{"id":"bgbl1-2022-19-6","kind":"bgbl1","year":2022,"number":19,"date":"2022-06-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/19#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-19-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_19.pdf#page=22","order":6,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk (Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung – HolzblMstrV)","law_date":"2022-06-09T00:00:00Z","page":870,"pdf_page":22,"num_pages":7,"content":["870              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk\n(Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung – HolzblMstrV)\nVom 9. Juni 2022\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-             2. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung so-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Sep-              wie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse\ntember 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der               entwickeln und umsetzen,\nzuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. Au-          3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-\ngust 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in              gen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden\nVerbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas-             beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen\nsungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)              entwickeln, Verhandlungen führen und Ziele festle-\nund dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021                 gen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen\n(BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundesministerium für           sowie Verträge schließen,\nWirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                  4. Instrumente im Hinblick auf technischen und opti-\nschen Zustand, Intonation, Ansprache und Klang\n§1                                   prüfen sowie deren Marktwert und kulturhisto-\nrischen Wert einschätzen, Mängel und ihre Ursa-\nGegenstand                                 chen erkennen sowie Maßnahmen zur Beseitigung\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-            erläutern und die getroffene Auswahl begründen,\nbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meis-     5. Instrumente geometrisch und akustisch vermes-\nterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die                 sen, analysieren und Ergebnisse dokumentieren,\nBestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung\nim Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk.                       6. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungs-\nerbringung planen, organisieren und überwachen,\n§2                                7. Leistungen im Holzblasinstrumentenmacher-Hand-\nMeisterprüfungsberufsbild                         werk erbringen, insbesondere\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Holz-            a) Skizzen, Konstruktionszeichnungen und Ferti-\nblasinstrumentenmacher-Handwerk hat der Prüfling                    gungspläne mit Materialbedarfsplanungen und\ndie beruflichen Handlungskompetenzen nachzuwei-                     Verfahrensauswahl auch unter Anwendung von\nsen, die sich auf Tätigkeiten seines Gewerbes und die               Informations- und Kommunikationstechnologien\nerforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse beziehen.               anfertigen,\nGrundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kennt-            b) Intonation von Holzblasinstrumenten beurteilen\nnisse:                                                              und verbessern,\n1. einen Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-                 c) Klappenmechaniken und deren Aufbau planen,\nHandwerk führen und organisieren und dabei tech-\nd) Prototypen für Holzblasinstrumente und Teile\nnische, kaufmännische und personalwirtschaftliche\ndavon entwickeln, bauen und testen,\nEntscheidungen treffen und begründen, insbeson-\ndere unter Berücksichtigung                                 e) Spezialwerkzeuge für die Herstellung und Be-\narbeitung von Holzblasinstrumenten, insbe-\na) der Kostenstrukturen,\nsondere Kopiervorrichtungen, Werkzeuge zur\nb) der Wettbewerbssituation,                                   Bearbeitung der Innenbohrung, Biegevorrich-\nc) der für den Betrieb wesentlichen Aus-, Fort- und            tungen und Schablonen herstellen,\nWeiterbildung des Personals,                             f) Bauteile für Holzblasinstrumente planen, fertigen\nd) der Betriebsorganisation,                                   und verbinden,\ne) des Qualitätsmanagements,                                g) Holzblasinstrumente zerlegen und reinigen, so-\nwohl Holz- als auch Metallbauteile entlacken,\nf) des Arbeitsschutzrechtes,\ng) des Datenschutzes, der Datensicherheit und der           h) Mechaniken instand setzen, Korpusse und\nDatenverarbeitung,                                          Mundstücke instand setzen,\nh) der ökologischen, ökonomischen und sozialen              i) Oberflächen bearbeiten sowie\nNachhaltigkeit sowie                                     j) Holzblasinstrumente anspielen und ausstimmen,\ni) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-         8. technische, organisatorische und rechtliche Ge-\nwicklungen, insbesondere digitaler Technolo-             sichtspunkte bei der Leistungserbringung berück-\ngien,                                                    sichtigen, insbesondere","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022            871\na) Eigenschaften und Zustand von Materialien in          Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,\nAbhängigkeit von äußeren Einflüssen,                 Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.