{"id":"bgbl1-2021-8-1","kind":"bgbl1","year":2021,"number":8,"date":"2021-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/8#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2021-8-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_8.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk (Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung – BetTerHMstrV)","law_date":"2021-02-16T00:00:00Z","page":250,"pdf_page":2,"num_pages":6,"content":["250            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung\nin den Teilen I und II im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk\n(Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung – BetTerHMstrV)\nVom 16. Februar 2021\nAuf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksord-              3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom                       gen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden\n24. September 1998 (BGBI. I S. 3074; 2006 I S. 2095),            beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen ent-\nder zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom                 wickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,\n31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,           Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen\nverordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und               sowie Verträge schließen,\nEnergie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium\n4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zum Erbringen der\nfür Bildung und Forschung:\nLeistungen planen, organisieren und überwachen,\n§1                                5. Leistungen erbringen, insbesondere\nGegenstand                                a) Projekte zur Herstellung von Produkten aus\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungs-                     Betonwerksteinen, Terrazzo, Werksteinen aus\nberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II               künstlichen Materialien und Naturwerksteinen,\nder Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie                auch für Innen- und Außentreppen, Boden-\ndie spezifischen Verfahrensregelungen im Betonstein-                beläge für Innenräume und den Außenbereich,\nund Terrazzohersteller-Handwerk.                                    jeweils auch aus Fliesen und Platten, Fassaden\nund Möblierung nach Kundenwünschen, im\nBetrieb und auf der Baustelle, unter Be-\n§2\nrücksichtigung des Herstellungsverfahrens, der\nMeisterprüfungsberufsbild                            werksteinmäßigen Oberflächenbearbeitung und\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Beton-              -behandlung, der Be- und Verarbeitung, des\nstein- und Terrazzohersteller-Handwerk hat der Prüf-                Transports, der Montage sowie des Verlegens,\nling die berufliche Handlungskompetenzen nachzu-                    Verankerns, Verbindens und Versetzens, planen,\nweisen, die sich auf wesentliche Tätigkeiten seines                 umsetzen und die Ausführung der Arbeiten\nGewerbes und die erforderlichen fachtheoretischen                   bewerten,\nKenntnisse beziehen. Grundlage dafür sind folgende               b) Projekte zur Gestaltung von Bodenbelägen, ins-\nFertigkeiten und Kenntnisse:                                        besondere von Terrazzoböden und sonstigen\n1. einen Betonstein- und Terrazzohersteller-Betrieb               zementgebundenen geschliffenen Böden und\nführen und organisieren und dabei technische,                  Böden mit Werksteinen aus künstlichen Mate-\nkaufmännische und personalwirtschaftliche Ent-                 rialien, nach Kundenwünschen im Betrieb und\nscheidungen treffen und begründen, insbesondere                auf der Baustelle unter Berücksichtigung des\nunter Berücksichtigung                                         Herstellungsverfahrens, der Bearbeitung und\nVerarbeitung, des Verlegens sowie der werk-\na) der Kostenstrukturen,                                       steinmäßigen Oberflächenbearbeitung und -be-\nb) der Wettbewerbssituation,                                   handlung, planen, umsetzen und die Ausführung\nder Arbeiten bewerten,\nc) der für den Betrieb wesentlichen Aus-, Fort- und\nWeiterbildung des Personals,                             c) Projekte zur Herstellung und Gestaltung von\nBeton- und Stahlbetonfertigteilen nach Kunden-\nd) der Betriebsorganisation,\nwünschen im Betrieb und auf der Baustelle\ne) des Qualitätsmanagements,                                   unter Berücksichtigung des Herstellungsverfah-\nf) des Arbeitsschutzrechtes,                                   rens, der Oberflächenbehandlung, des Trans-\nports, der Montage, des Verankerns und des\ng) des Datenschutzes, der Datensicherheit und der              Versetzens planen, umsetzen und die Ausfüh-\nDatenverarbeitung,                                          rung der Arbeiten bewerten,\nh) der ökologischen, ökonomischen und sozialen              d) Maßnahmen zur Instandhaltung planen und\nNachhaltigkeit sowie                                        durchführen,\ni) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-\ne) Konzepte für die Restauration und Rekonstruk-\nwicklungen, insbesondere digitaler Technolo-\ntion der Produkte nach den Buchstaben a bis c\ngien,\nunter Berücksichtigung von Instandhaltungs-\n2. Konzepte für Betriebs- und Lagerausstattung so-                alternativen, Stilkunde, Materialien und bau-\nwie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse             historischen Gesichtspunkten entwickeln und\nentwickeln und umsetzen,                                       umsetzen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021                251\nf) Restaurations- und Rekonstruktionsarbeiten an            9. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und\nProdukten nach den Buchstaben a bis c durch-                zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,\nführen,                                                10. Unteraufträge kriteriengeleitet, auch unter Berück-\ng) Schalungen, auch spezielle Formen nach Kun-                 sichtigung von Qualität der Leistungen und recht-\ndenanforderungen, sowie Modelle zur Gestal-                 lichen Bestimmungen, vergeben und deren Aus-\ntung der Oberflächen und Formen unter Be-                   führung kontrollieren,\nrücksichtigung von Materialeigenschaften und\n11. fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Stö-\nHerstellungsverfahren planen, herstellen und\nrungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse da-\neinsetzen,\nraus bewerten und dokumentieren sowie\nh) Bewehrungen, Verstärkungen und Befestigun-\n12. erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel be-\ngen unter Berücksichtigung von Wirkungs-\nseitigen, Leistungen dokumentieren und über-\nweisen und Statik anforderungsbezogen planen,\ngeben sowie Nachkalkulationen durchführen,\nherstellen und einbauen,\nAuftragsabwicklung auswerten und Abnahme-\ni) Betone, Vorsatzbetone und Mörtel unter Be-                  protokolle erstellen.