{"id":"bgbl1-2021-38-3","kind":"bgbl1","year":2021,"number":38,"date":"2021-07-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/38#page=79","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2021-38-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_38.pdf#page=79","order":3,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes","law_date":"2021-06-28T00:00:00Z","page":2231,"pdf_page":79,"num_pages":13,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2231\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes*\nVom 28. Juni 2021\nDas Bundesministerium für Gesundheit verordnet auf Grund des § 7 des\nNeue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2615),\nder durch Artikel 93 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)\ngeändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern,\nfür Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-\nschutz und dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung von\nSachverständigen:\nArtikel 1\nDie Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 21. November\n2016 (BGBl. I S. 2615), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juli\n2020 (BGBl. I S. 1555) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang ersicht-\nliche Fassung.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 28. Juni 2021\nDer Bundesminister für Gesundheit\nJens Spahn\n* Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom\n9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und\nder Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2232               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\nAnhang zu Artikel 1\n„Anlage\nVorbemerkung\nDie Stoffgruppendefinitionen der Nummern 1 bis 7 schließen alle denkbaren geladenen Formen, Stereoisomere\nund Salze eines erfassten Stoffes ein, soweit solche existieren. In den Stoffgruppendefinitionen festgelegte Mo-\nlekülmassenbegrenzungen gelten bei geladenen Formen und Salzen nur für den Molekülteil ausschließlich des\nGegen-Ions.\n1     Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen\nEine von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von einer\n2-Phenylethan-1-amin-Grundstruktur abgeleitet werden kann (ausgenommen 2-Phenethylamin selbst), eine\nmaximale Molekülmasse von 500 u hat und dem nachfolgend beschriebenen modularen Aufbau aus Struktur-\nelement A und Strukturelement B entspricht.\nStrukturelement A                         Strukturelement B\nDies schließt chemische Verbindungen mit einer Cathinon-Grundstruktur (2-Amino-1-phenyl-1-propanon) ein:\nStrukturelement A                         Strukturelement B\n1.1   Strukturelement A\nFür das Strukturelement A sind die folgenden Ringsysteme eingeschlossen, wobei sich das Strukturelement B\nan jeder Position des Strukturelements A befinden kann: Phenyl-, Naphthyl-, Tetralinyl-, Methylendioxyphenyl-,\nEthylendioxyphenyl-, Furyl-, Pyrrolyl-, Thienyl-, Pyridyl-, Benzofuranyl-, Dihydrobenzofuranyl-, Indanyl-, Inde-\nnyl-, Tetrahydrobenzodifuranyl-, Benzodifuranyl-, Tetrahydrobenzodipyranyl-, Cyclopentyl-, Cyclohexyl-.\nPhenyl-                                                       Naphthyl-\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2233\nTetralinyl-                                             Methylendioxyphenyl-\nEthylendioxyphenyl-                                                      Furyl-\nPyrrolyl-                                  Thienyl-                                Pyridyl-\nBenzofuranyl-                                              Dihydrobenzofuranyl-\nIndanyl-                                                       Indenyl-\nTetrahydrobenzodifuranyl-                                               Benzodifuranyl-\nTetrahydrobenzodipyranyl-                             Cyclopentyl-                            Cyclohexyl-\nDiese Ringsysteme können an jeder Position mit folgenden Atomen oder Atomgruppen (Rn) substituiert sein:\nWasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C6), Alkenyl- (bis C6), Alkinyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C6),\nCarboxy-, Alkylsulfanyl- (bis C6) und Nitrogruppen.