{"id":"bgbl1-2022-35-2","kind":"bgbl1","year":2022,"number":35,"date":"2022-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/35#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-35-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_35.pdf#page=4","order":2,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes","law_date":"2022-09-27T00:00:00Z","page":1552,"pdf_page":4,"num_pages":14,"content":["1552 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes*\nVom 27. September 2022\nAuf Grund des § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, der durch Arti-\nkel 93 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist,\nin Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom\n16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezem-\nber 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem\nBundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium der Finanzen und\nnach Anhörung von Sachverständigen:\nArtikel 1\nDie Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November\n2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 6 des Gesetzes\nvom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist, erhält die\naus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 27. September 2022\nDer Bundesminister für Gesundheit\nKarl Lauterbach\n* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom\n9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und\nder Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022               1553\nAnhang zu Artikel 1\n„Anlage\nVorbemerkung\nDie Stoffgruppendefinitionen der Nummern 1 bis 7 schließen alle denkbaren geladenen Formen, Stereoisomere\nund Salze eines erfassten Stoffes ein. In den Stoffgruppendefinitionen festgelegte Molekülmassenbegrenzungen\ngelten bei geladenen Formen und Salzen nur für den Molekülteil ausschließlich des Gegen-Ions.\n1.    Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen\nEine von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von einer\n2-Phenylethan-1-amin-Grundstruktur abgeleitet werden kann (ausgenommen 2-Phenethylamin selbst), eine\nmaximale Molekülmasse von 500 u hat und dem nachfolgend beschriebenen modularen Aufbau aus Struktur-\nelement A und Strukturelement B entspricht.\nStrukturelement A                    Strukturelement B\nDies schließt chemische Verbindungen mit einer Cathinon-Grundstruktur (2-Amino-1-phenyl-1-propanon) ein:\nStrukturelement A                    Strukturelement B\n1.1   Strukturelement A\nFür das Strukturelement A sind die folgenden Ringsysteme eingeschlossen, wobei sich das Strukturelement B\nan jeder Position des Strukturelements A befinden kann: Phenyl-, Naphthyl-, Tetralinyl-, Methylendioxyphenyl-,\nEthylendioxyphenyl-, Furyl-, Pyrrolyl-, Thienyl-, Pyridyl-, Benzofuranyl-, Dihydrobenzofuranyl-, Indanyl-, Inde-\nnyl-, Tetrahydrobenzodifuranyl-, Benzodifuranyl-, Tetrahydrobenzodipyranyl-, Cyclopentyl-, Cyclohexyl-.\nPhenyl-                                                Naphthyl-","1554        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\nTetralinyl-                                     Methylendioxyphenyl-\nEthylendioxyphenyl-                                           Furyl-\nPyrrolyl-                           Thienyl-                              Pyridyl-\nBenzofuranyl-                                     Dihydrobenzofuranyl-\nIndanyl-                                               Indenyl-\nTetrahydrobenzodifuranyl-                                   Benzodifuranyl-\nTetrahydrobenzodipyranyl-                  Cyclopentyl-                          Cyclohexyl-\nDiese Ringsysteme können an jeder Position mit folgenden Atomen oder Atomgruppen (Rn) substituiert sein:\nWasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C8), Alkenyl- (bis C8), Alkinyl- (bis C8), Alkoxy- (bis C7),\nCarboxy-, Alkylsulfanyl- (bis C7) und Nitrogruppen.\nDie aufgeführten Atomgruppen können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der\nElemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert\nsein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022                1555\nmaximal acht Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen\nwerden dabei nicht in die Zählung einbezogen.