{"id":"bgbl1-2022-43-4","kind":"bgbl1","year":2022,"number":43,"date":"2022-11-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/43#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-43-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_43.pdf#page=14","order":4,"title":"Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch","law_date":"2022-11-09T00:00:00Z","page":2018,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["2018          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2022\nGesetz\nzur Änderung des\nHeizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch\nVom 9. November 2022\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-               c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nsen:\naa) In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wer-\nden die Wörter „einen einmaligen“ durch die\nArtikel 1\nWörter „den ersten“ ersetzt.\nÄnderung des\nHeizkostenzuschussgesetzes                            bb) In Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „eines\nHeizkostenzuschusses“ durch die Wörter\nDas Heizkostenzuschussgesetz vom 29. April 2022                      „des ersten Heizkostenzuschusses“ ersetzt.\n(BGBl. I S. 698) wird wie folgt geändert:\ncc) Die folgenden Sätze werden angefügt:\n1. In der Bezeichnung wird das Wort „einmaligen“ ge-\nstrichen.                                                            „Anspruch auf den zweiten Heizkostenzu-\n2. § 1 wird wie folgt geändert:                                         schuss haben auch\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                 1. Auszubildende, denen Berufsausbildungs-\nbeihilfe nach § 56 des Dritten Buches So-\naa) Die Wörter „einen einmaligen“ werden durch\nzialgesetzbuch bewilligt wurde, soweit\ndie Wörter „den ersten“ ersetzt.\nsich die Höhe des Bedarfs nach § 61 Ab-\nbb) Folgender Satz wird angefügt:                                   satz 1, § 62 Absatz 2 oder § 116 Absatz 4\n„Anspruch auf den zweiten Heizkostenzu-                         des Dritten Buches Sozialgesetzbuch be-\nschuss haben Personen, denen Wohngeld                           stimmt und\nnach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde                      2. Menschen mit Behinderungen, denen\nund bei denen mindestens ein Monat des                          Ausbildungsgeld nach § 122 des Dritten\nBewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Sep-                   Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde,\ntember 2022 bis zum 31. Dezember 2022                           soweit sich die Höhe des Bedarfs nach\nliegt.“                                                         § 123 Satz 1 Nummer 3, § 124 Nummer 3\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                    oder § 125 des Dritten Buches Sozialge-\naa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                  setzbuch bestimmt.\n„Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ha-                   Dies gilt nur, wenn bei ihnen mindestens ein\nben auch                                                     Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit\nvom 1. September 2022 bis zum 31. Dezem-\n1. nicht bei den Eltern wohnende Auszubil-\nber 2022 liegt, sie keinen Anspruch nach Ab-\ndende, denen Leistungen nach dem Bun-\nsatz 1 haben und sie\ndesausbildungsförderungsgesetz bewilligt\nwurden, und                                              1. nicht nach den §§ 5 und 6 des Wohngeld-\n2. Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen                     gesetzes bei der Wohngeldbewilligung be-\nein Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2                    rücksichtigt wurden oder\ndes Aufstiegsfortbildungsförderungsge-                   2. nach den §§ 5 und 6 des Wohngeldgeset-\nsetzes bewilligt wurde.“                                    zes bei der Wohngeldbewilligung berück-\nbb) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze ein-                     sichtigt wurden, aber wegen § 2 Absatz 3\ngefügt:                                                         nicht bei der Bewilligung des zweiten\nHeizkostenzuschusses für den Wohngeld-\n„Der Anspruch auf den ersten Heizkostenzu-\nhaushalt berücksichtigt wurden.“\nschuss besteht nur, wenn die Leistungen\nnach Satz 1 für mindestens einen Monat im          3. § 2 wird wie folgt geändert:\nZeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022            a) In der Überschrift wird das Wort „einmaligen“\nbewilligt wurden. Der Anspruch auf den zwei-             durch das Wort „ersten“ ersetzt.\nten Heizkostenzuschuss besteht nur, wenn\ndie Leistungen nach Satz 1 für mindestens             b) In Absatz 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „Höhe\neinen Monat im Zeitraum 1. September 2022                des“ das Wort „ersten“ eingefügt und wird die\nbis 31. Dezember 2022 bewilligt wurden.