{"id":"bgbl1-2022-31-2","kind":"bgbl1","year":2022,"number":31,"date":"2022-08-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/31#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-31-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_31.pdf#page=3","order":2,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk (Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung – SchiLichtMstrV)","law_date":"2022-08-22T00:00:00Z","page":1439,"pdf_page":3,"num_pages":7,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022            1439\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk\n(Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung – SchiLichtMstrV)\nVom 22. August 2022\nAuf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksord-                 f) des Arbeitsschutzrechtes,\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom                       g) des Datenschutzes, der Datensicherheit und der\n24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095),               Datenverarbeitung,\nder zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom\n31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,           h) der ökologischen, ökonomischen und sozialen\nin Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsan-                Nachhaltigkeit sowie\npassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I                    i) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-\nS. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezem-                  wicklungen, insbesondere digitaler Technolo-\nber 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundes-                   gien,\nministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einver-         2. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung so-\nnehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und                 wie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse\nForschung:                                                       entwickeln und umsetzen,\n§1                                3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-\ngen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden be-\nGegenstand                                raten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen ent-\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsbe-                wickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,\nrufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der          Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen so-\nMeisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie                 wie Verträge schließen,\ndie Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprü-             4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungser-\nfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Hand-               bringung planen, organisieren und überwachen,\nwerk.\n5. Leistungen im Schilder- und Lichtreklameherstel-\nler-Handwerk erbringen, insbesondere\n§2\na) aktiv leuchtende, passiv nachleuchtende, be-\nMeisterprüfungsberufsbild\nleuchtete oder unbeleuchtete Informations-,\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Schilder-           Kommunikations- und Werbeanlagen für den\nund Lichtreklamehersteller-Handwerk hat der Prüfling                Innen- und Außenbereich konzipieren, planen,\ndie beruflichen Handlungskompetenzen nachzuwei-                     gestalten und herstellen, hierzu zählen insbe-\nsen, die sich auf wesentliche Tätigkeiten seines Ge-                sondere\nwerbes und die erforderlichen fachtheoretischen\naa) Schilder-, Buchstaben- und Transparentan-\nKenntnisse beziehen. Grundlage dafür sind folgende\nlagen,\nFertigkeiten und Kenntnisse:\nbb) elektronische Informations-, Kommunikati-\n1. einen Betrieb im Schilder- und Lichtreklameher-\nons- und Werbeanlagen,\nsteller-Handwerk führen und organisieren und da-\nbei technische, kaufmännische und personalwirt-                cc) statische oder mobile Werbeträger,\nschaftliche Entscheidungen treffen und begründen,              dd) Beschriftungen und Beschichtungen, bei-\ninsbesondere unter Berücksichtigung                                spielsweise für Land-, Luft- oder Wasser-\na) der Kostenstrukturen,                                           fahrzeuge sowie Orientierungs- und Leit-\nsysteme und\nb) der Wettbewerbssituation,\nee) Messe- und Ausstellungsstände,\nc) der für den Betrieb wesentlichen Aus-, Fort- und\nWeiterbildung des Personals,                             b) Elektrik und Elektronik für Informations-, Kom-\nmunikations- und Werbeanlagen im Hoch- und\nd) der Betriebsorganisation,                                   Niederspannungsbereich installieren und an\ne) des Qualitätsmanagements,                                   vorgegebenen Einspeisepunkten anschließen,","1440           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022\nc) Folienapplikation und Beschichtung mit unter-        10. fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Stö-\nschiedlichen Werkstoffen und auf unterschied-              rungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse\nliche Werkstoffe aufbringen sowie zu diesem                daraus bewerten und dokumentieren,\nZweck Untergründe prüfen,\n11. erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel besei-\nd) Applikationsverfahren auswählen,                           tigen, Leistungen dokumentieren und übergeben\ne) Beschriftungen und bildliche Darstellungen ma-             sowie Nachkalkulationen durchführen, Auftrags-\nnuell oder maschinell, jeweils analog oder digi-           abwicklung auswerten und Abnahmeprotokolle er-\ntal, fertigen,                                             stellen,\nf) Druck- und Beschichtungstechniken im Ferti-          12. Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse ana-\ngungsprozess anwenden,                                     lysieren und bewerten sowie\ng) Verbindungstechniken unter Berücksichtigung          13. Entsorgungskonzepte und Entsorgungsnachweise\nvon Befestigungs-, Verbindungs- und Veranke-               erstellen.\nrungsmitteln planen und anwenden,\nh) für Folierung, Beschichtung und Bearbeitung                                        §3\nrelevante Bauteile ein- und ausbauen sowie                    Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I\ni) bestehende Kommunikations-, Informations-               (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-\nund Werbeanlagen im Hinblick auf Gesichts-           liche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\npunkte der Nachhaltigkeit umarbeiten, moderni-       lösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche\nsieren, sanieren, warten und instandsetzen,          Tätigkeiten des Schilder- und Lichtreklamehersteller-\n6. technische, organisatorische und rechtliche Ge-         Handwerks meisterhaft verrichtet.\nsichtspunkte bei der Leistungserbringung berück-           (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-\nsichtigen, insbesondere                                 fungsbereiche:\na) Genehmigungserfordernisse für Informations-,         1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf\nKommunikations- und Werbeanlagen feststel-              bezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie\nlen sowie behördliche Genehmigungsverfahren\neinleiten und begleiten,                            2. eine Situationsaufgabe nach § 6.\nb) sowohl ästhetische, werbewirksame Kriterien\n§4\nals auch stilkundliche Aspekte,\nMeisterprüfungsprojekt\nc) statische und physikalische Gesichtspunkte,\nd) im Umgang mit Gefahrstoffen,                            (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\ne) historische und zeitgemäße Formensprache             Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,\nsowie Schrifttypen und architektonische Vor-        Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbei-\ngaben,                                              ten.\nf) Farbenlehre, Farbordnungssysteme, Farbraster            (2) Als Meisterprüfungsprojekt sind die Arbeiten\nund Farbkontraste,                                  nach den folgenden Sätzen durchzuführen. Eine kör-\ng) Denkmalschutz,                                       perhafte, aktiv leuchtende oder beleuchtete Werbean-\nh) Nachhaltigkeit,                                      lage unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderung,\ndes Kundenwunsches sowie der technischen Durch-\ni)  Anforderungen in Leistungsverzeichnissen,           führbarkeit herzustellen. Dies umfasst:\nj)  Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrech-        1. die Planung mit\nte, Regelungen zum Datenschutz sowie Medi-\nen- und Lizenzrechte,                                   a) Entwurfspräsentation mit Tag- und Nachtwir-\nkung,\nk) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und\ntechnischen Normen,                                     b) mehrdimensionaler       Produktionszeichnung     als\nDreitafelprojektion,\nl)  die allgemein anerkannten Regeln der Technik,\nm) das einzusetzende Personal sowie die Materia-            c) Begründung der Gestaltung,\nlien, Arbeits- und Betriebsmittel und                   d) Begründung der Materialauswahl,\nn) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubil-              e) Befestigungskonzept,\ndenden,\nf) Schalt- und Belegungsplan,\n7. Arbeitspläne, Skizzen, Entwurfs- und Konstruk-\ntionszeichnungen manuell oder maschinell, jeweils           g) Gefährdungsbeurteilung für die Montagearbei-\nanalog oder digital, erstellen, korrigieren und be-              ten,\nwerten,                                                     h) Kalkulation und Angebot,\n8. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und        2. die Durchführung mit Herstellung einer aktiv leuch-\nzu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,              tenden oder beleuchteten Werbeanlage sowie\n9. Unteraufträge kriteriengeleitet, insbesondere unter     3. die Kontrolle mit\nBerücksichtigung von Qualität der Leistungen und\nRechtsvorschriften, vergeben und deren Ausfüh-              a) Dokumentation,\nrung kontrollieren,                                         b) Nachkalkulation,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022             1441\nc) nach allgemein anerkannten Regeln der Technik            (2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der\nerstelltem Prüfprotokoll und                          Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung\nd) dokumentierter Präsentation.                          festgelegt. Dabei sind folgende Arbeiten durchzufüh-\nren:\n(3) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprü-\nfungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften            1. Folienapplikationen auf zwei dreidimensionalen\nder Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt.              