{"id":"bgbl1-2022-53-5","kind":"bgbl1","year":2022,"number":53,"date":"2022-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/53#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-53-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_53.pdf#page=16","order":5,"title":"Assistenzhundeverordnung (AHundV)","law_date":"2022-12-19T00:00:00Z","page":2436,"pdf_page":16,"num_pages":40,"content":["2436          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAssistenzhundeverordnung\n(AHundV)\nVom 19. Dezember 2022\nAuf Grund des § 12l des Behindertengleichstel-                                        Abschnitt 5\nlungsgesetzes, der durch Artikel 7 Nummer 2 des\nAnerkennung von\nGesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 760) geändert                     Assistenzhunden, Ausweis und Abzeichen\nworden ist, verordnet das Bundesministerium für\nArbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundes-           § 21 Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e\nministerium für Ernährung und Landwirtschaft:                       Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstel-\nlungsgesetzes\n§ 22 Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e\nInhaltsübersicht\nAbsatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 3 des Behinder-\nAbschnitt 1                               tengleichstellungsgesetzes\n§ 23 Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde, die als Hilfs-\nAllgemeine Vorschriften\nmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetz-\n§ 1 Anwendungsbereich                                               buch gewährt werden\n§ 2 Begriffsbestimmungen                                      § 24 Verlängerung der Anerkennung und der Gültigkeit des\n§ 3 Assistenzhundearten                                             Ausweises\nAbschnitt 2                                                    Abschnitt 6\nAllgemeine Anforderungen an einen Assistenzhund                         Untersuchung und Kennzeichnung\n§ 4 Grunderziehung des Hundes                                         des Assistenzhundes, Haftpflichtversicherung\n§ 5 Gesundheitliche Eignung, Attest\n§ 25 Jährliche Untersuchung\n§ 6 Mikrochip-Transponder und Registrierungspflicht\n§ 26 Kennzeichnung von Assistenzhunden, Erteilung von Kenn-\nzeichen\nAbschnitt 3                         § 27 Haftpflichtversicherung\nAusbildung zum Assistenzhund\nund zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft                                        Abschnitt 7\n§ 7 Fremdausbildung und Selbstausbildung\nAkkreditierung als fachliche Stelle, Zulassung\n§ 8 Ziel und Inhalt der Ausbildung\nvon Ausbildungsstätten und Akkreditierung von Prüfern\n§ 9 Generelle Eignung als Assistenzhund, Alter bei Beginn der\nAusbildung                                               § 28 Akkreditierung als fachliche Stelle\n§ 10 Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund           § 29 Zulassung der Ausbildungsstätte, fachlich verantwortliche\n§ 11 Schulung der Zusammenarbeit                                    Person\n§ 12 Ausbildungsstätte                                        § 30 Akkreditierung von Prüfern, Einbeziehung von Fachprüfern\n§ 13 Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung        § 31 Inkrafttreten\n§ 14 Beratung bei der Selbstausbildung\nAnlage 1      Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der\ngesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbil-\nAbschnitt 4                                       dung\nPrüfung zum Assistenzhund                   Anlage  2     Ausschlussdiagnosen\nund zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft             Anlage  3     Attest\n§ 15 Anmeldung zur Prüfung                                    Anlage  4     Ausbildungsinhalt\n§ 16 Ziel und Inhalt der Prüfung, Alter des Hundes bei der    Anlage  5     Ausbildungsnachweis\nPrüfung                                                  Anlage  6     Prüfung\n§ 17 Individuelle Bedarfe von Menschen mit Behinderungen,     Anlage  7     Zulassung von Ausbildungsstätten\nBarrierefreiheit, Kompensation von Benachteiligungen     Anlage  8     Anforderungen an vom Prüfer einbezogene Fach-\n§ 18 Prüfungsergebnis                                                       prüfer\n§ 19 Zertifizierung und Zertifikat                            Anlage 9      Ausweis\n§ 20 Verlängerung der Zertifizierung                          Anlage 10     Kennzeichen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022           2437\nAbschnitt 1                                 Gemeinschaft einbezogene natürliche Person,\ndie die Prüfung des Assistenzhundes und der\nAllgemeine Vorschriften\nMensch-Assistenzhund-Gemeinschaft durchführt\nund das Ergebnis der Prüfung beurteilt,\n§1\n11. Abzeichen: ein Aufnäher, der mit dem Kennzeichen\nAnwendungsbereich\nnach Anlage 10 versehen ist und sich zur Befesti-\n(1) Diese Verordnung ist anwendbar auf Assistenz-              gung an einer Kenndecke und einem Führgeschirr\nhunde im Sinne des § 12e Absatz 3 des Behinderten-                eines Hundes eignet.\ngleichstellungsgesetzes.\n(2) Abweichend von Absatz 1 gelten                                                   §3\n1. für Blindenführhunde und andere Assistenzhunde,                            Assistenzhundearten\ndie als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften           (1) Assistenzhunde lassen sich anhand der Hilfeleis-\nBuches Sozialgesetzbuch gewährt werden oder ge-          tungen, die sie für einen Menschen mit Behinderungen\nwährt worden sind, ausschließlich die §§ 2, 23, 24       erbringen, in die folgenden Assistenzhundearten ein-\nAbsatz 2, § 26 und 27,                                   teilen:\n2. für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Absatz 3            1. Blindenführhund: Assistenzhund für Menschen mit\nSatz 2 Nummer 3 des Behindertengleichstellungs-              Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehver-\ngesetzes ausschließlich die §§ 2, 22, 24 bis 27 so-          mögens,\nwie\n2. Mobilitätsassistenzhund: Assistenzhund für Men-\n3. für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Absatz 3\nschen mit motorischer Beeinträchtigung,\nSatz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungs-\ngesetzes ausschließlich die §§ 2, 21, 24 bis 27.         3. Signalassistenzhund: Assistenzhund für Menschen\nmit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung,\n§2                               4. Warn- und Anzeige-Assistenzhund: Assistenzhund\nBegriffsbestimmungen                           für Menschen mit stoffwechselbedingten Beein-\nträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, olfaktori-\nIm Sinne dieser Verordnung ist                                schen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für\n1. Welpen- und Junghundpate: eine Person, die die               Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder\nGrunderziehung eines Hundes im Auftrag einer                systemisch bedingten Anfallserkrankungen und\nAusbildungsstätte durchführt,\n5. PSB-Assistenzhund: Assistenzhund für Menschen\n2. gesundheitliche Eignung: eine gute physische und             mit psychosozialen Beeinträchtigungen.\npsychische Verfassung des Hundes ohne nicht ein-\n(2) Assistenzhunde, die sich mehreren Assistenz-\nfach behandelbare oder kontrollierbare chronische\nhundearten zuordnen lassen, werden nach dem\nSchmerzen und Leiden sowie ohne Verhaltens-\nSchwerpunkt ihrer Hilfeleistungen bezeichnet.\nstörungen,\n3. fachliche Stelle: eine von der Deutsche Akkreditie-                           Abschnitt 2\nrungsstelle GmbH für die Zulassung von Aus-\nbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des                    Allgemeine Anforderungen\nBehindertengleichstellungsgesetzes akkreditierte                    an einen Assistenzhund\nZertifizierungsstelle,\n§4\n4. Ausbildungsstätte: eine nach § 12i Absatz 1 Satz 1\ndes Behindertengleichstellungsgesetzes zugelas-                      Grunderziehung des Hundes\nsene Stelle, die Assistenzhunde und Mensch-                Vor der Ausbildung bedarf der Hund einer Grunder-\nAssistenzhund-Gemeinschaften ausbildet,                 ziehung. Die Grunderziehung beginnt möglichst im\n5. Ausbildung: eine Ausbildung zum Assistenzhund            Welpenalter und beinhaltet eine Schulung des Gehor-\nund zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft,              sams sowie des Sozial- und Umweltverhaltens. Die\nGrunderziehung kann auch durch Dritte, zum Beispiel\n6. Fremdausbildung: eine Ausbildung durch eine Aus-\nbildungsstätte,                                         eine Ausbildungsstätte, durchgeführt werden. Bezieht\ndie Ausbildungsstätte einen Welpen- und Junghund-\n7. Selbstausbildung: eine Ausbildung durch den              paten in die Grunderziehung ein, hat sie dafür Sorge\nMenschen mit Behinderungen, begleitet von einer         zu tragen, dass dieser die erforderliche Sachkunde\nAusbildungsstätte,                                      besitzt und die Grunderziehung tierschutzgerecht er-\n8. Vertrauensperson: die Person, zu der der Hund bei        folgt.\nBeginn der Ausbildung eine stabile Bindung auf-\ngebaut hat,                                                                        §5\n9. Prüfer: eine Stelle im Sinne des § 12j Absatz 2 des                  Gesundheitliche Eignung, Attest\nBehindertengleichstellungsgesetzes, die die Zerti-         (1) Der Hund muss als Assistenzhund gesundheit-\nfizierung des Assistenzhundes und der Mensch-           lich geeignet sein. Die gesundheitliche Eignung ist\nAssistenzhund-Gemeinschaft vornimmt,\ndurch eine tierärztliche Untersuchung festzustellen.\n10. Fachprüfer: eine vom Prüfer in die Prüfung des           Bei der tierärztlichen Untersuchung muss der Hund\nAssistenzhundes und der Mensch-Assistenzhund-           mindestens zwölf Monate alt sein.","2438          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\n(2) Die Vorgaben für die tierärztliche Untersuchung       Mensch mit Behinderungen bereits eine Ausbildung\nergeben sich aus der Anlage 1. Der Tierarzt kann im          mit einem anderen Hund absolviert oder begleitet hat.\nRahmen seines tierärztlichen Ermessens nach den an-\nerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst im Einzelfall                                 §8\nvon diesen Vorgaben abweichen. Sofern er für eine\neinzelne Untersuchung den fachtierärztlichen Standard                     Ziel und Inhalt der Ausbildung\nnicht erfüllt, muss ein anderer geeigneter Tierarzt diese       (1) Ziel der Ausbildung ist es, eine funktionsfähige\nUntersuchung durchführen.                                    Einheit zwischen Mensch und Hund zu schaffen. Diese\n(3) Diagnosen gemäß Anlage 2 schließen eine ge-           liegt vor, wenn\nsundheitliche Eignung des Hundes aus.\n1. die erforderlichen Hilfeleistungen bedarfsgerecht\n(4) Steht die gesundheitliche Eignung fest, stellt der        und zwischen Mensch und Hund aufeinander abge-\nTierarzt ein Attest aus, das die in Anlage 3 aufgeführten        stimmt ausgeführt werden,\nAngaben enthält. Er hat die Feststellung der gesund-\nheitlichen Eignung auf die Ausbildung zu einer be-           2. Mensch und Hund das notwendige Vertrauen und\nstimmten Assistenzhundeart (§ 3 Absatz 1) zu be-                 eine sichere Bindung zueinander entwickelt haben,\nschränken, sofern die Untersuchungsergebnisse dies           3. der Mensch den Hund hinreichend kontrollieren\nerfordern. Dem Attest sind ein Befunderhebungs-                  kann und dieser gegenüber dem Menschen den\nbogen, der dem Muster der Anlage 1 entspricht, sowie             erforderlichen Gehorsam besitzt,\ndie Untersuchungsergebnisse durchgeführter weiter-\nführender Untersuchungen beizufügen. Abweichungen            4. sich die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft si-\nvon den Vorgaben gemäß Absatz 2 Satz 2 sind vom                  cher im privaten und öffentlichen Raum bewegt,\nTierarzt anzugeben und zu begründen.\n5. der Mensch verschiedene Reaktionsweisen des\nHundes, wie etwa bei Stress, erkennen und darauf\n§6                                    angemessen reagieren kann und\nMikrochip-Transponder\nund Registrierungspflicht                    6. der Mensch den Hund außerhalb dessen Hilfeleis-\ntungsaufgaben mental und körperlich angemessen\nDer Hund ist spätestens bei der tierärztlichen Unter-         beschäftigen sowie artgemäß versorgen und halten\nsuchung nach § 5 Absatz 1 dauerhaft mit einem Mikro-             kann.\nchip-Transponder gemäß Artikel 17 Absatz 1 der\nVerordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Par-              (2) Ziel der Ausbildung ist es zudem, dass der\nlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die             Mensch mit Behinderungen die erforderlichen theore-\nVerbringung von Heimtieren zu anderen als Handels-           tischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten ins-\nzwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG)                besondere in Bezug auf Haltung, Gesundheit, Wesen\nNr. 998/2003 (ABl. L 178/1 vom 28.6.2013, S. 11) zu          und Verhalten eines Assistenzhundes besitzt.\nkennzeichnen. Sofern für den Hund keine anderweitige            (3) Die Ausbildung erfolgt zu einer der in § 3 Absatz 1\nRegistrierungspflicht besteht, meldet der Halter den         genannten Assistenzhundearten und umfasst mindes-\nHund innerhalb von drei Monaten nach der Kennzeich-          tens den in Anlage 4 und in diesem Abschnitt aufge-\nnung mit einem Mikrochip-Transponder bei einem               führten Ausbildungsinhalt.\nHaustierregister an.\n(4) Die Ausbildung muss unter Beachtung der ein-\nAbschnitt 3                             schlägigen Gesetze erfolgen, insbesondere des Tier-\nschutzgesetzes sowie der Tierschutz-Hundeverord-\nAusbildung zum\nnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), die zuletzt\nAssistenzhund und zur\ndurch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November\nMensch-Assistenzhund-Gemeinschaft\n2021 (BGBl. I S. 4970) geändert worden ist, in der\njeweils geltenden Fassung. Für die Ausbildung sind\n§7\ntierschutzgerechte Methoden und Hilfsmittel zu ver-\nFremdausbildung und Selbstausbildung                  wenden und zu vermitteln, die dem aktuellen Stand\n(1) Die Ausbildung erfolgt als Fremdausbildung oder       der Wissenschaft und der Lerntheorien entsprechen.\nSelbstausbildung.\n(2) Bei der Selbstausbildung leitet die Ausbildungs-                                 §9\nstätte den Menschen mit Behinderungen an und führt                             Generelle Eignung als\nnotwendige Schulungen, insbesondere zur Zusam-                  Assistenzhund, Alter bei Beginn der Ausbildung\nmenarbeit von Mensch und Hund durch. Art und Um-\nfang der Einbeziehung der Ausbildungsstätte richten             (1) Die Ausbildungsstätte vergewissert sich bei der\nsich nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnis-       Fremdausbildung und bei Selbstausbildung so früh wie\nsen des Menschen mit Behinderungen. Sie muss je-             möglich, ob der Hund generell als Assistenzhund ge-\ndoch mindestens einen Umfang von 60 Zeitstunden,             eignet ist. Die generelle Eignung als Assistenzhund\nverteilt auf einen Zeitraum von zwei Monaten, umfas-         liegt vor, wenn\nsen.                                                         1. die gesundheitliche Eignung des Hundes innerhalb\n(3) Von den zeitlichen Vorgaben des Absat-                    der letzten drei Monate festgestellt wurde und der\nzes 2 Satz 3 kann im Einzelfall abgewichen werden,               Ausbildungsstätte ein entsprechendes Attest, der\nwenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen. Ein erheb-             Befunderhebungsbogen sowie die weiteren Unter-\nlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der               suchungsergebnisse vorliegen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022           2439\n2. sich der Hund nach der Einschätzung der Ausbil-           3. einer Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers\ndungsstätte zur Ausbildung für die Assistenzhunde-           oder\nart, zu der er ausgebildet werden soll, insbesondere\n4. einer fachärztlichen Bescheinigung.\nim Hinblick auf seine körperliche Beschaffenheit,\nRassezugehörigkeit und äußere Erscheinungsform           Der Nachweis nach Satz 1 muss alle Voraussetzungen\neignet,                                                  des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 umfassen.