{"id":"bgbl1-2022-55-3","kind":"bgbl1","year":2022,"number":55,"date":"2022-12-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/55#page=41","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-55-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_55.pdf#page=41","order":3,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung","law_date":"2022-12-19T00:00:00Z","page":2645,"pdf_page":41,"num_pages":78,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022          2645\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Inhaberkontrollverordnung\nVom 19. Dezember 2022\nDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                               Artikel 1\nverordnet\nÄnderung der\n– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1, 3 und 4, auch in                    Inhaberkontrollverordnung\nVerbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des               Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009\nKreditwesengesetzes, von denen § 24 Absatz 4             (BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 24\nSatz 1 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buch-           Absatz 31 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I\nstabe a und d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014         S. 1693) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n(BGBl. I S. 2091), § 2c Absatz 1 Satz 2 zuletzt durch\nArtikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-                 1. In der Überschrift wird die Angabe „§ 104“ durch\nstabe bb des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I              die Angabe „§ 17“ ersetzt.\nS. 470) und § 2c Absatz 1 Satz 3 zuletzt durch             2. § 1 wird wie folgt geändert:\nArtikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuch-\nstabe cc des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I              a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:\nS. 470) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1               „5. das Unternehmen mit Sitz im Inland, dessen\nNummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Be-                      Haupttätigkeit der Erwerb und das Halten\nfugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf                      direkter oder indirekter Beteiligungen an\ndie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                  Erst- oder Rückversicherungsunternehmen\nvom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zu-                   oder Pensionsfonds ist,“.\nletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom\n25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert worden              b) Der Satzteil nach Nummer 5 wird wie folgt ge-\nist, im Einvernehmen mit der Deutschen Bundes-                   fasst:\nbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der                   „an dem eine bedeutende Beteiligung im Sinne\nInstitute sowie                                                  des § 1 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder\n– auf Grund des § 22, auch in Verbindung mit § 212                 des § 7 Nummer 3 des Versicherungsaufsichts-\nAbsatz 1, § 219 Absatz 1, § 237 Absatz 1 sowie                   gesetzes erworben, eine bestehende bedeu-\n§ 293 Absatz 1 und 4 des Versicherungsaufsichts-                 tende Beteiligung verändert oder eine be-\ngesetzes, von denen § 237 Absatz 1 durch Artikel 1               deutende Beteiligung aufgegeben werden soll\nNummer 30 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018                     oder eine bedeutende Beteiligung unabsichtlich\n(BGBl. I S. 2672) neu gefasst und § 293 Absatz 1                 erworben, verändert oder aufgegeben wurde.“\nSatz 1 durch Artikel 14 Nummer 6 des Gesetzes              3. § 2 wird wie folgt geändert:\nvom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1864) geändert\na) In Absatz 1 wird die Angabe „Satz 8“ durch die\nworden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der\nAngabe „Satz 10“ ersetzt.\nVerordnung zur Übertragung von Befugnissen zum\nErlass von Rechtsverordnungen auf die Bundes-                 b) In Absatz 2 werden die Wörter „Versicherungs-\nanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt           unternehmen, ein Pensionsfonds oder eine Ver-\ndurch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom                      sicherungs-Holdinggesellschaft“ durch die Wör-\n22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5255) geändert                     ter „Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5“\nworden ist:                                                      und die Wörter „§ 104 Absatz 1, 1b Satz 7 und","2646         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nAbsatz 3“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 1 und 2           b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 einge-\nsowie § 18 Absatz 3 Satz 4“ ersetzt.                         fügt:\nc) In Absatz 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort                  „(2) Bei komplexen Beteiligungsstrukturen\n„amtlich“ gestrichen.                                        sind der Anzeige zusätzlich beizufügen:\n1. das Formular „Komplexe Beteiligungsstruk-\n4. § 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nturen“ nach Anlage 2 sowie\n„Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage der ent-                2. ein Schaubild der Beteiligungsstruktur vor\nsprechenden Urkunde im Original oder als amtlich                   und nach dem Erwerb oder der Erhöhung\noder öffentlich beglaubigte Kopie nachzuweisen.“                   der bedeutenden Beteiligung unter Angabe\n5. In § 4 Absatz 1 und 2 werden im Satzteil vor Num-                  der jeweils gehaltenen Kapitalanteile und\nmer 1 jeweils die Wörter „§ 104 Absatz 1 Satz 2                    Stimmrechtsanteile in Prozent.\nletzter Halbsatz“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 1               Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbe-\nSatz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz“ ersetzt.                      sondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig\ndirekt und indirekt über ein oder mehrere Unter-\n6. § 5 wird wie folgt geändert:\nnehmen, über mehrere Beteiligungsketten, im\na) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:                             Zusammenwirken mit anderen, bei Treuhand-\nverhältnissen oder in anderen Fällen der Zu-\n„(1) Bei der Berechnung der Kapital- oder                 rechnung von Stimmrechtsanteilen nach § 1 Ab-\nStimmrechtsanteile nach § 6 Absatz 2 Satz 1,                 satz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes\n§ 8 Nummer 5, § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buch-                   oder § 7 Nummer 3 zweiter und dritter Teilsatz\nstabe a und Nummer 3, § 12 Absatz 2 Nummer 3                 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, jeweils in\nund 4, Absatz 4 und 6 sowie § 15 Absatz 2 und 3              Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nsind direkt und indirekt gehaltene Anteile zu be-            bis 8 und Absatz 2 des Wertpapierhandels-\nrücksichtigen. Einer Person, die einen Anteils-              gesetzes gehalten werden.“\ninhaber, der mindestens 10 Prozent des Kapi-\ntals des Zielunternehmens hält, direkt oder               c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und wird\nindirekt kontrolliert, sind die Kapitalanteile die-          wie folgt geändert:\nses Anteilsinhabers in voller Höhe zuzurechnen.              aa) In Satz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“\nFür die Berechnung der Stimmrechtsanteile                         durch das Wort „Anzeigen“, werden die\ngelten § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kredit-                      Wörter „§ 2c Absatz 1 Satz 7“ durch die\nwesengesetzes und § 7 Nummer 3 zweiter                            Wörter „§ 2c Absatz 1 Satz 9“ und die Wör-\nund dritter Teilsatz des Versicherungsaufsichts-                  ter „§ 104 Absatz 1 Satz 7 in Verbindung mit\ngesetzes.“                                                        Absatz 1a Satz 1“ durch die Wörter „§ 17\nAbsatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 1“\nb) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „mittelbaren“\nersetzt.\ndurch die Wörter „indirekt gehaltenen“ ersetzt.\nbb) In Satz 3 wird das Wort „Absichtsanzeigen“\n7. In der Überschrift des Abschnittes 2 werden die                      durch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.\nWörter „der Absicht“ gestrichen.\nd) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die\n8. § 6 wird wie folgt geändert:                                    Angabe „Satz 7“ wird durch die Angabe „Satz 9“\nersetzt.\na) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n9. § 7 wird wie folgt geändert:\n„(1) Für die Anzeigen\na) In der Überschrift werden nach dem Wort\n1. des beabsichtigten Erwerbs einer bedeuten-                „Absicht“ ein Komma und die Wörter „des ange-\nden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1                zeigten Erwerbs“ eingefügt.\ndes Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1            b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nSatz 1 Nummer 1 des Versicherungsauf-\nsichtsgesetzes,                                          aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 104 Absatz 1\nSatz 1 oder Satz 6 des Versicherungs-\n2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeuten-                    aufsichtsgesetzes“ durch die Wörter „§ 17\nden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6                     Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des\ndes Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1                    Versicherungsaufsichtsgesetzes“ und die\nSatz 1 Nummer 2 des Versicherungsauf-                         Wörter „des Satzes 2“ durch die Wörter\nsichtsgesetzes sowie                                          „des Satzes 3“ ersetzt.\n3. des unabsichtlichen Erwerbs oder der un-                  bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\nabsichtlichen Erhöhung einer bedeutenden                      „Dies gilt auch, wenn der Anzeigepflichtige\nBeteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des                     seine Absicht, eine bedeutende Beteiligung\nKreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1                        am Zielunternehmen zu erwerben oder zu\nSatz 2 Nummer 1 des Versicherungsauf-                         erhöhen, nach dem Ende des Beurteilungs-\nsichtsgesetzes                                                zeitraums, aber vor dem Vollzug des Er-\nist das Formular „Erwerb-Erhöhung“ nach An-                       werbs oder der Erhöhung ändert.“\nlage 1 zu verwenden. Für jeden Anzeigepflich-                cc) In dem neuen Satz 3 werden nach der\ntigen ist ein gesondertes Formular zu ver-                        Angabe „50 Prozent“ die Wörter „erreicht\nwenden.“                                                          oder“ eingefügt, die Wörter „geplanten Er-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022             2647\nwerb oder die geplante“ durch die Wörter             so sind den Anzeigen folgende Unterlagen und\n„beabsichtigten Erwerb oder die beabsich-            Erklärungen beizufügen:\ntigte“ ersetzt und die Wörter „§ 104 Absatz 1        1. eine von öffentlichen Stellen des Drittstaats\nSatz 1 oder Satz 6“ durch die Wörter „§ 17               ausgegebene Unbedenklichkeitsbescheinigung\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2“ ersetzt.                oder, sofern der Drittstaat keine Unbedenklich-\ndd) Folgender Satz wird angefügt:                             keitsbescheinigungen ausstellt, eine gleich-\n„Für Anzeigen eines unabsichtlichen Er-                  wertige Bescheinigung, die von der Finanzauf-\nwerbs oder einer unabsichtlichen Erhöhung                sichtsbehörde des Drittstaats in Bezug auf den\nnach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesen-               Anzeigepflichtigen ausgestellt wurde,\ngesetzes oder nach § 17 Absatz 1 Satz 2              2. wenn verfügbar, eine Erklärung der Finanzauf-\nNummer 1 des Versicherungsaufsichtsge-                   sichtsbehörde des Drittstaats, dass keine Hin-\nsetzes gelten die Sätze 1 und 3 entspre-                 dernisse oder Beschränkungen hinsichtlich der\nchend.“                                                  Bereitstellung der für die Beaufsichtigung des\nZielunternehmens erforderlichen Informationen\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nvorliegen, und\naa) In Satz 1 wird das Wort „Absichtsanzeige“\n3. eine Zusammenfassung der für den Anzeige-\ndurch das Wort „Anzeige“ und die Angabe\npflichtigen geltenden aufsichtsrechtlichen Vor-\n„§ 104 Absatz 1a“ durch die Angabe „§ 17\nschriften des Drittstaats.\nAbsatz 4“ ersetzt.\n(2) Ist der Anzeigepflichtige ein Staatsfonds, so\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „nicht mehr\nsind den Anzeigen folgende Unterlagen und Erklä-\nfünf“ durch die Wörter „weniger als fünf,\nrungen beizufügen:\nsofern es sich bei dem Zielunternehmen\num ein CRR-Kreditinstitut handelt, weniger           1. Angaben mit der genauen Bezeichnung des\nals 20“ ersetzt.                                         Ministeriums oder der Regierungsabteilung, die\nfür die Festlegung der Anlagepolitik des Fonds\n10. § 8 wird wie folgt geändert:\nzuständig ist,\na) Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort                     2. Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen\n„Absichtsanzeigen“ durch das Wort „Anzeigen“                  Anlagebeschränkungen,\nersetzt.\n3. der Name und die Funktionsbezeichnung der\nb) In Nummer 1 Buchstabe a und b und in Num-                      Personen, die die Anlageentscheidungen für\nmer 2 werden jeweils nach dem Wort „amtlich“                  den Fonds treffen, und\ndie Wörter „oder öffentlich“ eingefügt.\n4. Einzelheiten zu dem Einfluss, den das Minis-\nc) In Nummer 5 wird das Komma am Ende durch                       terium oder die Regierungsabteilung nach\nein Semikolon und die Wörter „bei natürlichen                 Nummer 1 auf das Tagesgeschäft des Fonds\nPersonen haben die Angaben den vollständigen                  und das Zielunternehmen ausübt.\nNamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die\nAnschrift des ersten Wohnsitzes und die E-Mail-              (3) Ist der Anzeigepflichtige ein Private-Equity-\nAdresse zu umfassen,“ ersetzt.                            Fonds oder ein Hedgefonds, so sind den Anzeigen\nfolgende Unterlagen und Erklärungen beizufügen:\nd) In Nummer 6 werden die Wörter „beabsichtigten\nErwerb“ durch die Wörter „Erwerb oder der                 1. eine detaillierte Beschreibung der Wertentwick-\nErhöhung“ ersetzt und wird das Wort „und“ am                  lung bedeutender Beteiligungen an Kredit-\nEnde gestrichen.                                              instituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Ver-\nsicherungsunternehmen oder Pensionsfonds,\ne) In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch die                   die der Anzeigepflichtige früher erworben hat,\nWörter „oder weitere Geschäftsleiter zu be-\nstellen,“ ersetzt.                                        2. Einzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen\nAnlagebeschränkungen einschließlich Einzel-\nf) Die folgenden Nummern 8 und 9 werden ange-                     heiten zur Überwachung der Investitionen,\nfügt:\n3. Faktoren, die ihm als Grundlage für die Anlage-\n„8. Angaben zu der Zeit, die Personen nach                    entscheidung in Bezug auf das Zielunternehmen\nNummer 7 jährlich und monatlich ihrer Funk-               dienen, und Faktoren, die zur Änderung seiner\ntion in dem Zielunternehmen widmen wer-                   Erfolgsstrategie führen würden,\nden, und\n4. seine Entscheidungsstrukturen einschließlich\n9. Aufstellungen über weitere Mandate als                     der Namen und Funktionsbezeichnungen der\nGeschäftsleiter oder als Mitglieder von Ver-              Personen, die die Anlageentscheidungen tref-\nwaltungs- oder Aufsichtsorganen anderer                   fen, und\nUnternehmen, die Personen nach Nummer 7\n5. eine detaillierte Beschreibung seiner Verfahren\nwahrnehmen.“\nzur Bekämpfung von Geldwäsche einschließlich\n11. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:                           des hierfür geltenden rechtlichen Rahmens.“\n„§ 8a                           12. § 9 wird wie folgt geändert:\nZusätzliche Unterlagen und                     a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\nErklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger                       „(1) Der Anzeigepflichtige hat zu jeder An-\n(1) Ist der Anzeigepflichtige keine natürliche                 zeige das Formular „Angaben zur Zuverlässig-\nPerson und hat er seinen Sitz in einem Drittstaat,                keit“ nach Anlage 3 einzureichen. Darin hat er","2648         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nanzugeben, ob gegen ihn, gegen eine Person                   erläutern. Amtlich oder öffentlich beglaubigte\nnach § 8 Nummer 3, gegen einen Anteils-                      Kopien von Urteilen, Beschlüssen und anderen\ninhaber, der auf den Anzeigepflichtigen einen                Sanktionen sind dem jeweiligen Formular beizu-\nmaßgeblichen Einfluss ausüben kann, oder, so-                fügen. Sind dem Anzeigepflichtigen Angaben\nfern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person            nach Absatz 1 und 2 sowie Satz 1 aus zwingen-\nist, gegen ein von ihm derzeit oder in den letzten           den rechtlichen Gründen nicht möglich, so ist\nzehn Jahren geleitetes oder kontrolliertes Unter-            mit der Bundesanstalt oder der zuständigen\nnehmen, oder, sofern der Anzeigepflichtige                   Landesaufsichtsbehörde im Einzelfall abzustim-\nkeine natürliche Person ist, gegen ein von ihm               men, welche Erklärungen als Ersatz dafür abzu-\nkontrolliertes Unternehmen                                   geben sind. Sind Verfahren nach Absatz 1 Satz 2\n1. ein Strafverfahren geführt wird oder zu einem             Nummer 1 bis 3 noch nicht abgeschlossen, sind\nfrüheren Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen              die Angaben zu diesen Verfahren mit einer\neines Verbrechens oder Vergehens geführt                 eidesstattlichen Erklärung zu versehen.