{"id":"bgbl1-2022-12-4","kind":"bgbl1","year":2022,"number":12,"date":"2022-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/12#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2022-12-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_12.pdf#page=34","order":4,"title":"Bekanntmachung der Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik","law_date":"2022-03-17T00:00:00Z","page":602,"pdf_page":34,"num_pages":2,"content":["602            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2022\nBekanntmachung\nder Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit\noder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/\nAmt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik\nVom 17. März 2022\nGemäß § 44c Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes              Opferbeauftragte sowie die ihr oder ihm beigege-\nhat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am               benen, mit der Bearbeitung der Vorgänge befassten\n17. März 2022 die Richtlinien zur Überprüfung auf eine        Beschäftigten Einsicht in die herangezogenen Un-\nTätigkeit oder politische Verantwortung für das Minis-        terlagen nehmen.\nterium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit      Bei den Beratungen des 1. Ausschusses zu den\nder ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik              Überprüfungsverfahren ist das Zutrittsrecht für Mit-\nwie folgt gefasst:                                            glieder des Bundestages auf die ordentlichen Aus-\n1. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-           schussmitglieder und deren Stellvertreter beschränkt.\nschäftsordnung (1. Ausschuss) ist zuständig für            Der 1. Ausschuss kann im Einzelfall Ausnahmen be-\nÜberprüfungen gemäß § 44c des Abgeordnetenge-              schließen.\nsetzes.                                                    Der oder die Opferbeauftragte kann zur Wahrneh-\nDem 1. Ausschuss sind die Mitteilungen des Bun-            mung der Aufgaben nach dem SED-Opferbeauftrag-\ndesarchivs und sonstige Unterlagen zur Überprü-            tengesetz an den Beratungen des 1. Ausschusses\nfung eines Mitgliedes des Bundestages unmittelbar          teilnehmen.\nzuzuleiten.                                             3. Die Präsidentin oder der Präsident des Bundes-\nEr kann aus seiner Mitte Mitglieder mit der Durch-         tages ersucht das Bundesarchiv um Mitteilung von\nsicht von Unterlagen beauftragen.                          Erkenntnissen aus seinen Unterlagen über ein Mit-\nEntscheidungen nach § 44c Absatz 2 des Abgeord-            glied des Bundestages und um Akteneinsicht, falls\nnetengesetzes, Entscheidungen über Ersuchen um             dieses Mitglied des Bundestages es verlangt.\nzusätzliche Auskünfte des Bundesarchivs, Entschei-         Sie oder er ersucht das Bundesarchiv auch, falls der\ndungen über die Beteiligung der oder des Bundes-           1. Ausschuss konkrete Anhaltspunkte für den\nbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim           Verdacht einer hauptamtlichen oder inoffiziellen\nDeutschen Bundestag (Opferbeauftragten) nach               Tätigkeit oder politischen Verantwortung eines Mit-\n§ 1 Absatz 4 Satz 2 des SED-Opferbeauftragten-             gliedes des Bundestages für das Ministerium für\ngesetzes und Entscheidungen zur Feststellung des           Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (MfS/\nPrüfungsergebnisses trifft der 1. Ausschuss mit            AfNS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen\neiner Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.        Republik festgestellt hat.\n2. Das betroffene Mitglied kann Einsicht in die beim          Das Mitglied des Bundestages ist über das Ersu-\n1. Ausschuss befindlichen Unterlagen verlangen.            chen in Kenntnis zu setzen.\nEs kann sich einer Vertrauensperson bedienen.           4. Der 1. Ausschuss trifft auf Grund der Mitteilungen\nIm Übrigen dürfen Einsicht in die zu den Überprü-          des Bundesarchivs sowie gegebenenfalls eines\nfungsverfahren geführten Akten des 1. Ausschusses          Berichts oder einer Stellungnahme der oder des Op-\nnur die Ausschussmitglieder sowie die mit der              ferbeauftragten und auf Grund sonstiger ihm zuge-\nBearbeitung der Vorgänge befassten Sekretariats-           leiteter oder von ihm beigezogener Unterlagen die\nmitarbeiter nehmen. Im Fall der Beteiligung an dem         Feststellung, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle\nÜberprüfungsverfahren dürfen auch die oder der             Mitarbeit oder eine politische Verantwortung für das","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2022             603\nMinisterium für Staatssicherheit/Amt für Nationale         veröffentlicht. In die Bundestagsdrucksache ist auf\nSicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen             Verlangen eine Erklärung des betroffenen Mitgliedes\nDemokratischen Republik als erwiesen anzusehen             des Bundestages in angemessenem Umfang aufzu-\nist.                                                       nehmen.\n5. Vor Abschluss der Feststellungen gemäß Nummer 4         Die Bekanntmachung der Richtlinien zur Überprüfung\nsind die Tatsachen dem betroffenen Mitglied des         auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für\nBundestages zu eröffnen und mit ihm zu erörtern.        das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale\nSicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen\nDie oder der Vorsitzende des 1. Ausschusses unter-\nRepublik vom 13. Dezember 1991 (BGBl. 1992 I S. 76),\nrichtet die Präsidentin oder den Präsidenten des\ndie zuletzt durch die Bekanntmachung vom 21. Oktober\nBundestages und die oder den Vorsitzenden der-\n2005 (BGBl. I S. 3094) geändert worden ist, und die\njenigen Fraktion oder Gruppe, der das betroffene\nBekanntmachung zur Übernahme der Richtlinien zur\nMitglied des Bundestages angehört, über die beab-\nÜberprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verant-\nsichtigte Feststellung des 1. Ausschusses.\nwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt\n6. Die Feststellung des 1. Ausschusses über ein Mit-       für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen\nglied des Bundestages wird unter Angabe der             Demokratischen Republik vom 11. November 2009\nwesentlichen Gründe als Bundestagsdrucksache            (BGBl. I S. 3819) treten außer Kraft.\nBerlin, den 17. März 2022\nDer Direktor\nbeim Deutschen Bundestag\nLorenz Müller"]}