{"id":"bgbl1-2020-55-3","kind":"bgbl1","year":2020,"number":55,"date":"2020-11-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/55#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-55-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_55.pdf#page=61","order":3,"title":"Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"2020-10-07T00:00:00Z","page":2563,"pdf_page":61,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2020           2563\nBekanntmachung\nzur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 7. Oktober 2020\nDer Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung          d) § 5 wird wie folgt gefasst:\nam 7. Oktober 2020 beschlossen, die Geschäftsord-                                        „§ 5\nnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der\nBekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237),                                 Missbräuchliche\ndie zuletzt durch die Bekanntmachung vom 17. Sep-                          Hinweise auf die Mitgliedschaft\ntember 2020 (BGBl. I S. 2067) geändert worden ist,                  Missbräuchliche Hinweise auf die Mitglied-\nwie folgt zu ändern:                                             schaft im Bundestag in beruflichen oder ge-\nschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.\n1. Anlage 1 (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deut-\nHinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag\nschen Bundestages) wird wie folgt geändert:\nsind missbräuchlich, wenn sie geeignet sind, auf-\na) § 1 wird wie folgt geändert:                               grund der Mitgliedschaft im Deutschen Bundes-\naa) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort                tag einen Vorteil in beruflichen oder geschäftli-\n„schriftlich“ die Wörter „oder in Textform“            chen Angelegenheiten zu erzeugen.“\neingefügt.                                          e) § 8 wird wie folgt geändert:\nbb) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:               aa) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\naaa) In dem Wortlaut vor Nummer 1 werden                      „(1) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass\nnach dem Wort „schriftlich“ die Wörter               ein Mitglied des Bundestages seine Pflichten\n„oder in Textform“ eingefügt.                        nach den Verhaltensregeln oder Regeln der\nMitarbeiterbeschäftigung nach § 12 Abs. 3a\nbbb) In Nummer 1 werden nach der Angabe\ndes Abgeordnetengesetzes verletzt hat\n„1 000 Euro“ die Wörter „einmalig oder\n(Pflichtverstoß), kann der Präsident von dem\nregelmäßig“ eingefügt.\nbetroffenen Mitglied ergänzende Auskünfte\nccc) Folgender Satz wird angefügt:                         zur Erläuterung und Aufklärung des Sachver-\n„Für das Jahr der Bundestagswahl                     halts verlangen und den Vorsitzenden der\nwerden die Zeiträume der jeweils en-                 Fraktion, der dieses Mitglied angehört, um\ndenden Wahlperiode und der neuen                     Stellungnahme bitten.“\nWahlperiode getrennt voneinander be-             bb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nhandelt.“\naaa) In Satz 3 werden die Wörter „Verstoß\ncc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                gegen die Verhaltensregeln“ durch das\naaa) In Satz 1 werden nach dem Wort                              Wort „Pflichtverstoß“ ersetzt.\n„diese“ die Wörter „einmalig oder regel-             bbb) In Satz 4 werden die Wörter „seine\nmäßig“ eingefügt.                                          Pflichten nach den Verhaltensregeln\nbbb) Folgender Satz wird angefügt:                               verletzt“ durch die Wörter „gegen\nPflichten verstoßen“ ersetzt und werden\n„Tatsächlich entstandene Aufwendun-                        nach den Wörtern „Sanktionen nach“\ngen, die zur Durchführung der Tätigkeit                    die Wörter „§ 12 Abs. 3a sowie“ einge-\ndurch den Vertragspartner oder Arbeit-                     fügt.\ngeber erstattet werden, gelten nicht als\nEinkünfte.“                                          ccc) In Satz 5 werden die Wörter „eine Ver-\nletzung nicht“ durch die Wörter „kein\nb) § 3 wird wie folgt geändert:                                         Pflichtverstoß“ ersetzt.\naa) In Satz 1 werden die Wörter „im Amtlichen              cc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nHandbuch und“ gestrichen.\naaa) In Satz 1 werden die Wörter „eine\nbb) In Satz 3 wird nach den Wörtern „Größenord-                      Pflichtverletzung“ durch die Wörter\nnung von“ das Wort „über“ eingefügt.                             „einen Pflichtverstoß“ ersetzt.\nc) § 4 wird wie folgt geändert:                                   bbb) In Satz 3 werden die Wörter „seine\naa) In Absatz 3 werden die Wörter „im Amtlichen                      Pflichten nach den Verhaltensregeln\nHandbuch und“ gestrichen.                                        verletzt“ durch die Wörter „gegen\nPflichten verstoßen“ ersetzt.\nbb) In Absatz 7 werden die Wörter „im Benehmen\ndd) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nmit dem Präsidium“ gestrichen.\n„Das Präsidium kann gemäß § 12 Abs. 3a\ncc) Folgender Absatz 8 wird angefügt:                          Satz 2 oder § 44a Abs. 4 Satz 2 des Abge-\n„(8) Anzeigen nach dieser Vorschrift sind               ordnetengesetzes nach erneuter Anhörung\nschriftlich oder in Textform zu übermitteln.“              ein Ordnungsgeld festsetzen.“","2564       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. November 2020\nee) Absatz 5 wird wie folgt geändert:                                die Wörter „im Wege eines Verwal-\ntungsakts“ durch die Wörter „durch\naaa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Fäl-\nVerwaltungsakt“ ersetzt.\nlen“ die Wörter „des § 12 Abs. 3a und“\neingefügt.                                             eee) In Satz 8 wird nach den Wörtern „Sank-\ntionen nach“ die Angabe „§ 12 Abs. 3a\nbbb) In Satz 5 werden nach dem Wort „Ab-                         und“ eingefügt.\ngeordnetengesetzes“ die Wörter „oder\nein Fall des § 12 Abs. 3a des Abgeord-                 fff) In Satz 9 werden die Wörter „eine Ver-\nnetengesetzes“ eingefügt.                                   letzung nicht“ durch die Wörter „kein\nVerstoß“ ersetzt.\nccc) In Satz 6 werden nach dem Wort „Ab-\n2. Die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen\ngeordnetengesetzes“ die Wörter „oder\nBundestages tritt an dem Tag in Kraft, an dem das\ngegen Regeln der Mitarbeiterbeschäf-\nEinunddreißigste Gesetz zur Änderung des Abge-\ntigung“ eingefügt.\nordnetengesetzes in Kraft tritt. Der Präsident des\nddd) In Satz 7 werden nach dem Wort                  Deutschen Bundestages gibt den Tag des Inkraft-\n„macht“ die Wörter „Ansprüche nach              tretens in der Bekanntmachung der Änderung der\n§ 12 Abs. 3a und“ eingefügt und werden          Geschäftsordnung im Bundesgesetzblatt bekannt.\nBerlin, den 7. Oktober 2020\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nSchäuble"]}