{"id":"bgbl1-2022-33-1","kind":"bgbl1","year":2022,"number":33,"date":"2022-09-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/33#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_33.pdf#page=2","order":1,"title":"Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen","law_date":"2022-09-01T00:00:00Z","page":1494,"pdf_page":2,"num_pages":5,"content":["1494 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022\nErlass\nüber die Genehmigung der Stiftung\nund Verleihung von Orden und Ehrenzeichen\nVom 1. September 2022\nAuf Grund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehren-\nzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, ver-\nöffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung\nvom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, ordne ich an:\nArtikel 1\nIch genehmige den in der Anlage wiedergegebenen Gemeinsamen Erlass\nder Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Ver-\nteidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung\nder Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“.\nArtikel 2\nDieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 1. September 2022\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDer Bundeskanzler\nOlaf Scholz\nDie Bundesministerin\ndes Innern und für Heimat\nNancy Faeser\nDie Bundesministerin der Verteidigung\nChristine Lambrecht\nDer Bundesminister\nfür Digitales und Verkehr\nVolker Wissing","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022            1495\nAnlage\nGemeinsamer Erlass\nder Bundesministerin des Innern und für Heimat,\nder Bundesministerin der Verteidigung\nund des Bundesministers für Digitales und Verkehr\nüber die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“\nVom 3. August 2022\nArtikel 1                              Dritte, die mit dem Technischen Hilfswerk, der Bun-\nStiftung                               despolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundes-\namt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe\nAls Dank und in Anerkennung für besonders auf-              zusammengearbeitet haben,\nopferungsvolle Hilfe bei der Rettung von Menschen-\nleben, Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von           – die Bundesministerin der Verteidigung an Angehö-\nSchäden anlässlich der Hochwasserereignisse im Juli            rige der Bundeswehr, an Angehörige ausländischer\n2021 in der Bundesrepublik Deutschland stiften die             Streitkräfte sowie an Dritte, die mit der Bundeswehr\nBundesministerin des Innern und für Heimat, die Bun-           und den ausländischen Streitkräften zusammenge-\ndesministerin der Verteidigung und der Bundesminister          arbeitet haben,\nfür Digitales und Verkehr für haupt- und ehrenamtliche\n– der Bundesminister für Digitales und Verkehr an An-\nEinsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehö-\ngehörige des Bundesamtes für Güterverkehr, der\nrige der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Bundes-\nBundesanstalt für Gewässerkunde und der Wasser-\nkriminalamtes, des Bundesamtes für Bevölkerungs-\nstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes\nschutz und Katastrophenhilfe, des Bundesamtes für\nsowie an Dritte, die mit den vorgenannten Behörden\nGüterverkehr, der Bundesanstalt für Gewässerkunde\nzusammengearbeitet haben.\nund der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung\ndes Bundes sowie für Dritte aufgrund ihrer besonderen          (2) Das Ehrenzeichen wird für mindestens einen\nVerdienste in der Zusammenarbeit mit den Bundes-            ganztägigen Einsatz vor Ort, beginnend mit dem 14. Juli\nkräften die                                                 2021, im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet in\nEinsatzmedaille „Fluthilfe 2021“.               Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern\nund Sachsen verliehen. In begründeten Ausnahmefäl-\nArtikel 2                           len sind Abweichungen zulässig.\nGestaltung                              (3) Als sichtbares Zeichen der allgemeinen Anerken-\n(1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden,          nung kann das Ehrenzeichen, die Verkleinerung oder\nsilberfarbenen Medaille. Auf der Vorderseite ist der        der Bandsteg an der linken Brustseite getragen wer-\nBundesadler dargestellt. Der obere Teil der Vorderseite     den.\nträgt die Angabe „Fluthilfe 2021“. Auf der Rückseite ist       (4) Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehren-\nder Umriss der Bundesrepublik Deutschland abgebil-          zeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift\ndet, darin zwei von Südwest und Nordost aufeinander         der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der\ngerichtete Hände. Der obere Teil der Rückseite trägt        Bundesministerin der Verteidigung oder des Bundes-\ndie Worte „Dank und Anerkennung“, der untere Teil           ministers für Digitales und Verkehr und dem großen\nder Rückseite die Worte „Bundesrepublik Deutsch-            Bundessiegel. Für die Verleihungsurkunde gilt das\nland“. Der dunkelblaue Mittelteil des Medaillenbandes       Muster der Anlage.\nist beidseitig von den Bundesfarben schwarz-rot-gold\neingefasst.                                                    (5) Die Ehrenzeichen gehen in das Eigentum der\nAusgezeichneten über.