Kraftfahrzeugbauteilen, wobei eine im Digitaldruck\nbedruckte und laminierte Folie sowie eine unifar-\n(4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf-\nbene Folie ohne Luftkanaltechnik appliziert werden\nling ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag\nund\neinschließlich einer Schätzung hinsichtlich des Zeit-\nund Materialbedarfs. Das Umsetzungskonzept hat er            2. Erstellung eines Objektes, bestehend aus zwei Plat-\nvor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts                 ten, dabei haben diese je eine Fläche von mindes-\ndem Meisterprüfungsausschuss zur Freigabe vorzu-                 tens 700 Millimetern mal 700 Millimetern:\nlegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das                a) auf die erste mit Putz beschichtete Platte, des-\nUmsetzungskonzept den Anforderungen entspricht.                     sen Putzkörnung mindestens 2 Millimeter be-\n(5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts              trägt, ein manuell gezeichnetes Monogramm,\nstehen dem Prüfling fünf Arbeitstage zur Verfügung.                 Logo oder Piktogramm mittels Pause, Schablo-\n(6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts                nier-Technik oder ähnlicher Technik übertragen\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:              und zweifarbig auslegen sowie\n1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter-                b) auf der zweiten Platte mit frei wählbarer Oberflä-\nlagen, bestehend aus Entwurf mit Tag- und Nacht-                chenbeschichtung folgende Tätigkeit ausführen:\nwirkung, mehrdimensionaler Produktionszeichnung                 aa) einen Profilbuchstaben oder Vollmaterial-\nals Dreitafelprojektion, Begründung der Gestaltung,                 buchstaben oder eine Glasplatte mit Blatt-\nBegründung der Materialauswahl, Befestigungskon-                    metall belegen und montieren oder\nzept, Schalt- und Belegungsplan, Gefährdungsbe-\nbb) einen dreifarbigen Siebdruck mit Passer auf\nurteilung für die Montagearbeiten, sowie Kalkula-\nein Schild, das mindestens eine Material-\ntion, mit 30 Prozent,\nstärke von 3 Millimetern aufweist und dessen\n2. die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und                         Material frei wählbar ist, oder auf einen tex-\n3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-                     tilen Werkstoff drucken und montieren.\nhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend             Bei der Gestaltung der zweiten Platte nach Satz 2\naus dem nach allgemein anerkannten Regeln der            Nummer 2 Buchstabe b wählt der Meisterprüfungsaus-\nTechnik erstellten Prüfprotokoll, der dokumentierten     schuss eine der Teilarbeiten nach Satz 2 Nummer 2\nPräsentation und der Nachkalkulation, mit 10 Pro-        Buchstabe b Doppelbuchstabe aa oder Doppelbuch-\nzent.                                                    stabe bb aus. Die Platten sind unter Beachtung der\nGrundsätze von Farbigkeit und Formensprache zu ver-\n§5                              binden. Dabei ist die Technik des Zusammenbaus der\nFachgespräch                           Einzelplatten zum Objekt frei wählbar.\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,           (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-\ndass er in der Lage ist,                                     hen dem Prüfling höchstens 8 Stunden zur Verfügung.\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die                (4) Jede Teilarbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,              bis 2 wird gesondert bewertet. Die Bewertungen der\n2. Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kun-           Teilarbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2\ndenwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche, tech-       sind wie folgt zu gewichten:\nnische und gestalterische Gesichtspunkte in das          1. Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent,\nBeratungsgespräch einzubeziehen,\n2. Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit 60 Prozent, wobei\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung                die Gesamtbewertung der unter Buchstaben a und b\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie               ausgeführten Teilarbeiten dem arithmetischen Mittel\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-                 der Bewertung entspricht.\nrufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen dar-\nzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im                                        §7\nSchilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk zu\nGewichtung,\nberücksichtigen.\nBestehen der Prüfung in Teil I\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\ndauern.                                                         (1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\nund die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\n§6                              Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses der Prü-\nfung in Teil I der Meisterprüfung nach Maßgabe der\nSituationsaufgabe                        Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem        werden zunächst die Bewertung des Meisterprüfungs-\nKundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprü-        projekts und die Bewertung des Fachgesprächs im\nfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompe-            Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschließend wird das hier-\ntenz im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Hand-           aus folgende Ergebnis mit der Bewertung der Situa-\nwerk.                                                        tionsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.","1442             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-       (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nstanden, wenn                                                 eines Betriebs im Schilder- und Lichtreklamehersteller-\nHandwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und an-\n1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und\nbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:\ndie Situationsaufgabe jeweils mit mindestens\n30 Punkten bewertet worden ist und                       1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu\nderen Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                bewerten und daraus Anforderungen ableiten,\nreichend“ ist.                                               hierzu zählen insbesondere:\na) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\n§8\nKundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbe-\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II                   dingungen erläutern und bewerten,\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um-        b) bau- und gestaltungsrechtliche Vorgaben beach-\nfängliche und zusammenhängende berufliche Auf-                       ten und behördliche Genehmigungsverfahren\ngaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die                   einleiten,\nerforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Schil-             c) Prüfung von Untergründen im Hinblick auf Trag-\nder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk anwenden                    fähigkeit durchführen,\nkann. Grundlage für den Nachweis bilden die Qualifi-              d) Verbindungstechniken unter Berücksichtigung\nkationen in den folgenden Handlungsfeldern:                          von Befestigungs-, Verbindungs- und Veranke-\n1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden                    rungsmitteln darstellen und begründen,\neines Betriebs im Schilder- und Lichtreklameher-             e) stilkundliche und architektonische Gegebenhei-\nsteller-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten               ten erkennen sowie die Bedeutung von Schrift-\nund anbieten“,                                                  typen und Formensprache im Hinblick auf Er-\n2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Betriebs                  kennungswert und Lesbarkeit bewerten und be-\nim Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk                gründen,\nerbringen, kontrollieren und übergeben“ und                  f) Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffent-\nlicher oder privater Auftraggeber analysieren und\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Betrieb im Schilder-\nbewerten,\nund Lichtreklamehersteller-Handwerk führen und\norganisieren“.                                               g) Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingun-\ngen erläutern und bewerten, fehlerhafte Vorleis-\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungs-                tungen erkennen,\nfelder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu be-\narbeiten, die den Anforderungen des Absatzes 1 ent-               h) Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte\nspricht. Bei jeder Aufgabenstellung können die Qua-                  dokumentieren und bewerten, daraus Anforde-\nlifikationen der drei Handlungsfelder handlungsfeld-                 rungen für die Umsetzung ableiten und\nübergreifend verknüpft werden.                                    i) Marketingziele des Kunden erheben und bewer-\nten,\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und\n(4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem               begründen, auch unter Berücksichtigung der be-\nPrüfling in jedem Handlungsfeld 3 Stunden zur Verfü-              rufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen\ngung. Eine Prüfungsdauer von 6 Stunden an einem Tag               Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln\ndarf nicht überschritten werden.                                  der Technik, hierzu zählen insbesondere:\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein-\n§9                                     satzes von Materialien, Bauteilen, Farben,\nHandlungsfeld                                Maschinen, Werkzeugen, Geräten, Werk- und\n„Anforderungen von                               Hilfsstoffen, Personal auch unter Berücksichti-\nKunden eines Betriebs im Schilder-                        gung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläu-\nund Lichtreklamehersteller-Handwerk                        tern und begründen,\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“                 b) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden                   bewerten und Konsequenzen ableiten,\neines Betriebs im Schilder- und Lichtreklameherstel-              c) Konzepte zur Gestaltung von aktiv leuchtenden,\nler-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und                    beleuchteten, passiv nachleuchtenden sowie un-\nanbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in                  beleuchteten Informations-, Kommunikations-\nder Lage ist, in einem Betrieb im Schilder- und Licht-               und Werbeanlagen für den Innen- und Außenbe-\nreklamehersteller-Handwerk Anforderungen erfolgs-,                   reich, insbesondere Schilder-, Buchstaben- und\nkunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwen-                   Transparentanlagen, elektronische Informations-,\ndung von Informations- und Kommunikationstechno-                     Kommunikations- und Werbesysteme, statische\nlogien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzu-                 und mobile Werbeträger, Orientierungs- und\nbieten. Dabei hat er gestalterische, rechtliche, ökologi-            Leitsysteme sowie Messe- und Ausstellungs-\nsche, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie                   stände unter Berücksichtigung von Gesetz-\ndie allgemein anerkannten Regeln der Technik zu be-                  mäßigkeiten der Wahrnehmung und der Seh-\nrücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll meh-              gewohnheiten, der Wirkungsweisen von Gestal-\nrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen ver-                  tungselementen, Konstruktionsart, Statik, Ma-\nknüpfen.                                                             