\n3. der Hund nach Einschätzung der Ausbildungsstätte\nbei Abschluss der Ausbildung den für einen Assis-                                  § 11\ntenzhund erforderlichen Gehorsam zeigen wird,                        Schulung der Zusammenarbeit\n4. der Hund noch kein Training zum Schutz-, Wach-               (1) Die Ausbildungsstätte schult die Zusammenar-\noder Herdenschutzhund absolviert hat,                    beit von Mensch und Hund. Ziel dieser Schulung ist\n5. er nicht zur Zucht eingesetzt wird, sofern es sich um     es, eine funktionsfähige Einheit zwischen Mensch und\neine Hündin handelt, und                                 Hund zu schaffen.\n6. nach der Einschätzung der Ausbildungsstätte davon            (2) Die Schulung der Zusammenarbeit erfolgt bei\nauszugehen ist, dass der Hund bei Abschluss der          der Fremdausbildung spätestens dann, wenn der Hund\nAusbildung das für einen Assistenzhund erforder-         die erforderlichen Hilfeleistungen erlernt hat. Diese\nliche Sozial- und Umweltverhalten zeigen wird; das       Schulung erfolgt mindestens über einen Zeitraum von\nheißt, dass er                                           60 Zeitstunden, verteilt auf mindestens zwei Monate.\na) sich im Kontakt mit Menschen, Artgenossen und         Von diesen zeitlichen Vorgaben kann abgewichen\nanderen Tieren artgemäß verhält und sozialkom-       werden, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen.\npetent kommuniziert,                                 § 7 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.\nb) eine hohe Stress- und Frustrationstoleranz sowie\ndie für einen Assistenzhund erforderliche Kon-                                 § 12\nzentrationsfähigkeit zeigt,                                             Ausbildungsstätte\nc) auch in Bedrängungs- und Konfliktsituationen             (1) In der Ausbildungsstätte trägt die fachlich ver-\nnicht unangemessen erregt, schreckhaft, aggres-      antwortliche Person die Verantwortung für die Einhal-\nsiv oder ängstlich auf akustische, visuelle und      tung der Bestimmungen dieser Verordnung über die\nandere Umweltreize reagiert,                         Ausbildung.\nd) eine hohe Kooperations- und Gehorsamsbereit-             (2) Die Ausbildungsstätte berücksichtigt bei der\nschaft zur Vertrauensperson zeigt und                Ausbildung die individuellen Bedarfe von Menschen\ne) keine unkontrollierbare Jagdneigung zeigt.            mit Behinderungen. Insbesondere erfolgt die Ausbil-\n(2) Die Ausbildung beginnt frühestens, wenn der           dung durch die Ausbildungsstätte für den Menschen\nHund 15 Monate alt ist. Diese Altersgrenze gilt nicht        mit Behinderungen barrierefrei oder, soweit dies nicht\nfür die Ausbildung von Warn- und Anzeige-Assistenz-          möglich oder zumutbar ist, durch die Bereitstellung der\nhunden, soweit Reaktionen in Bezug auf innere körper-        erforderlichen angemessenen Vorkehrungen.\nliche Veränderungen eines Menschen mit stoffwech-               (3) Die Ausbildungsstätte dokumentiert die Aus-\nselbedingten Beeinträchtigungen trainiert werden.            bildung nach Maßgabe der Anlage 5 in einem Aus-\nbildungsnachweis. Die Ausbildungsstätte händigt dem\n§ 10                             Menschen mit Behinderungen auf dessen Verlangen\nKonkret-individuelle                      eine Kopie des Ausbildungsnachweises aus.\nEignung als Assistenzhund\n(1) Zusätzlich zur generellen Eignung des Hundes                                    § 13\nvergewissert sich die Ausbildungsstätte bei der Fremd-                         Einbeziehung einer\nausbildung und bei der Selbstausbildung so früh wie                     Bezugsperson in die Ausbildung\nmöglich, ob sich der Hund unter Berücksichtigung\nEine Bezugsperson ist in die Ausbildung einzubezie-\nder individuellen Umstände des Menschen mit Behin-\nhen, wenn aufgrund der Beeinträchtigung oder des\nderungen im konkreten Fall als Assistenzhund eignet.\nAlters des Menschen mit Behinderungen eine Unter-\nDie konkret-individuelle Eignung liegt vor, wenn der\nstützung durch diese Bezugsperson bei der Ausfüh-\nMensch mit Behinderungen gegenüber der Ausbil-\nrung der Hilfeleistungen, der Haltung des Assistenz-\ndungsstätte nachweist, dass\nhundes oder in sonstiger Weise erforderlich ist. Bei\n1. er die Voraussetzungen des § 3 des Behinderten-           Menschen mit Behinderungen, die jünger als 16 Jahre\ngleichstellungsgesetzes erfüllt und                      sind, ist die Einbeziehung einer Bezugsperson zwin-\n2. der Hund als ausgebildeter Assistenzhund ihm die          gend. Der Umfang der Einbeziehung richtet sich nach\nselbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen           dem Bedarf des Menschen mit Behinderungen und des\nLeben ermöglichen, erleichtern oder behinderungs-        Hundes.\nbedingte Nachteile ausgleichen kann.\n(2) Die konkret-individuelle Eignung kann insbeson-                                 § 14\ndere nachgewiesen werden durch die Vorlage                             Beratung bei der Selbstausbildung\n1. eines Schwerbehindertenausweises,                            Menschen mit Behinderungen und gegebenenfalls\n2. eines Bescheids über die Feststellung eines Grades        deren Bezugspersonen nehmen spätestens bei Beginn\nder Behinderung,                                         der Selbstausbildung die Beratung einer Ausbildungs-","2440           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nstätte zu Inhalt und Umfang der Selbstausbildung in              (2) Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung min-\nAnspruch. Die Beratung zu den praktischen Anforde-            destens 21 Monate alt sein.\nrungen an eine Selbstausbildung, zu Fragen der gene-\nrellen Eignung als Assistenzhund, insbesondere auf-\n§ 17\ngrund von rassetypischen Besonderheiten, zu Fragen\nder konkret-individuellen Eignung als Assistenzhund                     Individuelle Bedarfe von Menschen\nsowie zur artgemäßen Versorgung eines Assistenz-                        mit Behinderungen, Barrierefreiheit,\nhundes soll möglichst schon vor der Anschaffung eines                  Kompensation von Benachteiligungen\nHundes erfolgen.\nDie individuellen Bedarfe von Menschen mit Behin-\nAbschnitt 4                            derungen sind bei der Konzeption und Durchführung\nPrüfung zum                             der Prüfung zu berücksichtigen. Insbesondere erfolgt\nAssistenzhund und zur                          die Prüfung für den Menschen mit Behinderungen bar-\nMensch-Assistenzhund-Gemeinschaft                            rierefrei oder, soweit dies nicht möglich oder zumutbar\nist, durch die Bereitstellung der erforderlichen ange-\n§ 15                              messenen Vorkehrungen. Individuelle Benachteiligun-\ngen werden so weit wie möglich kompensiert.\nAnmeldung zur Prüfung\n(1) Zur Prüfung muss der Mensch mit Behinderun-\n§ 18\ngen sich und den Hund bei einem Prüfer anmelden.\n(2) Mit der Anmeldung, spätestens aber zwei                                    Prüfungsergebnis\nWochen vor der Prüfung, müssen bei dem Prüfer die\nfolgenden Unterlagen vorliegen:                                  (1) Die jeweiligen Prüfungsleistungen werden mit\n„gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet. Die\n1. die Kopie eines Identitätsnachweises des Menschen          Prüfung ist bestanden, wenn die einzelnen Prüfungs-\nmit Behinderungen und der Bezugsperson, sofern            leistungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ be-\neine solche vorhanden ist, sowie ein Lichtbild des        wertet worden sind.\nMenschen mit Behinderungen,\n2. eine Bescheinigung über den Namen, die Rasse,                 (2) Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie wie-\ndas Geschlecht und den Wurftag des Hundes sowie           derholt werden. Hierauf weist der Prüfer den Menschen\nüber den Nummerncode des Mikrochip-Transpon-              mit Behinderungen hin.\nders und ein Lichtbild des Hundes,\n3. das Attest über die gesundheitliche Eignung des                                        § 19\nHundes gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2, der Befunder-\nhebungsbogen und die weiteren Untersuchungs-                             Zertifizierung und Zertifikat\nergebnisse gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 und eine\n(1) Bei bestandener Prüfung erfolgt die Zertifizie-\ntierärztliche Bestätigung über das Fortbestehen\nrung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Die\nder gesundheitlichen Eignung, wenn die tierärztliche\nZertifizierung bleibt gültig bis der Assistenzhund das\nUntersuchung zum Nachweis der gesundheitlichen\nzehnte Lebensjahr vollendet hat.\nEignung länger als ein Jahr zurückliegt,\n4. der Nachweis der konkret-individuellen Eignung                (2) Der Prüfer händigt dem Menschen mit Behinde-\nnach § 10 Absatz 1 Satz 2,                                rungen ein Zertifikat nach Anlage 9 aus. Auf dem\n5. eine Kopie des Ausbildungsnachweises nach § 12             Zertifikat ist die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung zu\nAbsatz 3 Satz 1,                                          vermerken. Außerdem händigt der Prüfer dem Men-\nschen mit Behinderungen ein Abzeichen aus.\n6. bei Abweichung von den zeitlichen Vorgaben des\n§ 7 Absatz 2, eine Darlegung der dafür erheblichen\nGründe,                                                                               § 20\n7. eine Übersicht über die Hilfeleistungen.                               Verlängerung der Zertifizierung\n(3) Die Anmeldung kann bei jedem nach § 30 Ab-\nsatz 1 zugelassenen Prüfer erfolgen.                             Der Mensch mit Behinderungen kann beim Prüfer ab\neinem Zeitraum von sechs Monaten vor Ablauf der Gül-\n§ 16                              tigkeit der Zertifizierung zweimalig eine Verlängerung\nder Befristung um jeweils bis zu zwölf Monate beantra-\nZiel und Inhalt der Prüfung,                  gen. Der Zeitraum der Verlängerung beginnt jeweils mit\nAlter des Hundes bei der Prüfung                  Ablauf des vorangegangenen Gültigkeitszeitraums. Für\n(1) Die Prüfung dient der Feststellung, ob das Aus-        die Verlängerung hat der Mensch mit Behinderungen\nbildungsziel erreicht ist und ob die Gemeinschaft aus         dem Prüfer ein tierärztliches Attest über den Fort-\nMensch und Hund über die erforderlichen Kompeten-             bestand der gesundheitlichen Eignung des Assistenz-\nzen verfügt, die zur tiergerechten Haltung und zum be-        hundes vorzulegen. Für den Umfang der tierärztlichen\ndarfs- und tierschutzgerechten Einsatz eines Assistenz-       Untersuchung zum Fortbestand der gesundheitlichen\nhundes erforderlich sind. Die Prüfung findet als Einzel-      Eignung gelten die Vorgaben des § 25 Absatz 1. Das\nprüfung am Wohnort des Menschen mit Behinderun-               Attest darf bei der Vorlage nicht älter als drei Monate\ngen statt. Die Einzelheiten im Hinblick auf Inhalt,           sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, verlängert der\nDurchführung und Bewertung der Prüfung richten sich           Prüfer die Befristung und händigt ein entsprechendes\nnach Anlage 6.                                                Zertifikat aus.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022             2441\nAbschnitt 5                                                       § 22\nAnerkennung                                     Anerkennung von Assistenzhunden im\nvon Assistenzhunden,                             Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und\nAusweis und Abzeichen                           Nummer 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes\n(1) Die Anerkennung eines Assistenzhundes im\n§ 21                              Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Behin-\ndertengleichstellungsgesetzes erfolgt auf Antrag des\nAnerkennung von\nMenschen mit Behinderungen bei der nach Landes-\nAssistenzhunden im Sinne des\nrecht zuständigen Behörde, wenn die folgenden Nach-\n§ 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4\nweise, Informationen und Unterlagen vorliegen:\ndes Behindertengleichstellungsgesetzes\n1. ein Nachweis über die konkret-individuelle Eignung\n(1) Die Anerkennung eines Assistenzhundes im                  des Assistenzhundes entsprechend § 10 Ab-\nSinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behin-              satz 1 Satz 2,\ndertengleichstellungsgesetzes erfolgt auf Antrag des\nMenschen mit Behinderungen bei der nach Landes-              2. ein Nachweis über die erfolgreich von dem Men-\nrecht zuständigen Behörde, wenn die folgenden Nach-              schen mit Behinderungen gemeinsam mit dem\nweise, Informationen und Unterlagen vorliegen:                   Assistenzhund vor einer staatlichen oder sonstigen\ngesetzlich oder untergesetzlich anerkannten Stelle\n1. eine Prüfungsbescheinigung, ein Prüfungszeugnis               im Ausland abgelegte Prüfung,\noder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis einer\nbestandenen qualifizierten Prüfung,                      3. ein Nachweis über die Gleichwertigkeit des Ausbil-\ndungsinhalts für den Assistenzhund und die\n2. ein Nachweis über das Datum der Prüfung,                      Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach aus-\n3. der Nachweis der konkret-individuellen Eignung des            ländischem Recht mit den Anforderungen zur Aus-\nAssistenzhundes entsprechend § 10 Absatz 1 Satz 2            bildung dieser Verordnung und\nfür den Antragsteller,                                   4. die für die Erstellung des Ausweises nach Anlage 9\nerforderlichen Informationen und Lichtbilder.\n4. die für die Erstellung des Ausweises nach Anlage 9\nerforderlichen Informationen und Lichtbilder und            (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Anerkennung\neines Assistenzhundes im Sinne des § 12e Absatz 3\n5. ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung            Satz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungs-\nnach Anlage 4 und die Prüfung nach Anlage 6, wenn        gesetzes mit der Maßgabe, dass ausschließlich die fol-\ndie Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen            genden Nachweise, Informationen und Unterlagen zu\nhat.                                                     erbringen sind:\n(2) Eine qualifizierte Prüfung im Sinne des Absat-        1. ein Nachweis über den Beginn einer Ausbildung\nzes 1 Nummer 1 ist insbesondere eine Prüfung, die                zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor dem\nvon einer Person abgenommen wurde, die nicht selbst              1. Juli 2023,\nan der Ausbildung beteiligt war und die\n2. ein Nachweis der Anerkennung des Assistenzhun-\n1. die Qualifizierung als Assistenzhund-Team-Prüfer              des als Hilfsmittel im Sinne des § 12e Absatz 3\n(Industrie- und Handelskammer) besitzt,                      Satz 2 Nummer 2 des Behindertengleichstellungs-\n2. die Qualifizierung als Gespannprüfer des Deutschen            gesetzes und\nBlinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. be-           3. die für die Erstellung des Ausweises nach Anlage 9\nsitzt, soweit es sich um die Prüfung von Blinden-            erforderlichen Informationen und Lichtbilder.\nführhunden handelt,                                         (3) Für Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 gilt § 21\n3. Prüfung für einen Verband abgenommen hat, der             Absatz 3 entsprechend. Für einen Antrag nach Absatz 2\nüber ein transparentes Prüfungskonzept für Assis-        gilt zudem § 21 Absatz 5 entsprechend.\ntenzhundeprüfungen verfügt und bei der Prüfung\nvorgegebene Standards einhält oder                                                   § 23\n4. eine mit den Nummern 1 bis 3 vergleichbare Quali-                                 Ausweis und\nfikation besitzt.                                                     