\nMoleküle, bei denen durch Rn cyclische Systeme entstehen, die an das Strukturelement A anneliert sind,\nwerden von der Stoffgruppendefinition nicht erfasst.\n1.2 Strukturelement B\nDie 2-Aminoethyl-Seitenkette des Strukturelements B kann mit folgenden Atomen, Atomgruppen oder Ring-\nsystemen substituiert sein:\na) R1 und R2 am Stickstoffatom:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Benzyl-, Alkenyl- (bis C6), Alkinyl- (bis C6), Alkylcarbo-\nnyl- (bis C6), Hydroxy- und Aminogruppen. Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoff-\natom Bestandteil eines nicht aromatischen gesättigten oder ungesättigten cyclischen Systems ist (bei-\nspielsweise Pyrrolidinyl-, Piperidinyl-). Ein Ringschluss des Stickstoffatoms unter Einbeziehung von Tei-\nlen des Strukturelements B (Reste R3 bis R6) ist möglich. Die dabei entstehende Molekülstruktur muss\nhinsichtlich der Substituenten auch ohne den erfolgten Ringschluss zum Strukturelement B konform zu\nNummer 1.2 Buchstabe a sein. Die dabei entstehenden Ringsysteme können die Elemente Kohlenstoff,\nSauerstoff, Schwefel, Stickstoff und Wasserstoff enthalten. Diese Ringsysteme dürfen fünf bis sieben\nAtome umfassen. Eine Doppelbindung als Brücke zum Strukturelement B ist möglich. Die Reste R1/R2\nkönnen ausschließlich in dem bei einem Ringschluss mit Teilen des Strukturelements B entstehenden\nRingsystem als doppelt gebundener Rest (Iminstruktur) vorliegen.\nAusgenommen von den erfassten Stoffen der Stoffgruppe der von 2-Phenethylamin abgeleiteten Ver-\nbindungen sind Verbindungen, bei denen das Stickstoffatom direkt in ein cyclisches System integriert\nist, das an das Strukturelement A anelliert ist.\nDie Substituenten R1 und R2 können (bei Ringschlüssen nur nach dem Ringschluss) weiterhin mit be-\nliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauer-\nstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Sub-\nstituenten R1/R2 dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von maximal zehn Atomen aufweisen\n(ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung\neinbezogen.\nb) R3 und R4 am C1-Atom sowie R5 und R6 am C2-Atom:\nWasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C10), Cycloalkyl- (bis C10), Benzyl-, Phenyl-, Alkenyl-\n(bis C10), Alkinyl- (bis C10), Hydroxy-, Alkoxy- (bis C10), Alkylsulfanyl- (bis C10), Alkyloxycarbonylgruppen\n(bis C10), einschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen zu einem Ringschluss\nmit dem Strukturelement A oder zu Ringsystemen, die die Reste R3 bis R6 enthalten, führen können.\nDiese Ringsysteme dürfen vier bis sechs Atome umfassen.\nDie aufgeführten Atomgruppen und Ringsysteme können zudem mit beliebigen, chemisch möglichen\nKombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor,\nBrom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten R3 bis R6 dürfen dabei\neine durchgehende Kettenlänge von maximal zwölf Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasser-\nstoffatomen). Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.\nSofern die Reste R3 bis R6 Bestandteil eines Ringsystems sind, das das Stickstoffatom des Struktur-\nelements B enthält, gelten für weitere Substituenten die Beschränkungen gemäß Buchstabe a.\nc) Carbonylgruppe in beta-Stellung zum Stickstoffatom (sogenannte bk-Derivate, siehe Abbildung der\nCathinon-Grundstruktur unter Nummer 1: R5 und R6 am C2-Atom: Carbonylgruppe (C=O)).\n2.  Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide\n2.1 Von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abgeleitete Verbindungen\nEin Cannabimimetikum bzw. ein synthetisches Cannabinoid der von Indol, Pyrazol oder 4-Chinolon abge-\nleiteten Verbindungen ist jede chemische Verbindung, die dem nachfolgend anhand eines Strukturbeispiels\nbeschriebenen modularen Aufbau mit einer Kernstruktur entspricht. Die Verbindung ist an einer definierten\nPosition über eine Brücke mit einem Brückenrest verknüpft und trägt an einer definierten Position der Kern-\nstruktur eine Seitenkette.","1556          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\nDie Abbildung verdeutlicht den modularen Aufbau am Beispiel des 1-Fluor-JWH-018:\n1-Fluor-JWH-018 besitzt eine Indol-1,3-diyl-Kernstruktur, eine Carbonyl-Brücke in Position 3, einen\n1-Naphthyl-Brückenrest und eine 1-Fluorpentyl-Seitenkette in Position 1.