{"id":"bgbl1-2022-6-2","kind":"bgbl1","year":2022,"number":6,"date":"2022-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/6#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-6-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_6.pdf#page=15","order":2,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk (Hörakustikermeisterverordnung – HörAkMstrV)","law_date":"2022-02-17T00:00:00Z","page":207,"pdf_page":15,"num_pages":7,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022              207\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Hörakustiker-Handwerk\n(Hörakustikermeisterverordnung – HörAkMstrV)\nVom 17. Februar 2022\nAuf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerks-                    e) des Qualitätsmanagements,\nordnung in der Fassung der Bekanntmachung                        f) des Arbeitsschutzrechtes,\nvom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I\nS. 2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung           g) des Handwerksrechts,\nvom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert wor-              h) des Sozial- und Medizinprodukterechts,\nden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des\ni) des Datenschutzes, der Datensicherheit und der\nZuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August\nDatenverarbeitung,\n2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass\nvom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet                j) der ökologischen, ökonomischen und sozialen\ndas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz                 Nachhaltigkeit sowie\nim Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bil-               k) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-\ndung und Forschung:                                                  wicklungen, insbesondere digitaler Technologien,\n2. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung so-\n§1\nwie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse\nGegenstand                                 entwickeln und umsetzen,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungs-               3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-\nberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II            gen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden\nder Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie             beraten, Serviceleistungen anbieten, für die Ver-\ndie besonderen Anforderungen an das Verfahren im                 sorgung relevante gesundheitliche Gefahren erken-\nHörakustiker-Handwerk.                                           nen, Lösungen entwickeln, Verhandlungen führen\nund Ziele festlegen, schriftliche Verordnungen aus-\n§2                                   stellen, Leistungen kalkulieren und Angebote er-\nMeisterprüfungsberufsbild                         stellen sowie Verträge schließen,\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Hör-          4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungser-\nakustiker-Handwerk hat der Prüfling die beruflichen              stellung planen, organisieren und überwachen,\nHandlungskompetenzen nachzuweisen, die sich auf               5. Leistungen im Hörakustiker-Handwerk erbringen,\nwesentliche Tätigkeiten seines Gewerbes und die er-              insbesondere die Versorgung von Kindern, Jugend-\nforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse beziehen.              lichen und Erwachsenen mit Hörgeräten, Teil- und\nGrundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kennt-            Vollimplantaten, Sonderhörversorgungen einschließ-\nnisse:                                                           lich Tinnitusversorgungen, Hörassistenzsystemen\n1. einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen                und anderen Systemen zur Verbesserung des Hör-\nund organisieren und dabei technische, kaufmän-             vermögens (Hörsysteme), mit Gehörschutz oder\nnische und personalwirtschaftliche Entscheidun-             mit Zubehör, auch im Wege der Teleaudiologie\ngen treffen und begründen, insbesondere unter               und dabei\nBerücksichtigung                                            a) otoskopische Befunde erheben und bewerten\na) der Kostenstrukturen,                                        sowie über das weitere Vorgehen entscheiden\nund ohrreinigende Maßnahmen einleiten,\nb) der Wettbewerbssituation,\nb) audiometrische und hördiagnostische Kenn-\nc) der für den Betrieb wesentlichen Aus-, Fort- und             daten ermitteln und beurteilen, Hörprofile\nWeiterbildung des Personals,                                 bestimmen sowie auf dieser Grundlage Hörsys-\nd) der Betriebsorganisation,                                    teme auswählen und anpassen,","208            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022\nc) Indikationen und Kontraindikationen für die           12. erstellte Leistungen unter Berücksichtigung der\nVersorgung mit Hörsystemen feststellen und                 rechtlichen Rahmenbedingungen kontrollieren,\nbeurteilen,                                                Mängel beseitigen, Leistungen dokumentieren\nund übergeben, auswerten und abrechnen, Nach-\nd) Beratung und Versorgung von Kunden mit\nkalkulationen sowie den erforderlichen Schriftver-\ndifferenzierten sowie postoperativen Versor-\nkehr durchführen.\ngungsanforderungen,\ne) Anamnese aufnehmen, Hörprofil erstellen,                                           §3\nMess-, Anpass-, Fertigungs- und Montagetech-\nniken anwenden, Rehabilitationsmaßnahmen,                    Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I\nHörtraining und Audiotherapie durchführen,               (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-\nHerstellungsverfahren anwenden, Gestaltungs-          liche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\ngesichtspunkte berücksichtigen,                       lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche\nTätigkeiten des Hörakustiker-Handwerks meisterhaft\nf) dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres\nverrichtet.