{"id":"bgbl1-2022-36-1","kind":"bgbl1","year":2022,"number":36,"date":"2022-10-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/36#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_36.pdf#page=2","order":1,"title":"Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung","law_date":"2022-10-04T00:00:00Z","page":1614,"pdf_page":2,"num_pages":103,"content":["1614              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nPfandbriefrechtliche Änderungsverordnung1\nVom 4. Oktober 2022\nDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                       Artikel 1\nverordnet auf Grund\nVerordnung\n– des § 4 Absatz 6, des § 5 Absatz 3 und Absatz 2\nüber pfandbriefrechtliche Meldungen\nSatz 3, des § 16 Absatz 4, des § 24 Absatz 5, des\n§ 26d Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes, von denen                     (Pfandbrief-Meldeverordnung – PfandMeldeV)\n§ 4 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buch-\nstabe g und § 5 Absatz 3 und Absatz 2 Satz 3 zuletzt                                         §1\ndurch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c und d des                                      Anwendungsbereich\nGesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1063) ge-\nändert worden sind und § 16 Absatz 4, § 24 Absatz 5                   (1) Diese Verordnung gilt für Pfandbriefbanken im\nund § 26d Absatz 3 zuletzt durch Artikel 352 der                  Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes,\nVerordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)                  die Pfandbriefe mindestens einer der in § 1 Absatz 1\ngeändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1               Satz 2 des Pfandbriefgesetzes genannten Gattungen\nNummer 4 der Verordnung zur Übertragung von Be-                   im Umlauf haben.\nfugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf                       (2) Diese Verordnung ist auf getrennten Pfandbrief-\ndie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht               umlauf nach § 51 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes nicht\nund § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungs-                    anzuwenden.\ngesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)\nund dem Organisationserlass vom 8. Dezember\n§2\n2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 1 Nummer 4\nzuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung                                      Berichtszeiträume,\nvom 10. Mai 2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden                          Meldestichtage, Einreichungsfristen\nist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium\n(1) Berichtszeitraum für die Meldungen nach den\nder Justiz,\nAnlagen ist das Kalenderquartal. Abweichend von\n– des § 27a Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes, der                    Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung\ndurch Artikel 4 Nummer 10 des Gesetzes vom                        oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2\n10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) eingefügt wor-                des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen\nden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der Verord-               Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat.\nnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass\nvon Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt                          (2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des\nfür Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch              letzten Monats des Berichtszeitraums.\nArtikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 10. Mai                         (3) Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a\n2021 (BGBl. I S. 1095) geändert worden ist, sowie                 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Fällt das Ende\n– des § 22d Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesen-                  der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonn-\ngesetzes, der durch Artikel 4a Nummer 4 des Ge-                   tag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der\nsetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809)                   Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist\neingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Num-                  auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.\nmer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befug-\nnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die                                             §3\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,\nMeldeumfang\nder zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verord-\nnung vom 25. Januar 2018 (BGBl. I S. 184) geändert                    (1) Pfandbriefbanken haben die Meldung nach An-\nworden ist,                                                       lage 2 abzugeben. Zusätzlich haben Pfandbriefbanken,\nnach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditwirt-                    die\nschaft:                                                              1. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Hypotheken-\n1\npfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den\nArtikel 1 dieser Verordnung dient der weiteren Umsetzung von Arti-\nkel 21 der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments\nAnlagen 3 bis 8,\nund des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter    2. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche\nSchuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte\nSchuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG       Pfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den\nund 2014/59/EU (ABl. L 328 vom 18.12.2019, S. 29).                      Anlagen 9 bis 14,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1615\n3. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Schiffs-                                        §5\npfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den\nAnlagen 15 bis 19,                                                           Einreichungsweg\n4. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Flugzeug-             Für die Meldung ist ein elektronischer Einreichungs-\npfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den           weg zu nutzen. Nähere Bestimmungen zum elektro-\nAnlagen 20 bis 24                                       nischen Einreichungsweg und zu den zu verwenden-\nabzugeben.                                                  den Datenformaten veröffentlicht die Bundesanstalt\nfür Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auf\n(2) Pfandbriefbanken, die\nihrer Internetseite.\n1. für einzelne oder sämtliche Gattungen keine in den\nMeldungen nach den Anlagen 8, 14, 19 oder 24 zu\nberücksichtigenden Derivategeschäfte nach § 4b                                       §6\ndes Pfandbriefgesetzes in das Deckungsregister                                 Insolvenz und\neingetragen haben,                                                  Abwicklung der Pfandbriefbank\n2. für die Gattung Hypothekenpfandbriefe keine in\nder Meldung nach Anlage 6 zu berücksichtigenden            (1) Wird über das Vermögen der Pfandbriefbank das\nDeckungswerte, die grundpfandrechtlich an im Aus-       Insolvenzverfahren eröffnet, so entfällt ab dem nächst-\nland belegenen Grundstücken oder grundstücks-           folgenden Meldestichtag die Pflicht zur Abgabe der\ngleichen Rechten besichert sind, zur Deckung ver-       Meldung nach Anlage 2.\nwenden, oder                                               (2) In den Fällen des Absatzes 1, bei Ernennung\n3. für die Gattung Öffentliche Pfandbriefe keine in         eines Sachwalters nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des\nder Meldung nach Anlage 12 zu berücksichtigenden        Pfandbriefgesetzes sowie bei Erlass eines Abwick-\nDeckungswerte, deren Schuldner oder Gewähr-             lungsinstruments im Sinne des Artikels 3 Absatz 1\nleistungsgeber im Ausland ansässig sind, oder die       Nummer 9 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des\nEuropäische Zentralbank, eine multilaterale Ent-        Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli\nwicklungsbank nach Artikel 117 Absatz 2 der             2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und\nVerordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen           eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von\nParlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über         Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im\nAufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wert-     Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus\npapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU)       und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur\nNr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1; L 208     Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl.\nvom 2.8.2013, S. 68; L 321 vom 30.11.2013, S. 6;        L 225 vom 30.7.2014, S. 1; L 101 vom 18.4.2015,\nL 193 vom 21.7.2015, S. 166; L 20 vom 25.1.2017,        S. 62), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/23\nS. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung      (ABl. L 22 vom 22.1.2021, S. 1) geändert worden ist,\n(EU) 2022/439 (ABl. L 90 vom 18.3.2022, S. 1) ge-       oder im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 4 des Sanie-\nändert worden ist, oder eine internationale Orga-       rungs- und Abwicklungsgesetzes gegen die Pfand-\nnisation nach Artikel 118 der Verordnung (EU)           briefbank ist die Bundesanstalt befugt, der Pfand-\nNr. 575/2013 ist, zur Deckung verwenden,                briefbank nach Inhalt, Umfang und Frequenz geeignete\nsind von der Pflicht zur Abgabe der genannten               zusätzliche Meldungen aufzugeben oder sie von der\nMeldungen freigestellt. Sobald Deckungswerte nach           Pflicht zur Abgabe einzelner Meldungen freizustellen.\nSatz 1 zur Deckung verwendet werden, erlischt die\nFreistellung.                                                                            §7\n§4                                                 Übergangsvorschrift\nWährungsformat                             Meldestichtag für die erste Meldung ist der 30. Juni\nBetragsangaben in den Meldungen der Anlagen              2023. Vor dem Meldestichtag 30. Juni 2027 brauchen\nsind in Euro zu machen. Maßgebliche nicht in Euro           Deckungswerte nur mit den der Pfandbriefbank\ndenominierte Beträge sind zum offiziellen Umrech-           systemseitig verfügbaren Informationen berücksichtigt\nnungskurs in Euro umzurechnen. Fällt der Melde-             zu werden. Macht die Pfandbriefbank für Deckungs-\nstichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen        werte von Satz 2 Gebrauch, so sind die Felder der\ngesetzlichen Feiertag am Sitz der Europäischen              Meldungen, die Daten solcher Deckungswerte betref-\nZentralbank, so ist der offizielle Umrechnungskurs          fen, in den Meldungen in der dort dafür vorgesehenen\ndes vorhergehenden Bankarbeitstags zu verwenden.            Weise kenntlich zu machen.","1616         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 1\nÜbersicht und Ausfüllhinweise Meldungen\nI.  Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte.\n1. Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet.\n2. Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet.\nII. Übersichtstabelle\n1. Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „Nummer der Anlage“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „Kurzform“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Langform“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Betrifft Gattung“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3\nAbsatz 2 freigestellt sein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „Entfällt nach Insolvenz“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „2“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „GttÜbg“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Gattungsübergreifend“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „sämtliche“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der dritten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „3“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypUml“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der vierten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „4“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDck“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der fünften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „5“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdInl“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche\nDeckungswerte – Inland“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der sechsten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „6“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdAus“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche\nDeckungswerte – Ausland“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1617\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der siebten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „7“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtr“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der achten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „8“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtrDrv“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der neunten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „9“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfUml“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der zehnten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „10“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDck“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der elften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „11“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdInl“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche\nDeckungswerte – Inland“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der zwölften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „12“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdAus“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche\nDeckungswerte – Ausland“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.","1618         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n13. Die Felder der 13. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „13“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtr“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der 14. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „14“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtrDrv“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der 15. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „15“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchUml“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der 16. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „16“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDck“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der 17. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „17“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckOrd“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der 18. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „18“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtr“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte“\nzu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der 19. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „19“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtrDrv“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022         1619\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der 20. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „20“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgUml“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der 21. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „21“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDck“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der 22. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „22“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckOrd“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Ordentliche\nDeckungswerte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der 23. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „23“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtr“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der 24. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:\na) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „24“ zu überschreiben.\nb) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtrDrv“ zu überschreiben.\nc) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungs-\nwerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\nd) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.\ne) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.\nf) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.\nIII. Textfeld mit Ausfüllhinweisen\nFolgende Ausfüllhinweise werden gegeben:\n1. Allgemeine Ausfüllhinweise\na) Auszufüllen sind sämtliche einschlägige Felder, die weder vorgegebenen Text enthalten noch abgegraut\nsind.\nb) Um für ein einschlägiges Feld von einer nach § 7 Satz 2 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen,\nmuss die Koordinate des Feldes in der rot unterlegten Zeile und der grün unterlegten Spalte markiert\nwerden.\nc) In Zeilenköpfen abgefragte Angaben „davon“ und „darunter“ beziehen sich auf die Gesamtheit, die im\nlinks und oben nächstgelegenen Feld abgefragt wird.\nd) Prozentangaben (betrifft Angaben zu Verzinsung und Beleihungsauslauf) sind mit zwei Nachkomma-\nstellen zu machen.","1620         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n2. Ausfüllhinweise für einzelne Meldungen\na) Relevant für HypUml, HypDck, ÖpfUml, ÖpfDck, SchUml, SchDck, FlgUml und FlgDck:\nDie Angabe des „Gesamtbetrags in Euro“ der in Zeitbändern über die nächsten 720 Tagen fällig wer-\ndenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist auf die Erfassung von Zahlungsströmen ausgerichtet\nund umfasst daher Tilgungs- und Zins- bzw. Kuponzahlungen und vertragsgemäße Ein- bzw. Aus-\nzahlungen der unter dem Rahmenvertrag eines Derivategeschäfts abgeschlossenen einzelnen Derivate.\nb) Relevant für sämtliche sich auf die Deckung beziehenden Meldebögen:\nSämtliche Deckungswerte sind entweder als ordentliche Deckungswerte oder als weitere Deckungs-\nwerte zu erfassen, ungeachtet dessen, ob einzelne Deckungswerte pfandbriefrechtlich zusätzliche\nFunktionen, z. B. als barwertige sichernde Überdeckung, nennwertige sichernde Überdeckung oder\nliquiditätssichernde Deckung erfüllen.\nc) Relevant für HypDck, ÖpfDck, SchDck und FlgDck:\naa) Forderungen mit negativer Verzinsung sind Forderungen, die nominell negativ verzinst werden\n(negativer Zinskupon), wobei eine Bezeichnung als Verwahrgebühr o. ä. unschädlich ist, solange\nder vertragliche Mechanismus zeit- und volumenabhängig dazu führt, dass dem Gläubiger bei\nFälligkeit weniger als bei ursprünglicher Darlehensvergabe zurückgezahlt werden muss. Forderun-\ngen mit nur negativer Rendite sind hierunter nicht zu erfassen, ebenso wenig Forderungen, die unter\nZahlung eines Aufgelds erworben wurden, da die Rückzahlung dieses Aufgelds nicht geschuldet\nwird und daher nicht in den Nennwert des Deckungswerts eingeflossen ist.\nbb) Die Abfrage des Gesamtnennbetrags einer Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von\nweiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder\nFinanzholdinggruppe geschuldet wird, zielt auf die Angabe des Betrags ab, den diejenige Gruppe\nschuldet, die am meisten schuldet. Hierfür sind die Nennbeträge aller Arten weiterer Deckungswerte,\ndie gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen (z. B. Gesamtnennbetrag der Einlagen bei\nund Schuldverschreibungen von Kreditinstituten theoretisch unterschiedlicher Bonitätsstufen,\nNennbetrag der Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an\ndie Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts), zu aggregieren; anzugeben ist der\nhöchste dieser Gesamtnennbeträge, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen.\nDer höchste Gesamtnennbetrag kann auch aus einer einzelnen Position gegenüber einem einzelnen\nKreditinstitut resultieren.\nd) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl und HypDckOrdAus:\naa) Bei wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Mischnutzung ist die Aufteilung auf Nutzungsarten\nanhand der jeweiligen flächen- oder ertragsmäßigen Anteile vorzunehmen.\nbb) Bei Gesamtgrundpfandrechten ist nach den Beleihungswerten gewichtet aufzuteilen.\ne) Relevant für HypDck, HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDck, SchDckOrd, FlgDck und FlgDckOrd:\naa) Als Anzahl von Deckungswerten ist die Anzahl der Gesamtheiten von durch eine Gesamtheit von\nPfandrechten (Grundpfandrechten, Registerpfandrechten, Flugzeughypotheken) an derselben Ge-\nsamtheit von Beleihungsobjekten (Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Schiffs-\nbauwerken, Flugzeugen) abgesicherten Darlehensforderungen zu erfassen oder in Fällen von Grund-\nschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und die an derselben Gesamtheit von Grundstücken\nbesichert sind, die Anzahl der Gesamtheiten dieser isolierten Grundschulden.\nbb) Als Nennwert eines Deckungswerts ist der Nennwert für die jeweilig zu zählende Gesamtheit zu\nerfassen, also für eine Gesamtheit der Darlehensforderungen, die durch eine Gesamtheit von Grund-\npfandrechten an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert ist, die Summe der Nennwerte\nder Darlehensforderungen dieser Gesamtheit und für eine Gesamtheit von Grundschulden, die keine\nSicherungsgrundschulden und an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die\nSumme der Kapitalbeträge der Grundschulden dieser Gesamtheit.\nf) Relevant für HypDck, HypDckWtr, HypDckWtrDrv, ÖpfDck, ÖpfDckWtr, ÖpfDckWtrDrv, SchDck,\nSchDckWtr, SchDckWtrDrv, FlgDck, FlgDckWtr und FlgDckWtrDrv:\nDeckungswerte, deren Erfüllung von Förderinstituten, für die eine staatliche Gewährträgerhaftung oder\nRefinanzierungsgarantie besteht, geschuldet oder gewährleistet werden, sind als von der jeweiligen\nKategorie des Gewährleistungsgebers des Förderinstituts gewährleistete Forderung und nicht als von\neinem Kreditinstitut geschuldete Forderung zu berücksichtigen.\ng) Relevant für HypDck, ÖpfDck, ÖpfDckOrdInl, ÖpfDckOrdAus, SchDck und FlgDck:\nFür die geographische Zuordnung gewährleisteter Forderungen, bei denen Schuldner und Gewähr-\nleistungsgeber nicht derselben Gruppe von Jurisdiktionen zuzuordnen sind, ist die Zuordnung zur\n„exotischeren“ Jurisdiktion ausschlaggebend, wobei die Reihenfolge zunehmender Exotik von Gruppen\nvon Jurisdiktionen wie folgt lautet: Inland, andere Staaten des Euro-Währungsgebiets und Europäische\nZentralbank, Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets und die\nEuropäische Union, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum\naußerhalb der Europäischen Union, weitere Deckungsjurisdiktionen außerhalb des Europäischen Wirt-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1621\nschaftsraums; Internationale Organisationen und Multilaterale Entwicklungsbanken sind nach ihrem\njeweiligen Vertragsstatut, im Zweifel einer Deckungsjurisdiktion außerhalb des Europäischen Wirt-\nschaftsraums zuzuordnen.\nh) Relevant für HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDckOrd und FlgDckOrd:\naa) Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG schließen Deckungswerte ein, bei denen die Pfand-\nbriefbank einen Übertragungsanspruch auf Darlehensforderungen oder Grundpfandrechte hat und\ndieser Übertragungsanspruch in eine für die Pfandbriefbank geführte Abteilung eines von einem\nanderen inländischen Kreditinstitut geführten Refinanzierungsregisters ordnungsgemäß eingetragen\nist.\nbb) Als rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig sind solche\nDeckungswerte zu erfassen, die notleidende Risikopositionen nach Artikel 47a Absatz 3 der Ver-\nordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder wären, wenn für sie keine vertragliche Zahlungsstundung\ngelten würde.\ni) Relevant für ÖpfDckOrdInl:\nUnter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen stehen solche öffentliche Stellen, deren\nBefugnis, zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder die Konditionen bestehender Zahlungs-\nverpflichtungen zu verändern, durch oder aufgrund Rechtsakt einer übergeordneten öffentlichen Stelle\noder eines Trägers eingeschränkt ist. Pfandbriefbanken haben das Vorliegen dieses Umstands unge-\nachtet allgemeiner bankaufsichtlicher Anforderungen nicht auszuforschen, aber bei Kenntnis in den\nMeldungen zu berücksichtigen; positive Kenntnis vom Erlass eines solchen Rechtsakts ohne positive\nKenntnis von dessen Aufhebung soll so berücksichtigt werden, dass der Umstand als vorliegend an-\ngenommen wird.\nj) Relevant für ÖpfDckOrdInl und ÖpfDckOrdAus:\nWie Wertpapiere handelbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die auf einem inländischen\norganisierten Handelsplatz, für den die Pfandbriefbank die Anforderungen des Artikels 7 Absatz 6 Satz 3\nund 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung\nder Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die\nLiquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1), die zuletzt durch\ndie Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10) geändert worden ist,\nerfüllt, gehandelt werden und schließen nicht mehr abtretbare Schuldscheindarlehen aus.\nk) Relevant für SchDckOrd und FlgDckOrd:\nDeckungswerte sind den Schiffs- und Flugzeugarten eineindeutig zuzuordnen (keine Doppelzählungen),\nwobei die speziellere Art Vorrang vor der allgemeineren hat.","1622           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 2\nMeldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für\nMeldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwert-\ndeckung und Umfang der abgegebenen Meldung“.\nII. Der Meldebogen umfasst fünf spezifische Datenbereiche:\n1. Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Melde-\nbögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet.\n2. Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregister-\nführung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet.\n3. Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7\nPfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von\noben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden.\n4. Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird\nvon fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet.\n5. Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebe-\nnen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet.\nIII. Folgende Felder folgender spezifischer Datenbereiche sind abzugrauen:\n1. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben\nabzugrauen.\n2. Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der\nzweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben\nabzugrauen.\nIV. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu\nverbinden und mit „zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen“ zu überschreiben.\n2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Die Bankerlaubnis der Pfand-\nbriefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen“,\nb) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Erteilt am (19.05.2005 im Fall von\n§ 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)“,\nc) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: erloschen am\n(Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)“,\nd) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Form der Führung des Deckungs-\nregisters (papiergebunden oder elektronisch)“ sowie\ne) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der Unterregister, die\nnicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind“\nzu überschreiben.\n3. Im dritten spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Treuhänder und Stellvertreter des\nTreuhänders“,\nb) das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Name“,\nc) das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Geburtsdatum“,\nd) das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Zeitpunkt der Bestellung bzw.\nVerlängerung“,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1623\ne) das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Bestellung ist befristet bis zum“,\nf) das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Festgesetzte monatliche Ver-\ngütung in Euro“,\ng) das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: im Berichts-\nzeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro“,\nh) das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Im Berichtszeitraum erstattete\nAuslagen in Euro“ sowie\ni) das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der von Treuhänder und\nStellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine“\nzu überschreiben.\n4. Im vierten spezifischen Datenbereich\na) sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit\n„Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)“,\nb) sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und\nmit „Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV“,\nc) sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit\n„Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV“,\nd) ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario,\n§ 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV“,\ne) ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario,\n§ 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV“,\nf) ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario,\n§ 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV“ und\ng) ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario,\n§ 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV“\nzu überschreiben.\n5. Im fünften spezifischen Datenbereich\na) sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit\n„Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach\n(Zutreffendes ankreuzen)“,\nb) ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldebögen wird\nvon § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)“,\nc) ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Von der Pflicht zur Abgabe\nfolgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes an-\nkreuzen)“ und\nd) ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldungen ist seit\nletzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2\nSatz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)“\nzu überschreiben.