Abzeichen für Assistenzhunde,\ndie als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des\n(3) Die Anerkennung nach Absatz 1 wird befristet           Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden\nund bleibt gültig bis der Assistenzhund das zehnte Le-\nbensjahr vollendet hat. Die Behörde händigt dem Men-            Die nach Landesrecht zuständige Behörde händigt\nschen mit Behinderungen einen Ausweis nach Anlage 9          einem Menschen mit Behinderungen auf Antrag für ei-\naus. Der Ausweis wird entsprechend der Anerkennung           nen Assistenzhund, der für ihn als Hilfsmittel im Sinne\nbefristet. Außerdem händigt sie dem Menschen mit             des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ge-\nBehinderungen ein Abzeichen aus.                             währt wurde, einen Ausweis nach dem in der Anlage 9\nabgedruckten Muster und ein Abzeichen aus. Der Aus-\n(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales         weis wird befristet und bleibt gültig bis der Assistenz-\nist berechtigt, eine Auflistung mit prüfenden Personen       hund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Dem Antrag\nund Verbänden zu veröffentlichen, die die Vorausset-         sind folgende Unterlagen beizufügen:\nzungen des Absatzes 2 erfüllen.\n1. Nachweis der Anerkennung des Assistenzhundes\n(5) Die Anerkennung nach Absatz 1 kann nur bis                als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches\nzum Ablauf des 31. Dezember 2025 beantragt werden.               Sozialgesetzbuch und","2442          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\n2. die für die Erstellung des Ausweises nach Anlage 9        1. die einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft an-\nerforderlichen Informationen und Lichtbilder.                gehören, welche nach § 19 Absatz 1 zertifiziert ist,\n2. die nach § 21 oder § 22 anerkannt sind oder\n§ 24\nVerlängerung der                         3. bei denen es sich um Assistenzhunde handelt, die\nAnerkennung und der Gültigkeit des Ausweises                   als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches\nSozialgesetzbuch gewährt werden.\n(1) Der Mensch mit Behinderungen kann bis zu\nsechs Monate vor Ablauf einer Anerkennung nach                  (2) Menschen mit Assistenzhunden, die ihre Rechte\n§ 21 oder § 22 zweimalig eine Verlängerung der Aner-         nach § 12e Absatz 1 des Behindertengleichstellungs-\nkennung um jeweils bis zu zwölf Monate bei der nach          gesetzes wahrnehmen, haben ihren Hund mit einem\nLandesrecht zuständigen Behörde beantragen. Hierzu           Abzeichen zu kennzeichnen. Das Abzeichen ist auf\nhat er der Behörde ein tierärztliches Attest über die        einer Kenndecke, einem Hundegeschirr, am Halsband\ngesundheitliche Eignung des Assistenzhundes vorzule-         oder in sonstiger Weise am Assistenzhund sichtbar zu\ngen. Das Attest darf bei der Vorlage nicht älter als drei    befestigen. Abweichend von Satz 1 kann die Kenn-\nMonate sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, ver-          zeichnung des Hundes auch durch das Vorzeigen des\nlängert die Behörde die Anerkennung und ändert den           Ausweises erfolgen.\nAusweis entsprechend ab.\n(3) Abweichend von Absatz 2 genügt bis zum Ablauf\n(2) Für Ausweise, die nach § 23 erteilt worden sind,      des 31. Dezember 2024 auch ein von Anlage 10 ab-\ngilt Absatz 1 Satz 1 für eine Verlängerung der Gültigkeit    weichendes Kennzeichen, das zum Ausdruck bringt,\ndes Ausweises entsprechend.                                  dass es sich bei dem Hund um einen Assistenzhund\nhandelt.\nAbschnitt 6\nUntersuchung und                                                         § 27\nKennzeichnung des Assistenzhundes,\nHaftpflichtversicherung\nHaftpflichtversicherung\nDer Halter eines Assistenzhundes muss eine Haft-\n§ 25                              pflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit\nJährliche Untersuchung                       einer Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro zur\nDeckung der durch den Hund verursachten Personen-\n(1) Der Assistenzhund ist einmal jährlich tierärztlich\nschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögens-\ndahingehend zu untersuchen, ob seine gesundheitliche\nschäden abschließen und aufrechterhalten. Die\nEignung fortbesteht. Der Tierarzt bestimmt Art, Inhalt\nHaftpflichtversicherung muss eine Mindestversiche-\nund Ausmaß dieser Untersuchung nach tierärztlichem\nrungssumme in Höhe von 1 Million Euro für Personen-\nErmessen unter Berücksichtigung insbesondere\nund sonstige Schäden abdecken.\n1. des Alters,\n2. der Lebensumstände,                                                              Abschnitt 7\n3. der Assistenzhundeart,                                                        Akkreditierung\n4. der Rasseprädispositionen und des Geschlechts                    als fachliche Stelle, Zulassung\nsowie                                                                 von Ausbildungsstätten\n5. eventuell vorhandener Vorerkrankungen.                           und Akkreditierung von Prüfern\n(2) Ergeben sich bei der Untersuchung Befunde, die\n§ 28\ndie gesundheitliche Eignung in Frage stellen, sind über\ndie nach Absatz 1 erforderlichen weitere Untersuchun-                    Akkreditierung als fachliche Stelle\ngen durchzuführen. Ergibt eine Untersuchung, dass\nder Assistenzhund den Einsatz als Assistenzhund nur             Die Akkreditierung als fachliche Stelle erfolgt auf An-\nunter Schmerzen, Leiden oder Schäden fortsetzen              trag bei der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Als\nkann, entfällt seine gesundheitliche Eignung. Über           fachliche Stelle ist zu akkreditieren, wer nachweist,\ndas Entfallen der gesundheitlichen Eignung des Assis-        dass\ntenzhundes hat der Tierarzt den Prüfer, der die Zertifi-     1. die bei ihm mit den entsprechenden Aufgaben be-\nzierung nach § 19 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt hat,              trauten Personen die erforderliche Sachkunde\noder im Falle eines anerkannten Assistenzhundes die              besitzen, um die Anforderungen an die Zulassung\nfür die Anerkennung zuständige Behörde darüber zu                von Ausbildungsstätten zu beurteilen; dies umfasst\ninformieren. Für den Widerruf der Anerkennung gelten             insbesondere die Beurteilung, ob eine Ausbildungs-\ndie Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes.                stätte in der Lage ist, die Ausbildung gemäß den\nÜber die Zurückziehung der Zertifizierung entscheidet            Anforderungen dieser Verordnung, des Tierschutz-\ndie Prüfstelle gemäß den Vorgaben der DIN 17024-11.              gesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung\ndurchzuführen und die in dieser Verordnung festge-\n§ 26                                  legten strukturellen und personellen Anforderungen\nKennzeichnung von                              erfüllt,\nAssistenzhunden, Erteilung von Kennzeichen              2. er über ein transparentes und dokumentiertes\n(1) Mit dem Kennzeichen nach Anlage 10 dürfen                 Verfahren zur Ermittlung und Abrechnung des\nausschließlich Assistenzhunde gekennzeichnet wer-                Aufwands der Zulassungsprüfung sowie deren\nden,                                                             Überprüfung verfügt und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022           2443\n3. die weiteren Anforderungen des § 12j Absatz 1 des                                  § 30\nBehindertengleichstellungsgesetzes erfüllt sind.\nAkkreditierung von\nPrüfern, Einbeziehung von Fachprüfern\n§ 29\nZulassung der                             (1) Die Zulassung als Prüfer erfolgt auf Antrag bei\nAusbildungsstätte, fachlich verantwortliche Person         der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, wenn die\nAnforderungen des § 12j Absatz 2 des Behinderten-\n(1) Die Zulassung als Ausbildungsstätte nach § 12i\ngleichstellungsgesetzes erfüllt sind und der Prüfer\nAbsatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgeset-\nFachprüfer bei sich beschäftigt, die über die Sach-\nzes ist bei der fachlichen Stelle zu beantragen. Sie\nkundeanforderungen gemäß Anlage 8 dieser Verord-\nkann für die Ausbildung zu einer oder zu mehreren As-\nnung verfügen. Die erforderlichen Nachweise hierfür\nsistenzhundearten beantragt werden. Zur Zulassung\nhat der Prüfer der Akkreditierungsstelle beizubringen.\nlegt die Ausbildungsstätte der fachlichen Stelle die\nnach Anlage 7 erforderlichen Angaben und Nachweise            (2) Der Prüfer hat bei einer Prüfung nach Abschnitt 4\nvor.                                                       nur solche Fachprüfer in die Prüfung einzubeziehen,\n(2) Die Ausbildungsstätte muss für jede Assistenz-      die die Voraussetzungen nach Anlage 8 erfüllen.\nhundeart eine oder mehrere fachlich verantwortliche\nPersonen festlegen. Ist die Ausbildungsstätte eine                                    § 31\nnatürliche Person, ist diese fachlich verantwortlich.\nInkrafttreten\nEine Person kann auch für mehrere Assistenzhunde-\narten fachlich verantwortlich sein.                           Diese Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.\nBerlin, den 19. Dezember 2022\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Soziales\nHubertus Heil","2444          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 1\n(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 4 Satz 3)\nBefunderhebungsbogen für die\nBeurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung\nArt der geplanten Verwendung (bitte ankreuzen)\n⃞    Assistenzhund für Menschen mit Blindheit oder Beeinträchtigung des Sehvermögens (Blindenführhund)\n⃞    Assistenzhund für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung (Mobilitätsassistenzhund)\n⃞    Assistenzhund für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung (Signalassistenzhund)\n⃞    Assistenzhund für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie,\nolfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch-, stoffwechsel- oder\nsystemisch bedingten Anfallserkrankungen (Warn- und Anzeige-Assistenzhund)\n⃞    Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB-Assistenzhund)\nI. Signalement\nRasse\nGeburtsdatum\nName\nMikrochip-Nummer\nII. Anamnese\n⃞ Parvovirose (C) Letzte Impfung am__\n⃞ Staupe (C) Letzte Impfung am__\n⃞ Leptospirose (C) Letzte Impfung am__\nJeder Hund ist mindestens gemäß\n⃞ Tollwut (bei Reisetätigkeit mit Auslandsaufenthalt)\nden Empfehlungen der StIKo-Vet zu impfen        ⃞ Weitere Impfungen:\n(„C“ = Core-Vakzine)\nGrundimmunisierung         vollständig       ja/nein\nGeschlecht                                      ⃞ weiblich – letzte Läufigkeit am:\n⃞ männlich\nKastration                                      ⃞ ja – Datum:\n⃞ nein\n⃞ chirurgisch\n⃞ chemisch Datum:\nKot- und Urinabsatz                             ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nFutter- und Wasseraufnahme                      ⃞ Laut Angabe der vorstelligen Person o.b.B.\n⃞ Abweichung:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 2445\nBisherige Erkrankungen, Medikationen,\nTherapien\nBisherige Operationen\nAuslandsanamnese\nSonstige Auffälligkeiten\nIII. Klinische Untersuchung\nAllgemeinverhalten                            ⃞ munter, aufmerksam\n⃞ ruhig, aufmerksam\n⃞ matt, teilnahmslos\n⃞ apathisch\n⃞ unruhig/nervös\n⃞ gesteigertes Allgemeinverhalten (Übererregbarkeit)\n⃞ Aggression gegenüber Fremden\nErnährungszustand (BCS)                       1      3      5   7    9\ngemäß WSAVA Leitfaden                         2      4      6   8\nInnere Körpertemperatur                             °C\nHaut                                          ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nHautturgor                                    ⃞ erhalten\n⃞ vermindert: ggr. mgr. hgr.\n⃞ aufgehoben\nHaarkleid, Krallen                            ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nSchleimhäute (Bitte die entsprechenden        Maulschleimhaut\nNummern einfügen:                             Konjunktiven\n1. rosa; 2. blass-rosa; 3. blass;\n4 ikterisch; 5. hyperämisch;\n6. zyanotisch)\nAusfluss           ⃞ ja – Konsistenz:\n⃞ nein\nAugen (Eine Untersu-\nchung durch Fachtier-\narzt nur, wenn vom\nUmgebende          ⃞ o.b.B.\nuntersuchenden Tierarzt    Strukturen         ⃞ Abweichung:\nabweichende Befunde\nerhoben werden.)           Innere Strukturen  ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nOhren                                         ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nMundhöhle/Zunge                               ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nZahnfleisch                                   ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:","2446        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nZahnstatus                                   ⃞    o.b.B.\n⃞    Abweichung:\nZahnschema hier mit abdrucken, damit eventuell fehlende Zähne\ndirekt vermerkt werden können\nNase                                         Umgebung:\n⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nAtmung                                       Frequenz:\n⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nKehlkopf                                     ⃞ Husten nicht auslösbar, kein spontanes Husten\n⃞ Husten auslösbar, kein spontanes Husten\n⃞ Husten spontan (ggf. Nachuntersuchung)\n⃞ Lymphknoten                                ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\n⃞ Auskultation Lunge                         ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\n⃞ Auskultation Herz                          ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nPuls                                         Frequenz:\n⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nPalpation Abdomen                            ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nIV. Harnuntersuchung (nur bei entsprechendem Befund bzw. Verdacht)\nTeststreifen                                 ⃞ o.b.B. Wert:\n⃞ Abweichung:\nSpez. Gewicht                                ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nSedimentuntersuchung                         ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nV. Kotuntersuchung\nParasitologie                                ⃞ o.b.B.\n(Sedimentations-Flotations-Verfahren oder\nimmunologisch) (Empfehlungen des Euro-\n⃞ Abweichung:\npean Scientific Counsel Companion Animal\nParasites ESCCAP)\nGiardien                                     ⃞ negativ\n⃞ positiv\nLetzte Entwurmung                            Datum, Medikament","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022         2447\nVI. Blutuntersuchung\nHämatologie                                  RBC, HCT, HGB, WBC + Differentialblutbild\nBlutchemie                                   ALB, ALB/GLOB, ALKP, ALT, AMYL BUN, BUN/CREA, GLOB,\nCHOL, CREA, GGT, TBIL, GLU, LIPA, PHOS, TP,\nCl, Na, K, Ca, Na/K\n(T4, TSH bei klinischem Verdacht)\nVektor übertragene Infektionen (CVBD) nur    Leishmania sp., Ehrlichia sp., Dirofilaria sp., Babesia sp.,\nbei Verdacht, wenn Hund aus dem Ausland      Anaplasmen, Hepatozoon canis\nbzw. bei klinischem Bild                     Bei Hunden aus dem Ausland zusätzliche länderspezifische Unter-\nsuchungen (Reisekrankheiten-Profil)\nVII. Orthopädischer Untersuchungsgang: Gangbild\nSchritt                                      ⃞ o.b.B.\n⃞ Lahmheit\n⃞ Vore\n⃞ Hire\n⃞ Voli\n⃞ Hili\nTrab                                         ⃞ o.b.B.\n⃞ Lahmheit\n⃞ Vore\n⃞ Hire\n⃞ Voli\n⃞ Hili\nKreis                                        ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nStufen auf und ab                            ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nErheben aus Sitz- und Liegeposition          ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nVIII. Orthopädischer Untersuchungsgang: Palpation Stehend\nHalswirbelsäule                              ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nBrustwirbelsäule                             ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nLendenwirbelsäule                            ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nKreuzbein/Iliosakralgelenk                   ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:","2448         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nProvokationstest Bizepssehne bezüglich        ⃞ o.b.B.\nTendinitis und Ruptur                         ⃞ Abweichung:\nProbe FPC                                     ⃞ o.b.B.\n(Frakturierter processus coronoideus)         ⃞ Abweichung:\nIX. Orthopädischer Untersuchungsgang: Palpation in Seitenlage\n(links und rechts anliegend)\nJede Gliedmaße ist einzeln von distal nach proximal zu untersuchen, beginnend an den Zehengrund-\ngelenken.\nVordergliedmaße links                         ⃞ sämtliche Gelenke o.b.B.\n⃞ Streckschmerz – Lokalisation:\n⃞ Beugeschmerz – Lokalisation:\n⃞ Rotationsschmerz – Lokalisation:\n⃞ Lange Röhrenknochen Druckschmerz – Lokalisation:\nHintergliedmaße links                         ⃞ sämtliche Gelenke o.b.B.