\nKernstruktur, Brücke, Brückenrest und Seitenkette werden wie folgt definiert:\n2.1.1 Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis h beschriebenen Ringsysteme ein. Die\nRingsysteme der Buchstaben a bis g können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten\nPositionen mit einer beliebigen Kombination der Atome Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod und Phenyl-,\nMethyl-, Methoxy- und Nitrogruppen als Atomgruppen (Reste R1 bis R3) substituiert sein.\nDer Rest R der vom 4-Chinolon abgeleiteten Verbindungen (Buchstabe g) kann aus den folgenden Atomen\noder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod und Phenylthiogruppe (Anbindung über\nden Schwefel an die Kernstruktur).\nDie Wellenlinie gibt den Bindungsort für die Brücke an. Die durchbrochene Linie gibt den Bindungsort für\ndie Seitenkette an:\na)  Indol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und Indazol-1,3-diyl (X = N)\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nX = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N\nb) 4-, 5-, 6- oder 7-Azaindol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und 4-, 5-, 6- oder\n7-Azaindazol-1,3-diyl (X = N)\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)\n4-Aza-Derivate                 5-Aza-Derivate            jeweils:\nX = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N\n6-Aza-Derivate                 7-Aza-Derivate","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022          1557\nc) 1H-Indol-2-on-1,3-diyl\n5\u0014\n\u0016\n2\n5\u0015           \u00141\n5\u0016\nd) Carbazol-1,4-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 4,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\ne) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer I\n(Bindungsort für die Brücke in Position 2,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nf) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer II\n(Bindungsort für die Brücke in Position 1,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 2)\ng) Pyrazol-1,5-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 5,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nund\nPyrazol-1,3-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nPyrazol-1,5-diyl          Pyrazol-1,3-diyl\nh) 4-Chinolon-1,3-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)","1558          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\n2.1.2 Brücke an der Kernstruktur\nDie Brücke an der Kernstruktur schließt die folgenden Strukturelemente ein, die jeweils an der unter Num-\nmer 2.1.1 bezeichneten Stelle an die Kernstruktur gebunden sind:\na) Carbonyl-, Methylencarbonyl- (CH2-Gruppe an Kernstruktur geknüpft) und Azacarbonylgruppen,\nb) Carboxamidogruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft), unter Einschluss von kohlenstoff- und\nwasserstoffhaltigen Substituenten am Amidstickstoff, die mit Position 2 der Indolkernstruktur (Num-\nmer 2.1.1 Buchstabe a: X = CH) einen Sechsring bilden,\nc) Carboxylgruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft),\nd) direkt an die Kernstruktur angebundene Stickstoffheterocyclen, die auch weitere Stickstoff-, Sauerstoff-\noder Schwefelatome enthalten können, mit einer Ringgröße von bis zu fünf Atomen sowie einer Doppel-\nbindung zum Stickstoffatom an der Anknüpfungsstelle,\ne) Hydrazongruppe mit Doppelbindung vom Stickstoff zu Position 3 der Kernstruktur zu Nummer 2.1.1\nBuchstabe c.