{"id":"bgbl1-2020-58-2","kind":"bgbl1","year":2020,"number":58,"date":"2020-12-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/58#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-58-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_58.pdf#page=5","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2021 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021)","law_date":"2020-12-01T00:00:00Z","page":2619,"pdf_page":5,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020             2619\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2021\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021)\nVom 1. Dezember 2020\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-           teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsen:                                                         sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nlichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\n§1                                 einem Gesamtbetrag von 3 000 000 000 Euro zu Las-\nFeststellung des                          ten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für           aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirt-\ndas Jahr 2021, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        schaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften,\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-            Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerech-\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert       net, soweit das ERP-Sondervermögen noch in An-\ndurch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015         spruch genommen werden kann oder in Anspruch ge-\n(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Ein-      nommen worden ist und für die erbrachten Leistungen\nnahmen und Ausgaben auf                                      keinen Ersatz erlangt hat.\n769 710 000 Euro\nfestgestellt.                                                   (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Ge-\nwährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe an-\n§2                                 zurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nErmächtigung zur Kreditaufnahme\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie          soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-      betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nderaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1          gelegt wird.\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\n§3                                 spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nZulässige                             für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge            mehr anzurechnen.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\n§5\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\neinen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet                                    Vom\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                    Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veran-\nschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen\nÜbernahme von Gewährleistungen                      sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwal-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-        tungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausge-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-       nommen.","2620       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\n§6                                                           §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.\nEs ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 1. Dezember 2020\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nPeter Altmaier\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020          2621\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):  Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):          Einnahmen\nAnlage 1:                       Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                       Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2019\nAnlage 3:                       Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2622        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                            Zweckbestimmung\n2021      2020         2019\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                     2                                                         3         4           5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            46 800    46 400       12 898\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital ein-\ngesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               208 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    40 700 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    36 600 T€\nJahr 2024 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    30 600 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             100 200 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01,\n531 01 und 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei\nfolgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . .                                167 900   224 300      190 603\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 297 800 T€\ndavon fällig:\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   146 900 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   124 800 T€\nJahr 2024 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   105 100 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             921 000 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01,\n531 01 und 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei\nfolgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.\n682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-\npäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und\nmittlere Unternehmen durch die KfW Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  9 700     9 700       7 519\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01,\n531 01 und 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n683 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei\nfolgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020                                               2623\nInvestitionsfinanzierung                                                                                Zu Tit. 682 01\nDer Titelansatz umfasst Mittel für\n– die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteili-\nErläuterungen                                                             gungstochter „KfW Capital“.\n– Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“\nder KfW Capital.\n6\nDie KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital\nund Venture-Debt-Fonds spezialisiert.\nZu Tit. 892 01\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungs-\nzwecke mit einem Volumen von rd. 7 420 Mio. Euro zinsbegünstigt\nwerden:\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . .                               600 Mio. Euro\nb) Existenzgründungen und Wachstums-\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 760 Mio. Euro\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    60 Mio. Euro\nd) Innovationen und Digitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . .                    2 000 Mio. Euro\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 Mio. Euro.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2021 geplante\nFördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-\nfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen\nFördergebieten.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Start-\nfonds.\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem\nKapital erleichtern.\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\nwaltungskosten geleistet werden.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließ-\nlich 31. Dezember 2020.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 1 297,8 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2022 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146,9 Mio. Euro\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124,8 Mio. Euro\nJahr 2024 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105,1 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 921,0 Mio. Euro.","2624        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                            Zweckbestimmung\n2021      2020         2019\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                     2                                                                            3         4            5\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . .                                                              500 000   500 000      333 267\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 826 300 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 826 300 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler\nsowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    3 590     2 700        2 689\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             6 810 T€\ndavon fällig:\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2 270 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2 270 T€\nJahr 2024 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2 270 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     5 600     3 600        2 611\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             6 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2022 bis zu  ............................................                                                           