\nrücksichtigung des Verwendungszwecks projek-\ntieren, herstellen und prüfen sowie im Hinblick                                    §3\nauf Qualität und Geeignetheit für das Anwen-\ndungsgebiet bewerten,                                          Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I\nj) Abdichtungen und Dämmungen sowie Schall-                  (1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-\nschutz bei Leistungen nach den Buchstaben a            liche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\nbis h unter Berücksichtigung von Materialeigen-        lösen und dabei nachzuweisen, dass er dabei Tätigkei-\nschaften, Verwendungszweck und bauphysika-             ten des Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerks\nlischen Zusammenhängen planen, herstellen              meisterhaft verrichtet.\nund prüfen,                                               (2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meister-\n6. technische, organisatorische, rechtliche und ge-          prüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes\nstalterische Gesichtspunkte beim Erbringen der            Fachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt\nLeistungen berücksichtigen, insbesondere                  und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.\na) die Herstellungsverfahren, Oberflächenbearbei-\ntungen und -behandlungen sowie Konstruk-                                          §4\ntions-, Fertigungs-, Verlege-, Versetz- und                            Meisterprüfungsprojekt\nMontagetechniken,                                        (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\nb) die Statik,                                            durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\nc) die physikalischen Zusammenhänge des                   Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,\nWärme-, Schall-, Brand- und Feuchteschutzes           Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.\nsowie Maßnahmen zur Energieeinsparung,                   (2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der Arbeiten\nd) die Beton- und Stahlbetonbautechnologien               nach Satz 2 durchzuführen. Entwerfen, Planen, Her-\nsowie Abbinde- und Erhärtungsvorgänge,                stellen und Dokumentieren\ne) die Voraussetzungen für das Ausschalen,                1. von Teilen einer geraden Treppe oder einer ge-\nNachbehandeln und Lagern von hergestellten                wendelten Treppe,\nWerksteinen oder Beton- oder Stahlbetonfertig-        2. einer profilierten Tür- oder Fensterrahmung,\nteilen,\n3. eines Terrazzobodens,\nf) die Betonkosmetik und Betonsanierung,\n4. eines konstruktiven Fertigteils oder eines profilierten\ng) die Stillehre und Kunsthistorik,                           Fertigteils oder\nh) Aufmaße und Mengenberechnungen,\n5. eines Bauteils, Elements, Grabsteins oder Monu-\ni)  die automatisierten Technologien,                         ments, das jeweils künstlerisch gestaltet wird, so-\nj)  die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und                weit nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 er-\ntechnischen Normen,                                       fasst.\nk) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,          Die Planungsarbeiten bestehen aus einem Entwurf,\nstatischen Berechnungen und einer Kalkulation. Auf\nl)  das einzusetzende Personal sowie die Materia-\ndieser Grundlage sind die entsprechenden Herstel-\nlien, Arbeits- und Betriebsmittel sowie tech-\nlungs-, Oberflächenbearbeitungs- und -behandlungs-,\nnische Einrichtungen und\nBe- und Verarbeitungsverfahren sowie Montage-, Ver-\nm) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubil-            lege-, Verankerungs- und Versetzarbeiten auszuführen.\ndenden,                                               Dabei hat der Prüfling die Eignung der Bauteile sicher-\n7. Arbeits- und Schutzgerüste verwenden,                     zustellen. Die durchgeführten Arbeiten sind zu doku-\n8. Pläne, auch Verlege- und Versetzpläne, Be-                mentieren.\nwehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, technische               (3) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprü-\nZeichnungen, Modelle, Rezepturen, Schnittmuster,          fungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften\nauch unter Einsatz von Informations- und Kommu-           der Meisterprüfungsverfahrensverordnung vom 17. De-\nnikationstechnologien, anfertigen, bewerten und           zember 2001 (BGBl. I S. 4154) in der jeweils geltenden\nkorrigieren,                                              Fassung festgelegt.","252             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021\n(4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf-          besonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Beton-\nling ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag              stein- und Terrazzohersteller-Handwerk anwenden kann.\neinschließlich einer Schätzung hinsichtlich des Zeit-         Grundlage für den Nachweis bilden die Qualifikationen\nund eines Materialbedarfs. Das Umsetzungskonzept              in den folgenden Handlungsfeldern:\nhat er vor der Durchführung des Meisterprüfungspro-           1. nach Maßgabe des § 8 „Anforderungen von Kunden\njekts dem Meisterprüfungsausschuss zur Freigabe vor-              eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs\nzulegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das               analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,\nUmsetzungskonzept den Anforderungen entspricht.\n2. nach Maßgabe des § 9 „Leistungen eines Beton-\n(5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts            stein- und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen,\nstehen dem Prüfling zehn Arbeitstage zur Verfügung.               kontrollieren und übergeben“ und\n(6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts          3. nach Maßgabe des § 10 „Einen Betonstein- und\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:            Terrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“.