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    "title": "Zweite Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen",
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        "4952         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2021\nZweite Verordnung\nzur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen\nVom 23. November 2021\nAuf Grund des § 45 Absatz 1 sowie des § 51a               4. In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Landmaschi-\nAbsatz 2 der Handwerksordnung in der Fassung der                nenmechaniker-Handwerk“ durch die Wörter „Land-\nBekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I                  und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk“ er-\nS. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 283         setzt.\nder Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)         5. In § 6 Absatz 1 wird das Wort „Landmaschinen-\ngeändert worden sind, verordnet das Bundesminis-                mechaniker-Handwerk“ durch die Wörter „Land-\nterium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen               und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk“ er-\nmit dem Bundesministerium für Bildung und For-                  setzt.\nschung:\n6. § 7 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nArtikel 1                              a) In Nummer 1 Satz 1 wird das Wort „Landma-\nschinenmechanikerbetrieb“ durch die Wörter\nÄnderung der\n„Land- und Baumaschinenmechatronikerbetrieb“\nLandmaschinenmechanikermeisterverordnung\nersetzt.\nDie Landmaschinenmechanikermeisterverordnung\nb) In Nummer 3 Satz 1 wird das Wort „Landma-\nvom 5. April 2001 (BGBl. I S. 490), die durch Artikel 4\nschinenmechanikerbetrieb“ durch die Wörter\nder Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I\n„Land- und Baumaschinenmechatronikerbetrieb“\nS. 2234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nersetzt.\n1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                      c) In Nummer 4 Satz 1 wird das Wort „Landma-\n„Verordnung                               schinenmechanikerbetrieb“ durch die Wörter\nüber das Meisterprüfungsberufsbild                     „Land- und Baumaschinenmechatronikerbetrieb“\nund über die Prüfungsanforderungen in den                   ersetzt.\nTeilen I und II der Meisterprüfung im Land-\nund Baumaschinenmechatroniker-Handwerk                                        Artikel 2\n(Land- und Baumaschinenmechatroniker-                                     Änderung der\nmeisterverordnung – LandBauMechMstrV)“.                 Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung\n2. In § 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort                Die Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung\n„Landmaschinenmechaniker-Handwerk“ durch die              vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2315) wird wie\nWörter „Land- und Baumaschinenmechatroniker-              folgt geändert:\nHandwerk“ ersetzt.\n1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n3. § 2 wird wie folgt geändert:\n„Verordnung\na) In Absatz 1 wird das Wort „Landmaschinen-                               über die Meisterprüfung\nmechaniker-Handwerk“ durch die Wörter „Land-                             in den Teilen I und II im\nund Baumaschinenmechatroniker-Handwerk“ er-                    Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk\nsetzt.                                                              (Präzisionswerkzeugmechaniker-\nb) In Absatz 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das                   meisterverordnung – PräzwMechMstrV)“.\nWort      „Landmaschinenmechaniker-Handwerk“           2. In § 1 Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeug-\ndurch die Wörter „Land- und Baumaschinen-                 mechaniker-Handwerk“ durch das Wort „Präzi-\nmechatroniker-Handwerk“ ersetzt.                          sionswerkzeugmechaniker-Handwerk“ ersetzt.",
        "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2021            4953\n3. In § 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort             1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n„Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk“          durch                               „Verordnung\ndas Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Hand-                               über die Meisterprüfung in\nwerk“ ersetzt.                                                          den Teilen I und II im Werkstein-\n4. In § 3 Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeug-                         und Terrazzohersteller-Handwerk\nmechaniker-Handwerk“ durch das Wort „Präzi-                            (Werkstein- und Terrazzohersteller-\nsionswerkzeugmechaniker-Handwerk“ ersetzt.                         meisterverordnung – WerkstTerHMstrV)“.\n5. § 4 wird wie folgt geändert:                              2. In § 1 wird das Wort „Betonstein-“ durch das Wort\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                         „Werkstein-“ ersetzt.\naa) In Satz 1 wird das Wort „Präzisionsschneid-        3. § 2 wird wie folgt geändert:\nwerkzeuge“ durch das Wort „Zerspanwerk-               a) In Satz 1 wird das Wort „Betonstein-“ durch das\nzeuge“ ersetzt.                                          Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nbb) In Satz 3 wird das Wort „Schneidwerkzeuge“            b) In Satz 2 Nummer 1 wird das Wort „Betonstein-“\ndurch die Wörter „Schneid- oder Zerspan-                 durch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nwerkzeuge“ ersetzt.\n4. In § 3 Absatz 1 wird das Wort „Betonstein-“ durch\nb) In Absatz 4 wird das Wort „Schneidwerkzeuge“              das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\ndurch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerk-\nzeuge“ ersetzt.                                        