2  000     T€\nJahr 2023 bis zu  ............................................                                                           1  700     T€\nJahr 2024 bis zu  ............................................                                                           1  300     T€\nJahr 2025 bis zu  ............................................                                                           1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          0         0            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01\nund 682 01 geleistet werden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       733 590   786 700      549 587\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        9 190     6 300        5 300\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              724 400   780 400      544 287\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       733 590   786 700      549 587","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020                        2625\nInvestitionsfinanzierung                                               Zu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nErläuterungen                                 dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge-\nfördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für\n6                                    Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit\ndem Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nZu Tit. 682 02\ntigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nDer Ansatz umfasst insbesondere:                                       Jahren 2022 bis 2025, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-     nen.\nschen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-         Der Ansatz und die Verpflichtungsermächtigungen werden einmalig\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch     aufgestockt, da zahlreiche transatlantische Projekte in 2020 aufgrund\nin der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu er-       der Corona Pandemie nicht realisiert werden können und daher in die\nleichtern;                                                          folgenden Haushaltsjahre verschoben werden.\n– die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II   Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nund III sowie des HTGF Deep-Tech-Fonds;                             kosten geleistet werden.\n– die Bedienung von Kapitalabrufen des coparion-Fonds, an dem\nZu Tit. 870 01\nneben dem ERP-Sondervermögen auch die KfW Capital und die\nEuropäische Investitionsbank (EIB) Gesellschafter sind.             Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nWeitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit             schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\ndem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-       Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\nund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.               aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nIn dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-      Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\njahr 2021 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-      2019 rund 1 800 Mio. Euro.\nzahlung in den Jahren 2022 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab\nzu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob\ndie Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Aus-\nzahlungen im Haushaltsjahr 2021 oder in Folgejahren tätigen.\nDie ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ntung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nDie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nbelaufen sich auf rund 1 826 Mio. Euro.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio.\nEuro für neue Förderansätze gewährt werden.\nZu Tit. 681 02\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,97 Mio. Euro auf\nStipendienprogramme, und zwar\n– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nsüdosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nermöglicht wird,\n– bis zu 1,43 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit\ndem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\nlichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\nschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\n– bis zu 0,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic\nScholarship Program.\nDer Ansatz wurde einmalig aufgestockt, da Stipendien im Jahr 2020\naufgrund der Corona-Pandemie nicht wahrgenommen und daher in\ndas Jahr 2021 verschoben werden.\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\ndie Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in\nMittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nHochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nEvaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendien-\nprogramme finanziert werden.\nBis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\njüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nnischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nan Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern\nzu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungser-\nmächtigung in Höhe von insgesamt 6,81 Mio. Euro veranschlagt, fällig\nin den Jahren 2022 bis 2024, um die Verlängerung des MOE/GUS-\nStipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen\nBegegnungsprojekts Germany Close Up bewilligen zu können.","2626         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nKapitel 2\nBetrag     Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                               Zweckbestimmung\n2021       2020         2019\nFunktion\n1 000 €    1 000 €      1 000 €\n1                                                                     2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch\nfür Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-\nlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        200       200          86\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              250       250            0\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01,\n682 01 und 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       0         0            0\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01,\n682 01 und 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021 . . . . . . . . .                                                                        –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            35 620           –            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                    36 120         500          86\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               36 120         500          86\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           –         –            –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                            36 120         500          86","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020 2627\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 427 09\nVeranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal\nzur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei\nder Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sonder-\nvermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz.\nHierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung\ndes ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben\nund besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie\npraxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen\nu. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\ngemäß ERP-Wirtschaftsplan 2020 aufgenommenen Mittel vorgesehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der\nZinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für\ndie treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forde-\nrungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in An-\nspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich\ndes ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausge-\nreichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz\ndienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen\nKorrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs\nim ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung\nder ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2628        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                  Zweckbestimmung\n2021      2020         2019\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                        2                                                                                 3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0         169\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   310 390   359 215      625 992\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 382 853   192 553      156 202\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 0 179 265              0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen\ndienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   56 167    56 167       50 835\na) ERP-Innovationsfinanzierung:                                                                                            34 420 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                    60 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                                400 T€\nd) Strategische Wagniskapitalfinanzierung:                                                                                 21 287 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-\nhalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt-\nund Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen),\ndes ERP-Startfonds, der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung bei folgenden\nTiteln: 892 01, 683 01 und 682 02.