\nworden ist,                                                 (4) Der Anzeigepflichtige hat für jede Person\nnach § 8 Nummer 7 das Formular „Angaben zu\n2. im Zusammenhang mit einer unternehmeri-\nvorgesehenen Geschäftsleitern“ nach Anlage 4\nschen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit\neinzureichen. Die Absätze 1 bis 3 finden ent-\nein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder ein\nsprechend Anwendung. In dem Formular sind\nvergleichbares Verfahren nach einer anderen\naußerdem Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit\nRechtsordnung geführt wird oder mit einer\nund zu weiteren Mandaten nach § 8 Nummer 8\nGeldbuße oder sonstigen Sanktion abge-\nund 9 sowie zu Interessen und Geschäftsbezie-\nschlossen worden ist,\nhungen nach § 12 Absatz 6 zu machen.\n3. ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur                    (5) Ist das Zielunternehmen ein CRR-Kredit-\nAbgabe einer eidesstattlichen Versicherung               institut, das eine der Bedingungen gemäß Arti-\nüber die Vermögensverhältnisse oder ein ver-             kel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung\ngleichbares Verfahren geführt wird oder zu               (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober\neinem früheren Zeitpunkt geführt worden ist,             2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im\n4. eine Aufsichtsbehörde eine gewerberecht-                  Zusammenhang mit der Aufsicht über Kredit-\nliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung             institute auf die Europäische Zentralbank (ABl.\noder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass             L 287 vom 29.10.2013, S. 63; L 218 vom\nvon Maßnahmen eingeleitet oder durchge-                  19.8.2015, S. 82) erfüllt, sind abweichend\nführt hat und                                            von Absatz 4 ein von dem Anzeigepflichtigen\n5. eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitglied-             ausgefüllter „Fragebogen zur Beurteilung der\nfachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-\nschaft oder Gewerbeerlaubnis durch eine Be-\nhörde versagt oder aufgehoben worden ist                 sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbar-\noder eine dieser Personen oder eines dieser              keit – durch den Anzeigepflichtigen auszufüllen“\nnach Anlage 5 sowie ein von der Person nach\nUnternehmen in sonstiger Weise vom Betrieb\neines Gewerbes oder von der Vertretung und               § 8 Nummer 7 vollständig und wahrheitsgemäß\nFührung von dessen Geschäften ausge-                     ausgefüllter „Fragebogen zur Beurteilung der\nfachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverläs-\nschlossen worden ist oder ein entsprechen-\ndes Verfahren geführt wird.“                             sigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfüg-\nbarkeit – durch die Person nach § 8 Nummer 7\nb) Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2                 InhKontrollV auszufüllen“ nach Anlage 6 bei-\nbis 5 eingefügt:                                             zufügen.“\n„(2) Ebenso hat er im Formular „Angaben zur            c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 6 und wird\nZuverlässigkeit“ nach Anlage 3 anzugeben, ob                 wie folgt geändert:\ner oder eine Person nach § 8 Nummer 3 oder                   aa) In Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1\nein Anteilsinhaber, der auf den Anzeigepflich-                    Nummer 1“ durch die Wörter „Absatz 1\ntigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben                         Satz 2 Nummer 1“ ersetzt und die Wörter\nkann, einen Arbeitsplatz, eine Vertrauens-                        „entfernt oder getilgt wurde“ durch die Wör-\nstellung, ein Treuhandverhältnis oder eine ver-                   ter „zu entfernen oder zu tilgen ist oder die\ngleichbare Position verloren hat.                                 nach § 53 des Bundeszentralregistergeset-\n(3) Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren                   zes nicht angegeben werden müssen“ er-\nnach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls                       setzt.\nanzuzeigen. Für jede natürliche Person und für               bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\njedes Unternehmen ist jeweils ein gesondertes\nFormular zu verwenden. Angaben zur Zuverläs-                      „Strafverfahren, die vorläufig eingestellt\nsigkeit für vom Anzeigepflichtigen geleitete oder                 worden sind oder nach den §§ 153 und 153a\nkontrollierte Unternehmen können in einem ein-                    der Strafprozessordnung eingestellt worden\nzigen Formular unter Beifügung einer tabellari-                   sind, sind anzugeben.“\nschen Aufstellung der betroffenen Unternehmen                cc) In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort\ngemacht werden, sofern diese Angaben glei-                        „Bei“ die Wörter „den Angaben nach Ab-\nchermaßen auf alle aufgeführten Unternehmen                       satz 1 Satz 2 Nummer 1 zu Strafverfahren,\nzutreffen. Alle in den Formularen angegebenen                     die nach den §§ 153 und 153a der Straf-\nSachverhalte, Verfahren und Sanktionen sind zu                    prozessordnung eingestellt worden sind,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022             2649\nsowie“ eingefügt, werden die Wörter „Ab-        14. § 11 wird wie folgt geändert:\nsatz 1 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 1           a) Der Wortlaut wird Absatz 1 und wird wie folgt\nSatz 2“ ersetzt, wird das Wort „Verurteilung“           geändert:\ndurch das Wort „Geldbuße“ ersetzt und\nwerden nach dem Wort „sind“ die Wörter                  aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort\n„oder die nach § 153 der Gewerbeordnung                      „Absichtsanzeigen“ durch das Wort „Anzei-\naus dem Gewerbezentralregister zu tilgen                     gen“ ersetzt.\nsind“ eingefügt.                                        bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:\ndd) Folgender Satz wird angefügt:                                aaa) In Buchstabe c wird das Wort „und“\nam Ende gestrichen.\n„Bei den Angaben nach Absatz 2 kann der                      bbb) Nach Buchstabe c wird folgender\nVerlust einer Position unberücksichtigt                             Buchstabe d eingefügt:\nbleiben, der sich vor mehr als fünf Jahren\n„d) Angaben über die Geschäftsbezie-\nvor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in\nhungen zu den zur Finanzbranche\ndem die Anzeige eingereicht wird.“\ngehörenden Konzernunternehmen\nd) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 7 und des-                               und zu den Konzernunternehmen,\nsen Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                          die nicht zur Finanzbranche ge-\nhören, und“.\n„Der Anzeigepflichtige hat in dem jeweiligen                     ccc) Die bisherigen Buchstaben d und e\nFormular nach den Absätzen 1, 4 oder 5 ferner                           werden die Buchstaben e und f.\nzu erklären, ob seine Zuverlässigkeit, die Zu-\nverlässigkeit der Personen nach § 8 Nummer 3            b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:\noder Nummer 7 oder die Zuverlässigkeit eines                   „(2) Die Konzernzugehörigkeit beurteilt sich\nAnteilsinhabers, der auf den Anzeigepflichtigen             nach § 18 des Aktiengesetzes.“\neinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als       15. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt:\nErwerber einer bedeutenden Beteiligung an\neinem Zielunternehmen oder als Geschäftsleiter                                    „§ 11a\neines Zielunternehmens durch eine andere                                    Auswirkungen der\nAufsichtsbehörde geprüft worden ist.“                               Gruppenstruktur auf die Aufsicht\ne) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 8 und in                Ist der Anzeigepflichtige keine natürliche Person,\nSatz 1 werden die Wörter „Anzeigepflichtige             so ist der Anzeige eine Analyse des Umfangs der\nnatürliche Personen und Personen nach § 8               Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis beizu-\nNummer 3 oder Nummer 7“ durch die Wörter                fügen. Dabei sind auch Angaben dazu zu machen,\n„Anzeigepflichtige natürliche Personen, Perso-          welche Unternehmen der Gruppe nach dem Er-\nnen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und                 werb oder der Erhöhung unter den Anwendungs-\nnatürliche Personen, die als Anteilsinhaber auf         bereich der Beaufsichtigung auf konsolidierter\nden Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen               Basis fallen würden oder fallen und auf welchen\nEinfluss ausüben können,“ ersetzt.                      Ebenen innerhalb der Gruppe diese Beaufsichti-\ngung auf konsolidierter oder auf unterkonsolidierter\nf) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 9 und in             Basis erfolgen würde oder erfolgt. Ebenso ist der\nSatz 1 werden die Wörter „Anzeigepflichtige             Anzeige eine Analyse beizufügen, ob sich der Er-\nnatürliche Personen und Personen nach § 8               werb oder die Erhöhung auf die Fähigkeiten des\nNummer 3 oder Nummer 7“ durch die Wörter                Zielunternehmens auswirken würde oder auswirkt,\n„Anzeigepflichtige natürliche Personen, Perso-          der Aufsichtsbehörde weiterhin rechtzeitige und\nnen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 und                 genaue Informationen bereitzustellen.“\nnatürliche Personen, die als Anteilsinhaber auf     16. § 12 wird wie folgt geändert:\nden Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen\na) In Absatz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“\nEinfluss ausüben können,“ ersetzt.\ndurch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.\n13. § 10 wird wie folgt geändert:                              b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird das Wort „Absichtsanzeigen“                aa) Der Satzteil vor Nummer 1 wird wie folgt ge-\ndurch das Wort „Anzeigen“ ersetzt.                               fasst:\n„Diese Darstellung muss die Geschäftsbe-\nb) Absatz 2 Nummer 10 wird wie folgt geändert:                      ziehungen beschreiben, die er, ein von ihm\ngeleitetes oder kontrolliertes Unternehmen,\naa) In Buchstabe a werden die Wörter „Name\nder Konzern, zu dem der Anzeigepflichtige\nund Sitz“ durch die Wörter „der Name und\ngehört, oder eine Person nach § 8 Nummer 3\nder Sitz“ ersetzt.\nunterhält zu“.\nbb) In Buchstabe b werden die Wörter „Art und               bb) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:\nDauer“ durch die Wörter „die Art und die\n„6. Mitgliedern des Verwaltungs- oder Auf-\nDauer“ ersetzt.\nsichtsorgans des Zielunternehmens.“\ncc) In Buchstabe c wird vor dem Wort „Vertre-               cc) Der Satzteil nach Nummer 6 wird ge-\ntungsmacht“ das Wort „die“ eingefügt.                        strichen.","2650         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nc) Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.                     19. § 15 wird wie folgt geändert:\nd) Die folgenden Absätze 6 und 7 werden ange-               a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nfügt:                                                       aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:\n„(6) Die finanziellen und sonstigen Interessen               aaa) Das Wort „geplanten“ und das Wort\noder Geschäftsbeziehungen von Personen nach                          „geplante“ werden gestrichen.\n§ 8 Nummer 7 oder ihrer Angehörigen zu Ge-                      bbb) Nach dem Wort „Beteiligung“ werden\nschäftsleitern und zu für Schlüsselfunktionen                        die Wörter „allein oder im Zusammen-\nverantwortlichen Personen des Zielunterneh-                          wirken mit anderen die Mehrheit der\nmens, seines Mutterunternehmens, seiner                              Stimmrechte oder in sonstiger Weise“\nTochterunternehmen und zu Inhabern von min-                          eingefügt.\ndestens 5 Prozent der Kapital- oder Stimm-\nbb) In Satz 3 wird das Wort „Beteiligungs-\nrechtsanteile am Zielunternehmen sind ebenfalls\nerwerbs“ durch die Wörter „Erwerbs oder\ndarzustellen. Hierbei ist auch die Höhe der\nder Erhöhung“ ersetzt.\nKapitalanteile oder Stimmrechtsanteile anzu-\ngeben.                                                      cc) Satz 4 wird wie folgt geändert:\n(7) Angehörige im Sinne dieser Vorschrift                    aaa) Der Satzteil vor Nummer 1 wird wie\nsind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungs-                           folgt gefasst:\nverfahrensgesetzes genannten Personen.“                              „Hierzu zählen insbesondere:“\n17. § 13 wird wie folgt geändert:                                      bbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:\n„1. die Beweggründe für den Erwerb\na) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 einge-\noder die Erhöhung,“\nfügt:\nccc) In Nummer 2 wird das Wort „mittel-\n„(4) Ist der Anzeigepflichtige ein neu ge-                        fristige“ durch die Wörter „die mittel-\ngründetes Unternehmen, so hat er statt der in                        fristigen“ ersetzt:\nAbsatz 2 und Absatz 3 Nummer 3 und 4 ge-\nnannten Unterlagen Planbilanzen sowie Plan-                     ddd) Nummer 3 wird aufgehoben.\ngewinn- und Planverlustrechnungen für die                       eee) Die bisherigen Nummern 4, 5 und 6\nnächsten drei Geschäftsjahre einschließlich der                      werden die Nummern 3, 4 und 5.\nzugrunde gelegten Planungsannahmen ein-                         fff) In Nummer 5 wird das Wort „Synergie-\nzureichen.“                                                          effekte“ durch das Wort „Wechsel-\nb) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.                                wirkungen“ ersetzt.\nc) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und wird               dd) Satz 5 wird wie folgt gefasst:\nwie folgt gefasst:                                              „Die Angaben zur geplanten Entwicklung\nder Vermögens-, Finanz- und Ertragslage\n„(6) Handelt es sich bei dem Zielunterneh-                   umfassen die Planbilanzen sowie Plan-\nmen um ein Unternehmen nach § 1 Nummer 3                        gewinn- und Planverlustrechnungen für die\nbis 5, das nicht der Aufsicht der Landesauf-                    nächsten drei Geschäftsjahre nach dem Er-\nsichtsbehörden unterliegt, und sind die Unter-                  werb oder der Erhöhung der bedeutenden\nlagen nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 nicht                        Beteiligung sowohl für das Zielunternehmen\nschlüssig oder bestehen Anhaltspunkte, dass                     als auch für den Konzern sowie Aussagen\ndie Unterlagen die geschäftlichen Verhältnisse                  zur Bereitschaft und zur Fähigkeit, dem Ziel-\ndes Anzeigepflichtigen nicht zutreffend darstel-                unternehmen künftig weiteres Kapital zur\nlen, so kann die Bundesanstalt verlangen, dass                  Verfügung zu stellen, sofern dies notwendig\nder Anzeigepflichtige diese Unterlagen auf seine                wird.“\nKosten durch einen von der Bundesanstalt zu\nbestimmenden Wirtschaftsprüfer prüfen lässt.                ee) Satz 6 wird wie folgt geändert:\nEntsprechendes gilt für die Unterlagen nach                     aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das\nAbsatz 5.“                                                           Wort „geplanten“ gestrichen.\nd) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.                           bbb) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:\n18. § 14 wird wie folgt gefasst:                                            „1. die prognostizierten aufsichts-\nrechtlichen Kapitalanforderungen\n„§ 14                                               und Solvabilitätskennziffern oder\n-quoten,“\nFinanzierung, Offenlegung\nsämtlicher Vereinbarungen                        ff) Satz 7 wird wie folgt geändert:\nDen Anzeigen sind eine aussagekräftige, lücken-                 aaa) In Nummer 1 wird vor dem Wort „Aus-\nlose Darstellung und geeignete, lückenlose Nach-                        wirkungen“ das Wort „die“ eingefügt.\nweise über das Vorhandensein und die Herkunft                      bbb) In Nummer 2 wird vor den Wörtern\nder Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb                          „Änderungen der Rechnungslegungs-\noder die Erhöhung eingesetzt werden sollen oder                         methode“ das Wort „die“ eingefügt,\neingesetzt wurden, sowie sämtliche im Zusammen-                         werden nach dem Wort „Revision“ ein\nhang mit dem Erwerb oder der Erhöhung geschlos-                         Komma und das Wort „Geldwäsche-\nsenen Vereinbarungen und Verträge beizufügen.“                          prävention“ eingefügt und werden die","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022             2651\nWörter „leitenden Mitarbeitern mit                    innerhalb der letzten zwei Jahre vor der\nSchlüsselfunktion“ durch die Wörter                   aktuellen Anzeige mit einer Anzeige nach\n„für Schlüsselfunktionen verantwort-                  1. § 2c Absatz 1 Satz 1, 5, 6 oder 7 des\nlichen Personen“ ersetzt.                                