\nDie aufgeführten Atomgruppen können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen der\nElemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod substituiert\nsein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2234               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\nmaximal acht Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen). Atome von Ringstrukturen\nwerden dabei nicht in die Zählung einbezogen.\nMoleküle bei denen durch Rn cyclische Systeme entstehen, die an das Strukturelement A anneliert sind,\nwerden von der Stoffgruppendefinition nicht erfasst.\n1.2   Strukturelement B\nDie 2-Aminoethyl-Seitenkette des Strukturelements B kann mit folgenden Atomen, Atomgruppen oder Ring-\nsystemen substituiert sein:\na) R1 und R2 am Stickstoffatom:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Benzyl-, Alkenyl- (bis C6), Alkinyl- (bis C6), Alkylcarbo-\nnyl- (bis C6), Hydroxy- und Aminogruppen. Ferner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoff-\natom Bestandteil eines cyclischen Systems ist (beispielsweise Pyrrolidinyl-, Piperidinyl-). Ein Ring-\nschluss des Stickstoffatoms unter Einbeziehung von Teilen des Strukturelements B (Reste R3 bis R6)\nist dabei möglich, wobei die dabei entstehende Molekülstruktur hinsichtlich der Substituenten auch ohne\nden erfolgten Ringschluss zum Strukturelement B konform zu Nummer 1.2 Buchstabe a sein muss. Die\ndabei entstehenden Ringsysteme können die Elemente Kohlenstoff, Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff und\nWasserstoff enthalten. Diese Ringsysteme dürfen fünf bis sieben Atome umfassen. Eine Doppelbindung\nals Brücke zum Strukturelement B ist möglich. Die Reste R1/R2 können ausschließlich in dem bei einem\nRingschluss mit Teilen des Strukturelements B entstehenden Ringsystem als doppelt gebundener Rest\n(Iminstruktur) vorliegen.\nAusgenommen von den erfassten Stoffen der Stoffgruppe der von 2-Phenethylamin abgeleiteten Ver-\nbindungen sind Verbindungen, bei denen das Stickstoffatom direkt in ein cyclisches System integriert\nist, das an das Strukturelement A anelliert ist.\nDie Substituenten R1 und R2 können weiterhin mit beliebigen, chemisch möglichen Kombinationen\nder Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod\nsubstituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten R1/R2 dürfen dabei eine durch-\ngehende Kettenlänge von maximal zehn Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen).\nAtome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.\nb) R3 und R4 am C1-Atom sowie R5 und R6 am C2-Atom:\nWasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C10), Cycloalkyl- (bis C10), Benzyl-, Phenyl-, Alkenyl-\n(bis C10), Alkinyl- (bis C10), Hydroxy-, Alkoxy- (bis C10), Alkylsulfanyl- (bis C10), Alkyloxycarbonylgruppen\n(bis C10), einschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen zu einem Ringschluss\nmit dem Strukturelement A oder zu Ringsystemen, die die Reste R3 bis R6 enthalten, führen. Diese\nRingsysteme dürfen vier bis sechs Atome umfassen.\nDie aufgeführten Atomgruppen und Ringsysteme können zudem mit beliebigen, chemisch möglichen\nKombinationen der Elemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefel, Fluor, Chlor,\nBrom und Iod substituiert sein. Die auf diese Weise entstehenden Substituenten R3 bis R6 dürfen dabei\neine durchgehende Kettenlänge von maximal zwölf Atomen aufweisen (ohne Mitzählung von Wasser-\nstoffatomen). Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in die Zählung einbezogen.\nSofern die Reste R3 bis R6 Bestandteil eines Ringsystems sind, das das Stickstoffatom des Struktur-\nelements B enthält, gelten für weitere Substituenten die Beschränkungen gemäß Buchstabe a.\nc) Carbonylgruppe in beta-Stellung zum Stickstoffatom (sogenannte bk-Derivate, siehe Abbildung der\nCathinon-Grundstruktur unter Nummer 1.: R5 und R6 am C2-Atom: Carbonylgruppe (C=O)).