\n2.1.3 Brückenrest\na) Der Brückenrest kann Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff,\nSchwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod enthalten, die eine maximale Molekülmasse von 400 u haben\nund folgende Strukturelemente beinhalten können:\naa) beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen einschließlich Poly-\nzyklen und Heterozyklen, wobei eine Anbindung an die Brücke auch über einen Substituenten mög-\nlich ist,\nbb) beliebig substituierte Kettenstrukturen, die unter Einbeziehung der Heteroatome eine durchgehende\nKettenlänge von maximal zwölf Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen.\nb) Brücken mit der Möglichkeit der Anbindung von mehreren Brückenresten, beispielsweise Brücken zu\nNummer 2.1.2 Buchstabe b, d oder Buchstabe e, können auch mehrere Brückenreste gemäß den\nDefinitionen zu Nummer 2.1.3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und zu Nummer 2.1.3 Buchstabe a\nDoppelbuchstabe bb tragen. Die Molekülmassenbeschränkung von insgesamt 400 u gilt dann für die\nSumme der Brückenreste.\n2.1.4 Seitenkette\nDie Seitenkette kann beliebige Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff,\nSchwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod aufweisen, soweit sie nicht gemäß den Buchstaben a und b einge-\nschränkt werden. Die Seitenkette darf eine maximale Molekülmasse von 300 u aufweisen und muss jeweils\nan der unter Nummer 2.1.1 bezeichneten Stelle der Kernstruktur angebunden sein. Die Seitenkette kann\nfolgende Strukturelemente aufweisen:\na) beliebig substituierte Kettenstrukturen, die innerhalb der Kette neben Kohlenstoffatomen ausschließlich\nauch Sauerstoff- und Schwefelatome aufweisen können und unter Einbeziehung der Heteroatome eine\ndurchgehende Kettenlänge von drei bis maximal sieben Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoff-\natomen) aufweisen,\nb) direkt angebundene oder über eine Kohlenwasserstoffbrücke (gesättigt oder einfach ungesättigt, ver-\nzweigt oder nicht verzweigt, in Position 2 optional oxo-substituiert) mit insgesamt ein bis vier Kohlen-\nstoffatomen gekoppelte, beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen\nmit drei bis sieben Ringatomen einschließlich Polyzyklen und Heterozyklen. Bei den Polyzyklen darf jeder\nRing drei bis sieben Ringatome aufweisen. Heterozyklen dürfen neben Kohlenstoff die Atome Sauerstoff,\nStickstoff und Schwefel im Ring aufweisen. Eine mögliche freie Valenz eines Stickstoffatoms im Ring\nkann ein Wasserstoffatom oder einen Methyl- oder Ethylrest tragen.\n2.2   Von 3-Sulfonylamidobenzoesäure abgeleitete Verbindungen\nZu dieser eigenständigen Gruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide, die nicht nach dem\nunter Nummer 2.1 beschriebenen modularen Aufbau zusammengesetzt ist, gehören die Stoffe, die eine der\nbeiden unter Nummer 2.2.1 beschriebenen Kernstrukturen besitzen, mit den unter Nummer 2.2.2 beschrie-\nbenen Substituenten besetzt sein können und eine maximale Molekülmasse von 500 u haben.\n2.2.1 Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a und b beschriebenen Moleküle ein. Diese\nkönnen an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter Nummer 2.2.2\ngenannten Atomen und Atomgruppen (Reste R1 bis R4) substituiert sein:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022         1559\na) 3-Sulfonylamidobenzoate\nb) 3-Sulfonylamidobenzamide\n2.2.2 Reste R1, R2, R3 und R4\na) Der Rest R1 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor,\nBrom, Iod, Methyl-, Ethyl- und Methoxygruppen.\nb) Der Rest R2 kann aus den folgenden Ringsystemen bestehen: Phenyl-, Pyridyl-, Cumyl-, 8-Chinolinyl-,\n3-Isochinolinyl-, 1-Naphthyl- und Adamantylrest. Diese Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen\nKombinationen der folgenden Atome oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor,\nBrom, Iod, Methoxy-, Amino-, Hydroxy-, Cyano-, Methyl- und Phenylethergruppen.\nc) Die Reste R3 und R4 können aus einer beliebigen Kombination der Atome oder Atomgruppen Wasser-\nstoff, Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Isopropylgruppen bestehen. Die Reste R3 und R4 können auch ein\ngesättigtes Ringsystem bis zu einer Größe von sieben Atomen einschließlich des Stickstoffatoms bilden.