{"id":"bgbl1-2022-23-3","kind":"bgbl1","year":2022,"number":23,"date":"2022-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/23#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-23-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_23.pdf#page=11","order":3,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung","law_date":"2022-07-01T00:00:00Z","page":1039,"pdf_page":11,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022               1039\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung\nVom 1. Juli 2022\nAuf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in             b) Der Wortlaut wird Absatz 1 und in dessen Satz 1\nVerbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3 des Personen-                werden die Wörter „Nummer 1 Buchstabe a und c\nbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-                 sowie Nummer 2 Buchstabe a“ gestrichen.\nmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), in\nc) Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:\nVerbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas-\nsungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)                 „(2) Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßen-\nund dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021                 bahnen im Linienverkehr sind die Daten zur prog-\n(BGBl. I S. 5176), von denen § 57 Absatz 1 Nummer 12             nostizierten oder tatsächlichen Auslastung unter\ndurch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom 16. April             der Angabe der gewählten Alternative für jede\n2021 (BGBl. I S. 822) angefügt und § 3a Absatz 2 Satz 3          Linienfahrt bereitzustellen.\ndurch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 16. April\n2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden ist, verordnet               (3) Die Auslastung ist auf einer der drei folgen-\ndas Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach             den Auslastungsstufen anzugeben:\nAnhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Infor-            1. „geringe Auslastung“: Belegung von weniger\nmationstechnik:                                                      als 50 Prozent aller Sitz- und Stehplätze,\nArtikel 1                                2. „moderate Auslastung“: Belegung von zwi-\nschen 50 Prozent und 75 Prozent aller Sitz-\nDie Mobilitätsdatenverordnung vom 20. Oktober                     und Stehplätze,\n2021 (BGBl. I S. 4728), die durch Artikel 1 der Verord-\nnung vom 6. Januar 2022 (BGBl. I S. 21) geändert wor-            3. „hohe Auslastung“: Belegung von mehr als\nden ist, wird wie folgt geändert:                                    75 Prozent aller Sitz- und Stehplätze.\n1. In § 1 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 2, Absatz       2             (4) Zur Ermittlung der Auslastungsstufe für eine\nSatz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 2, Satz       2          Linienfahrt ist der Quotient aus den zur Verfügung\nund 3, Absatz 4 Satz 1 und § 8 Absatz 2 Satz       1          stehenden Sitz- und Stehplätzen und den tatsäch-\nwerden jeweils die Wörter „Nummer 1 Buchstabe      a          lich belegten Sitz- und Stehplätzen oder den\nund c sowie Nummer 2 Buchstabe a“ gestrichen.                 prognostizierten belegten Sitz- und Stehplätzen\nim jeweiligen Fahrzeug zugrunde zu legen. Ab-\n2. § 3 wird wie folgt geändert:\nweichend von Satz 1 ist im Linienverkehr mit\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                    Fernbussen bei der Ermittlung der Auslastungs-\nstufe für eine Linienfahrt der Quotient aus den zur\n„§ 3\nVerfügung stehenden Sitzplätzen und den tat-\nDatenformate;                           sächlich belegten Sitzplätzen oder den prog-\nFeststellung der tatsächlichen oder                 nostizierten belegten Sitzplätzen zugrunde zu\nprognostizierten Auslastung im Linienverkehr“.            legen.“","1040\n3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:\n„Anlage\n(zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)\nDatenkategorie          Konkrete Daten und     Detailinformationen                                       Datenart    Datenmodell(e)/-standard(s),   Alternative(s) Daten-\nInformationen                                                                                geforderte(s) Datenformat(e)   modell(e), geforderte(s)\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022\nDatenformat(e)*\nUnternehmer oder       Name des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontakt- statisch         NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV)\nVermittler             daten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der                   (XML)\nDienstleistung\nFahrpläne              (Soll-)Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den       statisch     NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV)\njeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutsch-                 (XML)\nlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Halte-\nzeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender\nmit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und\nKalendertagen\nRouten                 Netztopologie unter Verwendung der deutschlandweit        statisch    NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV), Geoda-\neinheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten,               (XML) oder Geodaten ge-        ten als (Geo)JSON,\nLiniennetz, Bediengebiet beim Linienbedarfsverkehr                    mäß