n3. Auswirkungen von direkten und indirekten Vertriebs-       ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die\nkanälen auf das Auslastungsmanagement darzustel-         dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fach-\nlen und Maßnahmen zur Auslastungsoptimierung             gespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt\nvorzuschlagen,                                           werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen","322             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nsich auf jeweils mindestens zwei und höchstens drei                                    § 31\nunterschiedliche Tätigkeiten nach Absatz 2. Für die                      Mündliche Ergänzungsprüfung\nVorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind\ndem Prüfling 15 Minuten einzuräumen.                           (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine\nmündliche Ergänzungsprüfung beantragen.\n(5) Das fallbezogene Fachgespräch beginnt damit,\ndass der Prüfling die von ihm bearbeitete praxisbezo-          (2) Dem Antrag ist stattzugeben,\ngene Fachaufgabe und seinen Lösungsweg darstellt.           1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche\nAusgehend von der praxisbezogenen Fachaufgabe                   gestellt worden ist:\nentwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene\na) „Warenwirtschaft, Einkauf und Kalkulation“,\nFachgespräch so, dass die Erfüllung der in Absatz 1\ngenannten Anforderungen nachgewiesen werden                     b) „Revenue-Management, Marketing und kaufmän-\nkann.                                                              nische Steuerung“ oder\n(6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling         c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,\nim fallbezogenen Fachgespräch erbringt.                     2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als\nmit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n§ 29                              3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-\nPrüfungsbereich                              stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben\n„Wirtschafts- und Sozialkunde“                      kann.\n(1) Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-         Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem\nkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der        einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\nLage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-         (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-\nliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt             ten dauern.\ndarzustellen und zu beurteilen.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der          Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.        Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-\nhältnis 2 : 1 zu gewichten.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nUnterabschnitt 2\n§ 30\nZusatzqualifikation Bar und Wein\nGewichtung der\nPrüfungsbereiche und Anforderungen\n§ 32\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung\nInhalt der Zusatzqualifikation\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei-\nche sind wie folgt zu gewichten:                               (1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs-\nberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz-\n1. „Aufgaben am Empfang und                                 qualifikation Bar und Wein vereinbart werden.\ngastronomische Angebote“             mit 25 Prozent,\n(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in\n2. „Warenwirtschaft, Einkauf und                            Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und\nKalkulation“                         mit 15 Prozent,    Fähigkeiten.\n3. „Revenue-Management, Marketing\nund kaufmännische Steuerung“         mit 25 Prozent,                               § 33\n4. „Personalwirtschaft“                 mit 25 Prozent                   Prüfung der Zusatzqualifikation\nsowie                  (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder\nder Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus-\n5. „Wirtschafts- und Sozialkunde“        mit 10 Prozent.\nzubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die         die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nPrüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung            keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im\neiner mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 31 – wie          zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss-\nfolgt bewertet worden sind:                                 prüfung als gesonderte Prüfung statt.\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-         (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt\ntens „ausreichend“,                                     sich auf die in Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kennt-\nnisse und Fähigkeiten.\n2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-\nchend“,                                                    (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der\nPrüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\nmindestens „ausreichend“ und                            1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,\n4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-        2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur\ngend“.                                                      fachgerecht zu lagern,\nÜber das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42               3. Lagerbestände zu kontrollieren,\nAbsatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu             4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu-\nfassen.                                                         stellen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022             323\n5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,          2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus-\nInhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er-             schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver-\nläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,               kosten, in passenden Gläsern auszuschenken und\n6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie-             die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;\nren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu            dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem\nservieren,                                                   Etikett zur Verfügung gestellt.\n7. Weine fachgerecht zu servieren und                        Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit\n8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.            dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch\nüber die Arbeitsproben geführt.\n(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling\nzwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat              (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.\nDas auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs-\n1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den\ntens 15 Minuten.\ndrei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt\nund gebaut – mit passenden Garnituren nach vor-             (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan-\ngegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen        den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „aus-\nund anzurichten und                                      reichend“ bewertet worden ist.","324            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nAnlage 1\n(zu § 4 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau\nAbschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                  2                                             3                                    4\n1 Umgang mit Gästen und           a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten\nTeammitgliedern,                  betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen\nReflexion der eigenen Rolle       Auswirkungen begründen\nim Betrieb, Gestaltung\nb) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,\ndes Gasterlebnisses als\nGastgeber oder Gastgeberin        insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)           und die rechtlichen Vorgaben beachten\nc) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im\nRahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück-\nsichtigen\nd) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-\nbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-\nsetzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-\nhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren,\nkonstruktives Feedback geben\ne) Ursachen von Konflikten und Kommunikations-\nstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,\nKonfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden\nf) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen\nreflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-      6\nten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,\ndabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen\nanwenden\ng) Gäste empfangen und deren Erwartungen und\nWünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und\nDienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der\nErwartungen und Wünsche prüfen\nh) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-\nleistungen und Produkten informieren und beraten\nund dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse\nund Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-\nderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung\ni) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-\nnen und angemessen reagieren\nj) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-\ngegennehmen, einordnen und situationsbezogen\nnach den betrieblichen Vorgaben reagieren\nk) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\n2 Annahme und Einlagerung         a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-\nvon Waren                         lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)           dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-\nmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-\nlungen mitwirken\nb) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-\ngen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und\ndes Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität\nund sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen\ndie betriebsüblichen Maßnahmen einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              325\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nc) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der\nrechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-       6\ngaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der\nKühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung\ntechnischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-\ntriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nd) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-\ngutannahme sowie die Leergut- und die Transport-\ngutrückgabe dokumentieren\ne) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An-\nwendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend\neinlagern\nf) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-\nschriften im Lager beachten, das Lager nach den\nbetrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen\n3 Wahrnehmung der                a) Arbeitsaufgaben erfassen\ngrundlegenden Aufgaben        b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-\nin der Küche oder\ntigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und\nin der Produktion\nGerichten bedarfsgerecht auswählen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)\nc) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen\nd) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-\nschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und\npflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter\nauf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen\nund die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\ne) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-\nnischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-\nreiten\nf) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,\nVerwendbarkeit und Allergene prüfen\n6\ng) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte\nnach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-\ndung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung\nvon Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von\nErnährungsformen, der Hygienevorschriften, der\nWirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-\nmittelverschwendung\nh) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren\nund anrichten sowie bei der Produktpräsentation\nmitwirken\ni) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards\nfachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-\nkeiten prüfen oder entsorgen\nj) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-\nwerten und optimieren\n4 Wahrnehmung der                a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngrundlegenden Aufgaben           gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim-\nim Wirtschaftsdienst             mern, für das Gasterlebnis erläutern\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)\nb) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngung von Wirtschaftsräumen erläutern","326            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\nc) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen\nunter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in\nGasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie\nin Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku-\nmentieren\nd) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte\nAbfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-         10\nschriften und von Umweltaspekten durchführen\ne) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt-\nschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und\nSicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen\nund Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß-\nnahmen ergreifen\nf) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über-\nprüfen und geeignete Produkte und Techniken zur\nReinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins-\nbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen-\nschonung berücksichtigen\ng) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nGeschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nwählen und in ausreichender Menge bereitstellen\nsowie fachgerecht reinigen und pflegen\n5 Wahrnehmung der                a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und\ngrundlegenden Aufgaben           der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten\nim Service                       und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)\nb) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen\nc) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus-\nschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach\nden betrieblichen Vorgaben zubereiten                    10\nd) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge-\nrichte und Getränke unter Anwendung von Produkt-\nkenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen\nServiceform durchführen\ne) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei\nder Kassenabrechnung mitwirken\n6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Check-\nam Empfang                       out planen und die schichtbezogenen vorbereiten-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)          den Arbeiten durchführen\nb) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste\nempfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,\nReservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den\nbetrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög-\nlichen\nc) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege-\nlungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten-\nschutzes\nd) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange-\nboten beraten und zusätzliche Leistungen und             15\nProdukte anbieten, auch in einer Fremdsprache\ne) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb-\nlichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              327\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\nf) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex-\nternen entgegennehmen und an die zuständigen\nBereiche weiterleiten\ng) den Check-out durchführen, insbesondere für den\nCheck-out erbrachte bereichsübergreifende Leis-\ntungen mit den Gästen abstimmen und auf die\nRechnung buchen\nh) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück-\nsichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen\nund abrechnen\n7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen\nund Dienstleistungen sowie       die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen\nArbeiten in der Reservierung     Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 7)          triebsbezogene Empfehlungen aussprechen\nb) über Preise und Angebote sowie über die mit dem\nAufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor-\nmieren\nc) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor-\ngegebener Preisgestaltung annehmen und durch-\nführen\nd) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die\nbetriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche\nAngebote informieren\n15\ne) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be-\nstätigen\nf) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen\nund an die betroffenen Bereiche kommunizieren\ng) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge-\nspräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe-\nsondere von Gruppen, dokumentieren und die\nUmsetzung mit anderen Bereichen abstimmen\nh) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und\nsonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen\nVorgaben entgegennehmen und bearbeiten\ni) das betriebliche Hotelsystem nutzen\n8 Gästekommunikation und         a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs-\nBeschwerde-Management            fördernd und situationsgerecht gestalten\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 8)\nb) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,\ninsbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge-\nspräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen\nc) Informations- und Kommunikationskanäle, insbe-\nsondere digitale Medien, für die Gästekommunika-\ntion nutzen\nd) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommunika-\ntions- und Verkaufstechniken anwenden\ne) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa-\ntions- und Kommunikationstechniken pflegen\nf) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle\n6\neinholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach\nden betrieblichen Vorgaben reagieren","328            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\ng) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen\nBereiche über Gästefeedback informieren und ins-\nbesondere für Beschwerden und Reklamationen\nsensibilisieren\nh) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre\nWirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von\nVerbesserungsvorschlägen mitwirken\ni) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie-\ndenheit und zur Kundenbindung reflektieren und\nSchlussfolgerungen ziehen\n9 Organisation des               a) Arbeitsaufgaben in der Reservierung und am Emp-\nEmpfangs- und                    fang planen, koordinieren und bereichsbezogen mit\nReservierungsbereiches           anderen Bereichen abstimmen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 9)\nb) Schichtübergaben vor- und nachbereiten\nc) Ablagesystem, insbesondere für Meldescheine und\nBeherbergungslisten, anlegen und unter Berück-\nsichtigung der Archivierungs- und Aufbewahrungs-\nfristen pflegen\nd) Reservierungen kontrollieren, Reservierungsüber-\nsichten erstellen und mit externen Buchungskanälen\nabgleichen, Gruppenanreisen vorbereiten und\nArbeitsabläufe in Abstimmung mit den betroffenen\nBereichen organisieren\ne) Gästeaufenthalte auf Grundlage der Ergebnisse von\nBeratungs- und Verkaufsgesprächen sowie unter                        8\nBerücksichtigung der Informationen aus der Gäste-\nkartei planen\nf) Checklisten zu Arbeitsabläufen am Empfang und an\nder Reservierung entwickeln und einsetzen\ng) Bezahlprozesse überprüfen, Rechnungslegung unter\nBerücksichtigung interner Belege vorbereiten und\nKostenübernahmen prüfen\nh) Kommissions- oder Provisionsabrechnungen prüfen\nund bei Unstimmigkeiten Maßnahmen einleiten\ni) den Tagesabschluss durchführen und kontrollieren\nj) Kontakte zu internen und externen Kooperations-\npartnern herstellen und pflegen, Kooperations-\nprozesse gestalten\n10 Wahrnehmung von Aufgaben a) Arbeitsabläufe im Wirtschafsdienst unter Berück-\nim Housekeeping-                 sichtigung von Gästewünschen, Betriebsstrukturen\nManagement                       und Zeitmanagement planen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 10)\nb) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher\nGegebenheiten, des Einsatzes von internem oder\nexternem Personal sowie ökonomischer und ökolo-\ngischer Aspekte steuern\nc) Reinigungspläne und Checklisten, insbesondere für\nGästezimmer, öffentliche Bereiche und Wirtschafts-\nräume, unter Berücksichtigung der Reinigungs-\nintervalle, der hygienisch relevanten Aspekte und\nder rechtlichen Vorgaben erstellen\nd) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegeverfahren\nauswählen und dabei insbesondere Werterhaltung,\nHygiene und Ressourcenschonung beachten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              329\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\ne) Reinigungs- und Desinfektionslösungen, insbe-\nsondere unter Berücksichtigung von ökologischen\nAuswirkungen und gesundheitlichen Belastungen,\nauswählen, ansetzen und anwenden\nf) bei der Vorbereitung und Durchführung von Schu-\nlungen zu den Themen Hygiene, Arbeitssicherheit\nund Gesundheitsschutz mitwirken\ng) unter Hygienegesichtspunkten kritische Situationen\nund Bereiche identifizieren und an der Weiterent-\nwicklung des betrieblichen Hygienekonzeptes mit-\nwirken                                                               10\nh) Reinigung von Gästezimmern, öffentlichen Berei-\nchen sowie Wirtschaftsräumen organisieren, kontrol-\nlieren und dokumentieren\ni) Zimmerzuteilung und -ausstattung in Abstimmung\nmit den betroffenen Bereichen unter Berücksich-\ntigung der tagesaktuellen An- und Abreisezahlen\nsowie besonderer Gästebedarfe koordinieren\nj) Reinigung, Lagerung und Logistik der betrieblichen\nTextilien auf Basis der Belegungsvorschau organi-\nsieren und die Umsetzung kontrollieren\nk) den Beschaffungsbedarf von Betriebsmitteln er-\nmitteln und an der Auswahl und Bestellung der\nBetriebsmittel unter Berücksichtigung der Qualität\nund der Nachhaltigkeit mitwirken\nl) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge-\nbrauchsgütern kontrollieren und Wartung von Ge-\nräten und Maschinen sowie Instandsetzung von\nGebrauchsgütern veranlassen, Wartung von Geräten\nund Maschinen koordinieren\nm) Möglichkeiten zur Verbesserung von Arbeitsabläu-\nfen und -ergebnissen, insbesondere hinsichtlich\nRessourcenschonung, Abfallvermeidung, Arbeits-\nsicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz,\nidentifizieren und Arbeitsabläufe optimieren\n11 Wahrnehmung von Aufgaben a) Belegungsübersichten für gastronomische Ange-\nim Food-and-Beverage-            bote, insbesondere Frühstück, erstellen, als Grund-\nManagement                       lage für die wirtschaftliche und bedarfsgerechte\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 11)         Bereitstellung von Waren und Betriebsmitteln sowie\nfür die Personaleinsatzplanung\nb) den Beschaffungsbedarf von Lebensmitteln und\nBetriebsmitteln ermitteln und an der Auswahl und\nBestellung der Lebensmittel und Betriebsmittel\nunter Berücksichtigung von Aspekten der Qualität\nund der Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität,\nSaisonalität, Transport und Verpackung, mitwirken\nc) den Wareneinsatz kalkulieren, das Speisenangebot\nanalysieren und an der Entwicklung und Optimie-\nrung gastronomischer Angebote sowie an der Kon-\nzeption von Speise- und Getränkekarten und an der\nPreiskalkulation mitwirken\nd) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Waren und\nBetriebsmitteln veranlassen, kontrollieren und doku-                 10\nmentieren","330            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\ne) die Lagerung und Logistik der Lebensmittel und\nBetriebsmittel auf Basis der Belegungsvorschau\norganisieren und kontrollieren\nf) die Servicekasse vorbereiten, Artikel und Preise ver-\nwalten und pflegen\ng) die Servicekasse abschließen und kontrollieren, den\nKassenbericht auswerten\nh) Warenbestandskontrollen für gastronomische Berei-\nche koordinieren, die Ergebnisse der Bestandskon-\ntrollen analysieren sowie Vorschläge zur Bestands-\noptimierung ableiten\ni) Inventuren von Betriebsmitteln vorbereiten\nj) das Gasterlebnis im Food-and-Beverage-Bereich\nals Gastgeber oder Gastgeberin situationsgerecht\nbegleiten und den Betrieb repräsentieren\n12 Umsetzung der betrieblichen a) Vertriebskanäle des Ausbildungsbetriebes unter-\nStrategien des Channel-          scheiden, Zielgruppen zuordnen und ihren Einsatz\nManagements und des              für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einordnen\nRevenue-Managements\nb) betrieblich genutzte Vertriebskanäle und -plattfor-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 12)\nmen zur Steuerung von Zimmer- und Veranstaltungs-\nbuchungen unter Berücksichtigung von Kapazitäten\neinsetzen\nc) Kategorien des betriebseigenen Preissystems, auch\nunter Nutzung angeschlossener Verkaufskanäle,\nanwenden und die betriebswirtschaftliche Wirkung\nbewerten                                                              12\nd) Kapazitäten an verfügbaren Zimmern beobachten\nund ihre Auslastung entsprechend der Belegungs-\nentwicklung und nach den betrieblichen Vorgaben\nsteuern\ne) Instrumente des Marktvergleichs und betriebliche\nKennzahlen im Rahmen des Revenue-Managements\neinsetzen und Angebote von Mitbewerbern in Ab-\nstimmung mit den betroffenen betrieblichen Berei-\nchen bewerten\n13 Umsetzung von Maßnahmen         a) bei der Planung und Durchführung von Markt-\nder Verkaufsförderung und        analysen mitwirken und deren Ergebnisse dokumen-\ndes Marketings                   tieren\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 13)\nb) bei der Entwicklung von verkaufsfördernden Maß-\nnahmen und Werbeaktionen mitwirken und die\nDurchführung planen und koordinieren\nc) Maßnahmen zur Förderung der Kundenbindung\nplanen, umsetzen und auswerten\nd) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und\nnach