\n272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . .                                                                    20 300          0            0\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen\nSozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                        769 710   787 200      833 198\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0            0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               769 710   787 200      833 198\nGesamteinnahmen                        769 710   787 200      833 198","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020                                              2629\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               200 100 T€\nb) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II . . . . . . . . . . .                                              81 390 T€\nc) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse . . . . . . . . . . . . . .                                             24 650 T€\nd) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        4 250 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 390 T€\nDiese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-\nWirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr ein-\ngesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der\nrisikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-\nSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu ge-\nwährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abge-\nschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwert-\naufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die\nzum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang\nmit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermit-\ntelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         381 800 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   382 853 T€\nZu Tit. 129 01\nEs wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzie-\nrungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -über-\nnahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen\nsowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten\naus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstige Verpflichtungen aus der\nNeuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im\nRahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und\nden im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Start-\nfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-\nSondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel verein-\nnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in\nder ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich\num die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der\nBundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projek-\nten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von\nhaftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlauf-\nkosten für neue Förderansätze, z. B. den Aufbau einer strategisch orien-\ntierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Bei dem neuen Förderansatz\nhandelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung\nvon Pilotinvestitionsvorhaben.\nZu Tit. 272 01\nAus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei\ndenen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von\nEU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sonder-\nvermögen über den Bundeshaushalt.\n2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der\nMikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel\n682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen\nPartnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere\nUnternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.\nDie über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden\nBeträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite be-\nschafft werden.","2630          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen     Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                         Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €      1 000 €           1 000 €       1 000 €          1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           769 710       733 590           36 120                          9 190     724 400\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                   36 120\n769 710       769 710           36 120                          9 190     724 400","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020                               2631\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 11\na) Bis einschl.                              davon fällig\n31.12.2019\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                        soll      Verpflichtungen\n2021       fällig ab 2021    2021          2022         2023        2024          2025 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2020\nc) VE 2021\nin Mio. €\n1                                   2               3            4             5            6           7              8\n892 01 Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .                46,8     a)         –         –             –            –           –              –\nb)         –         –             –            –           –              –\nc)       208,100     –          40,700       36,600       30,600        100,200\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .         167,9     a)       337,300  79,900        62,800       47,900       36,400        110,300\nb)       206,300  39,800        37,900       31,800       25,000          71,800\nc)     1 297,800     –         146,900      124,800      105,100        921,000\n682 01 Förderkosten für die\nKfW Capital . . . . . . . . . . . . . . .     9,7     a)        32,883   7,000          7,300        9,396        9,187          –\nb)        89,500   9,700        10,800       11,500       11,700          45,800\nc)              0        0             0           0              0              0\n681 02 Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .          3,6     a)         1,660   1,660           –            –           –              –\nb)         3,120   1,040          1,040        1,040        –              –\nc)         6,810     –            2,270        2,270        2,270          –\n681 03 Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .            5,6     a)         1,971   1,337          0,484        0,150        –              –\nb)         5,100   1,500          1,300        1,300        1,000          –\nc)         6,000     –            2,000        1,700        1,300          1,000\nSumme              233,6     a)       373,814  89,897        70,584       57,446       45,587        110,300\nb)       304,020  52,040        51,040       45,640       37,700        117,600\nc)     1 518,710     –         191,870      165,370      139,270 1 022,200\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . .                 500,0     a)     1 831,200                           2020 ff. : 1 831,200\nb)     1 929,400                           2021 ff. : 1 929,400\nc)     1 826,300                           2022 ff. : 1 826,300\n1\nDie Übersicht zu den Titeln 892 01 und 683 01 ist gegenüber den Vorjahren aufgrund einer geänderten Kostenberechnungssystematik nicht vergleichbar.","2632          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2019              2018\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . .                             381 665 224,46                      690 535 399,83\n2. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . .                                1 206 259 063,96                    1 006 259 329,00\n3. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                            711 319 332,26                      720 207 131,28\n4. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland I“ . . . .                                        50 974 976,18                       53 022 415,86\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ . . .                                         72 762 837,44  2 422 981 434,30     36 887 011,81\nB. Darlehensforderungen                                                                                      754 779 983,15    586 257 437,90\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                                 0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                                0,00          2 067,18\nE.  Beteiligungen\n1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital . . . . . . .                                 1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des\nERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Sonstige Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . .                          