\n2     Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide\n2.1   Von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abgeleitete Verbindungen\nEin Cannabimimetikum bzw. ein synthetisches Cannabinoid der von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon abge-\nleiteten Verbindungen ist jede chemische Verbindung, die dem nachfolgend anhand eines Strukturbeispiels\nbeschriebenen modularen Aufbau mit einer Kernstruktur entspricht, die an einer definierten Position über\neine Brücke mit einem Brückenrest verknüpft ist und die an einer definierten Position der Kernstruktur eine\nSeitenkette trägt.\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2235\nDie Abbildung verdeutlicht den modularen Aufbau am Beispiel des 1-Fluor-JWH-018:\n1-Fluor-JWH-018 besitzt eine Indol-1,3-diyl-Kernstruktur, eine Carbonyl-Brücke in Position 3, einen\n1-Naphthyl-Brückenrest und eine 1-Fluorpentyl-Seitenkette in Position 1.\nKernstruktur, Brücke, Brückenrest und Seitenkette werden wie folgt definiert:\n2.1.1 Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis g beschriebenen Ringsysteme ein. Die\nRingsysteme der Buchstaben a bis f können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten\nPositionen mit einer beliebigen Kombination der Atome Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod und Phenyl-,\nMethyl-, Methoxy- und Nitrogruppen als Atomgruppen (Reste R1 bis R3) substituiert sein.\nDer Rest R der vom 4-Chinolon abgeleiteten Verbindungen (Buchstabe g) kann aus den folgenden Atomen\noder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod und Phenylthiogruppe (Anbindung über\nden Schwefel an die Kernstruktur).\nDie Wellenlinie gibt den Bindungsort für die Brücke an, die durchbrochene Linie gibt den Bindungsort für\ndie Seitenkette an:\na)   Indol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und Indazol-1,3-diyl (X = N)\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nX = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N\nb) 4-, 5-, 6- oder 7-Azaindol-1,3-diyl (X = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br und C-I) und 4-, 5-, 6- oder\n7-Azaindazol-1,3-diyl (X = N)\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3, Bindungsort für die Seitenkette in Position 1)\n4-Aza-Derivate                     5-Aza-Derivate               jeweils:\nX = CH, C-CH3, C-F, C-Cl, C-Br, C-I oder N\n6-Aza-Derivate                     7-Aza-Derivate\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2236               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\nc) Carbazol-1,4-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 4,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nd) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer I\n(Bindungsort für die Brücke in Position 2\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\ne) Benzimidazol-1,2-diyl-Isomer II\n(Bindungsort für die Brücke in Position 1,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 2)\nf) Pyrazol-1,5-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 5,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nund\nPyrazol-1,3-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\nPyrazol-1,5-diyl               Pyrazol-1,3-diyl\ng) 4-Chinolon-1,3-diyl\n(Bindungsort für die Brücke in Position 3,\nBindungsort für die Seitenkette in Position 1)\n2.1.2 Brücke an der Kernstruktur\nDie Brücke an der Kernstruktur schließt die folgenden Strukturelemente ein, die jeweils an der unter Num-\nmer 2.1.1 bezeichneten Stelle an die Kernstruktur gebunden sind:\na) Carbonyl- und Azacarbonylgruppen,\nb) Carboxamidogruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft), unter Einschluss von kohlenstoff- und\nwasserstoffhaltigen Substituenten am Amidstickstoff, die mit Position 2 der Indolkernstruktur (Num-\nmer 2.1.1, Buchstabe a): X = CH) einen Sechsring bilden.\nc) Carboxylgruppe (Carbonylgruppe an Kernstruktur geknüpft),\nd) direkt an die Kernstruktur angebundene Stickstoffheterocyclen, die auch weitere Stickstoff-, Sauerstoff-\noder Schwefelatome enthalten können, mit einer Ringgröße von bis zu fünf Atomen sowie einer Doppel-\nbindung zum Stickstoffatom an der Anknüpfungsstelle.