terial, Kundenwünschen, Nachhaltigkeit sowie","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022           1443\ngesundheitlichen     Gesichtspunkten    erarbeiten   1. die Erbringung der Leistungen vorbereiten, hierzu\nund bewerten,                                            zählen insbesondere:\nd) Arbeitspläne, Skizzen, Entwurfs- und Konstruk-           a) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation\ntionszeichnungen sowie Schaltpläne und Auf-                 erläutern, auswählen und Auswahl begründen\nrisse unter Berücksichtigung von statischen, ört-           sowie unter Berücksichtigung einzusetzender\nlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der              Fertigungs-, Herstellungs-, Instandsetzungs-\nKundenwünsche erstellen, bewerten, korrigieren              und Montageverfahren den Einsatz von Personal,\nund präsentieren,                                           Material und Geräten, Maschinen, Werkzeugen\ne) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-          sowie Werk- und Hilfsstoffen planen,\nlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von           b) mögliche Störungen bei der Leistungserbrin-\nQualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbau-             gung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen\nend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen                   an der Leistungserbringung Beteiligten, vorher-\nerstellen sowie hierauf eingehende Angebote be-             sehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösun-\nwerten und                                                  gen zu deren Vermeidung oder Behebung ent-\nwickeln,\nf) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-\nlichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kos-           c) Gefährdungsbeurteilungen, auch unter Berück-\ntengesichtspunkte sowie gestalterische, recht-              sichtigung von Störungen im Ablauf, durchfüh-\nliche Gesichtspunkte erläutern und abwägen                  ren,\nsowie daraus eine Lösung auswählen und diese             d) Handhabungshinweise und Produktinformatio-\nAuswahl begründen sowie                                     nen für Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Materia-\n3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie             lien, Bauteile und Baugruppen, Farben, Werk-\nLeistungen vereinbaren, hierzu zählen insbeson-                und Hilfsstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, leis-\ndere:                                                          tungsbezogen bewerten und erläutern,\na) Personal-, Material- sowie Maschinen- und                e) Konstruktionszeichnungen, Arbeitsanweisungen,\nWerkzeugkosten auf der Grundlage der Planun-                Schalt- und Belegungspläne, Montageanweisun-\ngen kalkulieren,                                            gen und baustellenbezogene Hinweise erarbei-\nten, bewerten und korrigieren,\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-\nkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu               f) Vorgehensweise zur Planung und Organisation\nAngebotspaketen zusammenfassen, Preise kal-                 von Liefer- und Ausführungsterminen, dem\nkulieren,                                                   Transport sowie der Lagerung von Materialien,\nMaschinen, Werkzeugen und Geräten erläutern\nc) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung                  und begründen sowie\nvon Haftungsbestimmungen formulieren und be-\nurteilen,                                                g) Einrichten und Räumen von Arbeitsstätten, ins-\nbesondere Hebezeuge, Leitern und Gerüste un-\nd) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-                ter Arbeits- und Sicherheitsaspekten beurteilen,\nstellen und                                                 auswählen und begründen,\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen           2. Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:\ngegenüber Kunden erläutern und begründen so-\nwie Leistungen vereinbaren.                              a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-\nsche Normen sowie die allgemein anerkannten\nRegeln der Technik anwenden,\n§ 10\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-\nHandlungsfeld\nseitigung erläutern sowie Folgen ableiten,\n„Leistungen eines Betriebs im\nSchilder- und Lichtreklamehersteller-                  c) Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistun-\nHandwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“                   gen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Besei-\ntigung ableiten,\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im\nSchilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk erbrin-           d) Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen\ngen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling                 an Informations-, Kommunikations- und Werbe-\nnachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen                  anlagen unter Berücksichtigung von Fertigungs-,\neines