\nb) Eigenschaften von Materialien sowie die recht-           (2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der folgen-\nlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zum           den Arbeiten durchzuführen:\nUmwelt-, Klima-, Arten- und Gesundheits-             1. ein Holzblasinstrument einschließlich der Kosten-\nschutz für die Verwendung von Materialien,               kalkulation zu planen, herzustellen, anzuspielen,\nc) akustische und musikalische Grundlagen,                   auszustimmen und die Ergebnisse zu dokumentie-\nd) Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von                 ren oder\nHolzblasinstrumenten, insbesondere auch von          2. für ein bestehendes Holzblasinstrument eine benut-\nhistorischen Holzblasinstrumenten,                       zerbezogene Anpassung oder Reparatur, die sowohl\ne) Verfahren zur Überprüfung von Holzblasinstru-             den Korpus mit seinen akustischen Eigenschaften als\nmenten,                                                  auch die Mechanik umfasst, zu planen, die dafür\nbenötigten Teile herzustellen und in das Holzblas-\nf) Verfahren zur Verformung, Verbindung und                  instrument einzubauen, das Holzblasinstrument\nOberflächenveredelung von Materialien,                   anzuspielen, auszustimmen und die Ergebnisse zu\ng) Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfall-               dokumentieren.\nverhütung,                                           Für die Arbeiten nach Satz 1 Nummer 2 hat der Prüfling\nh) die Handhabung, die Lagerung, die Verarbei-           ein Holzblasinstrument aus den folgenden Holzblas-\ntung und die Entsorgung von Gefahrgütern,            instrumentenfamilien auszuwählen:\ni)  Verfahren zur Ausstimmung von Holzblasinstru-        1. Klarinetten,\nmenten,                                              2. Saxophone,\nj)  die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und           3. Oboen,\ntechnischen Normen,\n4. Fagotte,\nk) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,\n5. Querflöten,\nl)  das einzusetzende Personal sowie die Materia-\nlien, die Arbeits- und Betriebsmittel sowie          6. Blockflöten,\nm) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubil-           7. Dudelsäcke.\ndenden,                                              Das ausgewählte Holzblasinstrument muss eine zu-\n9. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und         sammenhängende Klappenmechanik mit Hebelverbin-\nzu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,           dung aufweisen.\n10. Unteraufträge kriterienorientiert, insbesondere un-          (3) Die Planungsarbeiten bestehen aus einer Be-\nter Berücksichtigung von Qualität der Leistungen         gründung des Instrumentenaufbaus und der Her-\nund Rechtsvorschriften, vergeben und deren Aus-          stellungsweise, einer Entwurfsskizze, einer Gesamt-\nführung kontrollieren,                                   zeichnung des Instruments mit allen zur Herstellung,\nAnpassung oder Reparatur notwendigen Informatio-\n11. fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Stö-        nen, einer Stück- und Materialliste sowie der Kosten-\nrungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse            kalkulation. Auf dieser Grundlage sind im Rahmen der\ndaraus bewerten und dokumentieren sowie                  Durchführung Korpusbauteile, Bauteile der Klappen-\n12. erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel beseiti-       mechanik und Tonlöcher herzustellen, Oberflächen zu\ngen, Leistungen dokumentieren und übergeben              behandeln, Bauteile zu fügen und als spielfertiges\nsowie Nachkalkulationen durchführen, Auftrags-           Instrument zusammenzubauen. Im Falle eines Instru-\nabwicklung auswerten.                                    ments nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 oder 6 ist\njeweils das Kopfstück herzustellen. Der Prüfungsaus-\n§3                               schuss legt fest, welche Teile des Korpusses und der\nKlappenmechanik als selbst hergestellte Einzelferti-\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I\ngung in die Prüfungswertung einbezogen werden. Die\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-      Kontroll- und Dokumentationsarbeiten bestehen aus\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu             dem Anspielen vor dem Prüfungsausschuss, Prüfen\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des         und Ausstimmen des Instruments sowie der Dokumen-\nHolzblasinstrumentenmacher-Handwerks meisterhaft              tation der Arbeitsschritte und des methodischen Vor-\nverrichtet.                                                   gehens und der Nachkalkulation.\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-      (4) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprü-\nfungsbereiche:                                                fungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften\n1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf         der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt.\nbezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie                        (5) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf-\n2. eine Situationsaufgabe nach § 6.                           ling ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag\neinschließlich einer Schätzung hinsichtlich des Zeit-\n§4                               und Materialbedarfs. Das Umsetzungskonzept hat er\nvor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\nMeisterprüfungsprojekt                      dem Meisterprüfungsausschuss zur Freigabe vorzule-\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt            gen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Um-\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.            setzungskonzept den Anforderungen entspricht.","872             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022\n(6) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts      Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 wird\nstehen dem Prüfling insgesamt 15 Arbeitstage für die        gesondert bewertet. Die Bewertungen der einzelnen\nPlanungs-, Durchführungs- und Kontrollarbeiten zur          ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1\nVerfügung. Für Instrumente, bei denen Bauteile galva-       bis 3 sind wie folgt zu gewichten:\nnisiert oder lackiert werden müssen, legt der Meister-\nprüfungsausschuss bei Vorlage des Umsetzungskon-            1. Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent,\nzeptes die zusätzlichen Arbeitstage für Warte- und          2. Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent,\nTrocknungszeiten fest.\n3. Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 mit 30 Prozent.