\n(2) Die verkleinerte Form und der Bandsteg tragen\ndie Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter ver-\nkleinerter Vorderseite der Medaille.                                                Artikel 4\nVorschlagsberechtigung\nArtikel 3\nVerleihung und Trageweise                        (1) Für die Angehörigen der Bundespolizei sind die\nPräsidenten der Bundespolizeidirektionen und der Prä-\n(1) Das Ehrenzeichen verleiht                            sident des Bundespolizeipräsidiums, für die haupt-\n– die Bundesministerin des Innern und für Heimat an        und ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Technischen\nhaupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Techni-       Hilfswerkes die Landesbeauftragten der Bundesanstalt\nschen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei,         Technisches Hilfswerk über den Präsidenten der Bun-\ndes Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Be-         desanstalt Technisches Hilfswerk, für Angehörige des\nvölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie an          Bundeskriminalamtes der Präsident des Bundeskrimi-","1496         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022\nnalamtes und für Angehörige des Bundesamtes für Be-                                   Artikel 5\nvölkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Präsident                                 Verfahren\ndes Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Kata-\nstrophenhilfe vorschlagsberechtigt. Die Vorschlagsbe-           (1) Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundes-\nrechtigung für Dritte, die mit Angehörigen oder Einsatz-     ministerium des Innern und für Heimat, dem Bundes-\nkräften nach Satz 1 zusammengearbeitet haben, rich-          ministerium der Verteidigung (Referat P I 2 für Dritte,\ntet sich nach den Vorgaben des Satzes 1. Vorschläge          dem Leitungsstab Protokoll für Angehörige auslän-\nfür Dritte stimmen die Vorschlagsberechtigten unterei-       discher Streitkräfte auf dem Dienstweg) oder dem\nnander ab.                                                   Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit An-\ngaben zu\n(2) Für die Angehörigen der Bundeswehr sind für           1. Amtsbezeichnung/Dienstgrad,\nden Auszeichnungsvorschlag von Soldatinnen und               2. Name/Vorname        (gegebenenfalls    akademischer\nSoldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, von zi-           Grad/Titel mit Fachrichtung),\nvilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vergleich-\nbaren Vorgesetzten vorschlagsberechtigt. Die Vor-            3. Geburtsdatum/Personenkennziffer,\nschlagsberechtigung für Angehörige ausländischer             4. Dienststelle/Einheit (gegebenenfalls Wohnanschrift)\nStreitkräfte und für Dritte richtet sich nach den Vor-\nin Listenform bis spätestens 30. Juli 2023 zuzuleiten.\ngaben des Satzes 1.\nDie Verleihungsvorschläge für Angehörige der Bundes-\nwehr sind über das Anforderungstool Orden und\n(3) Für die Angehörigen des Bundesamtes für Gü-           Ehrenzeichen der Bundeswehr im Personalwirtschafts-\nterverkehr ist der Präsident oder die Präsidentin des        system zu stellen. Alle Vorgänge zur Verleihung des\nBundesamtes für Güterverkehr, für die Angehörigen            Ehrenzeichens sind vertraulich zu behandeln.\nder Bundesanstalt für Gewässerkunde die Direktorin\nund Professorin der Bundesanstalt für Gewässerkunde             (2) Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen\nund für die Angehörigen der Wasser- und Schifffahrts-        gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass der Bundes-\nverwaltung des Bundes der Präsident der General-             ministerin des Innern und für Heimat, der Bundesminis-\ndirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorschlags-          terin der Verteidigung oder des Bundesministers für\nberechtigt. Die Vorschlagsberechtigung für Dritte            Digitales und Verkehr vollzogen.\nrichtet sich nach den Vorgaben des Satzes 1.                    (3) Die Namen der Ausgezeichneten werden den\nVorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzei-\n(4) Die Vorschlagsberechtigten prüfen selbst, ob die      chen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt. Diese\nVerleihungsvoraussetzungen erfüllt sind. In Zweifelsfäl-     veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in\nlen kann wohlwollend verfahren werden.                       würdiger Form.\nBerlin, den 3. August 2022\nDie Bundesministerin\ndes Innern und für Heimat\nNancy Faeser\nDie Bundesministerin der Verteidigung\nChristine Lambrecht\nDer Bundesminister\nfür Digitales und Verkehr\nVolker Wissing","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022    1497\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nverleihe ich\nals Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle\nHilfe bei der Rettung von Menschenleben,\nAbwehr von Gefahren und der Beseitigung von\nSchäden anlässlich der Hochwasserereignisse\nim Juli 2021\ndie\nEinsatzmedaille „Fluthilfe 2021“\nBerlin, den\nBonn, den\nBundesministerin des Innern und für Heimat/der Verteidigung/\nBundesminister für Digitales und Verkehr\nPrägesiegel\n(Großes Bundessiegel)                                        Faksimile (Unterschrift)","1498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022\nFluthilfemedaille 2021\nVorderseite                                               Rückseite"]}