\nDieses Ringsystem kann die weiteren Elemente Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten und eine\nbeliebige Kombination der Elemente Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom und Iod tragen. Für die Substitution\ndes Stickstoffatoms in einem solchen Ring gelten die für die Reste R3 und R4 in Satz 1 von Buchstaben c\nangegebenen Substitutionsmöglichkeiten.\n3.    Benzodiazepine\nDie Gruppe der Benzodiazepine umfasst 1,4- und 1,5-Benzodiazepine und ihre Triazolo- und Imidazolo-\nDerivate (Nummer 3.1 Buchstabe a und b) sowie einige speziell substituierte Untergruppen dieser Benzodia-\nzepine (Nummer 3.1 Buchstabe c bis f). Die maximale Molekülmasse beträgt jeweils 600 u.\n3.1   Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis f beschriebenen Ringsysteme ein. Diese\nRingsysteme können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter\nNummer 3.2 genannten Atomen oder Atomgruppen (Reste R1 bis R7 und X) substituiert sein:\na) 1,4-Benzodiazepine","1560        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\nb) 1,5-Benzodiazepine\nc) Loprazolam-Abkömmlinge\nd) Ketazolam-Abkömmlinge\ne) Oxazolam-Abkömmlinge","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022            1561\nf) Chlordiazepoxid-Abkömmlinge\n3.2 Reste R1 bis R7 und X\na) Der Rest R1 schließt die folgenden an die Siebenringe der Kernstrukturen anellierten Ringsysteme ein:\nPhenyl-, Thienyl-, 4,5,6,7-Tetrahydrobenzo[b]thienyl-, Furanyl- und Pyridylring; die Heteroatome im\nThienyl-, Furanyl- und Pyridylring können an jeder beliebigen Position außerhalb des Siebenringes der\nKernstruktur stehen.\nDer Rest R1 kann weiterhin mit einem oder mehreren der folgenden Atome oder Atomgruppen in be-\nliebiger Kombination und an beliebiger Position außerhalb des Siebenringes substituiert sein: Wasser-\nstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Ethyl-, Nitro- und Aminogruppen.\nb) Der Rest R2 schließt folgende Ringsysteme ein:\nPhenyl-, Pyridyl- (mit Stickstoffatom an beliebiger Position im Pyridylring) und Cyclohexenylring (mit\nDoppelbindung an beliebiger Position im Cyclohexenylring).\nPhenyl- und Pyridylring können einen oder mehrere der folgenden Substituenten in beliebiger Kombina-\ntion und an beliebiger Position tragen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Ethyl-, Nitro- und\nAminogruppen.\nc) Der Rest R3 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Hydroxy-, Carboxyl-, Ethoxycarbonyl-, (N,N-Dimethyl)carbamoyl-, Succinyloxy- und Methyl-\ngruppen.\nd) Der Rest R4 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.\ne) Die Reste R3 und R4 können auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O) bilden.\nf) Der Rest R5 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl-, Ethyl-, (N,N-Dimethylamino)methyl-, (N,N-Diethylamino)methyl-, (N,N-Dimethylamino)\nethyl-, (N,N-Diethylamino)ethyl-, (Cyclopropyl)methyl-, (Trifluormethyl)methyl- und Prop-2-in-1-ylgruppen.\ng) Der Rest R6 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Hydroxy- und Methylgruppen.\nh) Der Rest R7 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.\ni) Die Reste R6 und R7 können bei den 1,5-Benzodiazepinen auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O)\nbilden.\nj) Bei den 1,5-Benzodiazepinen kann statt R2 und R7 auch eine mit R6 substituierte Doppelbindung zum\n5-Stickstoff-Atom vorliegen.\nk) Der Rest X schließt folgende Substituenten ein:\nSauerstoff, Schwefel, Imino- und N-Methyliminogruppen. Wenn R3, R4 oder R5 aus Wasserstoff besteht,\nkönnen als tautomere Formen auch die entsprechenden Enole, Thioenole oder Enamine vorliegen.\n4.  Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen\nEine von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der\nnachfolgend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u\nhat und mit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.","1562          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\nDie Grundstruktur N-(2-Aminocyclohexyl)amid kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen\nmit einer beliebigen Kombination der folgenden Atome, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen\noder Ringsystemen (Reste R1 bis R6) substituiert sein:\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C7).