Kreditwesengesetzes oder\nccc) In Nummer 3 wird das Wort „wesent-                     2. § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2,\nliche“ durch die Wörter „die wesent-                     Satz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder\nlichen“ ersetzt.                                         Absatz 2 des Versicherungsaufsichts-\nddd) In Nummer 4 wird vor dem Wort „Aus-                       gesetzes\nwirkungen“ das Wort „die“ eingefügt                   eingereicht hat, es sei denn, die in den\nund werden die Wörter „Delegation                     Unterlagen und Erklärungen enthaltenen\nund“ gestrichen.                                      Angaben treffen nicht mehr zu.“\ngg) Folgende Sätze werden angefügt:                         bb) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze\n„Ist das Zielunternehmen ein Lebensversi-                   eingefügt:\ncherungsunternehmen oder ein Pensions-                      „Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und\nfonds, so sind die Angaben nach den                         Erklärungen nach Satz 1 ohne zeitliche Ein-\nSätzen 5 und 6 für die nächsten 15 Ge-                      schränkung nicht erneut einreichen, sofern\nschäftsjahre zu machen. Die Bundesanstalt                   durch einen Erwerb lediglich eine be-\noder die zuständige Landesaufsichts-                        stehende indirekte bedeutende Beteiligung\nbehörde kann im Einzelfall einen kürzeren                   zu einer direkten bedeutenden Beteiligung\nZeitraum zulassen.“                                         würde oder wurde, es sei denn, die in den\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                                 Unterlagen und Erklärungen enthaltenen\n„(2) Wenn durch den Erwerb oder die Er-                       Angaben treffen nicht mehr zu. Treffen\nhöhung der bedeutenden Beteiligung an dem                        sämtliche in den Unterlagen und Erklärun-\nZielunternehmen Kapital- oder Stimmrechts-                       gen nach Satz 1 enthaltenen Angaben noch\nanteile im Umfang von mindestens 20 Prozent                      zu, hat der Anzeigepflichtige dies in dem\nvom Anzeigepflichtigen gehalten werden oder                      Formular nach § 6 Absatz 1 anzugeben.“\nvon diesem auf das Zielunternehmen ein maß-                 cc) In dem neuen Satz 6 wird die Angabe\ngeblicher Einfluss ausgeübt werden kann und                      „1 und 3“ durch die Angabe „1, 3 und 5“ und\nder Anzeigepflichtige nach dem Erwerb oder                       werden die Wörter „§ 104 Absatz 1a Satz 3\nder Erhöhung keine Kontrolle über das Ziel-                      bis 9“ durch die Wörter „§ 17 Absatz 4 Satz 3\nunternehmen hat, sind der Anzeige Unterlagen                     bis 9“ ersetzt.\nbeizufügen, die folgende Informationen be-\nb) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2\ninhalten:\nbis 9 ersetzt:\n1. aussagekräftige Angaben zur geplanten\n„(2) Ist der Anzeigepflichtige der Bund, die\nstrategischen Entwicklung nach Absatz 1\nDeutsche Bundesbank, ein rechtlich unselb-\nSatz 3 und 4 und\nständiges Sondervermögen des Bundes oder\n2. aussagekräftige Angaben nach Absatz 3, die               eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder\nzusätzlich detaillierte Aussagen über die                ein Gemeindeverband, so müssen die Unter-\nArt der beabsichtigten zukünftigen Einfluss-             lagen und Erklärungen nach den §§ 8 bis 15\nnahme auf die finanzielle Ausstattung sowie              nicht beigefügt werden.\ndie Kapitalallokation des Zielunternehmens\n(3) Ist der Anzeigepflichtige ein zugelasse-\nbeinhalten müssen.“\nnes Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut,\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                           Wertpapierinstitut, Versicherungsunternehmen\naa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden das                 oder ein zugelassener Pensionsfonds, jeweils\nWort „geplanten“ und das Wort „geplante“               mit Sitz im Inland, oder eine Kapitalverwaltungs-\njeweils gestrichen und wird das Wort „Doku-            gesellschaft, die eine Erlaubnis nach den §§ 20\nmente“ durch das Wort „Unterlagen“ er-                 und 21 oder den §§ 20 und 22 des Kapitalanla-\nsetzt.                                                 gegesetzbuchs hat, so müssen die Unterlagen\nund Erklärungen nach § 8 Nummer 1 bis 5 und\nbb) In Nummer 1 werden nach dem Wort\nden §§ 9 bis 11, 12 und 13 sowie die Darstellung\n„Erwerb“ jeweils die Wörter „oder der Er-\nund die Nachweise über das Vorhandensein und\nhöhung“ eingefügt.\ndie Herkunft der Eigen- und Fremdmittel nach\ncc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:                        § 14 nicht beigefügt werden.\n„3. Aussagen zur Bereitschaft und zur                     (4) Ist der Anzeigepflichtige eine Finanz-\nFähigkeit, dem Zielunternehmen künftig             holding-Gesellschaft oder eine gemischte\nweiteres Kapital zur Verfügung zu                  Finanzholding-Gesellschaft nach § 1 Absatz 35\nstellen, sofern dies notwendig wird.“              des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit\n20. § 16 wird wie folgt geändert:                                  Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder 21 der Ver-\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                           ordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen\nParlaments und des Rates vom 26. Juni 2013\naa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:                          über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute\n„Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und             und Wertpapierfirmen und zur Änderung der\nErklärungen nicht erneut einreichen, die er            Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176","2652        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nvom 27.6.2013, S. 1; L 208 vom 2.8.2013,                     Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1;\nS. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6; L 193 vom                 L 115 vom 27.4.2012, S. 35), die zuletzt durch\n21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017, S. 3),                die Richtlinie (EU) 2019/2034 (ABl. L 314 vom\ndie zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU)             5.12.2019, S. 64; L 405 vom 2.12.2020, S. 84;\n2022/676 (ABl. L 123 vom 26.4.2022, S. 1) ge-                L 214 vom 17.6.2021, S. 74) geändert worden\nändert worden ist, und liegen der Bundesanstalt              ist, beaufsichtigt, so müssen die Unterlagen\ndie Unterlagen und Erklärungen nach § 16 Ab-                 und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht\nsatz 2 der Anzeigenverordnung vor, so müssen                 beigefügt werden.\ndie Unterlagen und Erklärungen nach den §§ 9                    (9) Ist der Anzeigepflichtige ein Unternehmen\nund 10 nicht beigefügt werden.                               eines Konzerns, dem mehrere Anzeigepflichtige\n(5) Ist der Anzeigepflichtige eine Versiche-             angehören, und ist der Bundesanstalt eine voll-\nrungs-Holdinggesellschaft nach § 7 Nummer 31                 ständige Anzeige nach § 6 von einem dieser An-\ndes Versicherungsaufsichtsgesetzes, eine ge-                 zeigepflichtigen fristgerecht vorgelegt worden,\nmischte Finanzholding-Gesellschaft nach § 7                  so müssen die Unterlagen und Erklärungen\nNummer 10 des Versicherungsaufsichtsgeset-                   nach den §§ 9 und 10, nach § 11 Absatz 1 Num-\nzes oder ein Unternehmen nach § 293 Absatz 4                 mer 1 Buchstabe a bis d und nach § 13 Absatz 5\ndes Versicherungsaufsichtsgesetzes und liegen                und 7 Satz 2 nicht eingereicht werden, soweit\nder Bundesanstalt oder der zuständigen Lan-                  der andere konzernangehörige Anzeigepflich-\ndesaufsichtsbehörde die Unterlagen und Er-                   tige verpflichtet war, diese einzureichen.“\nklärungen nach § 47 Nummer 1 in Verbindung                c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 10 und wird\nmit § 293 Absatz 1 und 4 des Versicherungsauf-               wie folgt geändert:\nsichtsgesetzes vor, so müssen die Unterlagen\naa) In Satz 1 werden die Wörter „diese Informa-\nund Erklärungen nach den §§ 9 und 10 nicht\ntionen für die Prüfung des Erwerbers in die-\nbeigefügt werden.\nsem Einzelfall nicht erforderlich sind“ durch\n(6) Ist der Anzeigepflichtige eine Zentral-                   die Wörter „sie am Zielunternehmen nur\nregierung, eine Zentralnotenbank, eine Regio-                     indirekt beteiligt wären und nicht an der\nnalregierung oder eine örtliche Gebietskörper-                    Spitze des Konzerns stehen“ ersetzt.\nschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen\nbb) Folgende Sätze werden angefügt:\nUnion oder eines anderen Vertragsstaates\ndes Abkommens über den Europäischen Wirt-                         „Die in Satz 1 genannten Anzeigepflichtigen\nschaftsraum oder die Europäische Zentralbank,                     sind unabhängig vom Grad ihrer Beteiligung\nso müssen die Unterlagen und Erklärungen                          im Rahmen des § 15 nur zur Beifügung von\nnach den §§ 8 bis 15 nicht beigefügt werden.                      Unterlagen nach § 15 Absatz 3 verpflichtet.\nHandelt es sich um einen Erwerbsvorgang\n(7) Ist der Anzeigepflichtige ein in einem\ninnerhalb eines Konzerns, so muss der An-\nMitgliedstaat der Europäischen Union oder\nzeigepflichtige Unterlagen und Erklärungen\neinem anderen Vertragsstaat des Abkommens\nnur einreichen, soweit diese Angaben zu\nüber den Europäischen Wirtschaftsraum zu-\nPersonen und Unternehmen sowie der\ngelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapier-\nGruppenstruktur enthalten, die nicht aus\ninstitut, E-Geld-Institut, Versicherungsunter-\nfrüheren Anzeigen nach § 2c Absatz 1\nnehmen oder zugelassener Pensionsfonds, so\nSatz 1, 5, 6 oder 7 des Kreditwesengesetzes\nmüssen die Unterlagen und Erklärungen nach\noder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2,\nden §§ 9 und 10 nicht beigefügt werden. Bei\nSatz 2 Nummer 1 erster Halbsatz oder Ab-\nden Unterlagen nach § 15 Absatz 1 Satz 4 Num-\nsatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes\nmer 5 sind Angaben zu den konkreten Abteilun-\nbekannt sind oder soweit frühere Angaben\ngen innerhalb der Gruppenstruktur, auf die sich\nnicht mehr zutreffen.“\ndie Transaktion auswirkt, ausreichend.\nd) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 11 und wird\n(8) Wird der Anzeigepflichtige in einem ande-\nwie folgt gefasst:\nren Mitgliedstaat der Europäischen Union oder\neinem anderen Vertragsstaat des Abkommens                       „(11) Den Anzeigen können statt der Arbeits-\nüber den Europäischen Wirtschaftsraum nach                   zeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 eine Liste\nMaßgabe der Richtlinie 2009/65/EG des Euro-                  von Referenzpersonen mit Angabe der E-Mail-\npäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli               Adresse sowie Empfehlungsschreiben beigefügt\n2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-               werden, wenn das Zielunternehmen ein Unter-\ntungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-                 nehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5 ist.“\nnismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapie-               e) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 12 und wird\nren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32;                wie folgt geändert:\nL 269 vom 13.10.2010, S. 27), die zuletzt durch              aa) Das Wort „Absichtsanzeigen“ wird durch\ndie Richtlinie (EU) 2021/2261 (ABl. L 455 vom                     das Wort „Anzeigen“ ersetzt und nach der\n20.12.2021, S. 15) geändert worden ist, oder                      Angabe „Absatz 4“ wird die Angabe „und 5“\nnach Maßgabe der Richtlinie 2011/61/EU des                        eingefügt.\nEuropäischen Parlaments und des Rates vom\n8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer                 bb) Folgende Sätze werden angefügt:\nInvestmentfonds und zur Änderung der Richt-                       „Den Anzeigen müssen auch die Unterlagen\nlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der                          und Erklärungen nach §§ 13 Absatz 3 Num-\nVerordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU)                          mer 1 und 2 sowie 15 Absatz 1 Satz 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022           2653\nNummer 1 nicht beigefügt werden, wenn           23. § 18 wird wie folgt gefasst:\ndas Zielunternehmen ein Finanzdienstleis-                                   „§ 18\ntungsinstitut ist, das ausschließlich Finanz-\ndienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2                        Anzeige von Änderungen\nNummer 9 und 10 des Kreditwesenge-                      beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung\nsetzes erbringt. Ist das Zielunternehmen               (1) Der Anzeige nach § 2c Absatz 1 Satz 5 des\nein Finanzdienstleistungsinstitut, das aus-         Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 2 des Ver-\nschließlich Finanzdienstleistungen nach § 1         sicherungsaufsichtsgesetzes sind für jede neu be-\nAbsatz 1a Satz 2 Nummer 9 und 10 des                stellte Person nach § 8 Nummer 3 die Unterlagen\nKreditwesengesetzes erbringt, brauchen An-          und Erklärungen nach den §§ 9 und 10 beizufügen.\nzeigepflichtige, die konzernangehörig sind,            (2) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung\nauch sonstige Unterlagen und Erklärungen            der Bund, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich\nnach den §§ 8 bis 15 nicht einzureichen,            unselbständiges Sondervermögen des Bundes\nsoweit sie am Zielunternehmen nur indirekt          oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder\nbeteiligt wären und nicht an der Spitze des         ein Gemeindeverband, so ist die Anzeige nach\nKonzerns stehen oder soweit es sich um              Absatz 1 entbehrlich.\neinen Erwerbsvorgang innerhalb eines Kon-\n(3) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung\nzerns handelt.“\nein zugelassenes Kreditinstitut, Finanzdienstleis-\nf) Folgender Absatz 13 wird angefügt:                       tungsinstitut, Wertpapierinstitut, Versicherungsun-\nternehmen oder ein zugelassener Pensionsfonds,\n„(13) Für die Absätze 2 bis 9, Absatz 10              jeweils mit Sitz im Inland, oder eine Kapital-\nSatz 3 und 4 und Absatz 12 gilt Absatz 1 Satz 6          verwaltungsgesellschaft, die eine Erlaubnis nach\nentsprechend.“                                           den §§ 20 und 21 oder den §§ 20 und 22 des\n21. In der Überschrift des Abschnittes 3 werden das             Kapitalanlagegesetzbuchs hat, so ist die Anzeige\nSemikolon und das Wort „Übergangsvorschrift“                nach Absatz 1 entbehrlich.\ngestrichen.                                                    (4) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung\neine Finanzholding-Gesellschaft oder eine ge-\n22. § 17 wird wie folgt geändert:                               mischte Finanzholding-Gesellschaft nach § 1 Ab-\na) In der Überschrift werden die Wörter „der Ab-            satz 35 des Kreditwesengesetzes in Verbindung\nsicht“ gestrichen.                                       mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Nummer 21\nder Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und liegen der\nb) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:                         Bundesanstalt die Unterlagen und Erklärungen\nnach § 16 Absatz 2 der Anzeigenverordnung vor,\n„(1) Für die Anzeigen                                 so ist die Anzeige nach Absatz 1 entbehrlich.\n1. der beabsichtigten Verringerung einer be-                (5) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung\ndeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 3             eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne\nSatz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17             des § 7 Nummer 31 des Versicherungsaufsichts-\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Versiche-               gesetzes, eine gemischte Finanzholding-Gesell-\nrungsaufsichtsgesetzes,                              schaft im Sinne des § 7 Nummer 10 des Versiche-\nrungsaufsichtsgesetzes oder ein Unternehmen im\n2. der beabsichtigten Aufgabe einer bedeuten-            Sinne des § 293 Absatz 4 des Versicherungs-\nden Beteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 1            aufsichtsgesetzes und liegen der Bundesanstalt\ndes Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1           oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde die\nSatz 1 Nummer 3 des Versicherungsauf-                Unterlagen und Erklärungen nach § 47 Nummer 1\nsichtsgesetzes sowie                                 in Verbindung mit § 293 Absatz 1 und 4 des Ver-\n3. der unabsichtlichen Aufgabe oder der unab-            sicherungsaufsichtsgesetzes vor, so ist die An-\nsichtlichen Verringerung einer bedeutenden           zeige nach Absatz 1 entbehrlich.\nBeteiligung nach § 2c Absatz 3 Satz 2                   (6) Ist der Inhaber der bedeutenden Beteiligung\ndes Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1           eine Zentralregierung, eine Zentralnotenbank, eine\nSatz 2 Nummer 2 des Versicherungsauf-                Regionalregierung oder eine örtliche Gebiets-\nsichtsgesetzes                                       körperschaft eines Mitgliedstaates der Euro-\npäischen Union oder eines anderen Vertrags-\nist das Formular „Aufgabe-Verringerung“ nach             staates des Abkommens über den Europäischen\nAnlage 7 zu verwenden. Auf die Anzeigen über             Wirtschaftsraum oder die Europäische Zentral-\ndie absichtliche oder unabsichtliche Verringe-           bank, so ist die Anzeige nach Absatz 1 entbehr-\nrung einer bedeutenden Beteiligung ist § 6 Ab-           lich.