Betriebs im Schilder- und Lichtreklameherstel-               Herstellungs-, Montage- und Instandsetzungs-\nler-Handwerk erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,            verfahren sowie Verbundtechniken erläutern und\nauch unter Anwendung von Informations- und Kommu-                  begründen, insbesondere bei\nnikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren              aa) Verwendungszwecken von        Lichtsystemen\nund zu übergeben. Dabei hat er gestalterische, recht-                   und Beleuchtungsarten,\nliche, ökologische, ökonomische und soziale Gesichts-              bb) leitenden Verbindungen in Informations-,\npunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der                       Kommunikations- und Werbeanlagen sowohl\nTechnik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgaben-                     im Hoch- als auch Niederspannungsbereich,\nstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Quali-\nfikationen verknüpfen.                                             cc) dem Auftragen und Beschichten mit und auf\nunterschiedlichen Werkstoffen,\n(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs\nim Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk er-               dd) der Herstellung von Beschriftungen und bild-\nbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus                       lichen Darstellungen sowie\nfolgenden Qualifikationen:                                         ee) dem Anwenden von Drucktechniken sowie","1444           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022\ne) fachgerechte Entsorgung von Materialien, Werk-       2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und\nund Hilfsstoffen, welche bei der Herstellung,            -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:\nInstandsetzung sowie dem Rückbau entstehen,              a) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,\norganisieren und                                            rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen\n3. Leistungen kontrollieren, dokumentieren, überge-                sowie veränderter Kundenanforderungen auf das\nben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:                 Leistungsangebot darstellen und begründen,\na) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-          b) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nbrachten Leistungen erläutern,                              len und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-\nnung und -pflege entwickeln,\nb) Leistungen dokumentieren,\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-\nc) vorgegebene Prüfergebnisse dokumentieren und                tungsspektrum des Betriebs erstellen und\nbewerten,\nd) Vertriebswege, auch informations- und kommu-\nd) Vorgehensweise bei Übergabe der Leistungen                  nikationsgestützte, ermitteln und bewerten,\nund Information der Kunden über Handhabung,          3. betriebliches Qualitätsmanagement          entwickeln,\nSicherheitsvorschriften, Pflege und Wartung er-          hierzu zählen insbesondere:\nläutern,\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\ne) Leistungen abrechnen,                                       ments darstellen und beurteilen,\nf) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-             b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und\nren und betriebsbezogene Konsequenzen ab-                   beurteilen,\nleiten,                                                  c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\ng) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-             der Leistungen erläutern, begründen und bewer-\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und                 ten, insbesondere unter Berücksichtigung von\nbeurteilen sowie                                            Qualitätsstandards,     Rechtsvorschriften     und\ntechnischen Normen,\nh) Serviceleistungen anlässlich der Übergabe erläu-\ntern und bewerten.                                       d) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen\n§ 11                                     und bewerten,\ne) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der verwen-\nHandlungsfeld\ndeten Produkte und Materialien, insbesondere\n„Einen Betrieb im Schilder-\naus Haftungsgründen für Regressfragen, unter\nund Lichtreklamehersteller-\nGesichtspunkten sozialer Nachhaltigkeit erläu-\nHandwerk führen und organisieren“\ntern und\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Schilder-             f) Maßnahmen zur dauerhaften Beobachtung ak-\nund Lichtreklamehersteller-Handwerk führen und orga-               tueller technischer Entwicklungen planen und\nnisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der            Relevanz für die betriebliche Tätigkeit ableiten,\nLage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Be-\ntriebsorganisation in einem Betrieb im Schilder- und        4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\nLichtreklamehersteller-Handwerk unter Berücksichti-             scher Bedingungen planen und anleiten, Personal-\ngung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung               entwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:\nvon Informations- und Kommunikationstechnologien,               a) Einsatz von Personal disponieren,\nwahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbe-               b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\ntrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen                 betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\ngewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen\nund zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll            c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nmehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen ver-          d) Qualifikationsbedarfe ermitteln,\nknüpfen.                                                        