\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines cyclischen Systems\nist (z. B. Pyrrolidinyl-).\nDer Rest R1 oder R2 kann auch an die Bindungsstelle der NR1R2-Gruppe am Sechsring anknüpfen (unter\nBildung einer sogenannten Spiroverbindung). Diese stickstoffhaltigen Ringe dürfen eine Ringgröße von\ndrei bis sieben Atomen aufweisen (ein Stickstoffatom und zwei bis sechs Kohlenstoffatome).\nb) R3:\nWasserstoff, Oxaspirogruppe (Ringgröße von drei bis acht Atomen einschließlich des Sauerstoffatoms).\nc) R4:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C5).\nd) R5 und R6:\nDer Phenylring kann an den Positionen 2, 3, 4, 5 und 6 beliebige Kombinationen folgender Substituenten\nenthalten: Wasserstoff, Brom, Chlor, Fluor, Iod und Trifluormethyl.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen R5 und R6 gemeinsam an benachbarten C-Atomen ein\nRingsystem (bis C6) unter Einbeziehung von Heteroatomen (Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff) bilden. Im\nFall eines Stickstoffs in diesem Ringsystem darf dieser die Substituenten Wasserstoff und Methylgruppe\ntragen.\nDie Anzahl (n) der Methylengruppen (CH2)n zwischen dem Phenylring und der Carbonylgruppe in der\nKernstruktur kann null oder eins betragen.\n5.   Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen\n5.1  Indol-3-alkylamine\nEine von Indol-3-alkylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann. Ausgenommen hiervon sind Tryptamin,\ndie natürlich vorkommenden Neurotransmitter Serotonin und Melatonin sowie deren aktive Metaboliten\n(z. B.: 6-Hydroxymelatonin).\nDie Grundstruktur Indol-3-alkylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den\nfolgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R5\nund Rn) substituiert sein:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022           1563\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (Ringgröße bis C6), Cycloalkylmethyl- (Ringgröße bis C6) und\nAllylgruppen.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines Pyrrolidinyl-Ring-\nsystems ist.\nb) R3:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C3).\nc) R4:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C2).\nd) R5:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C3), Alkylcarbonyl- (bis C10), Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cyclo-\nalkylmethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkyl-\npropylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Benzylcarbonylgruppen.\ne) Rn:\nDas Indolringsystem kann an den Positionen 4, 5, 6 und 7 mit folgenden Atomen oder Atomgruppen\nsubstituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C4), Alkyloxy- (bis C10), Benzyloxy-,\nCarboxamido-, Methoxy-, Acetoxy-, Hydroxy- und Methylthiogruppen, an Position 4 darüber hinaus\nmit Dihydrogenphosphat.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen durch Rn zwei benachbarte Kohlenstoffatome der Positio-\nnen 4, 5, 6 und 7 mit einer Methylendioxygruppe überbrückt werden.\n5.2 Δ9,10-Ergolene\nEine von Δ9,10-Ergolen abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.\nDie Grundstruktur Δ9,10-Ergolen kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den fol-\ngenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4)\nsubstituiert sein:\na) R1:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C8), Cycloalkylmethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethyl- (Ringgröße C3\nbis C6), Cycloalkylpropyl- (Ringgröße C3 bis C6), Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ring-\ngröße C3 bis C6), Cycloalkylmethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethylcarbonyl- (Ringgröße\nC3 bis C6), Cycloalkylpropylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Benzylcarbonylgruppen.\nb) R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C4), Allyl- und Prop-2-in-1-ylgruppen.