\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2237\n2.1.3 Brückenrest\na) Der Brückenrest kann Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff,\nSchwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod enthalten, die eine maximale Molekülmasse von 400 u haben\nund folgende Strukturelemente beinhalten können:\naa) beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen einschließlich Poly-\nzyklen und Heterozyklen, wobei eine Anbindung an die Brücke auch über einen Substituenten mög-\nlich ist,\nbb) beliebig substituierte Kettenstrukturen, die unter Einbeziehung der Heteroatome eine durchgehende\nKettenlänge von maximal zwölf Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen.\nb) Brücken mit der Möglichkeit der Anbindung von mehreren Brückenresten (beispielsweise Brücken zu\nNummer 2.1.2 Buchstabe b und zu Nummer 2.1.2 Buchstabe d können auch mehrere Brückenreste\ngemäß den Definitionen zu Nummer 2.1.3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und zu Nummer 2.1.3\nBuchstabe a Doppelbuchstabe bb tragen. Die Molekülmassenbeschränkung von insgesamt 400 u gilt\ndann für die Summe der Brückenreste.\n2.1.4 Seitenkette\nDie Seitenkette kann beliebige Kombinationen der Atome Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff,\nSchwefel, Fluor, Chlor, Brom und Iod aufweisen, soweit sie nicht gemäß den Buchstaben a und b einge-\nschränkt werden. Die Seitenkette darf eine maximale Molekülmasse von 300 u aufweisen und muss jeweils\nan der unter Nummer 2.1.1 bezeichneten Stelle der Kernstruktur angebunden sein und kann folgende\nStrukturelemente aufweisen:\na) beliebig substituierte Kettenstrukturen, die in der Kette neben Kohlenstoffatomen ausschließlich auch\nSauerstoff- und Schwefelatome aufweisen können und unter Einbeziehung der Heteroatome eine durch-\ngehende Kettenlänge von drei bis maximal sieben Atomen (ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen)\naufweisen.\nb) direkt angebundene oder über eine Kohlenwasserstoffbrücke (gesättigt oder einfach ungesättigt, ver-\nzweigt oder nicht verzweigt, in Position 2 optional oxo-substituiert) mit insgesamt ein bis vier Kohlen-\nstoffatomen gekoppelte, beliebig substituierte gesättigte, ungesättigte oder aromatische Ringstrukturen\nmit drei bis sieben Ringatomen einschließlich Polyzyklen und Heterozyklen. Bei den Polyzyklen darf jeder\nRing drei bis sieben Ringatome aufweisen. Heterozyklen dürfen neben Kohlenstoff die Atome Sauerstoff,\nStickstoff und Schwefel im Ring aufweisen. Eine mögliche freie Valenz eines Stickstoffatoms im Ring\nkann ein Wasserstoffatom oder einen Methyl- oder Ethylrest tragen.\n2.2   Von 3-Sulfonylamidobenzoesäure abgeleitete Verbindungen\nZu dieser eigenständigen Gruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide, die nicht nach dem\nunter Nummer 2.1 beschriebenen modularen Aufbau zusammengesetzt ist, gehören die Stoffe, die eine der\nbeiden unter Nummer 2.2.1 beschriebenen Kernstrukturen besitzen, mit den unter Nummer 2.2.2 beschrie-\nbenen Substituenten besetzt sein können und eine maximale Molekülmasse von 500 u haben.\n2.2.1 Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a und b beschriebenen Moleküle ein. Diese\nkönnen an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter Nummer 2.2.2\ngenannten Atomen und Atomgruppen (Reste R1 bis R4) substituiert sein:\na) 3-Sulfonylamidobenzoate\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2238               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\nb) 3-Sulfonylamidobenzamide\n2.2.2 Reste R1, R2, R3 und R4\na) Der Rest R1 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen: Wasserstoff, Fluor, Chlor,\nBrom, Iod, Methyl-, Ethyl- und Methoxygruppen.\nb) Der Rest R2 kann aus den folgenden Ringsystemen bestehen: Phenyl-, Pyridyl-, Cumyl-, 8-Chinolinyl-,\n3-Isochinolinyl-, 1-Naphthyl- und Adamantylrest. Diese Ringsysteme können weiterhin mit beliebigen\nKombinationen der folgenden Atome oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor,\nBrom, Iod, Methoxy-, Amino-, Hydroxy-, Cyano-, Methyl- und Phenylethergruppen.