“                 Angabe „§ 1 Absatz 1“ durch die Wörter „§ 1 Ab-\nsatz 1 Satz 1“ ersetzt.\ncc) In dem neuen Satz 4 in dem Satzteil vor\nNummer 1 werden die Wörter „Dies gilt nur,            c) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 1 Absatz 2\nwenn sie keinen Anspruch nach Absatz 1 ha-               und 3“ durch die Wörter „§ 1 Absatz 2 Satz 1\nben und“ durch die Wörter „Die Sätze 1 bis 3             und 2 und Absatz 3 Satz 1 und 3“ ersetzt und\ngelten nur für Personen, die keinen Anspruch             wird das Wort „einmalige“ durch das Wort „ers-\nnach Absatz 1 haben und die“ ersetzt.                    te“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2022           2019\nd) In Absatz 3 wird das Wort „einmaligen“ durch           7. § 5 wird wie folgt geändert:\ndas Wort „ersten“ ersetzt.                               a) In Absatz 1 wird das Wort „Einmalige“ gestrichen\n4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:                          und wird das Wort „ihm“ durch das Wort „die-\n„§ 2a                                   sem“ ersetzt.\nHöhe des zweiten Heizkostenzuschusses                 b) In Absatz 2 wird das Wort „einmaligen“ ge-\nstrichen.\n(1) Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses\nrichtet sich im Fall des § 1 Absatz 1 Satz 2 nach der     8. § 6 wird wie folgt geändert:\nAnzahl der bei der Wohngeldbewilligung berück-               a) In Absatz 1 wird das Wort „einmalige“ ge-\nsichtigten Haushaltsmitglieder nach den §§ 5 und 6               strichen.\ndes Wohngeldgesetzes. Der Heizkostenzuschuss\nb) In Absatz 2 wird das Wort „einmaligen“ ge-\nbeträgt für\nstrichen.\n1. ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 Euro,\n2. zwei       berücksichtigte    Haushaltsmitglieder                              Artikel 2\n540 Euro,                                                                  Änderung des\n3. jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied                    Elften Buches Sozialgesetzbuch\n100 Euro.                                                § 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch –\n(2) In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3        Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes\nund Absatz 3 Satz 3 beträgt der zweite Heizkosten-        vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt\nzuschuss 345 Euro.                                        durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. November 2022\n(3) Kommt es innerhalb des Zeitraums 1. Sep-           (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt\ntember 2022 bis 31. Dezember 2022 zu einer Ver-           geändert:\nänderung der maßgeblichen Anzahl der bei der              1. Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nWohngeldbewilligung berücksichtigten Haushalts-              „Unvorhersehbare wesentliche Veränderungen der\nmitglieder, so ist für die Höhe des zweiten Heiz-            Annahmen im Sinne des Satzes 1 liegen insbeson-\nkostenzuschusses der letzte Monat des Zeitraums              dere bei einer erheblichen Abweichung der tatsäch-\nmaßgebend, für den Wohngeld bewilligt wurde.“                lichen Bewohnerstruktur sowie bei einer erheblichen\n5. § 3 wird wie folgt geändert:                                 Änderung der Energieaufwendungen vor.“\na) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „einmaligen“          2. Satz 4 wird wie folgt gefasst:\ngestrichen.\n„Abweichend von Satz 3 in Verbindung mit Absatz 5\nb) In den Absätzen 2 und 3 Satz 1 wird jeweils das           Satz 1 kann eine Festsetzung der Pflegesätze durch\nWort „einmalige“ gestrichen.                             die Schiedsstelle bereits nach einem Monat bean-\n6. § 4 wird wie folgt geändert:                                 tragt werden, die binnen eines Monats erfolgen\nsoll.“\na) In der Überschrift wird das Wort „einmaligen“ ge-\nstrichen.\nArtikel 3\nb) In den Absätzen 1 und 2 Satz 1 werden jeweils\ndie Wörter „des einmaligen Heizkostenzuschus-                               Inkrafttreten\nses“ durch die Wörter „des ersten und zweiten            Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in\nHeizkostenzuschusses“ ersetzt.                        Kraft.","2020 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2022\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.\nEs ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 9. November 2022\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDer Bundeskanzler\nOlaf Scholz\nDie Bundesministerin\nfür Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\nKlara Geywitz\nDer Bundesminister für Gesundheit\nKarl Lauterbach"]}