“\nsatz 2 Satz 1 Nummer 1 entsprechend anzu-\nwenden.“                                             24. § 19 wird wie folgt geändert:\na) Satz 1 wird wie folgt geändert:\nc) In Absatz 2 werden dem Satz 1 die Wörter „oder\nübertragen hat“ angefügt.                                    aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird nach\ndem Wort „Kreditinstitut“ das Wort „oder“\nd) In Absatz 3 wird das Wort „Absichtsanzeigen“                     durch ein Komma ersetzt und werden nach\ndurch das Wort „Anzeigen“ und die Angabe                         dem Wort „Finanzdienstleistungsinstitut“ ein\n„Absatz 3“ durch die Angabe „Absatz 10“ er-                      Komma und das Wort „Wertpapierinstitut“\nsetzt.                                                           eingefügt.","2654         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nbb) In Nummer 1 und 3 wird jeweils das Wort                                 Artikel 2\n„Wertpapierhandelsunternehmen“ durch das                           Folgeänderung\nWort „Wertpapierinstitut“ ersetzt.\nIn § 14 Absatz 5 Satz 1 der Anzeigenverordnung\ncc) In Nummer 2 wird das Wort „Wertpapier-           vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3245), die zuletzt\nhandelsunternehmens“ durch das Wort             durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. November\n„Wertpapierinstituts“ ersetzt.                  2022 (BGBl. I S. 2070) geändert worden ist, wird die\nAngabe „§§ 9 bis 11“ durch die Angabe „§§ 8a bis 11a“\nb) In Satz 2 wird das Wort „Wertpapierhandels-          ersetzt.\nunternehmen“ durch das Wort „Wertpapier-\ninstitut“ ersetzt.                                                          Artikel 3\n25. Die Anlage wird durch die Anlagen 1 bis 7 ersetzt.                          Inkrafttreten\nDiese erhalten die aus dem Anhang zu dieser                Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nVerordnung ersichtliche Fassung.                        in Kraft.\nBonn, den 19. Dezember 2022\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nMark Branson","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022                        2655\nAnlage 1\n(zu § 6 Absatz 1 Satz 1)\nFormular – Erwerb-Erhöhung                                                              FRISTSACHE\nIEE\nEingangsdatum:\nAdressatenfeld 1\nIdent-Nr. Zielunternehmen\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich /Hiermit zeigen wir\ndie Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung\ndie Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung\nden unabsichtlichen Erwerb einer bedeutenden Beteiligung\ndie unabsichtliche Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\nKreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut\nVersicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1 Nr. 5\nInhKontrollV\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)               Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nSeite 1","2656      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n2, 3\nRechtsträgerkennung\nDer Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:\nJa.                Nein.\nSeite 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022 2657\n1.       Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1      Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort, Geburtsstaat\nStaatsangehörigkeit\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 4\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)       Firma Zeile 2\n4\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\nWirtschaftszweig 5\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 3\n1.2      Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)            Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl 4\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 4\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse\n5\nWirtschaftszweig\nSeite 3","2658        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 3\n3\nRechtsträgerkennung\n2.      Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne\nWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:\n(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den\nAnzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein\nelektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2\nVwVfG.)\n2.1     Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nE-Mail-Adresse\n2.2     Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)          Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nE-Mail-Adresse\nOrdnungsmerkmale\n3\nRegistereintragung\n3\nRechtsträgerkennung\nSeite 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022         2659\n3.    Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als\ndem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:\nNein.             Ja.     Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit\nder Nr. _ _ 6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5\nInhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden\nwürden bzw. werden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung\nder Anteile ist ebenfalls anzugeben.\n4.    Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen\n4.1   Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der\nzuständigen Landesaufsichtsbehörde:\nNein, weiter mit 4.2.\nJa, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1.\nDer Anzeigepflichtige ist:\nKreditinstitut                                      Finanzdienstleistungsinstitut\nE-Geld-Institut                                     Zahlungsinstitut\nKapitalverwaltungsgesellschaft                      Investmentvermögen in\nGesellschaftsform\nWertpapierinstitut                                  Versicherungs-Zweckgesellschaft\nErstversicherungsunternehmen                        Rückversicherungsunternehmen\nVersicherungs-Holdinggesellschaft                   Unternehmen nach § 293 Abs. 4 VAG\nPensionsfonds                                       Finanzholding-Gesellschaft\ngemischte Finanzholding-Gesellschaft                sonstiges beaufsichtigtes\nUnternehmen\n4.2   Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes\nUnternehmen der Finanzbranche:\nNein, weiter mit 4.3.\nJa, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3.\nDer Anzeigepflichtige ist:\nCRR-Kreditinstitut                              Wertpapierinstitut\nErstversicherungsunternehmen                    Rückversicherungsunternehmen\nOGAW-Verwaltungsgesellschaft                    AIF-Verwaltungsgesellschaft\nsonstiges beaufsichtigtes\nUnternehmen\nSeite 5","2660         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nDie zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:\nDie Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:\n4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes\nCRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-\noder AIF-Verwaltungsgesellschaft:\nNein, weiter mit 5.1.\n6\nJa.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _\nbeizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.\nNeben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp\n(CRR-Kreditinstitut, Wertpapierinstitut, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen,\nOGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen\nAufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer,\nunter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.\n5.      Angaben zur bedeutenden Beteiligung\n5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl weniger als 20% oder\nkeine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen bzw. werden, ein maßgeblicher Einfluss\nausgeübt werden.\nNein.                Ja.          Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit\n6\nder Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.\n5.2     Darstellung der Beteiligungshöhe nach Erwerb bzw. Erhöhung der bedeutenden Beteiligung am\n7, 8\nZielunternehmen\nwird durch die Behörde                    Firma9, Rechtsform und Sitz            Kapitalanteil10,11 Kapital des   Stimm-     Verhältnis\nausgefüllt               (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat;                       Unter-      rechts-       zum\nIdent-Nr. des Beteiligungs-         Ordnungsmerkmale Registereintragung3,                            nehmens12      anteil    Zielunter-\nunternehmens             Wirtschaftszweig5; Ident-Nr. (falls bekannt), bei    in       Tsd.                in Prozent    nehmen\nTsd. Euro\nnatürlichen Personen neben Firma (falls     Prozent     Euro                     13          14\nvorhanden) vollständiger Name9 und\nGeburtsdatum, Rechtsträgerkennung3\nSeite 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022               2661\nDie durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach Erwerb bzw. Erhöhung der\nbedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.\n6.     Beizufügende Anlagen\n6.1    Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem\nHauptformular bei:\nJa.             Nein.    Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit\nder Nr. _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen\nsind und die Gründe dafür anzugeben sind.\n6.2    Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige\nnach § 16 Abs. 1 bis 9 und 12 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb\nnicht ein:\nNein.           Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der\nNr. _ _ 6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen\nsind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch\ngenommen werden kann.\n6.3    Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß\n§ 16 Abs. 10 InhKontrollV verzichtet werden 15:\nNein.           Ja.\n6.4    Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                        Anzahl         Anlage liegt bei\nAufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der                             nicht erforderlich\nGründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars                                               ja\nwird nachgereicht\nAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit                         nicht erforderlich\nAngabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars                            ja\nwird nachgereicht\nErklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 17 Abs. 1 Satz 1                         nicht erforderlich\nNr. 1 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die                            ja\nKapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden\nwird nachgereicht\nOriginal oder Kopie der Bevollmächtigung des                                          nicht erforderlich\nEmpfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2                                    ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 2 Satz                       nicht erforderlich\n1 Nr. 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses Formulars                             ja\nwird nachgereicht\nSchaubild der Beteiligungsstruktur vor Erwerb oder Erhöhung der                       nicht erforderlich\nbedeutenden Beteiligung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2                                  ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nSeite 7","2662        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nKurzbezeichnung der Anlage                                         Anzahl Anlage liegt bei\nSchaubild der Beteiligungsstruktur nach Erwerb oder Erhöhung                   nicht erforderlich\nder bedeutenden Beteiligung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2                       ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nNachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen               nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 1 InhKontrollV                                                    ja\nwird nachgereicht\nAmtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung,               nicht erforderlich\ndes aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen                 ja\nVereinbarung nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nListe der persönlich haftenden Gesellschafter,                                 nicht erforderlich\nVertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr.                 ja\n3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nDarstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen              nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 4 InhKontrollV                                                    ja\nwird nachgereicht\nListe mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen               nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 5 InhKontrollV                                                    ja\nwird nachgereicht\nErklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der                   nicht erforderlich\nFinanzbranche im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der                          ja\nErhöhung nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nErklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern                    nicht erforderlich\noder zur Bestellung weiterer Geschäftsleiter des                               ja\nZielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nAngaben zu der Zeit, die Personen nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV                  nicht erforderlich\njährlich und monatlich ihrer Funktion in dem Zielunternehmen                   ja\nwidmen werden nach § 8 Nr. 8 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nAufstellungen über weitere Mandate als Geschäftsleiter oder                    nicht erforderlich\nMitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans anderer                         ja\nUnternehmen, die Personen nach § 8 Nummer 7 InhKontrollV\nwahrnehmen, nach § 8 Nr. 9 InhKontrollV                                        wird nachgereicht\nUnbedenklichkeitsbescheinigung oder gleichwertige                              nicht erforderlich\nBescheinigung nach § 8a Abs. 1 Nr. 1 InhKontrollV                              ja\nwird nachgereicht\nErklärung der Finanzaufsichtsbehörde des Drittstaats, dass keine               nicht erforderlich\nHindernisse oder Beschränkungen hinsichtlich der Bereitstellung                ja\nder für die Beaufsichtigung des Zielunternehmens erforderlichen\nInformationen vorliegen, nach § 8a Abs. 1 Nr. 2 InhKontrollV                   wird nachgereicht\nZusammenfassung der für den Anzeigepflichtigen geltenden                       nicht erforderlich\naufsichtsrechtlichen Vorschriften des Drittstaats nach § 8a Abs. 1             ja\nNr. 3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nBezeichnung des Ministeriums oder der Regierungsabteilung, die                 nicht erforderlich\nfür die Festlegung der Anlagepolitik des Staatsfonds zuständig                 ja\nist, nach § 8a Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nSeite 8","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022    2663\nKurzbezeichnung der Anlage                                      Anzahl  Anlage liegt bei\nEinzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen                             nicht erforderlich\nAnlagebeschränkungen nach § 8a Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV                     ja\nwird nachgereicht\nName und Funktionsbezeichnung der Personen, die die                          nicht erforderlich\nAnlageentscheidungen des Staatsfonds treffen, nach § 8a Abs. 2               ja\nNr. 3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nEinzelheiten zu dem Einfluss, den das Ministerium oder die                   nicht erforderlich\nRegierungsabteilung auf das Tagesgeschäft des Staatsfonds und                ja\ndas Zielunternehmen ausübt, nach § 8a Abs. 2 Nr. 4 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nBeschreibung der Wertentwicklung bedeutender Beteiligungen                   nicht erforderlich\nnach § 8a Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV                                          ja\nwird nachgereicht\nEinzelheiten zur Anlagepolitik und zu sämtlichen                             nicht erforderlich\nAnlagebeschränkungen nach § 8a Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                     ja\nwird nachgereicht\nFaktoren, die als Grundlage für Anlagebeschränkungen dienen,                 nicht erforderlich\nund Faktoren, die zur Änderung seiner Erfolgsstrategie führen                ja\nwürden, nach § 8a Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nEntscheidungsstrukturen einschließlich Namen und                             nicht erforderlich\nFunktionsbezeichnungen der Personen, die die                                 ja\nAnlageentscheidungen treffen, nach § 8a Abs. 3 Nr. 4\nInhKontrollV                                                                 wird nachgereicht\nBeschreibung des Verfahrens zur Bekämpfung von Geldwäsche                    nicht erforderlich\nund des hierfür geltenden rechtlichen Rahmens nach § 8a Abs. 3               ja\nNr. 5 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nFormulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“ nach              nicht erforderlich\n§ 9 InhKontrollV                                                             ja\nwird nachgereicht\nWeitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 9                nicht erforderlich\nInhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3                ja\nund 4 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nFührungszeugnisse nach § 9 Abs. 8 InhKontrollV                               nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nAuszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 9                       nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                 ja\nwird nachgereicht\nLebensläufe nach § 10 InhKontrollV                                           nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nSeite 