den betrieblichen Vorgaben zielgruppenge-\nrecht für die Werbung des Betriebes einsetzen\ne) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe-                         12\nträgern und selbst- oder fremdproduzierten Infor-\nmationen für Gäste sowie für Teammitglieder unter\nBerücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit-\nwirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               331\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nf) Maßnahmen des Betriebes in Bezug auf nachhal-\ntiges Handeln an Gäste und an die Öffentlichkeit\nkommunizieren und weiterentwickeln sowie Möglich-\nkeiten der Mitwirkung für Gäste ableiten\ng) Werbeerfolgskontrollen durchführen, dokumentieren\nund auswerten sowie Verbesserungsvorschläge ab-\nleiten\n14 Verkauf, Organisation und       a) die betrieblichen Veranstaltungsangebote unter-\nDurchführung von                 scheiden und bei der Vorbereitung und Durch-\nVeranstaltungen                  führung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 14)         mitwirken\nb) Angebote, Verträge und Ablaufpläne für Veranstal-\ntungen unter Nutzung des betrieblichen Hotel-\nsystems erstellen, die Ergebnisse an die Beteiligten\nkommunizieren und Rechnungen im Kassensystem\nbuchen\nc) Veranstaltungen im Betrieb in Zusammenarbeit mit\nden betroffenen Bereichen und auf Grundlage der                      10\nerstellten Ablaufpläne umsetzen sowie Räumlich-\nkeiten bereitstellen und vorbereiten\nd) Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nach-\nbereitung von Veranstaltungen mit den betroffenen\nBereichen abstimmen und Veranstaltungen, auch in\neiner Fremdsprache, begleiten\ne) bei der Durchführung und Nachbereitung von Ab-\nschlussgesprächen mitwirken\nf) den Veranstaltungsverlauf auswerten und Folgerun-\ngen für künftige Veranstaltungen ziehen\n15 Gestaltung von büro-            a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere\norganisatorischen Prozessen      für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 15)         tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben-\nbezogen auswählen und anwenden\nb) interne und externe Post sowie elektronische Korres-\npondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter-\nleiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen\nVorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits-\nkonzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit\nc) Daten und Informationen in geeigneter Form für\ndie betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und\nsichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen\nd) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück-\nsichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte\neinsetzen\ne) digitale oder analoge Organisations- und Archivie-                    4\nrungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich-\ntigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie\nVerbesserungsvorschläge erarbeiten\nf) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen\nVorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse\ndokumentieren\ng) interne und externe Korrespondenz nach den be-\ntrieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung\nfremdsprachiger Informationen","332             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\nh) den externen Rechnungseingang und -ausgang\nbearbeiten\ni) die eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits-\nund Organisationsmittel systematisch planen, durch-\nführen, reflektieren und weiterentwickeln\n16 Qualitäts- und prozess-          a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte\norientiertes Handeln im Team      bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang\nund an Schnittstellen             mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe-\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 16)          ranten, berücksichtigen\nb) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale, öko-\nlogische und ökonomische Nachhaltigkeit entwickeln\nund mit den Unternehmenszielen abgleichen, Ent-\nscheidungsdilemmata identifizieren und Vorschläge\nzur Umsetzung nachhaltigen Handelns ableiten\nc) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und\nQualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich-\ntigung sozialer, ökologischer und ökonomischer\nAspekte umsetzen\nd) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von\nInformationsflüssen und Entscheidungswegen ein-\nordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im\nArbeitsprozess berücksichtigen\n6\ne) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge-\nner Organisationsmittel, insbesondere von Check-\nlisten, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle\nnutzen\nf) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie-\ndenheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und\nHandlungen berücksichtigen\ng) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens-\norientiert durchführen, durch das eigene Verhalten\nzum erfolgreichen unternehmerischen Handeln bei-\ntragen und das eigene Handeln reflektieren\nh) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits-\nbereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re-\nflektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits-\nbereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und\nfür die betriebliche Wertschöpfung reflektieren\n17 Anleitung und Führung von        a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-\nMitarbeitenden                    dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 17)          Team einstellen und konstruktiv Feedback geben\nb) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien-\ntiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits-\nergebnisse reflektieren\nc) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung\nvermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens\nauf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-\ntieren\nd) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-\nlichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-\nmentieren\n6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              333\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\ne) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung\nvon Mitarbeitergesprächen mitwirken\nf) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken\ng) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit\nMaschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-\nführen\nh) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be-\nlehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und\nArbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein-\nleiten\ni)  Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-\nsieren\nAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                   4\n1   Organisation des              a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-\nAusbildungsbetriebes,            schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern\nBerufsbildung sowie\nb) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nArbeits- und Tarifrecht\nsowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)\nhältnisses erläutern und Aufgaben der im System\nder dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben\nc) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-\nbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-\nplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen\nd) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,\nsozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-\nschriften erläutern\ne) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-\nwerkschaften erläutern\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern\nh) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern\ni) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-\nruflichen Weiterentwicklung erläutern\n2   Sicherheit und Gesundheit     a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen\nbei der Arbeit                   Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)          kennen und diese Vorschriften anwenden\nb) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am\nArbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und\nbeurteilen\nc) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-\ntern","334              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nLfd.\nBerufsbildpositionen                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                              3                                   4\nd) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-\nmeidung von Gefährdungen sowie von psychischen\nund physischen Belastungen für sich und andere,\nauch präventiv, ergreifen\ne) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-\nden\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste\nMaßnahmen bei Unfällen einleiten\ng) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden\nBrandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei\nBränden beschreiben und erste Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen                            während\nder gesamten\n3   Umweltschutz und                a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- Ausbildung\nNachhaltigkeit                     lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 3)            Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-\nentwicklung beitragen\nb) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,\nWaren oder Dienstleistungen Materialien und Energie\nunter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-\nzialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen\nc) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes einhalten\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-\ngung zuführen\ne) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen\nArbeitsbereich entwickeln\nf) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne\neiner ökonomischen, ökologischen und sozial nach-\nhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-\nsatengerecht kommunizieren\n4   Digitalisierte Arbeitswelt      a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 4)            Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften\nzum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten\nb) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und\ninformationstechnischen Systemen einschätzen und\nbei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten\nc) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-\nzient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-\nnisse dokumentieren\nd) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen\nund zu ihrer Lösung beitragen\ne) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und\naus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-\nnen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-\nmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-\ntenden Lernens erkennen und ableiten\ng) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich\nder Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-\nche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,\nbearbeiten und gestalten\nh) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-\nsellschaftlicher Vielfalt praktizieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              335\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\n5   Durchführung von              a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,\nHygienemaßnahmen                 Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 5)          und Gesundheitsschutz anwenden\nb) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-\nliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-\nKonzept, umsetzen\nc) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten         4\nd) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter\nBerücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-\nwählen und ökonomisch einsetzen\ne) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht\nbeachten und die Beschäftigungsverbote einhalten","336            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nAnlage 2\n(zu § 4 Absatz 2)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement\nAbschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                  2                                            3                                    4\n1 Umgang mit Gästen und          a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten\nTeammitgliedern,                 betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen\nReflexion der eigenen Rolle      Auswirkungen begründen\nim Betrieb, Gestaltung\nb) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,\ndes Gasterlebnisses als\nGastgeber oder Gastgeberin       insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)          und die rechtlichen Vorgaben beachten\nc) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im\nRahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be-\nrücksichtigen\nd) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-\nbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-\nsetzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-\nhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren,\nkonstruktives Feedback geben\ne) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-\nrungen erkennen und zu deren Lösung beitragen,\nKonfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden\nf) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen\nreflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-      6\nten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen,\ndabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen an-\nwenden\ng) Gäste empfangen und deren Erwartungen und\nWünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und\nDienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung\nder Erwartungen und Wünsche prüfen\nh) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-\nleistungen und Produkten informieren und beraten\nund dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse\nund Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-\nderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung\ni) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-\nnen und angemessen reagieren\nj) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-\ngegennehmen, einordnen und situationsbezogen\nnach den betrieblichen Vorgaben reagieren\nk) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\n2 Annahme und Einlagerung        a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-\nvon Waren                        lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)          dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-\nmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-\nlungen mitwirken\nb) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-\ngen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und\ndes Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität\nund sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen\ndie betriebsüblichen Maßnahmen einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              337\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nc) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der\nrechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-\ngaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der         6\nKühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung\ntechnischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-\ntriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nd) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-\ngutannahme sowie die Leergut- und die Transport-\ngutrückgabe dokumentieren\ne) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen-\ndung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein-\nlagern\nf) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-\nschriften im Lager beachten, das Lager nach den\nbetrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen\n3 Wahrnehmung der                a) Arbeitsaufgaben erfassen\ngrundlegenden Aufgaben        b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-\nin der Küche oder\ntigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und\nin der Produktion\nGerichten bedarfsgerecht auswählen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)\nc) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen\nd) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-\nschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und\npflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter\nauf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen\nund die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\ne) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-\nnischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-\nreiten\nf) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,\nVerwendbarkeit und Allergene prüfen\n6\ng) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte\nnach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-\ndung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung\nvon Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von\nErnährungsformen, der Hygienevorschriften, der\nWirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-\nmittelverschwendung\nh) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren\nund anrichten sowie bei der Produktpräsentation\nmitwirken\ni) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards\nfachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-\nkeiten prüfen oder entsorgen\nj) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-\nwerten und optimieren\n4 Wahrnehmung der                a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngrundlegenden Aufgaben           gung von Gasträumen, insbesondere von Gästezim-\nim Wirtschaftsdienst             mern, für das Gasterlebnis erläutern\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)\nb) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngung von Wirtschaftsräumen erläutern","338            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\nc) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen\nunter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in\nGasträumen, insbesondere in Gästezimmern, sowie\nin Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen und doku-\nmentieren\nd) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte\nAbfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-\nschriften und von Umweltaspekten durchführen\n10\ne) Gasträume, insbesondere Gästezimmer, und Wirt-\nschaftsräume im Hinblick auf ihre Nutzung und\nSicherheit kontrollieren, den Bedarf an Reparaturen\nund Ersatz ermitteln und die betriebsüblichen Maß-\nnahmen ergreifen\nf) Wäsche auf verwendungsfähigen Zustand über-\nprüfen und geeignete Produkte und Techniken zur\nReinigung und zur Pflege auswählen und dabei ins-\nbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressourcen-\nschonung berücksichtigen\ng) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nGeschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nwählen und in ausreichender Menge bereitstellen\nsowie fachgerecht reinigen und pflegen\n5 Wahrnehmung der                a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung und\ngrundlegenden Aufgaben           der Servicebesprechung anlassbezogen vorbereiten\nim Service                       und die erforderlichen Betriebsmittel bereitstellen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)\nb) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen\nc) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aus-\nschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke ent-\nsprechend den betrieblichen Vorgaben zubereiten          10\nd) Servier- und Abräumtätigkeiten für Speisen oder Ge-\nrichte und Getränke unter Anwendung von Produkt-\nkenntnissen, Serviermethoden und der betrieblichen\nServiceform durchführen\ne) das betriebliche Kassensystem bedienen und bei\nder Kassenabrechnung mitwirken\n6 Wahrnehmung von Aufgaben a) die Arbeitsschritte für den Check-in und den Check-\nam Empfang                       out planen und die schichtbezogenen vorbereiten-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)          den Arbeiten durchführen\nb) den Check-in durchführen, insbesondere Gäste\nempfangen und begrüßen, Reservierungen prüfen,\nReservierungs- und Zahlungsmodalitäten nach den\nbetrieblichen Vorgaben klären, Zimmerzutritt ermög-\nlichen\nc) die melderechtlichen und abgaberechtlichen Rege-\nlungen einhalten, unter Berücksichtigung des Daten-\nschutzes\nd) Gäste zu den betrieblichen Dienstleistungsange-\nboten beraten und zusätzliche Leistungen und             15\nProdukte anbieten, auch in einer Fremdsprache\ne) Gästeaufträge ausführen und mit anderen betrieb-\nlichen Bereichen oder externen Stellen koordinieren\nf) Anfragen von Gästen, Teammitgliedern sowie Ex-\nternen entgegennehmen und an die zuständigen\nBereiche weiterleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              339\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\ng) den Check-out durchführen, insbesondere für den\nCheck-out erbrachte bereichsübergreifende Leis-\ntungen mit den Gästen abstimmen und auf die\nRechnung buchen\nh) Gastrechnungen prüfen, erläutern und unter Berück-\nsichtigung verschiedener Zahlungsarten erstellen\nund abrechnen\n7 Verkauf von Übernachtungen a) individuelle Gästebedürfnisse erfragen, den Gästen\nund Dienstleistungen sowie       die Ausstattung und die Merkmale der betrieblichen\nArbeiten in der Reservierung     Zimmer und Zimmerkategorien erläutern und be-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)          triebsbezogene Empfehlungen aussprechen\nb) über Preise und Angebote sowie über die mit dem\nAufenthalt verbundenen örtlichen Abgaben infor-\nmieren\nc) Zimmerreservierungen nach Verfügbarkeit und vor-\ngegebener Preisgestaltung annehmen und durch-\nführen\nd) Gäste über die betrieblichen Einrichtungen und die\nbetriebliche Zimmerausstattung sowie über örtliche\nAngebote informieren\n15\ne) Leistungen anbieten und vereinbarte Leistungen be-\nstätigen\nf) die gewünschte Zahlungsform erfragen, erfassen\nund an die betroffenen Bereiche kommunizieren\ng) die Ergebnisse der Beratungs- und Verkaufsge-\nspräche sowie ermittelte Gästebedürfnisse, insbe-\nsondere von Gruppen, dokumentieren und die\nUmsetzung mit anderen Bereichen abstimmen\nh) Umbuchungen und Stornierungen von Zimmern und\nsonstigen Dienstleistungen nach den betrieblichen\nVorgaben entgegennehmen und bearbeiten\ni) das betriebliche Hotelsystem nutzen\n8 Gästekommunikation und         a) Gästekommunikation zielgruppenorientiert, verkaufs-\nBeschwerde-Management            fördernd und situationsgerecht gestalten\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)\nb) nach den betrieblichen Standards Gästefeedback,\ninsbesondere Reklamationen, im persönlichen Ge-\nspräch entgegennehmen und Lösungen aufzeigen\nc) Informations- und Kommunikationskanäle, insbeson-\ndere digitale Medien, für die Gästekommunikation\nnutzen\nd) in Beratungs- und Verkaufsgesprächen Kommuni-\nkations- und Verkaufstechniken anwenden\ne) Gästedatenbank unter Anwendung von Informa-\ntions- und Kommunikationstechniken pflegen\nf) Gästefeedback unter Nutzung verschiedener Kanäle          6\neinholen, entgegennehmen, bearbeiten und nach\nden betrieblichen Vorgaben reagieren\ng) die vom Gästefeedback betroffenen betrieblichen\nBereiche über Gästefeedback informieren und ins-\nbesondere für Beschwerden und Reklamationen\nsensibilisieren","340            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                     4\nh) Lösungsansätze zur Gästezufriedenheit auf ihre\nWirksamkeit prüfen sowie an der Erarbeitung von\nVerbesserungsvorschlägen mitwirken\ni) das eigene Verhalten als Beitrag zur Gästezufrie-\ndenheit und zur Kundenbindung reflektieren und\nSchlussfolgerungen ziehen\n9 Planung, Durchführung und      a) im Rahmen des Revenue-Managements Markt- und\nAnalyse des Channel-             Mitbewerberpositionierungen beobachten und ana-\nManagements und                  lysieren\ndes Revenue-Managements\nb) bei der Auswahl von Channel-Management- und\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)\nRevenue-Management-Systemen zur Ertragsopti-\nmierung mitwirken und diese einsetzen\nc) Kooperationsverträge zu Vertriebskanälen und -platt-\nformen hinsichtlich Kosten und Pflichten prüfen und\nVertriebskanäle und -plattformen für die Distribution\nauswählen\nd) Buchungsverhalten auf den betrieblichen und den\nangeschlossenen Kanälen analysieren und betriebs-\nwirtschaftlich auswerten\ne) Preiskalkulationen durchführen, Kennzahlen ermit-\nteln und als Grundlage für unternehmerische Ent-\nscheidungen aufbereiten\nf) Preis- und Ratenstrategien unter Einbeziehung der\nbetroffenen Bereiche entwickeln, umsetzen und auf\nihre Wirksamkeit prüfen                                               14\ng) Firmenpartnerverträge, Kooperationen und Gruppen-\nverträge auf Grundlage von Verdrängungs- und\nVolumenanalysen bewerten und Handlungsempfeh-\nlungen für das weitere Verfahren vorbereiten\nh) Steuerungsmechanismen zur Ertragsoptimierung\nunter Nutzung von betriebswirtschaftlichen Analy-\nsen auswählen\ni) Auslastung der Kapazitäten und Belegung beobach-\nten, Strategien zu Buchungen, Konditionen und\nÜberbuchungen ableiten\nj) Mitbewerbervergleiche durchführen, Kennzahlen\nerrechnen, auswerten und für Strategien nutzen\nk) Umsatzbudgets unter Nutzung von Analysen und\nStrategien erstellen\nl) Vorschläge zur Umsatzsteigerung, insbesondere für\nAktionen zur Steigerung des Verkaufs, gemeinsam\nmit den betroffenen Bereichen erarbeiten\n10 Entwicklung, Einsatz und        a) Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen durchfüh-\nAuswertung von                   ren, die Ergebnisse auswerten und Vorschläge für\nMarketingmaßnahmen               den Einsatz von Marketinginstrumenten ableiten\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)\nb) Marktwahlstrategie und Marktbearbeitungsstrategie\nunter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher\nAspekte entwickeln und ausarbeiten\nc) Werbe- und Marketingmaßnahmen auf der Grund-\nlage von Kosten-Nutzen-Analysen auswählen, ein-\nsetzen und bewerten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               341\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nd) den betrieblichen Marketingplan in Abstimmung mit\nanderen Bereichen erarbeiten\ne) auf der Grundlage des Marketingplans Medien und\nMaßnahmen für den Einsatz in der Kommunikation\nund Werbung beurteilen und auswählen\nf) systematische Gäste- und Kundenbefragungen zur\nQualitätssicherung erarbeiten, durchführen und aus-\nwerten\ng) Preisgestaltung, Produktqualität und Servicequalität\ndes Betriebes analysieren und Vorschläge für weitere\nEntscheidungen ableiten\nh) die interne und externe Kommunikationsstrategie                       8\nerarbeiten und mit anderen Bereichen abstimmen,\ndie Wirksamkeit der Kommunikationsstrategie prüfen\nund bei Bedarf anpassen\ni) an der Präsentation des Betriebes, insbesondere in\nden