\nerstellen und auf dieser Basis individuelle Ohr-\npassstücke (Otoplastiken), Sonderotoplastiken            (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-\nund Gehörschutz herstellen,                           fungsbereiche:\ng) spezifische Anforderungen im pädakustischen           1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf\nBereich beachten, pädaudiometrische Messun-               bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie\ngen durchführen und interpretieren sowie päd-         2. eine Situationsaufgabe nach § 6.\nakustische Gesichtspunkte in der Anpassung\nvon Hörsystemen anwenden und beurteilen,\n§4\nh) die gesetzlich Vertretungsberechtigten des zu\nMeisterprüfungsprojekt\nversorgenden Kindes oder Jugendlichen bera-\nten und auf weiterführende Rehabilitationsmaß-           (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\nnahmen hinweisen,                                     durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\nDas Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,\ni) Hörsysteme, insbesondere Teil- und Vollim-\nDurchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbei-\nplantate, auch in Kombination miteinander, an-\nten.\npassen, einstellen und programmieren sowie\nMaßnahmen zur Nachsorge und Reparatur                    (2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine Versorgung\ndurchführen,                                          mit Hörsystemen nach § 2 Satz 2 Nummer 5 unter Be-\nrücksichtigung von differenzierten Kundenanforderung\n6. technische, organisatorische und rechtliche Ge-\nund -wünschen durchzuführen, bestehend aus\nsichtspunkte bei der Leistungserstellung berück-\nsichtigen, insbesondere                                  1. Planung, Messung und Beratung des Kunden,\na) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, insbe-        2. Fertigungs- und Anpasstätigkeiten,\nsondere des Sozial- und Medizinprodukterechts         3. Kontroll- und Dokumentationsarbeiten zur Quali-\nsowie des Handwerksrechts, und technischen                tätsbeurteilung anhand der Versorgungsunterlagen\nNormen,                                                   zur Sicherstellung des Versorgungszieles sowie der\nb) Vorgaben zur Hygiene und Kundensicherheit,                sozialrechtlichen Anforderungen.\nc) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,            (3) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprü-\nfungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften\nd) das benötigte Fachpersonal sowie die Materia-         der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt.\nlien, fachspezifische Arbeits- und Betriebsmittel\nsowie räumliche Voraussetzungen und                      (4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf-\nling ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag\ne) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-        einschließlich einer Schätzung hinsichtlich des Zeit-\nden,                                                  und Materialbedarfs. Das Umsetzungskonzept hat er\n7. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und         vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\nzu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,           dem Meisterprüfungsausschuss zur Freigabe vorzule-\ngen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Um-\n8. Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hör-            setzungskonzept den Anforderungen entspricht.\nsystemen, Gehörschutz und Zubehör durchführen,\nNachsorge erbringen,                                        (5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\nstehen dem Prüfling 6 Stunden zur Verfügung.\n9. Lärmmessungen und Lärmanalysen durchführen\nund daraus Maßnahmen ableiten,                              (6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\n10. Unteraufträge kriteriengeleitet, insbesondere unter\nBerücksichtigung von Qualität der Leistungen und         1. die Planungs-, Messungs- und Beratungsarbeiten\nRechtsvorschriften, vergeben und deren Ausfüh-               anhand der Planungsunterlagen mit 30 Prozent,\nrung kontrollieren,                                      2. die Fertigungs- und Anpasstätigkeiten mit 60 Pro-\nzent und\n11. fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Stö-\nrungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse            3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-\ndaraus bewerten und dokumentieren,                           hand der Versorgungsunterlagen mit 10 Prozent.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022                209\n§5                               13. auf Basis eines vorgegebenen Audiogrammes drei-\nFachgespräch                                 dimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen\noder\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,\ndass er in der Lage ist,                                      14. Otoplastiken, auch als Sonderformen anfertigen.\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die                 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,               hen dem Prüfling 3 Stunden zur Verfügung.\n2. den Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen                (4) Jede Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1\nKundenwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche            und 2 sowie Satz 3 Nummer 1 bis 14 wird als Teilleis-\nund technische Gesichtspunkte in das Beratungs-           tung gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der\ngespräch einzubeziehen,                                   Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mit-\ntel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung\nAbsatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Satz 3 Num-\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie\nmer 1 bis 14.\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-\nrufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen                                             §7\ndarzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im\nHörakustiker-Handwerk zu berücksichtigen.                       Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten                (1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\ndauern.                                                       und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\nFür das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der\n§6                               Meisterprüfung werden zunächst die Bewertung des\nMeisterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fach-\nSituationsaufgabe                        gesprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschließend\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem         wird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung\nKundenauftrag und vervollständigt für die Meister-            der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.\nprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskom-               (2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-\npetenz.                                                       standen, wenn\n(2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der\n1. das Meisterprüfungsprojekt, die Situationsaufgabe\nVorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung\nund das Fachgespräch jeweils mit mindestens\nfestgelegt. Im Rahmen der Situationsaufgabe hat der\n30 Punkten bewertet worden ist und\nPrüfling\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\n1. Kenndaten eines Hörsystems zur Qualitätssiche-\nreichend“ ist.\nrung zu ermitteln und\n2. ein individuelles Hörprofil zu erstellen sowie audio-                                   §8\nlogische Kenndaten zu ermitteln.\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II\nDaneben sind durch den Meisterprüfungsausschuss\nzwei weitere Aufgaben aus den folgenden Arbeiten                 (1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um-\nauszuwählen:                                                  fängliche und zusammenhängende berufliche Auf-\ngaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die\n1. Hörsysteme programmieren und verifizieren,                erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Hör-\n2. Tinnitus bestimmen und versorgen,                         akustiker-Handwerk anwenden kann. Grundlage für\n3. Hörassistenzsysteme anpassen und überprüfen,              den Nachweis bilden die Qualifikationen in den folgen-\nden Handlungsfeldern:\n4. Lärmmessung zur Bestimmung der Lärmdosis in\neiner vorgegebenen Umgebung und Gehörschutz-             1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden\nversorgung durchführen,                                      eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analy-\nsieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,\n5. Hörsystemtechnik in individuell gefertigte Ohrpass-\nstücke einbauen,                                         2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Betriebs\nim Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren\n6. BiCROS oder CROS-Messungen durchführen,\nund übergeben“ und\n7. Fehlfunktionen an Hörsystemen erkennen, Fehler-\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Betrieb im Hörakus-\ndiagnosen durchführen und Fehlfunktionen behe-\ntiker-Handwerk führen und organisieren“.\nben,\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungsfel-\n8. Überwachung der Messmittel entsprechend der\nder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbei-\ngesetzlichen Vorschriften sicherstellen und über-\nten, die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.\nwachen,\nBei jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen\n9. psychoakustische Messverfahren anwenden, aus-             der drei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend\nwerten und zielorientiert einsetzen,                     verknüpft werden.\n10. Teil- und Vollimplantate programmieren und in de-            (3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\nren Gebrauch einweisen,\n(4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\n11. objektive Messverfahren anwenden, auswerten und           Prüfling in jedem Handlungsfeld 3 Stunden zur Ver-\nzielorientiert einsetzen,                                fügung. Eine Prüfungsdauer von 6 Stunden an einem\n12. Insitu-Messungen durchführen und bewerten,                Tag darf nicht überschritten werden.","210             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022\n§9                                    j) Kostenträger sowie vertragliche und rechtliche\nRahmenbedingungen berücksichtigen,\nHandlungsfeld\n„Anforderungen von Kunden                          k) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus\neines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk                        Anforderungen für die Umsetzung ableiten sowie\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“              2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden                 begründen sowie Leistungen vereinbaren, auch\neines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analysieren,              unter Berücksichtigung der berufsbezogenen\nLösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling                Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie\nnachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb           allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu\nim Hörakustiker-Handwerk Anforderungen erfolgs-,                  zählen insbesondere:\nkunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung             a) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsat-\nvon Informations- und Kommunikationstechnologien, zu                  zes von Materialien, Rohstoffen, Bauteilen, Werk-\nanalysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei                 zeugen, Geräten und Personal, auch unter\nhat er sowohl versorgungsspezifische, kulturelle, tech-               Berücksichtigung einzusetzender Verfahren dar-\nnische, ökologische, ökonomische als auch soziale                     stellen, erläutern und begründen,\nGesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Re-\ngeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Auf-           b) altersgerechte Lösungsmöglichkeiten unter An-\ngabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 Nummer 1                   wendung von audiologischen, anatomischen,\nund 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.                           