\n⃞ Streckschmerz – Lokalisation:\n⃞ Beugeschmerz – Lokalisation:\n⃞ Rotationsschmerz – Lokalisation:\n⃞ Lange Röhrenknochen Druckschmerz – Lokalisation:\nPatellaluxation\n⃞ o.b.B.\n⃞ Grad\nVordergliedmaße rechts                        ⃞ sämtliche Gelenke o.b.B.\n⃞ Streckschmerz – Lokalisation:\n⃞ Beugeschmerz – Lokalisation:\n⃞ Rotationsschmerz – Lokalisation:\n⃞ Lange Röhrenknochen Druckschmerz – Lokalisation:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022 2449\nHintergliedmaße rechts                        ⃞ sämtliche Gelenke o.b.B.\n⃞ Streckschmerz – Lokalisation:\n⃞ Beugeschmerz – Lokalisation:\n⃞ Rotationsschmerz – Lokalisation:\n⃞ Lange Röhrenknochen Druckschmerz – Lokalisation:\nPatellaluxation\n⃞ o.b.B.\n⃞ Grad\nX. Neurologischer Untersuchungsgang\nDrohreaktion       ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\n„Wattebauschtest“  ⃞ o.b.B.\nVisus\n⃞ Abweichung:\nHindernisparcours  ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nHörprobe (zum Beispiel Klatschen,             ⃞ o.b.B.\nlaute Ansprache)                              ⃞ Abweichung:\nHaltung (Kopf, Gliedmaßen)                    ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nPupillarreflex     ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nPalpebralreflex    ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nWeitere\nKopfnerven                 Sensibilitäts-     ⃞ o.b.B.\nprüfung Nase       ⃞ Abweichung:\nSchluckreflex      ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nStellreflex vordere Gliedmaßen                ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nStellreflex hintere Gliedmaßen                ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nFlexorreflex vordere Gliedmaßen               ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nFlexorreflex hintere Gliedmaßen               ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:","2450         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nTricepssehnenreflex                             ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nBicepssehnenreflex                              ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nTibialis-cranialis-Reflex                       ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nPatellarreflex                                  ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nIschiadicusreflex                               ⃞ o.b.B.\n⃞ Abweichung:\nXI. Bildgebende Diagnostik: Röntgen\n(durch einen Fachtierarzt, z. B. von der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetische beeinflussbarer\nSkeletterkrankungen bei Kleintieren e. V. geprüften Gutachter für Hüftgelenksdysplasie (HD) bzw. Ellbogen-\ngelenksdysplasie (ED))\nHüfte\nLendenwirbelsäule l/l\nEllenbogen beidseits l/l und a/p\nXII. Bildgebende Diagnostik: Sonographie (nur bei Verdacht)\nNur bei spezieller Indikation                   ⃞ Herz:\n⃞ Abdomen:\n⃞ Sehnen/Kapsel/Bänder:\n⃞ Umfangsvermehrung:\nXIII. Verhalten bei der Untersuchung (Bei Verdacht auf Verhaltensstörungen ist der Hund einer Tierärztin oder\neinem Tierarzt mit Zusatzbezeichnung/Fachtierarztbezeichnung Verhaltenskunde vorzustellen.)\n⃞ gelassen, desinteressiert                                ⃞ furchtsam-scheu\n⃞ offen-freundlich                                         ⃞ panisch (Fluchtversuche)\n⃞ freundlich-verspielt                                     ⃞ defensiv-aggressiv\n⃞ unterwürfig-sensibel                                     ⃞ offensiv-aggressiv\nXIV. Notwendige weiterführende Untersuchungen\nZum Beispiel, wenn aufgrund erblichen oder einer Rassedisposition beispielsweise Audiometrie bei Hunden mit\nMerlefaktor oder durch andere Befunde oder anderen Untersuchungen, Verdachtsdiagnosen bestehen, die den\nEinsatz als Assistenzhund einschränken oder ausschließen.\nXV. Vorhandensein von Qualzuchtmerkmalen (entsprechend § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung)\n⃞ Ja ___welche ___________\n⃞ Nein","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022      2451\nAnlage 2\n(zu § 5 Absatz 3)\nAusschlussdiagnosen\n1. Nicht einfach behandelbare oder nicht einfach kontrollierbare chronische\nErkrankungen, Stoffwechselstörungen oder organische Erkrankungen\nführen zum Ausschluss (zum Beispiel Epilepsie, Morbus Addison, Morbus\nCushing, generalisierte Demodikose, atopische Dermatitis, Diabetes\nmellitus, Diabetes insipidus, chronische/exokrine Pankreasinsuffizienz,\nkognitive Dysfunktion)\n2. Chronische schmerzhafte, orthopädische Leiden wie Hüftgelenksdysplasie\nab Schweregrad D1, Ellenbogendysplasie ab Grad 1, hochgradige An-\nzeichen für eine lumbosakrale Instabilität oder Übergangswirbel höheren\nGrades, die den Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen, Arthrosen, die\nden Einsatz als Assistenzhund beeinträchtigen, ausgeprägte Tendopathien,\nPatellaluxation ab Grad 3\n3. Hunde, bei denen Körperteile oder Organe entgegen dem Verbot des § 6\ndes Tierschutzgesetzes vollständig oder teilweise amputiert wurden, ins-\nbesondere die Ohren oder die Rute\n4. Hunde mit Qualzuchtmerkmalen entsprechend § 10 der Tierschutz-Hunde-\nverordnung\n5. Obstruktion der oberen Atemwege\n6. Anhaltende Verhaltensstörungen (wie etwa gesteigertes aggressives oder\nängstliches Verhalten)\n7. Verlust oder Einschränkung von Sinneswahrnehmungen (zum Beispiel Ein-\nschränkungen des Hörens, Sehens)","2452       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 3\n(zu § 5 Absatz 4 Satz 1)\nAttest\nEin Attest zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1\nund dem Prüfer nach § 15 Absatz 2 Nummer 3 muss folgende Angaben ent-\nhalten:\n1. Ausstellende Tierärztin/ausstellender Tierarzt,\n2. Angaben zur Hundehalterin/zum Hundehalter: Name, Vorname, Anschrift,\n3. Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und\nWurftag,\n4. Grund der Vorstellung,\n5. eine Bestätigung, dass der Hund am Tag der Untersuchung die zur Aus-\nbildung und zum Einsatz als Assistenzhund erforderliche gesundheitliche\nEignung besitzt,\n6. eine Angabe darüber, ob die gesundheitliche Eignung am Tag der Unter-\nsuchung auf eine Assistenzhundeart nach § 3 Absatz 1 begrenzt ist,\n7. Ort und Datum der Ausstellung,\n8. Unterschrift der verantwortlichen Tierärztin/des verantwortlichen Tierarztes\nund\n9. Bestätigung, dass dem Attest der Befunderhebungsbogen sowie ggf. Unter-\nsuchungsergebnisse weiterführender Untersuchungen beiliegen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022             2453\nAnlage 4\n(zu § 8 Absatz 3 und § 21 Absatz 1 Nummer 5)\nAusbildungsinhalt\n1. Schulung des Sozial- und Umweltverhaltens sowie des Gehorsams (alle Assistenzhundearten)\nSchulung des Sozial- und Umweltverhaltens                       Schulung des Gehorsams\nReaktionsschulung in Bezug auf Menschen (auch Schulung, an der Leine und ohne Leine zu folgen und\nMenschenmengen) mit aus Perspektive des Hundes zu begleiten\nungewöhnlichem Erscheinungsbild, ungewöhnlichen\nund unterschiedlichen Bewegungsmustern sowie\nderen Verhaltensweisen. Dies umfasst insbesondere\nauch die Duldung von Hilfeleistungen durch Dritte.\nReaktionsschulung in Bezug auf Kinder, Artgenossen Schulung, die Signale für Sitzen, Liegen und Bleiben\nund andere Tiere und deren Verhalten, auch wenn der (auch mit Ablenkungen) zu befolgen\nHund unangeleint (frei) läuft\nSchulung des Verhaltens bei der Benutzung von Fahr- Schulung, Rückruf- und Abbruchsignale zu befolgen\nstühlen und Treppen sowie der Benutzung von ver-\nschiedenen Türen\nSchulung des Verhaltens in öffentlichen Orten\n(insbesondere Straßenverkehr, Geschäfte, Arztpraxis,\nRestaurant, Café) sowie des Verhaltens in der\nWohnung des Menschen, wenn dieser nicht zu Hause\nist\nReaktionsschulung in Bezug auf akustische, visuelle,\ntaktile und geruchliche Reize sowie Futterreize, auch\nim Freilauf\nBedarfsorientierte Schulung des Verhaltens bei der\nBenutzung von Verkehrsmitteln wie etwa Ein- und\nAussteigen sowie die Benutzung von Kraftfahrzeug,\nSonderfahrdienst, Bus, Bahn, Tram sowie anderen\nBeförderungsmitteln wie Fähre, Gondel, Seilbahn.\nDie Auswahl der Beförderungsmittel ist angepasst an\ndie jeweiligen individuellen Umstände, wobei mindes-\ntens die Benutzung eines Personenkraftfahrzeugs\noder eines Verkehrsmittels des öffentlichen Nah- oder\nFernverkehrs geschult werden muss.\n2. Hilfeleistungen\na) B l i n d e n f ü h r h u n d e\nDer Blindenführhund lernt in der Ausbildung, den Menschen selbstständig sicher durch den allgemeinen\nVerkehr zu führen und dabei auf die ihm antrainierten Hör- und anderen Zeichen des Menschen sowie\nauf Umweltsignale zu reagieren. Während der Ausbildung trainiert der Hund, im Führgeschirr zu gehen\nund – jeweils situationsangemessen – ihm gegebene Signale zu befolgen oder sich ihnen aktiv zu wider-\nsetzen. Signale bei der Führarbeit zu befolgen oder im Einzelfall nicht zu befolgen, ist eine Hilfeleistung, die\nauf die Anforderungen an den Gehorsam aufbaut. Der Ausbildungsinhalt umfasst die Hilfeleistungen H1\nbis H9 sowie die sonstige Leistung S1.\nNummer                        Hilfeleistung                                Beschreibung\nH1          Umgehen beziehungsweise Anzeigen von Bewegliche und unbewegliche Hindernisse umgeht\nHindernissen                              oder zeigt der Hund dem Menschen an. Je nach\nUmweltsituation und Beschaffenheit des Hindernisses\nkann dies beispielsweise durch Stehenbleiben oder\nVerzögern erfolgen.\n– Um Seitenhindernisse führt der Hund seitlich in\nausreichendem Abstand herum.\n– Um Bodenhindernisse führt der Hund herum oder\nzeigt sie an. Hindernisse, die der Mensch überstei-\ngen kann (z. B. querliegendes Brett, Füllschlauch\neiner Heizölleitung usw.), zeigt der Hund durch\nStehenbleiben an und führt nach entsprechender\nAufforderung über das Hindernis.","2454    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nNummer                Hilfeleistung                                       Beschreibung\n– Flache Hindernisse zeigt der Hund etwa durch\nVerzögern des Gehtempos an. Bodenvertiefun-\ngen (wie Bahnsteigkanten, offene Kanalschächte,\nBaugruben) passiert der Hund mit genügen-\ndem seitlichen Abstand, oder er bleibt davor-\nstehen.\n– Um Höhenhindernisse, die der Hund unterlaufen,\nan denen sich der Mensch aber stoßen könnte\n(zum Beispiel Schranken, überhängende Zweige,\nBriefkästen), führt der Hund mit genügendem seit-\nlichen Abstand herum.\n– Bei Totalabsperrungen (beispielsweise an Bau-\nstellen oder durch parkende Autos) umgehen der\nHund und der Mensch das Hindernis situations-\nangemessen und sicher. Bei Totalabsperrung von\nBürgersteigen führt der Hund beispielsweise an\ndie Bordsteinkante. Auf Signal des Menschen führt\nder Hund über die Fahrbahn (sichere Überquerung)\noder er umgeht die Absperrung auf der Fahrbahn.\nNach Passieren der Absperrung zeigt er den Bord-\nstein an und setzt den Weg auf dem Bürgersteig\nfort.\n– Mobile Hindernisse (wie Fußgängerinnen und Fuß-\ngänger, Skaterinnen und Skater, Radfahrende\nusw.) umgeht der Hund mit ausreichendem Ab-\nstand.\n– Durch Engstellen führt der Hund in angemessen\nverlangsamtem Führtempo oder er zeigt sie durch\nStehenbleiben an.\nH2     Verhalten in Gefahrensituationen            Der Hund erkennt – soweit möglich – eine Gefahren-\nsituation rechtzeitig und reagiert angemessen darauf.\nEr bleibt beispielsweise stehen, auch wenn ein Signal\n(verbales oder nonverbales Signal oder ein ver-\nänderter Zustand) bereits gegeben wurde.\nBeispielsweise zeigt der Hund Abgründe wie an Bahn-\nsteigkanten oder ungesicherten Baugruben, denen\nsich Mensch und Hund frontal nähern, durch Stehen-\nbleiben an oder er führt davon weg, so dass er\nzwischen Abgrund und Mensch geht. Entlang von\nAbgründen (wie beispielsweise an Bahnsteigkanten\noder Rampen) führt der Hund mit ausreichendem\nSeitenabstand.\nH3     Verhalten bei Bordsteinkanten               Der Hund führt bis zu Bordsteinkanten und hält an;\ndas gilt für Bordsteinkanten jeder Höhe, auch für\nabgesenkte. Auf entsprechendes Signal führt er\nweiter.\nH4     Verhalten bei Straßenüberquerungen, Be- – Straßen überquert der Hund erst auf entsprechen-\ngehen von Bürgersteigen und Straßen            des Signal. Der Hund führt direkt und geradlinig\nüber die Fahrbahn zur gegenüberliegenden Bord-\nsteinkante.\n– Auf Straßen mit Bürgersteig führt der Hund, soweit\nmöglich, auf dem Gehweg und hält dort möglichst\ndie Mitte ein. Er führt, sofern er nicht unbeweg-\nlichen oder beweglichen Hindernissen ausweichen\nmuss, in gerader Richtung. Er führt, solange ihm\nkein anderes Signal gegeben wird, bis zur Bord-\nsteinkante der nächsten Querstraße und bleibt\nunmittelbar vor dieser stehen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022             2455\nNummer                Hilfeleistung                                       Beschreibung\n– Auf Straßen ohne Bürgersteig führt der Hund\nselbstständig oder auf Signal des Menschen am\nlinken oder rechten Rand und zeigt einmündende\nStraßen oder Wege an. Nach der Umgehung von\nHindernissen kehrt er wieder zurück auf die Lauf-\nlinie. Auf Straßen ohne Bürgersteig außerhalb\ngeschlossener Ortschaften führt der Hund gemäß\nder Straßenverkehrsordnung äußerst links, wenn\nzumutbar.\n– Auf entsprechendes Signal sucht der Hund einen\ngekennzeichneten Fußgängerüberweg (zum Bei-\nspiel Zebrastreifen) auf und zeigt ihn durch Stehen-\nbleiben an.\n– Auf entsprechendes Signal führt der Hund zu einer\nAmpel und zeigt sie beispielsweise durch Stehen-\nbleiben oder Berühren am Ampelmast an.\nH5     Verhalten bei und auf Treppen, Roll- – Auf entsprechendes Signal sucht der Hund Trep-\ntreppen und Fahrsteigen (Laufbändern)          pen und zeigt sie durch Anhalten an. Bei aufwärts-\nführenden Stellen stellt der Hund die Vorderpfote\nauf die unterste Stufe. Die Treppen begeht der\nHund nur auf Signal. Er geht dabei flüssig und in\neinem Tempo, das der Situation und den Bedürf-\nnissen des Menschen angemessen ist.\n– Rolltreppen und Fahrsteige (Laufbänder) betritt der\nHund nicht.\nH6     Benutzen von Verkehrsmitteln                Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausstieg\neines Verkehrsmittels und zeigt diesen an. Er steigt\nauf Signal zusammen mit dem Menschen ein bzw. aus.\nIst ein gleichzeitiges Einsteigen nicht möglich, so hat\nder Hund aus Sicherheitsgründen vorauszugehen.\nBeim Aussteigen geht der Mensch voraus.\nH7     Verhalten in oder bei Gebäuden               – Auf Signal führt der Hund zum Ein- bzw. Ausgang\nvon Gebäuden oder Räumen und zeigt, sofern vor-\nhanden, die Ein- und Ausgangstür an.\n– Während eines Einkaufs oder Restaurantbesuches\nverhält sich der Hund ruhig und zurückhaltend,\nohne Dritte zu belästigen und bleibt an der Stelle\nliegen, die ihm zugewiesen wurde.\nH8     Losgehen, Ändern von Richtung und – Auf das entsprechende Signal geht der Hund los.\nGeschwindigkeit, Nachfolgen                  – Auf entsprechendes Signal ändert der Hund aus\ndem Stand bzw. aus der Bewegung die Richtung.\n– Auf entsprechendes Signal läuft der Hund schneller\nbzw. langsamer. Das Führtempo ist der Umwelt-\nsituation und den Bedürfnissen des Menschen\nangepasst.\n– Auf Signal folgt der Hund einer bestimmten Person\nund führt dabei weiterhin sicher (z. B. um Hinder-\nnisse herum).\nH9     Aufsuchen und Anzeige von Sitzgelegen- – Auf Signal führt der Hund zu einer freien Sitz-\nheiten und anderer Ziele/markanter             gelegenheit und zeigt diese an.\nPunkte\n– Auf entsprechendes Signal sucht der Hund andere\nZiele (z. B. Verkaufsschalter, Kasse, Fahrstuhl,\nHaltestelle, Briefkasten) auf und zeigt sie an.","2456       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nS1 Sonstige Leistung\nGeschult wird die Selbstständigkeit, die Arbeits- und Zugfreude und die Belastbarkeit des Hundes sowie die\nKonstanz der Führleistung.\nb) M o b i l i t ä t s a s s i s t e n z h u n d\nDer Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3\nbis H13 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei die Hilfeleistungen H3 bis H13 durch bis zu drei sonstige Hilfe-\nleistungen (H14) oder jeweils durch eine bei H2 aufgeführte einzelne Notfallmaßnahme ersetzt werden\nkönnen.\nNummer                            Hilfeleistung                              Beschreibung\nH1            Apportieren von Objekten                  Auf Signal hebt der Hund einen Gegenstand auf, hält\noder trägt ihn, bis er das Signal erhält, den Gegen-\nstand koordiniert dem Menschen anzureichen oder\nan einem angewiesenen Ort abzulegen.