5. In § 5 Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort „Beton-\nstein-“ durch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\n6. § 6 wird wie folgt geändert:\n6. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugme-\nchaniker-Handwerk“ durch das Wort „Präzisions-            a) In Satz 1 wird das Wort „Betonstein-“ durch das\nwerkzeugmechaniker-Handwerk“ ersetzt.                        Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                         b) Satz 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeu-                 aa) In Nummer 1 wird das Wort „Betonstein-“\ngen“ durch die Wörter „Schneid- oder Zer-                     durch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nspanwerkzeugen“ ersetzt.                                 bb) In Nummer 2 wird das Wort „Betonstein-“\nbb) In Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeuge“                    durch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\ndurch die Wörter „Schneid- oder Zerspan-\ncc) In Nummer 3 wird das Wort „Betonstein-“\nwerkzeuge“ ersetzt.\ndurch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\n7. § 8 wird wie folgt geändert:\n7. § 8 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugme-\n8. In der Überschrift wird das Wort „Betonstein-“\nchaniker-Handwerk“ durch das Wort „Präzisions-\ndurch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nwerkzeugmechaniker-Handwerk“ ersetzt.\nb) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:                  a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\naa) In Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 1 und                  „Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nNummer 3 Satz 1 wird jeweils das Wort                    eines Werkstein- und Terrazzohersteller-Betriebs\n„Schneidwerkzeugmechanikerbetrieb“ durch                 analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\ndas Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-                  hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\nbetrieb“ ersetzt.                                        Lage ist, in einem Werkstein- und Terrazzoher-\nsteller-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden-\nbb) In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c und d wird                und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung\njeweils das Wort „Schneidwerkzeuge“ durch                von Informations- und Kommunikationstechno-\ndie Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeu-                logien, zu analysieren, Lösungen zu planen und\nge“ ersetzt.                                             anzubieten.“\ncc) In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c, e, f und g\nb) In Absatz 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das\nwird jeweils das Wort „Schneidwerkzeugen“\nWort „Betonstein-“ durch das Wort „Werkstein-“\ndurch die Wörter „Schneid- oder Zerspan-\nersetzt.\nwerkzeugen“ ersetzt.\n9. § 9 wird wie folgt geändert:\ndd) In Nummer 2 Satz 2 Buchstabe h wird das\nWort „Schneidwerkzeugen“ durch die Wörter             a) In der Überschrift wird das Wort „Betonstein-“\n„Schneid- oder Zerspanwerkzeugen“ ersetzt                durch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.\nund werden die Wörter „und Maschinenmes-              b) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nsern“ gestrichen.\n„Im Handlungsfeld „Leistungen eines Werkstein-\nArtikel 3                                  und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kon-\ntrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nach-\nÄnderung der                                  zuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen\nBetonstein- und                                eines Werkstein- und Terrazzohersteller-Be-\nTerrazzoherstellermeisterverordnung                        triebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,\nDie Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterver-               auch unter Anwendung von Informations- und\nordnung vom 16. Februar 2021 (BGBl. I S. 250) wird                 Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu\nwie folgt geändert:                                                kontrollieren und zu übergeben.“",
        "4954        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 80, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2021\nc) In Absatz 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das               unter Anwendung von Informations- und Kom-\nWort „Betonstein-“ durch das Wort „Werkstein-“              munikationstechnologien, wahrzunehmen.“\nersetzt.                                                 c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\n10. § 10 wird wie folgt geändert:                                  aa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort\na) In der Überschrift wird das Wort „Betonstein-“                  „Betonstein-“ durch das Wort „Werkstein-“\ndurch das Wort „Werkstein-“ ersetzt.                            ersetzt.\nb) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                     bb) In § 10 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe e\nwird das Wort „Betonstein-“ durch das Wort\n„Im Handlungsfeld „Einen Werkstein- und Ter-                    „Werkstein-“ ersetzt.\nrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“\nhat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der                               Artikel 4\nLage ist, Aufgaben der Betriebsführung und\nder Betriebsorganisation in einem Werkstein-                             Inkrafttreten\nund Terrazzohersteller-Betrieb unter Berück-            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nsichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch        in Kraft.\nBerlin, den 23. November 2021\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nPeter Altmaier"
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