{"id":"bgbl1-2022-7-6","kind":"bgbl1","year":2022,"number":7,"date":"2022-03-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/7#page=89","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-7-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_7.pdf#page=89","order":6,"title":"Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste","law_date":"2022-01-31T00:00:00Z","page":305,"pdf_page":89,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 8. März 2022 305\nErlass\nüber die Genehmigung von Änderungen der Satzung\ndes Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste\nVom 31. Januar 2022\nDas Ordenskapitel des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und\nKünste hat am 26. September 2021 folgende Änderungen der Satzung des\nOrdens beschlossen:\n– § 2 Absatz 3 wird um folgende Formulierung ergänzt:\n„Mitglieder, welche das 90. Lebensjahr vollendet haben, werden in die Zahl\nder Mitglieder nicht eingerechnet; sie behalten ihre vollen Rechte.“\n– § 4 Absatz 2 ist neu:\n„(2) Sitzungen sind in der Regel physische Zusammenkünfte. Die Teil-\nnahme per elektronischer Kommunikation wie Telefon- oder Videokonferen-\nzen ist zulässig.“\n– § 6 Absatz 4 wird neu gefasst:\n„(4) Eine Wahl kann nur stattfinden, wenn sich mindestens die Hälfte der\ninländischen Mitglieder des Kapitels an ihr beteiligt.“\nNach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und\nVerleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehren-\nzeichen vom 4. Juli 1958 (BGBl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderun-\ngen.\nDie Neufassung der Satzung wird vom Bundesministerium des Innern und\nfür Heimat im Bundesanzeiger veröffentlicht.\nBerlin, den 31. Januar 2022\nDer Bundespräsident\nFrank-Walter Steinmeier\nDie Bundesministerin\ndes Innern und für Heimat\nNancy Faeser"]}