\nV. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Im ersten spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Name“,\nb) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Telefonnummer“ sowie\nc) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „E-Mail-Adresse“\nzu überschreiben.\n2. Im zweiten spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe“,\nb) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe“,\nc) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe“ sowie\nd) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe“\nzu überschreiben.","1624          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n3. Im dritten spezifischen Datenbereich\na) ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Treuhänder“,\nb) ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Stellvertreter“ und\nc) sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit\n„falls einschlägig: weiterer Stellvertreter“\nzu überschreiben.\n4. Im vierten spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe“,\nb) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe“,\nc) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe“ sowie\nd) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe“\nzu überschreiben.\n5. Im fünften spezifischen Datenbereich ist\na) das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Anlage 2 (GttÜbg)“,\nb) das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Anlage 3 (HypUml)“,\nc) das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Anlage 4 (HypDck)“,\nd) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Anlage 5 (HypDckOrdInl)“,\ne) das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit „Anlage 6 (HypDckOrdAus)“,\nf) das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit „Anlage 7 (HypDckWtr)“,\ng) das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit „Anlage 8 (HypDckWtrDrv)“,\nh) das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit „Anlage 9 (ÖpfUml)“,\ni)  das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit „Anlage 10 (ÖpfDck)“,\nj)  das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit „Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)“,\nk) das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit „Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)“,\nl)  das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit „Anlage 13 (ÖpfDckWtr)“,\nm) das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit „Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)“,\nn) das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit „Anlage 15 (SchUml)“,\no) das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit „Anlage 16 (SchDck)“,\np) das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit „Anlage 17 (SchDckOrd)“,\nq) das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit „Anlage 18 (SchDckWtr)“,\nr) das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit „Anlage 19 (SchDckWtrDrv)“,\ns) das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit „Anlage 20 (FlgUml)“,\nt) das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit „Anlage 21 (FlgDck)“,\nu) das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit „Anlage 22 (FlgDckOrd)“,\nv) das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit „Anlage 23 (FlgDckWtr)“ sowie\nw) das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit „Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)“\nzu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1625\nAnlage 3\nMeldung: Hypothekenpfandbriefe – Umlauf (HypUml)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Umlauf (HypUml)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko-\nbarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen“.\nII. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben\nzeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.\nIV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084“ bis „095“ versehenen\nZeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“\nbis „103“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“,\n„071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“,\n„023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“,\n„053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen\nZeilen sowie\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen\nZeilen,\nd) den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis\n„103“ versehenen Zeilen,\ne) der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie\nf) der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ ver-\nsehenen Zeilen.\nV. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie\n(einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbrief-\nemissionen“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.","1626          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n4. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“\nzu überschreiben.\nVI. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig:\nPfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30\nAbsatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ und „085“)“ zu über-\nschreiben.\n6. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „086“)“ zu über-\nschreiben.\n7. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „087“)“ zu über-\nschreiben.\n8. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „088“)“ zu über-\nschreiben.\n9. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „089“)“ zu über-\nschreiben.\n10. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „090“)“ zu über-\nschreiben.\n11. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „091“)“ zu über-\nschreiben.\n12. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als\nSicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4\nAbsatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschrei-\nben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody’s“ zu über-\nschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu\nüberschreiben.\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Euro-\npäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu über-\nschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1627\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfand-\nbriefe“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namens-\npfandbriefe“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfand-\nbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbrief-\nverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nmindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n45. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n46. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.","1628         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n47. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n48. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n49. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n50. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n51. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n52. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n53. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und\n„080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.\n54. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1629\nAnlage 4\nMeldung: Hypothekenpfandbriefe – Deckung (HypDck)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung (HypDck)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen\nund liquiditätssichernden Deckungsmasse für Hypothekenpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital-\nbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 100 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „016“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „099“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „008“ bis „016“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „099“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „007“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „099“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „099“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „018“ bis „021“, „059“ bis „082“ und „091“\nversehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „011“, „017“, „022“ bis „025“, „030“, „035“,\n„040“, „044“, „048“, „053“, „058“, „083“ bis „090“ und „092“ bis „099“ versehenen Zeilen,\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „012“, „026“ bis „028“, „031“ bis „033“,\n„036“ bis „038“, „041“, „042“, „045“, „046“, „049“ bis „051“, „054“ und „057“ versehenen Zeilen,\nf) in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“, „008“, „013“, „014“, „029“, „034“, „039“,\n„043“, „047“, „052“, „055“ und „056“ versehenen Zeilen sowie\ng) in der mit „007“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „010“, „015“ und „016“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „008“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „018“ bis „020“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „008“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „060“ bis „079“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „010“ bis „012“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „059“ und „080“ bis\n„099“ versehenen Zeilen,\nd) der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ bis „059“ und „080“ bis „099“ ver-\nsehenen Zeilen sowie\ne) den mit „015“ und „016“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „060“ bis „078“, „090“ und „099“\nversehenen Zeilen.","1630           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamt-\nbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „015“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „016“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte\ngesamt“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten\ngrößte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nfünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nzehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte gesamt“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem\ngrößten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben\nInstitutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen“ zu über-\nschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeile „060“)“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus\nZeile „061“)“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“ und „062“)“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“ und „063“)“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“ und „064“)“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“ und „065“)“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022       1631\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“, „064“ und „066“)“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“, „065“ und „067“)“ zu überschreiben.\n18. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“, „064“, „066“ und „068“)“ zu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“, „065“, „067“ und „069“)“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“, „064“, „066“, „068“ und „070“)“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“, „065“, „067“, „069“ und „071“)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“, „064“, „066“, „068“, „070“ und „072“)“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“, „065“, „067“, „071“ und „073“)“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „060“, „062“, „064“, „066“, „068“, „070“, „072“ und „074“)“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „061“, „063“, „065“, „067“, „069“, „071“, „073“ und „075’)“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten\nsich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte,\nsoweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nfester Verzinsung“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nvariabler Verzinsung“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht nicht in Euro denominiert\nist“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „davon: an Objekten\nder Nutzungsart Gewerbe besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: an Objekten\nder Nutzungsart Wohnen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „darunter: grund-\npfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „022“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d PfandBG“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1\nSatz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.","1632         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n39. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG auch in Ver-\nbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „035“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „040“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG auch in Ver-\nbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „044“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG auch in Ver-\nbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „048“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG“ zu überschreiben.\n44. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der\nSchweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4\nNummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in\nJapan ansässig sind“ zu überschreiben.\n45. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „058“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geld-\nforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n46. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in U.S. Dollar denominiert\nist“ zu überschreiben.\n47. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in japanischen Yen\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n48. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Pfund Sterling\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n49. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in Schweizer Franken\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n50. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in australischen Dollar\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n51. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in kanadischen Dollar\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n52. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in schwedischen Kronen\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n53. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Grundpfandrecht in einer sonstigen Wäh-\nrung denominiert ist“ zu überschreiben.\n54. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n55. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.\n56. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.\n57. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.\n58. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n59. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n60. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1633\n61. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.\n62. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „012“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: an in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der\nunter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von\nAmerika, in Kanada, in Japan, in Australien, in Neuseeland oder in Singapur belegenen Objekten be-\nsicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n63. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „026“ und „031“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte nach § 19 Absatz 1 Satz 6 PfandBG“ zu überschreiben.\n64. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „027“ und „032“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n65. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „028“, „033“, „038“, „042“, „046“ und „051“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge-\nnutzt werden“ zu überschreiben.\n66. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „036“ und „049“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n67. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „037“ und „050“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n68. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „041“ und „045“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer-\nden“ zu überschreiben.\n69. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu über-\nschreiben.\n70. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „057“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 19 Absatz 1 Satz 7 PfandBG in\nVerbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.\n71. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „013“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.\n72. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „014“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n73. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „029“, „034“, „039“, „043“, „047“ und „052“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3\nPfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.\n74. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „055“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.\n75. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „056“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.\n76. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“ und „015“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n77. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“ und „016“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.","1634           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 5\nMeldung:\nHypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland (HypDckOrdInl)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte –\nInland (HypDckOrdInl)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe\nverwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an im Inland belegenen\nGrundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 22 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „042“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „021“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „021“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „021“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „005“ versehenen Zeile,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“ bis „014“ und „017“ bis „021“ versehenen\nZeilen sowie\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „015“ und „016“ versehenen Zeilen,\n4. in\na) den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“ bis „021“ versehenen\nZeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:\naa) in der mit „018“ versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „019“ und „039“ versehenen Spalten,\nbb) in der mit „019“ versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „017“ und „037“ versehenen Spalten,\ncc) in der mit „020“ versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „018“ und „038“ versehenen Spalten\nsowie\ndd) in der mit „021“ versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „020“ und „040“ versehenen Spalten,\nb) den mit „017“ bis „020“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „017“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „021“ bis „036“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „009“ versehenen Zeile sowie\nd) den mit „037“ bis „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „017“ versehenen\nZeilen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022        1635\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „005“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Wohnen“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „021“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Gewerbe“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „041“ bis „042“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Deutschland gesamt“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „ETW“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „EFH/ZFH“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „MFH“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „015“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Wohnen gesamt“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „021“ und „022“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Büro“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Handel“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Industrie“ zu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „027“ und „028“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Hotel“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „029“ und „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „sonstiges Gewerbe“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „031“ und „032“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der mit „033“ und „034“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „035“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Gewerbe gesamt“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“, „031“,\n„033“, „035“ und „041“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl\nDeckungswerte“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „022“, „024“, „026“, „028“, „030“, „032“,\n„034“, „036“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamt-\nnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „017“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ und „038“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ und „039“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „020“ und „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt“ zu\nüberschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu\nüberschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.","1636          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Beleihungs-\nwert festgesetzt aufgrund vereinfachter Wertermittlung nach § 24 BelWertV“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Fest-\nzinsvereinbarung“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „darunter: annuitätisch\ntilgend“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „darunter: endfällig\ntilgend“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Grund-\npfandrecht nicht in Euro“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig\noder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig\nüber mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „darunter: gekündigt“\nzu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit im Rang\nvorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um\nden der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde,\nwenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins\nnicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der\nvorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund\neiner Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht\nwürden“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur\nDeckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in\nganzen Monaten“ zu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur\nDeckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung\nin ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur\nDeckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent“ zu\nüberschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1637\nAnlage 6\nMeldung:\nHypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (HypDckOrdAus)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte –\nAusland (HypDckOrdAus)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe\nverwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 ge-\nnannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003\ngenannten Nutzungsarten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „042“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „596“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „596“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „596“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“, „021“, „037“, „053“, „069“, „085“,\n„101“, „117“, „133“, „149“, „165“, „181“, „197“, „213“, „229“, „245“, „261“, „277“, „293“, „309“, „325“,\n„341“, „357“, „373“, „389“, „405“, „421“, „437“, „453“, „469“, „485“, „501“, „517“, „533“, „549“, „565“\nund „581“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „006“ bis „013“, „016“ bis „020“, „022“\nbis „029“, „032“ bis „036“, „038“ bis „045“, „048“ bis „052“, „054“ bis „061“, „064“ bis „068“, „070“ bis\n„077“, „080“ bis „084“, „086“ bis „093“, „096“ bis „100“, „102“ bis „109“, „112“ bis „116“, „118“ bis\n„125“, „128“ bis „132“, „134“ bis „141“, „144“ bis „148“, „150“ bis „157“, „160“ bis „164“, „166“ bis\n„173“, „176“ bis „180“, „182“ bis „189“, „192“ bis „196“, „198“ bis „205“, „208“ bis „212“, „214“ bis\n„221“, „224“ bis „228“, „230“ bis „237“, „240“ bis „244“, „246“ bis „253“, „256“ bis „260“, „262“ bis\n„269“, „272“ bis „276“, „278“ bis „285“, „288“ bis „292“, „294“ bis „301“, „304“ bis „308“, „310“ bis\n„317“, „320“ bis „324“, „326“ bis „333“, „336“ bis „340“, „342“ bis „349“, „352“ bis „356“, „358“ bis\n„365“, „368“ bis „372“, „374“ bis „381“, „384“ bis „388“, „390“ bis „397“, „400“ bis „404“, „406“ bis\n„413“, „416“ bis „420“, „422“ bis „429“, „432“ bis „436“, „438“ bis „445“, „448“ bis „452“, „454“ bis\n„461“, „464“ bis „468“, „470“ bis „477“, „480“ bis „484“, „486“ bis „493“, „496“ bis „500“, „502“ bis\n„509“, „512“ bis „516“, „518“ bis „525“, „528“ bis „532“, „534“ bis „541“, „544“ bis „548“, „550“ bis\n„557“, „560“ bis „564“, „566“ bis „573“, „576“ bis „580“, „582“ bis „589“ und „592“ bis „596“ versehe-\nnen Zeilen sowie\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „014“, „015“, „030“, „031“, „046“,   „047“,\n„062“, „063“, „078“, „079“, „094“, „095“, „110“, „111“, „126“, „127“, „142“, „143“, „158“, „159“,  „174“,\n„175“, „190“, „191“, „206“, „207“, „222“, „223“, „238“, „239“, „254“, „255“, „270“, „271“, „286“,  „287“,\n„302“, „303“, „318“, „319“, „334“, „335“, „350“, „351“, „366“, „367“, „382“, „383“, „398“, „399“,  „414“,\n„415“, „430“, „431“, „446“, „447“, „462“, „463“, „478“, „479“, „494“, „495“, „510“, „511“, „526“,  „527“,\n„542“, „543“, „558“, „559“, „574“, „575“, „590“ und „591“ versehenen Zeilen,","1638          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n4. in\na) den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“ bis „020“, „033“ bis „036“,\n„049“ bis „052“, „065“ bis „068“, „081“ bis „084“, „097“ bis „100“, „113“ bis „116“, „129“ bis „132“,\n„145“ bis „148“, „161“ bis „164“, „177“ bis „180“, „193“ bis „196“, „209“ bis „212“, „225“ bis „228“,\n„241“ bis „244“, „257“ bis „260“, „273“ bis „276“, „289“ bis „292“, „305“ bis „308“, „321“ bis „324“,\n„337“ bis „340“, „353“ bis „356“, „369“ bis „372“, „385“ bis „388“, „401“ bis „404“, „417“ bis „420“,\n„433“ bis „436“, „449“ bis „452“, „465“ bis „468“, „481“ bis „484“, „497“ bis „500“, „513“ bis „516“,\n„529“ bis „532“, „545“ bis „548“, „561“ bis „564“, „577“ bis „580“ und „593“ bis „596“ versehenen\nZeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:\naa) in den mit „017“ und „037“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“, „034“, „050“, „066“,\n„082“, „098“, „114“, „130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“,\n„306“, „322“, „338“, „354“, „370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“,\n„530“, „546“, „562“, „578“ und „594“ versehenen Zeilen,\nbb) in den mit „018“ und „038“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „019“, „035“, „051“, „067“,\n„083“, „099“, „115“, „131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“,\n„307“, „323“, „339“, „355“, „371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“,\n„531“, „547“, „563“, „579“ und „595“ versehenen Zeilen,\ncc) in den mit „019“ und „039“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „020“, „036“, „052“, „068“,\n„084“, „100“, „116“, „132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“,\n„308“, „324“, „340“, „356“, „372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“,\n„532“, „548“, „564“, „580“ und „596“ versehenen Zeilen sowie\ndd) in den mit „020“ und „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“, „033“, „049“, „065“,\n„081“, „097“, „113“, „129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“,\n„305“, „321“, „337“, „353“, „369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“,\n„529“, „545“, „561“, „577“ und „593“ versehenen Zeilen und\nb) den mit „017“ bis „020“ und „037“ bis „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis\n„016“, „021“ bis „032“, „037“ bis „048“, „053“ bis „064“, „069“ bis „080“, „085“ bis „096“, „101“ bis\n„112“, „117“ bis „128“, „133“ bis „144“, „149“ bis „160“, „165“ bis „176“, „181“ bis „192“, „197“ bis\n„208“, „213“ bis „224“, „229“ bis „240“, „245“ bis „256“, „261“ bis „272“, „277“ bis „288“, „293“ bis\n„304“, „309“ bis „320“, „325“ bis „336“, „341“ bis „352“, „357“ bis „368“, „373“ bis „384“, „389“ bis\n„400“, „405“ bis „416“, „421“ bis „432“, „437“ bis „448“, „453“ bis „464“, „469“ bis „480“, „485“ bis\n„496“, „501“ bis „512“, „517“ bis „528“, „533“ bis „544“, „549“ bis „560“, „565“ bis „576“ und „581“ bis\n„592“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „005“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Wohnen“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „021“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Gewerbe“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „041“ und „042“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „gesamt Belegenheitsstaat“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „ETW“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „EFH/ZFH“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „MFH“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „015“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt Wohnen“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „021“ und „022“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Büro“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Handel“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Industrie“ zu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „027“ und „028“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Hotel“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022        1639\n14. Die Felder der mit „029“ und „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „sonstiges Gewerbe“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „031“ und „032“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der mit „033“ und „034“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „035“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt Gewerbe“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“, „031“,\n„033“, „035“ und „041“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl\nDeckungswerte“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „022“, „024“, „026“, „028“, „030“, „032“,\n„034“, „036“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamt-\nnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „017“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ und „038“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ und „039“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „020“ und „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit\n„durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt“\nzu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „037“ versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt“\nzu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt“\nzu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt“\nzu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt“\nzu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „Griechenland ge-\nsamt“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „117“ versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt“\nzu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „133“ versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt“\nzu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „149“ versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt“\nzu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „165“ versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt“\nzu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „181“ versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt“\nzu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „197“ versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt“\nzu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „213“ versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt“\nzu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „229“ versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt“\nzu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „245“ versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt“\nzu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „261“ versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt“\nzu überschreiben.","1640        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „277“ versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt“\nzu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „293“ versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt“\nzu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „309“ versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt“\nzu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „325“ versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt“\nzu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „341“ versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt“\nzu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „357“ versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt“\nzu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „373“ versehenen Zeile ist mit „Tschechische Re-\npublik gesamt“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „389“ versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt“\nzu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „405“ versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt“\nzu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „421“ versehenen Zeile ist mit „Island gesamt“\nzu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „437“ versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein ge-\nsamt“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „453“ versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt“\nzu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „469“ versehenen Zeile ist mit „Australien gesamt“\nzu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „485“ versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt“\nzu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „501“ versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt“\nzu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „517“ versehenen Zeile ist mit „Neuseeland gesamt“\nzu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „533“ versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt“\nzu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „549“ versehenen Zeile ist mit „Singapur gesamt“\nzu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „565“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes König-\nreich Großbritannien und Nordirland gesamt“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „581“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten\nvon Amerika gesamt“ zu überschreiben.