INSPIRE-Vorgaben           GML\nTarifstruktur/Preise   Gängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gän-     statisch    NeTEx-EU-Profil/VDV-462        VDV-KA, GTFS (CSV)\ngige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen,                  (XML)\ngrundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rück-\nerstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich\nVerkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte\nStreckenführung/Tarifzonenabfolge, Mindestaufenthalt\nBuchungs- und          Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah-    statisch    NeTEx-EU-Profil (XML)          CSV, JSON\nBezahlmöglichkeiten    lungsarten und -möglichkeiten\nDaten zum Umwelt-          Fahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug), statisch       NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV)\nstandard und der           Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schad-                  (XML)\nDaten im Zusammen- Barrierefreiheit der        stoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitz-\nhang mit der Beför- eingesetzten Fahr-         und Stehplätze)\nderung von Personen zeuge\nim Linienverkehr\nAusfälle, Störungen    Statusänderungen bezogen auf Fahrplan, eingesetztes       dynamisch   SIRI PT, ET, SX (XML)          GTFS-RT (Protocol\nFahrzeug oder Routen, Umleitungen unter Verwendung                                                   buffers), (Geo)JSON,\nder deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID                                                    CSV, VDV 453/454\n(VDV 432), Abweichungen zum standardmäßig einge-                                                     (XML)\nsetzten Fahrzeug","Datenkategorie       Konkrete Daten und     Detailinformationen                                    Datenart      Datenmodell(e)/-standard(s),   Alternative(s) Daten-\nInformationen                                                                               geforderte(s) Datenformat(e)   modell(e), geforderte(s)\nDatenformat(e)*\nVerspätungen           Abweichungen vom Soll-Fahrplan unter Verwendung der dynamisch        SIRI PT, ET (XML)              GTFS-RT (Protocol\ndeutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)                                             buffers), (Geo)JSON,\nCSV, VDV 453/454\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022\n(XML)\nVoraussichtliche       Voraussichtliche Ankunftszeit an der Haltestelle oder am dynamisch   SIRI PT, ET, VM (XML)          GTFS-RT (Protocol\nAbfahrts-/Ankunftszeit Haltepunkt und voraussichtliche Abfahrtszeit von der                                                buffers), VDV\nHaltestelle oder vom Haltepunkt unter Verwendung der                                                453/454 (XML),\ndeutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)                                             (Geo)JSON, CSV\nTatsächliche oder      Gemessener oder prognostizierter Auslastungsgrad       dynamisch     SIRI VM, ET, SM (XML)          GTFS-RT (Protocol\nprognostizierte Aus-   „hoch“ (75 bis 100 %), „moderat“ (50 bis 75 %) oder                                                 buffers), VDV-454\nlastung                „gering“ (0 bis 50 %) des eingesetzten Fahrzeugs oder                                               (XML), CSV\nObusses oder der eingesetzten Straßenbahn, bezogen\nauf den jeweiligen Fahrtabschnitt, unter Anwendung der\nBestimmungen des Regelwerks VDV 7052 zur Erstellung\nvon Auslastungsinformationen in der Fahrgastkommuni-\nkation\nUnternehmer oder       Name des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Tele- statisch       NeTEx-EU-Profil (XML),         XML, CSV\nVermittler             fon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der Dienstleistung              JSON\nBediengebiet und       Gebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß statisch      GeoJSON oder Geodaten XML, CSV, GML\n-zeiten                behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-,                      gemäß INSPIRE-Vorgaben\nMietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive\nAngaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Anga-\nben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet an-\ngeboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfs-\nverkehr)\nDaten im Zusammen-\nhang mit der Beför-\nderung von Personen Preise/Beförderungs-    a) Taxenverkehr:                                       statisch      NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV), XML,\nim Gelegenheitsver- entgelte                                                                                     (XML)                          CSV\nkehr                                           Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonder-\nprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine\nBeförderungsbedingungen soweit sie den Preis\noder das Beförderungsentgelt betreffen.\n1041","1042\nDatenkategorie           Konkrete Daten und     Detailinformationen                                      Datenart    Datenmodell(e)/-standard(s),   Alternative(s) Daten-\nInformationen                                                                               geforderte(s) Datenformat(e)   modell(e), geforderte(s)\nDatenformat(e)*\nb) Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr:\nGängiger Basis-/Normalpreis, Sonderprodukte\nsowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022\nfestgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen\noder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Ge-\nschäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das\nBeförderungsentgelt betreffen.