physikalischen, chemischen, signalverarbeitungs-\ntheoretischen, pathologischen, akustischen, phy-\n(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden                    sio- und psychoakustischen, psychologischen,\neines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analysieren,                  otoskopischen und medizinischen Kompetenzen\nLösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgen-                 entwickeln,\nden Qualifikationen:\nc) objektive und erweiterte subjektive Messverfah-\n1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu                         ren beurteilen, entsprechende Fertigungs- und\nderen Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie                  Anpassverfahren auswählen, erläutern und be-\nbewerten und daraus Anforderungen ableiten,                       werten,\nhierzu zählen insbesondere:\nd) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken\na) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der               bewerten und Konsequenzen ableiten,\nKundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbe-\ne) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-\ndingungen erläutern und bewerten, insbesondere\nlichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-\nunter Anwendung psychologischer, psychoso-\ngesichtspunkte sowie rechtliche und technische\nzialer Kompetenzen,\nGesichtspunkte erläutern und abwägen, Lösung\nb) spezielle Wünsche und Bedürfnisse bei der Ver-                 auswählen sowie Auswahl begründen,\nsorgung von Kindern und Jugendlichen analysie-            f) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-\nren,                                                          keiten Angebote und Kostenvoranschläge für die\nc) Kundenwünsche und -bedürfnisse bei der Ver-                    Hörsystemversorgung, den Gehörschutz sowie\nsorgung von hörbeeinträchtigten Menschen mit                  das Zubehör nach vorheriger Kostenermittlung\ndifferenzierten und postoperativen Versorgungs-               erstellen und dabei unterschiedliche Leistungen\nanforderungen analysieren,                                    der Kostenträger berücksichtigen sowie\nd) Plausibilitätsprüfung durchführen, hierbei insbe-          g) Abrechnungsbegründungen für Spezialanpas-\nsondere Unstimmigkeiten, wie fehlerhafte Vor-                 sungen und Zusatzgeräte erstellen.\nmessungen und Angaben der Kunden erkennen,\n§ 10\ne) Beurteilung des gesundheitlichen Gefährdungs-\npotentials beim Kunden und Folgen aus dem Er-                                Handlungsfeld\ngebnis ableiten,                                                      „Leistungen eines Betriebs\nim Hörakustiker-Handwerk\nf) spezifischen Anforderungen im pädakustischen                   erbringen, kontrollieren und übergeben“\nBereich beachten, pädaudiometrische Messun-\ngen durchführen und interpretieren sowie päd-            (1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im\nakustische Gesichtspunkte in der Anpassung            Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren und\nvon Hörsystemen anwenden und beurteilen,              übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in\nder Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Hörakus-\ng) die gesetzlich Vertretungsberechtigten des zu          tiker-Handwerk erfolgs-, kunden- und qualitätsorien-\nversorgenden Kindes oder Jugendlichen beraten         tiert, auch unter Anwendung von Informations- und\nund auf weiterführende Rehabilitationsmaßnah-         Kommunikationstechnologien, zu erstellen, zu kontrol-\nmen hinweisen,                                        lieren und zu übergeben. Dabei hat er sowohl audio-\nlogische, anatomische, physiologische, rechtliche,\nh) medizinische und rechtliche Sonderfälle erken-\ntechnische, ökologische, ökonomische als auch so-\nnen, entsprechende Maßnahmen ableiten,\nziale Gesichtspunkte, Komfort und Ästhetik sowie die\ni) Voraussetzungen für die Anpassung, Nachsorge           allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berück-\nund Reparatur von Voll- und Teilimplantaten be-       sichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere\nrücksichtigen,                                        der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022              211\n(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs               n) Fehler und Mängel bei der Erstellung der Leis-\nim Hörakustiker-Handwerk erbringen, kontrollieren                     tungen erläutern sowie Maßnahmen zur Beseiti-\nund übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:                 gung ableiten und\n1. die Erstellung der Leistungen vorbereiten, hierzu              o) audiologische, anatomische, pathologische,\nzählen insbesondere:                                              akustische, physio- und psychoakustische, psy-\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation                  chologische, otoskopische und medizinische\nerläutern, auswählen und Auswahl begründen                     Befunde sowie physikalische, chemische, sig-\nsowie dabei unter Berücksichtigung einzusetzen-                nalverarbeitungstheoretische Eigenschaften be-\nder Fertigungs-, Herstellungs- und Instand-                    rücksichtigen und\nsetzungsverfahren den Einsatz von Personal,\nMaterial und Technik planen,                           3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\ngeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:\nb) mögliche Störungen bei der Leistungserbrin-\ngung, auch in der interdisziplinären Zusammen-             a) Kriterien zur