\n1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter-                (2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungs-\nlagen, bestehend aus Entwurf, statischen Berech-          felder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu\nnungen und Kalkulation, mit 40 Prozent,                   bearbeiten, die den Anforderungen des Absatzes 1\n2. die Durchführungsarbeiten mit 40 Prozent und               entspricht. Bei jeder Aufgabenstellung können die\n3. die Kontroll- und Dokumentationsarbeiten anhand            Qualifikationen der drei Handlungsfelder handlungs-\nder Dokumentationsunterlagen mit 20 Prozent.              feldübergreifend verknüpft werden.\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\n§5                                  (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\nFachgespräch                           Prüfling in jedem Handlungsfeld 3 Stunden zur Verfü-\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,         gung. Eine Prüfungsdauer von 6 Stunden an einem Tag\ndass er in der Lage ist,                                      darf nicht überschritten werden.\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die                                          §8\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\nHandlungsfeld\n2. Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kun-                       „Anforderungen von Kunden eines\ndenwunsch sowie wirtschaftliche, rechtliche und                Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs\ntechnische Gesichtspunkte in das Beratungsge-               analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\nspräch einzubeziehen,\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung             eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie            analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-              der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in\nrufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen                einem Betonstein- und Terrazzohersteller-Betrieb An-\ndarzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im          forderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,\nBetonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk zu            auch unter Anwendung von Informations- und Kommu-\nberücksichtigen.                                          nikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten             planen und anzubieten. Dabei hat er ökologische,\ndauern.                                                       ökonomische Nachhaltigkeitsgesichtspunkte sowie die\nallgemein anerkannten Regeln der Technik zu berück-\n§6                               sichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll die in\nAbsatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Qualifikationen\nGewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I              verknüpfen.\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachge-                (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nspräch werden gesondert bewertet. Für das Gesamt-             eines Betonstein- und Terrazzohersteller-Betriebs\nergebnis der Prüfung in Teil I der Meisterprüfung ist         analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ be-\ndie Bewertung des Meisterprüfungsprojekts und die             steht aus folgenden Qualifikationen:\nBewertung des Fachgesprächs im Verhältnis 3:1 zu\ngewichten.                                                    1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu\nderen Erfüllung analysieren, dokumentieren und be-\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-         werten sowie daraus Anforderungen ableiten, hierzu\nstanden, wenn                                                     zählen insbesondere:\n1. das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch                a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\njeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden                Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmen-\nist und                                                          bedingungen erläutern und bewerten, auch unter\n2. das Gesamtergebnis         der   Prüfung   mindestens             Berücksichtigung von Rahmenbedingungen für\n„ausreichend“ ist.                                               eine ergebnisorientierte Gesprächsführung,\nb) Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffent-\n§7                                      licher oder privater Auftraggeber analysieren und\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II                    bewerten,\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um-         c) Verfahren zur Feststellung der Rahmenbedingun-\nfängliche und zusammenhängende berufliche Auf-                       gen an Bauwerken, insbesondere der Statik, der\ngaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die                   vorhandenen Böden oder Fassaden, erläutern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021             253\nund bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen          qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Infor-\nerkennen und                                          mations- und Kommunikationstechnologien, zu erbrin-\nd) Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte         gen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er\ndokumentieren und bewerten, daraus Anforde-           wirtschaftliche, ökologische und ressourceneffiziente\nrungen für die Umsetzung ableiten,                    Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Re-\ngeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Auf-\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und            gabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten\nbegründen, hierzu zählen insbesondere:                   Qualifikationen verknüpfen.