{"id":"bgbl1-2020-53-7","kind":"bgbl1","year":2020,"number":53,"date":"2020-11-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/53#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-53-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_53.pdf#page=29","order":7,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe (Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung – BürstPiMstrV)","law_date":"2020-11-17T00:00:00Z","page":2443,"pdf_page":29,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020            2443\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe\n(Bürsten- und Pinselmachermeisterverordnung – BürstPiMstrV)\nVom 17. November 2020\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-                j) der Ressourceneffizienz und\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Sep-              k) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-\ntember 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zu-               wicklungen, insbesondere digitaler Technologien,\nletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August\n2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet         2. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-\ndas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im              triebs- und Lagerausstattung sowie für logistische\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung               Prozesse entwickeln und umsetzen,\nund Forschung:                                                3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-\ngen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden be-\n§1                                   raten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen ent-\nGegenstand                                wickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-            Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen so-\nbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der         wie Verträge schließen jeweils auch unter Einsatz\nMeisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe              von Informations- und Kommunikationstechno-\nzu stellenden Anforderungen.                                     logien,\n4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Produkt-\n§2                                   herstellung planen, organisieren und überwachen,\nMeisterprüfungsberufsbild                       5. Produkte herstellen, insbesondere\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bürsten-         a) Materialien prüfen und auswählen,\nund Pinselmacher-Gewerbe hat der Prüfling den Teil\nseiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuweisen,              b) Maschinen einrichten,\nder sich auf Tätigkeiten seines Gewerbes und die er-             c) Störungen im Herstellungsprozess beheben,\nforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse bezieht.\nd) Bestückungsmaterialien für Pinsel und Besatz-\nGrundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kennt-\nmaterial für Bürsten zurichten,\nnisse:\n1. einen Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb führen              e) Bürsten durch Einziehen, Drehen, Setzen und\nund organisieren und dabei technische, kaufmän-                 Stanzen herstellen sowie\nnische und personalwirtschaftliche Entscheidun-             f) Pinsel durch Einringen, Einzwingen und Stanzen\ngen treffen und begründen, insbesondere unter                   herstellen,\nBerücksichtigung\n6. technische, organisatorische und rechtliche Aspekte\na) der Kostenstrukturen,                                    bei der Produktherstellung berücksichtigen, insbe-\nb) der Wettbewerbssituation,                                sondere\nc) der betrieblichen Aus- und Weiterbildung,                a) den Verwendungszweck und die Umgebungs-\nd) der Betriebsorganisation,                                    bedingungen bei der Verwendung der Pinsel\noder der Bürsten zur Bestimmung von An-\ne) des Qualitätsmanagements,                                    forderungen an Materialeigenschaften und Ver-\nf) des Arbeitsschutzrechtes,                                    arbeitung,\ng) des Datenschutzes,                                       b) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und\nh) der Datenverarbeitung,                                       technischen Normen,\ni) des Umweltschutzes,                                      c) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,","2444         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020\nd) das einzusetzende Personal und das einzuset-         prozess einzugehen, dafür Lösungsalternativen vorzu-\nzende Material sowie die benötigten Maschinen        schlagen und Konsequenzen für eine mögliche Serien-\nund Werkzeuge sowie                                  herstellung des Produkts zu begründen. Anschließend\ne) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-       sind das entwickelte Produkt zu testen, die Qualität\nden,                                                 des Produkts im Hinblick auf Kundenanforderungen\nund Qualitätskriterien zu prüfen und die Testergeb-\n7. Pläne, Skizzen, Zeichnungen auch unter Einsatz          nisse zu dokumentieren.\nvon Informations- und Kommunikationstechno-\nlogien, anfertigen, bewerten und korrigieren,              (3) Die Anforderungen an das Meisterprüfungs-\n8. Arten und Eigenschaften von zu be- und ver-             projekt im Einzelnen werden vom Meisterprüfungs-\narbeitenden Materialien berücksichtigen,                ausschuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss\nsoll dabei Vorschläge des Prüflings berücksichtigen.\n9. Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichti-\ngung von Qualität und Rechtsvorschriften, verge-           (4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüf-\nben und deren Ausführung kontrollieren,                 ling ein Umsetzungskonzept für die Herstellung oder\n10. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler oder Mängel      Optimierung der Produkte einschließlich einer Zeitpla-\nvon Produkten sowie Störungen im Herstellungs-          nung und einer Materialbedarfsplanung. Das Umset-\nprozess analysieren und beseitigen, Ergebnisse          zungskonzept hat er vor der Durchführung des Meister-\ndaraus bewerten und dokumentieren,                      prüfungsprojekts dem Meisterprüfungsausschuss zur\nGenehmigung vorzulegen. Der Meisterprüfungsaus-\n11. hergestellte Produkte kontrollieren, dokumentieren\nschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den An-\nund übergeben sowie Nachkalkulationen durchfüh-\nforderungen entspricht.\nren, Auftragsabwicklung auswerten und Abnahme-\nprotokolle erstellen,                                      (5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\n12. Marktsituation für die Entwicklung neuer Produkte        stehen dem Prüfling 15 Arbeitstage zur Verfügung.\nund Modelle beurteilen sowie\n(6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\n13. Prototypen von Bürsten oder Pinseln entwickeln           werden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\nund testen.\n1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter-\n§3                                    lagen, bestehend aus dem Entwurf, der Begründung\nder Materialauswahl, den technischen Zeichnungen\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I\nund den Berechnungen sowie der Preiskalkulation,\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-         mit 40 Prozent,\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des        2. die Durchführungsarbeiten, bestehend aus der Her-\nBürsten- und Pinselmacher-Gewerbes meisterhaft ver-              stellung eines Prototypen, mit 40 Prozent und\nrichtet.\n3. die Kontroll- und Dokumentationsarbeiten anhand\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meister-       der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus der\nprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes                Dokumentation und Beurteilung der Testergebnisse,\nFachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt                mit 20 Prozent.\nund das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.\n§4                                                           §5\nMeisterprüfungsprojekt                                            Fachgespräch\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,\ndurchzuführen, das einer Produktentwicklung oder\ndass er in der Lage ist,\neiner Produktoptimierung entspricht. Das Meisterprü-\nfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs-,          1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\nKontroll- und Dokumentationsarbeiten.                            dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n(2) Als Meisterprüfungsprojekt ist unter Berücksich-\n2. einen Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick\ntigung vorgegebener Kundenanforderungen eines der\nauf den individuellen Kundenwunsch, und dabei\nfolgenden Produkte mit erhöhten Anforderungen an\nwirtschaftliche Gesichtspunkte sowie rechtliche und\ndie Herstellung oder Verwendung zu entwickeln oder\ntechnische Anforderungen in das Beratungsgespräch\nzu verbessern:\neinzubeziehen,\n1. einen Pinsel,\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung\n2. einen Satz verschiedener Pinsel,\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie\n3. eine Bürste oder\n4. einen Satz verschiedener Bürsten.                         4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-\nrufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen dar-\nDie Planungsarbeiten für das nach Satz 1 gewählte                zustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im\nProdukt bestehen aus dem Entwurf, der Begründung                 Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu berück-\nder Materialauswahl sowie Berechnungen, technischen              sichtigen.\nZeichnungen und der Preiskalkulation. Auf dieser\nGrundlage hat der Prüfling einen Prototypen herzustel-          (2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\nlen. Er hat auf mögliche Störungen im Herstellungs-          dauern.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020             2445\n§6                                wendungszweckbezogene, gestalterische, material-\nGewichtung;                            bezogene und rechtliche Gesichtspunkte sowie Ge-\nBestehen der Prüfung in Teil I                  sichtspunkte der Nachhaltigkeit und die allgemein an-\nerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachge-            der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in\nspräch werden gesondert bewertet. Für das Gesamt-            Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.\nergebnis der Prüfung in Teil I der Meisterprüfung ist\ndie Bewertung des Meisterprüfungsprojekts und die               (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nBewertung des Fachgesprächs im Verhältnis 3:1 zu ge-         eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs analysieren,\nwichten.                                                     Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgen-\nden Qualifikationen:\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-\nstanden, wenn                                                1. Kundenwünsche und Rahmenbedingungen zu deren\n1. das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch               Erfüllung analysieren und bewerten und daraus An-\nforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:\njeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden\nist und                                                      a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                  Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmen-\nreichend“ ist.                                                  bedingungen erläutern und bewerten, insbeson-\ndere unter Berücksichtigung von Faktoren für\n§7                                       eine zielorientierte Gesprächsführung im Sinne\nder Kundenzufriedenheit und Kundenbindung,\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II\nb) Anfragen analysieren und bewerten,\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling\numfängliche und zusammenhängende berufliche Auf-                 c) Marktsituation produktbezogen analysieren,\ngaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die\nd) Schutzrechte bestehender Produkte analysieren\nbesonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Bürsten-\nund bewerten sowie\nund Pinselmacher-Gewerbe zur Lösung komplexer\nberuflicher Aufgaben anwendet. Grundlage für den                 e) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus\nNachweis bilden die Qualifikationen in den folgenden                Anforderungen für die Umsetzung ableiten,\nHandlungsfeldern:\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und\n1. nach Maßgabe des § 8 „Anforderungen von Kunden                begründen, hierzu zählen insbesondere:\neines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs analysie-\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein-\nren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,\nsatzes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen\n2. nach Maßgabe des § 9 „Produkte eines Bürsten-                    und Personal, auch unter Berücksichtigung ein-\nund Pinselmacher-Betriebs herstellen, kontrollieren             zusetzender Verfahren der Bürsten- und Pinsel-\nund übergeben“ und                                              herstellung, darstellen, erläutern und begründen,\n3. nach Maßgabe des § 10 „Einen Bürsten- und Pinsel-             b) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken\nmacher-Betrieb führen und organisieren“.                        bewerten und Konsequenzen ableiten,\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungs-\nc) Skizzen sowie technische Zeichnungen für Bürs-\nfelder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu be-\nten und Pinsel unter Berücksichtigung von Anfor-\narbeiten, die den Anforderungen des Absatzes 1 ent-\nderungen erstellen, bewerten und korrigieren,\nspricht. Bei jeder Aufgabenstellung können die Qualifi-\nkationen der drei Handlungsfelder handlungsfeldüber-             d) Prototypen entwickeln und zur Überprüfung von\ngreifend verknüpft werden.                                          Machbarkeit und Anwendbarkeit Testverfahren\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.                 auswählen, Auswahl erläutern und Testergeb-\nnisse bewerten,\n(4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\nPrüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur                 e) die Wertschöpfungskette vom Bezug der Roh-\nVerfügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an                  stoffe bis zur Lieferung der Produkte an den\neinem Tag darf nicht überschritten werden.                          Kunden unter Berücksichtigung von Automatisie-\nrungsmöglichkeiten planen, darstellen und be-\n§8                                       werten,\nHandlungsfeld                               f) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen, ins-\n„Anforderungen von Kunden eines                          besondere unter Berücksichtigung von Qualität\nBürsten- und Pinselmacher-Betriebs                        und Rechtsvorschriften, festlegen und Angebote\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“                    bewerten,\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden                g) Vor- und Nachteile verschiedener Produktvor-\neines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs analysieren,               schläge im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-\nLösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling                  gesichtspunkte erläutern und abwägen, Lösung\nnachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem                     auswählen sowie begründen,\nBürsten- und Pinselmacher-Betrieb Anforderungen er-\nh) Personal-, Material-     und   Maschinenaufwand\nfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter\nkalkulieren sowie\nAnwendung von Informations- und Kommunikations-\ntechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen                 i) Produktpreise unter Berücksichtigung von Ziel-\nund anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ver-                  kosten kalkulieren und","2446         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020\n3. Produkte präsentieren, hierzu zählen insbesondere:            c) Störungen, Fehler und Mängel in der Herstellung\na) Konzepte zur Produktpräsentation, zur Produkt-               der Bürsten sowie Pinsel erläutern und Maß-\nverpackung und zur Verpackungsgestaltung ent-                nahmen zur Beseitigung ableiten,\nwickeln und begründen,                                    d) Vorgehensweise zur Herstellung von Produkten\nb) Produktkennzeichnungen aufgrund rechtlicher                  unter Berücksichtigung von Herstellungsverfah-\nVorgaben oder sonstige Kennzeichnung nach                    ren, insbesondere auch automatisierten und ad-\nKundenanforderungen erläutern und begründen,                 ditiven Verfahren, erläutern und begründen sowie\nc) Vorgehensweise zur Empfehlung der Produkte                e) Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Herstel-\nerläutern, Produktschulungen, Bedienungs-, Ge-               lungsprozess bewerten und dokumentieren so-\nbrauchs- und Pflegeanleitungen entwickeln,                   wie Schlussfolgerungen für die Weiterentwick-\nlung des Herstellungsprozesses ableiten und\nd) auf der Grundlage entwickelter Produktvorschläge\nAngebotspositionen bestimmen und zu Ange-             3. Produkte während des gesamten Produktionspro-\nbotspaketen zusammenfassen, Angebotsunter-                zesses fortlaufend kontrollieren, nach Fertigstellung\nlagen vorbereiten, Angebote erstellen und                 übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbeson-\ndere:\ne) Bildung von Produktpreisen erläutern.