sozialen Medien, mitwirken\nj) zur Entwicklung und Beschaffung von Werbemitteln\nund Werbeträgern Lieferanten und Agenturen ver-\ngleichen und unter Berücksichtigung qualitativer,\nbetriebswirtschaftlicher und ökologischer Aspekte\nauswählen\nk) bei der Entwicklung und Erstellung von Werbe-\nträgern und selbst- oder fremdproduzierten Informa-\ntionen für Gäste sowie für Teammitglieder unter\nBerücksichtigung der betrieblichen Vorgaben mit-\nwirken und die Aktualität der Inhalte sicherstellen\nl) Erfolgskontrolle der eingesetzten Marketingmaßnah-\nmen durchführen, die Ergebnisse beurteilen und\nMaßnahmen ableiten\nm) die Entwicklung und Einhaltung der Arbeitgeber-\nmarke mit den betroffenen Bereichen abstimmen\nund koordinieren\n11 Steuerung, Kalkulation und      a) die betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und öko-\nAnalyse von Veranstaltungen      logischen Rahmenbedingungen verschiedener be-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)         trieblicher Veranstaltungsformate unterscheiden,\nüberprüfen und Veranstaltungsformate bei Bedarf\nanpassen\nb) Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Rah-\nmenbedingungen konzipieren\nc) Verkaufspreise für Veranstaltungen, Veranstaltungs-\nkomponenten und weitere Dienstleistungen, auch\nunter Berücksichtigung der Angebote von Dritt-\nfirmen, kalkulieren und in das betriebliche Hotel-                   10\nsystem einpflegen\nd) Angebote, Verträge, Ablaufpläne und Rechnungen\nfür Veranstaltungen mit dem betrieblichen Hotelsys-\ntem erstellen und die Ergebnisse an die Beteiligten\nkommunizieren\ne) Veranstaltungsbesprechungen und Veranstaltun-\ngen, auch in einer Fremdsprache, begleiten\nf) die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen im Nach-\ngang prüfen und bei Bedarf Vorschläge für Kosten-\nund Preisanpassungen ableiten","342             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                    4\n12 Gestaltung von büro-             a) die betrieblichen Büroanwendungen, insbesondere\norganisatorischen Prozessen       für Tabellenkalkulation, Präsentation, Textverarbei-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)          tung, Dateiablage und Kommunikation, aufgaben-\nbezogen auswählen und anwenden\nb) interne und externe Post sowie elektronische Korres-\npondenz entgegennehmen, bearbeiten und weiter-\nleiten, unter Berücksichtigung der betrieblichen\nVorgaben zu Datenschutz- und Datensicherheits-\nkonzepten, insbesondere zur IT-Sicherheit\nc) Daten und Informationen in geeigneter Form für\ndie betrieblichen Arbeitsbereiche aufbereiten und\nsichern sowie diesen Arbeitsbereichen bereitstellen\nd) Büromaterialien und Büroausstattung unter Berück-\nsichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte\neinsetzen\ne) digitale oder analoge Organisations- und Archivie-                    4\nrungssysteme anlegen, nutzen, unter Berücksich-\ntigung von Aufbewahrungsfristen pflegen sowie\nVerbesserungsvorschläge erarbeiten\nf) Besprechungen nach den sachlichen und zeitlichen\nVorgaben vor- und nachbereiten und die Ergebnisse\ndokumentieren\ng) interne und externe Korrespondenz nach den be-\ntrieblichen Vorgaben führen, auch unter Anwendung\nfremdsprachiger Informationen\nh) den externen Rechnungseingang und -ausgang be-\narbeiten\ni) die eigene Arbeit unter Einsatz der betrieblichen Ar-\nbeits- und Organisationsmittel systematisch planen,\ndurchführen, reflektieren und weiterentwickeln\n13 Qualitäts- und prozess-          a) die Umsetzung der Unternehmensziele und -werte\norientiertes Handeln im Team      bei Arbeitsprozessen, insbesondere beim Umgang\nund an Schnittstellen,            mit Gästen, Kollegen und Kolleginnen sowie Liefe-\nProzesssteuerung                  ranten, berücksichtigen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)\nb) eigene Wertvorstellungen in Bezug auf soziale,\nökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ent-\nwickeln und mit den Unternehmenszielen abglei-\nchen, Entscheidungsdilemmata identifizieren und\nVorschläge zur Umsetzung nachhaltigen Handelns\nableiten\nc) die bereichsspezifischen Qualitätsstandards und\nQualitätsstandards des Betriebes unter Berücksich-\ntigung sozialer, ökologischer und ökonomischer\nAspekte umsetzen\nd) betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung von\nInformationsflüssen und Entscheidungswegen ein-\nordnen und im Team umsetzen sowie Inklusion im\nArbeitsprozess berücksichtigen\ne) bei der Erstellung und Optimierung bereichsbezoge-\nner Organisationsmittel, insbesondere von Check-                      6\nlisten, mitwirken und diese zur Qualitätskontrolle\nnutzen\nf) interne und externe Kooperationsbeziehungen ge-\nstalten und optimieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               343\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\ng) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie-\ndenheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und\nHandlungen berücksichtigen\nh) Arbeiten wirtschaftlich, gast- und unternehmens-\norientiert durchführen, durch eigenes Verhalten zum\nerfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen\nund das eigene Handeln reflektieren\ni) die betrieblichen Arbeits- und Kommunikations-\nprozesse gestalten und optimieren\nj) die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arbeits-\nbereiche als Teil eines arbeitsteiligen Prozesses re-\nflektieren und die Bedeutung der einzelnen Arbeits-\nbereiche für die vor- und nachgelagerten Stellen und\nfür die betriebliche Wertschöpfung reflektieren\n14 Planung, Umsetzung und          a) arbeits- und sozialrechtliche Regelungen unterschei-\nAuswertung von Arbeits- und      den und aufgabenorientiert anwenden\nPersonalprozessen\nb) bei Maßnahmen zur Positionierung und Weiterent-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)\nwicklung der Arbeitgebermarke für die Personal-\ngewinnung und die Personalbindung mitwirken und\ndie Umsetzung der Maßnahmen begleiten\nc) bei der Personalbedarfsplanung mitwirken, Rekru-\ntierungen einleiten und das Bewerbermanagement\nunterstützen\nd) Prozesse in Verbindung mit dem Beginn von Be-\nschäftigungsverhältnissen bearbeiten\ne) Einführung neuer Mitarbeitender begleiten\nf) Einweisungen und Unterweisungen für den Umgang\nmit Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-\nführen\ng) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-\nsieren\nh) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-\nlichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-\nmentieren\ni) Mitarbeitende aufgabenbezogen sowie teamorien-\ntiert anleiten und motivieren sowie deren Arbeits-\nergebnisse reflektieren\nj) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-\ndynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im                      12\nTeam einstellen und konstruktiv Feedback geben\nk) Gespräche mit Mitarbeitenden planen, durchführen\nund nachbereiten\nl) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung\nvermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens\nauf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-\ntieren\nm) an der Planung, Durchführung und Auswertung von\nMaßnahmen der Personalentwicklung mitwirken\nn) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be-\nlehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und\nArbeitssicherheit, erkennen sowie Maßnahmen ein-\nleiten","344            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\no) an der Erstellung von Personalbeurteilungen mit-\nwirken\np) die Prozesse in Verbindung mit der Beendigung von\nBeschäftigungsverhältnissen bearbeiten\nq) Personalkosten sowie Personalzusatzkosten beur-\nteilen und Instrumente des Personalcontrollings\nanwenden, Kennzahlen auswerten und daraus Maß-\nnahmen ableiten\nr) Arbeitsabläufe in Bezug auf den Energieverbrauch\nabschätzen oder auswerten sowie Maßnahmen zur\nVerbesserung der Energieeffizienz vorschlagen\n15 Warenwirtschaft und Einkauf     a) den Warenbedarf anhand von Soll- und Ist-Bestän-\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)         den sowie anhand des Geschäftsaufkommens\nermitteln\nb) Bezugsquellen ermitteln, Vorauswahl von Produkten\nund Lieferanten unter Nachhaltigkeitsaspekten er-\nstellen und Angebote einholen\nc) Angebote hinsichtlich Qualität, Quantität und Liefer-\nkonditionen vergleichen und an der Angebotsaus-\nwahl mitwirken\nd) Bestellungen einleiten, Liefertermine mit den betrof-\nfenen Bereichen koordinieren und kontrollieren\n8\ne) Inventuren vorbereiten und auswerten\nf) die betrieblichen Lagerkennzahlen ermitteln, Maß-\nnahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung vorschla-\ngen und umsetzen\ng) den Verbrauch von Gebrauchs- und Verbrauchs-\ngütern unter ökonomischen und ökologischen Ge-\nsichtspunkten überwachen und bei Abweichungen\nMaßnahmen einleiten\nh) Verkaufspreise nach dem betrieblichen Kalkulations-\nschema ermitteln\n16 Kaufmännische Steuerung         a) Bereiche und Aufgaben des betrieblichen Rech-\nund Kontrolle                    nungswesens unterscheiden\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)\nb) Belege entsprechend den rechtlichen und den be-\ntrieblichen Vorgaben prüfen und buchen sowie\nKonten abstimmen\nc) Zahlungsausgänge vorbereiten und Zahlungsverkehr\ndurchführen\nd) Zahlungseingänge kontrollieren und bei Zahlungs-\nausständen und Zahlungsdifferenzen Maßnahmen,\ninsbesondere des betrieblichen Mahnwesens, ein-\nleiten\n16\ne) die Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens\ndokumentieren und für die interne und externe In-\nformation sowie für die betriebliche Entscheidungs-\nfindung aufbereiten\nf) die wirtschaftliche Bedeutung von Investitionen und\nAbschreibungen für den Betrieb aufzeigen\ng) bei der Budgeterstellung und Vorschaurechnung\nmitwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                345\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                     4\nh) die betrieblichen Berichte und Kennzahlen überwa-\nchen und bewerten und daraus Schlussfolgerungen\nüber Wirtschaftlichkeit, Produktivität und Liquidität\nableiten\nAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                     4\n1   Organisation des              a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-\nAusbildungsbetriebes,            schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern\nBerufsbildung sowie\nb) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nArbeits- und Tarifrecht\nsowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)\nhältnisses erläutern und Aufgaben der im System\nder dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben\nc) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-\nbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-\nplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen\nd) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,\nsozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-\nschriften erläutern\ne) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-\nwerkschaften erläutern\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern\nh) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern\ni) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-\nruflichen Weiterentwicklung erläutern\n2   Sicherheit und Gesundheit     a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen\nbei der Arbeit                   Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken-\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)          nen und diese Vorschriften anwenden\nb) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am\nArbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und\nbeurteilen\nc) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-\ntern\nd) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-\nmeidung von Gefährdungen sowie von psychischen\nund physischen Belastungen für sich und andere,\nauch präventiv, ergreifen\ne) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-\nden\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste\nMaßnahmen bei Unfällen einleiten\ng) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden\nBrandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei\nwährend\nBränden beschreiben und erste Maßnahmen zur\nder gesamten\nBrandbekämpfung ergreifen                              Ausbildung","346              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nLfd.\nBerufsbildpositionen                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                              3                                   4\n3   Umweltschutz und                a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-\nNachhaltigkeit                     lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)            Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent-\nwicklung beitragen\nb) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,\nWaren oder Dienstleistungen Materialien und Energie\nunter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-\nzialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen\nc) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes einhalten\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-\ngung zuführen\ne) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen\nArbeitsbereich entwickeln\nf) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne\neiner ökonomischen, ökologischen und sozial nach-\nhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-\nsatengerecht kommunizieren\n4   Digitalisierte Arbeitswelt      a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)            Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften\nzum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten\nb) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und\ninformationstechnischen Systemen einschätzen und\nbei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten\nc) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-\nzient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-\nnisse dokumentieren\nd) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen\nund zu ihrer Lösung beitragen\ne) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und\naus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-\nnen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-\nmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-\ntenden Lernens erkennen und ableiten\ng) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich\nder Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-\nche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,\nbearbeiten und gestalten\nh) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-\nsellschaftlicher Vielfalt praktizieren\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n5   Durchführung von                a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,\nHygienemaßnahmen                   Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)            und Gesundheitsschutz anwenden\nb) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-\nliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-\nKonzept, umsetzen\nc) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten\n4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              347\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                     in Wochen im\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.                                                                                  1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1             2                                           3                                    4\nd) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter\nBerücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-\nwählen und ökonomisch einsetzen\ne) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht\nbeachten und die Beschäftigungsverbote einhalten","348            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nAnlage 3\n(zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2)\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nin der Zusatzqualifikation Bar und Wein\nLfd.             Teil der                                  Zu vermittelnde                     Zeitliche Richtwerte\nNr.        Zusatzqualifikation               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten               in Wochen\n1                 2                                             3                                      4\n1   Arbeiten an der Bar           a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter\nBerücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des\nGesundheits- und Jugendschutzes\nb) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung\ndes Barbetriebes durchführen\nc) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser,\nunterscheiden und im Gästebereich bereitstellen\nd) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren so-\nwie Waren nach den betrieblichen Vorgaben anfor-\ndern\ne) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter\nBeachtung der empfohlenen Trinktemperaturen\nf) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be-\nrücksichtigung von Gästewünschen und produkt-\nspezifischen Merkmalen empfehlen\ng) Fachbegriffe der Bar anwenden\nh) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen,\ndabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke-\nkarte erstellen\n2   Produktkompetenz              a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu-\nLongdrinks, Cocktails und        ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und\nSpirituosen                      unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken\nund Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern\nservieren                                                          8\nb) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen\ngastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und\nkalkulieren\nc) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den\nGästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe\nund die Herstellung erklären und die Spirituosen in\npassenden Gläsern servieren\nd) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und\nCocktails, für Veranstaltungen planen und zusam-\nmenstellen\n3   Produktkompetenz Wein         a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten\nzuordnen\nb) Produktkategorien unterscheiden,            insbesondere\nWein, Sekt, Schaum- und Süßwein\nc) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten,\nnach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her-\nstellung und Geschmack erklären\nd) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre-\nchend dem angebotenen Wein durchführen und\nden Gästen erklären\ne) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange-\nbotenen Wein die Verwendung passender Gläser\nund die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                       349\nArtikel 2                                                      Abschnitt 3\nBerufsausbildung\nVerordnung                                          zum Fachmann für Restaurants\nüber die Berufsausbildungen                                und Veranstaltungsgastronomie und\nzur Fachkraft für Gastronomie,                                     zur Fachfrau für Restaurants\nund Veranstaltungsgastronomie\nzum Fachmann für Restaurants\nund Veranstaltungsgastronomie und                                                 Unterabschnitt 1\nzur Fachfrau für Restaurants                                                Abschlussprüfung\nund Veranstaltungsgastronomie sowie                          § 20  Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nzum Fachmann für Systemgastronomie und                            § 21  Inhalt des Teiles 1\nzur Fachfrau für Systemgastronomie                          § 22  Prüfungsbereich des Teiles 1\n(Gastronomieberufeausbildungsverordnung                           § 23  Inhalt des Teiles 2\n– GastroAusbV)*                               § 24  Prüfungsbereiche des Teiles 2\n§ 25  Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\nProduktkompetenz und Warenlagerung“\nInhaltsübersicht\n§ 26  Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant-\nAbschnitt 1                                      und Bankettservice“\n§ 27  Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächs-\nGegenstand, Dauer und                                    führung“\nGliederung der Berufsausbildungen                          § 28  Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“\n§ 29  Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen\n§  1     Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung\n§  2     Dauer der Berufsausbildungen\n§ 30  Mündliche Ergänzungsprüfung\n§  3     Begriffsbestimmungen\n§  4     Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungs-                               Unterabschnitt 2\nrahmenpläne\nZusatzqualifikation Bar und Wein\n§ 5      Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastro-\nnomie sowie Ausbildungsberufsbild                          § 31  Inhalt der Zusatzqualifikation\n§ 6      Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für             § 32  Prüfung der Zusatzqualifikation\nRestaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur\nFachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie                           Unterabschnitt 3\nsowie Ausbildungsberufsbild\nWeitere Berufsausbildungen\n§ 7      Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für\nSystemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastro-       § 33  Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech-\nnomie sowie Ausbildungsberufsbild                                nung von Ausbildungszeiten\n§ 8      Ausbildungsplan                                            § 34  Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie\nnach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach-\nmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie\nAbschnitt 2\nund zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs-\nBerufsausbildung                                     gastronomie\nzur Fachkraft für Gastronomie\nAbschnitt 4\nUnterabschnitt 1                                               Berufsausbildung\nZwischenprüfung                               zum Fachmann für Systemgastronomie und\nzur Fachfrau für Systemgastronomie\n§ 9      Zeitpunkt                                                                        Unterabschnitt 1\n§ 10     Inhalt\nAbschlussprüfung\n§ 11     Prüfungsbereich\n§ 35  Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nUnterabschnitt 2                            § 36  Inhalt des Teiles 1\n§ 37  Prüfungsbereich des Teiles 1\nAbschlussprüfung                            § 38  Inhalt des Teiles 2\n§ 12     Zeitpunkt                                                  § 39  Prüfungsbereiche des Teiles 2\n§ 13     Inhalt                                                     § 40  Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\nMarketing und Warenlagerung“\n§ 14     Prüfungsbereiche\n§ 41  Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie\n§ 15     Prüfungsbereich „Produktion und Service“                         Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“\n§ 16     Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und       § 42  Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der System-\nWarenlagerung“                                                   gastronomie“\n§ 17     Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“             § 43  Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“\n§ 18     Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen          § 44  Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung                            für das Bestehen der Abschlussprüfung\n§ 19     Mündliche Ergänzungsprüfung                                § 45  Mündliche Ergänzungsprüfung\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des                         Unterabschnitt 2\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister\nZusatzqualifikation Bar und Wein\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-    § 46  Inhalt der Zusatzqualifikation\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlicht.                          § 47  Prüfung der Zusatzqualifikation","350               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nUnterabschnitt 3                          (3) Ein Gericht im Sinne dieser Verordnung ist eine\nWeitere Berufsausbildungen                   Kombination verschiedener Komponenten.\n§ 48    Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrech-     (4) Einfache Speisen und Gerichte im Sinne dieser\nnung von Ausbildungszeiten                             Verordnung bestehen aus einer geringen Anzahl an Zu-\n§ 49    Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie   taten, die mit einer geringen Anzahl an Garverfahren\nnach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fach-       zubereitet werden. Die Zubereitung erfordert kein ver-\nmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für        tieftes Fachwissen.\nSystemgastronomie\nAnlage 1   Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur                             §4\nFachkraft für Gastronomie                                                Gegenstand der\nAnlage 2   Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung       Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne\nzum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs-\ngastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und       (1) Gegenstand der Berufsausbildung zur Fachkraft\nVeranstaltungsgastronomie                           für Gastronomie sind mindestens die im Ausbildungs-\nAnlage 3   Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung      rahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kennt-\nzum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fach-    nisse und Fähigkeiten.\nfrau für Systemgastronomie\nAnlage 4   Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zu-    (2) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach-\nsatzqualifikation Bar und Wein                      mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie\nund zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs-\nAbschnitt 1                          gastronomie sind mindestens die im Ausbildungsrah-\nmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse\nGegenstand, Dauer und                         und Fähigkeiten.\nGliederung der Berufsausbildungen\n(3) Gegenstand der Berufsausbildung zum Fach-\nmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für\n§1\nSystemgastronomie sind mindestens die im Ausbil-\nStaatliche                          dungsrahmenplan (Anlage 3) genannten Fertigkeiten,\nAnerkennung der Ausbildungsberufe                     Kenntnisse und Fähigkeiten.\nDie Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnun-                (4) Von der Organisation der Berufsausbildung, wie\ngen                                                            sie im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan vorgegeben\n1. Fachkraft für Gastronomie,                                  ist, darf von den Ausbildenden abgewichen werden,\nwenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten\n2. Fachmann für Restaurants und Veranstaltungs-\noder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil-\ngastronomie und Fachfrau für Restaurants und Ver-\ndenden liegen, die Abweichung erfordern.