e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Schilder-               besondere unter Berücksichtigung des Berufs-\nund Lichtreklamehersteller-Handwerk führen und orga-               laufbahnkonzepts im Schilder- und Lichtreklame-\nnisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:                   hersteller-Handwerk, planen sowie\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-       5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe, ins-\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu           besondere vom Prinzip der Nachhaltigkeit geleitet,\nzählen insbesondere:                                        planen, hierzu zählen insbesondere:\na) Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nGefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\ndem Ergebnis ableiten,\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                b) Ausstattung des Betriebs, des Lagers, der Werk-\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-              statt, der Fahrzeuge und der Arbeitsstätten,\nchen,                                                       insbesondere unter Berücksichtigung der be-\ntrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeits-\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und\nschutzes, der Gefahrgutlagerung sowie ökologi-\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebe-                  scher, ökonomischer, sozialer und logistischer\nner Kostenstrukturen berechnen,                             Gesichtspunkte, planen und begründen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 31. August 2022                1445\nc) Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeits-                                       § 13\nschutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere                                   Allgemeine\nunter Berücksichtigung ökologischer, ökonomi-                 Prüfungs- und Verfahrensregelungen,\nscher und sozialer Gesichtspunkte, planen und                weitere Regelungen zur Meisterprüfung\nbegründen,\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nd) Instandhaltung und Instandsetzung von Werk-           verordnung bleiben unberührt.\nzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nplanen und\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\ne) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter          prüfungsverordnung.\nBerücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-\nlichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,                                    § 14\nMaterial und Werkzeugen, Geräten, Maschinen\nÜbergangsvorschrift\nund Fahrzeugen.\n(1) Die bis zum Ablauf des 31. August 2022 begon-\n§ 12                              nenen Prüfungsverfahren werden nach den Vorschrif-\nten für die Schilder- und Lichtreklameherstellermeister-\nGewichtung,                           verordnung vom 18. Juni 2007 (BGBl. I S. 1173), die\nBestehen der Prüfung in Teil II                 zuletzt durch Artikel 2 Absatz 62 der Verordnung vom\n(1) Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses der          18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, zu\nPrüfung in Teil II der Meisterprüfung nach Maßgabe der       Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis\nVorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung         zum Ablauf des 28. Februar 2023, so sind auf Verlan-\nwerden die Bewertungen der Handlungsfelder nach              gen des Prüflings die bis zum Ablauf des 31. August\nden §§ 9 bis 11 gleich gewichtet.                            2022 geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.\n(2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungs-             (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\nfelder jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte       lauf des 31. August 2022 geltenden Vorschriften nicht\nerreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine       bestanden haben und sich bis zum 31. August 2024 zu\nmündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,             einer Wiederholungsprüfung anmelden, können auf\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der       Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis\nMeisterprüfung ausschlaggebend ist.                          zum Ablauf des 31. August 2022 geltenden Vorschrif-\nten ablegen.\n(3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung\nbestanden, wenn\n§ 15\n1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n30 Punkten bewertet worden ist,\nDiese Verordnung tritt am 1. September 2022 in\n2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-            Kraft. Gleichzeitig tritt die Schilder- und Lichtreklame-\nsatz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger           herstellermeisterverordnung vom 18. Juni 2007 (BGBl. I\nals 50 Punkten bewertet worden ist und                   S. 1173), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 62 der Ver-\n3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-           ordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert\nreichend“ ist.                                           worden ist, außer Kraft.\nBerlin, den 22. August 2022\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Klimaschutz\nIn Vertretung\nUdo Philipp"]}