\nBuchungs- und          Vertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zah-   statisch    JSON                           XML, CSV\nBezahlmöglichkeiten    lungsarten und -möglichkeiten\nDaten zum Umwelt-      Fahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich  statisch     NeTEx-EU-Profil/VDV-462        XML, CSV\nstandard und der       der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit              (XML), JSON\nBarrierefreiheit der   nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahr-\neingesetzten Fahr-     zeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie\nzeuge                  die Ordnungsnummer der Fahrzeuge\nDaten zu den tatsäch- entfällt                                                  dynamisch   JSON, XML                      CSV\nlich abgerechneten\nKosten\nVerfügbarkeit von     Geokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für dynamisch    (Geo)JSON, XML                 GML\nFahrzeugen im Verkehr eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung\nin Echtzeit           der Ordnungsnummer in Echtzeit\nAuslastung             Auslastungsgrad (freie Sitzplätze, freie barrierefreie   dynamisch   JSON, XML                      GML\nSitzplätze)\nZugangsknoten          a) Linienverkehr:                                        statisch    a) Linienverkehr:              a) Linienverkehr:\nGeokoordinaten von Haltestellen, Haltestellen-                       NeTEx-EU-Profil/VDV            GTFS (CSV),\nbereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen                       462 (XML) oder Geo-            Geodaten als\nZugangsknoten unter Verwendung der deutsch-                          daten gemäß INSPIRE-           (Geo)JSON, GML\nlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)                     Vorgaben             b)        Gelegenheits-\nb) Gelegenheitsverkehr:                                              b) Gelegenheitsverkehr:           verkehr:\nDaten zu Zugangs-                                  Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder                     (Geo)JSON oder Geo-            XML, CSV, GML\nknoten und deren In-                               anderen behördlich zugelassenen Stellen oder                         daten gemäß INSPIRE-\nfrastruktur im Linien-                             anderen Abstellorten als den Betriebssitz                            Vorgaben\nund Gelegenheitsver-\nkehr","Datenkategorie               Konkrete Daten und            Detailinformationen                                               Datenart    Datenmodell(e)/-standard(s),   Alternative(s) Daten-\nInformationen                                                                                               geforderte(s) Datenformat(e)   modell(e), geforderte(s)\nDatenformat(e)*\nInfrastruktur an              Bahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen, statisch             NeTEx-EU-Profil/VDV-462        GTFS (CSV), Geoda-\nZugangsknoten                 Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zu-                          XML) oder Geodaten ge-         ten als (Geo)JSON,\ngangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und                         mäß INSPIRE-Vorgaben           GML\nBundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022\nTicketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit)\nsowie allgemeine Informationen wie Öffnungszeiten\nAktueller Betriebs-           Statusänderungen an beschreibenden Eigenschaften                  dynamisch   SIRI FM, SX (XML) oder         GTFS-RT (Protocol\nstatus der Zugangs-           einer Haltestelle/eines Haltepunktes (Bereiche, Masten,                       Geodaten gemäß                 buffers), (Geo)JSON,\nknoten und von dort           Haltepositionen) einschließlich Angaben zur vorüber-                          INSPIRE-Vorgaben               CSV, GML\nvorhandener Infra-            gehenden oder dauerhaften Stilllegung unter Angabe\nstruktur                      des Zeitpunkts oder Zeitraums der Stilllegung unter\nVerwendung der deutschlandweit einheitlichen Halte-\nstellen-ID (VDV 432).\nAktueller Zustand der Infrastruktur (wie z. B. geschlos-\nsene Zu-/Ausgänge, Bahnsteige, Verkaufsstellen, Trep-\npenhäuser, Rolltreppen, Aufzüge, eingeschränkte bar-\nrierefreie Zugangsmöglichkeiten).\n* Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird.\nDatenprotokolle und Serviceschnittstellen\nDer Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können\nunabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Doku-\nmentation beschrieben.\n– HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert als auch binär-kodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden.\n– SOAP: Komplette XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in\nder Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt.\n– MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar.\n– REST: Komplette, JSON-kodierte Datensätze können per REST (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden.\nWerden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt,\ninsbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung\nder Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet\njedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt.“\n1043","1044 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 2022\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 1. Juli 2022\nDer Bundesminister\nfür Digitales und Verkehr\nVolker Wissing"]}