Erfassung und Validierung der er-\narbeit bei der Versorgung der Kunden vorherse-                brachten Leistungen erläutern,\nhen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen\nzu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,              b) Leistungen dokumentieren und Ergebnisse beur-\nteilen,\nc) Handhabungshinweise und Produktinformationen\nfür Material und Technik leistungsbezogen aus-             c) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen\nwerten und erläutern,                                         erläutern und den Kunden über Handhabung,\nPflege, Wartung und Nachsorge informieren,\n2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbeson-\nden weiteren Versorgungsablauf und Serviceleis-\ndere:\ntungen erläutern,\na) otoskopische Befunde bewerten,\nd) Leistungen gegenüber dem Kunden oder dem\nb) audiometrische und hördiagnostische Kennda-\nKostenträger abrechnen,\nten und Hörprofile beurteilen sowie auf dieser\nGrundlage Hörsysteme beschreiben, auswählen               e) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-\nund bewerten,                                                ren und Konsequenzen ableiten,\nc) Anamnese des Kunden aufnehmen und auswer-\nf) Möglichkeiten des Aufbaus und Erhalts von Kun-\nten, Mess-, Anpass-, Fertigungs- und Montage-\ndenzufriedenheit sowie der Kundenbindung\ntechniken, Rehabilitationsmaßnahmen sowie\nerläutern und beurteilen sowie\nHerstellungsverfahren beschreiben und auswäh-\nlen, Ergebnisse bewerten,                                 g) Lösungen für Reklamationen und Kundenein-\nd) Verfahren der bimodalen und elektroakustischen                wände unter Berücksichtigung rechtlicher Ge-\nStimulation sowie weitere Sonderversorgungs-                 sichtspunkte erarbeiten und erläutern.\nformen erläutern und bewerten,\ne) Tinnitustherapie, Hyperakusistherapie, Hörtrai-                                   § 11\nning und Audiotherapie beschreiben, auswählen\nHandlungsfeld\nund konkrete Maßnahmen einleiten,\n„Einen Betrieb im Hörakustiker-\nf) Art und Ausführung von Otoplastiken und Son-                     Handwerk führen und organisieren“\nderotoplastiken beschreiben, auswählen und be-\nwerten,                                                  (1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakus-\ntiker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüf-\ng) Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden\nling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben\nund zu verarbeitenden Materialien berücksichti-\nder Betriebsführung und der Betriebsorganisation in\ngen,\neinem Betrieb im Hörakustiker-Handwerk unter Be-\nh) fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen,          rücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter\nStörungen analysieren und beseitigen, Ergeb-          Anwendung von Informations- und Kommunikations-\nnisse daraus ableiten,                                technologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen\ni)  Service-, Nachsorge- und Instandhaltungsmaß-          zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu\nnahmen an Hörsystemen, Gehörschutz und Zu-            bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere\nbehör empfehlen und beschreiben,                      der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.\nj)  Lärmmessungen und Lärmanalysen beschrei-                 (2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakus-\nben, auswählen und bewerten,                          tiker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus\nk) Auswahl und Anpassung von individuellen Ge-            folgenden Qualifikationen:\nhörschutzsystemen, auch als Teil der persön-          1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-\nlichen Schutzausrüstung beschreiben,                      gestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu\nl)  berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbeson-              zählen insbesondere:\ndere des Medizinprodukterechts, und technische\nNormen sowie allgemein anerkannte Regeln der              a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nTechnik beurteilen,                                          schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nm) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-                  b) Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen\nseitigung erläutern und umsetzen,                            daraus ableiten,","212            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022\nc) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                  c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nd) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-             d) Qualifikationsbedarfe ermitteln,\nchen,\ne) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kos-             e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung pla-\ntenanalyse ableiten,                                         nen und\nf) Personal-, Material- und Gerätekosten für stan-            f) Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung beschreiben\ndardisierte Leistungen kalkulieren,                          und\ng) Preise für standardisierte Leistungen ermitteln        5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe pla-\nund anpassen und                                          nen, hierzu zählen insbesondere:\nh) Preise und Stundenverrechnungssätze für indivi-\na) Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen\nduelle und dienstleistungsintensive Leistungen\nGefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus\nermitteln, überprüfen und wenn notwendig an-\ndem Ergebnis ableiten,\npassen,\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und                    b) Ausstattung des Betriebs, insbesondere unter\n-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:                  Berücksichtigung der Vorschriften der betrieb-\nlichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeits-\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,\nschutzes, sowie