\nanstaltungsgastronomie und\n(5) Die im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan ge-\n3. Fachmann für Systemgastronomie und Fachfrau für\nnannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nSystemgastronomie\nsollen von den Ausbildenden so vermittelt werden,\nwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes            dass die Auszubildenden die berufliche Handlungs-\nstaatlich anerkannt.                                           fähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsge-\nsetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit\n§2                              schließt insbesondere selbständiges Planen, Durch-\nDauer der Berufsausbildungen                      führen und Kontrollieren bei der Ausübung der beruf-\nlichen Aufgaben ein.\n(1) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach-\nkraft für Gastronomie dauert zwei Jahre.                                                  §5\n(2) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach-\nStruktur der\nmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie\nBerufsausbildung zur Fachkraft\nund Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs-\nfür Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild\ngastronomie dauert drei Jahre.\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:\n(3) Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fach-\nmann für Systemgastronomie und Fachfrau für System-            1. schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fer-\ngastronomie dauert drei Jahre.                                     tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,\n2. weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im\n§3                                  Schwerpunkt\nBegriffsbestimmungen                             a) Restaurantservice oder\n(1) Ein HACCP-Konzept im Sinne dieser Verordnung                b) Systemgastronomie,\nist ein systematisches, nach übergeordneten Grund-\nsätzen auf Betriebsebene erstelltes und eingesetztes           3. schwerpunktübergreifende integrativ zu vermit-\nKonzept, durch das Gefahren bei der Herstellung und                telnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\nbeim Umgang mit Nahrungsmitteln mit Hilfe kritischer           Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in\nKontrollpunkte ermittelt, vermieden, überwacht und             Berufsbildpositionen gebündelt.\ndokumentiert werden.                                              (2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber-\n(2) Eine Speise im Sinne dieser Verordnung ist ein          greifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-\nKüchenerzeugnis, das einzeln serviert werden kann.             nisse und Fähigkeiten sind:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              351\n1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion            6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,\nder eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gast-         7. Herrichten und Pflegen von Gasträumen,\nerlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,\n8. Betreuung und Beratung von und Kommunikation\n2. Annahme und Einlagerung von Waren,                             mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleis-\n3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der                  tungen,\nKüche oder in der Produktion,                              9. Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am\n4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                      Getränkebuffet,\nWirtschaftsdienst,                                       10. Bedienung von Reservierungs- und Kassensyste-\n5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                      men,\nService und                                              11. Planung und Koordinierung von Serviceabläufen,\n6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen.               12. Servicearbeiten am Tisch des Gastes,\n(3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Be-          13. Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und\nrufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und           Banketts,\nFähigkeiten vermittelt:\n14. Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und\n1. im Schwerpunkt Restaurantservice in den Berufs-                Banketts,\nbildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden\n15. Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und\nAufgaben im Wirtschaftsdienst und Wahrnehmung\nBanketts und\nder grundlegenden Aufgaben im Service,\n16. Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.\n2. im Schwerpunkt Systemgastronomie in den Berufs-\nbildpositionen Wahrnehmung der grundlegenden                (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver-\nAufgaben in der Küche oder in der Produktion und         mittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nUmgang mit Gästen.                                       sind:\n(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktüber-         1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil-\ngreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten,             dung sowie Arbeits- und Tarifrecht,\nKenntnisse und Fähigkeiten sind:                             2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,\n1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil-         3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,\ndung sowie Arbeits- und Tarifrecht,                      4. digitalisierte Arbeitswelt und\n2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,                 5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.\n3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,\n4. digitalisierte Arbeitswelt und                                                       §7\n5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.                                     Struktur der Berufsausbildung\nzum Fachmann für Systemgastronomie und\n§6                                         zur Fachfrau für Systemgastronomie\nsowie Ausbildungsberufsbild\nStruktur der Berufsausbildung\nzum Fachmann für Restaurants                        (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:\nund Veranstaltungsgastronomie und                   1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\nzur Fachfrau für Restaurants                       Fähigkeiten sowie\nund Veranstaltungsgastronomie                    2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse\nsowie Ausbildungsberufsbild                        und Fähigkeiten.\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:                Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in\n1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und          Berufsbildpositionen gebündelt.\nFähigkeiten sowie                                           (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-\n2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse       den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:\nund Fähigkeiten.                                           1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle-\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in              xion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des\nBerufsbildpositionen gebündelt.                                   Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,\n(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-         2. Annahme und Einlagerung von Waren,\nden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:             3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der\n1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Refle-                 Küche oder in der Produktion,\nxion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des         4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im\nGasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,              Wirtschaftsdienst,\n2. Annahme und Einlagerung von Waren,                         5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im\n3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der                 Service,\nKüche oder in der Produktion,                             6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen,\n4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                  7. Produktzubereitung,\nWirtschaftsdienst,                                        8. Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von\n5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im                     Produkten und Dienstleistungen sowie Reklama-\nService,                                                     tionsmanagement,","352              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n9. Systemorganisation und Systemmanagement,                 1. die Bedeutung der Pflege und Reinigung von Gast-\n10. Warenwirtschaft,                                             räumen sowie von betriebstypischen Materialien für\ndas Gasterlebnis darzustellen,\n11. Umsetzung von Personalprozessen,\n2. Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und\n12. Personalführung und -entwicklung,\nPflegemaßnahmen in Wirtschaftsräumen auch unter\n13. Durchführung von Marketingaktivitäten und                    Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten aufzuzei-\n14. kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie                  gen,\nunternehmerisches Handeln.                              3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung sowie Wiederver-\n(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu ver-           wertung oder Entsorgung zu benennen und\nmittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten          4. Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesund-\nsind:                                                            heitsschutzes in Küche, Service, Lager und Wirt-\n1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbil-             schaftsdienst einzuhalten.\ndung sowie Arbeits- und Tarifrecht,                      Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling\n2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,                 hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-\n3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,                          fungszeit beträgt 60 Minuten.\n4. digitalisierte Arbeitswelt und                               (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\n5. Durchführung von Hygienemaßnahmen.                        dass er in der Lage ist,\n1. Waren zu erkennen und ihren Einsatzmöglichkeiten\n§8                                  zuzuordnen,\nAusbildungsplan                         2. einfache Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nDie Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der               Geschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nAusbildung auf der Grundlage des jeweiligen Aus-                 zuwählen sowie\nbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und             3. Gasträume zu reinigen, zu kontrollieren und herzu-\nfür jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu er-              richten.\nstellen.\nDer Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.\nDie Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nAbschnitt 2\n(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den\nBerufsausbildung                         Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu\nzur Fachkraft für Gastronomie                   gewichten:\nUnterabschnitt 1                           1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent\nund\nZwischenprüfung\n2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent.\n§9\nUnterabschnitt 2\nZeitpunkt\n(1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungs-                      Abschlussprüfung\nhalbjahr stattfinden.\n§ 12\n(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige\nStelle fest.                                                                         Zeitpunkt\n(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Be-\n§ 10                             rufsausbildung statt.\nInhalt                               (2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.\nDie Zwischenprüfung erstreckt sich auf\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) für die                                      § 13\nersten zwölf Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-                                 Inhalt\nnisse und Fähigkeiten sowie\nDie Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genann-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\n(Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und           ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\nFähigkeiten entspricht.                                  2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\n§ 11                                 (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\nPrüfungsbereich                             Fähigkeiten entspricht.\n(1) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich\n§ 14\n„Wirtschaftsdienst“ statt.\nPrüfungsbereiche\n(2) Im Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ besteht\ndie Prüfung aus zwei Teilen.                                    Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prü-\n(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,         fungsbereichen statt:\ndass er in der Lage ist,                                     1. „Produktion und Service“,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022             353\n2. „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlage-          Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling\nrung“ sowie                                             hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-\n3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.                          fungszeit beträgt 60 Minuten.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-\n§ 15                              fungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge-\nwichten:\nPrüfungsbereich\n„Produktion und Service“                     1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,\n(1) Im Prüfungsbereich „Produktion und Service“          2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.\nbesteht die Prüfung aus zwei Teilen.\n§ 16\n(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\nPrüfungsbereich\ndass er in der Lage ist,\n„Gasterlebnis,\n1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den                   Verkaufsförderung und Warenlagerung“\nGast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich-           (1) Im Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsför-\nten sowie zu Getränken zu beraten,                      derung und Warenlagerung“ hat der Prüfling nachzu-\n2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht          weisen, dass er in der Lage ist,\noder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur             1. im Schwerpunkt Restaurantservice\nund vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu\nservieren oder zu präsentieren,                             a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis\nzu gestalten,\n3. die Arbeitsschritte zu planen,\nb) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,\n4. den Arbeitsplatz einzurichten,                                  einzuordnen und situationsbezogen Lösungen\n5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,               aufzuzeigen,\nc) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen\n6. verkaufsfördernd zu beraten,\nanalog oder digital umzusetzen und dabei den\n7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er-                Datenschutz und die Datensicherheit zu beach-\nläutern,                                                       ten,\n8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs-             d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren\nfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und             die Anforderungen an die Werterhaltung und die\n9. die Hygieneanforderungen zu beachten.                           Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher-\nheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten\nDer Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.                sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü-\nWährend der Durchführung wird mit ihm ein situatives               fen und zu dokumentieren,\nFachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der\ne) das anlass-, saison- oder themenbezogene Her-\nGestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt\nrichten und Dekorieren von Gasträumen zu er-\ndes Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü-\nläutern,\nfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative\nFachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.                       f) Gäste zu empfangen und zu beraten,\n(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,           g) Serviceregeln und Serviceabläufe zu beschreiben\ndass er in der Lage ist,                                           und\n1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs-              h) Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß-\nmöglichkeiten zu erläutern,                                    nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu\nbeschreiben;\n2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe\n2. im Schwerpunkt Systemgastronomie\nvon einfachen Speisen und einfachen Gerichten\nsowie von Getränken unter Berücksichtigung von              a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis\nGästewünschen, Ernährungsformen und Allergien                  zu gestalten,\nzu erläutern,                                               b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,\n3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be-               einzuordnen und situationsbezogen Lösungen\ndarfsgerecht zuzuordnen,                                       aufzuzeigen,\n4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim-             c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen\nmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu-                analog oder digital umzusetzen und dabei den\ntern,                                                          Datenschutz und die Datensicherheit zu beach-\nten,\n5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,\nd) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren\nMaschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und\ndie Anforderungen an die Werterhaltung und die\nim Service die Vorgaben des Umweltschutzes sowie\nHygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicher-\ndie Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be-\nheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten\nrücksichtigen,\nsowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prü-\n6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der              fen und zu dokumentieren,\nKüche und im Service zu beachten und                        e) die Bedeutung von Markenstandards und Quali-\n7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut-                 tätssicherungsmaßnahmen in der Systemgastro-\nzes in der Küche und im Service einzuhalten.                   nomie zu erläutern,","354              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nf) Standards in der systemgastronomischen Lager-         2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des\nhaltung, Produktion und Präsentation umzuset-             benannten Prüfungsbereichs schlechter als mit\nzen und deren Einhaltung zu prüfen,                       „ausreichend“ bewertet worden sind und\ng) im Umgang mit Gästen Service-, Beratungs- und         3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-\nKommunikationsstandards anzuwenden und                    stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben\nh) Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu               kann.\nerklären.                                             Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der           einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.            (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                  ten dauern.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-\n§ 17                              fungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift-\nPrüfungsbereich                          lich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der\n„Wirtschafts- und Sozialkunde“                  mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu\n(1) Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-          gewichten.\nkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\nLage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-                              Abschnitt 3\nliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt\nBerufsausbildung\ndarzustellen und zu beurteilen.\nzum Fachmann für Restaurants\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der                    und Veranstaltungsgastronomie und\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.                      zur Fachfrau für Restaurants\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                              und Veranstaltungsgastronomie\n§ 18                                                Unterabschnitt 1\nGewichtung der                                            Abschlussprüfung\nPrüfungsbereiche und Anforderungen\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung\n§ 20\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei-\nche sind wie folgt zu gewichten:                                      Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\n1. „Produktion und Service“              mit 60 Prozent,        (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1\nund 2.\n2. „Gasterlebnis, Verkaufsförde-\nrung und Warenlagerung“        mit 30 Prozent sowie         (2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt-\nfinden.\n3. „Wirtschafts- und Sozialkunde“        mit 10 Prozent.\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die             (3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.\nPrüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung                (4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1\neiner mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 19 – wie           der Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem\nfolgt bewertet worden sind:                                  Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,              (5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige\n2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindes-          Stelle fest.\ntens „ausreichend“ und\n3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.                                           § 21\nÜber das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42                                    Inhalt des Teiles 1\nAbsatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu                 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\nfassen.\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) für die\nersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-\n§ 19\nnisse und Fähigkeiten sowie\nMündliche Ergänzungsprüfung\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\n(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für            stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\ndie schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd-             (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\nliche Ergänzungsprüfung beantragen.                              Fähigkeiten entspricht.\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben,\n1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche                                      § 22\ngestellt worden ist:                                                   Prüfungsbereich des Teiles 1\na) „Produktion und Service“,                                (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-\nb) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Waren-           bereich „Produktion und Service“ statt.\nlagerung“ oder                                           (2) Im Prüfungsbereich „Produktion und Service“\nc) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,                       besteht die Prüfung aus zwei Teilen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              355\n(3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,                                    § 23\ndass er in der Lage ist,                                                        Inhalt des Teiles 2\n1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den              (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\nGast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich-\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genann-\nten sowie zu Getränken zu beraten,\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht          2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\noder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur                 stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\nund vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu              (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\nservieren oder zu präsentieren,                             Fähigkeiten entspricht.\n3. die Arbeitsschritte zu planen,                              (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei-\n4. den Arbeitsplatz einzurichten,                           ten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso-\n5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,        weit einbezogen werden, als es für die Feststellung der\n6. verkaufsfördernd zu beraten,                             beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.\n7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er-                                     § 24\nläutern,\nPrüfungsbereiche des Teiles 2\n8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs-\nfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und         Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden\nPrüfungsbereichen statt:\n9. die Hygieneanforderungen zu beachten.\n1. „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompe-\nDer Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.             tenz und Warenlagerung“,\nWährend der Durchführung wird mit ihm ein situatives        2. „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankett-\nFachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der           service“,\nGestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt\ndes Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü-        3. „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ sowie\nfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative       4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.\nFachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.\n§ 25\n(4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\ndass er in der Lage ist,                                                         Prüfungsbereich\n„Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\n1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs-                 Produktkompetenz und Warenlagerung“\nmöglichkeiten zu erläutern,\n(1) Im Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsför-\n2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe        derung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ hat\nvon einfachen Speisen und einfachen Gerichten           der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\nsowie von Getränken unter Berücksichtigung von\n1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu\nGästewünschen, Ernährungsformen und Allergien\nzu erläutern,                                                gestalten,\n2. Gäste zu empfangen und zu Speisen, Gerichten\n3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be-\nund Getränken, insbesondere zu Weinen, Schaum-\ndarfsgerecht zuzuordnen,\nweinen und Spirituosen zu beraten,\n4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim-           3. Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatz-\nmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu-              stoffe unter Berücksichtigung besonderer Ernäh-\ntern,                                                        rungsformen zu informieren und Alternativen anzu-\n5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,             bieten,\nMaschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und            4. Serviceregeln und Servierarten zu beschreiben,\nim Service die Vorgaben des Umweltschutzes und               Serviceabläufe zu planen und darzustellen,\ndie Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be-\n5. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,\nrücksichtigen,\neinzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu-\n6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der            zeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang\nKüche und im Service zu beachten und                         mit den Gästen darzustellen,\n7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut-            6. Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaß-\nzes in der Küche und im Service einzuhalten.                 nahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu\nbeschreiben,\nDie Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling\nhat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-          7. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen\nfungszeit beträgt 60 Minuten.                                    Vorgaben zu erstellen und zu erläutern,\n(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-        8. verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen\nfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge-               analog oder digital umzusetzen und dabei den\nwichten:                                                         Datenschutz und die Datensicherheit zu beachten,\n9. das Herrichten, Pflegen und Dekorieren von Gast-\n1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,\nund Eventräumen anlass-, saison- oder themenbe-\n2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.            zogen zu planen und die Umsetzung darzustellen,","356              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n10. die Reinigung und Pflege von Materialien und                                        § 27\nTextilien zu beschreiben sowie                                              Prüfungsbereich\n11. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren               „Teamkommunikation und Gesprächsführung“\ndie Anforderungen an die Werterhaltung und die             (1) Im Prüfungsbereich „Teamkommunikation und\nHygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit        Gesprächsführung“ hat der Prüfling nachzuweisen,\nund des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie           dass er in der Lage ist,\ndie hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und\nzu dokumentieren.                                       1. Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden\noder mit einem Team zu planen und situations-\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der               gerecht und zielorientiert durchzuführen,\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n2. sich auf unterschiedliche Hintergründe der Ge-\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                      sprächsteilnehmenden einzustellen,\n3. Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln\n§ 26\nund dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmen-\nPrüfungsbereich                              bedingungen und die internen Abläufe zu berück-\n„Veranstaltungsplanung,                          sichtigen,\nRestaurant- und Bankettservice“                  4. zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu\n(1) Die Prüfung im „Prüfungsbereich Veranstaltungs-           geben,\nplanung, Restaurant- und Bankettservice“ besteht aus         5. Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln,\nzwei Teilen.\n6. Ursachen von Konflikten und Kommunikations-\n(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,             störungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien\ndass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eck-                 aufzuzeigen sowie\npunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine\nVeranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korres-          7. das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und\npondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese              geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung\nVeranstaltung                                                    vorzuschlagen.\n1. die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vor-          (2) Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation\ngegebenen Servierarten durchzuführen,                    durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der\nPrüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene\n2. einen Tisch einzudecken,                                  Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimu-\n3. ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zu-           lation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung.\nzubereiten,                                                 (3) Die Gesprächssimulation       dauert   höchstens\n4. einen Weinservice vorzubereiten,                          20 Minuten.\n5. das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Ge-\n§ 28\ntränken zu servieren und\nPrüfungsbereich\n6. dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommu-                      „Wirtschafts- und Sozialkunde“\nnizieren.\n(1) Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-\nDer Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.          kunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\nDie Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten;              Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-\ninnerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für       liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt\ndie Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.                  darzustellen und zu beurteilen.\n(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,           (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der\ndass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen        Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\nzu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung\neiner Veranstaltung zu planen und dabei                         (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n1. Speisen und Getränke sowie deren Präsentations-                                      § 29\nformen zu empfehlen,\nGewichtung der\n2. Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für                     Prüfungsbereiche und Anforderungen\nRäume zu entwickeln,                                            für das Bestehen der Abschlussprüfung\n3. Gästeinformationen und deren         Einsatzmöglich-         (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei-\nkeiten zu beschreiben sowie                              che sind wie folgt zu gewichten:\n4. Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.            1. „Produktion und Service“              mit 25 Prozent,\nDie Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling         2. „Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\nhat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-             Produktkompetenz und\nfungszeit beträgt 90 Minuten.                                    Warenlagerung“                       mit 20 Prozent,\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den            3. „Veranstaltungsplanung,\nPrüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu                Restaurant- und Bankettservice“      mit 35 Prozent,\ngewichten:                                                   4. „Teamkommunikation und\n1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,             Gesprächsführung“              mit 10 Prozent sowie\n2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.        5. „Wirtschafts- und Sozialkunde“        mit 10 Prozent.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              357\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die                                     § 32\nPrüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung                          Prüfung der Zusatzqualifikation\neiner mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 30 – wie\nfolgt bewertet worden sind:                                     (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder\nder Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus-\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min-          zubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr\ndestens „ausreichend“,                                   die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\n2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-            keiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im\nchend“,                                                  zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss-\nprüfung als gesonderte Prüfung statt.\n3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\n(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt\nmindestens „ausreichend“ und\nsich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt-\n4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-         nisse und Fähigkeiten.\ngend“.                                                      (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der\nÜber das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42                Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\nAbsatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu              1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,\nfassen.\n2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur\nfachgerecht zu lagern,\n§ 30\n3. Lagerbestände zu kontrollieren,\nMündliche Ergänzungsprüfung\n4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu-\n(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für            stellen,\ndie schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine münd-         5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,\nliche Ergänzungsprüfung beantragen.                              Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er-\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben,                              läutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,\n1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche          6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie-\ngestellt worden ist:                                         ren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu\nservieren,\na) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkom-\n7. Weine fachgerecht zu servieren und\npetenz und Warenlagerung“,\n8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.\nb) „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Ban-\nkettservice“ oder                                        (4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling\nzwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat\nc) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,\n1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den\n2. wenn die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des            drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt\nbenannten Prüfungsbereichs schlechter als mit                und gebaut – mit passenden Garnituren nach vor-\n„ausreichend“ bewertet worden sind und                       gegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen\nund anzurichten und\n3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-\nstehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben          2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus-\nkann.                                                        schuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver-\nkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem                die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;\neinzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.                    dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem\n(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-             Etikett zur Verfügung gestellt.\nten dauern.                                                  Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-       dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch\nfungsbereich sind das bisherige Ergebnis der schrift-        über die Arbeitsproben geführt.\nlich zu bearbeitenden Aufgaben und das Ergebnis der             (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.\nmündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu          Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs-\ngewichten.                                                   tens 15 Minuten.\n(6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan-\nUnterabschnitt 2                           den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „aus-\nZusatzqualifikation Bar und Wein                        reichend“ bewertet worden ist.\nUnterabschnitt 3\n§ 31\nWeitere Berufsausbildungen\nInhalt der Zusatzqualifikation\n(1) Über das in § 6 beschriebene Ausbildungs-                                        § 33\nberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz-                           Befreiung von Teil 1\nqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.                               der Abschlussprüfung und\n(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die                     Anrechnung von Ausbildungszeiten\nin Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und              Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung\nFähigkeiten.                                                 zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist","358               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab-              1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) für die\nschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants                   ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kennt-\nund Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau                nisse und Fähigkeiten sowie\nfür Restaurants und Veranstaltungsgastronomie be-         2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nfreit und                                                     stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan\n2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf                  (Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und\ndie Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für               Fähigkeiten entspricht.\nRestaurants und Veranstaltungsgastronomie und\nzur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungs-                                    § 37\ngastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar-\nPrüfungsbereich des Teiles 1\nteien dies vereinbaren.\n(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-\n§ 34                              bereich „Produktion und Service“ statt.\nErwerb des Abschlusses                          (2) Im Prüfungsbereich „Produktion und Service“\nzur Fachkraft für Gastronomie                   besteht die Prüfung aus zwei Teilen.\nnach nichtbestandener Abschlussprüfung                    (3) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\nzum Fachmann für Restaurants                     dass er in der Lage ist,\nund Veranstaltungsgastronomie und\nzur Fachfrau für Restaurants                   1. die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den\nund Veranstaltungsgastronomie                        Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerich-\nten sowie zu Getränken zu beraten,\nBesteht der Prüfling die Prüfung nach § 29 nicht,\nerwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach-          2. eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht\nkraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn                      oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und\nvorgegebenen Standards zuzubereiten und zu\n1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus-              servieren oder zu präsentieren,\nreichende Prüfungsleistungen erbracht hat und\n3. die Arbeitsschritte zu planen,\n2. zusätzlich\n4. den Arbeitsplatz einzurichten,\na) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten\nPrüfung,                                              5. Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen,\nb) das Ergebnis im Prüfungsbereich „Gasterlebnis,         6. verkaufsfördernd zu beraten,\nVerkaufsförderung, Produktkompetenz und Wa-           7. dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu er-\nrenlagerung“ nach § 25 und                                läutern,\nc) das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts-          8. die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufs-\nund Sozialkunde“ nach § 28                                fähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und\ndie Anforderungen nach § 18 erfüllen.                         9. die Hygieneanforderungen zu beachten.\nAbschnitt 4                           Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.\nWährend der Durchführung wird mit ihm ein situatives\nBerufsausbildung                          Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der\nzum Fachmann für Systemgastronomie und                   Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt\nzur Fachfrau für Systemgastronomie                  des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prü-\nfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative\nUnterabschnitt 1                           Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.\nAbschlussprüfung                               (4) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen,\ndass er in der Lage ist,\n§ 35                              1. Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungs-\nAufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt                  möglichkeiten zu erläutern,\n(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1          2. die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe\nund 2.                                                            von einfachen Speisen und einfachen Gerichten\n(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr statt-          sowie von Getränken unter Berücksichtigung von\nfinden.                                                           Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien\nzu erläutern,\n(3) Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.\n3. verschiedene Service- und Präsentationsformen be-\n(4) Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1         darfsgerecht zuzuordnen,\nder Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem\nZeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden.        4. Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestim-\nmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläu-\n(5) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige               tern,\nStelle fest.\n5. beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten,\n§ 36                                  Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und\nim Service die Vorgaben des Umweltschutzes und\nInhalt des Teiles 1                           die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu be-\nTeil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf                 rücksichtigen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               359\n6. die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der         5. Rechnungen oder Belege nach den rechtlichen\nKüche und im Service zu beachten und                         Vorgaben zu erstellen und zu erläutern,\n7. die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschut-            6. bei der Annahme und der Einlagerung von Waren\nzes in der Küche und im Service einzuhalten.                 die Anforderungen an die Werterhaltung und die\nDie Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling             Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit\nhat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prü-             und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie\nfungszeit beträgt 60 Minuten.                                    die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und\nzu dokumentieren,\n(5) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-\nfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu ge-            7. die Bedeutung von Markenstandards und Qualitäts-\nwichten:                                                         sicherungsmaßnahmen in der Systemgastronomie\nzu erläutern,\n1. die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,\n2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.         8. Standards in der systemgastronomischen Lager-\nhaltung, Produktion und Präsentation umzusetzen\n§ 38                                 und deren Einhaltung zu prüfen und bei Abwei-\nchung Maßnahmen einzuleiten,\nInhalt des Teiles 2\n9. die Ergebnisse von Marktbeobachtungen und\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf            -analysen sowie zielgruppenspezifische Gäste-\n1. die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3) genann-               bedürfnisse für betriebliche Marketingmaßnahmen\nten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie           zu nutzen sowie\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-      10. verkaufssteuernde und verkaufsfördernde Maß-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan                nahmen sowie betriebliche Marketingmaßnahmen\n(Anlage 3) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und           anlassbezogen analog oder digital zu planen, um-\nFähigkeiten entspricht.                                      zusetzen, zu kontrollieren und auszuwerten und\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkei-          dabei Datenschutz und Datensicherheit zu beach-\nten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-              ten.\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso-         (2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der\nweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der     Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\nberuflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\n§ 39\n§ 41\nPrüfungsbereiche des Teiles 2\nPrüfungsbereich\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden\n„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung\nPrüfungsbereichen statt:\nund Kontrolle in der Systemgastronomie“\n1. „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und\nWarenlagerung“,                                            (1) Im Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirt-\nschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der System-\n2. „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung           gastronomie“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in\nund Kontrolle in der Systemgastronomie“,                der Lage ist,\n3. „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“            1. organisatorische und konzeptionelle Strukturen\nsowie                                                        von systemgastronomischen Unternehmen zu er-\n4. „Wirtschafts- und Sozialkunde“.                               läutern und zu bewerten,\n2. den Personalbedarf zu ermitteln und Personal-\n§ 40\nbeschaffungswege zu unterscheiden und zu be-\nPrüfungsbereich                             werten,\n„Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\n3. Vorgänge in Verbindung mit der Aufnahme oder\nMarketing und Warenlagerung“\nBeendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhält-\n(1) Im Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsför-            nissen unter Einhaltung der rechtlichen Regelun-\nderung, Marketing und Warenlagerung“ hat der Prüf-               gen zu bearbeiten,\nling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n4. den Personaleinsatz unter Einhaltung der recht-\n1. gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu           lichen Regelungen zu planen,\ngestalten,\n5. Anforderungen an die Verwaltung von Personal-\n2. Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen,                daten unter Beachtung der rechtlichen Regelungen\neinzuordnen, situationsbezogen Lösungen aufzu-              aufzuzeigen,\nzeigen und dabei Handlungsstrategien im Umgang\nmit den Gästen darzustellen,                             6. Trainings- oder Personalentwicklungsmaßnahmen\nbedarfsgerecht umzusetzen,\n3. im Umgang mit den Gästen Service-, Beratungs-\nund Kommunikationsstandards anzuwenden und               7. Lagerkennzahlen zu ermitteln und auszuwerten,\nVorschläge zu deren Weiterentwicklung zu ma-             8. den Warenbedarf zu ermitteln, Angebote unter Be-\nchen,                                                       rücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi-\n4. Bestell- und Bezahlsysteme zu nutzen und zu                 tionen zu vergleichen und auszuwählen sowie die\nerklären,                                                   Bestellung vorzubereiten,","360              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\n9. die Logistikkette zu erläutern, Störungen des Be-                                 § 44\nstell- und Lieferprozesses oder Abweichungen von                            Gewichtung der\nden Qualitätsstandards zu bewerten und Maßnah-                   Prüfungsbereiche und Anforderungen\nmen vorzuschlagen,                                              für das Bestehen der Abschlussprüfung\n10. Preise und Kosten zu kalkulieren sowie\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsberei-\n11. die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zu ermitteln     che sind wie folgt zu gewichten:\nund zu analysieren und Maßnahmen zur Steigerung\ndes unternehmerischen Erfolges abzuleiten.              