\n(7) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\n§7\n1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterla-\ngen mit 30 Prozent,                                           Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I\n2. die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und                (1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\n3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-         und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\nhand der Dokumentationsunterlagen mit 10 Prozent.       Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der Meis-\nterprüfung werden zunächst die Bewertung des Meis-\n§5                               terprüfungsprojekts und die Bewertung des Fachge-\nFachgespräch                          sprächs im Verhältnis 3 : 1 gewichtet. Anschließend\nwird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,       der Situationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.\ndass er in der Lage ist,\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die               (2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,             bestanden, wenn\n2. Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kun-          1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und\ndenwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche, musi-          die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens\nkalische, akustische und technische Gesichtspunkte          30 Punkten bewertet worden ist und\nin das Beratungsgespräch einzubeziehen,\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung               reichend“ ist.\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-                                        §8\nrufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen\ndarzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im               Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II\nHolzblasinstrumentenmacher-Handwerk zu berück-             (1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling\nsichtigen.                                              umfängliche und zusammenhängende berufliche Auf-\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten           gaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die\ndauern.                                                     besonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Holz-\nblasinstrumentenmacher-Handwerk anwenden kann.\n§6                               Grundlage für den Nachweis bilden die Qualifikationen\nSituationsaufgabe                        in den folgenden Handlungsfeldern:\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem       1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden\nKundenauftrag und vervollständigt für die Meisterprü-           eines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-\nfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompe-               Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und\ntenz im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk.                    anbieten“,\n(2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der          2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Betriebs\nVorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung            im Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbrin-\nin der jeweils geltenden Fassung festgelegt. Dabei sind         gen, kontrollieren und übergeben“ und\nfolgende Arbeiten auszuführen:\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Betrieb im Holzblas-\n1. Schmieden und Ansetzen eines metallenen Bauteils\ninstrumentenmacher-Handwerk führen und organi-\noder mehrerer metallener Bauteile für ein Holzblas-\nsieren“.\ninstrument,\n2. Drechseln eines Holzbauteils mit handgeführten              (2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungsfel-\nWerkzeugen für ein Holzblasinstrument, das nicht        der mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbei-\nGegenstand des Meisterprüfungsprojekts war,             ten, die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.\nBei jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen\n3. Fehler, Mängel oder Störungen an einem Holzblas-\nder drei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend\ninstrument, das nicht Gegenstand des Meisterprü-\nverknüpft werden.\nfungsprojekts war, analysieren und instand setzen.\nDabei sind mindestens drei Fehler, Mängel oder Stö-            (3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\nrungen nach Satz 2 Nummer 3 zu beheben, wobei zwei             (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\nFehler die Klappenpolster betreffen.                        Prüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur Ver-\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-       fügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an\nhen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung. Jede           einem Tag darf nicht überschritten werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022              873\n§9                                 i) Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte\ndokumentieren und bewerten, daraus Anforde-\nHandlungsfeld\nrungen für die Umsetzung ableiten und\n„Anforderungen von Kunden eines Betriebs\nim Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk                 2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“                begründen, auch unter Berücksichtigung der be-\nrufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nNormen sowie der allgemein anerkannten Regeln\neines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Hand-\nder Technik, hierzu zählen insbesondere:\nwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\nhat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,         a) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsat-\nin einem Betrieb im Holzblasinstrumentenmacher-Hand-               zes von Materialien und Werkzeugen, auch unter\nwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitäts-                Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, dar-\norientiert, auch unter Anwendung von Informations-                 stellen, erläutern und begründen,\nund Kommunikationstechnologien, zu analysieren,                 b) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken\nLösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er                    bewerten und Konsequenzen ableiten,\nmusikalische, akustische, materialspezifische, verwen-\nc) Eigenschaften und Zustand von Materialien, ins-\ndungszweckbezogene und sonstige kundenwunsch-\nbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren\nbezogene, ökologische, ökonomische und soziale\nEinflüssen, insbesondere durch Gebrauch, natür-\nGesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten\nliche Alterung und Umwelteinflüsse, bewerten,\nRegeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige\nAufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genann-           d) Materialien, insbesondere unter Berücksichtigung\nten Qualifikationen verknüpfen.                                    