unter sowohl ökologischer,\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen\nökonomischer, sozialer als auch logistischer Ge-\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das\nsichtspunkte planen und begründen,\nLeistungsangebot darstellen und begründen,\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-             c) Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum\nlen und Marketingmaßnahmen unter Berücksich-                 Arbeitsschutz, insbesondere unter Berücksichti-\ntigung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zur               gung sowohl ökologischer, ökonomischer als\nKundengewinnung und -pflege entwickeln,                      auch sozialer Gesichtspunkte, planen und be-\ngründen,\nc) ein Konzept entwickeln, insbesondere unter Be-\nrücksichtigung von Gesichtspunkten der Kun-               d) Instandhaltung und Überwachung von Werkzeu-\ndenberatung,                                                 gen, Geräten, Materialien und Prüfmitteln planen,\nd) Informationen über Produkte und das Leistungs-             e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter\nspektrum des Betriebs erstellen sowie                        Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-\ne) Vertriebswege, auch informations- und kommu-                  lichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,\nnikationsgestützt, ermitteln und unter Berück-               Material und Technik und\nsichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen\nbewerten,                                                 f) Verfahren zur regelmäßigen Prüfung von Be-\ntriebsabläufen auf Konformität mit rechtlichen\n3. betriebliches Qualitätsmanagement         entwickeln,            Rahmenbedingungen und allgemeinen techni-\nhierzu zählen insbesondere:                                      schen Regeln beschreiben.\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\nments darstellen und beurteilen,                                                § 12\nb) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und\nGewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II\nbeurteilen,\nc) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation                 (1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nder Leistungen erläutern, begründen und bewer-        Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-\nten, insbesondere unter Berücksichtigung von          tungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu\nQualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-      bilden.\nnischen Normen,\n(2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungs-\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung            felder jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen         erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\nund bewerten,                                         mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,\ne) Verfahren zur Überwachung von Messmitteln be-          wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der\nschreiben und                                         Meisterprüfung ausschlaggebend ist.\nf) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von abgege-              (3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung\nbenen Medizinprodukten erläutern,                     bestanden, wenn\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespe-               1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\nzifischer Bedingungen planen und anleiten, Perso-             30 Punkten bewertet worden ist,\nnalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:\na) Einsatz von Personal disponieren und dabei die         2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-\nVorschriften des Arbeits-, Handwerks- und Sozial-         satz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger\nrechts berücksichtigen,                                   als 50 Punkten bewertet worden ist und\nb) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des           3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nbetrieblichen Ausbildungsplans disponieren,               reichend“ ist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2022             213\n§ 13                              31. Dezember 2022, so sind auf Verlangen des Prüf-\nAllgemeine Prüfungs-                       lings die bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 geltenden\nund Verfahrensregelungen,                     Vorschriften weiter anzuwenden.\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                   (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-      lauf des 30. Juni 2022 geltenden Vorschriften nicht be-\nverordnung bleiben unberührt.                               standen haben und sich bis zum Ablauf des 30. Juni\n2024 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, kön-\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nnen auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nden bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 geltenden Vor-\nprüfungsverordnung.\nschriften ablegen.\n§ 14\n§ 15\nÜbergangsvorschrift\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Die bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 begonne-\nnen Prüfungsverfahren werden nach den Vorschriften             Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.\nfür die Hörgeräteakustikermeisterverordnung vom             Gleichzeitig tritt die Hörgeräteakustikermeisterverord-\n26. April 1994 (BGBl. I S. 895), die zuletzt durch Arti-    nung vom 26. April 1994 (BGBl. I S. 895), die zuletzt\nkel 2 Absatz 13 der Verordnung vom 18. Januar 2022          durch Artikel 2 Absatz 13 der Verordnung vom 18. Ja-\n(BGBl. I S. 39) geändert worden ist, zu Ende geführt.       nuar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer\nErfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des        Kraft.\nBerlin, den 17. Februar 2022\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Klimaschutz\nIn Vertretung\nSven Giegold"]}