1. „Produktion und Service“             mit 25 Prozent,\n(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen             2. „Gasterlebnis, Verkaufsförderung,\nsein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bear-         Marketing und Warenlagerung“        mit 20 Prozent,\nbeiten.                                                      3. „Personal- und Warenwirtschaft\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.                     sowie Steuerung und Kontrolle\nin der Systemgastronomie“           mit 20 Prozent,\n§ 42                              4. „Betriebliche Abläufe\nPrüfungsbereich                             in der Systemgastronomie“     mit 25 Prozent sowie\n„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“            5. „Wirtschafts- und Sozialkunde“       mit 10 Prozent.\n(1) Im Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der          (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nSystemgastronomie“ hat der Prüfling nachzuweisen,            Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung\ndass er in der Lage ist,                                     einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 – wie\n1. die berufstypischen Aufgabenstellungen zu erfas-          folgt bewertet worden sind:\nsen, Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu begrün-\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit min-\nden sowie Probleme zu analysieren, Lösungswege\ndestens „ausreichend“,\naufzuzeigen und zu begründen,\n2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-\n2. betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichti-\nchend“,\ngung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher\nZusammenhänge zu planen, durchzuführen und               3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\nauszuwerten,                                                 mindestens „ausreichend“ und\n3. unternehmens-, gast- und mitarbeiterorientiert zu         4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-\nhandeln sowie                                                gend“.\n4. Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu            Über das Bestehen ist ein Beschluss nach § 42\nberücksichtigen.                                         Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes zu\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind drei der          fassen.\nfolgenden Gebiete zugrunde zu legen:\n1. Organisation, Prozesse und Standards in der Sys-                                    § 45\ntemgastronomie,                                                       Mündliche Ergänzungsprüfung\n2. Produkteinführung,                                           (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine\n3. Warenwirtschaft,                                          mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.\n4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle und                    (2) Dem Antrag ist stattzugeben,\n5. Teamkommunikation und Personalaufgaben.                   1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche\n(3) Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Gebiete           gestellt worden ist:\nzugrunde gelegt werden.                                          a) „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und\n(4) Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzufüh-             Warenlagerung“,\nren. Anschließend wird mit ihm ein auftragsbezogenes             b) „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung\nFachgespräch geführt.                                               und Kontrolle in der Systemgastronomie“ oder\n(5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten.            c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,\nDas auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs-\ntens 10 Minuten.                                             2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als\nmit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n§ 43                              3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-\nPrüfungsbereich                             stehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben\n„Wirtschafts- und Sozialkunde“                      kann.\n(1) Im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozial-          Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem\nkunde“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der         einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\nLage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-          (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-\nliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt              ten dauern.\ndarzustellen und zu beurteilen.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-\n(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der           fungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das\nPrüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.         Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                  hältnis 2 : 1 zu gewichten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022             361\nUnterabschnitt 2                               dem Prüfling werden Flaschen mit vollständigem\nZusatzqualifikation Bar und Wein                           Etikett zur Verfügung gestellt.\nNach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit\n§ 46                              dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch\nInhalt der Zusatzqualifikation                 über die Arbeitsproben geführt.\n(1) Über das in § 7 beschriebene Ausbildungs-                (5) Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten.\nberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatz-         Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchs-\nqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.                tens 15 Minuten.\n(2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in           (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestan-\nAnlage 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und              den, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „aus-\nFähigkeiten.                                                 reichend“ bewertet worden ist.\n§ 47                                               Unterabschnitt 3\nPrüfung der Zusatzqualifikation                           Weitere Berufsausbildungen\n(1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder\nder Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Aus-                                     § 48\nzubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr                            Befreiung von Teil 1\ndie erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-                      der Abschlussprüfung und\nkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im                    Anrechnung von Ausbildungszeiten\nzeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschluss-               Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung\nprüfung als gesonderte Prüfung statt.                        zur Fachkraft für Gastronomie nach § 18 Absatz 2 ist\n(2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt\n1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Ab-\nsich auf die in Anlage 4 genannten Fertigkeiten, Kennt-\nschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastrono-\nnisse und Fähigkeiten.\nmie und zur Fachfrau für Systemgastronomie befreit\n(3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der            und\nPrüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n2. diese Ausbildung im Umfang von 24 Monaten auf\n1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,                   die Dauer der Berufsausbildung zum Fachmann für\n2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur                Systemgastronomie und zur Fachfrau für System-\nfachgerecht zu lagern,                                       gastronomie anzurechnen, wenn die Vertragspar-\n3. Lagerbestände zu kontrollieren,                               teien dies vereinbaren.\n4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzu-                                          § 49\nstellen,\nErwerb des Abschlusses\n5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft,                       zur Fachkraft für Gastronomie\nInhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu er-                nach nichtbestandener Abschlussprüfung\nläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,                zum Fachmann für Systemgastronomie und\n6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulie-                   zur Fachfrau für Systemgastronomie\nren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu\nBesteht der Prüfling die Prüfung nach § 44 nicht,\nservieren,                                               erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zur Fach-\n7. Weine fachgerecht zu servieren und                        kraft für Gastronomie nach Abschnitt 2, wenn\n8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.            1. er in Teil 1 der Abschlussprüfung mindestens aus-\n(4) Für den Nachweis nach Absatz 3 hat der Prüfling           reichende Prüfungsleistungen erbracht hat und\nzwei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat           2. zusätzlich\n1. in der ersten Arbeitsprobe drei Cocktails nach den            a) die Ergebnisse der in Nummer 1 bezeichneten\ndrei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt                Prüfung,\nund gebaut – mit passenden Garnituren nach vor-\ngegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen            b) das Ergebnis im Prüfungsbereich „Gasterlebnis,\nund anzurichten und                                              Verkaufsförderung, Marketing und Warenlage-\nrung“ nach § 40 und\n2. in der zweiten Arbeitsprobe zwei vom Prüfungsaus-\nschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu ver-            c) das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts-\nkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und                   und Sozialkunde“ nach § 43\ndie Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern;         die Anforderungen nach § 18 erfüllen.","362            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nAnlage 1\n(zu § 4 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie\nAbschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                  Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                  2                                               3                                    4\n1   Umgang mit Gästen und            a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten\nTeammitgliedern,                    betriebsangemessen gestalten und die jeweiligen\nReflexion der eigenen Rolle         Auswirkungen begründen\nim Betrieb, Gestaltung\nb) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,\ndes Gasterlebnisses als\nGastgeber oder Gastgeberin          insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 1)             und die rechtlichen Vorgaben beachten\nc) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im\nRahmen der Aufbau- und Ablauforganisation be-\nrücksichtigen\nd) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-\n8\nbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-\nsetzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-\nhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren,\nkonstruktives Feedback geben\ne) Gäste empfangen und deren Erwartungen und\nWünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und\nDienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung\nder Erwartungen und Wünsche prüfen\nf) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-\nnen und angemessen reagieren\ng) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-\nleistungen und Produkten informieren und beraten\nund dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse\nund Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-\nderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung\nh) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen\nreflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-\nten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen\nund dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen\n12\nanwenden\ni) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-\ngegennehmen, einordnen und situationsbezogen\nnach den betrieblichen Vorgaben reagieren\nj) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-\nrungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;\nKonfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden\nk) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\n2   Annahme und Einlagerung          a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-\nvon Waren                           lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 2)             dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-\nmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-\nlungen mitwirken\nb) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-\ngen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und\ndes Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität\nund sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen\ndie betriebsüblichen Maßnahmen einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              363\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nc) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der\nrechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-\ngaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der        10\nKühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung\ntechnischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-\ntriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nd) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-\ngutannahme sowie die Leergut- und die Transport-\ngutrückgabe dokumentieren\ne) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter Anwen-\ndung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend ein-\nlagern\nf) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-\nschriften im Lager beachten, das Lager nach den\nbetrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen\n3   Wahrnehmung der               a) Arbeitsaufgaben erfassen\ngrundlegenden Aufgaben        b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-\nin der Küche oder\ntigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und\nin der Produktion\nGerichten bedarfsgerecht auswählen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 3)\nc) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen\nd) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-\nschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und\npflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter\nauf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen\nund die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\ne) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-\nnischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-\nreiten\nf) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,\nVerwendbarkeit und Allergene prüfen\n14\ng) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte\nnach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-\ndung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung\nvon Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von\nErnährungsformen, der Hygienevorschriften, der\nWirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-\nmittelverschwendung\nh) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren\nund anrichten sowie bei der Produktpräsentation\nmitwirken\ni) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards\nfachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-\nkeiten prüfen oder entsorgen\nj) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-\nwerten und optimieren\n4   Wahrnehmung der               a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngrundlegenden Aufgaben           gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen\nim Wirtschaftsdienst             für das Gasterlebnis erläutern\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 4)\nb) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen\nunter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in\nGast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen\nund dokumentieren","364            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nc) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre\nNutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be-        8\ndarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die\nbetriebsüblichen Maßnahmen ergreifen\nd) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nGeschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nwählen und in ausreichender Menge bereitstellen\nsowie fachgerecht pflegen und reinigen\ne) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte\nAbfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-\nschriften und von Umweltaspekten durchführen\n5   Wahrnehmung der               a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung\ngrundlegenden Aufgaben           anlassbezogen vorbereiten und die erforderlichen\nim Service                       Betriebsmittel bereitstellen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 5)\nb) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen                8\nc) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus-\nschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach\nden betrieblichen Vorgaben zubereiten\nd) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach\nder betrieblichen Serviceform durchführen                            12\ne) das betriebliche Kassensystem bedienen\n6   Unterstützung verkaufs-       a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins-\nfördernder Maßnahmen             besondere im Gastkontakt, umsetzen\n(§ 5 Absatz 2 Nummer 6)\nb) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe\ndekorieren\nc) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik\n12\nund Temperatur für die Atmosphäre und das Gast-\nerlebnis beachten\nd) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz\ngeeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita-\nler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken\nAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Restaurant-\nservice\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\n1   Wahrnehmung der               a) Gasträume anlass-, saison- und themenbezogen\ngrundlegenden Aufgaben           herrichten und Vor- und Nacharbeiten ausführen\nim Wirtschaftsdienst\nb) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen-\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)\ndungsfähigen Zustand prüfen und geeignete Maß-                        4\nnahmen zur Reinigung und Pflege ergreifen, dabei\ninsbesondere Werterhaltung, Hygiene und Ressour-\ncenschonung berücksichtigen\n2   Wahrnehmung der               a) Reservierungen nach betrieblichen Vorgaben ent-\ngrundlegenden Aufgaben           gegennehmen, bearbeiten und ausführen\nim Service\nb) bei internen Service- und Menübesprechungen mit-\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 1)\nwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               365\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\nc) Gasträume anlassbezogen und entsprechend dem\ngastronomischen Angebot vorbereiten, insbeson-\ndere Tische unter Verwendung von Dekorationsele-\nmenten nach den betrieblichen Vorgaben eindecken\nd) Gäste nach den betrieblichen Standards empfangen\nund platzieren\ne) Gäste über das betriebliche Angebot an Speisen,\nGerichten und Getränken unter Berücksichtigung                       12\ngängiger Ernährungsformen sowie von Inhaltsstof-\nfen und Allergenen beraten\nf) Produkte und Dienstleistungen den Gästen aktiv\nanbieten und Zusatzverkäufe tätigen\ng) Speisen, Gerichte und Getränke unter Berücksichti-\ngung des Serviceablaufs servieren und ausheben,\ndabei mit den Gästen kommunizieren\nh) Gästerückmeldungen entgegennehmen und nach\nden betrieblichen Vorgaben bearbeiten\ni) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas-\nsieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln\nund dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme\nvon Zahlungsmitteln anwenden\nAbschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Systemgastro-\nnomie\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\n1   Wahrnehmung der               a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der\ngrundlegenden Aufgaben           systemgastronomischen Produktion einordnen und\nin der Küche oder                ihre Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern\nin der Produktion\nb) Maschinen und Geräte nach den markenspezifi-\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)\nschen Produktionsstandards prüfen, einstellen und\ndie Ergebnisse der Prüfung dokumentieren\nc) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei\nder Fertigstellung und beim Anrichten von system-\ngastronomischen Produkten umsetzen\nd) bei der Zwischenlagerung von Produkten für die\nWeiterverarbeitung die markenspezifischen Stan-\ndards, insbesondere für Haltezeiten und Kerntempe-\nraturen, berücksichtigen\ne) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf                       8\nihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die\nmarkenweiten Standards prüfen und die Prüfergeb-\nnisse dokumentieren\nf) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach\nden markenspezifischen Standards präsentieren\noder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf\noder die Lieferung vorbereiten und verpacken","366            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                      4\ng) Bestellungen vor der Abgabe auf Vollständigkeit\nund Richtigkeit im Rahmen der markenspezifischen\nQualitätssicherung prüfen\nh) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer-\nprozess zur Sicherstellung von Markenstandards\nund Gästewünschen kooperieren\n2   Umgang mit Gästen             a) die Bedeutung von markenweiten Standards beim\n(§ 5 Absatz 3 Nummer 2)           Umgang mit Gästen einordnen und ihre Auswirkun-\ngen auf die eigene Tätigkeit erläutern\nb) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des\nBetriebes erklären und die Gäste gastorientiert und\nverkaufsfördernd beraten\nc) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter\nBerücksichtigung von Ernährungsformen und Er-\nnährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd\nberaten\nd) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zu-\nsatzstoffe und Allergene der angebotenen Produkte\n8\nden Gästen übermitteln und erläutern\ne) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte-\nsiegel erklären\nf) Zusatzleistungen nach          den   markenspezifischen\nStandards anbieten\ng) das markenspezifische Reklamationsmanagement\nanwenden\nh) beim Service die markenspezifischen Standards\nanwenden\ni)  analoge und digitale Bezahlsysteme nutzen und den\nGästen deren Bedienung erklären\nAbschnitt D: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                      4\n1   Organisation des              a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-\nAusbildungsbetriebes,            schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern\nBerufsbildung sowie\nb) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nArbeits- und Tarifrecht\nsowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-\n(§ 5 Absatz 4 Nummer 1)\nhältnisses erläutern und Aufgaben der im System\nder dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben\nc) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-\nbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-\nplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen\nd) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,\nsozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-\nschriften erläutern\ne) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              367\nLfd.\nBerufsbildpositionen                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                              3                                   4\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-\nwerkschaften erläutern\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern\nh) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern\ni) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-\nruflichen Weiterentwicklung erläutern\n2   Sicherheit und Gesundheit       a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen\nbei der Arbeit                     Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften\n(§ 5 Absatz 4 Nummer 2)            kennen und diese Vorschriften anwenden\nb) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am\nArbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und\nbeurteilen\nc) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-\ntern\nd) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-\nmeidung von Gefährdungen sowie von psychischen\nund physischen Belastungen für sich und andere,\nauch präventiv, ergreifen\ne) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-\nden\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste\nMaßnahmen bei Unfällen einleiten\ng) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden\nBrandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei\nBränden beschreiben und erste Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\nwährend\nder gesamten\n3   Umweltschutz und                a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- Ausbildung\nNachhaltigkeit                     lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen\n(§ 5 Absatz 4 Nummer 3)            Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-\nentwicklung beitragen\nb) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,\nWaren oder Dienstleistungen Materialien und Energie\nunter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-\nzialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen\nc) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes einhalten\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-\ngung zuführen\ne) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen\nArbeitsbereich entwickeln\nf) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne\neiner ökonomischen, ökologischen und sozial nach-\nhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-\nsatengerecht kommunizieren\n4   Digitalisierte Arbeitswelt      a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit\n(§ 5 Absatz 4 Nummer 4)            Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften\nzum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten\nb) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und\ninformationstechnischen Systemen einschätzen und\nbei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten","368            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                           3                                    4\nc) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-\nzient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-\nnisse dokumentieren\nd) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen\nund zu ihrer Lösung beitragen\ne) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und\naus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-\nnen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-\nmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-\ntenden Lernens erkennen und ableiten\ng) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich\nder Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-\nche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,\nbearbeiten und gestalten\nh) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-\nsellschaftlicher Vielfalt praktizieren\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\n1. bis 12. 