\nc) R3 und R4:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C5), Cyclopropyl-, 1-Hydroxyalkyl- (bis C2) und Allylgruppen.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amid-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-,\nPyrrolidino- oder Dimethylazetidid-Ringsystems ist.","1564         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022\n6.   Von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindungen\nEine von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfol-\ngend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und\nmit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.\nDie Grundstruktur Arylcyclohexylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den\nfolgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R3\nund Rn) substituiert sein:\na) R1/R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Alkenyl- (bis C6), Alkinylgruppen (bis C6).\nDie aufgeführten Atomgruppen können weiterhin mit beliebigen chemisch möglichen Kombinationen der\nElemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff substituiert sein. Die auf diese Weise ent-\nstehenden Substituenten R1/R2 dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von maximal neun Atomen\n(ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen. Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in\ndie Zählung einbezogen.\nZudem gehören Stoffe dazu, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines cyclischen Systems ist\n(beispielsweise Pyrrolyl-, Pyrrolidinyl-, Piperidinyl-, Morpholino-Reste). Diese Ringsysteme dürfen im\nRing die Elemente Kohlenstoff, Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff aufweisen und eine Ringgröße bis\nzu sieben Atomen aufweisen. Die Ringsysteme können an jeder Position mit folgenden Atomen oder\nAtomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Hydroxy-, Alkyl- (bis C6) und Phenyl-\ngruppen.\nb) R3:\nAlkyl- (bis C6), Alkinylgruppen (bis C6) oder folgende Ringsysteme: Phenyl-, Pyrrolyl-, Pyridyl-, Thienyl-,\nFuranyl-, Methylendioxyphenyl-, Ethylendioxyphenyl-, Dihydrobenzofuranyl-, Benzothiophenyl-Reste.\nDie Ringsysteme können an jeder chemisch möglichen Position als R3 an die Kernstruktur angebunden\nsein und an beliebiger Position mit folgenden Atomen oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff,\nFluor, Chlor, Brom, Iod, Hydroxy-, Thiol-, Alkyl-(bis C6), Alkoxy- (bis C6), Alkylsulfanyl- (bis C6), Amino-\ngruppen, einschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen oder eine direkte An-\nbindung zu einem Ringschluss mit dem Cyclohexylring führen. Diese Ringsysteme dürfen eine Ringgröße\nvon vier bis sechs Atomen aufweisen.\nc) Rn:\nDas Cyclohexylringsystem kann an den Positionen zwei bis sechs mit folgenden Atomen oder Atom-\ngruppen substituiert sein: Wasserstoff, Alkyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C6), Hydroxy-, Phenylalkylgruppen\n(in der Alkylkette C1 bis C4) und Oxo (=O, doppelt gebundenes Sauerstoffatom am Ring).\n7.   Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen\nEine von Benzimidazol abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 6. Oktober 2022              1565\nDie Grundstruktur kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den folgenden Atomen,\nverzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4 und Rn) substituiert\nsein:\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkylgruppen (bis C3).\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amin-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-,\nPyrrolidino- oder Piperidinyl-Ringsystems ist.\nb) R3 und R4:\nWasserstoff, Nitro-, Trifluormethyl-, Methoxy-, Trifluormethoxy-, Cyanogruppen, Fluor, Chlor, Brom und\nIod.\nc) Rn:\nDer Phenylring kann an den Positionen zwei bis sechs mit folgenden Atomen oder Atomgruppen\nsubstituiert sein: Wasserstoff, Alkyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C5), Trifluormethoxy-, Acetoxy-, Alkylsulfanyl-\n(bis C5), Trifluormethyl-, Hydroxy-, Cyanogruppen, Fluor, Chlor, Brom und Iod.“"]}