{"id":"bgbl1-2021-84-7","kind":"bgbl1","year":2021,"number":84,"date":"2021-12-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/84#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2021-84-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_84.pdf#page=23","order":7,"title":"Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"2021-12-10T00:00:00Z","page":5203,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 84, ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 2021 5203\nBekanntmachung\nzur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 10. Dezember 2021\n§ 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni\n1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom 26. Oktober 2021\n(BGBl. I S. 4830) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:\n„§ 126a\nBesondere Anwendung der Geschäftsordnung\naufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19\n(1) Der Bundestag ist abweichend von § 45 Absatz 1 beschlussfähig, wenn\nmehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.\n(2) Anwesend im Sinne des § 67 Satz 1 sind auch diejenigen Mitglieder, die\nüber elektronische Kommunikationsmittel an der Sitzung teilnehmen.\n(3) Die Ausschüsse, einschließlich des Ausschusses für Wahlprüfung, Immu-\nnität und Geschäftsordnung, können ihren Vorsitzenden auch in Sitzungs-\nwochen entsprechend § 72 zu Abstimmungen außerhalb einer Sitzung ermäch-\ntigen, für Abstimmungen und Beschlussfassungen können in Abweichung von\n§ 48 Absatz 1 Satz 1 auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt wer-\nden.\n(4) Öffentliche Ausschussberatungen und öffentliche Anhörungssitzungen\nkönnen auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang aus-\nschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.\n(5) § 126a findet ab 19. März 2022 keine Anwendung mehr. Vor diesem\nDatum kann die Regelung jederzeit durch Beschluss des Bundestages aufge-\nhoben werden.“\nBerlin, den 10. Dezember 2021\nDie Präsidentin\ndes Deutschen Bundestages\nBärbel Bas"]}