13. bis 24.\nMonat       Monat\n5   Durchführung von              a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,\nHygienemaßnahmen                 Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-\n(§ 5 Absatz 4 Nummer 5)          und Gesundheitsschutz anwenden\nb) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-\nliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-\nKonzept, umsetzen\nc) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten         4\nd) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter\nBerücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-\nwählen und ökonomisch einsetzen\ne) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht\nbeachten und die Beschäftigungsverbote einhalten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                369\nAnlage 2\n(zu § 4 Absatz 2)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie\nund zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie\nAbschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                    4\n1 Umgang mit Gästen und           a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be-\nTeammitgliedern,                  triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus-\nReflexion der eigenen Rolle       wirkungen begründen\nim Betrieb, Gestaltung\nb) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,\ndes Gasterlebnisses als\nGastgeber oder Gastgeberin        insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 1)           und die rechtlichen Vorgaben beachten\nc) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im\nRahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück-\nsichtigen\nd) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-\nbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-\nsetzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-\nhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren,\nkonstruktives Feedback geben\ne) Gäste empfangen und deren Erwartungen und\nWünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und\nDienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung\nder Erwartungen und Wünsche prüfen\nf) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-         20\nnen und angemessen reagieren\ng) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-\nleistungen und Produkten informieren und beraten\nund dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse\nund Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-\nderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung\nh) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen\nreflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-\nten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen\nund dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen\nanwenden\ni) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-\ngegennehmen, einordnen und situationsbezogen\nnach den betrieblichen Vorgaben reagieren\nj) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-\nrungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;\nKonfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden\nk) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\n2 Annahme und Einlagerung         a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-\nvon Waren                         lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 2)           dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-\nmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-\nlungen mitwirken","370            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nb) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-\ngen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und\ndes Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität\nund sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen\ndie betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nc) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der\nrechtlichen Regelungen sowie der betrieblichen Vor-\ngaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung der        10\nKühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nutzung\ntechnischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die be-\ntriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nd) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-\ngutannahme sowie die Leergut- und die Transport-\ngutrückgabe dokumentieren\ne) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An-\nwendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend\neinlagern\nf) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-\nschriften im Lager beachten, das Lager nach den\nbetrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen\n3 Wahrnehmung der                a) Arbeitsaufgaben erfassen\ngrundlegenden Aufgaben        b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-\nin der Küche oder\ntigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und\nin der Produktion\nGerichten bedarfsgerecht auswählen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 3)\nc) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen\nd) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-\nschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und\npflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter\nauf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen\nund die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\ne) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-\nnischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-\nreiten\nf) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,\nVerwendbarkeit und Allergene prüfen\ng) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte          14\nnach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-\ndung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung\nvon Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von\nErnährungsformen, der Hygienevorschriften, der\nWirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-\nmittelverschwendung\nh) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren\nund anrichten sowie bei der Produktpräsentation\nmitwirken\ni) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards\nfachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-\nkeiten prüfen oder entsorgen\nj) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-\nwerten und optimieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               371\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\n4 Wahrnehmung der                a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngrundlegenden Aufgaben           gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen\nim Wirtschaftsdienst             für das Gasterlebnis erläutern\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 4)\nb) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen\nunter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in\nGast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen\nund dokumentieren\nc) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre\nNutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be-\ndarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die          8\nbetriebsüblichen Maßnahmen ergreifen\nd) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nGeschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nwählen und in ausreichender Menge bereitstellen\nsowie fachgerecht pflegen und reinigen\ne) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte\nAbfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-\nschriften und von Umweltaspekten durchführen\n5 Wahrnehmung der                a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an-\ngrundlegenden Aufgaben           lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen\nim Service                       Betriebsmittel bereitstellen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 5)\nb) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen\nc) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus-\nschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach            20\nden betrieblichen Vorgaben zubereiten\nd) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach\nder betrieblichen Serviceform durchführen\ne) das betriebliche Kassensystem bedienen\n6 Unterstützung verkaufs-        a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins-\nfördernder Maßnahmen             besondere im Gastkontakt, umsetzen                        2\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 6)\nb) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe\ndekorieren\nc) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik\nund Temperatur für die Atmosphäre und das Gast-\nerlebnis beachten                                                    10\nd) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz\ngeeigneter Werbemittel und Werbeträger und digita-\nler Medien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken\n7 Herrichten und Pflegen         a) das Reinigen und Pflegen sowie das anlass-, saison-\nvon Gasträumen                   und themenbezogene Herrichten von Gast- und\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 7)          Eventräumen planen und durchführen\nb) Bestuhlung und Gestaltung von Eventräumen planen\nund umsetzen\nc) betriebliche Textilien und Materialien auf verwen-\ndungsfähigen Zustand prüfen, geeignete Maßnah-\nmen zur Reinigung und zur Pflege ergreifen und\ndabei insbesondere Werterhaltung, Hygiene und\nRessourcenschonung beachten                                           4","372            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nd) den Zustand von Geräten, Maschinen und Ge-\nbrauchsgütern kontrollieren und die Wartung von\nGeräten und Maschinen sowie die Instandsetzung\nvon Gebrauchsgütern nach den betrieblichen Vor-\ngaben veranlassen\ne) den Beschaffungsbedarf von Gebrauchs- und Ver-\nbrauchsgütern ermitteln und an der Auswahl unter\nBerücksichtigung qualitativer, ökonomischer und\nökologischer Aspekte mitwirken\n8 Betreuung und                  a) Speisen, Gerichte, Getränke und Dienstleistungen\nBeratung von und                 den Gästen aktiv anbieten und Zusatzverkäufe täti-\nKommunikation mit Gästen,        gen, dabei insbesondere regionale oder saisonale\nVerkauf von Produkten und        Spezialitäten herausstellen\nDienstleistungen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 8)       b) Speisen, Gerichte und Getränke geschmacklich be-\nschreiben und deren Herkunft, Beschaffenheit und\nZubereitung den Gästen erklären\nc) Gäste über Inhaltsstoffe, Allergene und Zusatzstoffe\nder angebotenen Speisen, Gerichte und Getränke\ninformieren und unter Berücksichtigung von Unver-\nträglichkeiten, besonderen Ernährungsformen und                      4\nTrends beraten sowie Alternativen anbieten\nd) Gäste unter Berücksichtigung der Menükunde zu\nSpeisefolgen beraten und hierzu korrespondierende\nGetränke empfehlen\ne) Gästerückmeldungen, insbesondere Reklamationen,\nentgegennehmen, einordnen, situationsbezogen da-\nrauf reagieren und eigenständige Lösungsvorschläge\naufzeigen\nf) einfache Verkaufsgespräche in einer Fremdsprache\nführen\n9 Wahrnehmung von                a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung gast-\nAufgaben an der Bar und          orientiert und anlassbezogen vorbereiten, die erfor-\nam Getränkebuffet                derlichen Getränke und Zutaten bereitstellen sowie\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 9)          Garnituren herstellen\nb) bei Betriebsöffnung und -schließung Warenbe-\nstände prüfen und dokumentieren sowie Fehlbe-\nstände ermitteln\nc) bei Bestandsabweichungen, insbesondere durch\nEigenverbrauch, Bruch, Verderb, Schwund und\nDiebstahl, die betriebsüblichen Maßnahmen ein-\nleiten\nd) mit Gästen kommunizieren und durch aktive Bera-\ntung das Gasterlebnis gestalten, nichtalkoholische\nGetränke, insbesondere Wasser, Limonaden und\nSäfte sowie Bierspezialitäten den Gästen aktiv an-\nbieten, erläutern und empfehlen\ne) Weine und Schaumweine sowie Spirituosen den                          8\nGästen aktiv anbieten und empfehlen, dabei die\nHerkunft der Getränke erklären sowie diese senso-\nrisch, insbesondere geschmacklich, beschreiben\nf) Mischgetränke, insbesondere klassische Cocktails\nund Trendcocktails, den Gästen aktiv anbieten,\nerklären und unter Anwendung entsprechender\nArbeitstechniken nach Rezepturen herstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022               373\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\ng) Heiß- und Kaltgetränke, insbesondere Kaffee- und\nTeespezialitäten, den Gästen aktiv anbieten, erklären\nund unter Anwendung entsprechender Arbeitstech-\nniken nach Rezepturen herstellen\nh) beim Getränkeservice passende Gläser einsetzen\nund empfohlene Trinktemperaturen gewährleisten\ni) den Arbeitsbereich, die Geräte und die Arbeitsmittel\nunter Berücksichtigung der hygienischen und be-\ntrieblichen Vorgaben organisieren und reinigen\n10 Bedienung von                   a) Reservierungen unter Nutzung verschiedener Kom-\nReservierungs- und Kassen-       munikationskanäle entgegennehmen, bearbeiten\nsystemen                         und ausführen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 10)\nb) Stations- und Tischpläne erstellen und die erforder-\nliche Anzahl an Plätzen ermitteln\nc) Rechnungen und Belege nach den rechtlichen Vor-\ngaben erstellen\n6\nd) die Kasse unter Beachtung der betrieblichen Kas-\nsieranweisungen bedienen, Zahlungen abwickeln\nund dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme\nvon Zahlungsmitteln anwenden\ne) den eigenen Kassenabschlag erstellen, Einnahmen\nund Belege weiterleiten und Ursachen für Kassen-\ndifferenzen ermitteln\n11 Planung und Koordinierung       a) Vor- und Nacharbeiten, insbesondere für den Ser-\nvon Serviceabläufen              viceablauf, planen und ausführen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 11)\nb) Gasträume anlassbezogen vorbereiten, insbeson-\ndere Tische unter Verwendung von Dekorations-\nelementen eindecken\nc) die Gastgeberfunktion wahrnehmen, Gäste willkom-\nmen heißen und nach den betrieblichen Standards\nplatzieren\nd) Bestellungen entgegennehmen, dabei gast- und\nunternehmensorientiert beraten sowie Bestellungen\nnach den betrieblichen Vorgaben elektronisch er-                      6\nfassen und weitergeben\ne) den Serviceablauf der Gasttische planen und koor-\ndinieren\nf) Belastungssituationen im Service bewältigen und\nHandlungsstrategien für den Umgang mit Gästen\nanwenden\ng) das eigene Verhalten auf der Grundlage von Arbeits-\nergebnissen und Gästerückmeldungen reflektieren\nund weiterentwickeln\n12 Servicearbeiten am Tisch        a) Speisen und Getränke präsentieren, servieren und\ndes Gastes                       ausheben, dabei mit den Gästen kommunizieren\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 12)\nb) Mehrgangmenüs servieren, dabei klassische Servier-\narten anlassbezogen anwenden und insbesondere\nSpeisen vorlegen\n8\nc) Fleischteile tranchieren und Fische filetieren\nd) Weiß-, Rosé-, Rot- und Schaumweine fachgerecht\nservieren\ne) Rotweine dekantieren","374            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                    4\n13 Konzeption von                  a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, vorbe-\nVeranstaltungen, Tagungen        reiten, gast- und unternehmensorientiert führen und\nund Banketts                     nachbereiten\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 13)\nb) Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von\nRäumen den Gästewünschen entsprechend und\nnach den betrieblichen Vorgaben planen und an-\nbieten\nc) anlassbezogen Speisen und Getränke sowie deren\nPräsentationsformen empfehlen\nd) den Gästen zusätzliche Dienstleistungen, insbeson-\ndere Dekoration, Technik, Musik oder Rahmen-                          8\nprogramme, anbieten und bei der Auswahl beraten\ne) bei der Auswahl und Planung der technischen Aus-\nstattung nach den betrieblichen Vorgaben mitwirken\nf) Angebote für Eigen- und Fremdleistungen einholen,\nvergleichen und koordinieren\ng) Angebote unter Berücksichtigung der Geschäfts-\nbedingungen und der geltenden Rechtsvorschriften\nkalkulieren, ausarbeiten und abwickeln, Schrift-\nverkehr führen und Verträge unterschriftsreif vorbe-\nreiten\n14 Organisation von                a) interne und externe Abläufe planen sowie mit Küche,\nVeranstaltungen, Tagungen        Service und weiteren internen und externen beteilig-\nund Banketts                     ten Bereichen abstimmen\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 14)\nb) Veranstaltungspläne, einschließlich Arbeitsabläufe\nund -anweisungen sowie Speisen- und Getränke-\nfolge mit Preisangaben erstellen und diese intern                     8\nund extern kommunizieren\nc) Räume entsprechend der Veranstaltung gestalten,\nTische stellen, eindecken und dekorieren sowie\nMenükarten erstellen und Gästeinformationen prä-\nsentieren\n15 Durchführung von                a) Veranstaltungen begleiten und deren erfolgreichen\nVeranstaltungen, Tagungen        Ablauf als Team- und Schnittstellenaufgabe gewähr-\nund Banketts                     leisten\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 15)\nb) die zeitliche und personelle Serviceeinteilung tages-\naktuell anpassen\nc) interne Service- und Menübesprechungen vorbe-\nreiten\nd) den zeitlich abgestimmten, fachgerechten Veran-\nstaltungsservice, insbesondere Bankettservice,\ndurchführen und koordinieren                                          8\ne) das eigene Handeln im Arbeitsprozess im Hinblick\nauf die Belange der Gäste und den Erfolg der Ver-\nanstaltung reflektieren und anpassen\nf) Feedback der Gäste einholen, erfassen, bei der Aus-\nwertung der Veranstaltung berücksichtigen und Ver-\nbesserungsmaßnahmen ableiten\ng) bei der Erstellung von Gästerechnungen sowie der\ninternen Nachkalkulation von Veranstaltungen mit-\nwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              375\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\n16 Anleitung und Führung von       a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-\nMitarbeitenden                    dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im\n(§ 6 Absatz 2 Nummer 16)          Team einstellen und konstruktiv Feedback geben\nb) Mitarbeitende aufgabenbezogen und teamorientiert\nanleiten und motivieren sowie deren Arbeitsergeb-\nnisse reflektieren\nc) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung\nvermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens\nauf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-\ntieren\nd) Dienstpläne nach den betrieblichen und den recht-\nlichen Vorgaben erstellen und Arbeitszeiten doku-\nmentieren\n8\ne) an der Planung, Durchführung und Nachbereitung\nvon Mitarbeitergesprächen mitwirken\nf) an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken\ng) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit\nMaschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-\nführen\nh) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und\nBelehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und\nArbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein-\nleiten\ni)  Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-\nsieren\nAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                   4\n1   Organisation des              a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-\nAusbildungsbetriebes,            schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern\nBerufsbildung sowie\nb) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nArbeits- und Tarifrecht\nsowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 1)\nhältnisses erläutern und Aufgaben der im System\nder dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben\nc) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-\nbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-\nplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen\nd) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,\nsozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-\nschriften erläutern\ne) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-\nwerkschaften erläutern\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern","376              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nLfd.\nBerufsbildpositionen                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                              3                                   4\nh) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern\ni) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-\nruflichen Weiterentwicklung erläutern\n2   Sicherheit und Gesundheit       a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen\nbei der Arbeit                     Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 2)            kennen und diese Vorschriften anwenden\nb) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am\nArbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und\nbeurteilen\nc) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-\ntern\nd) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-\nmeidung von Gefährdungen sowie von psychischen\nund physischen Belastungen für sich und andere,\nauch präventiv, ergreifen\ne) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-\nden\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste\nMaßnahmen bei Unfällen einleiten\ng) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden\nBrandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei\nBränden beschreiben und erste Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen                            während\nder gesamten\n3   Umweltschutz und                a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- Ausbildung\nNachhaltigkeit                     lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 3)            Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent-\nwicklung beitragen\nb) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,\nWaren oder Dienstleistungen Materialien und Energie\nunter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-\nzialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen\nc) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes einhalten\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-\ngung zuführen\ne) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen\nArbeitsbereich entwickeln\nf) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne\neiner ökonomischen, ökologischen und sozial nach-\nhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-\nsatengerecht kommunizieren\n4   Digitalisierte Arbeitswelt      a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 4)            Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften\nzum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten\nb) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und\ninformationstechnischen Systemen einschätzen und\nbei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten\nc) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-\nzient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-\nnisse dokumentieren\nd) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen\nund zu ihrer Lösung beitragen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              377\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                           3                                    4\ne) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und\naus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-\nnen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-\nmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-\ntenden Lernens erkennen und ableiten\ng) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich\nder Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-\nche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,\nbearbeiten und gestalten\nh) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-\nsellschaftlicher Vielfalt praktizieren\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n5   Durchführung von              a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,\nHygienemaßnahmen                 Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-\n(§ 6 Absatz 3 Nummer 5)          und Gesundheitsschutz anwenden\nb) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-\nliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-\nKonzept, umsetzen\nc) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten         4\nd) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter\nBerücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-\nwählen und ökonomisch einsetzen\ne) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht\nbeachten und die Beschäftigungsverbote einhalten","378            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nAnlage 3\n(zu § 4 Absatz 3)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie\nund zur Fachfrau für Systemgastronomie\nAbschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen                 Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                  2                                              3                                    4\n1 Umgang mit Gästen und            a) das persönliche Erscheinungsbild und Verhalten be-\nTeammitgliedern,                   triebsangemessen gestalten und die jeweiligen Aus-\nReflexion der eigenen Rolle        wirkungen begründen\nim Betrieb, Gestaltung\nb) bei der Kommunikation des Betriebsgeschehens,\ndes Gasterlebnisses als\nGastgeber oder Gastgeberin         insbesondere über digitale Medien, die betrieblichen\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 1)            und die rechtlichen Vorgaben