\nc) Die Reste R3 und R4 können aus einer beliebigen Kombination der Atome oder Atomgruppen Wasser-\nstoff, Methyl-, Ethyl-, Propyl- und Isopropylgruppen bestehen. Die Reste R3 und R4 können auch ein\ngesättigtes Ringsystem bis zu einer Größe von sieben Atomen einschließlich dem Stickstoffatom bilden.\nDieses Ringsystem kann die weiteren Elemente Stickstoff, Sauerstoff und Schwefel enthalten und eine\nbeliebige Kombination der Elemente Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom und Iod tragen. Für die Substitution\ndes Stickstoffatoms in einem solchen Ring gelten die für die Reste R3 und R4 in Satz 1 angegebenen\nSubstitutionsmöglichkeiten.\n3     Benzodiazepine\nDie Gruppe der Benzodiazepine umfasst 1,4- und 1,5-Benzodiazepine und ihre Triazolo- und Imidazolo-\nDerivate (Nummer 3.1 Buchstabe a und b) sowie einige speziell substituierte Untergruppen dieser Benzodia-\nzepine (Nummer 3.1 Buchstabe c bis f). Die maximale Molekülmasse beträgt jeweils 600 u.\n3.1   Kernstruktur\nDie Kernstruktur schließt die nachfolgend in den Buchstaben a bis f beschriebenen Ringsysteme ein. Diese\nRingsysteme können an den in den nachfolgenden Abbildungen gekennzeichneten Positionen mit den unter\nNummer 3.2 genannten Atomen oder Atomgruppen (Reste R1 bis R7 und X) substituiert sein:\na) 1,4-Benzodiazepine\nb) 1,5-Benzodiazepine\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2239\nc) Loprazolam-Abkömmlinge\nd) Ketazolam-Abkömmlinge\ne) Oxazolam-Abkömmlinge\nf) Chlordiazepoxid-Abkömmlinge\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2240               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\n3.2   Reste R1 bis R7 und X\na) Der Rest R1 schließt die folgenden an die Siebenringe der Kernstrukturen anellierten Ringsysteme ein:\nPhenyl-, Thienyl-, 4,5,6,7-Tetrahydrobenzo[b]thienyl-, Furanyl- und Pyridylring; die Heteroatome im\nThienyl-, Furanyl- und Pyridylring können an jeder beliebigen Position außerhalb des Siebenringes der\nKernstruktur stehen.\nDer Rest R1 kann weiterhin mit einem oder mehreren der folgenden Atome oder Atomgruppen in be-\nliebiger Kombination und an beliebiger Position außerhalb des Siebenringes substituiert sein: Wasser-\nstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Ethyl-, Nitro- und Aminogruppen.\nb) Der Rest R2 schließt folgende Ringsysteme ein:\nPhenyl-, Pyridyl- (mit Stickstoffatom an beliebiger Position im Pyridylring) und Cyclohexenylring (mit\nDoppelbindung an beliebiger Position im Cyclohexenylring).\nPhenyl- und Pyridylring können einen oder mehrere der folgenden Substituenten in beliebiger Kombina-\ntion und an beliebiger Position tragen: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Methyl-, Ethyl-, Nitro- und\nAminogruppen.\nc) Der Rest R3 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Hydroxy-, Carboxyl-, Ethoxycarbonyl-, (N,N-Dimethyl)carbamoyl-, Succinyloxy- und Methyl-\ngruppen.\nd) Der Rest R4 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.\ne) Die Reste R3 und R4 können auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O) bilden.\nf) Der Rest R5 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl-, Ethyl-, (N,N-Dimethylamino)methyl-, (N,N-Diethylamino)methyl-, (N,N-Dimethylamino)\nethyl-, (N,N-Diethylamino)ethyl-, (Cyclopropyl)methyl-, (Trifluormethyl)methyl- und Prop-2-in-1-yl-Gruppen.\ng) Der Rest R6 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Hydroxy- und Methylgruppen.\nh) Der Rest R7 kann aus den folgenden Atomen oder Atomgruppen bestehen:\nWasserstoff, Methyl- und Ethylgruppen.\ni) Die Reste R6 und R7 können bei den 1,5-Benzodiazepinen auch gemeinsam eine Carbonylgruppe (C=O)\nbilden.\nj) Bei den 1,5-Benzodiazepinen kann statt R2 und R7 auch eine mit R6 substituierte Doppelbindung zum\n5-Stickstoff-Atom vorliegen.\nk) Der Rest X schließt folgende Substituenten ein:\nSauerstoff, Schwefel, Imino- und N-Methyliminogruppen. Wenn R5 aus Wasserstoff besteht, können als\ntautomere Formen auch die entsprechenden Enole, Thioenole oder Enamine vorliegen.