\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein-               (2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Beton-\nsatzes von Materialien, Rohstoffen, Bauteilen,        stein- und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kon-\nMaschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal,          trollieren und übergeben“ besteht aus folgenden\nauch unter Berücksichtigung einzusetzender            Qualifikationen:\nVerfahren darstellen, erläutern und begründen,\n1. das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu\nb) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken            zählen insbesondere:\nbewerten und Konsequenzen ableiten,\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation\nc) Pläne, insbesondere Verlege- und Versetzpläne,               erläutern, auswählen und Auswahl begründen\nBewehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, Ent-                   sowie unter Berücksichtigung einzusetzender\nwürfe, technische Zeichnungen, Modelle, Rezep-               Fertigungs-, Herstellungs-, Bearbeitungs-, Be-\nturen, Schnittmuster und Konstruktionen unter                handlungs- und Instandhaltungsverfahren, Ver-\nBerücksichtigung der Anforderungen, auch unter               lege-, Versetz-, Verankerungs- und Montage-\nEinsatz von Informations- und Kommunikations-                arbeiten, den Einsatz von Personal, Material,\ntechnologien, erstellen, bewerten und korrigieren,           Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Rohstoffen\nd) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-           und Bauteilen planen,\nlegen, auch unter Berücksichtigung von Qualität           b) mögliche Störungen bei der Leistungserbrin-\nund Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Aus-                gung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen\nschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen                 an der Leistungserbringung Beteiligten, vorher-\nsowie hierauf eingehende Angebote bewerten                   sehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösun-\nund                                                          gen zu deren Vermeidung oder Behebung ent-\ne) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungs-                    wickeln,\nmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen,              c) Handhabungshinweise und Produktinformatio-\nKostenaspekte sowie gestalterische, rechtliche               nen für Geräte, Maschinen, Werkzeuge sowie\nund sicherheitstechnische Aspekte erläutern                  Materialien, Rohstoffe und Bauteile leistungs-\nund abwägen, eine Lösung auswählen sowie die                 bezogen auswerten und erläutern sowie\nAuswahl begründen,                                        d) Pläne, insbesondere Verlege- und Versetzpläne,\n3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern so-                Bewehrungspläne, Schalpläne, Skizzen, Ent-\nwie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen ins-                  würfe, technische Zeichnungen, Modelle, Rezep-\nbesondere:                                                      turen, Schnittmuster, Konstruktionszeichnungen\na) Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der               unter Berücksichtigung der Anforderungen auch\nGrundlage der Planungen kalkulieren,                         unter Einsatz von Informations- und Kommu-\nnikationstechnologien erarbeiten, bewerten und\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-               korrigieren,\nkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu\nAngebotspaketen zusammenfassen sowie Preise           2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbe-\nkalkulieren,                                              sondere:\nc) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung                a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-\nvon Haftungsbestimmungen formulieren und                     sche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln\nbeurteilen,                                                  der Technik anwenden,\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-\nd) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-\nseitigung erläutern und Folgen daraus ableiten,\nstellen und\nc) Fehler und Mängel beim Erbringen der Leistun-\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen\ngen erkennen, erläutern sowie Maßnahmen zu\ngegenüber Kunden erläutern und begründen\nderen Beseitigung ableiten und\nsowie Leistungen vereinbaren.\nd) Vorgehensweise zum Erbringen von Leistungen\n§9                                     unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ferti-\ngungs-, Herstellungs-, Bearbeitungs-, Behand-\nHandlungsfeld                                lungs- und Instandhaltungsverfahren, Verlege-,\n„Leistungen eines Betonstein-\nVersetz-, Verankerungs- und Montagearbeiten\nund Terrazzohersteller-Betriebs\nerläutern und begründen,\nerbringen, kontrollieren und übergeben“\n3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betonstein-            geben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:\nund Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kontrollie-\nren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen,                a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-\ndass er in der Lage ist, Leistungen eines Betonstein-               brachten Leistungen erläutern,\nund Terrazzohersteller-Betriebs erfolgs-, kunden- und            b) Leistungen dokumentieren,","254            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021\nc) Prüfungen im Hinblick auf die Anforderungen           3. betriebliches Qualitätsmanagement         entwickeln,\ndurchführen und Ergebnisse daraus dokumen-                hierzu zählen insbesondere:\ntieren und bewerten,                                      a) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\nd) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen                   ments darstellen und beurteilen,\nerläutern und Kunden über Handhabung, Pflege              b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und\nund Wartung informieren,                                     beurteilen,\ne) Leistungen abrechnen,                                     c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\nf) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-                 der Leistungen erläutern, begründen und bewer-\nren und Konsequenzen ableiten,                               ten, auch unter Berücksichtigung von Qualitäts-\nstandards, Rechtsvorschriften und technischen\ng) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-              Normen, und\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und\nbeurteilen sowie                                          d) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen\nh) Serviceleistungen anlässlich der Übergabe er-                und bewerten,\nläutern und bewerten.