9","2664        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nKurzbezeichnung der Anlage                                       Anzahl  Anlage liegt bei\nArbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten bzw. Liste von               nicht erforderlich\nReferenzpersonen und Empfehlungsschreiben nach § 10 Abs. 2                    ja\nSatz 4 bzw. § 16 Abs. 11 InhKontrollV\nwird nachgereich\nDarstellung der Konzernstruktur nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe              nicht erforderlich\na InhKontrollV                                                                ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11 Abs. 1              nicht erforderlich\nNr. 1 Buchstabe b InhKontrollV                                                ja\nwird nachgereicht\nAufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach §                   nicht erforderlich\n11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV                                      ja\nwird nachgereicht\nAngaben über die Geschäftsbeziehungen zu                                      nicht erforderlich\nKonzernunternehmen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d                         ja\nInhKontrollV\nwird nachgereich\nAngaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Abs. 1 Nr. 1                     nicht erforderlich\nBuchstabe e Doppelbuchstabe aa InhKontrollV                                   ja\nwird nachgereicht\nAngaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1                        nicht erforderlich\nBuchstabe e Doppelbuchstabe bb InhKontrollV                                   ja\nwird nachgereicht\nListe sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Abs. 1 Nr. 1                     nicht erforderlich\nBuchstabe f InhKontrollV                                                      ja\nwird nachgereicht\nListe nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 InhKontrollV                                     nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nListe über Anteilseigner etc. des Anzeigepflichtigen nach § 11                nicht erforderlich\nAbs. 1 Nr. 3 InhKontrollV                                                     ja\nwird nachgereicht\nAnalyse des Umfangs der konsolidierten Beaufsichtigung des                    nicht erforderlich\nZielunternehmens und der Gruppe nach § 11a InhKontrollV                       ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12               nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                  ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten                    nicht erforderlich\ndrei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV                ja\nwird nachgereicht\nSeite 10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022      2665\nKurzbezeichnung der Anlage                                      Anzahl Anlage liegt bei\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                    nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2                     ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nden Kapitalflussrechnungen und                                         nicht erforderlich\nSegmentberichterstattungen der letzten drei                            ja\nGeschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\neiner Aufzählung und Beschreibung der                                  nicht erforderlich\nEinkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13                   ja\nAbs. 3 Nr. 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV                         nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\neiner Vermögensaufstellung nach                                        nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                                         ja\nwird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                         nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten                    nicht erforderlich\ndrei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen                         ja\nkontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren\nGeschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3                wird nachgereicht\nNr. 3 InhKontrollV\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                   nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen                ja\nkontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren\nGeschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3               wird nachgereicht\nNr. 4 InhKontrollV\nden Planbilanzen und Plangewinn- und                                  nicht erforderlich\nverlustrechnungen für die nächsten drei Geschäftsjahre                ja\nnach § 13 Abs. 4 InhKontrollV\nwird nachgereich\nden Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre                nicht erforderlich\nnach § 13 Abs. 5 Nr. 1 InhKontrollV                                   ja\nwird nachgereicht\nden Berichten über die Konzernabschlussprüfung der                    nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 5 Nr. 2                    ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach              nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 7 Satz 1 InhKontrollV                                       ja\nwird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13 Abs.              nicht erforderlich\n7 Satz 2 InhKontrollV                                                 ja\nwird nachgereicht\nSeite 11","2666            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nKurzbezeichnung der Anlage                                         Anzahl     Anlage liegt bei\nden Ratings über die Bonität der nicht                                 nicht erforderlich\nkonzernangehörigen Unternehmen nach § 13 Abs. 7 Satz                   ja\n2 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nDarstellung der für den Erwerb oder die Erhöhung erforderlichen                     nicht erforderlich\nEigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV                            ja\nwird nachgereicht\nVereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem                                 nicht erforderlich\nErwerb oder der Erhöhung nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV                          ja\nwird nachgereicht\nGeschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne                        nicht erforderlich\nnach § 15 InhKontrollV                                                              ja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                               nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars                                             nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars                                             nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\n7.          Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n8.          Unterschrift(en)\n8.1            Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird\nbestätigt, dass\n”       der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\nSeite 12","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022      2667\n”   der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden\nentsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige\nfür den Anzeigepflichtigen abzugeben.\n8.2   Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\nNein, bitte weiter mit 8.3.\nJa.     Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige\neinreichen.\nOrt, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\n8.3   Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend\nihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\n16\nabzugeben:\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 13","2668  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 14","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022             2669\nFußnoten\n1    Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an\ndie Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der\nDeutschen Bundesbank zu adressieren.\nHandelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen\nPensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV, ist lediglich entweder eine\nAusfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige\nLänderaufsichtsbehörde zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.\n2    Legal Entity Identifier.\n3    Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n4    Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n5    Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die\nBankenstatistik“ einzutragen.\n6    Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist\neinzutragen.\n7    Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen\n- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens\nnicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 4 der\nInhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n8    Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit\nden jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.\nDie Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit\ndem Zielunternehmen.\n9    Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen\nvollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer\n1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen\nmuss lediglich die Firma eingetragen werden.\n10   Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\nPersonenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch\nden Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit\neiner Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der\nNennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des\nMeldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen\nVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den\nGründungsstock einzutragen.\n11   Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier\ngenannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).\n12   Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in\nausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages\numzurechnen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2670    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n13  Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma.\n14  Ist der Anzeigepflichtige oder der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem\nErwerb oder der Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter\"\neinzutragen. Ist der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein\nSchwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester\" einzutragen. Ansonsten ist das\nFeld nicht auszufüllen.\n15  Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet\nwerden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die\nzuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die\nAngaben nach Nr. 6.4 nachzuholen.\n16  Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen\nPersonen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren\nPersonen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu\nergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die\nSeitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022                                                           2671\nAnlage 2\n(zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)\nFormular – Komplexe Beteiligungsstrukturen                                                                                  Anlage Nr. _ _ 1\nIKB\nDarstellung komplexer Beteiligungsstrukturen 2\nUnternehmensliste 3\nwird durch die Behörde ausgefüllt   Nr.                   Firma4, Rechtsform und Sitz                       Kapital des Unternehmens9           Verhältnis\nIdent-Nr. des Unternehmens                  (lt. Registereintragung) mit PLZ5 und Sitzstaat;                                                    zum\nOrdnungsmerkmale Registereintragung6,                                    Fremdwährung        Zielunter-\nWirtschaftszweig7; Ident-Nr. (falls bekannt), bei                                                  nehmen\nnatürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden),                            Währung        Tsd.      10\nvollständiger Name4 und Geburtsdatum,\nRechtsträgerkennung6, 8                      Tsd. Euro\nDie geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt __Prozent.\nBeteiligungsstruktur 11\nBeteiligtes Unternehmen        Beteiligungsunternehmen             besonderer        Art           Kapitalanteil13, 14,          Stimm-        beherr-\nVermittler12       12\nrechts-     schender\nanteil      Einfluss\nin          Tsd. Euro                             16\nin Prozent\nProzent                                13, 15\nSeite 1","2672     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFußnoten\n1   Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist\neinzutragen.\n2   Führt eine indirekte Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom\nAnzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein Formular „Komplexe\nBeteiligungsstrukturen“ zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten\ndarzustellen.\n3   In der „Unternehmensliste“ ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile\ndas Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimmrechtszurechnung sind dazwischen in einer\nlogischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital-\noder Stimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7 Nr. 3 zweiter Teilsatz VAG\neinschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in sonstiger Weise eine bedeutende\nBeteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der\n„Unternehmensliste“ ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n4   Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder im Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter\nNummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name\n(Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular „Erwerb-Erhöhung“ oder\nim Formular „Aufgabe-Verringerung“ jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen\nbzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma\neingetragen werden.\n5   Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n6   Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n7   Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die\nBankenstatistik“ einzutragen.\n8   Legal Entity Identifier.\n9   Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in\nausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages\numzurechnen.\n10  Ist der Anzeigepflichtige oder der die Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein\nMutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter\" einzutragen. Ist der die Kapital- oder\nStimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist\n„Schwester\" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022              2673\n11  Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim\nAnzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis hin zum Zielunternehmen, sind in\nlogischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen.\nDabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen\nzwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen in der „Beteiligungsstruktur“ ist bei Bedarf\nbeliebig erweiterbar.\nIn der ersten Zeile ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ stets der Anzeigepflichtige\nund in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen einzutragen, das\nAnteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen\nvermittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und\ndem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist, tritt grundsätzlich das erste\nBeteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite\nBeteiligungsunternehmen tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens\n(Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Beteiligungsbeziehungen bis\nhin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist.\nEine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine\nsonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG oder § 7 Nr. 3 zweiter Teilsatz VAG\noder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken\nmit anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige,\nder in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung die betreffenden Anteile direkt hält, ist in\nder Spalte „besonderer Vermittler“, und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet\nwerden, ist in der ersten Spalte „Beteiligtes Unternehmen“ einzutragen. Diese Differenzierung ist\naus technischen Gründen vorzunehmen und ermöglicht getrennte Auswertungen durch die\nBehörde.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2674      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n12     Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer\nVermittler“ die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen,\ndie oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In der\nSpalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu\nvermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig.\nVerhältnis                              besonderer Vermittler                   Spalte Art\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG           Dritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1       „T“\nNr. 2 WpHG (insb. Treuhänder)\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG           Sicherungsnehmer                              „S“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG           Nießbrauchsgeber                             „N“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG           Erklärungsempfänger                           „E“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG           Vertretener im Sinne des § 34 Abs. 1         „V“\nSatz 1 Nr. 6 WpHG\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WpHG           Auf Grund einer Vereinbarung zur             „A“\nAusübung der Stimmrechte\nBerechtigter im Sinne des § 34 Abs. 1\nSatz 1 Nr. 7 WpHG\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WpHG           Verwahrer im Sinne des § 34 Abs. 1           „W“\nSatz 1 Nr. 8 WpHG\n§ 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG                 Dritter im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1      „D“\nWpHG\nUnterbeteiligungsverhältnis             Hauptbeteiligter                             „H“\nZusammenwirken in sonstiger             Vermittelnder                                „Z\"\nWeise\n13   Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\nPersonenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den\nGesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer\nStelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert\nin ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages\numzurechnen.