\nH2            Ausführen einer Notfallmaßnahme wie       Der Hund führt auf Signal eine bestimmte Notfallmaß-\nnahme aus: Zum Beispiel holt er das Telefon, eine\n–  Telefon holen                          Hilfsperson oder bestimmte Notfallmedikamente.\n–  Hilfsperson holen                      Oder der Hund läuft auf Signal zu einer vorher ge-\n–  Notrufknopf drücken                    nannten   Person,   um  diese  darauf aufmerksam    zu\nmachen, dass Hilfe benötigt wird oder der Hund bellt\n–  Bellen oder Laut geben auf Signal oder auf Signal des Menschen, um auf eine Notsituation\n–  Medikamente bringen                    aufmerksam zu machen. Falls erforderlich, öffnet der\nHund dazu Türen, überwindet Treppen oder andere\nBarrieren.\nH3            Schalter bedienen                         Der Hund betätigt auf Signal hin mit der Nase oder der\nPfote den erwünschten Schalter von Einrichtungen\nwie etwa Licht, Notrufknopf, Fahrstuhl, Ampeltaster,\nToilettenspülung sowie Schalter von Elektrogeräten\nwie etwa Staubsauger.\nH4            Türen öffnen, aufhalten und schließen     Der Hund öffnet und schließt auf Signal eine Zimmer-\noder Wohnungstür. Bei Türen, die selbst schließen,\nhält er die Tür weit und lang genug offen, so dass\nder Mensch hindurchgehen oder hindurchfahren kann.\nH5            Unterstützung beim An- und/oder Aus- Der Hund zieht auf Signal mit dem Maul das              ge-\nziehen                                    wünschte Kleidungsstück an und/oder aus, ohne      das\nKleidungsstück dabei zu beschädigen. Winkel,        Art\nund Krafteinsatz lernt der Hund an individuellen   Be-\ndürfnissen auszurichten.\nH6            Handrollstuhl oder Rollator heranziehen   Der Hund zieht auf Signal den Handrollstuhl oder\nRollator zu seinem Menschen heran. Position und\nAbstand sind hierbei individuell von Situation und\nindividuellem Bedarf abhängig, um z. B. sicheres Um-\nsetzen zu ermöglichen.\nH7            Türen oder Schubladen öffnen              Der Hund öffnet auf Signal eine Schublade oder Tür\n(auch Schranktür) etwa durch Ziehen oder Anstupsen.\nH8            Unterstützung bei der Hausarbeit          Der Hund unterstützt bei der Erledigung der Hausar-\nbeit (etwa bei der Wäsche). Hierzu kann es je nach\nBedarf notwendig sein, dass er beispielsweise\nWäsche aus der Maschine anreicht, einen Wäsche-\nkorb zum Wäscheständer zieht, Wäsche sowie\nheruntergefallene Wäscheklammern anreicht und den\nWäscheklammerbeutel hält.\nH9            Packtasche tragen einschließlich Auf- Der Hund trägt eine ergonomisch individuell zu ihm\nund Absetzen                              passende Packtasche auf dem Rücken, in der bei-\nspielsweise der Einkauf verstaut werden kann. Der\nHund lernt, sich sicher mit der Packtasche im privaten\nund öffentlichen Bereich zu bewegen. Das Gewicht\nder Packtasche samt Inhalt darf 15 % des Körper-\ngewichts des Hundes nicht überschreiten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022                  2457\nNummer                            Hilfeleistung                                Beschreibung\nH10          Hand auf eine Armlehne oder ein Steuer- Der Hund unterstützt den Menschen dabei, dessen\nelement (Schaltung) schieben               Hand oder Arm auf Armlehne, Rollstuhlschaltung,\nSchoß etc. zu platzieren, wenn dies aus eigener Kraft\nnicht möglich ist, beispielsweise indem der Hund\nseine Schnauze unter den Arm legt und diesen auf\ndie Armlehne zurückschiebt.\nH12          Aufräumen und Müll entsorgen               Auf Signal bringt der Hund den Gegenstand zum Müll-\neimer und entsorgt diesen gezielt im Eimer. Hierbei\nbenötigt er keinen Sichtkontakt zu seinem Menschen\nund öffnet solche Türen, die ihm den Weg zum Müll-\neimer versperren.\nH13          Hilfsmittel wie Beatmungsgerät tragen Der Hund trägt ein Hilfsmittel wie etwa ein kleines\noder ziehen                                Beatmungsgerät für seinen Menschen oder zieht ein\ngrößeres Beatmungsgerät.\nH14          Sonstige Hilfeleistung                     Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach\nEine Hilfeleistung, die sich nach dem in- den Anforderungen des Einzelfalls.\ndividuellen Bedarf richtet und mindestens\neine der folgenden Anforderungen erfüllt:\n1. Die Hilfeleistung ersetzt ganz oder\nteilweise eine ausgefallene Körper-\nfunktion oder ermöglicht die Erfüllung\nvon Grundbedürfnissen des täglichen\nLebens. Zu den Grundbedürfnissen\ndes täglichen Lebens gehören Körper-\nfunktionen wie Gehen, Stehen, Trep-\npensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen,\nSehen, Hören, Nahrungsaufnahme\nund die Ausscheidung, das selbst-\nständige Wohnen und das Erschließen\neines gewissen körperlichen und\ngeistigen Freiraumes und die Kommu-\nnikation zur Vermeidung von Verein-\nsamung.\n2. Die Hilfeleistung gleicht die mit der\nFunktionsbeeinträchtigung verbundene\noder im Falle der Vorbeugung zu er-\nwartende Teilhabestörung aus, mildert\ndiese, wendet sie ab oder beeinflusst\nsie in sonstiger Weise günstig, um\ndie Selbstbestimmung und gleich-\nberechtigte Teilhabe am Leben in der\nGesellschaft zu fördern und Benach-\nteiligungen von Menschen mit Be-\nhinderungen zu vermeiden oder ihnen\nentgegenzuwirken.\nc) S i g n a l a s s i s t e n z h u n d\nDer Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3\nbis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, wobei diese jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch\ndie weitere Anzeige eines Geräuschs aus der Hilfeleistung H1 ersetzt werden können.\nNummer                            Hilfeleistung                                Beschreibung\nH1           Mindestens zwei der folgenden Geräusche Der Hund zeigt mindestens zwei Geräusche durch\nein Anzeigeverhalten (zum Beispiel durch Stupsen\n– Türklingel                              mit der Nase, Kratzen am Bein oder Anspringen) oder\n– Krankenwagen-, Feuerwehr- und           das Bringen eines bestimmten Gegenstandes an. Der\nPolizeisirene                           Mensch wird nach jedem Anzeigen eines Geräusches,\nauch nach Aufforderung durch den Menschen\n– Kraftfahrzeughupe\n(etwa durch eine entsprechende Gebärde), zur Ge-\n– Vorname und Name                        räuschquelle geführt.\n– Rufen, Weinen oder Schreien\ndes eigenen Kindes","2458        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nNummer                       Hilfeleistung                                    Beschreibung\n– Klopfen\n– Nähern von Menschen\ndurch ein Anzeigeverhalten anzeigen und\nzur Geräuschquelle führen oder durch ein\nbestimmtes Verhalten auf die Geräusch-\nquelle aufmerksam machen.\nH2         Rauchmelder anzeigen                        Der Hund zeigt den Signalton eines Rauchmelders an.\nAnstatt den Menschen zum Geräusch zu führen, zeigt\ner durch ein eindeutiges, nur Rauchmelder betreffen-\ndes Verhalten, die Gefahr an. Das jeweilig trainierte\nAnzeigeverhalten muss der Situation angemessen\nund effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender\nBeachtung und penetrant.\nH3         Bestimmte Verkehrssituationen anzeigen Der Hund zeigt bestimmte Verkehrssituationen an, aus\ndenen eine Gefahrsituation für den Menschen entste-\nhen könnte. Dies könnte etwa ein sich dem Menschen\nvon hinten näherndes Kraftfahrzeug, Fahrrad oder\nsonstiges Fahrzeug sein.\nH4         Ein Familienmitglied oder einen Dritten Der Hund holt nach Aufforderung durch den Men-\nholen                                       schen ein Familienmitglied oder einen Dritten.\nH5         Nachricht zu einer anderen Person brin- Der Hund transportiert eine Nachricht vom oder zum\ngen                                         Menschen zu oder von einer anderen Person.\nH6         Verlust von Gegenständen anzeigen           Der Hund macht den Menschen darauf aufmerksam,\nwenn ihm Gegenstände herunterfallen.\nH7         Wecker Klingeln anzeigen                    Der Hund zeigt das Klingeln durch ein Anzeigeverhal-\nten (vgl. H1) oder das Bringen des Weckers an.\nH8         Telefonklingeln oder Klingeln des Smart- Der Hund zeigt das Klingeln eines Telefons oder\nphones anzeigen                             Smartphones an.\nH9         Haushaltsgeräusche (wie etwa Eieruhr, Wie bei H8\nkochendes Wasser)\nH10        Eingang von Emails                          Wie bei H8\nH11        Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung     Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach\nVgl. unter Buchstabe b) H14                 den Anforderungen des Einzelfalls.\nd) W a r n - u n d A n z e i g e a s s i s t e n z h u n d\nDer Ausbildungsinhalt umfasst mindestens die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3\nbis H10 aufgeführten Hilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H11) oder durch eine\nNotfallmaßnahme der Hilfeleistung H2 ersetzt werden können.\nNummer                       Hilfeleistung                                    Beschreibung\nH1         Zuverlässiges Warnen oder Anzeigen          Der Warnhund warnt den Menschen mit einem ein-\nder medizinischen Notsituation/eines ver-   deutigen Warnverhalten zuverlässig zu allen Tages-\nänderten körperlichen Zustands oder ei-     und Nachtzeiten in jeder Situation, bevor die medizi-\nnes Allergens an bekannten und unbe-        nische Notsituation eintritt. Das jeweilig trainierte\nkannten Orten                               Anzeigeverhalten muss der Situation angemessen\nund effektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be-\nachtung und penetrant. Der Anzeigehund zeigt eine\neingetretene medizinische Notsituation (gegebenen-\nfalls auch einen anaphylaktischen Schock) oder den\npotentiellen Auslöser einer medizinischen Notsituation\n(zum Beispiel ein Allergen) durch ein bestimmtes An-\nzeigeverhalten (etwa Stupsen, Lecken, Pfote auflegen,\nGegenstand bringen, Bellen) an. Für den Fall einer\nAllergenanzeige kann der Hund das Allergen im Raum\n(auch in oder auf Gegenständen wie etwa Teller und\nTablett) und in der direkten Umgebung des Menschen\nanzeigen. Außerdem zeigt der Hund durch ein be-\nsonderes Anzeigeverhalten auch an, wenn sich\nam durchsuchten Ort kein Allergen befindet (Negativ-\nAnzeige).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022                2459\nNummer                  Hilfeleistung                                      Beschreibung\nBei Bellen als Anzeigeverhalten kann der Hund in der\nNähe des Menschen bleiben und alarmiert durch das\nBellen eine andere Person etwa in der Wohnung oder\nim Geschäft.\nH2      Zuverlässiges Ausführen einer Notfall- Ist die Notsituation eingetreten, führt der Hund auf\nmaßnahme (es genügt eine der nachfol- Signal eine Notfallmaßnahme aus. Zum Beispiel holt\ngenden Maßnahmen):                          er das Telefon, damit der Mensch selbst etwa Ange-\nhörige oder den Rettungswagen verständigen kann\n– Telefon holen                             oder eine Betreuungsperson diese anrufen kann. Falls\n– Notfallmappe bringen                      für die Notfallmaßnahme erforderlich, weckt der Hund\nden Menschen. Der Hund reagiert in bestimmten Not-\n– Medizinische Geräte, Notfallmedika- fallsituationen, ohne dass er ein gesondertes Signal\nmente oder andere notwendige Hilfs- vom Menschen erhält (z. B. bei Bewusstlosigkeit des\nmittel bringen                           Menschen).\n– Hilfe holen, z. B. einen Angehörigen\n– Notrufknopf drücken\n– Bellen oder Lautgeben auf Signal\nH3      Wecken bei Wecker Klingeln                  Schläft der Mensch zum Beispiel als Folge einer\nMedikamenteneinnahme so tief, dass er nicht auf\neinen Wecker reagiert, weckt der Hund ihn, sobald\nder Wecker klingelt.\nH4      Anzeigen des Alarms eines medizinischen Der Hund zeigt durch ein Anzeigeverhalten (etwa\nGeräts                                      durch Stupsen oder Pfote auflegen) an, wenn ein\nAlarm eines medizinischen Geräts einen medizini-\nschen Notfall oder einen Fehler signalisiert, der sofor-\ntiges Handeln erfordert. Das jeweilig trainierte An-\nzeigeverhalten muss der Situation angemessen und\neffektiv sein, also steigernd bei ausbleibender Be-\nachtung und penetrant.\nH5      Türen öffnen in Notsituation                Wenn der Mensch bewusstlos ist und Angehörige\noder der Rettungsdienst eintreffen, um zu helfen,\nöffnet der Hund ihnen die Eingangstür und lässt sie\neintreten.\nH6      Lichtschalter bedienen                      Auf Signal schaltet der Hund das Licht an und aus.\nH7      Taktile Stimulation                         Während eines Anfalls oder einer Schlafattacke leckt\nder Hund den Menschen an einer auf die individuellen\nBedürfnisse des Menschen abgestimmten Stelle am\nKörper (z. B. Gesicht, Hände), um dem Menschen\ndurch die taktile Stimulation zu helfen wieder zu sich\nzu kommen, ihm Sicherheit zu vermitteln und ihm zu\nhelfen, sich schneller orientieren zu können.\nH8      An die Medikamenteneinnahme oder Mit- Täglich erinnert der Hund bei bestimmten wieder-\nnahme erinnern                              kehrenden Situationen (zum Beispiel Frühstück) an\ndie Einnahme von Medikamenten, indem er zum Bei-\nspiel die Medikamententasche bringt, oder den Men-\nschen beim Verlassen des Hauses an die Mitnahme\nder Medikamententasche erinnert.\nH9      Sicher nach Hause oder an einen siche- Ist der Mensch direkt vor der drohenden Notsituation\nren Ort bringen                             oder danach nicht mehr aufnahmefähig oder über-\nkommt ihn starke Schläfrigkeit, führt ihn der Hund an\neinen sicheren Ort oder – nach der Notsituation – nach\nHause.\nH11     Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung     Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach\nVgl. unter Buchstabe b) H14                 den Anforderungen des Einzelfalls.","2460        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\ne) P S B - A s s i s t e n z h u n d\nDie Ausbildung umfasst die Hilfeleistungen H1 und H2 sowie drei weitere der unter H3 bis H13 aufgeführten\nHilfeleistungen, die jeweils durch eine Sonstige Hilfeleistung (H14) oder eine Hilfeleistung aus H1 oder H2\nersetzt werden können.\nNummer                         Hilfeleistung                                Beschreibung\nH1         Sicherheit geben                           Der Hund gibt dem Menschen auf Signal durch seine\nNähe oder Berührung in verschiedenen Situationen\nund Orten Sicherheit und Nähe. Oder er setzt, stellt\noder legt sich auf Signal zwischen seinen Menschen\nund einen anderen Menschen, um eine Distanz zu\nschaffen. Dabei darf der Hund keine Aggressionen\ngegenüber Dritten zeigen.\nH2         Notfallmaßnahme ausführen                  Der Hund leistet in einer bestimmten Notsituation je\nnach persönlichen Bedarf Hilfe.\nDies kann dadurch geschehen, dass\n– der Hund den Menschen zu der nächsten freien\nSitzgelegenheit bringt,\n– der Hund seinen Menschen auf Signal zurück nach\nHause bringt (Wobei zu berücksichtigen ist, dass\nder Hund den Menschen nur nach Hause bringen\nkann, wenn eine bestimmte Distanz zum Wohnort\nnicht überschritten wurde. Es ist daher nicht erfor-\nderlich, dass der Hund den Menschen von jedem\nbeliebigen Ort nach Hause bringt.),\n– der Hund seinen Menschen zum Beispiel durch das\nAuflegen einer Pfote oder Anstupsen beruhigt und\nihn gegebenenfalls ablenkt,\n– der Hund bei eindeutigen Anzeichen eines ver-\nänderten Zustandes des Menschen, der sofortige\nMaßnahmen durch den Menschen oder seine An-\ngehörigen erfordert, wie etwa Stressreduktion, Ein-\nsatz von Medikamenten oder in der Verhaltens-\ntherapie erlernten Fertigkeiten, durch ein Anzeige-\nverhalten anzeigt,\n– der Hund bei Schlaflosigkeit Tiefendruck ausübt,\nindem er sich zum Beispiel auf die Beine oder in\nden Schoß des Menschen legt oder eine Gewichts-\ndecke bringt,\n– der Hund durch das Überbringen eines Zettels\nan Dritte Hilfe holt, falls der Mensch sich in einer\nSituation nicht ausdrücken kann,\n– der Hund einen Dritten zur Hilfe holt, einen Notfall-\nknopf drückt oder eine ähnliche Handlung vornimmt,\n– der Hund in einer Krise auf Signal das Telefon bringt,\n– der Hund bei entsprechend nachvollziehbaren, er-\nlernten Anzeichen Dissoziationen, Flashbacks,\nAlpträume und Panikattacken durch taktile Stimu-\nlation unterbricht und den Menschen anschließend\nbei Bedarf beruhigt,\n– der Hund auf Signal den nächsten Ausgang – zum\nBeispiel in einem Supermarkt – findet, wenn der\nMenschen Panik bekommt oder dissoziiert.