\na) Kriterien zur Feststellung der Qualität der her-\n§9                                      gestellten Produkte erläutern,\nHandlungsfeld                               b) Produkte kennzeichnen,\n„Produkte eines Bürsten- und Pinselmacher-                   c) Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,\nBetriebs herstellen, kontrollieren und übergeben“              d) Vorgehensweise bei Übergabe der Produkte und\n(1) Im Handlungsfeld „Produkte eines Bürsten- und                Information der Kunden über Handhabung,\nPinselmacher-Betriebs herstellen, kontrollieren und                 Pflege und Wartung erläutern,\nübergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in             e) Produkte gegenüber dem Kunden abrechnen,\nder Lage ist, Produkte eines Bürsten- und Pinsel-\nmacher-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorien-            f) Möglichkeiten des Aufbaus und Erhalt von Kun-\ntiert, auch unter Anwendung von Informations- und                   denzufriedenheit und Kundenbindung erläutern\nKommunikationstechnologien, herzustellen, zu kontrol-               und beurteilen sowie\nlieren und zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche,           g) Serviceleistungen als Instrumente zur Kunden-\nverwendungszweckbezogene, gestalterische, material-                 zufriedenheit und Kundenbindung erläutern und\nbezogene und rechtliche Gesichtspunkte sowie Ge-                    bewerten.\nsichtspunkte der Nachhaltigkeit und die allgemein an-\nerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei                                    § 10\nder jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in                             Handlungsfeld\nAbsatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.                           „Einen Bürsten- und\n(2) Das Handlungsfeld „Produkte eines Bürsten-               Pinselmacher-Betrieb führen und organisieren“\nund Pinselmacher-Betriebs herstellen, kontrollieren             (1) Im Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinsel-\nund übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:        macher-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüf-\n1. Produktherstellung vorbereiten, hierzu zählen ins-        ling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben\nbesondere:                                               der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation         Bürsten- und Pinselmacher-Betrieb unter Berücksich-\nerläutern, auswählen und Auswahl begründen            tigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung\nsowie dabei unter Berücksichtigung einzusetzen-       von Informations- und Kommunikationstechnologien,\nder Herstellungsverfahren, der betrieblichen Ka-      wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischen-\npazitäten und der Auftragslage den Einsatz von        betrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen\nPersonal, Material, Maschinen und Werkzeugen          gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen\nplanen,                                               und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung\nsollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifika-\nb) mögliche Störungen im Herstellungsprozess,            tionen verknüpft werden.\nauch in der Zusammenarbeit mit anderen Ar-\nbeitsbereichen innerhalb des Betriebs und Ge-            (2) Das Handlungsfeld „Einen Bürsten- und Pinsel-\nwerben, vorhersehen und Auswirkungen bewer-           macher-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus\nten sowie Lösungen entwickeln,                        folgenden Qualifikationen:\nc) technische Arbeitspläne, Fertigungsskizzen,           1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-\nZeichnungen, Montageanweisungen und Prüf-                 gestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu\npläne erarbeiten, bewerten und korrigieren,               zählen insbesondere:\n2. Bürsten und Pinsel herstellen, hierzu zählen ins-             a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nbesondere                                                       schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\na) berufsbezogene Rechtsvorschriften und tech-               b) Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen\nnische Normen sowie allgemein anerkannte                     daraus ableiten,\nRegeln der Technik anwenden,                              c) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-                 d) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-\nseitigung erläutern sowie Folgen ableiten,                   chen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020             2447\ne) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kos-         5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe\ntenanalyse ableiten,                                       planen, hierzu zählen insbesondere:\nf) Preise für Produkte und standardisierte Leistun-           a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung un-\ngen kalkulieren und anpassen sowie                            ter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschrif-\nten und Vorschriften zur Unfallverhütung er-\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und\nläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,\n-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:\nb) Ausstattung des Betriebs und des Lagers, insbe-\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,               sondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen              der Gefährdungsbeurteilung nach Buchstabe a,\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das                 der Gefahrgutlagerung, der Ressourceneffizienz\nLeistungsangebot darstellen und begründen,                    sowie des Umweltschutzes planen und begrün-\nb) Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und                    