\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\n§ 10                                  scher Bedingungen planen und anleiten, Personal-\nentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:\nHandlungsfeld\na) Einsatz von Personal disponieren,\n„Einen Betonstein- und\nTerrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“              b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nbetrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Betonstein- und\nTerrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“              c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nhat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,          d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und\nAufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorga-               e) Maßnahmen zur Qualifizierung, auch unter Be-\nnisation in einem Betonstein- und Terrazzohersteller-               rücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im\nBetrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen                      Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk,\nVorschriften, auch unter Anwendung von Informations-                planen und umsetzen,\nund Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen.\nDabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Koope-         5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe\nrationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergrei-               planen, hierzu zählen insbesondere:\nfender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten.                a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-\nDie jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in                  läutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,\nAbsatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.                   b) Ausstattung, auch unter Berücksichtigung der Vor-\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Betonstein- und                     schriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschut-\nTerrazzohersteller-Betrieb führen und organisieren“                 zes, der Gefahrstofflagerung, der Ressourcen-\nbesteht aus folgenden Qualifikationen:                              effizienz sowie des Umweltschutzes planen und\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-               begründen,\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu            c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nzählen insbesondere:                                            zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, zur\nRessourceneffizienz sowie zum Umweltschutz\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nplanen und begründen,\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nd) Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Ma-\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,\nschinen und Fahrzeugen planen,\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-            e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter\nchen,                                                        Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und               lichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebe-                   Material und Werkzeugen, Geräten, Maschinen\nner Kostenstrukturen berechnen,                              und Fahrzeugen sowie\nf) Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstatt-\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und\nausstattung unter Berücksichtigung logistischer\n-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:\nAspekte planen.\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen                                 § 11\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das\nGewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II\nLeistungsangebot darstellen und begründen,\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nMeisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Be-\nlen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-\nwertungen der Handlungsfelder nach den §§ 8 bis 10\nnung und -pflege entwickeln,\nzu bilden.\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-           (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-\ntungsspektrum des Betriebs erbringen und              der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nd) informations- und kommunikationsgestützte Ver-        erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\ntriebswege ermitteln und bewerten,                    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2021               255\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der                                   § 13\nMeisterprüfung ausschlaggebend ist.                                             Übergangsvorschrift\n(3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung          (1) Die bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 begon-\nbestanden, wenn                                              nenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen\n1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens             Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung\n30 Punkten bewertet worden ist,                          zur Prüfung bis zum Ablauf des 31. August 2021, so\nsind auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf\n2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-            des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften weiter\nsatz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger           anzuwenden.\nals 50 Punkten bewertet worden ist und\n(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\n3. das Gesamtergebnis        der  Prüfung    mindestens      lauf des 28. Februar 2021 geltenden Vorschriften nicht\n„ausreichend“ ist.                                       bestanden haben und sich bis zum Ablauf des 28. Fe-\nbruar 2023 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden,\n§ 12                              können auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach\nden bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 geltenden\nAllgemeine                            Vorschriften ablegen.\nPrüfungs- und Verfahrensregelungen,\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                                            § 14\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-                    Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nverordnung in der jeweils geltenden Fassung bleiben\nDiese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.\nunberührt.\nGleichzeitig tritt die Betonstein- und Terrazzohersteller-\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-     meisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-          S. 87), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Fe-\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I             bruar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.                   Kraft.\nBerlin, den 16. Februar 2021\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}