\n38. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“, „022“, „038“, „054“, „070“, „086“, „102“,\n„118“, „134“, „150“, „166“, „182“, „198“, „214“, „230“, „246“, „262“, „278“, „294“, „310“, „326“, „342“,\n„358“, „374“, „390“, „406“, „422“, „438“, „454“, „470“, „486“, „502“, „518“, „534“, „550“, „566“ und „582“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von\nder oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.\n39. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“, „023“, „039“, „055“, „071“, „087“, „103“,\n„119“, „135“, „151“, „167“, „183“, „199“, „215“, „231“, „247“, „263“, „279“, „295“, „311“, „327“, „343“,\n„359“, „375“, „391“, „407“, „423“, „439“, „455“, „471“, „487“, „503“, „519“, „535“, „551“, „567“ und „583“\nversehenen Zeilen sind mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.\n40. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“, „024“, „040“, „056“, „072“, „088“, „104“,\n„120“, „136“, „152“, „168“, „184“, „200“, „216“, „232“, „248“, „264“, „280“, „296“, „312“, „328“, „344“,\n„360“, „376“, „392“, „408“, „424“, „440“, „456“, „472“, „488“, „504“, „520“, „536“, „552“, „568“ und „584“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbrief-\nbank Kreditgeber sind“ zu überschreiben.\n41. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „025“, „041“, „057“, „073“, „089“, „105“,\n„121“, „137“, „153“, „169“, „185“, „201“, „217“, „233“, „249“, „265“, „281“, „297“, „313“, „329“, „345“,\n„361“, „377“, „393“, „409“, „425“, „441“, „457“, „473“, „489“, „505“, „521“, „537“, „553“, „569“ und „585“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1641\n42. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „026“, „042“, „058“, „074“, „090“, „106“,\n„122“, „138“, „154“, „170“, „186“, „202“, „218“, „234“, „250“, „266“, „282“, „298“, „314“, „330“, „346“,\n„362“, „378“, „394“, „410“, „426“, „442“, „458“, „474“, „490“, „506“, „522“, „538“, „554“, „570“ und „586“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.\n43. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „027“, „043“, „059“, „075“, „091“, „107“,\n„123“, „139“, „155“, „171“, „187“, „203“, „219“, „235“, „251“, „267“, „283“, „299“, „315“, „331“, „347“,\n„363“, „379“, „395“, „411“, „427“, „443“, „459“, „475“, „491“, „507“, „523“, „539“, „555“, „571“ und „587“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: endfällig tilgend“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „028“, „044“, „060“, „076“, „092“, „108“,\n„124“, „140“, „156“, „172“, „188“, „204“, „220“, „236“, „252“, „268“, „284“, „300“, „316“, „332“, „348“,\n„364“, „380“, „396“, „412“, „428“, „444“, „460“, „476“, „492“, „508“, „524“, „540“, „556“, „572“ und „588“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats“\nzu überschreiben.\n45. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „029“, „045“, „061“, „077“, „093“, „109“,\n„125“, „141“, „157“, „173“, „189“, „205“, „221“, „237“, „253“, „269“, „285“, „301“, „317“, „333“, „349“,\n„365“, „381“, „397“, „413“, „429“, „445“, „461“, „477“, „493“, „509“, „525“, „541“, „557“, „573“ und „589“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungs-\nstundung nicht rückständig“ zu überschreiben.\n46. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „016“, „032“, „048“, „064“, „080“, „096“, „112“,\n„128“, „144“, „160“, „176“, „192“, „208“, „224“, „240“, „256“, „272“, „288“, „304“, „320“, „336“, „352“,\n„368“, „384“, „400“, „416“, „432“, „448“, „464“, „480“, „496“, „512“, „528“, „544“, „560“, „576“ und „592“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu über-\nschreiben.\n47. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „017“, „033“, „049“, „065“, „081“, „097“, „113“,\n„129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“, „305“, „321“, „337“, „353“,\n„369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“, „529“, „545“, „561“, „577“ und „593“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfand-\nrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im\nRang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich\nabgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den\nKapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank\nhöchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden“ zu überschreiben.\n48. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „018“, „034“, „050“, „066“, „082“, „098“, „114“,\n„130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“, „306“, „322“, „338“, „354“,\n„370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“, „530“, „546“, „562“, „578“ und „594“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter\nDurchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n49. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „019“, „035“, „051“, „067“, „083“, „099“, „115“,\n„131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“, „307“, „323“, „339“, „355“,\n„371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“, „531“, „547“, „563“, „579“ und „595“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter\nDurchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n50. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „020“, „036“, „052“, „068“, „084“, „100“, „116“,\n„132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“, „308“, „324“, „340“, „356“,\n„372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“, „532“, „548“, „564“, „580“ und „596“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter\nDurchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent“ zu überschreiben.\n51. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „030“, „046“, „062“, „078“, „094“, „110“,\n„126“, „142“, „158“, „174“, „190“, „206“, „222“, „238“, „254“, „270“, „286“, „302“, „318“, „334“, „350“,\n„366“, „382“, „398“, „414“, „430“, „446“, „462“, „478“, „494“, „510“, „526“, „542“, „558“, „574“ und „590“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.\n52. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „031“, „047“, „063“, „079“, „095“, „111“,\n„127“, „143“, „159“, „175“, „191“, „207“, „223“, „239“, „255“, „271“, „287“, „303“, „319“, „335“, „351“,\n„367“, „383“, „399“, „415“, „431“, „447“, „463“, „479“, „495“, „511“, „527“, „543“, „559“, „575“ und „591“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt“ zu überschreiben.","1642           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 7\nMeldung:\nHypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (HypDckWtr)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte\n(HypDckWtr)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe\nverwendeten Deckungswerten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b\nPfandBG sind“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „010“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „023“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „010“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „023“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „023“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ und „018“ versehenen Zeilen sowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“ bis „017“ und „019“ bis „023“\nversehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in den mit „007“, „012“, „013“, „017“, „021“ und\n„023“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von\nStellen mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „009“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deutschland“ zu\nüberschreiben.\n4. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des\nEuro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Mitglied-\nstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Vertrags-\nstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union“ zu\nüberschreiben.\n7. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten\nStaaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nund Nordirland“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1643\n8. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro\ndenominiert“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“ und „019“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „020“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon öffentlichen Stellen“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt“\nzu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken“ zu überschreiben.","1644           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 8\nMeldung:\nHypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (HypDckWtrDrv)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte –\nDerivategeschäfte (HypDckWtrDrv)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe\nverwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „008“ bis „025“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „007“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „025“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen\nsowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009“ bis „013“, „015“ bis „019“ und „021“\nbis „025“ versehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „013“ bis „030“ versehenen Spalten in den mit „012“, „013“, „018“, „019“, „024“\nund „025“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „004“ bis „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „013“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab-\nkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „022“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland\noder den Vereinigten Staaten von Amerika“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022      1645\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n8. Die Felder der mit „012“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n9. Die Felder der mit „013“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „014“ bis „019“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „020“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n12. Die Felder der mit „021“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n13. Die Felder der mit „022“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „023“ bis „028“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „029“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n16. Die Felder der mit „030“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n17. Die Felder der mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „009“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „010“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „014“ bis „017“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „023“ bis „026“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „027“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „028“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n26. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n28. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n29. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n30. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.","1646           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n31. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n32. Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\n33. Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der\njeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1647\nAnlage 9\nMeldung: Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko-\nbarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbrie-\nfen“.\nII. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben\nzeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.\nIV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084 bis „095“ versehenen\nZeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“\nbis „103“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“,\n„071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“,\n„023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“,\n„053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen\nZeilen sowie\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen\nZeilen,\nd) den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis\n„103“ versehenen Zeilen,\ne) der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie\nf) der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ ver-\nsehenen Zeilen.\nV. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie\n(einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbrief-\nemissionen“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.","1648          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n4. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“\nzu überschreiben.\nVI. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig:\nPfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30\nAbsatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ und „085“)“ zu über-\nschreiben.\n6. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „086“)“\nzu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „087“)“\nzu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „088“)“\nzu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „089“)“\nzu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „090“)“\nzu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „091“)“ zu\nüberschreiben.\n12. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als\nSicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4\nAbsatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschrei-\nben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody’s“ zu über-\nschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu über-\nschreiben.\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Euro-\npäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu über-\nschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1649\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfand-\nbriefe“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namens-\npfandbriefe“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfand-\nbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbrief-\nverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nmindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n45. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n46. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.","1650         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n47. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n48. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n49. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n50. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n51. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n52. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n53. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und\n„080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.\n54. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1651\nAnlage 10\nMeldung: Öffentliche Pfandbriefe – Deckung (ÖpfDck)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung (ÖpfDck)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen\nund liquiditätssichernden Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital-\nbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 93 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „016“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „092“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „008“ bis „016“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „007“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „092“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „029“ bis „032“, „052“ bis „075“ und „084“\nversehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „012“, „019“, „020“, „023“, „026“, „033“\nbis „036“, „041“, „046“, „051“, „076“ bis „083“ und „085“ bis „092“ versehenen Zeilen,\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „013“, „021“, „024“, „027“, „037“ bis „039“,\n„042“ bis „044“, „047“ und „050“ versehenen Zeilen,\nf) in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“, „008“, „011“, „014“, „015“, „018“, „022“,\n„025“, „028“, „040“, „045“, „048“ und „049“ versehenen Zeilen sowie\ng) in der mit „007“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „010“, „016“ und „017“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „008“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „029“ bis „031“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „008“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „072“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „010“ bis „012“ und „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „052“ und\n„073“ bis „092“ versehenen Zeilen sowie\nd) den mit „015“ und „016“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „071“, „083“ und „092“\nversehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.","1652           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n3. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamt-\nbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte\ngesamt“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten\ngrößte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nfünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nzehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „032“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte gesamt“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem\ngrößten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben\nInstitutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „055“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile\n„053“)“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „056“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile\n„054“)“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „057“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen\n„053“ und „055“)“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „058“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen\n„054“ und „056“)“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“ und „057“)“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“ und „058“)“ zu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“, „057“ und „059“)“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“ und „060“)“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1653\n18. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“, „057“, „059“ und „061“)“ zu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“)“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“ und „063“)“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“ und „064“)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“ und „065“)“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zei-\nlen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“ und „066“)“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“, „065“ und „067“)“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zei-\nlen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“, „066“ und „068“)“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten\nsich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte,\nsoweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nfester Verzinsung“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nvariabler Verzinsung“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung nicht in Euro denominiert ist“ zu über-\nschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „davon: Forderungen,\nderen Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von Zentralregierungen und Zentralbanken“ zu über-\nschreiben.\n33. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „darunter: sonstige\nForderungen“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderun-\ngen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche\nDeckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche\nDeckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „darunter: ordentliche\nDeckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt werden“ zu\nüberschreiben.\n38. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1\nPfandBG“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „034“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „035“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.","1654         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n41. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „036“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a PfandBG auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2\nSatz 1 Nummer 3 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der\nSchweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4\nNummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in\nJapan ansässig sind“ zu überschreiben.\n44. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „051“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geldforde-\nrungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n45. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu über-\nschreiben.\n46. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“\nzu überschreiben.\n47. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu über-\nschreiben.\n48. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“\nzu überschreiben.\n49. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“\nzu überschreiben.\n50. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“\nzu überschreiben.\n51. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“\nzu überschreiben.\n52. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert\nist“ zu überschreiben.\n53. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu über-\nschreiben.\n54. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in japanischen Yen denominiert ist“\nzu überschreiben.\n55. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu über-\nschreiben.\n56. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in Schweizer Franken denominiert ist“\nzu überschreiben.\n57. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in australischen Dollar denominiert ist“\nzu überschreiben.\n58. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in kanadischen Dollar denominiert ist“\nzu überschreiben.\n59. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in schwedischen Kronen denominiert ist“\nzu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1655\n60. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder Gewährleistung in einer sonstigen Währung denominiert\nist“ zu überschreiben.\n61. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „013“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: von in der Schweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich\nder unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von\nAmerika, in Kanada oder in Japan ansässigen Schuldnern oder Gewährleistungsgebern geschuldete oder\ngewährleistete Deckungswerte“ zu überschreiben.\n62. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „021“, „024“ und „027“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n63. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „037“ und „042“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte nach § 20 Absatz 2 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6\nPfandBG“ zu überschreiben.\n64. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „038“ und „043“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n65. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „039“ und „044“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG genutzt werden“ zu überschreiben.\n66. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „047“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu über-\nschreiben.\n67. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG\nauf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.\n68. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „014“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.\n69. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „015“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n70. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „011“ und „018“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 20 Ab-\nsatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.\n71. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „022“, „025“, „028“, „040“ und „045“ versehenen\nZeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG\ngenutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.\n72. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „048“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.\n73. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „049“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.\n74. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“ und „016“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n75. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“ und „017“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.","1656           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 11\nMeldung:\nÖffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland (ÖpfDckOrdInl)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte –\nInland (ÖpfDckOrdInl)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe\nverwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber\nihren Sitz im Inland haben“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 23 Spalten und 34 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „022“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „033“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „022“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „007“ bis „033“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „006“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „033“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „007“ versehenen Zeile,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „008“ bis „024“, „026“ bis „028“ und „030“ bis\n„033“ versehenen Zeilen sowie\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „025“ und „029“ versehenen Zeilen,\n4. in\na) den mit „005“ und „006“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „023“ versehenen\nZeilen,\nb) den mit „007“, „008“, „011“ und „012“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „031“ bis „033“\nversehenen Zeilen,\nc) den mit „009“, „010“ und „013“ bis „020“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „032“ und „033“\nversehenen Zeilen sowie\nd) den mit „021“ und „022“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „028“ bis „029“ versehenen\nZeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „005“ bis „022“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von“ zu überschrei-\nben.\n2. Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in den mit „003“ bis „005“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Deutsche Bundesbank“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022         1657\n4. Die Felder der mit „013“ bis „018“ versehenen Spalten in den mit „003“ und „004“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „sonstige Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegend getragen\nvon“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „019“ bis „022“ versehenen Spalten in den mit „003“ bis „005“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Stellen in Deutschland gesamt“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Bund“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Land“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in den mit „004“ und „005“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Kommunalebene“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bund“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „015“ und „016“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Land“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „017“ und „018“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Kommunalebene“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „017“ und „019“ versehenen Spalten in der\nmit „006“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „018“ und „020“ versehenen Spalten in der\nmit „006“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „021“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „durchschnittliche\nRestlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „022“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „Durchschnitts-\nverzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon:\nBaden-Württemberg“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bayern“\nzu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „davon: Berlin“\nzu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: Brandenburg“\nzu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bremen“\nzu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „davon: Hamburg“\nzu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „davon: Hessen“\nzu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: Mecklenburg-\nVorpommern“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: Niedersach-\nsen“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: Nordrhein-\nWestfalen“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „davon: Rheinland-\nPfalz“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „019“ versehenen Zeile ist mit „davon: Saarland“\nzu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „020“ versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen“\nzu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „davon: Sachsen-\nAnhalt“ zu überschreiben.","1658         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „022“ versehenen Zeile ist mit „davon: Schleswig-\nHolstein“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: Thüringen“\nzu überschreiben.\n18. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „darunter: keine\nWertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten Finanzinstrumente“ zu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Fest-\nzinsvereinbarung“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Ausfall-\ngarantie / Ausfallbürgschaft versehen“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „028“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Gewähr-\nleistung aus Gründen der Exportkreditförderung“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Forderung\nnicht in Euro denominiert“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner\noder Gewährleistungsgeber steht nach Kenntnis der Pfandbriefbank unter Haushaltssicherung oder\nvergleichbaren Maßnahmen“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „032“ versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „mit Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“\nzu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Schuldner\ndes Exportkredits ist außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums an-\nsässig“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1659\nAnlage 12\nMeldung:\nÖffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (ÖpfDckOrdAus)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte –\nAusland (ÖpfDckOrdAus)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe\nverwendeten Deckungswerte nach § 20 Absatz 1 PfandBG, deren Schuldner oder Gewährleistungsgeber\nihren Sitz im Ausland haben oder Internationale Organisationen oder Multilaterale Entwicklungsbanken\nsind“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 9 Spalten und 378 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „008“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „377“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „377“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „377“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“, „014“, „024“, „034“, „044“, „054“,\n„064“, „074“, „084“, „094“, „104“, „114“, „124“, „134“, „144“, „154“, „164“, „174“, „184“, „194“, „204“,\n„214“, „224“, „234“, „244“, „254“, „264“, „274“, „284“, „294“, „304“, „314“, „324“, „334“, „344“, „364“\nund „374“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“ bis „012“, „015“ bis „022“, „025“\nbis „032“, „035“ bis „042“, „045“ bis „052“, „055“ bis „062“, „065“ bis „072“, „075“ bis „082“, „085“ bis\n„092“, „095“ bis „102“, „105“ bis „112“, „115“ bis „122“, „125“ bis „132“, „135“ bis „142“, „145“ bis\n„152“, „155“ bis „162“, „165“ bis „172“, „175“ bis „182“, „185“ bis „192“, „195“ bis „202“, „205“ bis\n„212“, „215“ bis „222“, „225“ bis „232“, „235“ bis „242“, „245“ bis „252“, „255“ bis „262“, „265“ bis\n„272“, „275“ bis „282“, „285“ bis „292“, „295“ bis „302“, „305“ bis „312“, „315“ bis „322“, „325“ bis\n„332“, „335“ bis „342“, „345“ bis „362“, „365“ bis „372“ und „375“ und „376“ versehenen Zeilen sowie\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „013“, „023“, „033“, „043“, „053“, „063“,\n„073“, „083“, „093“, „103“, „113“, „123“, „133“, „143“, „153“, „163“, „173“, „183“, „193“, „203“, „213“,\n„223“, „233“, „243“, „253“, „263“, „273“, „283“, „293“, „303“, „313“, „323“, „333“, „343“, „363“, „373“\nund „377“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „Deckungswerte, deren Erfüllung geschuldet oder gewährleistet wird von“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen\nMonaten“ zu überschreiben.","1660          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n3. Die Felder der mit „008“ versehenen Spalte in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu\nüberschreiben.\n4. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in\nEuro“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt“\nzu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt“\nzu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „034“ versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt“\nzu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „044“ versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt“\nzu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt“\nzu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „Griechenland ge-\nsamt“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt“\nzu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt“\nzu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt“\nzu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „104“ versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt“\nzu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „114“ versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt“\nzu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „124“ versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt“\nzu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „134“ versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt“\nzu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „144“ versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt“\nzu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „154“ versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt“\nzu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „164“ versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt“\nzu überschreiben.\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „174“ versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt“\nzu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „184“ versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt“\nzu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „194“ versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt“\nzu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „204“ versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt“\nzu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „214“ versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt“\nzu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „224“ versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt“\nzu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „234“ versehenen Zeile ist mit „Tschechische Re-\npublik gesamt“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1661\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „244“ versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt“\nzu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „254“ versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt“\nzu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „264“ versehenen Zeile ist mit „Island gesamt“\nzu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „274“ versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein ge-\nsamt“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „284“ versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt“\nzu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „294“ versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt“\nzu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „304“ versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt“\nzu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „314“ versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt“\nzu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „324“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes König-\nreich Großbritannien und Nordirland gesamt“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „334“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten\nvon Amerika gesamt“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „344“ versehenen Zeile ist mit „Multilaterale Entwick-\nlungsbanken nach Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „364“ versehenen Zeile ist mit „Internationale Orga-\nnisationen nach Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gesamt“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „374“ versehenen Zeile ist mit „Europäische Zentral-\nbank“ zu überschreiben.\n38. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“, „015“, „025“, „035“, „045“, „055“, „065“,\n„075“, „085“, „095“, „105“, „115“, „125“, „135“, „145“, „155“, „165“, „175“, „185“, „195“, „205“, „215“,\n„225“, „235“, „245“, „255“, „265“, „275“, „285“, „295“, „305“, „315“, „325“ und „335“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: Zentralregierung“ zu überschreiben.\n39. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“, „016“, „026“, „036“, „046“, „056“, „066“,\n„076“, „086“, „096“, „106“, „116“, „126“, „136“, „146“, „156“, „166“, „176“, „186“, „196“, „206“, „216“,\n„226“, „236“, „246“, „256“, „266“, „276“, „286“, „296“, „306“, „316“, „326“ und „336“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: Zentralbank“ zu überschreiben.\n40. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“, „017“, „027“, „037“, „047“, „057“, „067“,\n„077“, „087“, „097“, „107“, „117“, „127“, „137“, „147“, „157“, „167“, „177“, „187“, „197“, „207“, „217“,\n„227“, „237“, „247“, „257“, „267“, „277“, „287“, „297“, „307“, „317“, „327“ und „337“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: Regionalverwaltungen“ zu überschreiben.\n41. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“, „018“, „028“, „038“, „048“, „058“, „068“,\n„078“, „088“, „098“, „108“, „118“, „128“, „138“, „148“, „158“, „168“, „178“, „188“, „198“, „208“, „218“,\n„228“, „238“, „248“, „258“, „268“, „278“, „288“, „298“, „308“, „318“, „328“ und „338“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: sonstige Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n42. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „019“, „029“, „039“, „049“, „059“, „069“,\n„079“, „089“, „099“, „109“, „119“, „129“, „139“, „149“, „159“, „169“, „179“, „189“, „199“, „209“, „219“,\n„229“, „239“, „249“, „259“, „269“, „279“, „289“, „299“, „309“, „319“, „329“ und „339“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: öffentliche Stellen (ohne Exportkreditversicherer)“ zu überschreiben.\n43. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „020“, „030“, „040“, „050“, „060“, „070“,\n„080“, „090“, „100“, „110“, „120“, „130“, „140“, „150“, „160“, „170“, „180“, „190“, „200“, „210“, „220“,\n„230“, „240“, „250“, „260“, „270“, „280“, „290“, „300“, „310“, „320“, „330“ und „340“ versehenen Zeilen\nsind jeweils mit „davon: Exportkreditversicherer“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „021“, „031“, „041“, „051“, „061“, „071“,\n„081“, „091“, „101“, „111“, „121“, „131“, „141“, „151“, „161“, „171“, „181“, „191“, „201“, „211“, „221“,\n„231“, „241“, „251“, „261“, „271“, „281“, „291“, „301“, „311“, „321“, „331“, „341“, „361“, „371“ und „375“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Ausfallgarantie / Ausfallbürgschaft versehen“ zu über-\nschreiben.\n45. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „022“, „032“, „042“, „052“, „062“, „072“,\n„082“, „092“, „102“, „112“, „122“, „132“, „142“, „152“, „162“, „172“, „182“, „192“, „202“, „212“, „222“,\n„232“, „242“, „252“, „262“, „272“, „282“, „292“, „302“, „312“, „322“, „332“, „342“, „362“, „372“ und „376“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: keine Wertpapiere oder wie Wertpapiere gehandelten\nFinanzinstrumente“ zu überschreiben.","1662         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n46. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „345“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale\nBank für Wiederaufbau und Entwicklung“ zu überschreiben.\n47. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „346“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale\nFinanz-Corporation“ zu überschreiben.\n48. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „347“ versehenen Zeile ist mit „davon: Interamerika-\nnische Entwicklungsbank“ zu überschreiben.\n49. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „348“ versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische\nEntwicklungsbank“ zu überschreiben.\n50. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „349“ versehenen Zeile ist mit „davon: Afrikanische\nEntwicklungsbank“ zu überschreiben.\n51. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „350“ versehenen Zeile ist mit „davon: Entwicklungs-\nbank des Europarates“ zu überschreiben.\n52. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „351“ versehenen Zeile ist mit „davon: Nordische\nInvestitionsbank“ zu überschreiben.\n53. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „352“ versehenen Zeile ist mit „davon: Karibische\nEntwicklungsbank“ zu überschreiben.\n54. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „353“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische\nBank für Wiederaufbau und Entwicklung“ zu überschreiben.\n55. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „354“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische\nInvestitionsbank“ zu überschreiben.\n56. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „355“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer\nInvestitionsfonds“ zu überschreiben.\n57. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „356“ versehenen Zeile ist mit „davon: Multilaterale\nInvestitions-Garantie-Agentur“ zu überschreiben.\n58. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „357“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale\nFinanzierungsfazilität für Impfungen“ zu überschreiben.\n59. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „358“ versehenen Zeile ist mit „davon: Islamische\nEntwicklungsbank“ zu überschreiben.\n60. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „359“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationale\nEntwicklungsorganisation“ zu überschreiben.\n61. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „360“ versehenen Zeile ist mit „davon: Asiatische\nInfrastruktur-Investitionsbank“ zu überschreiben.\n62. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „365“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische\nUnion und Europäische Atomgemeinschaft“ zu überschreiben.\n63. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „366“ versehenen Zeile ist mit „davon: Internationaler\nWährungsfonds“ zu überschreiben.\n64. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „367“ versehenen Zeile ist mit „davon: Bank für\nInternationalen Zahlungsausgleich“ zu überschreiben.\n65. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „368“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäische\nFinanzstabilitätsfazilität“ zu überschreiben.\n66. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „369“ versehenen Zeile ist mit „davon: Europäischer\nStabilisierungsmechanismus“ zu überschreiben.\n67. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „370“ versehenen Zeile ist mit „davon: Finanzinstitut\nnach Artikel 118 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ zu überschreiben.\n68. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „023“, „033“, „043“, „053“, „063“, „073“,\n„083“, „093“, „103“, „113“, „123“, „133“, „143“, „153“, „163“, „173“, „183“, „193“, „203“, „213“, „223“,\n„233“, „243“, „253“, „263“, „273“, „283“, „293“, „303“, „313“, „323“, „333“, „343“, „363“, „373“ und „377“\nversehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von\nder oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1663\nAnlage 13\nMeldung:\nÖffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (ÖpfDckWtr)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte\n(ÖpfDckWtr)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe\nverwendeten Deckungswerten nach § 20 Absatz 2 Satz 1 PfandBG, die keine Derivategeschäfte nach § 4b\nPfandBG sind“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 10 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „010“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „009“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „010“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „009“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „009“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ und „007“ versehenen Zeilen sowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“, „006“, „008“ und „009“ versehenen\nZeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von\nStellen mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deutschland“ zu\nüberschreiben.\n4. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des\nEuro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Mitglied-\nstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Vertrags-\nstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union“ zu\nüberschreiben.\n7. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten\nStaaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nund Nordirland“ zu überschreiben.","1664          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n8. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in\nEuro“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro\ndenominiert“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“ und „008“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „009“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt“\nzu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1665\nAnlage 14\nMeldung:\nÖffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte –\nDerivategeschäfte (ÖpfDckWtrDrv)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Öffentlichen Pfandbriefe\nverwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „008“ bis „025“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „007“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „025“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen\nsowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009“ bis „013“, „015“ bis „019“ und „021“\nbis „025“ versehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „013“ bis „030“ versehenen Spalten in den mit „012“, „013“, „018“, „019“, „024“\nund „025“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „004“ bis „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „013“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab-\nkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „022“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland\noder den Vereinigten Staaten von Amerika“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-","1666          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n8. Die Felder der mit „012“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n9. Die Felder der mit „013“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „014“ bis „019“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „020“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n12. Die Felder der mit „021“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rah-\nmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu über-\nschreiben.\n13. Die Felder der mit „022“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „023“ bis „028“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „029“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n16. Die Felder der mit „030“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n17. Die Felder der mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „009“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „010“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „014“ bis „017“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „023“ bis „026“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „027“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „028“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n26. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n28. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n29. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n30. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022       1667\n31. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n32. Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\n33. Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der\njeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.","1668           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 15\nMeldung: Schiffspfandbriefe – Umlauf (SchUml)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Umlauf (SchUml)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko-\nbarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Schiffspfandbriefen“.\nII. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben\nzeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.\nIV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084“ bis „095“ versehenen\nZeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“\nbis „103“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“,\n„071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“,\n„023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“,\n„053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen\nZeilen sowie\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen\nZeilen,\nd) den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis\n„103“ versehenen Zeilen,\ne) der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie\nf) der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ ver-\nsehenen Zeilen.\nV. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie\n(einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbrief-\nemissionen“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1669\n4. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“\nzu überschreiben.\nVI. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig:\nPfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und\n§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ und „085“)“\nzu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „086“)“\nzu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „087“)“\nzu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „088“)“ zu\nüberschreiben.\n9. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus den Zeilen „084“ bis „089“)“\nzu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „090“)“ zu über-\nschreiben.\n11. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „091“)“ zu über-\nschreiben.\n12. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als\nSicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4\nAbsatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschrei-\nben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody’s“ zu über-\nschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu über-\nschreiben.\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Euro-\npäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu über-\nschreiben.","1670         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfand-\nbriefe“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namens-\npfandbriefe“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfand-\nbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbrief-\nverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nmindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n45. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n46. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1671\n47. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n48. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n49. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n50. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n51. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n52. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n53. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und\n„080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.\n54. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.","1672           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 16\nMeldung: Schiffspfandbriefe – Deckung (SchDck)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung (SchDck)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen\nund liquiditätssichernden Deckungsmasse für Schiffspfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapitalbindung,\nVerzinsung und Währung von Deckungswerten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 17 Spalten und 106 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „016“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „105“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „008“ bis „016“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „105“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „007“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „105“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „105“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „024“ bis „027“, „065“ bis „088“ und „097“\nversehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „011“, „017“, „023“, „028“ bis „031“, „036“,\n„041“, „046“, „050“, „054“, „059“, „064“, „089“ bis „096“ und „098“ bis „105“ versehenen Zeilen,\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „012“, „018“, „032“ bis „034“, „037“ bis\n„039“, „042“ bis „044“, „047“, „048“, „051“, „052“, „055“ bis „057“, „060“ und „063“ versehenen Zeilen,\nf) in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“, „008“, „013“, „014“, „019“, „020“, „035“,\n„040“, „045“, „049“, „053“, „058“, „061“ und „062“ versehenen Zeilen sowie\ng) in der mit „007“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „010“, „015“, „016“, „021“ und „022“\nversehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „008“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „024“ bis „026“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „008“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066“ bis „085“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „010“ bis „012“ und „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „065“ und\n„086“ bis „105“ versehenen Zeilen sowie\nd) den mit „015“ und „016“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „066“ bis „084“, „096“ und „105“\nversehenen Zeilen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022         1673\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in\nEuro“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in\nEuro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in\nEuro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamt-\nbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „015“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „016“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte\ngesamt“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte (einschließlich Werte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt“ zu über-\nschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „024“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten\ngrößte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nfünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „026“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nzehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte gesamt“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem\ngrößten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben\nInstitutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen“ zu über-\nschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeile „066“)“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile\n„067“)“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“ und „068“)“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen\n„067“ und „069“)“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“ und „070“)“ zu überschreiben.","1674         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „067“, „069“ und „071“)“ zu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“ und „072“)“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „067“, „069“, „071“ und „073“)“ zu überschreiben.\n18. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“ und „074“)“ zu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zei-\nlen „067“, „069“, „071“, „073“ und „075“)“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“ und „076“)“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zei-\nlen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“ und „077“)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“ und „078“)“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“ und „079“)“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“)“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“, „079“ und „081“)“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten\nsich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte,\nsoweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nfester Verzinsung“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nvariabler Verzinsung“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht nicht in Euro denomi-\nniert ist“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an See-\nschiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an Binnen-\nschiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an Schiffs-\nbauwerken besichert“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „darunter: register-\npfandrechtlich besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „028“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1\nPfandBG“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1675\n37. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „030“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe d PfandBG“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „031“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „036“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe a PfandBG“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n44. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4\nPfandBG“ zu überschreiben.\n45. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der\nSchweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4\nNummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder\nin Japan ansässig sind“ zu überschreiben.\n46. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geld-\nforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n47. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in U.S. Dollar\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n48. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in japanischen Yen\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n49. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Pfund Sterling\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n50. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in Schweizer Franken\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n51. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in australischen Dollar\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n52. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in kanadischen Dollar\ndenominiert ist“ zu überschreiben.\n53. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in schwedischen\nKronen denominiert ist“ zu überschreiben.\n54. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung oder das sichernde Registerpfandrecht in einer sonstigen\nWährung denominiert ist“ zu überschreiben.","1676         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n55. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n56. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.\n57. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.\n58. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.\n59. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n60. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n61. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „104“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.\n62. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „105“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.\n63. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „012“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: an in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums\nregistrierten Schiffen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n64. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an in\nStaaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten\nSchiffsbauwerken besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n65. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „032“ und „037“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6\nPfandBG“ zu überschreiben.\n66. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „033“ und „038“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n67. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „034“, „039“, „044“, „048“, „052“ und „057“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge-\nnutzt werden“ zu überschreiben.\n68. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „042“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n69. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „043“ und „056“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n70. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „047“ und „051“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer-\nden“ zu überschreiben.\n71. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu über-\nschreiben.\n72. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26 Absatz 1 Satz 5 PfandBG in\nVerbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.\n73. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „007“, „013“ und „019“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschrei-\nben.\n74. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders\nsichergestellt ist“ zu überschreiben.\n75. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „035“, „040“, „045“, „049“, „053“ und „058“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3\nPfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.\n76. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1677\n77. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt ist“ zu überschrei-\nben.\n78. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich\nsichergestellt ist“ zu überschreiben.\n79. Die Felder der mit „007“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich\nsichergestellt ist“ zu überschreiben.","1678           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 17\nMeldung:\nSchiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte (SchDckOrd)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte\n(SchDckOrd)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver-\nwendeten Deckungswerten nach § 21 Satz 1 PfandBG, einschließlich der weiteren Deckungswerte nach\n§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte an Schiffen der in\nZeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten und Schiffsbauwerken in den in Spalte 003 bezeichneten\nStaaten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 48 Spalten und 75 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „047“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „074“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „006“ bis „047“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „074“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „074“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „005“ versehenen Zeile,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „029“ und „052“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“ bis „014“, „017“ bis „028“, „030“ bis „037“,\n„040“ bis „051“, „053“ bis „060’ und „063“ bis „074“ versehenen Zeilen sowie\nd) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „015“, „016“, „038“, „039“, „061“ und „062“\nversehenen Zeilen,\n4. in\na) den mit „006“ bis „047“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025“ bis „028“, „048“ bis „051“\nund „071“ bis „074“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:\naa) in den mit „025“, „048“ und „071“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „046“ versehenen\nSpalte,\nbb) in den mit „026“, „049“ und „072“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „044“ versehenen\nSpalte,\ncc) in den mit „027“, „050“ und „073“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „045“ versehenen\nSpalte sowie\ndd) in den mit „028“, „051“ und „074“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „047“ versehenen\nSpalte,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1679\nb) den mit „040“ und „041“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“ bis „024“, „041“ bis „047“\nund „064“ bis „070“ versehenen Zeilen sowie\nc) den mit „044“ bis „047“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „024“, „029“ bis „047“\nund „052“ bis „070“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „006“ bis „025“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Seeschiffe“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „026“ bis „037“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Binnenschiffe“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „038“ und „039“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „gesamt Schiffe“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „040“ und „041“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „Schiffsbauwerke“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „042“ bis „047“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „gesamt Schiffe und Schiffsbauwerke“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „006“ und „007“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bulker“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „008“ und „009“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Container“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der mit „010“ und „011“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Mehrzweckfrachter“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „012“ und „013“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Öltanker“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „sonstige Tanker“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Offshore Support Vessels“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „018“ und „019“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Kreuzfahrtschiffe“ zu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „020“ und „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Fähren“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „022“ und „023“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Sonstiges“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „024“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt Seeschiffe“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der mit „026“ und „027“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Frachtschiffe“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „028“ und „029“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Tankschiffe“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „030“ und „031“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Arbeitsschiffe“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „032“ und „033“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Passagierschiffe/Fähren“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „034“ und „035“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Sonstiges“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „036“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt Binnenschiffe“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „028“,\n„030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile\nsind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“,\n„031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“ und „043“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile\nsind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „044“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapi-\ntalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „045“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungs-\nwertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.","1680           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n26. Das Feld der mit „046“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag\nnachrangiger Registerpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „047“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher\nBeleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „gesamt“ zu über-\nschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht in Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren Vertragsstaat des Ab-\nkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums“ zu\nüberschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „007“, „030“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand-\nbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „008“, „031“ und „054“ versehenen Feldern sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „009“, „032“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu\nüberschreiben.\n8. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „033“ und „056“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „034“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „012“, „035“ und „058“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Register-\npfandrecht nicht in Euro“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „037“ und „060“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“\nzu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „040“ und „063“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „018“, „041“ und „064“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als 15 Jahre\nzurück“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „042“ und „065“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Schiffs liegt mindestens 15 Jahre zurück“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „020“, „043“ und „066“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder ohne\nvertraglich gesicherte Beschäftigung“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „044“ und „067“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr und\nweniger als 2 Jahren“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „022“, „045“ und „068“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jahren\nund weniger als 3 Jahren“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „046“ und „069“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jahren\nund weniger als 5 Jahren“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „024“, „047“ und „070“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Schiff mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jahren“\nzu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1681\n21. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „048“ und „071“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige\nBeleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden\nRegisterpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist,\num 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag\nseines Registerpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus\ndem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „026“, „049“ und „072“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei-\nbenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „027“, „050“ und „073“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters\nder Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „028“, „051“ und „074“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Belei-\nhungsauslaufs in Prozent“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „036“ und „059“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Registerpfandrecht nicht in Währung des Registerstaats“ zu überschreiben.\n26. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „015“, „038“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „016“, „039“ und „062“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: gekündigt“ zu überschreiben.","1682           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 18\nMeldung:\nSchiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (SchDckWtr)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung      des  Meldebogens:    „Schiffspfandbriefe  –   Deckung   –  Weitere   Deckungswerte\n(SchDckWtr)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver-\nwendeten Deckungswerten nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate-\ngeschäfte nach § 4b PfandBG sind“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „010“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „023“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „010“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „023“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „023“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ und „018“ versehenen Zeilen sowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“ bis „017“ und „019“ bis „023“\nversehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in den mit „007“, „012“, „013“, „017“, „021“ und\n„023“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von\nStellen mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „009“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deutschland“ zu\nüberschreiben.\n4. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des\nEuro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Mitglied-\nstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Vertrags-\nstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union“ zu\nüberschreiben.\n7. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten\nStaaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nund Nordirland“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1683\n8. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro\ndenominiert“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“ und „019“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „020“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon öffentlichen Stellen“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt“\nzu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken“ zu überschreiben.","1684           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 19\nMeldung:\nSchiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivate-\ngeschäfte (SchDckWtrDrv)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe ver-\nwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „008“ bis „025“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „007“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „025“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen\nsowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009“ bis „013“, „015“ bis „019“ und „021“\nbis „025“ versehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „013“ bis „030“ versehenen Spalten in den mit „012“, „013“, „018“, „019“, „024“\nund „025“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „004“ bis „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „013“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab-\nkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „022“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland\noder den Vereinigten Staaten von Amerika“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022      1685\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n8. Die Felder der mit „012“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n9. Die Felder der mit „013“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „014“ bis „019“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „020“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n12. Die Felder der mit „021“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n13. Die Felder der mit „022“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „023“ bis „028“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „029“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n16. Die Felder der mit „030“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n17. Die Felder der mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „009“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „010“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „014“ bis „017“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „023“ bis „026“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „027“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „028“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n26. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n28. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n29. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n30. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.","1686           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n31. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n32. Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\n33. Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der\njeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1687\nAnlage 20\nMeldung: Flugzeugpfandbriefe – Umlauf (FlgUml)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe – Umlauf (FlgUml)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risiko-\nbarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Flugzeugpfandbriefen“.\nII. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben\nzeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.\nIV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084“ bis „095“ versehenen\nZeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“\nbis „103“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“,\n„071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“,\n„023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“,\n„053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen\nZeilen sowie\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen\nZeilen,\nd) den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis\n„103“ versehenen Zeilen,\ne) der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie\nf) der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ ver-\nsehenen Zeilen.\nV. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie\n(einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbrief-\nemissionen“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.","1688          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n4. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“\nzu überschreiben.\nVI. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig:\nPfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30\nAbsatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ und „085“)“ zu über-\nschreiben.\n6. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „086“)“ zu über-\nschreiben.\n7. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „087“)“ zu über-\nschreiben.\n8. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „088“)“ zu über-\nschreiben.\n9. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „089“)“ zu über-\nschreiben.\n10. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „090“)“ zu über-\nschreiben.\n11. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende\nZahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „091“)“ zu über-\nschreiben.\n12. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als\nSicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4\nAbsatz 5 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlich-\nkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschrei-\nben.\n16. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody’s“ zu über-\nschreiben.\n17. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu über-\nschreiben.\n18. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Euro-\npäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu über-\nschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1689\n19. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfand-\nbriefe“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namens-\npfandbriefe“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfand-\nbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbrief-\nverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissions-\ngröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbrief-\nverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nmindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n37. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit\nunter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlich-\nkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1\nPfandBG)“ zu überschreiben.\n44. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.\n45. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.\n46. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.","1690         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n47. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.\n48. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.\n49. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.\n50. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.\n51. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.\n52. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.\n53. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und\n„080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.\n54. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“,\n„026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“,\n„060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1691\nAnlage 21\nMeldung: Flugzeugpfandbriefe – Deckung (FlgDck)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe – Deckung (FlgDck)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zur nennwertigen, barwertigen, stressbarwertigen\nund liquiditätssichernden Deckungsmasse für Flugzeugpfandbriefe sowie zur Zinsbindung, Kapital-\nbindung, Verzinsung und Währung von Deckungswerten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 16 Spalten und 93 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „015“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „092“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „007“ bis „015“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. der Bereich der mit „001“ bis „006“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „092“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „092“ versehenen Zeilen,\nb) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „003“ versehenen Zeile,\nc) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „004“, „011“ bis „014“, „052“ bis „075“ und „084“\nversehenen Zeilen,\nd) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „005“, „010“, „015“ bis „018“, „023“, „028“, „033“,\n„037“, „041“, „046“, „051“, „076“ bis „083“ und „085“ bis „092“ versehenen Zeilen,\ne) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „007“, „019“ bis „021“, „024“ bis „026“,\n„029“ bis „031“, „034“, „035“, „038“, „039“, „042“ bis „044“, „047“ und „050“ versehenen Zeilen sowie\nf) in der mit „006“ versehenen Spalte die Felder der mit „008“, „009“, „022“, „027“, „032“, „036“, „040“,\n„045“, „048“ und „049“ versehenen Zeilen,\n3. in\na) der mit „007“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „011“ bis „013“ versehenen Zeilen,\nb) den mit „007“ bis „012“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „072“ versehenen\nZeilen,\nc) den mit „009“ bis „011“ und „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „004“ bis „052“ und\n„073“ bis „092“ versehenen Zeilen sowie\nd) den mit „014“ und „015“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „053“ bis „071“, „083“ und „092“\nversehenen Zeilen.","1692           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Deckungs-\nwerte“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in\nEuro“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert\nin Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit (Kapitalbindung) in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „Betrag bzw. Gesamt-\nbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der verbleibenden Zinsbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „015“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag\ngewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte\ngesamt“ zu überschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte (einschließlich Werte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG) gesamt“ zu über-\nschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „der nach Nennwerten\ngrößte ordentliche Deckungswert“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nfünf größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „die nach Nennwerten\nzehn größten ordentlichen Deckungswerte“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte gesamt“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtheit mit dem\ngrößten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben\nInstitutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 30 Tagen“ zu über-\nschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „054“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „055“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 60 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeile „053“)“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „056“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus\nZeile „054“)“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „057“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 90 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“ und „055“)“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „058“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“ und „056“)“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „059“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 120 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“ und „057“)“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022        1693\n15. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „060“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“ und „058“)“ zu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „061“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 150 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“ und „059“)“ zu überschreiben.\n17. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „062“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“ und „060“)“ zu überschreiben.\n18. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 180 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“ und „061“)“ zu überschreiben.\n19. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“)“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 360 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“ und „063“)“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „066“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“ und „064“)“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 540 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“ und „065“)“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „068“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“ und „066“)“ zu überschreiben.\n24. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „aus ordentlichen\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche (Kapitalbindung) in den nächsten 720 Tagen (ohne\nBeträge aus Zeilen „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „063“, „065“ und „067“)“ zu überschreiben.\n25. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „070“ versehenen Zeile ist mit „aus weiteren\nDeckungswerten fällig werdende Zahlungsansprüche in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus\nZeilen „054“, „056“, „058“, „060“, „062“, „064“, „066“ und „068“)“ zu überschreiben.\n26. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „Betrag der größten\nsich ergebenden negativen Summe nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG“ zu überschreiben.\n27. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „072“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte,\nsoweit sie zur Berücksichtigung nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG geeignet sind“ zu überschreiben.\n28. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nfester Verzinsung“ zu überschreiben.\n29. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „074“ versehenen Zeile ist mit „Deckungswerte mit\nvariabler Verzinsung“ zu überschreiben.\n30. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.\n31. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „weitere Deckungs-\nwerte, bei denen die Forderung nicht in Euro denominiert ist“ zu überschreiben.\n32. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „darunter: an in\nStaaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten Flug-\nzeugen besicherte Deckungswerte“ zu überschreiben.\n33. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „darunter: register-\npfandrechtlich oder hypothekarisch besicherte Forderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n34. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1\nPfandBG“ zu überschreiben.\n35. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe c PfandBG“ zu überschreiben.\n36. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe d PfandBG“ zu überschreiben.","1694        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n37. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2\nBuchstabe a PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b PfandBG“ zu überschreiben.\n38. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe cc PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n39. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „028“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe a PfandBG“ zu überschreiben.\n40. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „033“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe aa PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n41. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „037“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3\nBuchstabe b Doppelbuchstabe bb PfandBG und mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c\nPfandBG“ zu überschreiben.\n42. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „041“ versehenen Zeile ist mit „davon: Deckungs-\nwerte nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4\nPfandBG“ zu überschreiben.\n43. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „046“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, deren Schuldner oder im Fall gewährleisteter Deckungswerte Gewährleistungsgeber in der\nSchweiz, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4\nNummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder\nin Japan ansässig sind“ zu überschreiben.\n44. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „051“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Geld-\nforderungen mit negativer Verzinsung“ zu überschreiben.\n45. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „076“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n46. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.\n47. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „078“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.\n48. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.\n49. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „080“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n50. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n51. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.\n52. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: ordentliche\nDeckungswerte, bei denen die Forderung, das sichernde Registerpfandrecht oder die ausländische\nFlugzeughypothek in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.\n53. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in U.S. Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n54. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in japanischen Yen denominiert ist“ zu überschreiben.\n55. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Pfund Sterling denominiert ist“ zu überschreiben.\n56. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in Schweizer Franken denominiert ist“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022         1695\n57. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in australischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n58. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in kanadischen Dollar denominiert ist“ zu überschreiben.\n59. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in schwedischen Kronen denominiert ist“ zu überschreiben.\n60. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „davon: weitere\nDeckungswerte, bei denen die Forderung in einer sonstigen Währung denominiert ist“ zu überschreiben.\n61. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „darunter: unter § 49\nAbsatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte“ zu überschreiben.\n62. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu über-\nschreiben.\n63. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „019“ und „024“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 6\nPfandBG“ zu überschreiben.\n64. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „020“ und „025“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n65. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „021“, „026“, „031“, „035“, „039“ und „044“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1a Satz 3 PfandBG ge-\nnutzt werden“ zu überschreiben.\n66. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „029“ und „042“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n67. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „030“ und „043“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 PfandBG genutzt werden“ zu über-\nschreiben.\n68. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „034“ und „038“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Deckungswerte, die nach § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a PfandBG genutzt wer-\nden“ zu überschreiben.\n69. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „047“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger besonders sichergestellt ist“ zu über-\nschreiben.\n70. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „050“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungs-\nwerte, bei denen für den Fall des rechtlichen Entzugs ein Anspruch nach § 26f Absatz 1 Satz 5 PfandBG in\nVerbindung mit § 20 Absatz 3 Satz 3 PfandBG auf Schadlosstellung besteht“ zu überschreiben.\n71. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „048“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger gesetzlich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n72. Die Felder der mit „006“ versehenen Spalte in den mit „009“ und „049“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: Deckungswerte, für die das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger vertraglich sichergestellt\nist“ zu überschreiben.\n73. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „022“, „027“, „032“, „036“, „040“ und „045“ ver-\nsehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, die ausschließlich nach § 4 Absatz 1a Satz 3\nPfandBG genutzt werden (§ 4 Absatz 1a Satz 4 PfandBG)“ zu überschreiben.","1696           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 22\nMeldung:\nFlugzeugpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte (FlgDckOrd)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte\n(FlgDckOrd)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver-\nwendeten Deckungswerten nach § 26a Satz 1 PfandBG einschließlich der weiteren Deckungswerte nach\n§ 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 PfandBG, die gesichert sind durch Registerpfandrechte oder aus-\nländische Flugzeughypotheken an Flugzeugen der in Zeilen 002 und 003 genannten Flugzeugarten und -\nhersteller in den in Spalte 003 bezeichneten Staaten“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 40 Spalten und 75 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „039“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „074“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „006“ bis „039“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „074“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „074“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte das Feld der mit „005“ versehenen Zeile,\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „006“, „029“ und „052“ versehenen Zeilen,\nc) in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „007“ bis „014“, „017“ bis „028“, „030“ bis „037“,\n„040“ bis „051“, „053“ bis „060“ und „063“ bis „074“ versehenen Zeilen sowie\nd) in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „015“, „016“, „038“, „039“, „061“ und „062“\nversehenen Zeilen,\n4. in\na) den mit „006“ bis „039“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „025“ bis „028“, „048“ bis „051“\nund „071“ bis „074“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:\naa) in den mit „025“, „048“ und „071“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „038“ versehenen\nSpalte,\nbb) in den mit „026“, „049“ und „072“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „036“ versehenen\nSpalte,\ncc) in den mit „027“, „050“ und „073“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „037“ versehenen\nSpalte sowie\ndd) in den mit „028“, „051“ und „074“ versehenen Zeilen jeweils die Felder der mit „039“ versehenen\nSpalte,\nb) den mit „036“ bis „039“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „024“, „029“ bis „047“\nund „052“ bis „070“ versehenen Zeilen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1697\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „006“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Flugzeugart“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „022“ bis „033“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Flugzeughersteller“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „034“ bis „039“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind\nzu verbinden und mit „gesamt Flugzeuge“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „006“ und „007“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Ultra/Extra Large Widebody“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „008“ und „009“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Widebody“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „010“ und „011“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Narrowbody“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „012“ und „013“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Regional Jet“ zu überschreiben.\n8. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Turboprop“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Business Jet“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „018“ und „019“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Freighter“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „020“ und „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „sonstige“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „022“ und „023“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Airbus“ zu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „024“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Boeing“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „026“ und „027“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Bombardier“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „028“ und „029“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Embraer“ zu überschreiben.\n16. Die Felder der mit „030“ und „031“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „ATR“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „032“ und „033“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „sonstige“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „028“,\n„030“, „032“ und „034“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl\nDeckungswerte“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“,\n„031“, „033“ und „035“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamt-\nnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.\n20. Das Feld der mit „036“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „verbleibende Kapi-\ntalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „037“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Alter der Beleihungs-\nwertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.\n22. Das Feld der mit „038“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Überschreitensbetrag\nnachrangiger Registerpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.\n23. Das Feld der mit „039“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „durchschnittlicher\nBeleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.","1698           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „gesamt“ zu über-\nschreiben.\n2. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht in Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „029“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht oder Flugzeughypothek in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder weiteren\nVertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „052“ versehenen Zeile ist mit „davon: Register-\npfandrecht oder Flugzeughypothek in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen\nWirtschaftsraums“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „007“, „030“ und „053“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfand-\nbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „008“, „031“ und „054“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „009“, „032“ und „055“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu\nüberschreiben.\n8. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „033“ und „056“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.\n9. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „034“ und „057“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „012“, „035“ und „058“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: vereinbarte Schlussrate am Laufzeitende des Darlehens“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Register-\npfandrecht nicht in Euro“ zu überschreiben.\n12. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „037“ und „060“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“\nzu überschreiben.\n13. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „040“ und „063“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „018“, „041“ und „064“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 10 Jahre aber weniger als\n15 Jahre zurück“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „042“ und „065“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: Baujahr des belasteten Flugzeugs liegt mindestens 15 Jahre zurück“ zu überschrei-\nben.\n16. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „020“, „043“ und „066“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung kürzer als 1 Jahr oder\nohne vertraglich gesicherte Beschäftigung“ zu überschreiben.\n17. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „044“ und „067“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 1 Jahr\nund weniger als 2 Jahren“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „022“, „045“ und „068“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 2 Jah-\nren und weniger als 3 Jahren“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „046“ und „069“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 3 Jah-\nren und weniger als 5 Jahren“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „024“, „047“ und „070“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: belastetes Flugzeug mit vertraglich gesicherter Beschäftigung von mindestens 5 Jah-\nren“ zu überschreiben.\n21. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „025“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um\nden der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen wür-\nde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte, bei denen\nals Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag,\nden der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts\nhinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern\nkönnte, erhöht würden“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022         1699\n22. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „026“, „049“ und „072“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verblei-\nbenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „027“, „050“ und „073“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters\nder Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „028“, „051“ und „074“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des\nBeleihungsauslaufs in Prozent“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „036“ und „059“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„darunter: Registerpfandrecht oder Flugzeughypothek nicht in Währung des Registerstaats“ zu über-\nschreiben.\n26. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „048“ und „071“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Registerpfandrechte oder ausländischer Flug-\nzeughypotheken die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapital-\nbeträge der im Rang vorgehenden Registerpfandrechte oder ausländischen Flugzeughypotheken, bei\ndenen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins registerrechtlich oder hypothekarisch abgesichert ist,\num 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Registerpfandrechtsgläubiger oder Gläubiger der\nausländischen Flugzeughypothek über den Kapitalbetrag seines Registerpfandrechts oder seiner aus-\nländischen Flugzeughypothek hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens\naus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „015“, „038“ und „061“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.\n28. Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „016“, „039“ und „062“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „darunter: gekündigt“ zu überschreiben.","1700           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 23\nMeldung:\nFlugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte (FlgDckWtr)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte\n(FlgDckWtr)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver-\nwendeten Deckungswerten nach § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 PfandBG, die keine Derivate-\ngeschäfte nach § 4b PfandBG sind“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 11 Spalten und 24 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „010“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „023“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „010“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „023“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „003“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „023“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „004“ und „018“ versehenen Zeilen sowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“ bis „017 und „019“ bis „023“ ver-\nsehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in den mit „007“, „012“, „013“, „017“, „021“ und\n„023“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „Gesamtnennwert in Euro von Deckungswerten, die geschuldet bzw. gewährleistet werden von\nStellen mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden\nund mit „gesamt“ zu überschreiben.\n3. Das Feld der mit „004“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Deutschland“ zu\nüberschreiben.\n4. Das Feld der mit „005“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Staaten des\nEuro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n5. Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Mitglied-\nstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „anderen Vertrags-\nstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union“ zu\nüberschreiben.\n7. Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „den Vereinigten\nStaaten von Amerika, Japan, der Schweiz, Kanada oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien\nund Nordirland“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1701\n8. Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag\nin Euro“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „darunter: nicht in Euro\ndenominiert“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Wertpapiere gesamt“\nzu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „005“ und „019“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“ und „020“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von Kreditinstituten der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“ und „021“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“ und „022“ versehenen Zeilen sind jeweils mit\n„davon: geschuldet von anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n6. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n7. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „010“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n8. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „011“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon öffentlichen Stellen“ zu überschreiben.\n9. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „012“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n10. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „013“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon der Europäischen Zentralbank“ zu überschreiben.\n11. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „014“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon anderen Zentralbanken“ zu überschreiben.\n12. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „015“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Zentralregierungen“ zu überschreiben.\n13. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „016“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Regionalverwaltungen und anderen Gebietskörperschaften“ zu überschreiben.\n14. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „017“ versehenen Zeile ist mit „davon: gewährleistet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken oder Internationalen Organisationen“ zu überschreiben.\n15. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „018“ versehenen Zeile ist mit „Einlagen gesamt“\nzu überschreiben.\n16. Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „023“ versehenen Zeile ist mit „davon: geschuldet\nvon Multilateralen Entwicklungsbanken“ zu überschreiben.","1702            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nAnlage 24\nMeldung:\nFlugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)\nI.   Kopf des Meldebogens\nIm Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:\n1. Name der Pfandbriefbank\n2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank\n3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)\n4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ\n5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte –\nDerivategeschäfte (FlgDckWtrDrv)“\n6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Flugzeugpfandbriefe ver-\nwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“.\nII.  Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet.\nIII. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs\n1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links\nspaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen.\n2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von\noben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen.\nIV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs\n1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten sind rot zu\nunterlegen.\n2. Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „008“ bis „025“ versehenen Zeilen sind grün zu\nunterlegen.\nV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs\nFolgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:\n1. das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit\n„001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,\n2. die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „007“ versehenen Zeilen,\n3. der Bereich der mit „002“ bis „003“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „025“ versehenen Zeilen mit\nAusnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:\na) in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „008“, „014“ und „020“ versehenen Zeilen\nsowie\nb) in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „009“ bis „013“, „015“ bis „019“ und „021“\nbis „025“ versehenen Zeilen,\n4. die Felder der mit „013“ bis „030“ versehenen Spalten in den mit „012“, „013“, „018“, „019“, „024“\nund „025“ versehenen Zeilen.\nVI. Beschriftung der Spaltenköpfe\n1. Die Felder der mit „004“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „mit Sitz in“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „004“ bis „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Deutschland“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „013“ bis „021“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Ab-\nkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „022“ bis „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Japan, Kanada, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland\noder den Vereinigten Staaten von Amerika“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „005“ bis „010“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n7. Die Felder der mit „011“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022      1703\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n8. Die Felder der mit „012“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n9. Die Felder der mit „013“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n10. Die Felder der mit „014“ bis „019“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n11. Die Felder der mit „020“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n12. Die Felder der mit „021“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n13. Die Felder der mit „022“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Anzahl Derivategeschäfte“ zu überschreiben.\n14. Die Felder der mit „023“ bis „028“ versehenen Spalten in der mit „004“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Marktwert in Euro der einbezogenen“ zu überschreiben.\n15. Die Felder der mit „029“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Ansprüche auf die bei vorzeitiger Beendigung von Rahmen-\nverträgen einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu überschrei-\nben.\n16. Die Felder der mit „030“ versehenen Spalte in den mit „004“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „Gesamtbetrag in Euro der Verpflichtungen auf die bei vorzeitiger Beendigung von\nRahmenverträgen einheitlich von der Pfandbriefbank zu zahlenden Beträge der Derivategeschäfte“ zu\nüberschreiben.\n17. Die Felder der mit „005“ bis „008“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n18. Die Felder der mit „009“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n19. Die Felder der mit „010“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n20. Die Felder der mit „014“ bis „017“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n21. Die Felder der mit „018“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n22. Die Felder der mit „019“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n23. Die Felder der mit „023“ bis „026“ versehenen Spalten in der mit „005“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „Derivate mit“ zu überschreiben.\n24. Die Felder der mit „027“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „gestellten Sicherheiten“ zu überschreiben.\n25. Die Felder der mit „028“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „007“ versehenen Zeilen sind zu ver-\nbinden und mit „erhaltenen Sicherheiten“ zu überschreiben.\n26. Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n27. Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n28. Die Felder der mit „014“ und „015“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n29. Die Felder der mit „016“ und „017“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n30. Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „nicht-negativem Marktwert“ zu überschreiben.","1704           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n31. Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „006“ versehenen Zeile sind zu ver-\nbinden und mit „negativem Marktwert“ zu überschreiben.\n32. Die Felder der mit „005“, „007“, „014“, „016“, „023“ und „025“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\n33. Die Felder der mit „006“, „008“, „015“, „017“, „024“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „007“\nversehenen Zeile sind jeweils mit „gesamt“ zu überschreiben.\nVII. Beschriftung der Zeilenköpfe\n1. Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „Rahmenvertrag der\njeweiligen Derivategeschäfte auf Basis von ISDA Master Agreement gesamt“ zu überschreiben.\n2. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „015“ und „021“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 1“ zu überschreiben.\n3. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „016“ und „022“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 2“ zu überschreiben.\n4. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „017“ und „023“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Kreditinstitut der Bonitätsstufe 3“ zu überschreiben.\n5. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „018“ und „024“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit dem Bund“ zu überschreiben.\n6. Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „019“ und „025“ versehenen Zeilen sind\njeweils mit „davon: abgeschlossen mit einem Land“ zu überschreiben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1705\nArtikel 2                               „§ 5 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes,\nan Verfahren und Dokumentation der Zustimmung\nÄnderung der\ndes Treuhänders nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und § 8\nPfandbrief-Barwertverordnung                         Absatz 4 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes“ ersetzt.\nDie Pfandbrief-Barwertverordnung vom 14. Juli 2005        2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n(BGBl. I S. 2165), die zuletzt durch Artikel 130 des\nGesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert               „(1) Das Deckungsregister für eine Pfandbrief-\nworden ist, wird wie folgt geändert:                            gattung kann nach Maßgabe des Teils 3 in Papier-\nform oder nach dauerhafter Wahl der Pfandbrief-\n1. § 5 wird wie folgt geändert:                                 bank als elektronisches Register geführt werden.