der Verwendungszwecke, von möglichen Kon-\ntaktallergien, ökologischer Nachhaltigkeit und\n(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden                 bestehenden Rechtsvorschriften, auswählen\neines Betriebs im Holzblasinstrumentenmacher-Hand-                 und Auswahl begründen,\nwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\nbesteht aus folgenden Qualifikationen:                          e) Skizzen, Pläne, Materiallisten und Fertigungs-\nzeichnungen für Holzblasinstrumente sowie deren\n1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu                      Bauteile unter Berücksichtigung von Anforderun-\nderen Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie               gen erstellen, bewerten und korrigieren sowie\nbewerten und daraus Anforderungen ableiten,                    Prototypen planen und bewerten,\nhierzu zählen insbesondere:\nf) Mensurverlauf berechnen und konstruieren,\na) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\ng) Klappenmechaniken und deren Aufbau planen,\nKundenwünsche und der jeweiligen Rahmen-\nbedingungen erläutern und bewerten, insbeson-           h) Möglichkeiten der Beschaffung, der Fremdferti-\ndere im Hinblick auf musikalische, akustische,             gung oder der Eigenfertigung von Bauteilen be-\nhaptische, optische und ergonomische Anforde-              urteilen, auch unter Berücksichtigung zeitlicher\nrungen, Kontaktallergien, Kundenbudget und                 Planungen, sowie Lieferanten auswählen und\nEinsatzzweck des Instruments,                              Auswahl begründen,\nb) Verfahren zur Analyse des technischen und opti-          i) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-\nschen Zustands, der Intonation, der Ansprache              legen, insbesondere unter Berücksichtigung von\nund des Klangs erläutern sowie Prüf- und Mess-             Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbau-\nverfahren zur Beurteilung der Dichtheit erläutern,         end Ausschreibungen oder Angebotsanfragen\nerstellen sowie hierauf eingehende Angebote be-\nc) Verfahren zur geometrischen und akustischen                 werten und\nVermessung von Holzblasinstrumenten erläutern,\nj) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungs-\nderen Möglichkeiten und Grenzen beurteilen,\nmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen,\nd) Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Holz-             Kostengesichtspunkte sowie musikalische, akus-\nblasinstrumenten unterscheiden und hinsichtlich            tische, optische, haptische und ergonomische\nihrer akustischen und musikalischen Eigenschaf-            Gesichtspunkte erläutern und abwägen, daraus\nten bewerten,                                              eine Lösung auswählen und diese Auswahl be-\ne) die geschichtliche Entwicklung des Holzblas-                gründen sowie\ninstrumentenbaus erläutern und Holzblasinstru-       3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie\nmente unterschiedlichen Epochen und Musik-              Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:\nrichtungen zuordnen,                                    a) Personal-, Material- und Gerätekosten auf der\nf) Holzblasinstrumente analysieren und daraus                  Grundlage der Planungen kalkulieren,\nErkenntnisse für die Weiterentwicklung und Ver-         b) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-\nbesserung von Holzblasinstrumenten ableiten,               keiten Angebotspositionen bestimmen und zu\ng) Marktwert und kulturhistorischen Wert von Holz-             Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kal-\nblasinstrumenten unter Berücksichtigung von                kulieren,\nAbnutzung, Alter und kulturhistorischen Merkma-         c) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von\nlen einschätzen sowie                                      Haftungsbestimmungen formulieren und beur-\nh) Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffent-               teilen,\nlicher oder privater Auftraggeber analysieren und       d) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-\nbewerten,                                                  stellen und","874              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen                c) Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistun-\ngegenüber Kunden erläutern und begründen so-                gen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Besei-\nwie Leistungen vereinbaren.                                 tigung ableiten,\nd) Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen\n§ 10                                    unter Berücksichtigung von Fertigungs- und\nHandlungsfeld                                 Instandsetzungsverfahren erläutern und begrün-\n„Leistungen eines Betriebs                          den,\nim Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk                     e) Vorgehensweise zum Zerlegen von Holzblas-\nerbringen, kontrollieren und übergeben“                     instrumenten unter Berücksichtigung von Mate-\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im               rialeigenschaften und deren Veränderungen im\nHolzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbringen, kon-                 Zeitablauf erläutern und begründen,\ntrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen,         f) Vorgehensweise zur Entlackung, zur Entfernung\ndass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im               galvanischer Schichten und zum Reinigen von\nHolzblasinstrumentenmacher-Handwerk erfolgs-, kun-                  Holzblasinstrumenten mit mechanischen