\n14   Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten\nZielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).\n15   Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022        2675\n16   Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten\nBeteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils\nherleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in\njedem Fall zu machen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2676          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nAnlage 3\n(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)\nFormular – Angaben zur Zuverlässigkeit                                                               Anlage Nr. …..1\nIAZ\nAngaben zur Zuverlässigkeit 2\nAngaben des Anzeigepflichtigen\nzum Anzeigepflichtigen selbst\nzu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten Unternehmen\nzu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren kontrollierten\nUnternehmen\nzu einem persönlich haftenden Gesellschafter 3\nzu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV\nzu einem Anteilsinhaber, der auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben\nkann\n(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen, des, sofern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist,\nvom Anzeigepflichtigen derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleiteten oder kontrollierten Unternehmens oder des, sofern\nder Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmens, des persönlich\nhaftenden Gesellschafters, der Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV oder des Anteilsinhabers, der auf den Anzeigepflichtigen einen\nmaßgeblichen Einfluss ausüben kann, eintragen.)\nBei einer natürlichen Person sind anzugeben:\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nStaatsangehörigkeit(en)\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 4\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse\nAndernfalls sind anzugeben:\nFirma                                      Firma Zeile 1\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022 2677\n(laut Registereintragung)\nFirma Zeile 2\nRechtsform\n4\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\nE-Mail-Adresse\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 5\nRechtsträgerkennung 5, 6\nSeite 2","2678     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n1.   Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV\n1.1  Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem\nfrüheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens\n7\ngeführt?\nNein.\nJa.\n8\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n1.2  Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen\noder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares\nVerfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen\n10\nihn mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen?\nNein.\nJa.\n8\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n1.3  Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe\neiner eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares\nVerfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 8\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022        2679\n1.                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n2.                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n1.4   Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche\nZuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von\n10\nMaßnahmen eingeleitet oder durchgeführt?\nNein.\nJa.\n8\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.\n1.                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n2.                                                                 Siehe auch Anlage\n9\nNr. _ _ .\n1.5   Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf\nSeite 1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger\nWeise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte\n10\nausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt?\nNein.\nJa.\n8\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.\n1.                                                                 Siehe auch Anlage\n9\nNr. _ _ .\n2.                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n11\n2.    Angaben nach § 9 Abs. 2 InhKontrollV\nHat der auf Seite 1 Angegebene einen Arbeitsplatz, eine Vertrauensstellung, ein\nTreuhandverhältnis oder eine vergleichbare Position verloren? 12\nNein.\nSeite 4","2680     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Verlust der Position zu erläutern. 8\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n11\n3.    Angaben nach § 9 Abs. 7 InhKontrollV\n3.1   Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden\nBeteiligung an einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen,\nPensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV oder als Geschäftsleiter\neines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Versicherungsunternehmens,\nPensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV durch eine andere\nAufsichtsbehörde geprüft?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die\nBezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das\nErgebnis der Prüfung anzugeben. 8\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\n9\nNr. _ _ .\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n3.2   Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 3.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf\nSeite 1 Angegebenen erfolgt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die\nBezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis\nder Prüfung anzugeben. 8\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\n9\nNr. _ _ .\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022        2681\n2.                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 9.\n4.       Erklärung und Unterschrift(en)\nIch versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende\nÄnderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt oder der zuständigen\nLandesaufsichtsbehörde berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in\nder Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.\n_______________________           ______________________\nOrt                                                Datum\n________________________________________________________\nUnterschrift(en)\n________________________________________________________\nName\n________________________________________________________\nFunktion/Titel\nSeite 6","2682     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFußnoten\n1   Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist\neinzutragen.\n2   Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV, für jeden Anteilseigner,\nder auf den Anzeigepflichtigen einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, und für jedes vom\nAnzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder kontrollierte Unternehmen ist ein\ngesondertes Formular zu verwenden. Sofern es sich um natürliche Personen handelt, müssen sie\ndas Formular eigenhändig unterschreiben. Sofern es sich nicht um natürliche Personen handelt,\nmuss das Formular von (einer) vertretungsberechtigten Person(en) eigenhändig unterschrieben\nwerden.\n3   Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen\n„Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“ auszufüllen.\n4   Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n5   Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt.\n6   Legal Entity Identifier.\n7   Bei den Angaben können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden\nTatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch\nbeendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister zu\nentfernen oder zu tilgen ist oder die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.\nStrafverfahren, die vorläufig eingestellt wurden oder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt\nwurden, sind anzugeben. Bei den Angaben zu Strafverfahren, die nach den §§ 153 und 153a StPO\neingestellt wurden, können die Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf\nJahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.\nEntsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen Strafermittlungsbehörde\noder von einem deutschen Gericht beendet worden sind.\n8   Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n9   Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9\nAbs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten\nAnzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 17 Abs. 2 VAG ist einzutragen.\n10  Bei den Angaben können die Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren\nvor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Geldbuße, Sanktion\noder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind oder die gemäß § 153 GewO aus dem\nGewerbezentralregister zu tilgen sind.\n11  Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder\nkontrollierten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.\n12  Bei den Angaben kann ein Verlust von Positionen unberücksichtigt bleiben, der sich vor mehr als\nfünf Jahren vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in dem die Anzeige eingereicht wird.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022       2683\nAnlage 4\n(zu § 9 Absatz 4 Satz 1)\n1\nFormular – Angaben zu vorgesehenen Geschäftsleitern                 Anlage Nr. …...\nIAG\nAngaben zu als Geschäftsleiter des Zielunternehmens vorgesehenen Personen2\nAngaben zur Identität der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nStaatsangehörigkeit(en)\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 3\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse\nSeite 1","2684     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n1.    Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV\n1.1   Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem\nfrüheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens\n4\ngeführt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n1.2   Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen\noder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares\nVerfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen\n7\nihn mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\n1.3   Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe\neiner eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse oder ein vergleichbares\nVerfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5\n1.                                                                Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\nSeite 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022          2685\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n1.4   Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche\nZuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von\n7\nMaßnahmen eingeleitet oder durchgeführt?\nNein.\nJa.\n5\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\n1.5   Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite\n1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger\nWeise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte\n7\nausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern. 5\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\n2.    Angaben nach § 9 Abs. 2 InhKontrollV\nHat der auf Seite 1 Angegebene einen Arbeitsplatz, eine Vertrauensstellung, ein\n8\nTreuhandverhältnis oder eine vergleichbare Position verloren?\nNein.\nJa.\n5\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, ist der Verlust der Position zu erläutern.\nSeite 3","2686     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n3.    Angaben nach § 9 Abs. 7 InhKontrollV\n3.1   Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden\nBeteiligung an einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsunternehmen,\nPensionsfonds oder einem Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV oder als Geschäftsleiter\neines Kreditinstituts, Finanzdienstleistungsinstituts, Versicherungsunternehmens,\nPensionsfonds oder eines Unternehmens nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV durch eine andere\nAufsichtsbehörde geprüft?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die\nBezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das\nErgebnis der Prüfung anzugeben. 5\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n3.2   Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 3.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf\nSeite 1 Angegebenen erfolgt?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die\nBezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis\nder Prüfung anzugeben. 5\n1.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                   Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\nSeite 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022       2687\n4.   Angaben nach § 12 Abs. 6 InhKontrollV\nBestehen finanzielle oder sonstige Interessen oder Geschäftsbeziehungen zwischen dem auf\nSeite 1 Angegebenen oder seiner Angehörigen im Sinne des § 20 Abs. 5 VwVfG zu\nGeschäftsleitern oder zu Inhabern von Schlüsselfunktionen des Zielunternehmens, seines\nMutterunternehmens, seiner Tochterunternehmen oder zu Inhabern von mindestens 5 % der\nKapital- oder Stimmrechtsanteile?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Art und Umfang der Interessen oder Beziehungen,\nName des Angehörigen und Art des Angehörigenverhältnisses, das betreffende\nUnternehmen und sein Verhältnis zum Zielunternehmen sowie der Anteilsinhaber und\ndie Höhe der Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile anzugeben. 5\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\n5.   Angaben nach § 8 Nummer 8 und 9 InhKontrollV\n1.   Übt der auf Seite 1 Angegebene weitere Mandate als Geschäftsleiter oder Mitglied des\nVerwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens aus?\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Name und Sitz des Unternehmens, das Organ, in dem\ndie Tätigkeit ausgeübt wird, und die Funktion in diesem Organ anzugeben. 5\n1.                                                                Siehe auch Anlage\nNr. _ _ 6.\n2.                                                                Siehe auch Anlage\n6\nNr. _ _ .\n2.   Der auf Seite 1 Angegebene wird seiner Funktion in dem Zielunternehmen jährlich und\nmonatlich folgende Zeit widmen:\nSeite 5","2688       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n6.       Erklärung und Unterschrift\nIch versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Über nachträglich auftretende\nÄnderungen werde ich unverzüglich in Schriftform gegenüber der Bundesanstalt oder der zuständigen\nLandesaufsichtsbehörde berichten. Ich bin mir bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in\nder Selbstauskunft die persönliche Zuverlässigkeit berühren können.\n_______________________           ______________________\nOrt                                                Datum\n________________________________________________________\nUnterschrift der als Geschäftsleiter des Zielunternehmens vorgesehenen Person\nSeite 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022           2689\nFußnoten\n1    Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist\neinzutragen.\n2    Für jede Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV ist ein gesondertes Formular zu verwenden.\n3    Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n4    Bei den Angaben können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden\nTatverdachts oder wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt oder mit einem Freispruch\nbeendet worden sind oder bei denen eine ergangene Eintragung im Bundeszentralregister zu\nentfernen oder zu tilgen ist oder die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.\nStrafverfahren, die vorläufig eingestellt wurden oder nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellt\nwurden, sind anzugeben. Bei den Angaben zu Strafverfahren, die nach den §§ 153 und 153a StPO\neingestellt wurden, können die Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf\nJahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, eingestellt\nwurden.Entsprechendes gilt für Strafverfahren, die nicht von einer deutschen\nStrafermittlungsbehörde oder von einem deutschen Gericht beendet worden sind.\n5    Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n6    Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9\nAbs. 3 Satz 5 und Abs. 7 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten\nAnzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 17 Abs. 2 VAG ist einzutragen.\n7.   Bei den Angaben können die Verfahren unberücksichtigt bleiben, die vor mehr als fünf Jahren\nvor dem Beginn des Jahres, in dem die Anzeige eingereicht wird, mit einer Geldbuße, Sanktion\noder sonstigen Entscheidung abgeschlossen worden sind oder die gemäß § 153 GewO aus dem\nGewerbezentralregister zu tilgen sind.\n8.   Bei den Angaben kann ein Verlust von Positionen unberücksichtigt bleiben, der sich vor mehr als\nfünf Jahren vor dem Beginn des Jahres ereignet hat, in dem die Anzeige eingereicht wird.