\n4     Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen\nEine von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der\nnachfolgend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u\nhat und mit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.\nDie Grundstruktur N-(2-Aminocyclohexyl)amid kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen\nmit einer beliebigen Kombination der folgenden Atome, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen\noder Ringsystemen (Reste R1 bis R6) substituiert sein:\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C7).\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines cyclischen Systems\nist (z. B. Pyrrolidinyl-).\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2241\nDer Rest R1 oder R2 kann auch an die Bindungsstelle der NR1R2-Gruppe am Sechsring anknüpfen (unter\nBildung einer sogenannten Spiroverbindung). Diese stickstoffhaltigen Ringe dürfen eine Ringgröße von\ndrei bis sieben Atomen aufweisen (ein Stickstoffatom und zwei bis sechs Kohlenstoffatome).\nb) R3:\nWasserstoff, Oxaspirogruppe (Ringgröße von zwei bis sieben Kohlenstoffatomen).\nc) R4:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C5).\nd) R5 und R6:\nDer Phenylring kann an den Positionen 2, 3, 4, 5 und 6 beliebige Kombinationen folgender Substituenten\nenthalten: Wasserstoff, Brom, Chlor, Fluor, Iod.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen R5 und R6 gemeinsam an benachbarten C-Atomen ein\nRingsystem (bis C6) unter Einbeziehung von Heteroatomen (Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff) bilden. Im\nFall eines Stickstoffs in diesem Ringsystem darf dieser die Substituenten Wasserstoff und Methylgruppe\ntragen.\nDie Anzahl (n) der Methylengruppen (CH2)n zwischen dem Phenylring und der Carbonylgruppe in der\nKernstruktur kann null oder eins betragen.\n5     Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen\n5.1   Indol-3-alkylamine\nEine von Indol-3-alkylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann. Ausgenommen hiervon sind Tryptamin,\ndie natürlich vorkommenden Neurotransmitter Serotonin und Melatonin sowie deren aktive Metaboliten\n(z. B.: 6-Hydroxymelatonin).\nDie Grundstruktur Indol-3-alkylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den\nfolgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R5\nund Rn) substituiert sein:\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Cycloalkylmethyl- (bis C6) und Allylgruppen.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines Pyrrolidinyl-Ring-\nsystems ist.\nb) R3:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C3).\nc) R4:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C2).\nd) R5:\nWasserstoff, Alkylgruppe (bis C3).\ne) Rn:\nDas Indolringsystem kann an den Positionen 4, 5, 6 und 7 mit folgenden Atomen oder Atomgruppen\nsubstituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Alkyl- (bis C4), Alkyloxy- (bis C10), Benzyloxy-,\nCarboxamido-, Methoxy-, Acetoxy-, Hydroxy- und Methylthiogruppen, an Position 4 darüber hinaus\nmit Dihydrogenphosphat.\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","2242               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen durch Rn zwei benachbarte Kohlenstoffatome der Positio-\nnen 4, 5, 6 und 7 mit einer Methylendioxygruppe überbrückt werden.\n5.2   Δ9,10-Ergolene\nEine von Δ9,10-Ergolen abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.\nDie Grundstruktur Δ9,10-Ergolen kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den fol-\ngenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4)\nsubstituiert sein:\na) R1:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C3) und Cycloalkylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylmethyl- (Ring-\ngröße C3 bis C6), Alkylcarbonyl (bis C4)-Gruppen.\nb) R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C4), Allyl- und Prop-2-in-1-yl-Gruppen.\nc) R3 und R4:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C5), Cyclopropyl-, Allyl- und 1-Hydroxyalkyl (bis C2)-Gruppen.