\nH3         Straßenübergänge anzeigen und für Der Hund bleibt automatisch an jedem Straßenüber-\nsichere Fortbewegung im Straßenverkehr gang stehen und lehrt so den Menschen auch stehen-\nsorgen                                     zubleiben und nicht einfach über die Straße zu laufen.\nDer Hund bleibt sofort auf dem Fußweg stehen, wenn\nein Auto aus einer Ausfahrt fährt, um den Menschen vor\nder Gefahr des herausfahrenden Autos zu schützen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022                2461\nNummer                   Hilfeleistung                                      Beschreibung\nH4        An die Medikamenteneinnahme erinnern       Der Hund reagiert auf einen festgelegten Signalton\n(z. B. durch einen Wecker) indem er an die Einnahme\nder Medikamente – etwa durch Bringen der Medika-\nmententasche – erinnert.\nH5        Objekte apportieren                        Der Hund bringt seinem Menschen auf Signal be-\nnötigte Gegenstände und hebt heruntergefallene\nGegenstände auf.\nH6        Rauchmelder anzeigen                       Der Hund zeigt das Ertönen des Rauchmelders an und\nbringt den Menschen zum Ausgang.\nH7        Kommunikation übernehmen                   Kann der Mensch in der Öffentlichkeit nicht antworten\noder sprechen, überreicht der Hund eine Karte mit\nInformationen.\nH8        Anzeigen eines Wecksignals und Wecken Der Hund zeigt ein Wecksignal an und weckt den\nMenschen.\nH9        Schlüssel finden und bringen               Der Hund sucht, findet und bringt den Schlüssel oder\nähnliche wichtige Gegenstände, wenn der Mensch\nsich nicht mehr erinnern kann, wo in der Wohnung er\nden Schlüssel platziert hat.\nH10       Lichtschalter bedienen (auch in dunklen Der Hund kann auf Signal das Licht an- und aus-\nRäumen)                                    schalten.\nH11       An Waschroutine erinnern                   Eine Klingel ertönt täglich zur selben Zeit und der\nHund bringt den Menschen auf dieses Signal ins\nBadezimmer.\nH12       Suche von hilflosen Personen               Läuft eine hilflose Person, insbesondere ein Kind un-\nbemerkt weg, sucht der Hund die Person auf Signal\nzeitnah und im Nahbereich der Wohnung oder des\nOrts, an dem die Person entlaufen ist.\nH13       Durch eine Menschenmenge führen            Der Hund führt seinen Menschen auf Signal durch\neine Menschenmenge, beispielsweise durch wartende\nMenschen vor dem Fahrstuhl oder eine Menge in der\nInnenstadt.\nH14       Erbringen einer Sonstigen Hilfeleistung    Der Inhalt der Hilfeleistung richtet sich individuell nach\nVgl. unter Buchstabe b) H14                den Anforderungen des Einzelfalls.\n3. Theoretische Sachkunde\nZur theoretischen Ausbildung gehört die Vermittlung und Aneignung der erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf\nTierschutz, Haltung, Gesundheit, Wesen und Verhalten des Assistenzhundes. Dazu zählen Kenntnisse über\n– die tägliche Versorgung (Ernährung (auch in Bezug auf Hygieneaspekte einer eventuellen Rohfütterung),\nGesundheitsfürsorge, Pflege, artgemäße Haltung, Auslastung und Beschäftigung sowie Ruhebedürfnis des\nHundes),\n– das Verhalten eines Assistenzhundes, insbesondere als Teil einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft\nsowie rassespezifische Merkmale unterschiedlicher Hunderassen,\n– die Grundlagen der Kommunikation von und mit Assistenzhunden, Lerntheorie und Erziehung,\n– die für die Haltung eines Assistenzhundes maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie\n– die Anzeichen für eine Überlastung des Assistenzhundes.","2462       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 5\n(zu § 12 Absatz 3 Satz 1)\nAusbildungsnachweis\nDie Dokumentation der Ausbildung muss die folgenden Angaben enthalten:\n1. Angaben zur Ausbildungsstätte: Name der Ausbildungsstätte, fachlich\nverantwortliche Person für die Ausbildung\n2. Angaben zum Menschen mit Behinderungen: Vorname, Name, Adresse, Ge-\nburtsdatum\n3. Bei Beteiligung einer Bezugsperson an der Ausbildung: Vorname, Name,\nAdresse und Geburtsdatum der Bezugsperson\n4. Angaben zum Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Mikrochip-Nummer und\nWurftag\n5. Ergebnis und Begründung der generellen Eignungsprüfung (§ 9)\n6. Ergebnis und Begründung der konkret-individuellen Eignungsprüfung (§ 10)\n7. Art der Ausbildung (Fremdausbildung oder Selbstausbildung)\n8. Inhalt der vermittelten Ausbildungsleistung mit Angabe von inhaltlichem und\nzeitlichem Umfang sowie Datum, an dem die jeweilige Ausbildungsleistung\nerbracht wurde\n9. Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben durch die fachlich verantwort-\nliche Person","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022                2463\nAnlage 6\n(zu § 16 Absatz 1 Satz 3, § 21 Absatz 1 Nummer 5)\nPrüfung\n1. Allgemeines\nDie Prüfung beinhaltet einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Prüfung findet in ab-\nlenkungsarmer und ablenkungsreicher Umgebung in der Regel am Wohnort des Prüfungskandidaten oder der\nPrüfungskandidatin statt und wird von Fachprüferinnen und Fachprüfern durchgeführt. Der Prüfungskandidat\noder die Prüfungskandidatin oder die Ausbildungsstätte können hierzu Orte vorschlagen, die Möglichkeiten\nzum Testen der verschiedenen Prüfungsinhalte bieten. Die Fachprüfer und Fachprüferinnen können hiervon\nnach Bedarf unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin abweichen. Prüfungssituationen können auch gestellt werden, insgesamt soll jedoch das übliche\nAlltagsverhalten im Vordergrund stehen. Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin hat sich zu Beginn\nder Prüfung durch Vorlage eines Lichtbildausweises auszuweisen. Die Fachprüfer und Fachprüferinnen über-\nprüfen auch die Identität des Hundes.\nDer Hund darf nach einer Prüfungsaufgabe angemessen belohnt werden. Hilfsmittel wie Clicker, Pfeife oder\nSpielzeuge sind grundsätzlich erlaubt, sie werden dem Fachprüfer vor der Prüfung angezeigt. Der Hund sollte\nwährend der Prüfung grundsätzlich angeleint sein, es sei denn, die Aufgabe erfordert das Ableinen des\nHundes. Auf Wunsch darf ein Dritter den Prüfungskandidaten oder die Prüfungskandidatin bei der Prüfung\nbegleiten, allerdings ohne dabei Einfluss auf die Prüfung zu nehmen oder in das Prüfungsgeschehen ein-\nzugreifen. Die Bezugsperson (siehe hierzu auch unter Ziffer 7) ist kein Dritter.\n2. Prüfungsinhalt\nSofern in der Prüfungsaufgabe selbst die Ausführung oder das Zeigen eines bestimmten Verhaltens beschrie-\nben ist, handelt es sich dabei immer um die Beschreibung einer mit „gut“ zu bewertenden Ausführung der\nAufgabe oder eines mit „gut“ zu bewertenden Verhaltens.\na) Prüfungsaufgaben zum Sozial- und Umweltverhalten\naa) in Bezug auf Kinder\nDem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und dem angeleinten Hund begegnen im ge-\nringen Abstand Kinder, die Gemeinschaft geht an Kinderspielplätzen oder einem belebten Schulhof\nvorbei oder der Hund wird von Kindern angesprochen. Dabei verhält sich der Hund ruhig, ausge-\nglichen, sozial sicher und freundlich; er ist jederzeit kontrollierbar. Er bleibt in niedriger Erregungslage\nund zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst, er orientiert sich an dem Prüfungskandidaten oder der\nPrüfungskandidatin.\nbb) in Bezug auf eine Gruppe von Menschen\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der angeleinte Hund gehen durch eine Gruppe\nvon Menschen oder eine Menschenmenge. Der Hund lässt sich nicht von den Menschen oder anderen\nUmweltreizen ablenken, er unterbricht seine ursprüngliche Aufgabe nicht. Der Hund bleibt in niedriger\nErregungslage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst, er orientiert sich an dem Prüfungs-\nkandidaten oder der Prüfungskandidatin.\ncc) in Bezug auf Menschen mit aus der Perspektive eines Hundes ungewöhnlichem Erscheinungsbild\nEine fremde Person begegnet der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten und dem Hund\nmit geringem Abstand. Die Person hat ein – aus der Perspektive des Hundes – ungewöhnliches Er-\nscheinungsbild, beispielsweise trägt sie eine Sturmhaube, einen Sturzhelm oder einen großen Gegen-\nstand oder sie hüpft. Der Hund ignoriert die Person oder lässt sich nicht ablenken. Er bleibt in niedriger\nErregungslage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst, er orientiert sich an dem Prüfungs-\nkandidaten oder der Prüfungskandidatin.\ndd) in Bezug auf Menschen in Bewegung\nDem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und dem Hund begegnet eine Person, zum\nBeispiel ein Jogger, die sie in schnellem Tempo überholt, ihnen entgegenkommt, sie schneidet oder\nnur knapp passiert. Der Hund ignoriert die Person oder zeigt nur kurzes Interesse und lässt sich nicht\noder nur kurz ablenken. Er bleibt in niedriger Erregungslage und zeigt sich nicht oder nur wenig\ngestresst, er orientiert sich an dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin.\nee) bei Kontaktaufnahme\nEine fremde Person geht auf den Hund zu und versucht, Kontakt aufzunehmen. Der Hund ignoriert\noder reagiert auf die Person, ohne dabei seine ursprüngliche Aufgabe zu unterbrechen, er orientiert\nsich an dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin. Der Hund bleibt in niedriger Erregungs-\nlage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst.","2464      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nff) in Bezug auf fremde Hunde\n(1) Im Freilauf erhält der Hund Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit anderen Hunden. Wenn er\nKontakt aufnimmt, soll er den anderen Hund sozial freundlich begrüßen und generell angemessen\nauf diesen reagieren.\n(2) Außerdem begegnen dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und dem angeleinten\nHund andere Hunde. Der Hund ignoriert dabei die anderen Hunde oder zeigt freundliches Interes-\nse. Die Leine ist dauerhaft locker, der Hund orientiert sich an dem Prüfungskandidaten oder der\nPrüfungskandidatin. Er lässt sich nicht oder nur leicht ablenken. Er bleibt in niedriger Erregungs-\nlage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst.\ngg) in Bezug auf andere Tiere\nDer Hund ist nach Belieben angeleint, in Freifolge oder im Freilauf und sieht andere Tiere (etwa Kühe,\nPferde, Eichhörnchen). Er verhält sich ruhig und sollte die anderen Tiere ignorieren, er orientiert sich\nweiter am Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und ist jederzeit ansprechbar. Der Hund\nbleibt in niedriger Erregungslage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst. Falls er angeleint ist,\nbleibt die Leine dauerhaft locker.\nhh) Überqueren von Straßen\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund überqueren Straßen. Dabei bleibt der\nHund ruhig, sicher, gelassen. Er ignoriert verkehrsfremde Umgebungsreize oder Passanten oder lässt\nsich von diesen nicht ablenken. Der Hund orientiert sich am Prüfungskandidaten oder an der Prüfungs-\nkandidatin. Die Überquerung erfolgt kontrolliert und sicher.\nii) im Lebensmittelgeschäft\n(1) Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund betreten ein Lebensmittel-\ngeschäft. Dabei bleibt der Hund ruhig, sicher, gelassen. Er ignoriert Menschen (Kunden Gäste,\nMitarbeiter) und Umgebungsreize (insbesondere Lebensmittel) oder lässt sich von diesen nicht\nablenken. Der Hund orientiert sich am Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin.\n(2) Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin weist dem Hund einen geeigneten, sicheren\nPlatz zu. Der Hund schnuppert nicht oder nur wenig, bleibt auf Signal an einem zugewiesenen\nPlatz und verhält sich in einer Schlange oder an der Kasse ruhig.\njj) in einer Gaststätte\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund besuchen eine Gaststätte. Dabei\nbleibt der Hund ruhig, sicher und gelassen. Er schnuppert nicht oder nur wenig, bleibt ruhig nahe bei\ndem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin. Der Hund ignoriert das Essen auf dem Tisch\noder bettelt nicht.\nkk) auf verschiedenen Oberflächen\nDer Hund läuft auf verschiedenen Oberflächen (zum Beispiel glatten, rutschigen, sich spiegelnden\nBöden). Dies tut er, ohne zu zögern oder auszuweichen. Der Hund betritt die Oberfläche beim ersten\nAnlauf entweder auf Signal oder indem er dem Menschen folgt. Er bewegt sich gleichmäßig mit dem\nTempo des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin. Seine Körperhaltung ist aufrecht und mit\nangemessener Körperspannung. Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin kann den Hund\nder Situation angemessen anleiten und gibt zeitgerecht Signale, Hilfen und Verstärkungen.\nll) Aufzüge nutzen\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund betreten gemeinsam einen Fahrstuhl,\nfahren mit diesem und steigen wieder aus. In welcher Reihenfolge und in welcher Position sich der\nHund jeweils bewegt, entscheidet der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und gibt dem\nHund entsprechende Signale. Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin leitet die Situation\nsicher an. Der Hund verhält sich ruhig, sicher und gelassen, er ignoriert Umgebungsreize. Er bleibt\nwährend der Fahrt gelassen, lässt sich nicht ablenken und ignoriert andere mitfahrende Menschen\noder lässt sich durch diese nicht ablenken.\nmm) Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund nutzen gemeinsam öffentliche Ver-\nkehrsmittel je nach Bedarf. Der Hund steigt auf ein Signal in das Verkehrsmittel ein und wieder aus.\nSofern der Hund läuft, bewegt er sich ruhig und nahe beim Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin. Er passt sich dem Tempo an und lässt sich bereitwillig an einer geeigneten Stelle platzie-\nren. Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin weist dem Hund einen geeigneten, sicheren\nPlatz an. Der Hund verhält sich ruhig, sicher, gelassen und ignoriert Umgebungsreize. Sofern dies\nmöglich ist, sollte er anderen Menschen nicht im Weg sitzen oder liegen. Der Hund bleibt während\nder Fahrt gelassen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022             2465\nnn) Autofahren\nDer Hund steigt auf ein Signal in ein Auto ein und wieder aus. Dabei entscheidet der Prüfungskandidat\noder die Prüfungskandidatin, wo der Hund sicher im Auto sitzt und weist dem Hund einen geeigneten\nPlatz zu. Der Hund verhält sich während der Fahrt ruhig. Beim Aussteigen wartet der Hund auf das\nSignal, bis er das Auto verlässt. Nach dem Verlassen des Autos wartet er in der direkten Nähe des\nAutos bis der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin ihm ein weiteres Signal gibt. Der Hund\nignoriert dabei Umgebungsreize wie etwa Passanten, Hunde und Autos oder er schaut kurz hin, bleibt\naber in der Nähe des Autos.\noo) Verhalten bei akustischen Reizen\nEs sind laute Geräusche zu hören, etwa fallende Jalousien, Martinshorn, Kirchenglocken, Hupe oder\nFahrradklingel. Der Hund ignoriert den Reiz oder reagiert angemessen, lässt sich nicht oder nur leicht\nablenken, ohne seine Tätigkeit zu unterbrechen. Er befindet sich in niedriger Erregungslage und zeigt\nsich nicht oder nur wenig gestresst.\npp) Verhalten des Hundes bei visuellen Reizen\nEs sind für den Hund visuell auffällige Gegenstände oder Ereignisse zu sehen wie zum Beispiel ein\nRegenschirm, eine Statue oder ein rollender Ball. Der Hund ignoriert den Reiz oder reagiert ange-\nmessen, lässt sich nicht oder nur leicht ablenken, ohne seine Tätigkeit zu unterbrechen. Er befindet\nsich in niedriger Erregungslage und zeigt sich nicht oder nur wenig gestresst.\nqq) Verhalten des Hundes bei geruchlichen Reizen\nDer Hund passiert an der Leine oder in der Freifolge mit dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin verschiedene geruchliche Reize, etwa andere Tiere oder Harnmarken anderer Tiere am\nWegrand etwa im Gras oder an einem Baum. Der Hund ignoriert den Reiz, lässt sich nicht oder nur\nleicht ablenken, ohne seine Tätigkeit zu unterbrechen. Er befindet sich in niedriger Erregungslage und\nzeigt sich nicht oder nur wenig gestresst.\nrr) Verhalten des Hundes bei Futterreizen\nEs liegt Futter am Wegrand. Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin und der Hund in Frei-\nfolge gehen am Futter vorbei. Der Hund sollte dabei das Essen ignorieren. Er ist jederzeit kontrollierbar.\nss) Benutzung von Türen\nPrüfungskandidat oder Prüfungskandidatin und Hund benutzen gemeinsam unterschiedliche Türen\n(etwa Drehtüren, automatische Türen, Haustüren). Der Hund ist dabei ruhig, sicher und gelassen.\nEr schnuppert nicht. Er läuft ruhig, passt sich dem Tempo des Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin und den örtlichen Verhältnissen an und wechselt bei Bedarf die Position.