“\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                      3. § 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 wird das Semikolon und werden die\na) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt:\nWörter „sich ergebende negative Zinssätze\nsind auf null zu setzen“ gestrichen.                     „Wird ein in Papierform geführtes Deckungs-\nregister in körperlich nicht dauerhaft verbunde-\nbb) Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert:\nner Form geführt, hat jede Seite des Deckungs-\naaa) In Satz 1 wird das Wort „sechs“ durch               registers die in Satz 3 genannten Angaben zu\ndas Wort „sieben“ ersetzt und nach der              enthalten und ist fortlaufend zu nummerieren.\nAngabe „1 Jahr,“ die Angabe „2 Jahre,“              Im Fall des Satzes 4 hat der Treuhänder zudem\neingefügt.                                          eigenhändig jede Seite mit zumindest seinem\nbbb) In Satz 4 werden nach dem Wort                      Namenskürzel zu versehen.“\n„aktuellen“ die Wörter „in Basispunk-            b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nten ausgedrückten“ eingefügt und die\naa) In Satz 1 werden die Wörter „Ansprüche aus\nWörter „und im Anschluss daran mit\nDerivategeschäften im Sinne des § 19 Abs. 1\nFaktor 100“ gestrichen.\nNr. 4“ durch die Wörter „Derivategeschäfte\nccc) Nach Satz 6 werden folgende Sätze an-                    im Sinne des § 4b“ ersetzt.\ngefügt:\nbb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\n„Solange für mindestens eine der ver-\n„Für Deckungswerte im Sinne des § 4 Ab-\nwendeten Stützstellen einer Zinskurve\nsatz 1 Satz 3, des § 18 Absatz 1 zweite\nan mindestens einem der vorherigen\nAlternative (ausländische Sicherungsrechte),\n250 Bankarbeitstage ein Zinssatz von\ndes § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3,\nnull oder ein negativer Zinssatz vorliegt,\ndes § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, des\nist abweichend von Satz 2 für die Zins-\n§ 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und des\nsätze sämtlicher Stützstellen dieser\n§ 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Pfand-\nZinskurve die Standardabweichung der\nbriefgesetzes können weitere Unterregister\nin Basispunkten ausgedrückten Tages-\ngeführt werden.“\ndifferenzen auf Basis des historischen\nBeobachtungszeitraumes der vorheri-                 cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:\ngen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen.                    „Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“\nSatz 4 findet dann keine Anwendung.“\nc) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\nb) Absatz 2 wird aufgehoben.\n„Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“\nc) Absatz 3 wird Absatz 2.\nd) Folgender Absatz 4 wird angefügt:\n2. In § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c\n„(4) Werden Eintragungen aus einem Unter-\nwerden nach dem Wort „Kanada“ ein Komma und\nregister in das Hauptregister übertragen, so\ndie Wörter „Vereinigtes Königreich Großbritannien\nund Nordirland“ eingefügt.                                      1. sind diese dort mit der fortlaufenden Nummer\n3. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:                               des Hauptregisters und dem Datum der\nÜbertragung zu verzeichnen,\na) In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort\n„und“ ersetzt.                                               2. sind die weiteren nach den §§ 9 bis 14 er-\nforderlichen Angaben aus dem Unterregister\nb) Nummer 3 wird aufgehoben.                                        in das Hauptregister zu übertragen und\nc) Nummer 4 wird Nummer 3.                                      3. ist in der nach § 8 Absatz 3 für Bemerkungen\n4. § 8 Satz 3 wird aufgehoben.                                         vorzusehenden Spalte zu vermerken, dass es\nsich um einen Übertrag aus dem bezeichne-\nArtikel 3                                      ten Unterregister handelt; hierbei sind lau-\nfende Nummern und Datumsangaben sämtli-\nÄnderung der                                      cher Eintragungen des Unterregisters anzu-\nDeckungsregisterverordnung                                 geben, anhand derer sich der Bestand des\nDie Deckungsregisterverordnung vom 25. August                       eingetragenen Deckungswerts zum Zeitpunkt\n2006 (BGBl. I S. 2074), die durch Artikel 7 des Ge-                    der Übertragung in das Hauptregister nach-\nsetzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) geändert                     vollziehen lässt.\nworden ist, wird wie folgt geändert:                               Nach vollständiger Übertragung der Eintragun-\n1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „§ 5 Abs. 1                  gen eines Unterregisters ist der Hinweis auf die-\nSatz 1 des Pfandbriefgesetzes“ durch die Wörter                ses Unterregister im Hauptregister zu löschen.","1706          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nDas Unterregister zum Stand der Übertragung in           b) Nummer 5 wird wie folgt geändert:\ndas Hauptregister ist dann als Anlage zum De-               aa) In Satz 3 werden die Wörter „zumindest\nckungsregister zu den Akten zu nehmen und                       auch“ gestrichen und die Wörter „den Spal-\nmindestens für zehn Jahre aufzubewahren.“                       ten 1 und 2a“ durch die Angabe „Spalte 1“\n4. Dem § 5 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:                     ersetzt.\n„Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in                  bb) Folgende Sätze werden angefügt:\nSpalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme                      „Im Falle eines elektronisch geführten\nvon Löschungsvermerken nicht für die Eintragun-                    Deckungsregisters kann die Zustimmung\ngen von Deckungswerten, bei denen seit der ord-                    zur Löschung auch mittels geeigneten\nnungsgemäßen vollständigen Löschung mindes-                        Authentifizierungsinstruments nach § 8 Ab-\ntens zehn Jahre verstrichen sind.“                                 satz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes erteilt\nwerden. Ein geeignetes Authentifizierungs-\n5. Dem § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:\ninstrument ist ein Verfahren, das den\n„§ 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.“                           Anforderungen an eine starke Kunden-\nauthentifizierung im Sinne des Artikels 4\n6. § 7 wird wie folgt geändert:\nNummer 30 der Richtlinie (EU) 2015/2366\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                               des Europäischen Parlaments und des\nRates vom 25. November 2015 über Zah-\naa) In Satz 1 wird das Wort „und“ durch das\nlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung\nWort „sowie“ und werden die Wörter „der\nder Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG\nAnlage zu § 9 Satz 1 des Bundesdaten-\nund 2013/36/EU und der Verordnung (EU)\nschutzgesetzes“ durch die Wörter „des\nNr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der\nDatenschutzes und der Datensicherheit“ er-\nRichtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom\nsetzt.\n23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016,\nbb) Satz 2 wird wie folgt geändert:                             S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126\nvom 23.5.2018, S. 10) genügt, wobei die\naaa) In Nummer 6 wird das Wort „und“\nFreigabe der elektronischen Zustimmungs-\ndurch ein Komma ersetzt.\nerklärung durch den Treuhänder stets min-\nbbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das                   destens eines Authentifizierungselements\nWort „und“ ersetzt.                                   bedarf. Die elektronische Löschungszustim-\nmung muss beweissicher dokumentiert\nccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt:\nwerden.“\n„8. der Austausch von Daten aus dem            c) Nummer 6 wird wie folgt geändert:\noder für das Deckungsregister im\nSystem und bei Einsatz öffentlicher           aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Deckungs-\nNetze sicher erfolgen kann (Über-                 wert“ die Wörter „zugunsten der Pfandbrief-\ntragungssicherheit).“                             bank“ eingefügt.\nbb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Zeit-\nb) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:\npunkt“ die Wörter „(Datum, Uhrzeit)“ und\n„Das Original und mindestens eine Sicherungs-                   nach dem Wort „Refinanzierungsregister“\nkopie des Deckungsregisters müssen auf                          die Wörter „sowie in den Fällen des § 22b\nDatenträgern gespeichert werden, die sich                       des Kreditwesengesetzes der zur Übertra-\ninnerhalb des Geltungsbereichs des Pfandbrief-                  gung Verpflichtete“ eingefügt.\ngesetzes befinden. Im Falle einer technischen         8. In § 10 Absatz 2 Satz 4 werden nach den Wörtern\nAuslagerung ist zudem sicherzustellen, dass              „Beiblätter sind mit“ die Wörter „den in § 4 Absatz 1\ndas Auslagerungsunternehmen im Fall der                  Satz 3 bezeichneten Angaben und dem Zusatz\nInsolvenz der Pfandbriefbank verpflichtet ist,           Beiblatt zu versehen und mit“ eingefügt.\ndie Datensätze in einer Form, die elektronisch\nmit standardisierten Datenbankanwendungen             9. § 11 wird wie folgt geändert:\nverarbeitet werden kann, an den Sachwalter zu            a) In Nummer 3 wird das Wort „vollen“ und werden\nübermitteln.“                                               die Wörter „Genehmigung oder“ gestrichen.\n7. § 9 wird wie folgt geändert:                                b) Nummer 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 2 werden die Wörter „zumindest\na) Nummer 2 wird wie folgt geändert:\nauch“ gestrichen und die Wörter „den Spal-\naa) In Satz 2 werden nach dem Wort „Grund-                      ten 1 und 2“ durch die Angabe „Spalte 1“\nbuchs“ die Wörter „(Gemarkung, Flur, Flur-                  ersetzt.\nstück)“ eingefügt.                                      bb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 9 Nr. 5 Satz 4\nbb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:                              und 5“ durch die Angabe „§ 9 Nummer 5\nSatz 4 bis 8“ ersetzt.\n„In letzterem Falle sind hierzu das Amts-\ngericht, der Grundbuchbezirk und die Num-            c) Folgende Nummer 5 wird angefügt:\nmer des Grundbuchblatts sowie zusätzlich                „5. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20\ndie Postadresse oder eine sonstige orts-                    Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes\nübliche Lagebezeichnung des Grundstücks                     sind bei der betreffenden Forderung unter\nanzugeben.“                                                 Benennung des zur Schadlosstellung Ver-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1707\npflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 5 ein-      g) Nummer 7 wird wie folgt geändert:\nzutragen.“                                             aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Treu-\n10. § 12 wird wie folgt geändert:                                      händer“ die Wörter „bei einem in Papierform\ngeführten Deckungsregister“ eingefügt.\na) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9“ durch die An-\ngabe „den §§ 9 und 10“ ersetzt.                            bb) Folgender Satz wird angefügt:\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                               „§ 8 Absatz 4 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes\nund § 9 Nummer 5 Satz 6 bis 8 gelten ent-\naa) Dem Satz 1 wird folgender Satz vorange-                     sprechend.“\nstellt:\nh) Nummer 8 wird wie folgt geändert:\n„In der Überschrift tritt anstelle des Zu-\naa) In Satz 2 werden die Wörter „zumindest\nsatzes (Hypotheken) der Zusatz (Schiffs-\nauch“ gestrichen und die Wörter „den\nhypotheken).“\nSpalten 1 bis 3 und 6“ durch die Angabe\nbb) Folgender Satz wird angefügt:                               „Spalte 1“ ersetzt.\n„In den Fällen des § 23 Absatz 4 des Pfand-            bb) In Satz 3 werden die Wörter „§ 9 Nr. 5 Satz 4\nbriefgesetzes ist das Sicherungsverhältnis                  und 5“ durch die Wörter „§ 9 Nummer 5\nüber Ansprüche aus der Schiffsversicherung                  Satz 4 bis 8“ ersetzt.\nin Spalte 6 einzutragen.“                           i) Folgende Nummer 9 wird angefügt:\n11. § 12a wird wie folgt geändert:                                „9. Ansprüche auf Schadlosstellung nach § 20\na) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9“ durch die An-                 Absatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes\ngabe „den §§ 9 und 10“ ersetzt.                                 sind bei dem betreffenden Derivategeschäft\nunter Benennung des zur Schadlosstellung\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                               Verpflichteten (Name, Anschrift) in Spalte 10\naa) Dem Satz 1 wird folgender Satz voran-                       einzutragen.“\ngestellt:                                       13. § 14 wird wie folgt geändert:\n„In der Überschrift tritt anstelle des Zu-          a) In der Überschrift werden die Wörter „nach § 4\nsatzes (Hypotheken) der Zusatz (Flugzeug-              Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20\nhypotheken).“                                          Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3\ndes Pfandbriefgesetzes“ durch die Wörter „der\nbb) Folgender Satz wird angefügt:\nbarwertigen sichernden Überdeckung sowie\n„In den Fällen des § 26c Absatz 4 des                  anderer weiterer Deckungswerte“ ersetzt.\nPfandbriefgesetzes ist das Sicherungsver-           b) In Satz 1 werden die Wörter „§ 4 Abs. 1 Satz 2,\nhältnis über Ansprüche aus der Flugzeug-               § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie\nversicherung in Spalte 6 einzutragen.“                 § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3“ durch die Wörter „§ 4\n12. § 13 wird wie folgt geändert:                                 Absatz 1 Satz 3, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1\nbis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2, § 26 Ab-\na) In der Überschrift werden die Wörter „An-                  satz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f Absatz 1\nsprüchen aus“ gestrichen.                                  Nummer 2 bis 4“ ersetzt.\nb) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die                 c) In Satz 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 1 Satz 2\nWörter „der Ansprüche aus“ durch das Wort                  Nr. 1“ durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 3\n„von“ ersetzt.                                             Nummer 1“ ersetzt.\nc) In Nummer 1 Satz 2 wird das Wort „Registrie-            d) Satz 3 wird aufgehoben.\nrungsnummer“ durch die Wörter „bankinterne\ne) Folgende Sätze werden angefügt:\nRegistrierungsnummer bei“ ersetzt.\n„Im Fall des § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2a\nd) In Nummer 3 werden die Wörter „Höhe der Zins-              und 3 des Pfandbriefgesetzes sind in Spalte 2\nsätze“ durch die Wörter „die vereinbarten Zins-            die kontoführende Stelle und die IBAN im Sinne\nsätze oder Referenzzinssätze nebst Auf- oder               des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU)\nAbschlägen“ ersetzt.                                       Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und\ne) In Nummer 4 werden die Wörter „Registrie-                  des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung\nrungsnummer des Vertragspartners“ durch die                der technischen Vorschriften und der Ge-\nWörter „interne Registrierungsnummer beim                  schäftsanforderungen für Überweisungen und\nVertragspartner der Pfandbriefbank“ ersetzt.               Lastschriften in Euro und zur Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom\nf) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:\n30.3.2012, S. 22), die durch die Verordnung (EU)\n„5. Spalte 6 enthält unter Buchstabe a das Ab-             Nr. 248/2014 (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 1)\nschlussdatum des Rahmenvertrags, der das               geändert worden ist, anzugeben. Satz 3 gilt ent-\nDerivategeschäft regelt, unter Buchstabe b             sprechend, soweit es sich bei anderen zur\ndas Abschlussdatum des Einzelabschlusses,              Deckung verwendeten Geldforderungen eben-\nunter Buchstabe c die Ursprungslaufzeit                falls um Guthaben handelt. Handelt es sich bei\ndes Einzelabschlusses und unter Buch-                  den Geldforderungen um jeweilige Guthaben\nstabe d das Fälligkeitsdatum des Einzelab-             aus Kontoverbindungen nach § 19 Absatz 1\nschlusses.“                                            Satz 1 Nummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2,","1708           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n§ 26 Absatz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1               der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufbewah-\nNummer 3 des Pfandbriefgesetzes, so kann                 rungsdauer 50 Jahre beträgt.\nin Spalte 3 die Betragsangabe unterbleiben.\n(4) Auf vor dem 1. Juli 2023 vorgenommene Ein-\nAnsprüche auf Schadlosstellung nach § 20 Ab-\ntragungen finden die §§ 9 bis 12a und § 14 in ihrer\nsatz 2a Satz 3 des Pfandbriefgesetzes sind bei\nam 7. Oktober 2022 geltenden Fassung Anwen-\nder betreffenden Forderung unter Benennung\ndung. § 4 Absatz 1 Satz 5 gilt nur für Seiten eines\ndes zur Schadlosstellung Verpflichteten (Name,\nHauptregisters oder Unterregisters, auf denen\nAnschrift) in Spalte 5 einzutragen.“\nnach dem 30. Juni 2023 Eintragungen vorgenom-\n14. § 15 wird wie folgt gefasst:                                 men werden.“\n„§ 15                          18. In Anlage 2 werden in der Überschrift der Spalte 3\nUmfang der                              die Wörter „Genehmigung bzw.“ gestrichen.\nAufzeichnung und Form der Übermittlung            19. Anlage 3 wird wie folgt geändert:\n(1) Die Aufzeichnung nach § 5 Absatz 2 des\na) In der Überschrift des Formulars DR 3 wird\nPfandbriefgesetzes hat sämtliche Eintragungen in\ndas Wort „(Schiffshypotheken)“ durch die\nden Deckungsregistern vollständig wiederzugeben.\nWörter „(Schiffshypotheken)/(Flugzeughypothe-\n(2) Die Aufzeichnung ist der Bundesanstalt in                 ken)“ ersetzt.\nelektronischer Form zu übermitteln. Hierzu ist ein\ngeeigneter, nicht mehr als einmal beschreibbarer             b) Die Überschrift von Spalte 2 wird wie folgt ge-\nDatenträger zu verwenden. Auf dem Datenträger                    fasst:\nsind der Name der Pfandbriefbank, die Pfandbrief-                „bankinterne Registrierungsnummer bei der\ngattungen, auf die sich die auf dem Datenträger                  Pfandbriefbank“.\ngespeicherte Aufzeichnung bezieht, sowie das\nDatum des Datenabzugs dauerhaft anzubringen.“                c) Die Überschrift von Spalte 5 wird wie folgt ge-\nfasst:\n15. § 16 wird wie folgt geändert:\n„interne Registrierungsnummer beim Vertrags-\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                             partner der Pfandbriefbank“.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 5 Abs. 2 des\nd) Die Überschrift von Spalte 6 wird wie folgt ge-\nPfandbriefgesetzes“ durch die Wörter „§ 5\nfasst:\nAbsatz 2 des Pfandbriefgesetzes mindes-\ntens“ ersetzt.                                           „a) Rahmenvertrag vom\nbb) Satz 2 wird aufgehoben.                                  b) Einzelabschluss vom\nb) Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst:                       c) Ursprungslaufzeit Einzelabschluss\n„Zusätzlich hat der Treuhänder auf einem auf                 d) Fälligkeitsdatum Einzelabschluss“.\ndem Datenträger anzubringenden Aufkleber,\nder so mit dem Datenträger dauerhaft ver-\nbunden sein muss, dass er sich nicht ohne                                    Artikel 4\nerkennbare Beschädigungen wieder entfernen                              Weitere Änderung\nlässt, seine Namensunterschrift beizufügen.“                    der Deckungsregisterverordnung\n16. § 17 wird wie folgt geändert:\nDie Deckungsregisterverordnung vom 25. August\na) In Satz 1 wird die Angabe „50“ durch das Wort        2006 (BGBl. I S. 2074), die zuletzt durch Artikel 3 dieser\n„zwei“ ersetzt.                                     Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt ge-\nb) In Satz 3 wird nach den Wörtern „Befugnisse          ändert:\nzum“ das Wort „physischen“ eingefügt.               1. In § 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 19 Ab-\n17. Dem § 18 werden folgende Absätze 3 und 4 an-                satz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, des § 20 Absatz 2\ngefügt:                                                     Nummer 1 und 2, des § 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4\nund des § 26f Absatz 1 Nummer 2 bis 4“ durch die\n„(3) Abweichend von § 15 Absatz 1 braucht die\nWörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buch-\nelektronisch zu übermittelnde Aufzeichnung vor\nstabe a und b, auch in Verbindung mit § 20 Absatz 2\ndem 1. Juli 2021 in das Deckungsregister vor-\nSatz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num-\ngenommene Eintragungen nur wiederzugeben, so-\nmer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des\nweit sie der Pfandbriefbank am 8. Oktober 2022 in\n§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c,\nelektronischer Form bereits vorliegen. Macht die\nauch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Num-\nPfandbriefbank von der Möglichkeit des Satzes 1\nmer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, des\nGebrauch, so hat sie bei der jeweiligen Übermitt-\n§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung\nlung der Aufzeichnung in elektronischer Form für\nmit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und mit § 26f\nStichtage nach dem 30. Juni 2021 das Datum des\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 5, des § 20 Absatz 2 Satz 1\nStichtags derjenigen Aufzeichnung anzugeben, die\nNummer 3 Buchstabe a und b und der Nummer 4“\ndie jüngste nicht von der elektronisch übermittelten\nersetzt.\nAufzeichnung umfasste Eintragung enthält. In die-\nsem Fall hat die Bundesanstalt auf die für Stich-       2. In § 11 Nummer 5 werden die Wörter „§ 20 Ab-\ntage bis einschließlich des in Satz 2 bezeichneten          satz 2a Satz 3“ durch die Wörter „§ 20 Absatz 3\nStichtags übermittelten Aufzeichnungen § 17 mit             Satz 3“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022           1709\n3. § 12 wird wie folgt geändert:                                 tung der Marktgegebenheiten. Der betrachtete\na) In der Überschrift werden die Wörter „§ 26 Abs. 1          Zeitraum ist zu benennen und seine Angemessen-\nNr. 1“ durch die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 1              heit nachvollziehbar darzulegen.“\nNummer 1“ ersetzt.                                      2. § 4 wird wie folgt gefasst:\nb) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 26 Abs. 1 Nr. 1“                                   „§ 4\ndurch die Wörter „§ 26 Absatz 1 Satz 1 Num-                                    Verfahren zur\nmer 1“ ersetzt.                                                       Ermittlung des Beleihungswerts\n4. § 12a wird wie folgt geändert:\n(1) Zur Ermittlung des Beleihungswerts sind der\na) In der Überschrift werden die Wörter „§ 26f Abs. 1         Ertragswert (§§ 8 bis 13) und der Sachwert (§§ 14\nNr. 1“ durch die Wörter „§ 26f Absatz 1 Satz 1             bis 17) des Beleihungsobjekts getrennt zu ermit-\nNummer 1“ ersetzt.                                         teln; anstelle des Sachwerts kann bei Ein- und\nb) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 26f Abs. 1 Nr. 1“         Zweifamilienhäusern sowie Wohnungs- und Teil-\ndurch die Wörter „§ 26f Absatz 1 Satz 1 Num-               eigentum auch der Vergleichswert (§ 19) ermittelt\nmer 1“ ersetzt.                                            werden. Maßgeblich für die Ableitung des Be-\nleihungswerts ist regelmäßig der Ertragswert, der\n5. In § 13 werden die Wörter „§ 20 Absatz 2a Satz 3“             nicht überschritten werden darf. Bleibt der Sach-\ndurch die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 3“ ersetzt.              wert und in den Fällen von Satz 1 zweiter Halbsatz\n6. § 14 wird wie folgt geändert:                                 alternativ der Vergleichswert um mehr als 20 Pro-\na) In Satz 1 werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1          zent hinter dem Ertragswert zurück, bedarf es einer\nNummer 1 bis 3, § 20 Absatz 2 Nummer 1 und 2,              besonderen Überprüfung der Nachhaltigkeit der\n§ 26 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 sowie § 26f                   zugrunde gelegten Erträge und ihrer Kapitalisie-\nAbsatz 1 Nummer 2 bis 4“ durch die Wörter „§ 19            rung; hierbei sind im Rahmen der Kontrollbetrach-\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b,                tung für die Kosten- und Ertragsansätze die\nauch in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 1                gleichen Annahmen, insbesondere in steuerlicher\nNummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3                Hinsicht, zu berücksichtigen. Bestätigt sich der\nund mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, des                anfangs ermittelte Ertragswert, bedarf das Er-\n§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis c,           gebnis der Überprüfung einer nachvollziehbaren\nauch in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1                Begründung, andernfalls ist der Ertragswert ent-\nNummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num-                sprechend zu mindern.\nmer 4, des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, auch                (2) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie\nin Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5            Wohnungseigentum kann der Beleihungswert am\nund mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, des                Sachwert oder Vergleichswert orientiert werden\n§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a                  und eine Ertragswertermittlung entfallen, wenn\nund b und der Nummer 4“ ersetzt.                           das zu bewertende Objekt nach Objekt- und\nb) In Satz 5 werden die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1          Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung ge-\nNummer 2, § 20 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Ab-                 eignet ist und von potenziellen Erwerbern für die\nsatz 1 Nummer 3 oder § 26f Absatz 1 Nummer 3“              eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird. Ist\ndurch die Wörter „§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2            das Objekt noch vermietet, ist die hiermit verbun-\nBuchstabe b, auch in Verbindung mit § 20 Ab-               dene Wertminderung nachvollziehbar zu ermitteln\nsatz 2 Satz 1 Nummer 2, mit § 26 Absatz 1 Satz 1           und vom Beleihungswert abzuziehen. Bei Ein-\nNummer 3 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Num-                und Zweifamilienhäusern darf eine Orientierung\nmer 3, nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3                  am Vergleichswert vorbehaltlich des § 19 Absatz 2\nBuchstabe c, auch in Verbindung mit § 26 Ab-               jedoch nur dann erfolgen, wenn der Ermittlung\nsatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1              aktuelle Vergleichspreise von mindestens fünf\nSatz 1 Nummer 4, sowie nach § 20 Absatz 2                  Objekten zugrunde liegen, die auch hinsichtlich\nSatz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4“                  der Wohnfläche mit dem zu bewertenden Objekt\nersetzt.                                                   hinreichend übereinstimmen. Bei der Ableitung\ndes Beleihungswerts aus dem Sachwert ist regel-\nc) In Satz 6 werden die Wörter „§ 20 Absatz 2a                mäßig zu prüfen, ob aufgrund der Merkmale des\nSatz 3“ durch die Wörter „§ 20 Absatz 3 Satz 3“            Objekts und der regionalen Marktgegebenheiten\nersetzt.                                                   unter besonderer Berücksichtigung der Nach-\nhaltigkeit ein Abschlag vom Sachwert erforderlich\nArtikel 5                                ist.\nÄnderung der                                    (3) Sind im Rahmen der Wertermittlung ein\nBeleihungswertermittlungsverordnung                       Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Bau-\nDie    Beleihungswertermittlungsverordnung       vom          schäden erkennbar, die noch nicht in geeigneter\n12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175), die durch Artikel 1 der          Weise in die Ermittlung von Ertragswert, Sachwert\nVerordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3041)              und Vergleichswert eingeflossen sind, so sind die\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:                    auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am\nWertermittlungsstichtag bekannten oder vorsichtig\n1. Dem § 3 Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:             geschätzten Aufwendungen als gesonderter Ab-\n„Die Feststellung nachhaltiger Merkmale des                  schlag vom Beleihungswert zu berücksichtigen.\nObjekts und deren Einflussgrößen auf die Be-                 Vorgenanntes gilt auch für sonstige bauliche\nwertung bedarf dabei einer langfristigen Betrach-            Aufwände, insbesondere für Maßnahmen zur Er-","1710            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\ntüchtigung des zu bewertenden Objekts bei                     c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie\nNutzungsänderungen.                                              