den,\n-pflege entwickeln,                                        c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nc) ein Geschäftsmodell entwickeln, insbesondere                  zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und\nunter Berücksichtigung von Gesichtspunkten                    zur Ressourceneffizienz sowie zum Umwelt-\nder Kundenberatung,                                           schutz unter Berücksichtigung der Ergebnisse\nder Gefährdungsbeurteilung nach Buchstabe a\nd) Informationen über Produkte und das Leistungs-                planen und begründen,\nspektrum des Betriebs erstellen,\nd) Instandhaltung von Maschinen und Werkzeugen\ne) informations- und kommunikationsgestützte Ver-                sowie Fahrzeugen planen, Prüffristen für Be-\ntriebswege ermitteln und bewerten und                         triebsausstattung einhalten,\nf) Messeauftritte planen und vorbereiten,                     e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter\n3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hier-              Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieb-\nzu zählen insbesondere:                                          lichen Auslastung, des Einsatzes von Personal,\nMaterial, Werkzeugen, Maschinen und Fahr-\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-                  zeugen sowie\nments darstellen und beurteilen,\nf) Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstattaus-\nb) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und                  stattung unter Berücksichtigung logistischer Ge-\nbeurteilen,                                                   sichtspunkte planen.\nc) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\nder Produkte erläutern, begründen und bewer-                                      § 11\nten, insbesondere unter Berücksichtigung von                                 Gewichtung;\nQualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-                    Bestehen der Prüfung in Teil II\nnischen Normen,\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung            Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen          tungen der drei Handlungsfelder nach den §§ 8 bis 10\nund bewerten, insbesondere mit Blick auf Auto-         zu bilden.\nmatisierung von Produktionsprozessen unter Be-\nrücksichtigung von Ressourceneffizienz,                   (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungs-\nfelder jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\ne) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von einge-            erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\nsetzten Produkten, Produktionsmitteln und Ma-          mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,\nterialien erläutern und                                wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der\nf) Prüfpläne für Herstellungsprozesse oder Pro-           Meisterprüfung ausschlaggebend ist.\ndukte erarbeiten sowie                                    (3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung\ng) Vorgehensweise bei Reklamationen gegenüber             bestanden, wenn\nLieferanten und von Kunden erläutern,                  1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-               30 Punkten bewertet worden ist,\nscher Bedingungen planen und anleiten sowie Per-          2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-\nsonalentwicklung planen, hierzu zählen insbeson-              satz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger\ndere:                                                         als 50 Punkten bewertet worden ist und\na) Einsatz von Personal disponieren,                      3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nreichend“ ist.\nb) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nbetrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\n§ 12\nc) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nAllgemeine\nd) Qualifikationsbedarfe ermitteln und                             Prüfungs- und Verfahrensregelungen,\ne) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-               weitere Regelungen zur Meisterprüfung\nbesondere unter Berücksichtigung des Berufs-              (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nlaufbahnkonzepts im Bürsten- und Pinselmacher-         verordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\nGewerbe, planen und                                    in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.","2448        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2020\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-       (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-         lauf des 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I            nicht bestanden haben und sich bis zum Ablauf des\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.                  31. Dezember 2022 zu einer Wiederholungsprüfung\nanmelden, können auf Verlangen die Wiederholungs-\n§ 13                              prüfung nach den bis zum Ablauf des 31. Dezember\nÜbergangsvorschrift                        2020 geltenden Vorschriften ablegen.\n(1) Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 be-                                    § 14\ngonnenen Prüfungsverfahren werden nach den bishe-\nrigen Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmel-                   Inkrafttreten, Außerkrafttreten\ndung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2021, so          Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.\nsind auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf         Gleichzeitig tritt die Bürsten- und Pinselmachermeis-\ndes 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften weiter         terverordnung vom 27. Juli 1993 (BGBl. I S.1414) außer\nanzuwenden.                                                 Kraft.\nBerlin, den 17. November 2020\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}