\nb) Gehorsam\naa) Leinenführigkeit\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin geht mit dem angeleinten Hund. Dabei orientiert\nsich der Hund am Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin und folgt dessen Geschwindigkeit\nund Richtung. Der Hund bewegt sich ruhig, sicher, gelassen und ignoriert Passanten, Tiere und andere\nUmgebungsreize.\nbb) Fallende Leine\nDer Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin geht mit dem angeleinten Hund. Gemäß der\nAbsprache mit dem Fachprüfer lässt der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin die Leine\nfallen. Nach Belieben bleibt der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin stehen oder geht\nweiter. Der Hund orientiert sich bei seinem Verhalten an dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin und ist kontrollierbar.\ncc) Freifolge\nDie Durchführung erfolgt wie bei der Überprüfung der Leinenführigkeit unter aa). Der Hund zeigt, dass\ner auf das Signal zum Losgehen wartet, orientiert sich am Prüfungskandidaten oder der Prüfungs-\nkandidatin und folgt dessen oder deren Geschwindigkeit und Richtung. Der Hund bewegt sich ruhig,\nsicher, gelassen. Er ignoriert andere Menschen, Tiere und andere Umgebungsreize neben dem\nPrüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin oder lässt sich nicht von diesen ablenken. Er läuft,\nin Einklang mit dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin, auch wenn dieser die Richtung\nändert, wendet und anhält.\ndd) Freilauf und Rückruf\nDer Hund wird von der Leine gelassen und darf freilaufen. Dabei wartet er, nachdem er von der Leine\ngelassen wird, zunächst auf das Freilaufsignal. Der Hund bleibt im Freilauf in Hör- und Sichtweite und\norientiert sich weiterhin am Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin. Auf Signal kommt er\nzuverlässig und zügig und nimmt Kontakt mit dem Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin\nauf. Auch bei Begegnungen mit Hunden oder anderen Tieren bleibt er abrufbar.","2466          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nee) An- und Ablegen von Leine, Kenndecke, Hundegeschirr, Führgeschirr und anderer Ausstattungs-\ngegenstände\nDer Hund lässt sich die Leine vom Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin anlegen und\nabnehmen. Ist dafür das Einnehmen einer bestimmten Position erforderlich, befolgt der Hund bereit-\nwillig die vom Halter gegebenen Signale. Entsprechendes gilt für das An- und Ablegen von Führ-\ngeschirr, Kenndecke oder anderer Ausstattungsgegenstände. Während des Vorganges zeigt der Hund\nunterstützende Verhaltensweisen, bleibt ruhig, sicher und gelassen. Er ignoriert Umgebungsreize oder\nPassanten oder lässt sich nicht von diesen ablenken und orientiert sich am Prüfungskandidaten oder\nder Prüfungskandidatin.\nc) Hilfeleistungen\nDie zu prüfenden Hilfeleistungen richten sich nach der Assistenzhundeart und den individuellen Bedürfnis-\nsen des Menschen mit Behinderungen. Die Hilfeleistungen müssen mindestens die für die jeweilige\nAssistenzhundeart maßgeblichen Hilfeleistungen der Anlage 4 erfüllen. Bei Hilfeleistungen, die Erkrankun-\ngen wie etwa Diabetes, Epilepsie oder andere Erkrankungen anzeigen sollen, die nicht simuliert werden\nkönnen oder die anlässlich solcher Erkrankungen erbracht werden sollen, legt der Prüfungskandidat oder\ndie Prüfungskandidatin vor der Prüfung das Ergebnis- und Anzeige-Trainingstagebuch der vorangegan-\ngenen zwei Monate vor, aus dem hervorgeht, wann und wie oft der Hund angezeigt hat und welche An-\nzeigen richtig oder falsch waren. Auch bei der Prüfung anderer Hilfeleistungen ist stets auf die Belange des\nPrüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Insbesondere\nist eine gesundheitliche Gefährdung des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin oder eine Ver-\nletzung seiner Persönlichkeitsrechte auszuschließen. Soweit möglich und erforderlich, ist daher zum Bei-\nspiel die Überprüfung einer Hilfeleistung ohne Beisein der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten\nauch allein mit dem Hund möglich. Dies gilt etwa für Hunde, die Allergene anzeigen sollen. Bei Blinden-\nführhunden ist zudem die Sonstige Leistung nach Anlage 4 Teil der Prüfung.\nd) Theoretischer Prüfungsteil\nPrüfungsinhalt sind Kenntnisse in Bezug auf\n– Grundlagen der Kommunikation und des Sozialverhaltens des Hundes, Erkennen von Gefahren-\nsituationen, Stress- und Überforderungsanzeichen beim Hund,\n– Grundlagen der Lerntheorie und Erziehung,\n– Artgemäße Haltung (Unterbringung, Ernährung, Gesundheit, Pflege, spezifische Bedürfnisse eines\nAssistenzhundes, Tierschutz, Ruhe- und Spielzeit) und\n– Zutrittsrechte.\nDie theoretische Prüfung kann insbesondere auch in Form eines Prüfungsgesprächs erfolgen. Vom zeit-\nlichen Umfang sollte das Gespräch eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.\n3. Bewertung der Prüfungsaufgaben\na) Bewertung der Prüfungsaufgaben gemäß Nummer 2 Buchstaben a) bis c)\nDie unter den Buchstaben a) bis c) aufgeführten Prüfungsaufgaben sind für jeden Buchstaben bzw. Unter-\nbuchstaben (Unterbuchstaben zu a) und b)) gesondert nach den folgenden Kriterien zu bewerten:\n– Zusammenspiel der Mensch-Hund-Gemeinschaft während der Prüfung\n– Ausführung der Aufgabe und Zeigen des gewünschten Verhaltens\n– Kontrollierbarkeit des Hundes bzw. Reaktion des Menschen, wenn Hund nicht vollständig kontrollierbar\nist\n– Ausdrucksverhalten des Hundes\nDie jeweilige einzelne Prüfungsleistung wird mit der Note „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet.\nDie jeweilige Bewertung hat sich, soweit in der Beschreibung der Aufgabe nicht speziell geregelt, nach den\nnachfolgenden Vorgaben zu richten:\naa) Bewertung mit der Note „gut“:\n– Die Ausführung der Aufgabe erfolgt wie beschrieben und das gewünschte Verhalten wird gezeigt.\n– Der Hund ist kontrollierbar.\n– Das Ausdrucksverhalten des Hundes ist neutral oder freudig, umwelt- und sozialsicher. Der Hund\nbefindet sich in niedriger Erregungslage.\n– Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin arbeitet eng mit dem Hund zusammen und gibt\nihm, falls erforderlich, zeitgerecht entsprechende Hilfestellungen. Der Hund orientiert sich am\nPrüfungskandidaten oder an der Prüfungskandidatin.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022        2467\nbb) Bewertung mit der Note „ausreichend“:\n– Die Ausführung der Aufgabe oder das gezeigte Verhalten enthalten Mängel, sind aber insgesamt noch\nakzeptabel. Es werden bis zu drei Versuche oder Signale benötigt, um die gestellte Aufgabe aus-\nzuführen oder das erwünschte Verhalten zu zeigen.\n– Der Hund lässt sich vom unerwünschten Verhalten abhalten.\n– Das Ausdrucksverhalten des Hundes ist leicht meidend, leicht ängstlich, leicht imponierend oder er\nbefindet sich in mittlerer Erregungslage.\n– Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin kann den Hund meist motivieren; hat aus-\nreichende Kenntnisse über die Verhaltensweisen des Hundes; gibt aber teilweise falsche, vertauschte\noder widersprüchliche Signale, korrigiert sich aber selbstständig. Der Prüfungskandidat oder die\nPrüfungskandidatin reagiert zumeist der Situation angemessen, gibt Signale und Verhaltens-\nkonsequenzen überwiegend zeitgerecht, ist fair und achtet auf die Bedürfnisse des Hundes.\ncc) Bewertung mit der Note „mangelhaft“:\n– Die Ausführung oder das Verhalten ist nicht mehr akzeptabel oder es werden mehr als drei Versuche\nbenötigt.\n– Der Hund lässt sich nur schwer kontrollieren oder es ist ein permanentes Eingehen auf den Hund\nnötig.\n– Der Hund befindet sich in hoher Erregungslage, ist offensiv aggressiv; umweltunsicher oder sozial\nunsicher, so dass der Hund zum Beispiel den Halter oder Dritte gefährdet etwa durch starkes Meide-\noder Fluchtverhalten, durch gefährliches Anspringen; anhaltendes, belästigendes Bellen oder Jaulen.\n– Der Prüfungskandidat oder die Prüfungskandidatin achtet nicht auf die Bedürfnisse des Hundes, gibt\nhäufig falsche, vertauschte oder widersprüchliche Signale oder bemerkt nicht, dass der Hund ihn\noder sie nicht versteht oder er oder sie reagiert unangemessen gegenüber dem Hund (zum Beispiel\naggressiv, zu distanzlos oder übergriffig, stark gestresst, lobt nicht, unterbricht unangemessenes\nVerhalten nicht) oder er oder sie gibt Signale und Verhaltenskonsequenzen häufig nicht zeitgerecht.\nb) Bewertung des theoretischen Prüfungsteils\nDie theoretische Prüfungsleistung ist mit gut zu bewerten, wenn sie den Anforderungen voll entspricht.\nSie ist mit ausreichend zu bewerten, wenn sie zwar Mängel aufweist, aber den Anforderungen im Ganzen\nnoch entspricht. Mangelhaft ist die Prüfungsleistung, wenn sie den Anforderungen nicht mehr entspricht.\n4. Bestandene Prüfung\nSiehe § 18.\n5. Abbruch der Prüfung\nTritt während der Prüfung ein Schaden für den Hund, den Prüfungskandidaten oder die Prüfungskandidatin\noder einen Dritten ein oder droht ein solcher, muss die Prüfung abgebrochen werden, wenn dies zur Ab-\nwendung eines Schadens erforderlich ist.\n6. Wiederholung der Prüfung\nDie Prüfung darf bei Nichtbestehen wiederholt werden. Wird eine Prüfung abgebrochen, etwa wetterbedingt\noder aus gesundheitlichen Gründen, so zählt diese nicht als Versuch. Sofern nur einzelne Teile des Prüfungs-\ninhalts mit mangelhaft bewertet wurden, bezieht der Fachprüfer eine Nachprüfung nur auf diese Aspekte. Ist die\nNachprüfung bestanden, so ist die Prüfung insgesamt bestanden.\n7. Einbeziehung einer Bezugsperson in die Prüfung\nDie Einbeziehung einer Bezugsperson in die Prüfung ist möglich, soweit dies wegen des Alters oder der Be-\nhinderung des Prüfungskandidaten oder der Prüfungskandidatin erforderlich ist. In diesem Fall ist die\nPrüfungsleistung der Bezugsperson bei der Bewertung als Prüfungsleistung des Prüfungskandidaten oder\nder Prüfungskandidatin zu behandeln.","2468          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 7\n(zu § 29 Absatz 1 Satz 3)\nZulassung von Ausbildungsstätten\nDie Zulassung als Ausbildungsstätte ersetzt nicht eine nach § 11 Nummer 8f TierSchG erforderliche Erlaubnis.\nZulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zu allen Assistenzhundearten (§ 3 Absatz 1)\nAnforderungen an die fachlich verantwortliche Person\nAnforderungen Sachkunde\nWas?                       Warum?                              Wodurch? (Beispielhaft, Plausibilitätsprüfung)\nErlaubnis nach § 11 Ab- – genehmigungspflichtige Tätig- – Kopie der Erlaubnis oder, soweit eine Erlaubnis\nsatz 1 Satz 1 Nummer 8        keit (im Falle der gewerblichen     nicht erforderlich ist, ein Schreiben der zustän-\nBuchstabe f des Tier-         Tätigkeit)                          digen Stelle, in dem dieses bestätigt wird, oder\nschutzgesetzes oder,\n– Nachweis der erforderlichen – Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs-\nsoweit eine solche Er-\nlaubnis nicht erforderlich    Kenntnisse    der  Biologie der     erfahrung   oder   ehrenamtlichen   Tätigkeit als\nist, die erforderlichen       Hunde, Aufzucht, Haltung, Füt-      Hundetrainer\nKenntnisse und Fähig-         terung, allgemein Hygiene, der\nkeiten                        wichtigsten Krankheiten und\nder einschlägigen tierschutz-\nrechtlichen Bestimmungen\nErforderliche Fähigkeiten  Die Grunderziehung (Umwelt- und     Kopien entsprechender Schulungsnachweise Ar-\nund Kenntnisse, um         Sozialverhalten, Gehorsam) ist ge-  beitszeugnisse oder Referenzen. Die Referenzen\nerfolgreiche Schulun-      meinsame Voraussetzung für spe-     müssen von Arbeitgebern, Kunden oder Hunde-\ngen i. S. d. Verordnung    ziellere Schulungen des Hundes      sport- oder Hundeausbildungsvereinen stammen.\ndurchzuführen              je nach Fachbereich.\nGrundkenntnisse der         – Fähigkeit, Fachwissen an Dritte – Nachweis der Durchführung von Schulungen\nPädagogik                     zu vermitteln                       auch im Assistenzhunde-Bereich durch ent-\n– Fähigkeit, einen für die Ausbil-    sprechende Schulungsnachweise oder Beschei-\ndung erforderlichen Stunden-        nigungen  oder\nplan aufzustellen, wobei prakti- – Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums\nsche und theoretische Aspekte       im Bereich Pädagogik/Didaktik/Psychologie oder\ngleichermaßen berücksichtigt        Soziale Arbeit oder\nwerden                            – Erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsange-\nboten, die didaktische und methodische Grund-\nlagen vermitteln, im Umfang von mindestens\nzwei ganzen Tagen oder mindestens 15 Zeit-\nstunden oder\n– Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufs-\nerfahrung mit direktem Bezug zur Didaktik/\nPädagogik durch Arbeitszeugnisse oder Refe-\nrenzen, wobei die Referenzen von Arbeitgebern\noder Kunden stammen müssen\nErste-Hilfe-Kenntnisse                                          – Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-\nfür Menschen und                                                  Hilfe-Kurs für Menschen im Umfang von min-\nHunde                                                             destens einem ganzen Tag\n– Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-\nHilfe-Kurs für Hunde im Umfang von mindestens\n4 Zeitstunden\nAnforderungen an die Zuverlässigkeit\nZuverlässigkeit im         Die fachgerechte und artgemäße – Kopie der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Num-\nUmgang mit Tieren          Haltung und Ausbildung der             mer 8f TierSchG oder\nAssistenzhunde wird damit sicher-\n– Eigenerklärung, dass keine Sanktion wegen Ver-\ngestellt. Der besonderen Schutz-\nstößen gegen das Tierschutz- oder das Tier-\nbedürftigkeit der Hunde wird\nRechnung getragen.                     seuchengesetz    oder   gegen  Verordnungen,  die\naufgrund des Tierschutzgesetzes erlassen wur-\nden, verhängt wurde (Straftaten und Ordnungs-\nwidrigkeiten) und auch kein gerichtliches\nOrdnungswidrigkeits- oder Strafverfahren oder\nstaatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022            2469\nsolcher Verstöße läuft. Werden dritte Personen\nmit der Ausbildung der Assistenzhunde oder\nder Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften be-\ntraut, muss die Erklärung auch umfassen, dass\ndiese dritten Personen über die erforderliche Zu-\nverlässigkeit verfügen.\nZuverlässigkeit im      Sicherheit für die Menschen, mit     Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ge-\nUmgang mit Menschen     denen der Assistenzhundetrainer      mäß § 30a BZRG, das maximal drei Monate alt ist.\nmit Behinderungen,      arbeitet. Der besonderen Schutz-\nKindern und trauma-     bedürftigkeit von Menschen mit       Werden dritte Personen mit der Ausbildung von\ntisierten Menschen      Behinderungen, traumatisierten       Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften betraut,\nMenschen und Kindern wird            muss eine Erklärung abgegeben werden, dass von\nRechnung getragen.                   diesen dritten Personen vor Beginn der Tätigkeit ein\nerweitertes Führungszeugnis angefordert wurde\nNachweis, dass sich der Assis- und dieses eingebracht wurde.\ntenzhundetrainer nicht eines Ver-\nhaltens schuldig gemacht hat, aus\ndem sich die Unwürdigkeit oder\nUnzuverlässigkeit zur Ausübung\ndes Berufs ergibt.\nAllgemeine Anforderungen\nAllgemeine Vorausset-                                         – Soweit es sich um eine gewerbliche Tätigkeit\nzungen                                                          handelt, Kopie der Gewerbeanmeldung\n– ggf. Eintrag ins Handelsregister, Berufsregister\noder Vereinsregister\n– Kopie der aktuellen Versicherungsbestätigung,\ndie ausdrücklich Personen-, Sach- und Ver-\nmögensschäden auflistet, den Risikoort nennt\nund nicht älter als 12 Monate ist\n– Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren\noder eine Liquidation anhängig, beantragt oder\neröffnet ist\nAngaben zu Inhalt und                                         – Eigenerklärung, ob Fremd- oder Selbstausbil-\nUmfang der Tätigkeit                                            dungen oder beides durchgeführt werden\n– soweit man nur bestimmte Assistenzhundearten\n(§ 3 Absatz 1) ausbilden möchte, Angabe dazu\nSystem zur Qualitäts-    – gewährleistet eine gleichblei- – Besuch regelmäßiger Fortbildungen in den Be-\nsicherung,                 bend hohe Qualität der Aus-          reichen: Kenntnisse und Fähigkeiten i. S. d. des\nFortbildungen,             bildung                              Tierschutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach\ndieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/\nUmgang mit Beschwer-                                            Didaktik, Beratung oder den für die jeweilige\nden, Maßnahmen zur                                              Assistenzhundeart einschlägigen Beeinträch-\nÜberprüfung der Aus-                                            tigungen, die einen Mindestumfang von 24 Zeit-\nbildungsqualität                                                stunden in einem Zeitraum von drei Jahren ha-\nben müssen\n– Die Pflicht zur Fortbildung gilt sowohl für die\nfachlich verantwortliche Person als auch für alle\ndiejenigen Mitarbeitenden, die mit der Aus-\nbildung der Assistenzhunde und der Mensch-\nAssistenzhund-Gemeinschaften betraut sind.