und\nden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung                  chemischen Verfahren unter Berücksichtigung\nvon Informations- und Kommunikationstechnologien,                   von Umweltschutzgesichtspunkten erläutern und\nzu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei              begründen,\nhat er musikalische, akustische, materialspezifische,            g) Verfahren zur Fertigung und Verbindung von\nverwendungszweckbezogene, kundenwunschbezoge-                       Bauteilen für Holzblasinstrumente erläutern, aus-\nne, ökologische, ökonomische und soziale Gesichts-                  wählen und deren Auswahl begründen,\npunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der\nTechnik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgaben-              h) historische Fertigungsverfahren erläutern, aus-\nstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Quali-              wählen und deren Auswahl begründen,\nfikationen verknüpfen.                                           i) Vorgehensweise zur Instandsetzung von Holz-\nblasinstrumenten erläutern und begründen,\n(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs\nim Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk erbringen,                j) Verfahren zur Oberflächenbearbeitung und -be-\nkontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden                  schichtung erläutern, auftragsbezogen auswäh-\nQualifikationen:                                                    len und begründen sowie\n1. das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu              k) Vorgehensweise zum Ausstimmen von Holzblas-\nzählen insbesondere:                                            instrumenten erläutern und\n3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation\ngeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:\nerläutern, auswählen und Auswahl begründen\nsowie unter Berücksichtigung einzusetzender              a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-\nFertigungs- und Instandsetzungsverfahren den                brachten Leistungen erläutern,\nEinsatz von Personal, Material, Maschinen,               b) Leistungen dokumentieren,\nWerkzeugen und Vorrichtungen planen,\nc) Kontroll- und Messverfahren zur Prüfung des In-\nb) mögliche Störungen bei der Leistungserbrin-                  struments erläutern,\ngung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen             d) Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,\nan der Leistungserbringung Beteiligten, vorher-\nsehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösun-             e) Vorgehensweise bei Übergabe der Leistungen\ngen zu deren Vermeidung oder Behebung entwi-                und Information der Kunden über Handhabung,\nckeln,                                                      Pflege sowie mögliche oder notwendige Wartun-\ngen durch den Betrieb im Holzblasinstrumenten-\nc) Handhabungshinweise und Produktinformatio-                   macher-Handwerk erläutern,\nnen von eingesetzten Materialien leistungsbezo-\nf) Leistungen abrechnen,\ngen auswerten und erläutern,\ng) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-\nd) Skizzen, Fertigungspläne und -zeichnungen, auch\nren und Konsequenzen ableiten,\nunter Anwendung von Informations- und Kommu-\nnikationstechnologien, erarbeiten, bewerten und          h) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-\nkorrigieren sowie                                           denheit und der Kundenbindung erläutern und\nbeurteilen sowie\ne) Spezialwerkzeuge für die Bearbeitung von Holz-\nblasinstrumenten, insbesondere Kopiervorrich-            i) Serviceleistungen, insbesondere Durchsichten\ntungen, Innenräumer, Schablonen, Schallstück-               sowie kundenspezifische Anpassungen, anläss-\nformen, Dorne, Biegevorrichtungen und Bohrer                lich der Übergabe der Leistung erläutern und be-\nplanen,                                                     werten.\n2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbeson-                                    § 11\ndere:\nHandlungsfeld\na) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-                             „Einen Betrieb im\nsche Normen sowie die allgemein anerkannten                        Holzblasinstrumentenmacher-\nRegeln der Technik anwenden,                                   Handwerk führen und organisieren“\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-                (1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Holzblas-\nseitigung erläutern sowie Folgen ableiten,           instrumentenmacher-Handwerk führen und organisie-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022              875\nren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage             cc) der hergestellten Produkte im Hinblick auf Ei-\nist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebs-                     gentumsnachweise,\norganisation in einem Betrieb im Holzblasinstrumen-          4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\ntenmacher-Handwerk unter Berücksichtigung der                    scher Bedingungen planen und anleiten, Personal-\nRechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Infor-              entwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:\nmations- und Kommunikationstechnologien, wahrzu-\nnehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher            a) Einsatz von Personal disponieren,\nKooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbe-                  b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu be-                 betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\nwerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere              c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nder in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.