beachten\nc) Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten im\nRahmen der Aufbau- und Ablauforganisation berück-\nsichtigen\nd) das Auftreten gegenüber den Teammitgliedern, ins-\nbesondere Kollegen und Kolleginnen sowie Vorge-\nsetzten, reflektieren und sich teamorientiert ver-\nhalten sowie Feedback annehmen und reflektieren,\nkonstruktiv Feedback geben\ne) Gäste empfangen und deren Erwartungen und\nWünsche hinsichtlich Beratung, Betreuung und\nDienstleistungen ermitteln sowie die Umsetzung der\nErwartungen und Wünsche prüfen\nf) Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen, einord-         20\nnen und angemessen reagieren\ng) Gäste betreuen, sie über das Angebot an Dienst-\nleistungen und Produkten informieren und beraten,\nund dabei individuelle und kulturelle Bedürfnisse\nund Wünsche berücksichtigen, insbesondere Beson-\nderheiten im Umgang mit Gästen mit Behinderung\nh) das Auftreten und die Rolle gegenüber den Gästen\nreflektieren und das Verhalten gastorientiert gestal-\nten; Gespräche gast- und betriebsorientiert führen\nund dabei verbale und nonverbale Ausdrucksformen\nanwenden\ni) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, ent-\ngegennehmen, einordnen und situationsbezogen\nnach den betrieblichen Vorgaben reagieren\nj) Ursachen von Konflikten und Kommunikations-\nstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen;\nKonfliktpotenzial erkennen und Konflikte vermeiden\nk) einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\n2 Annahme und Einlagerung          a) Lagerbestände nach Quantität und Qualität kontrol-\nvon Waren                          lieren, Differenzen zwischen Soll- und Ist-Beständen\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 2)            dokumentieren und die betriebsüblichen Korrektur-\nmaßnahmen einleiten, bei Inventuren und Bestel-\nlungen mitwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              379\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\nb) Ware annehmen, dabei Lieferscheine zu Bestellun-\ngen zuordnen und Ware anhand des Bestell- und\ndes Lieferscheins auf Gewicht, Quantität, Qualität\nund sichtbare Mängel prüfen; bei Abweichungen\ndie betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nc) Ware unter Einhaltung der hygienischen und der\nrechtlichen Bestimmungen sowie der betrieblichen\nVorgaben prüfen, insbesondere auf die Einhaltung         10\nder Kühlkette und auf Haltbarkeit, auch unter Nut-\nzung technischer Hilfsmittel; bei Abweichungen die\nbetriebsüblichen Maßnahmen einleiten\nd) die Warenannahme, die Leergut- und die Transport-\ngutannahme sowie die Leergut- und die Transport-\ngutrückgabe dokumentieren\ne) Ware ihren Anforderungen gemäß und unter An-\nwendung der betrieblichen Vorgaben werterhaltend\neinlagern\nf) die Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Hygienevor-\nschriften im Lager beachten, das Lager nach den\nbetrieblichen Vorgaben prüfen und reinigen\n3 Wahrnehmung der                a) Arbeitsaufgaben erfassen\ngrundlegenden Aufgaben        b) Art und Menge von Lebensmitteln unter Berücksich-\nin der Küche oder\ntigung des betrieblichen Angebotes an Speisen und\nin der Produktion\nGerichten bedarfsgerecht auswählen\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 3)\nc) Arbeitsschritte zeitlich und organisatorisch planen\nd) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter sicher, wirt-\nschaftlich und nachhaltig einsetzen, reinigen und\npflegen; Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter\nauf Funktionsfähigkeit prüfen, Störungen erkennen\nund die betriebsüblichen Maßnahmen einleiten\ne) den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der hygie-\nnischen und ergonomischen Anforderungen vorbe-\nreiten\nf) Lebensmittel bereitstellen und auf Beschaffenheit,\nVerwendbarkeit und Allergene prüfen\ng) einfache betriebstypische Speisen oder Gerichte          14\nnach Rezepturen herstellen, auch unter Verwen-\ndung vorgefertigter Produkte und unter Anwendung\nvon Arbeitstechniken sowie unter Beachtung von\nErnährungsformen, der Hygienevorschriften, der\nWirtschaftlichkeit und der Vermeidung von Lebens-\nmittelverschwendung\nh) Speisen oder Gerichte nach Vorgabe portionieren\nund anrichten sowie bei der Produktpräsentation\nmitwirken\ni) Lebensmittel unter Einhaltung der Hygienestandards\nfachgerecht einlagern, andere Verwertungsmöglich-\nkeiten prüfen oder entsorgen\nj) die eigenen Arbeitsergebnisse kontrollieren, be-\nwerten und optimieren","380            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                    4\n4 Wahrnehmung der                a) die Bedeutung der Gestaltung, Pflege und Reini-\ngrundlegenden Aufgaben           gung von Gasträumen sowie von Wirtschaftsräumen\nim Wirtschaftsdienst             für das Gasterlebnis erläutern\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 4)\nb) Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemaßnahmen\nunter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in\nGast- und in Wirtschaftsräumen durchführen, prüfen\nund dokumentieren\nc) Gast- und Wirtschaftsräume im Hinblick auf ihre\nNutzung und ihre Sicherheit kontrollieren, den Be-\ndarf an Reparaturen und Ersatz ermitteln und die          8\nbetriebsüblichen Maßnahmen ergreifen\nd) betriebliche Gebrauchsgegenstände, insbesondere\nGeschirr, Besteck und Gläser, anlassbezogen aus-\nwählen und in ausreichender Menge bereitstellen\nsowie fachgerecht pflegen und reinigen\ne) zur Abfallvermeidung beitragen und die fachgerechte\nAbfallentsorgung unter Beachtung der Hygienevor-\nschriften und von Umweltaspekten durchführen\n5 Wahrnehmung der                a) den Arbeitsbereich aufgrund der Tagesplanung an-\ngrundlegenden Aufgaben           lassbezogen vorbereiten und die erforderlichen\nim Service                       Betriebsmittel bereitstellen\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 5)\nb) die Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen\nc) alkoholische oder nichtalkoholische Getränke aus-\nschenken sowie Aufguss- und Heißgetränke nach            20\nden betrieblichen Vorgaben zubereiten\nd) Service von Speisen, Gerichten und Getränken nach\nder betrieblichen Serviceform durchführen\ne) das betriebliche Kassensystem bedienen\n6 Unterstützung verkaufs-        a) verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktionen, ins-\nfördernder Maßnahmen             besondere im Gastkontakt, umsetzen                        2\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 6)\nb) Gastbereiche für verschiedene Zwecke und Anlässe\ndekorieren\nc) die Bedeutung von Dekoration, Beleuchtung, Musik\nund Temperatur für die Atmosphäre und das Gast-\nerlebnis beachten                                                    10\nd) bei Maßnahmen zur Verkaufsförderung unter Einsatz\ngeeigneter Werbemittel und -träger und digitaler\nMedien sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken\n7 Produktzubereitung             a) die Bedeutung von markenweiten Standards in der\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 7)          systemgastronomischen Produktion und ihre Aus-\nwirkungen auf die eigene Tätigkeit einordnen sowie\ndie Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung im\nTeam planen, umsetzen und reflektieren\nb) Maschinen und Geräte nach den Produktionsstan-\ndards regelmäßig prüfen, einstellen und die Ergeb-\nnisse der Prüfung dokumentieren\nc) Standards und Rezepturen bei der Zubereitung, bei\nder Fertigstellung und beim Anrichten von system-\ngastronomischen Produkten umsetzen, die Umset-\nzung kontrollieren und bei Abweichungen Maßnah-\nmen einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                381\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                     4\nd) die bedarfs- und umsatzorientierte Zwischenlage-\nrung von Produkten für die Weiterverarbeitung nach\nden markenspezifischen Standards, insbesondere\nunter Berücksichtigung von Haltezeiten und Kern-\ntemperaturen, planen, umsetzen, organisieren und\nkontrollieren\n6\ne) Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte auf\nihre Beschaffenheit und Qualität im Hinblick auf die\nmarkenweiten Standards prüfen, die Prüfergebnisse\ndokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen\neinleiten\nf) zubereitete Produkte verkaufsfördernd und nach\nden systemgastronomischen Standards präsentie-\nren oder für die Mitnahme, den Außer-Haus-Verkauf\noder die Lieferung vorbereiten und verpacken, Pro-\nzesse der Präsentation, Verpackung oder Lieferung\nsteuern und kontrollieren\ng) Bestellungen vor der Abgabe im Rahmen der sys-\ntemgastronomischen Qualitätssicherung prüfen, bei\nAbweichungen Maßnahmen ergreifen und die Ergeb-\nnisse kontrollieren\nh) mit dem Service oder den Beteiligten am Liefer-\nprozess zur Sicherstellung von Markenstandards\nund zur Erfüllung von Gästewünschen kooperieren\n8 Betreuung und Beratung         a) die Bedeutung von systemgastronomischen Stan-\nvon Gästen,                      dards beim Umgang mit den Gästen einordnen, ihre\nVerkauf von Produkten und        Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit erläutern so-\nDienstleistungen sowie           wie die Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung\nReklamationsmanagement           im Team planen, umsetzen, reflektieren und Verbes-\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 8)          serungen vorschlagen\nb) die analogen oder digitalen Bestellsysteme des Be-\ntriebes erklären und die Gäste serviceorientiert und\nverkaufsfördernd beraten\nc) zum Produktsortiment des Betriebes, auch unter\nBerücksichtigung von Ernährungsformen und Er-\nnährungstrends, gastorientiert und verkaufsfördernd\nberaten\nd) betriebliche Informationen über Inhaltsstoffe, Zusatz-\nstoffe und Allergene entsprechend dem aktuellen\nProduktsortiment für das Team bereithalten und\nden Gästen erläutern\n6\ne) die im System eingesetzten Qualitäts- und Güte-\nsiegel dem Team und den Gästen erklären\nf) systemgastronomische Konzepte für den Verkauf\nvon Zusatzleistungen im Betrieb teamorientiert um-\nsetzen\ng) das Reklamationsmanagement umsetzen, dabei Ur-\nsachen für Gästereaktionen, insbesondere Reklama-\ntionen, ermitteln, betriebliche Maßnahmen ergreifen\nund die Ergebnisse dokumentieren\nh) Bezahlsysteme in Betrieb nehmen, auf Aktualisie-\nrungen prüfen und nutzen sowie dem Team und den\nGästen die Bedienung der Bezahlsysteme erklären","382            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                     4\ni) Serviceprozesse, insbesondere unter Berücksich-\ntigung der markenspezifischen Vorgaben, des\nDienstplans, des Gästeaufkommens sowie der\nVerfügbarkeit von Produkten und Betriebsmitteln,\norganisieren, nachbereiten, bewerten und anpassen\n9 Systemorganisation und         a) markenspezifische Gastronomiekonzepte unter Be-\nSystemmanagement                 rücksichtigung der betrieblichen Zusammenhänge,\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 9)          der Prozessabläufe und der strategischen Ausrich-\ntung von anderen gastronomischen Konzepten und\nSegmenten abgrenzen\nb) Arbeitsabläufe planen, steuern, kontrollieren und\ndokumentieren sowie unter Berücksichtigung der\nmarkenspezifischen Standards optimieren\nc) betriebliche Abläufe mithilfe von Checklisten erfas-\nsen und auswerten\nd) die Einhaltung der markenspezifischen Standards im\nRahmen des betrieblichen Qualitätsmanagements\nprüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen                       12\ne) Maßnahmen des betrieblichen Hygiene-Manage-\nments unter Beachtung der rechtlichen Regelungen\nund der markenspezifischen Standards planen so-\nwie deren Einhaltung kontrollieren\nf) Informations- und Kommunikationswege im Rah-\nmen der Aufbauorganisation des Unternehmens zur\nOptimierung von Abläufen nutzen\ng) den Zustand von Geräten, Maschinen und           Ge-\nbrauchsgütern kontrollieren, die Wartung von     Ge-\nräten und Maschinen sowie die Instandsetzung      von\nGebrauchsgütern veranlassen und den Einsatz       von\nWartungsfirmen koordinieren\n10 Warenwirtschaft                 a) die betriebliche Lagerhaltung und deren Arbeits-\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 10)         abläufe unter Nutzung des betrieblichen Warenwirt-\nschaftssystems organisieren\nb) das betriebliche Warenwirtschaftssystem pflegen\nund anwenden\nc) das systemgastronomische Konzept zur Lager-\nhaltung auf betrieblicher Ebene umsetzen und auf\nEinhaltung überprüfen\nd) Lagerkennzahlen ermitteln und auswerten\ne) Bestandsveränderungen und Abweichungen von\nden Sollbeständen erfassen und die erforderlichen\nKorrekturen durchführen                                                8\nf) den Warenbedarf unter Berücksichtigung des\nGästeaufkommens, des Umsatzes und des Waren-\nbestands sowie eines ökonomisch und ökologisch\nnachhaltigen Einsatzes ermitteln\ng) Angebote anlassbezogen einholen und unter Be-\nrücksichtigung von Preisen, Qualitäten und Kondi-\ntionen vergleichen und auswählen\nh) Bestellungen durchführen\ni) die Logistikkette erläutern, Störungen des Bestell-\nablaufs in der Logistikkette erfassen und bei Störun-\ngen Maßnahmen einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                  383\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                           3                                        4\n11 Umsetzung von                   a) beim Aufbau der Arbeitgebermarke mitwirken und\nPersonalprozessen                die Umsetzung der Markenstandards, insbesondere\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 11)         bei der Personalgewinnung und der Personalbin-\ndung, begleiten\nb) den Personalbedarf ermitteln und bei der Personal-\nbedarfsplanung mitwirken\nc) bei der Personalbeschaffung mitwirken\nd) den Personaleinsatz planen, Dienstpläne gemäß den\nbetrieblichen und den rechtlichen Vorgaben erstellen\nund Arbeitszeiten dokumentieren\ne) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendi-                            8\ngung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen\nbearbeiten\nf) Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten,\ninsbesondere Urlaubs- und Krankheitszeiten, bear-\nbeiten\ng) Personaldaten unter Einhaltung der rechtlichen und\nder betrieblichen Vorgaben verwalten\nh) die arbeits-, sozial-, tarif- und steuerrechtlichen Vor-\ngaben bei der Personalplanung und der Personal-\nverwaltung einhalten\n12 Personalführung und             a) sich unter Beachtung von Diversität und Gruppen-\n-entwicklung                     dynamik auf unterschiedliche Persönlichkeiten im\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 12)         Team einstellen und dies bei der Mitarbeiterführung\nund Personalentwicklung berücksichtigen\nb) bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung\nvon Mitarbeitergesprächen mitwirken\nc) Mitarbeitenden Anerkennung und Wertschätzung\nvermitteln sowie die Wirkung des eigenen Auftretens\nauf Mitarbeitende und andere Teammitglieder reflek-\ntieren\nd) Mitarbeitende nach den systemgastronomischen\nVorgaben einarbeiten und ziel- und teamorientiert\nanleiten und motivieren und deren Arbeitsergeb-\nnisse reflektieren\ne) bei der Planung und Auswertung von Trainings- und\nSchulungsmaßnahmen mitwirken und die Maßnah-                             8\nmen im Betrieb organisieren und durchführen\nf) Personalentwicklungsmaßnahmen analysieren und\ndie Ergebnisse bewerten\ng) Einweisungen und Unterweisungen im Umgang mit\nMaschinen, Geräten und Betriebsmitteln durch-\nführen\nh) Bedarfe an vorgeschriebenen Schulungen und Be-\nlehrungen, insbesondere zu Infektionsschutz und\nArbeitssicherheit, erkennen und Maßnahmen ein-\nleiten\ni) Teammitglieder für nachhaltiges Handeln sensibili-\nsieren\nj) die arbeits- und tarifrechtlichen Vorgaben bei der\nPersonalführung und -entwicklung einhalten","384            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                            3                                   4\n13 Durchführung von                a) Ergebnisse von Marktbeobachtungen und -analysen\nMarketingaktivitäten             für betriebliche Marketingaktivitäten nutzen und\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 13)         dabei Gästebedürfnisse beachten\nb) markenweite analoge und digitale Marketingmaß-\nnahmen umsetzen\nc) betriebliche Marketingmaßnahmen, insbesondere                         8\nGästebindungsprogramme und Werbemaßnahmen,\nerarbeiten, planen, umsetzen und auswerten\nd) Maßnahmen der Verkaufssteuerung und Verkaufs-\nförderung, insbesondere Aktionen, planen, durch-\nführen und auswerten\n14 Kaufmännische Steuerung         a) den Zusammenhang zwischen Qualität, Gästezufrie-\nund Kontrolle sowie              denheit und Betriebserfolg bei Entscheidungen und\nunternehmerisches Handeln        Handlungen berücksichtigen\n(§ 7 Absatz 2 Nummer 14)\nb) Arbeiten wirtschaftlich und gastorientiert durch-\nführen und dadurch zum erfolgreichen unternehme-\nrischen Handeln beitragen\nc) Einnahmen abrechnen sowie Abrechnungssysteme\nauswerten und pflegen\nd) Belege und Rechnungen prüfen und zur Bearbeitung\nund Archivierung weiterleiten\ne) die Warenbestände im Warenwirtschaftssystem er-\nfassen und auswerten\nf) Auswirkungen unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren\nfür die Preisgestaltung beurteilen und Berechnungen\nfür Bezugs- und Preiskalkulation durchführen\n12\ng) aus der betrieblichen Kosten- und Leistungsrech-\nnung Kennzahlen ableiten sowie Maßnahmen zur\nSteigerung des betrieblichen Erfolgs entwickeln,\nvorschlagen und umsetzen\nh) betriebliche Abläufe steuern und kontrollieren\ni) mit Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbei-\nten, deren Leistungserfüllung, insbesondere im Hin-\nblick auf die Einhaltung von Vertrags- und Zahlungs-\nbedingungen, kontrollieren und bei Abweichungen\nbetriebsübliche Maßnahmen einleiten\nj) betriebsübliche elektronische Datenverarbeitungs-\nprogramme, insbesondere für Tabellenkalkulation,\nPräsentation, Textverarbeitung, Dateiablage und\nKommunikation, aufgabenbezogen auswählen und\nanwenden\nAbschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten     Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                   4\n1   Organisation des              a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-\nAusbildungsbetriebes,            schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern\nBerufsbildung sowie\nb) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nArbeits- und Tarifrecht\nsowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-\n(§ 7 Absatz 3 Nummer 1)\nhältnisses erläutern und Aufgaben der im System\nder dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022              385\nLfd.\nBerufsbildpositionen               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                            3                                   4\nc) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-\nbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-\nplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen\nd) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,\nsozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-\nschriften erläutern\ne) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-\nwerkschaften erläutern\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern\nh) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern\ni) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-\nruflichen Weiterentwicklung erläutern\n2   Sicherheit und Gesundheit     a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen\nbei der Arbeit                   Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften\n(§ 7 Absatz 3 Nummer 2)          kennen und diese Vorschriften anwenden\nb) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am\nArbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und be-\nurteilen\nc) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-\ntern\nd) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-\nmeidung von Gefährdungen sowie von psychischen\nund physischen Belastungen für sich und andere,\nauch präventiv, ergreifen\ne) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-\nden\nf) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste\nMaßnahmen bei Unfällen einleiten\ng) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden\nBrandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei\nBränden beschreiben und erste Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen                            während\nder gesamten\n3   Umweltschutz und              a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- Ausbildung\nNachhaltigkeit                   lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen\n(§ 7 Absatz 3 Nummer 3)          Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-\nentwicklung beitragen\nb) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,\nWaren oder Dienstleistungen Materialien und Energie\nunter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-\nzialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen\nc) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes einhalten\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-\ngung zuführen\ne) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen\nArbeitsbereich entwickeln\nf) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne\neiner ökonomischen, ökologischen und sozial nach-\nhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-\nsatengerecht kommunizieren","386              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nLfd.\nBerufsbildpositionen                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      Zeitliche Zuordnung\nNr.\n1                   2                                             3                                    4\n4   Digitalisierte Arbeitswelt      a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit\n(§ 7 Absatz 3 Nummer 4)            Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften\nzum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten\nb) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und\ninformationstechnischen Systemen einschätzen und\nbei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten\nc) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-\nzient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-\nnisse dokumentieren\nd) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen\nund zu ihrer Lösung beitragen\ne) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und\naus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-\nnen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen\nf) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des\nselbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-\nmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-\ntenden Lernens erkennen und ableiten\ng) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich\nder Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-\nche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,\nbearbeiten und gestalten\nh) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-\nsellschaftlicher Vielfalt praktizieren\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen im\n1. bis 18. 19. bis 36.\nMonat       Monat\n5   Durchführung von                a) die Grundsätze und die Vorschriften zur Personal-,\nHygienemaßnahmen                   Betriebs- und Produkthygiene sowie zum Arbeits-\n(§ 7 Absatz 3 Nummer 5)            und Gesundheitsschutz anwenden\nb) die rechtlichen Hygienevorschriften und das betrieb-\nliche Hygienekonzept, insbesondere das HACCP-\nKonzept, umsetzen\nc) Schädlingsbefall erkennen und Maßnahmen einleiten         4\nd) Desinfektions- und Reinigungsmittel lagern, unter\nBerücksichtigung ökologischer Auswirkungen aus-\nwählen und ökonomisch einsetzen\ne) die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzrecht\nbeachten und die Beschäftigungsverbote einhalten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022                   387\nAnlage 4\n(zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2)\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nin der Zusatzqualifikation Bar und Wein\nLfd.             Teil der                                  Zu vermittelnde                       Zeitliche Richtwerte\nNr.         Zusatzqualifikation               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten                 in Wochen\n1                  2                                             3                                        4\n1   Arbeiten an der Bar           a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter\nBerücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des\nGesundheits- und Jugendschutzes\nb) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung\ndes Barbetriebes durchführen\nc) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser,\nunterscheiden und im Gästebereich bereitstellen\nd) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren\nsowie Waren nach den betrieblichen Vorgaben an-\nfordern\ne) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter\nBeachtung der empfohlenen Trinktemperaturen\nf) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Be-\nrücksichtigung von Gästewünschen und produkt-\nspezifischen Merkmalen empfehlen\ng) Fachbegriffe der Bar anwenden\nh) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen,\ndabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränke-\nkarte erstellen\n2   Produktkompetenz              a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezeptu-\nLongdrinks, Cocktails und        ren sowie Trendcocktails jeweils mit Garnituren und\nSpirituosen                      unter Anwendung entsprechender Arbeitstechniken\nund Hilfsmittel herstellen und in passenden Gläsern\nservieren                                                            8\nb) Longdrinks und Cocktails nach eigenen Rezepturen\ngastorientiert entwickeln, verkosten, herstellen und\nkalkulieren\nc) Spirituosen, insbesondere Liköre und Destillate, den\nGästen aktiv anbieten, die Herkunft, die Inhaltsstoffe\nund die Herstellung erklären und die Spirituosen in\npassenden Gläsern servieren\nd) Getränkeangebot, insbesondere Longdrinks und\nCocktails, für Veranstaltungen planen und zusam-\nmenstellen\n3   Produktkompetenz Wein         a) weiße und rote Rebsorten ihren Hauptanbaugebieten\nzuordnen\nb) Produktkategorien unterscheiden,            insbesondere\nWein, Sekt, Schaum- und Süßwein\nc) Weine, Sekt, Schaum- und Süßweine verkosten,\nnach Qualität und Typizität unterscheiden sowie Her-\nstellung und Geschmack erklären\nd) unterschiedliche Formen des Weinservice entspre-\nchend dem angebotenen Wein durchführen und\nden Gästen erklären\ne) in Abhängigkeit von der Serviceform und dem ange-\nbotenen Wein die Verwendung passender Gläser\nund die empfohlene Trinktemperatur gewährleisten","388 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 14. März 2022\nArtikel 3\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver-\nordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe vom 13. Februar 1998\n(BGBl. I S. 351) außer Kraft.\nBerlin, den 9. März 2022\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Klimaschutz\nIn Vertretung\nSven Giegold"]}