folgt gefasst:\n(4) Bei im Bau befindlichen Objekten kann der                    „(4) Bestehen strukturelle oder lang andau-\nBeleihungswert aus dem Zustandswert abgeleitet                   ernde Leerstände, ist besonders zu prüfen, ob\nwerden. Dieser ist die Summe aus dem Bodenwert                   das Objekt aufgrund der jeweiligen Marktlage\n(§ 15) und dem anteiligen Wert der baulichen                     und seines Zustands überhaupt ertragsfähig ist\nAnlage. Der anteilige Wert der baulichen Anlage                  oder eine wirtschaftliche Nutzung zu den an-\nerrechnet sich aus dem Wert der baulichen Anlage                 gesetzten Roherträgen in absehbarer Zeit noch\ndes fertig gestellten Objekts (§ 16) und dem er-                 zu erwarten ist.“\nreichten Bautenstand. Der in Ansatz gebrachte              5. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nBautenstand ist von einer von der Pfandbriefbank              a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nauszuwählenden, besonders fachkundigen, von\nBauplanung und Bauausführung unabhängigen                        „Die Einzelkostenansätze dürfen die in Anlage 1\nPerson festzustellen; § 7 Absatz 1 Satz 1 gilt ent-              festgelegten Mindestsätze nicht unterschreiten.“\nsprechend. In den Fällen, in denen der Ertragswert            b) In Satz 2 wird das Wort „Erfahrungssatz“ durch\ndes planmäßig fertig gestellten Objekts unter                    das Wort „Einzelkostenansatz“ ersetzt.\ndessen Sachwert liegt, darf der Zustandswert die              c) In Satz 3 wird das Wort „Bewirtschaftungs-\nSumme aus dem Bodenwert und dem anteiligen                       kostenabzug“ durch die Wörter „Abzug der in\nErtragswert der baulichen Anlage, der prozentual                 den Absätzen 3 bis 5 genannten Kosten“ er-\ndem jeweiligen Bautenstand entspricht, nicht über-               setzt.\nschreiten. Es ist zu prüfen, ob insbesondere zur\n6. § 12 wird wie folgt geändert:\nBerücksichtigung der Lage auf dem Grundstücks-\nmarkt auf den ermittelten Zustandswert ein beson-             a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nderer Nachhaltigkeitsabschlag, der die Verkäuflich-              aa) Die Wörter „ergebenden, finanzmathematisch\nkeit des noch nicht fertiggestellten Objekts be-                      dem Rentenbarwertfaktor entsprechenden\nrücksichtigt, vorgenommen werden muss.“                               Vervielfältiger nach Anlage 4“ werden durch\ndie Wörter „ergebenden Vervielfältiger“ er-\n3. § 5 wird wie folgt geändert:\nsetzt.\na) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:                    bb) Folgender Satz wird angefügt:\n„Das zu bewertende Objekt ist im Rahmen der                       „Der Vervielfältiger V errechnet sich gemäß\nWertermittlung zu besichtigen.“                                   V = (qn – 1) / (qn · z), mit n = Restnutzungs-\ndauer, q = 1 + z und z = Kapitalisierungszins-\nb) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                  satz.“\naa) In Satz 2 werden nach den Wörtern „der                b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nImmobilie“ die Wörter „oder die dauerhafte              aa) In Satz 2 wird das Wort „Vermietbarkeit“\nNachfrage von Eigennutzern“ eingefügt.                       durch die Wörter „wirtschaftliche Nutzung“\nbb) In Satz 3 werden nach dem Wort „wesent-                       ersetzt.\nlichen“ das Wort „Objektdaten“ und ein                  bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:\nKomma eingefügt.                                             „Bei im Inland belegenen Objekten sind\nc) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:                                   die in Anlage 2 genannten Maximalsätze für\ndie Nutzungsdauer baulicher Anlagen zu\n„(4) Alle den Ertragswert, den Sachwert oder                   berücksichtigen.“\nden Vergleichswert beeinflussenden Umstände,              c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\ninsbesondere etwaige Nutzungsbeschränkun-\ngen, Mieterdienstbarkeiten und andere Dienst-                aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „langfris-\nbarkeiten, Duldungspflichten, Vorkaufsrechte,                     tigen“ die Wörter „und nutzungsspezifischen“\nSanierungsvermerke, Baulasten und alle sonsti-                    eingefügt.\ngen Beschränkungen und Lasten sind zu                        bb) Satz 3 wird aufgehoben.\nnennen, zu beachten und gegebenenfalls wert-              d) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:\nmindernd zu berücksichtigen.“\n„(4) Der bei im Inland belegenen Objekten in\n4. § 10 wird wie folgt geändert:                                    Ansatz zu bringende Kapitalisierungszinssatz\nbeträgt vorbehaltlich des Satzes 3 und des\na) In Absatz 2 werden nach dem Wort „durch-                      Absatzes 5 bei wohnwirtschaftlicher Nutzung\nschnittlich“ die Wörter „nach Region, Kategorie-             mindestens 3 Prozentpunkte, bei gewerblicher\nund Ausstattungsgrad“ eingefügt.                             Nutzung mindestens 4 Prozentpunkte über der\nb) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 einge-                  nach DIN 1333 auf die erste Nachkommastelle\nfügt:                                                        gerundeten von der Deutschen Bundesbank\nveröffentlichten Rendite 30-jähriger Bundes-\n„(3) Absatz 2 gilt im Falle von Objekten mit              anleihen zuzüglich etwaiger für einzelne\nGastronomie als Hauptnutzung, Kinos und ver-                 Nutzungsarten nach Anlage 3 zu berücksich-\ngleichbaren Freizeitobjekten mit der Maßgabe,                tigender Aufschläge. Ist am 30. November eines\ndass die ermittelten durchschnittlichen Umsätze              Jahres die von der Deutschen Bundesbank ver-\npro Sitzplatz herzuleiten sind.“                             öffentlichte Rendite 30-jähriger Bundesanleihen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022            1711\nmindestens 0,5 Prozentpunkte höher oder nied-                 der Anteil des Bodenwerts am Reinertrag über\nriger als zu Beginn des der letzten Veränderung               die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage\nder Mindestkapitalisierungszinssätze vorher-                  zu kapitalisieren oder sind die ermittelten Ab-\ngehenden Monats, so verändert er sich zum                     bruchkosten der baulichen Anlage vom Ertrags-\n1. Januar des Folgejahres um die entsprechen-                 wert abzuziehen. Hinsichtlich der Abzinsung\nden nach DIN 1333 auf die erste Nachkomma-                    der Abbruchkosten gilt Absatz 1 Satz 4 ent-\nstelle gerundeten Prozentpunkte. Vorbehaltlich                sprechend.“\ndes Absatzes 5 beträgt der Mindestkapitalisie-\nrungszinssatz bei wohnwirtschaftlicher Nutzung            c) In Absatz 3 wird nach den Wörtern „zu begrün-\nmindestens 3,5 Prozent und höchstens 5,5 Pro-                 den und“ das Wort „gegebenenfalls“ eingefügt\nzent, bei gewerblicher Nutzung mindestens                     und nach den Wörtern „und die dafür“ das Wort\n4,5 Prozent und höchstens 6,5 Prozent, jeweils                „gegebenenfalls“ gestrichen.\nzuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungs-              8. § 14 wird wie folgt geändert:\narten nach Anlage 3 zu berücksichtigender\nAufschläge. Die Bundesanstalt gibt die ge-                a) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\nänderten Mindestkapitalisierungszinssätze un-\nverzüglich nach dem in Satz 2 genannten Zeit-                 „Die Wertminderung wegen des Alters gemäß\npunkt auf ihrer Internetseite bekannt.“                       § 17 ist dabei zu berücksichtigen.“\ne) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 an-                 b) Folgende Sätze werden angefügt:\ngefügt:\n„Bei einer Restnutzungsdauer der baulichen An-\n„(5) Die in Absatz 4 Satz 1 und 3 genannten                lage von weniger als 30 Jahren sind die Ab-\nMindestkapitalisierungszinssätze dürfen für die               bruchkosten der baulichen Anlage zu ermitteln\nNutzungsarten Wohnen, Handel, Büro sowie                      und vom Sachwert abzuziehen. Hinsichtlich der\nLager und Logistik um höchstens 0,5 Prozent-                  Abzinsung der Abbruchkosten gilt § 13 Absatz 1\npunkte unterschritten werden, wenn es sich um                 Satz 4 entsprechend.“\nerstklassige Immobilien handelt. Dies ist dann\nder Fall, wenn mindestens folgende Kriterien           9. In § 15 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter\nerfüllt sind:                                             „Versorgungsleitungen und Kanalisation“ durch\ndie Wörter „Ver- und Entsorgungsnetze“ ersetzt.\n1. eine sehr gute Lage im Verdichtungsraum,\n10. § 16 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:\n2. ein entsprechend der jeweiligen Objektart\nbevorzugter Standort,                                 a) In Nummer 4 wird das Komma durch einen\nPunkt ersetzt.\n3. eine gute Infrastruktur,\n4. eine gute Konzeption,                                  b) Die Nummern 5 und 6 werden aufgehoben.\n5. eine hochwertige Ausstattung,                     11. § 18 wird aufgehoben.\n6. eine hochwertige Bauweise,                        12. § 19 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n7. eine besonders hohe Marktgängigkeit und                   „(2) Unbeschadet des Absatzes 1 Satz 2 kann\nbei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Woh-\n8. ein sehr guter Objektzustand.\nnungseigentum die Ermittlung des Vergleichswerts\nEin Unterschreiten bedarf einer nachvollzieh-             auch unter Nutzung computerunterstützter daten-\nbaren, im Gutachten dokumentierten Begrün-                bankbasierter Bewertungsmodelle erfolgen, wenn\ndung.“                                                    deren Geeignetheit und die zugrunde liegenden,\nauf Basis geeigneter statistischer Modelle nach-\n7. § 13 wird wie folgt geändert:                                vollziehbar abgeleiteten Daten mindestens jährlich\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                         durch eine vom Systemanbieter und Datenbank-\nanbieter unabhängige qualifizierte Stelle validiert\naa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Boden-                werden. Die Bewertungsergebnisse sind zudem in\nwert“ die Wörter „nach Maßgabe des                   regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Quali-\nSatzes 4“ eingefügt.                                 tätssicherung durch die Pfandbriefbank zu über-\nbb) Folgender Satz wird angefügt:                         prüfen; § 24 Absatz 2 Satz 3 gilt mit der Maßgabe\nentsprechend, dass für die Überprüfung bei Be-\n„Der so ermittelte, um die Abbruchkosten             leihungen von Ein- und Zweifamilienhäusern das\nverminderte Bodenwert ist vom Zeitpunkt,             Sachwertverfahren heranzuziehen ist. Die Stich-\nan dem das Grundstück unbebaut zur Ver-              proben müssen insbesondere auch nach Art und\nfügung stünde, auf den Wertermittlungs-              regionaler Belegenheit der Objekte repräsentativ\nstichtag mit dem für die zulässige Nutzung           sein.“\nheranzuziehenden Kapitalisierungszinssatz\nabzuzinsen.“                                    13. § 20 wird wie folgt geändert:\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                          a) Satz 4 wird aufgehoben.\n„(2) Bei einer Restnutzungsdauer der bau-              b) In dem neuen Satz 4 wird die Angabe „Abs. 2“\nlichen Anlage von weniger als 30 Jahren ist auch              gestrichen.","1712           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\n14. § 22 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                   17. § 25 wird wie folgt geändert:\n„(3) Sofern bebaute Grundstücke bei der Be-              a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\nwertung einbezogen werden sollen, kann den\nGebäuden ein eigenständiger Wert nur dann bei-                                        „§ 25\ngemessen werden, wenn sie selbständig und auch\naußerhalb des jeweiligen landwirtschaftlichen Be-                                Besonderheiten\ntriebs genutzt werden können.“                                            bei Beleihungen im Ausland“.\n15. § 23 wird wie folgt geändert:                               b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\na) In Satz 2 wird das Wort „wesentlicher“ durch                   „(1) Die Ermittlung des Beleihungswerts von\ndas Wort „wesentlichen“ ersetzt.                           im Ausland belegenen Objekten ist nach den\nb) Satz 3 wird aufgehoben.                                     übrigen Vorschriften dieser Verordnung nur in-\nsoweit durchzuführen, als in jenen Vorschriften\n16. § 24 wird wie folgt geändert:\nsowie in den Absätzen 2 bis 5 nichts Ab-\na) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „400 000“                weichendes bestimmt ist.“\ndurch die Angabe „600 000“ ersetzt.\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nb) In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Semikolon\ndie Wörter „§ 19 Absatz 2 Satz 3 und“ eingefügt.           aa) In Satz 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 1\nc) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:                         Satz 3, des § 5 Abs. 2 Satz 1 und 3\nund Abs. 3“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1\naa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die                     Satz 2, Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3“\nWörter „§ 4 Abs. 1 Satz 3“ durch die Wörter                 ersetzt.\n„§ 5 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt.\nbb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze ein-\nbb) In Nummer 3 wird das Wort „oder“ durch ein\ngefügt:\nKomma ersetzt.\ncc) In Nummer 4 wird der Punkt durch das Wort                   „Wird das landesspezifische Gutachten bei\n„oder“ ersetzt.                                             einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensver-\ntrag aufgrund nationaler Vorgaben oder\ndd) Folgende Nummer 5 wird angefügt:                            Marktstandards abweichend von Satz 2\n„5. stattdessen eine Ansicht des zu bewer-                  vom Darlehensnehmer in Auftrag gegeben,\ntenden Objekts, für das eine Rest-                      darf dieses im Weiteren nur zugrunde gelegt\nnutzungsdauer von mindestens 40 Jah-                    werden, wenn die unabhängige Erstellung\nren zu erwarten sein muss, per                          eines objektiven, vom Darlehensnehmer un-\nVideoübertragung vorgenommen wird,                      beeinflussten Gutachtens dadurch gewähr-\nsofern                                                  leistet erscheint, dass der beauftragte\nGutachter diesbezüglich einschlägigen be-\na) der Wertermittler dabei einen zu-\nrufsrechtlichen Regelungen unterworfen ist,\nmindest annähernd vollständigen\nderen Nichteinhaltung sanktionsbewehrt ist.\nEinblick der gesamten Immobilie,\nDas Gutachten einschließlich der Einhaltung\nihres Zustands und ihres Umfelds\ndieser berufsrechtlichen Regelungen muss\nerhält,                                              zudem durch eine für diese Zwecke an-\nb) die per Videoübertragung durchge-                    erkannte unabhängige nationale Stelle auf\nführte Ansicht der Immobilie hinsicht-               Basis verbindlicher Standards hinreichend\nlich Umfang und Erkenntnissen sowie                  und nachvollziehbar dokumentiert überprüft\nmittels einer Fotosammlung (Bild-                    werden.“\nschirmfotos) dokumentiert wird und\ncc) Folgender Satz wird angefügt:\nc) auf das Ergebnis der Beleihungswert-\nermittlung ein Abschlag in Höhe von                  „In den Fällen, in denen keine Vergleichs-\nmindestens 5 Prozent vorgenommen                     preise zur Ermittlung von Bodenwerten im\nwird.“                                               Ausland vorliegen, kann ersatzweise auf\ngeeignete sonstige Verfahren zur Ermittlung\nd) Absatz 3a wird wie folgt geändert:\ndes Bodenwerts zurückgegriffen werden;\naa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die                     hierbei ist darauf zu achten, dass die Her-\nWörter „§ 4 Absatz 1 Satz 3“ durch die                      leitung des Bodenwerts unabhängig von\nWörter „§ 5 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt.                       der Ermittlung des Ertragswerts erfolgt.“\nbb) In Nummer 1 werden die Wörter „wobei die            d) In Absatz 4 werden die Wörter „Restnutzungs-\nGründe für den Verzicht auf die Innen-                 dauer von 100 Jahren“ durch die Wörter „ewige\nbesichtigung in nachvollziehbarer Weise zu             Restnutzungsdauer“ ersetzt.\ndokumentieren sind,“ gestrichen.\ncc) Folgender Satz wird angefügt:                   18. Dem Wortlaut des § 26 Absatz 1 wird folgender\nSatz vorangestellt:\n„Die Gründe für den Verzicht auf die Innen-\nbesichtigung sind nachvollziehbar zu doku-          „Der Beleihungswert ist längstens jährlich zu über-\nmentieren.“                                         wachen.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022          1713\n19. § 28 wird wie folgt geändert:                                  schriften der vorbezeichneten Fassung dieser\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                     Verordnung, ab 9. Oktober 2022 mit Ausnahme\ndes § 26 Absatz 1, weiterhin zugrunde gelegt\n„§ 28                                werden. Die Bundesanstalt gibt auf ihrer Inter-\nInkrafttreten, Übergangsvorschriften“.                netseite unverzüglich nach dem 8. Oktober\nb) Der Wortlaut wird Absatz 1.                                 2022 die bis zu einer Anpassung nach § 12\nAbsatz 4 Satz 2 maßgeblichen Mindestkapi-\nc) Folgender Absatz 2 wird angefügt:                           talisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1\n„(2) Für Beleihungswertermittlungen, die auf             auf der Grundlage der für den 30. September\nGrundlage der bis zum 7. Oktober 2022 gelten-               2022 von der Deutschen Bundesbank veröffent-\nden Fassung dieser Verordnung erfolgt sind,                 lichten Rendite 30-jähriger Bundesanleihen be-\ndürfen auch nach diesem Zeitpunkt die Vor-                  kannt.“\n20. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 1\n(zu § 11 Absatz 2)\nMindestsätze für die\nEinzelkostenansätze für die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten\nVerwaltungskosten\na) Wohnungsbau\nFür Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Garagen und Tiefgaragenstellplätze:\ndie in Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2) der Immobilienwertermittlungsverordnung in der jeweils geltenden\nFassung genannten Beträge\nb) Gewerbliche Objekte\n1 Prozent des Jahresrohertrags\nIn jedem Einzelfall ist darauf zu achten, dass der ausgewiesene absolute Betrag unzweifelhaft für eine\nordnungsgemäße Verwaltung angemessen ist.\nInstandhaltungskosten\nKalkulationsbasis: Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche (ohne Baunebenkosten und\nAußenanlagen). Objektzustand, Ausstattungsgrad und Alter sind bei der Bemessung der Instandhaltungs-\nkosten zu berücksichtigen.\na) Lager- und Produktionshallen, gewerbliche Objekte einfachen Standards und Selbstbedienungs-\nVerbrauchermärkte:\n0,8 Prozent\nb) Wohngebäude und gewerbliche Gebäude mit mittlerem Standard:\n0,5 Prozent\nc) Hochwertige Büro- und Handels- und andere gewerbliche Objekte:\n0,4 Prozent\nMietausfallwagnis\na) Wohnungsbau:\n2 Prozent\nb) Gewerbliche Objekte:\n4 Prozent\nModernisierungsrisiko\nBerechnungsbasis sind die Herstellungskosten (ohne Baunebenkosten und Außenanlagen).\na) Geringes Modernisierungsrisiko\n(zum Beispiel größere Bürogebäude, Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser mit besonderen Ausstattungs-\nmerkmalen, Einzelhandel mit einfachem Standard):\n0,2 Prozent","1714          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nb) Mittleres Modernisierungsrisiko\n(zum Beispiel innerstädtische Hotels, Einzelhandel mit höherem Standard, Freizeitimmobilien mit ein-\nfachem Standard):\n0,5 Prozent\nc) Hohes Modernisierungsrisiko\n(zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken, Freizeitimmobilien mit höherem Standard, Hotels und\nEinzelhandelsobjekte mit besonders hohem Standard):\n0,75 Prozent.“\n21. Anlage 2 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 2\n(zu § 12 Absatz 2)\nMaximalsätze für die\nNutzungsdauer in Deutschland belegener baulicher Anlagen\nA) Wohnwirtschaftliche Nutzung:\nWohnhäuser:\n80 Jahre\nB) Gewerbliche Nutzung:\na) Geschäftshäuser und Bürohäuser:\n60 Jahre\nb) Warenhäuser, Einkaufszentren, Hotels, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Kliniken, Rehabilitations-\neinrichtungen, Pflegeheime, Lager- und Logistikimmobilien, Produktionsimmobilien und Parkhäuser:\n40 Jahre\nc) Freizeitimmobilien (zum Beispiel Sportanlagen), Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Verbraucher-\nmärkte und Tankstellen:\n30 Jahre.“\n22. Anlage 3 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 3\n(zu § 12 Absatz 4)\nBei den Mindestkapitalisierungszinssätzen\nnach § 12 Absatz 4 für einzelne Nutzungsarten zu berücksichtigende Aufschläge\nA) Warenhäuser, Selbstbedienungs- und Fachmärkte, Hotels, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Pflege-\nheime, landwirtschaftlich genutzte Objekte, Verbrauchermärkte, Einkaufszentren, Freizeitimmobilien, Park-\nhäuser, Tankstellen sowie Lager- und Logistikimmobilien:\n0,5 Prozentpunkte\nB) Produktionsimmobilien:\n1,0 Prozentpunkte.“\n23. Anlage 4 wird gestrichen.\nArtikel 6                                                  Artikel 7\nÄnderung der                                                Änderung der\nSchiffsbeleihungswertermittlungsverordnung                Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung\n§ 14 Absatz 1 der Schiffsbeleihungswertermittlungs-        § 12 Absatz 1 der Flugzeugbeleihungswertermitt-\nverordnung vom 6. Mai 2008 (BGBl. I S. 851) wird wie       lungsverordnung vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 1036)\nfolgt geändert:                                            wird wie folgt geändert:\n1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:         1. Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:\n„Der Schiffsbeleihungswert ist längstens jährlich zu        „Der Flugzeugbeleihungswert ist längstens jährlich\nüberwachen.“                                                zu überwachen.“\n2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge-        2. Nach dem neuen Satz 3 wird folgender Satz einge-\nfügt:                                                       fügt:\n„Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen,                „Eine Überprüfung ist auch dann vorzunehmen,\nwenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte              wenn die auf dem Beleihungsobjekt abgesicherte\nForderung einen wesentlichen Leistungsrückstand             Forderung einen wesentlichen Leistungsrückstand\nvon mindestens 90 Tagen aufweist.“                          von mindestens 90 Tagen aufweist.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022              1715\nArtikel 8                                 im Rahmen der Refinanzierungstransaktion ein-\ngetragenen Übertragungsansprüche nicht mehr\nÄnderung der\nbestehen, insbesondere, weil die zu übertragen-\nRefinanzierungsregisterverordnung                         den Forderungen vollständig getilgt oder ab-\nDie Refinanzierungsregisterverordnung vom 18. De-               getreten, die zu übertragenden Pfandrechte zur\nzember 2006 (BGBl. I S. 3241) wird wie folgt geändert:             Löschung oder Abtretung bewilligt oder die den\n1. § 2 wird wie folgt geändert:                                    Übertragungsanspruch begründenden Verträge\naufgehoben oder beendet wurden.“\na) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n4. In § 6 Satz 5 werden nach dem Wort „mit“ die Wör-\n„(2) Wird ein in Papierform geführtes Refinan-         ter „den Angaben nach § 4 Absatz 1 bis 3 sowie“\nzierungsregister in körperlich nicht dauerhaft            eingefügt.\nverbundener Form geführt, hat jede Seite des\nRefinanzierungsregisters die in § 4 Absatz 1 bis 3    5. Dem § 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:\ngeforderten Angaben zu enthalten. Jede Seite              „§ 3 Satz 3 gilt entsprechend.“\nist vom Verwalter eigenhändig mit zumindest           6. § 9 wird wie folgt geändert:\nseinem Namenskürzel zu versehen. Auf sämt-\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nlichen Seiten einer Abteilung oder Unterabteilung\ndes Refinanzierungsregisters ist eine fortlaufende           aa) In Satz 1 werden das Wort „und“ durch das\nNummerierung anzubringen.“                                        Wort „sowie“ und die Wörter „der Anlage zu\n§ 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes“\nb) Folgender Absatz 3 wird angefügt:\ndurch die Wörter „des Datenschutzes und\n„(3) Stellt ein registerführendes Unternehmen                  der Datensicherheit“ ersetzt.\ndie Registerführung von einem elektronischen\nbb) Satz 2 wird wie folgt geändert:\nRegister auf ein Register in Papierform um, so\nsind die Registerdaten vollständig auszudrucken                   aaa) In Nummer 6 wird das Wort „und“ durch\nund das Register in Papierform weiterzuführen.                         ein Komma ersetzt.\nIm Falle der Umstellung von einem in Papierform                   bbb) In Nummer 7 wird der Punkt durch das\ngeführten Register auf ein elektronisches Regis-                       Wort „und“ ersetzt.\nter sind vorbehaltlich des § 10 Absatz 2 für nicht\nccc) Folgende Nummer 8 wird angefügt:\ngelöschte Refinanzierungstransaktionen sämtli-\nche Registerdaten in das elektronische Register                        „8. der Austausch von Daten aus dem\nzu überführen, es sein denn, in Spalte 7 ist ver-                           oder für das Refinanzierungsregister\nmerkt, dass die im Rahmen der Refinanzie-                                   im System und bei Einsatz öffent-\nrungstransaktion eingetragenen Übertragungs-                                licher Netze sicher erfolgen kann\nansprüche nicht mehr bestehen. Soweit nach                                  (Übertragungssicherheit).“\nSatz 2 Registerdaten für nicht gelöschte Refinan-         b) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:\nzierungstransaktionen nicht in das elektronische             „Das Original und mindestens eine Sicherungs-\nRegister zu überführen sind, sind die Formulare              kopie des Refinanzierungsregisters müssen auf\nder betreffenden Refinanzierungstransaktionen                Datenträgern gespeichert werden, die sich inner-\nbis zu ihrer Löschung als Anlage des elektro-                halb des Geltungsbereichs des Kreditwesen-\nnischen Registers zu den Akten zu nehmen.“                   gesetzes befinden. Im Falle einer technischen\n2. Dem § 3 wird folgender Satz angefügt:                           Auslagerung ist zudem sicherzustellen, dass\n„Die Sätze 1 und 2 gelten mit Ausnahme der in                   das Auslagerungsunternehmen im Fall der Insol-\nSpalte 1 enthaltenen Angaben und mit Ausnahme                   venz des registerführenden Unternehmens ver-\nvon Löschungsvermerken nicht für Eintragungen,                  pflichtet ist, die Datensätze in einer Form, die\nbei denen seit der ordnungsgemäßen vollständigen                elektronisch mit standardisierten Datenbank-\nLöschung mindestens zehn Jahre verstrichen sind.“               anwendungen verarbeitet werden kann, an den\nSachwalter im Sinne des § 22l Absatz 1 Satz 1\n3. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:                           des Kreditwesengesetzes des registerführenden\na) Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert:                Unternehmens zu übermitteln.“\naa) In Satz 3 werden die Wörter „ist zusätzlich       7. § 10 wird wie folgt geändert:\ndie Anschrift“ durch die Wörter „sind hierzu         a) Der Wortlaut wird Absatz 1.\ndas Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und\ndie Nummer des Grundbuchblatts sowie zu-             b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:\nsätzlich die Postadresse oder eine sonstige                „(2) Es ist zulässig, das elektronische Refinan-\nortsübliche Lagebezeichnung des Grund-                  zierungsregister nur für die ab dem Zeitpunkt\nstücks“ ersetzt.                                        seiner Einführung hinzukommenden Abteilungen\nbb) In Satz 5 wird das Wort „ist“ durch die Wörter           nach § 22a Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesen-\n„sind die Bezeichnung des Registers, die                gesetzes oder im Fall der Registerführung für\nRegisterstelle sowie“ ersetzt.                          Dritte nur für die ab dem Zeitpunkt seiner Einfüh-\nrung hinzukommenden Unterabteilungen nach\nb) In Nummer 7 wird nach Satz 1 folgender Satz                  § 22b Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes\neingefügt:                                                   zu führen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist in dem\n„Bei beendeten Refinanzierungstransaktionen,                 in Papierform wie auch in dem elektronisch\ndie nicht gelöscht sind, ist hier unter Angabe               geführten Teil des Refinanzierungsregisters an-\nder maßgeblichen Daten zu vermerken, dass die                zugeben. Die Einheitlichkeit des Refinanzie-","1716         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 7. Oktober 2022\nrungsregisters ist durch deutliche Verweise auf             Abteilung oder Unterabteilung Anwendung, auf\ndie in Papierform fortgeführten Bestandteile her-           denen nach dem 30. Juni 2023 Eintragungen\nzustellen.                                                  vorgenommen werden.“\n(3) Auf vor dem 1. Juli 2023 in das Refinanzie-\nrungsregister vorgenommene Eintragungen fin-                                   Artikel 9\nden die §§ 5 und 6 in der bis zum 30. Juni 2023                              Inkrafttreten\ngeltenden Fassung Anwendung. Auf vor dem\n1. Juli 2023 vollständig gelöschte Refinanzie-          (1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Ab-\nrungstransaktionen und auf Refinanzierungs-          sätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.\ntransaktionen, bei denen in Spalte 7 vermerkt ist,      (2) Die Artikel 4 und 5 Nummer 18 sowie Artikel 6\ndass die im Rahmen der Refinanzierungstrans-         und 7 treten am 9. Oktober 2022 in Kraft.\naktion eingetragenen Übertragungsansprüche\nnicht mehr bestehen, findet § 2 in der bis zum          (3) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c sowie\n30. Juni 2023 geltenden Fassung Anwendung.           Nummer 3 und 4 treten am 1. Januar 2023 in Kraft.\n§ 2 Absatz 2 Satz 2 findet nur auf Seiten einer         (4) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.\nBonn, den 4. Oktober 2022\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nMark Branson"]}