864 280 731,32                      614 280 731,32\n4. Sonderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 365 363 733,24                    1 192 408 090,64\n5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        985 558 653,21                      767 397 941,58\n6. ERP-Gewinnrücklage II (alt) . . . . . . . . . . . . . .                                     0,00                       72 950 713,72\n7. ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III) . . .                                       667 104 807,67                      569 155 986,64\n8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     0,00                      451 135 858,29\n9. ERP-DtA-Gewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . .                                        0,00                      816 910 075,71\n10. ERP-Risikodeckungsmasse . . . . . . . . . . . . . .                                850 000 000,00                                0,00\n11. Sonstige Sonderrücklage II . . . . . . . . . . . . . .                           2 771 567 397,40                    1 992 449 797,04\n12. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     6 900 000 000,00                                0,00\n13. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 0,00                    4 650 000 000,00\n14. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  0,00                      250 000 000,00\n15. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 0,00                    1 000 000 000,00\n16. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    0,00                    1 250 000 000,00\n17. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                                 615 270 642,68                      615 270 642,68\n18. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . .                              50 126 335,05                       55 730 124,20\n19. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . .                               75 951 996,89                       80 461 676,24\n20. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . .                              18 312 100,70                        6 652 731,76\n21. coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          54 500 170,29                       39 375 918,26\n22. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs\nKG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3 965 008,99                        2 385 883,24\n23. eCAPITAL IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  5 354 569,51                        4 715 843,67\n24. Cybersecurity Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1 505 127,08                                0,00\n25. Brockhaus Private Equity . . . . . . . . . . . . . . . .                            –8 662 662,00                       12 148 795,96\n26. Obermark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              22 995 847,27 17 516 822 896,42     19 878 387,27\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              20 694 584 313,87 19 830 108 428,20","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020                      2633\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2019\nPassivseite\n2019              2018\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . .                     572 440 590,29                      662 140 274,70\n2. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . .                                             0,00                                0,00\n3. Rückstellung MMF I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          0,00                                0,00\n4. Rückstellung MMF II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   3 073 595,89    575 514 186,18        170 499,81\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . .                            5 167 760,87                        5 539 466,36\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           50 974 976,18                       53 022 415,86\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            72 762 837,44                       36 887 011,81\nSonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        0,00                                0,00\nVerwahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              0,00    128 905 574,49              0,00\nC. Vermögen des ERP-Sondervermögens\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              19 072 348 759,66                   18 326 914 434,11\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      917 815 793,54    745 434 325,55\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                19 990 164 553,20 19 072 348 759,66\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      20 694 584 313,87 19 830 108 428,20","2634    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2019 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 211,0 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im\nRahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der\nrisikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte\nKapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 vertragsgemäß ver-\ngütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2019 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-För-\nderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen\nEinbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung\ndes nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnis-\nses der KfW.\n• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergeb-\nnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II),\ndie für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus\nhat das ERP-Sondervermögen in den Jahren 2015 bis 2018 die ERP-Gewinnrück-\nlage IV in Höhe von insgesamt 400,0 Mio. EUR, davon 200,0 Mio. EUR aus der ERP-\nGewinnrücklage I, dotiert. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von\nFörderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die\nRücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen ver-\nbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.\nDie entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen\nsich für das Geschäftsjahr 2019 auf 505,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf\ndie ERP-Rücklagen:\n• 278,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I\n• 15,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 59,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 74,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 45,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 4,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 27,0 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDiese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2019 zur Verfügung stehenden Erträge aus\ndem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:\n1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2019 in Höhe von\n211,0 Mio. EUR:\n• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-\nVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 200,6 Mio. EUR.\n• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 2,9 Mio. EUR.\n• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von\n7,5 Mio. EUR.\n2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 294,1 Mio. EUR wurden gemäß der\nvertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 258,2 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage I beläuft sich nach der Zuführung auf 1 025,6 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,4 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage II beläuft sich nach der Zuführung auf 89,3 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 19,5 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich nach der Zuführung auf 470,6 Mio. EUR.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2020 2635\nDas ERP-Sondervermögen und die KfW haben am 12./17.12.2019 den Vertrag gemäß\nArtikel 1 § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung in der im Jahr\n2019 novellierten Fassung (Durchführungsvertrag 2019) abgeschlossen, der unter an-\nderem die Vereinfachung der ERP-Anteile am KfW-Eigenkapital für Förderung sowie die\nSchaffung einer Risikodeckungsmasse regelt. Diese Regelungen wurden zum\n31.12.2019 wie folgt umgesetzt:\n• Die ERP-Förderrücklage II mit einem Bestand von 250,0 Mio. EUR geht in der sons-\ntigen Kapitalrücklage des ERP-Sondervermögens auf, deren Vergütung nicht für die\nFinanzierung der ERP-Wirtschaftsförderung steht. Zum Ausgleich wird ein Betrag\nvon 250,0 Mio. EUR aus Mitteln der Sonderrücklage II des ERP-Sondervermögens,\nder bislang nicht für ERP-Wirtschaftsförderung zur Verfügung stand, in die ERP-\nGewinnrücklage II umgebucht. Die ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich hiernach\nauf 339,3 Mio. EUR.\n• Die ERP-Förderrücklage I, III und IV wurden zu der ERP-Förderrücklage zusammen-\ngefasst. Der Saldo der ERP-Förderrücklage beläuft sich zum 31.12.2019 auf\n6 900,0 Mio. EUR.\n• Die ERP-Gewinnrücklagen I, II und IV werden zu der ERP-Gewinnrücklage I zusam-\nmengefasst.\n• Bildung einer Risikodeckungsmasse als gesonderte Gewinnrücklage (ERP-Risiko-\ndeckungsmasse). Die Initialausstattung in Höhe von 850,0 Mio. EUR erfolgte zu\nLasten der ERP-Gewinnrücklage I. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beträgt\nzum 31.12.2019 985,6 Mio. EUR, der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse\n850,0 Mio. EUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2019 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}