\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amid-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-,\nPyrrolidino- oder Dimethylazetidid-Ringsystems ist.\n6     Von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindung\nEine von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfol-\ngend abgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und\nmit den nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann.\nDie Grundstruktur Arylcyclohexylamin kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den\nfolgenden Atomen, verzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R3\nund Rn) substituiert sein:\na) R1/R2:\nWasserstoff, Alkyl- (bis C6), Cycloalkyl- (bis C6), Alkenyl- (bis C6), Alkinylgruppen (bis C6).\nDie aufgeführten Atomgruppen können weiterhin mit beliebigen chemisch möglichen Kombinationen der\nElemente Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff substituiert sein. Die auf diese Weise ent-\nstehenden Substituenten R1/R2 dürfen dabei eine durchgehende Kettenlänge von maximal neun Atomen\n(ohne Mitzählung von Wasserstoffatomen) aufweisen. Atome von Ringstrukturen werden dabei nicht in\ndie Zählung einbezogen.\nZudem gehören Stoffe dazu, bei denen das Stickstoffatom Bestandteil eines cyclischen Systems ist\n(beispielsweise Pyrrolyl-, Pyrrolidinyl-, Piperidinyl-, Morpholino-Reste). Diese Ringsysteme dürfen im\nRing die Elemente Kohlenstoff, Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff aufweisen und eine Ringgröße bis\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2021                      2243\nzu sieben Atomen aufweisen. Die Ringsysteme können an jeder Position mit folgenden Atomen oder\nAtomgruppen substituiert sein: Wasserstoff, Fluor, Chlor, Brom, Iod, Hydroxy-, Alkyl- (bis C6) und Phenyl-\ngruppen.\nb) R3:\nAlkyl- (bis C6), Alkinylgruppen (bis C6) oder folgende Ringsysteme: Phenyl-, Pyrrolyl-, Pyridyl-, Thienyl-,\nFuranyl-, Methylendioxyphenyl-, Ethylendioxyphenyl-, Dihydrobenzofuranyl-, Benzothiophenyl-Reste.\nDie Ringsysteme können an jeder chemisch möglichen Position als R3 an die Kernstruktur angebunden\nsein und an beliebiger Position mit folgenden Atomen oder Atomgruppen substituiert sein: Wasserstoff,\nFluor, Chlor, Brom, Iod, Hydroxy-, Alkyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C6), Alkylsulfanyl- (bis C6), Aminogruppen,\neinschließlich der chemischen Verbindungen, bei denen Substitutionen zu Ringsystemen oder einem\nRingschluss mit dem Cyclohexylring führen. Diese Ringsysteme dürfen eine Ringgröße von vier bis\nsechs Atomen aufweisen.\nc) Rn:\nDas Cyclohexylringsystem kann an den Positionen zwei bis sechs mit folgenden Atomen oder Atom-\ngruppen substituiert sein: Wasserstoff, Alkyl- (bis C6), Alkoxy- (bis C6), Hydroxy-, Phenylalkylgruppen\n(in der Alkylkette C1 bis C4) und Oxo (=O, doppelt gebundenes Sauerstoffatom am Ring).\n7     Von Benzimidazol abgeleitete Verbindung\nEine von Benzimidazol abgeleitete Verbindung ist jede chemische Verbindung, die von der nachfolgend\nabgebildeten Grundstruktur abgeleitet werden kann, eine maximale Molekülmasse von 500 u hat und mit\nden nachfolgend beschriebenen Substituenten besetzt sein kann:\nDie Grundstruktur kann an den in der Abbildung gekennzeichneten Positionen mit den folgenden Atomen,\nverzweigten oder nicht verzweigten Atomgruppen oder Ringsystemen (Reste R1 bis R4 und Rn) substituiert\nsein:\na) R1 und R2:\nWasserstoff, Alkylgruppen (bis C3),\nFerner sind Stoffe eingeschlossen, bei denen das Amin-Stickstoffatom Bestandteil eines Morpholino-,\nPyrrolidino- oder Piperidinyl-Ringsystems ist.\nb) R3 und R4:\nWasserstoff, Nitro-, Trifluormethyl-, Methoxy-, Trifluormethoxy-, Cyanogruppen, Fluor, Chlor, Brom und\nIod.\nc) Rn:\nDer Phenylring kann an den Positionen zwei bis sechs mit folgenden Atomen oder Atomgruppen\nsubstituiert sein: Wasserstoff, Alkyl- (bis C4), Alkoxy- (bis C4), Trifluormethoxy-, Acetoxy-, Alkylsulfanyl-\n(bis C4), Trifluormethyl-, Hydroxy-, Cyanogruppen, Fluor, Chlor, Brom und Iod.“\nDas Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger-verlag.de"]}