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Anlage 5\n(zu § 9 Absatz 5)                                                                                                                          2690\n(zu § 9 Absatz 5)                                                                                                                  IPVFA\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit\n– durch den Anzeigepflichtigen auszufüllen –\nAnlage Nr. …..\n____________________________________________________      ____________________________________________________\nZielunternehmen                                           Name der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\n1. Angaben zur Tätigkeit\na. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV innehaben soll\nGeschäftsleiter(in)\nVorsitzende(r) des Vorstands / des Geschäftsleitungsorgans\nstellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)\nVerhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)\nErmächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts\nsonstige Position (bitte näher erläutern)\nb. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem Zielunternehmen verbunden ist\nund wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden\nBitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Vorstands die Person angehören wird und beschreiben Sie diese:\nc.   Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:\nBestellung zum:                                                                   (Planmäßige) Amtszeit:\nJA\nWird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?\nNEIN","Falls JA, wen und warum?\nIn welchem Verhältnis stehen die Person und das Zielunternehmen nach der Bestellung zueinander?\nDienstvertragsverhältnis\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nArbeitnehmer/in\nSonstiges – bitte erläutern –\nd. Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer                JA\nTätigkeit eine spezielle Schulung erhalten?                                       NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nVeranstalter (interne Schulung oder\nSchulungsinhalte                                                             Beginn:                                Ende:\nName des externen Veranstalters)\n2. Interessenkonflikte\nWenn die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV in dem „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und\nausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auszufüllen“ Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten\nabgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu\nbetrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung, Geschäftsordnung) bei.\n2691","2692\n3. Kollektive Eignung\n1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung des Zielunternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die\nbeabsichtigte Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der\nkollektiven Eignung des Organs Bezug.\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n2.   Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung festgestellt wurden:\n3.   Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?\n4. Weitere Informationen/Anmerkungen","Erklärung des Anzeigepflichtigen\nDer Unterzeichner / die Unterzeichnerin bestätigt, dass\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\ndie im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;\nder Anzeigepflichtige die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;\nder Anzeigepflichtige sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen\nInformationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend\nberücksichtigt hat;\ndie Beschreibung der Funktion, die die Person innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des Zielunternehmens, für die die Person zuständig sein\nsoll, zutreffend wiedergibt;\nder Anzeigepflichtige auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG geregelten Eignungskriterien\nder Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;\nder Anzeigepflichtige die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat /\ninnehaben soll, hingewiesen hat.\n_____________________________________________________________________________________________\nDatum, Unterschrift\n2693","2694\nErläuterungen:\nAllgemeines:\n- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der\nbeaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nder Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen\nZentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet\nder Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der\nfachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des\nKreditwesengesetzes zugrunde.\n- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.\n- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Abs. Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.\nZu 1. Angaben zur Tätigkeit:\nZu c: Informationen zur Bestellung der Person:\n- In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu\nwählen und entsprechend zu erläutern.\nZu Erklärung des Anzeigepflichtigen:\n- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der Person\nnach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auswirken kann.","Anlage 6\n(zu § 9 Absatz 5)\n(zu § 9 Abs. 5)                                                                                                                    IPVFP\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit\n– durch die Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV auszufüllen\nAnlage Nr. …..\n____________________________________________________   ____________________________________________________\nZielunternehmen                                        Name der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\n–\n1. Angaben zur Person\nName                                                                   Bei Namensänderung\nAkademischer Titel                                                     Früherer akademischer Titel\nName                                                                   Früherer Name\nVorname                                                                Früherer Vorname\nWeitere Vornamen                                                       Frühere weitere Vornamen\nDatum und Grund der Namensänderung\nWohnsitz                                                               Weiterer Wohnsitz\nStraße                                                                 Straße\nPostleitzahl, Ort                                                      Postleitzahl, Ort\nLand                                                                   Land\nDort gemeldet seit:                                                    Dort gemeldet seit:\nGeburtsdatum                                                           Personalausweisnummer/Reisepassnummer\nGeburtsort                                                             Ausgestellt in (Land):\n2695\n1","Staatsangehörigkeit                                                    Gültig bis:                                                                   2696\nTelefonnummer\n(einschl.                                                              E- Mail- Adresse\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nLändervorwahl)\nFrühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte Beurteilungen der fachlichen Qualifikation,\npersönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit\nErgebnis der\nBeteiligtes                                Beginn der              Ende der             Datum der\nBeteiligte Behörde                       Tätigkeit/Funktion                                                                    Beurteilung\nUnternehmen                                Tätigkeit/Funktion      Tätigkeit/Funktion   Beurteilung\nBitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative Beurteilungen:\n2","2. Angaben zur Zuverlässigkeit\na. Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren,\nZwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder\nVergehens geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges                 JA\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nVerfahren geführt und vorläufig eingestellt oder geführt und mit einer                  NEIN\nVerurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO\nabgeschlossen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum\nder Verurteilung oder Einstellung, Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände\nb. Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder\nvergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen\nJA\noder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder wurde zu einem\nNEIN\nfrüheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder\nsonstigen Sanktion abgeschlossen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des\nBußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige\nmildernde oder erschwerende Umstände\nc.   Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder\ndrohen Ihnen aktuell Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der                 JA\nAusübung einer Geschäftsführerfunktion und die Entlassung aus einer                   NEIN\nVertrauensposition ein.\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nd. Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als\nSchuldner/in in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer                  JA\nVermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren                     NEIN\nverwickelt?\n3\n2697","2698\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\ne.   Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nJA\nVerfahren außergerichtlich oder im Rahmen einer alternativen\nNEIN\nStreitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nf.   Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis\nunzuverlässiger Schuldner geführt? Haben Sie Ihres Wissens nach bei           JA\neiner anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag? Ist ein          NEIN\nVollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\ng. Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder\nauf ein von Ihnen geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende\nZulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung),\nMitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben,                   JA\nzurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in                  NEIN\nsonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes\noder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt? Wird nach\nIhrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nh.   Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine\ngewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein\nJA\naufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder\nNEIN\ndurchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht bereits\nangegeben wurden.\n4","Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der\nMaßnahme\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\ni.   Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des\nJA\nZielunternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische\nNEIN\nAspekte ihrer Zuverlässigkeit beraten?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.\n5\n2699","2700\n3. Erfahrung\na. Ausbildung/Studium\nAusbildungsstätte (Universität,\nOffizieller Abschluss / Nachweis der\nStudiengang/ Ausbildung                    Datum des Abschlusses   Hochschule, berufsbildende\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nberuflichen Qualifikation\nEinrichtung usw.)\nb. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich\nAnzahl der\nOrganisation,                                      Wesentliche    Tätig von      Tätig bis       Grund des\nPosition           Hauptaufgaben                       Größe         unterstellten\nUnternehmen                                        Inhalte        (Monat/Jahr)   (Monat/Jahr)    Ausscheidens\nMitarbeiter(innen)\nc.  Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten\nFührungsebene)\nAnzahl der\nOrganisation,                                     Wesentliche        Tätig von    Tätig bis      Grund des\nPosition          Hauptaufgaben                        Größe       unterstellten\nUnternehmen                                       Inhalte            (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens\nMitarbeiter/innen)\n6","d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs-\noder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)\nAnzahl der\nOrganisation,                                     Wesentliche        Tätig von       Tätig bis     Grund des\nPosition         Hauptaufgaben                         Größe       unterstellten\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nUnternehmen                                       Inhalte            (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) Ausscheidens\nMitarbeiter(innen)\nAllgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA- Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von\nSchlüsselfunktionen vom 26. September 2017 (EBA/GL/2017/12)\numfassend            eher umfassend\n1. Finanzmärkte\neher gering          gering\numfassend            eher umfassend\n2. Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen\neher gering          gering\n3. Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie\numfassend            eher umfassend\neines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen\neher gering          gering\nUmsetzung\n4. Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung,\numfassend            eher umfassend\nKontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines\neher gering          gering\nKreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)\n5. Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines\numfassend            eher umfassend\nKreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und\neher gering          gering\nKontrolle zu schaffen\n6. Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und\ndie auf diese Informationen gestützte Ermittlung von                umfassend            eher umfassend\nThemenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und             eher gering          gering\nMaßnahmen\ne. Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)\n7\n2701","2702   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n8","4. Interessenkonflikte\na. Haben Sie eine enge persönliche Beziehung\n- zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-\noder Aufsichtsorgans des Zielunternehmens oder dessen Mutter-                JA\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\noder Tochterunternehmen?                                                     NEIN\n- zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem\nZielunternehmen innehat?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nb. Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in\nJA\nbedeutendem Umfang Geschäfte mit dem Zielunternehmen oder dessen\nNEIN\nMutter- oder Tochterunternehmen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des\nUnternehmens; Zeitraum der Geschäftsbeziehung\nc.   Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren\nJA\ngegen das Zielunternehmen oder dessen Mutter- oder\nNEIN\nTochterunternehmen auf?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen\nd. Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in\nden letzten zwei Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche                         JA\nBeziehungen zu dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder                                  NEIN\nTochterunternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das\nbetreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.\n9\n2703","2704\ne.   Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes\nUnternehmen) oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person ein\nwesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch Beteiligungen, durch               JA\nsonstiges Investment) an dem Zielunternehmen, dessen Mutter- oder                   NEIN\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nTochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen\ndes Zielunternehmens?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nUmfang des finanziellen Interesses\nHauptgeschäftsfelder des                 Beziehung zwischen den                          (in % des Kapitals und der\nName des Unternehmens                                                                           relevanter Zeitraum\nUnternehmens                             Unternehmen                                     Stimmrechte oder Höhe der\nInvestition)\nf.   Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des                          JA\nZielunternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?                       NEIN\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nName des Anteilseigners                               Beteiligung (in % des Kapitals oder der           Art der Vertretung\nStimmrechte)\ng. Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche\nJA\nfinanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Zielunternehmen, dessen\nNEIN\nMutter- oder Tochterunternehmen?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:\nName des Anteilseigners                               Beteiligung (in % des Kapitals oder der           Art der Vertretung\nStimmrechte)\n10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nh.   Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in\nJA\nden letzten zwei Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne\nNEIN\n(auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene)?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher:\nArt der Position, Name des Inhabers (soweit es sich    Spezifische, mit dieser Position verbundene            Verhältnis zwischen der Position (oder der\num eine andere Person als Sie selbst handelt)          Befugnisse und Verpflichtungen                         Organisation oder dem Unternehmen, in dem die\nPosition bekleidet wird) und dem Zielunternehmen,\ndessen Mutter- oder Tochterunternehmen\ni.   Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere\nVerbindungen oder Engagements oder Positionen inne, die von den                          JA\nvorstehenden Fragen nicht erfasst werden und die den Interessen des                      NEIN\nZielunternehmens schaden könnten?