\n– Nachweis der Fortbildung durch Kopien der ent-\nsprechenden Schulungsbescheinigungen oder\nTeilnahmebescheinigungen\n– Sofern die Betriebsstätte sich erstmalig um die\nZulassung bemüht, muss der Besuch der Fort-\nbildungen spätestens drei Jahre nach Zulassung\nim Rahmen der jährlichen Überprüfung nach-\ngewiesen werden.","2470          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\n– Sofern dritte Personen mit der Ausbildung der\nAssistenzhunde oder der Mensch-Assistenz-\nhund-Gemeinschaft betraut werden: Eigen-\nerklärung, dass nur solche Personen mit der\nAusbildung der Assistenzhunde oder der\nMensch-Assistenzhund-Gemeinschaft betraut\nwerden, die über die erforderliche Sachkunde\nverfügen.\n– Nachweis eines Konzepts zur Überprüfung der\nAusbildungsqualität durch die Ausbildungs-\nstätten durch Kopie entsprechender Frage-\nbögen\n– Soweit die Ausbildungsstätte Eigentümerin oder\nHalterin von Hunden ist: Hundebestandbuch\n– Dokumentation des Trainings von Hunden bzw.\nMensch-Hund-Gemeinschaften\nSchulungs- und             Nachweis, dass die Ausbildung Ausbildungskonzept, das die in Abschnitt 3 und\nTrainingskonzept           entsprechend den Standards ge- Anlage 4 festgelegten Inhalte enthalten muss und\nmäß Abschnitt 3 einschließlich aus dem sich die angewandte Methodik ergibt\nAnlage 4 erfolgt und die dem\naktuellen Stand der Wissenschaft\nund Lerntheorien entsprechenden\nMethoden eingehalten werden\nNachbetreuung nach         Langfristige   Betreuung        der Nachweis, dass ein Konzept für eine nachhaltige\n§ 12f Satz 3 BGG           Mensch-Assistenzhund-Gemein-        Betreuung besteht, z. B. durch Angebot auf\nschaften, Beratung bei Proble-      Webseite oder in Broschüren oder in Ausbildungs-\nmen, Überprüfung, ob Standards      verträgen\neingehalten werden\nSoweit die Ausbildungs-                                         – Betriebsbegehung, wenn keine Erlaubnis nach\nstätte Hunde hält,                                                § 11 TierSchG vorliegt\nartgemäße Haltung der\n– Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz\nHunde gemäß der\nbehördlichen Erlaubnis\nnach § 11 TierSchG und\nden Bestimmungen der\nTierschutz-Hunde-\nverordnung\nBarrierefreier Zugang zu                                        – Grundriss und aktuelle Fotos\nSchulungsräumlichkei-                                           – Betriebsbegehung\nten, barrierefreies WC,\ngemäß den Vorgaben                                              – Nutzungsmöglichkeiten von barrierefreien Räum-\nder DIN 18040-1,                                                  lichkeiten und WCs in unmittelbarer Nachbar-\nabhängig von der                                                  schaft\nAssistenzhundeart, zu                                           – bei mobil arbeitenden Ausbildungsstätten nicht\nder ausgebildet werden                                            erforderlich\nsoll\nBarrierefreies Schu-                                            – Beispiele des Schulungsmaterials\nlungsmaterial, das über                                         – Betriebsbegehung\nmehr als einen sensori-\nschen Kanal wahrge-\nnommen werden kann\n(z. B. Brailleschrift oder\nelektronische barriere-\nfreie Dokumente gemäß\nden Vorgaben der\nISO 14289-1:2016-12)\nabhängig von der\nAssistenzhundeart, zu\nder ausgebildet werden\nsoll","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022         2471\nSpezielle Zulassungskriterien abhängig von der Ausbildung der jeweiligen Assistenzhundeart\nAssistenzhundeart Blindenführhund (§ 3 Absatz 1 Nummer 1)\nBei Ausbildungsstätten, die nach § 126 SGB V für den Bereich Blindenführhunde präqualifiziert sind, wird eine\nPräqualifizierung als Zulassung im Sinne des § 12i BGG anerkannt. Der Nachweis hat durch Vorlage einer ent-\nsprechenden Bescheinigung oder Zertifikats gem. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V zu erfolgen.\nFür Blindenführhundeschulen, die ausschließlich Blindenführhunde ausbilden, die nicht als Hilfsmittel im Sinne\ndes § 33 SGB V gewährt werden, gelten die Anforderungen für die Assistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Num-\nmer 2 bis § 3 Absatz 1 Nummer 5 entsprechend\nAssistenzhundearten gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5\nAnforderungen an die fachlich verantwortliche Person\nWas?                      Wodurch? (Beispielhaft, Plausibilitätsprüfung)\nErforderliche Sach-        – Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung oder ehren-\nkunde, die eine erfolg-      amtlichen Tätigkeit als Assistenzhundetrainer durch Kopien der Arbeitsverträge,\nreiche Ausbildung von        Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder\nAssistenzhunden sowie\n– erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Mindestumfang von 90 Zeit-\nder Mensch-Assistenz-\nhund-Gemeinschaft            stunden, die Wissen über die Ausbildung zur jeweiligen Assistenzhundeart, zur\nerwarten lässt               Ethologie, Pädagogik, Didaktik und Beratung vermitteln oder\n– Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens zwei erfolgreichen Aus-\nbildungen von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften im je-\nweiligen Einsatzbereich, zum Beispiel durch erfolgreich bestandene Assistenzhun-\ndeprüfungen mit vergleichbaren Prüfungsstandards (zum Beispiel Prüfung durch\nPrüfende von Verbänden) durch Kopien der entsprechenden Bescheinigungen. (Die\npersönlichen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen.) Für den Fall, dass\nkeine Bescheinigungen vorliegen, genügt eine Auflistung der bestandenen Assis-\ntenzhundeprüfungen unter Angabe des Zeitpunkts und Orts der Prüfung, sowie eine\nBestätigung der Ausbildungsstätte oder des Auftraggebers sowie\n– Eigenerklärung, dass bei der Ausbildung den Bedürfnissen des jeweiligen Hundes\nbestmöglich Rechnung getragen wird, dass Erkenntnisse über das Verhalten von\nHunden sowie über artgemäße Mittel und Methoden des Hundetrainings handlungs-\nleitend sind, dass keine tierschutzwidrigen Mittel und Methoden eingesetzt werden\nund dass nicht versucht wird, Lernziele zu erreichen, indem der Hund erschreckt\noder in Angst versetzt wird.\nKenntnisse der für den     – Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung mit deut-\nEinsatzbereich der           lichem Bezug zu dem jeweiligen Einsatzbereich oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit\nAssistenzhundeart maß-       durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen oder\ngeblichen Beeinträch-\n– Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung mit deutlichem Bezug zur Beeinträch-\ntigungen und Barrieren\ntigung, wie etwa einer Ausbildung zur Pflegekraft oder einer Ausbildung mit sozial-\npädagogischer Ausrichtung oder\n– Erfolgreicher Abschluss mindestens eines Weiterbildungsangebots im Mindest-\numfang von 20 Zeitstunden, das die einschlägigen Beeinträchtigungen behandelt\nund die geforderten Kenntnisse vermittelt oder\n– Nachweis eines mindestens zweiwöchigen Praktikums in einer Einrichtung mit\ndeutlichem Bezug zur Beeinträchtigung\n– für Ausbildungen von Assistenzhundearten im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3\nzusätzlich Nachweis von Kenntnissen der Deutschen Gebärdensprache, die min-\ndestens des Sprachniveaus A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-\nrahmen für Deutsche Gebärdensprache (GER-DGS) entsprechen, durch ein ent-\nsprechendes Zertifikat einer Sprachschule, Hochschule oder Volkshochschule;\ndiese Voraussetzung kann entfallen, soweit die fachlich verantwortliche Person\ngewährleistet, dass eine dritte Person, die über die genannten Kenntnisse verfügt,\nfür Dolmetschertätigkeiten vor Ort verfügbar ist.","2472         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 8\n(zu § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 30 Absatz 2)\nAnforderungen an vom Prüfer einbezogene Fachprüfer\n1. Blindenführhunde\nBei Prüfungen im Einsatzbereich Blindenführhund sind vom Prüfer zwei Fachprüfer in die Prüfung einzubezie-\nhen. Die Fachprüfer treffen eine einheitliche Entscheidung. Außerdem kann der Prüfer bei der Prüfung und\nBewertung der Prüfungsleistungen im Einsatzbereich Blindenführhund einen Vertreter einer Blindenselbsthilfe-\norganisation auf Bundes- oder Landesebene beratend hinzuziehen.\nAnforderung an die Nachweis\nvom Prüfer einbezo-\ngenen Fachprüfer\nDie zur Abnahme       Fachprüfer 1:\nvon Prüfungen von      – Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung oder ehrenamtlichen\nBlindenführhunden        Tätigkeit als Assistenzhundetrainer, als Ausbilder für Assistenzhundetrainer oder\nsowie der Mensch-\nals Gespannprüfer\nHund-Gemeinschaft\nerforderliche Sach-    – Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens drei erfolgreichen Ausbil-\nkunde                    dungen von Blindenführhunden und Mensch-Hund-Gemeinschaften. Die personen-\nbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer sind zu schwärzen, wenn keine Ein-\nwilligung zur Datenverarbeitung vorliegt.\nFachprüfer 2: Nachweis einer Ausbildung als Reha-Lehrer für Orientierungs- und\nMobilitätstrainer oder als staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und Sehbehin-\ndertenrehabilitation\nSoweit nicht einer der Fachprüfer eine mindestens zweijährige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit\nals Orientierungs- und Mobilitätstrainer vorweisen kann, muss einer der Fachprüfer zwingend die nach-\nfolgenden weiteren zusätzlichen Anforderungen an die Sachkunde erfüllen.\nKenntnisse der für    Fachprüfer 1: Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung\ndie Einsatzbereiche   als Assistenzhundetrainer oder -ausbilder oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch\nmaßgeblichen          Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen\nBeeinträchtigungen\nund Barrieren         Fachprüfer 2: Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung\nals Reha-Lehrer für Orientierungs- und Mobilitätstrainer oder als staatlich geprüfte\nFachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation\nBei Fachprüfer 1 und 2:\nFehlende Erfahrung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungs-\nangeboten im Mindestumfang von 40 Zeitstunden, die die einschlägigen Be-\neinträchtigungen behandeln und die geforderten Kenntnisse vermitteln, ausgeglichen\nwerden.\nBei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme eines Fach-\nprüfers an Weiterbildungsangeboten innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachge-\nreicht werden.\nKenntnisse über die   Fachprüfer 1 und Fachprüfer 2: Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsangeboten,\nspezifische Tätigkeit die die Tätigkeit behandeln und dafür erforderliches Wissen vermitteln, wie\nals Fachprüfer        z. B. Erstellung von Gutachten, Evaluierung, Anleitung einer Prüfung, Umgang mit\nExtremsituationen etc. im Umfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei\nJahren\nStete Fortbildung in  Teilnahme an Weiterbildungsangeboten in den Bereichen: Kenntnisse i. S. d. Tier-\nden zu prüfenden      schutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/\nBereichen             Didaktik, Beratung oder den für den Einsatzbereich einschlägigen Beeinträchtigungen,\ndie einen Mindestumfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei Jahren haben\nmüssen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022          2473\n2. Assistenzhundearten im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 bis 5\nAnforderungen an      Nachweis\ndie Fachprüfer\nDie zur Abnahme von – Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung oder ehrenamtlichen\nPrüfungen von Assis-     Tätigkeit als Assistenzhundetrainer durch Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeug-\ntenzhunden sowie der     nisse oder Referenzen\nMensch-Assistenz-\n– Nachweis der vollständigen Begleitung von mindestens drei erfolgreichen Aus-\nhund-Gemeinschaft\nerforderliche Sach-      bildungen   von Assistenzhunden     und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften       im\nkunde                    jeweiligen Einsatzbereich, zum Beispiel durch erfolgreich bestandene Assistenz-\nhundeprüfungen mit vergleichbaren oder entsprechenden Prüfungsstandards, durch\nKopien der entsprechenden Bescheinigungen. Die personenbezogenen Daten der\nSchulungsteilnehmer sind zu schwärzen, wenn keine Einwilligung zur Daten-\nverarbeitung vorliegt. Für den Fall, dass keine Bescheinigungen vorliegen, genügt\neine Auflistung der bestandenen Assistenzhundeprüfungen unter Angabe des Zeit-\npunkts und Orts der Prüfung, sowie eine Bestätigung der Ausbildungsstätte oder\nAuftraggebers.\nBei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme eines Fach-\nprüfers an Weiterbildungsangeboten innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachge-\nreicht werden.\nKenntnisse der        Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung als Assistenz-\nmaßgeblichen Be-      hundetrainer oder -ausbilder oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit durch Kopien der\neinträchtigungen und  Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Referenzen\nBarrieren, in der die\nAssistenzhundearten   Fehlende Erfahrung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsangebo-\nim Sinne des § 3      ten im Mindestumfang von 40 Zeitstunden, die die einschlägigen Beeinträchtigungen\nAbsatz 1 Nummer 2     behandeln und die geforderten Kenntnisse vermitteln, ausgeglichen werden\nbis 5 eingesetzt\nwerden\nBei Erstzulassung des Prüfers vor dem 31.12.2025 können die Nachweise für die Teilnahme an Weiter-\nbildungsangeboten und Praktika innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach Zulassung nachgereicht\nwerden.\nKenntnisse über die   Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsangeboten, die die Tätigkeit behandeln und\nspezifische Tätigkeit dafür erforderliches Wissen vermitteln, wie z.B. Erstellung von Gutachten, Evaluierung,\nals Fachprüfer        Anleitung einer Prüfung, Umgang mit Extremsituationen etc. im Umfang von 15 Zeit-\nstunden in einem Zeitraum von drei Jahren\nStete Fortbildung in  Teilnahme an Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Kenntnisse i. S. d. Tier-\nden zu prüfenden      schutzrechts, des Ausbildungsinhalts nach dieser Verordnung, Ethologie, Pädagogik/\nBereichen             Didaktik, Beratung oder den für den Einsatzbereich einschlägigen Beeinträchtigungen,\ndie einen Mindestumfang von 15 Zeitstunden in einem Zeitraum von drei Jahren haben\nmüssen","2474          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022\nAnlage 9\n(zu § 19 Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 21 Absatz 3 Satz 2,\n§ 23 Satz 1, § 23 Satz 2 Nummer 2)\nAusweis\nDer Ausweis muss die Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG,\ndas Kennzeichen nach Anlage 10 sowie die weiteren nachfolgenden Angaben in deutscher und englischer Spra-\nche enthalten:\n1. Angaben zum geprüften Kandidaten oder zur geprüften Kandidatin:\nVorname, Name, ein Farbfoto des geprüften Kandidaten oder der Kandidatin\n2. Angaben zum geprüften Hund:\nName des Hundes, Wurftag, Nummerncode des Mikrochip-Transponders, ein Farbfoto des Hundes\n(Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend)\n3. Gültigkeitsdatum\n4. Aussteller und Ausstellungsdatum\n5. Ausweisnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Ausweises ermöglicht. Dies kann die Zertifizierungs-\nnummer oder das Geschäftszeichen sein.\n6. Bei Blindenführhunden: Die Buchstaben MAG in Blindenschrift.\nMuster:\nSpezifikationen:\nGröße: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810\nBeschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810\nSchrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pt\ntaktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde\nangebracht.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2022        2475\nAnlage 10\n(zu § 26 Absatz 1 und 3)\nKennzeichen"]}