\nd) Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Holzblas-\ninstrumentenmacher-Handwerk führen und organisie-                e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-\nren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:                         besondere unter Berücksichtigung des Berufs-\nlaufbahnkonzepts im Holzblasinstrumentenma-\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-               cher-Handwerk, planen und\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu\nzählen insbesondere:                                     5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe pla-\nnen, hierzu zählen insbesondere:\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\na) Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nGefährdungsbeurteilung erläutern, Folgen aus\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                    dem Ergebnis ableiten,\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-            b) Ausstattung der Geschäftsräume, des Lagers\nchen,                                                        und der Werkstatt, insbesondere unter Berück-\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und               sichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewer-\nbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener                 sowie ökologischen, ökonomischen, sozialen\nKostenstrukturen berechnen,                                  und logistischen Gesichtspunkten, planen und\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und                       begründen,\n-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:              c) Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeits-\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,              schutz, zur Gefahrgutlagerung, insbesondere\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen             unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomi-\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das                scher und sozialer Gesichtspunkte, planen und\nLeistungsangebot darstellen und begründen,                   begründen,\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-            d) Instandhaltung von Werkzeugen, Maschinen und\nlen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-                  Vorrichtungen planen,\nnung und -pflege entwickeln,                              e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-               Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-\ntungsspektrum des Betriebs erstellen sowie                   lichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,\nd) Vertriebswege, auch informations- und kommu-                 Material sowie Werkzeugen, Maschinen und Vor-\nnikationsgestützte, ermitteln und bewerten,                  richtungen.\n3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hier-                                  § 12\nzu zählen insbesondere:\nGewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nments darstellen und beurteilen,\nMeisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-\nb) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und          tungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu\nbeurteilen,                                           bilden.\nc) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation                (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-\nder Leistungen erläutern, begründen und bewer-        der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nten, insbesondere unter Berücksichtigung von          erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\nQualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-      mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,\nnischen Normen,                                       wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung           Meisterprüfung ausschlaggebend ist.\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen            (3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung\nund bewerten und                                      bestanden, wenn\ne) Maßnahmen erläutern zur Rückverfolgbarkeit            1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\naa) der eingesetzten Materialien bei Exporten             30 Punkten bewertet worden ist,\nund Importen im Hinblick auf die Herkunft,        2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-\nbb) der eingesetzten Materialien im Hinblick auf          satz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger\nReklamationen sowie unter Berücksichtigung            als 50 Punkten bewertet worden ist und\nder ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit      3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nund                                                   reichend“ ist.","876             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2022\n§ 13                              führt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis zum\nAllgemeine Prüfungs-                       Ablauf des 28. Februar 2023, so sind auf Verlangen\nund Verfahrensregelungen,                     des Prüflings die bis zum Ablauf des 31. August 2022\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-         (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\nverordnung in der jeweils geltenden Fassung bleiben         lauf des 31. August 2022 geltenden Vorschriften nicht\nunberührt.                                                  bestanden haben und sich bis zum 31. August 2024 zu\neiner Wiederholungsprüfung anmelden, können auf\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nVerlangen die Wiederholungsprüfung nach den bis\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nzum Ablauf des 31. August 2022 geltenden Vorschrif-\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\nten ablegen.\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\n§ 14                                                         § 15\nÜbergangsvorschrift                                     Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Die bis zum Ablauf des 31. August 2022 begon-           Diese Verordnung tritt am 1. September 2022 in\nnenen Prüfungsverfahren werden nach den Vorschrif-          Kraft. Gleichzeitig tritt die Holzblasinstrumentenma-\nten für die Holzblasinstrumentenmachermeisterverord-        chermeisterverordnung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I\nnung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2455), die durch       S. 2455), die durch Artikel 2 Absatz 26 der Verordnung\nArtikel 2 Absatz 26 der Verordnung vom 18. Januar           vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden\n2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, zu Ende ge-       ist, außer Kraft.\nBerlin, den 9. Juni 2022\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Klimaschutz\nIn Vertretung\nUdo Philipp"]}