\nFalls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem Zielunternehmen an:\n11\n2705","2706\n5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen\na.   Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nb. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein                      JA\nzusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?                NEIN\nc. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.\nBitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen\nberuflichen Tätigkeiten.\na)             b)      c)           d)           e)               f)                  g)            h)           i)          j)           k)          l)\nUnterneh-      Land    Beschrei-    Größe des    Funktion in-     Privilegierte Zähl- Zusätzliche   Zeitauf-     Mandats-    Zusätzliche Anzahl       Zusätz-\nmen (bitte             bung des     Unterneh-    nerhalb des      weise oder Nicht- Verpflich-      wand pro     dauer       Anmerkun- der Sit- liche Infor-\nmarkieren              Geschäfts- mens           Unterneh-        berücksichtigung tungen (z. B. Woche (in       (von - bis) gen          zungen mationen\nSie börsen-            feldes des                mens: Ge-        des Mandats         Mitglied-     Stunden)                              pro\nnotierte               Unterneh-                 schäftslei-                          schaft in     und pro                               Jahr\nUnterneh-              mens                      ter(in) / Ver-                       Ausschüs-     Jahr (in Ta-\nmen mit ei-                                      waltungs-                            sen, Vorsitz- gen) unter\nnem *)                                           oder Auf-                            funktion)     Einrech-\nsichtsorgan /                                      nung zu-\nSonstiges                                          sätzlicher\n(bitte be-                                         Verpflich-\nschreiben)                                         tungen\nd. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter\nAnwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu\nberücksichtigender Mandate)\ne. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und\nAufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug\nnicht zu berücksichtigender Mandate)\n12","f.   Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende\nÜberschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\ng. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte\nMandat\nh.   Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte\nMandat\n13\n2707","2708\n6. Weitere Informationen/Anmerkungen\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nErklärung der Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\nDer Unterzeichner / die Unterzeichnerin\nbestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;\nbestätigt, dass er/sie das Zielunternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;\nbestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen\nRechtsvorschriften sowie internationalen Standards ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen\nZentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/ sie bestätigt seine/ ihre\nAbsicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.\n_____________________________________________________________________________________________\nDatum, Unterschrift\n14","Erläuterungen:\nAllgemeines:\n- Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der\nbeaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nder Beurteilung zugrundeliegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Aufsichtsgremium der Europäischen\nZentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Zuverlässigkeit“. Unbeschadet\nder Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der Beurteilung der\nfachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit der Leitungsorgane deutscher Unternehmen die Regelungen\ndes Kreditwesengesetzes zugrunde.\n- Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.\n- Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 1, 6 oder 7 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.\nZu 1. Angaben zur Person:\n- Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national\nzuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen.\n- Soweit Sie über frühere Beurteilungen der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit nicht persönlich\nschriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.\nZu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:\n- Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.\n- In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben\n- die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder\n- die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder\n- die mit einem Freispruch beendet worden sind oder\n- bei denen eine ergangene Eintragung im BZR zu entfernen oder zu tilgen ist oder\n- die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.\nNach den §§ 153 und 153a StPO eingestellte Strafverfahren sowie vorläufig eingestellte Strafverfahren sind dagegen anzugeben. Strafverfahren, die nach den\n§§ 153 und 153a StPO eingestellt wurden, können dann unberücksichtigt bleiben, wenn sie vor mehr als fünf Jahren vor dem Beginn des Jahres, in dem die\nAnzeige eingereicht wird, eingestellt wurden.\n- Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.\n- Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.\n- Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.\nZu 4. Interessenkonflikte:\n15\n2709","-   Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden                     2710\nUnternehmen.\n- Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner,\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nPartner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben\n- Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder\ndie Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen\nerachtet:\n- alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private\nHypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden\n- alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert\n- aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert\nZu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:\n- Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten\nfür die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung\neinzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht,\nder sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.\n- Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die\nGründe anzugeben und durch Beifügung weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu\nbelegen.\nZu Erklärung der Person:\n- Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der\nangezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines\nweiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das Zielunternehmen.\n16","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022                             2711\nAnlage 7\n(zu § 17 Absatz 1)\nFormular – Aufgabe-Verringerung                                                                              IAV\nAdressatenfeld 1                                                Eingangsdatum:\nIdent-Nr. Zielunternehmen\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\nAbsicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung\nAbsicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung\nunabsichtliche Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung\nUnabsichtliche Verringerung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\nKreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut\nVersicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Unternehmen nach § 1 Nr. 5\nInhKontrollV\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)               Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nSeite 1","2712       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n2, 3\nRechtsträgerkennung\nDer Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nJa.                     Nein.\nSeite 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022                                         2713\n1.       Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1      Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nStaatsangehörigkeit                  Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nAnschrift des Hauptwohnsitzes Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 4\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse                       Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)       Firma Zeile 2\nSitz mit Postleitzahl 4\nSitzstaat\nWirtschaftszweig 5                   Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 3                 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n1.2      Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)            Firma Zeile 2\nRechtsform\n4\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl 4\nOrt\nStaat\nE-Mail-Adresse                       Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nWirtschaftszweig 5                   Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 3                 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nSeite 3","2714     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nRechtsträgerkennung 3             Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n(Hinweis:     Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung oder der\nunabsichtlichen Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4\nnicht auszufüllen.)\nSeite 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022            2715\n2.      Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne\nWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nDer mit der letzten Anzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin\nEmpfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere\ndessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert:\nJa, weiter mit 3.\nNein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2.\n(Hinweis:            Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den\nAnzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur\nPost und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung\nals zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1     Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nE-Mail-Adresse\n2.2     Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                   Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nE-Mail-Adresse\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung 3\nRechtsträgerkennung 3\nSeite 5","2716        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n3. Die Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als\ndem Mutterunternehmen zugerechnet werden oder werden diesem zugerechnet:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nNein, weiter mit 4.\nJa, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im\nVergleich zur letzten Anzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht\nAngezeigten zuzurechnen:\nNein, weiter mit 4.\n6\nJa.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _\nbeizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 5 InhKontrollV diejenigen,\ndenen Anteile zugerechnet werden würden bzw. werden, anzugeben sind. Der\nGrund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben.\n4.      Angaben zur bedeutenden Beteiligung\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\n4.1     Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte bzw. kann, obwohl weniger als 20 % oder\nkeine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen bzw. werden, ein maßgeblicher\nEinfluss ausgeübt werden.\nNein, weiter mit 4.2.\nJa, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Anzeige verändert oder es besteht\nnunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben:\nNein, weiter mit 4.2.\nJa.       Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _\n_ 6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind.\n4.2     Darstellung der Beteiligungshöhe nach der Verringerung der bedeutenden Beteiligung am\nZielunternehmen 7, 8\nwird durch die Behörde                  Firma9, Rechtsform und Sitz             Kapitalanteil10,11 Kapital des   Stimm-   Verhältnis\nausgefüllt            (lt. Registereintragung) mit PLZ4 und Sitzstaat;                        Unter-      rechts-     zum\nIdent-Nr. des Beteiligungs-       Ordnungsmerkmale Registereintragung3,                             nehmens12      anteil  Zielunter-\nunternehmens            Wirtschaftszweig5; Ident-Nr. (falls bekannt), bei    in       Tsd.                in Prozent  nehmen\nTsd. Euro\nnatürlichen Personen neben Firma (falls      Prozent     Euro                    11,13      14\nvorhanden), vollständiger Name9 und\nGeburtsdatum, Rechtsträgerkennung3\nSeite 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022 2717\nDie durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen nach der Verringerung der\nbedeutenden Beteiligung beträgt __Prozent.\nSeite 7","2718           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n5.         Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                                        Anlage liegt bei\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 17 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 6         nicht erforderlich\nAbs. 2 Satz 1 Nr. 1 InhKontrollV oder nach Fußnote 7 dieses Formulars                   ja\nwird nachgereicht\nErklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV                                                 ja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                                   nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars                                                 nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen\n6.        Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n7.         Unterschrift(en)\n7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift/ Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass\n”       der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\n”       der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden\nentsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige\nfür den Anzeigepflichtigen abzugeben.\nSeite 8","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022    2719\n7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\nNein, bitte weiter mit 7.3.\nJa.     Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige\neinreichen.\nDatum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\n7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer\n15\nVertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 9","2720   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nDatum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022             2721\nFußnoten\n1   Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an\ndie Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der\nDeutschen Bundesbank zu adressieren.\nHandelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, einen\nPensionsfonds oder ein Unternehmen nach § 1 Nr. 5 InhKontrollV ist lediglich entweder eine\nAusfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige\nLänderaufsichtsbehörde zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.\n2   Legal Entity Identifier.\n3   Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt.\n4   Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n5   Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die\nBankenstatistik“ einzutragen.\n6   Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist\neinzutragen.\n7   Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen\n- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n- bei indirekten Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens\nnicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 4 der\nInhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n8   Für indirekt gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit\nden jeweiligen direkt gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.\nDie Kette beginnt mit der direkt gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit\ndem Zielunternehmen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2722    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2022\n9  Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen\nvollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2\nangegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss\nlediglich die Firma eingetragen werden.\n10 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\nPersonenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den\nGesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer\nStelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert\nin ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages\numzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf\nGegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.\n11 Direkter Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten\nZielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).\n12 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in\nausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages\numzurechnen.\n13 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach\ndem Komma.\n14 Ist der Anzeigepflichtige oder der die noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile\nVermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter\" einzutragen. Ist der die\nnoch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des\nZielunternehmens, ist „Schwester\" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.\n15 Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen\nPersonen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren\nPersonen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu\nergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die\nSeitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen."]}