{"id":"bgbl1-2020-51-6","kind":"bgbl1","year":2020,"number":51,"date":"2020-11-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/51#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-51-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_51.pdf#page=15","order":6,"title":"Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)","law_date":"2020-11-09T00:00:00Z","page":2357,"pdf_page":15,"num_pages":29,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020              2357\nVerordnung\nzur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen\nin pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021\n(Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)\nVom 9. November 2020\nAuf Grund des § 137i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung         1. die erfolgreich eine landesrechtlich geregelte\nmit Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch –                  Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von\nGesetzliche Krankenversicherung –, der zuletzt durch              mindestens einjähriger Dauer abgeschlossen haben,\nArtikel 12 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa               die die „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit\ndes Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202)                 liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helfer-\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium              berufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3)\nfür Gesundheit:                                                   erfüllt, die von der Arbeits- und Sozialministerkon-\nferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonfe-\n§1                                   renz 2013 als Mindestanforderungen beschlossen\nAnwendungsbereich                              wurden,\n(1) Diese Verordnung regelt die Festlegung von             2. die erfolgreich eine landesrechtlich geregelte Aus-\nPflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Be-                bildung in der Krankenpflegehilfe oder in der Alten-\nreichen in Krankenhäusern nach § 137i des Fünften                 pflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer ab-\nBuches Sozialgesetzbuch.                                          geschlossen haben oder\n(2) Als pflegesensitiv werden die nach Maßgabe             3. denen auf der Grundlage des Krankenpflegegeset-\nvon § 3 zu ermittelnden Bereiche in Krankenhäusern                zes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) in der am\nfestgelegt, in denen Leistungen der Intensivmedizin,              31. Dezember 2003 geltenden Fassung eine Erlaub-\nInneren Medizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, allge-               nis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflege-\nmeinen Chirurgie, Kardiologie, Neurologie, Pädiatrie,             helfer erteilt worden ist.\npädiatrischen Intensivmedizin oder Herzchirurgie er-          Zu den Pflegehilfskräften im Sinne dieser Verordnung\nbracht werden.                                                zählen außerdem\n(3) Die Pflegepersonaluntergrenzen in den pflege-          1. Medizinische Fachangestellte, die erfolgreich eine\nsensitiven Bereichen Pädiatrie und pädiatrische Inten-            Ausbildung nach der Verordnung über die Berufs-\nsivmedizin gelten nicht für die Bereiche Frauenheil-              ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/\nkunde und Geburtshilfe eines Krankenhauses sowie in               zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen\nden Bereichen, die die Mindestanforderungen an die                haben oder eine Qualifikation vorweisen, die dieser\nperinatologische Versorgung nach den Versorgungs-                 Ausbildung entspricht,\nstufen des § 3 Absatz 2 der Richtlinie des Gemein-\nsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur                    2. Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesie-\nQualitätssicherung der Versorgung von Früh- und                   technische Assistenten, die erfolgreich eine Ausbil-\nReifegeborenen nach § 136 Absatz 1 Nummer 2 des                   dung nach der „Empfehlung der Deutschen Kran-\nFünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit                 kenhausgesellschaft zur Ausbildung und Prüfung\n§ 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 des Fünften Buches                 von Operationstechnischen und Anästhesietech-\nSozialgesetzbuch in der jeweils geltenden und gemäß               nischen Assistentinnen/Assistenten“, die auf der In-\n§ 94 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch                 ternetseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft\nim Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung erfül-                veröffentlicht ist, in der jeweils geltenden Fassung\nlen. Unberührt durch die Pflegepersonaluntergrenzen               abgeschlossen haben, und\nbleiben die jeweils geltenden und im Bundesanzeiger           3. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, denen auf\nbekannt gemachten Beschlüsse des Gemeinsamen                      Grundlage des Notfallsanitätergesetzes eine Erlaub-\nBundesausschusses, in denen eine niedrigere Anzahl                nis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeich-\nvon Patientinnen und Patienten im Verhältnis zu einer             nung erteilt worden ist.\nPflegekraft festgelegt ist.\n(2) Schichten im Sinne dieser Verordnung sind die\n§2                               Tagschicht und die Nachtschicht. Die Tagschicht um-\nfasst den Zeitraum von 6 Uhr bis 22 Uhr. Die Nacht-\nBegriffsbestimmungen                         schicht umfasst den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die\n(1) Pflegekräfte im Sinne dieser Verordnung sind           Bestimmung der Tagschicht und der Nachtschicht\nPflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte. Pflegefachkräfte      nach den Sätzen 2 und 3 lässt die Schichteinteilungen\nsind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer        unberührt, die in den Krankenhäusern insbesondere\nBerufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1, § 58 Absatz 1            zur Gewährleistung familienfreundlicher und flexibler\noder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder          Arbeitszeiten vorgenommen werden. Führt die Arbeits-\nderen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung              zeitgestaltung eines Krankenhauses dazu, dass eine\nnach dem Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezem-             Schicht sowohl der Tagschicht als auch der Nacht-\nber 2019 geltenden Fassung oder nach dem Alten-               schicht nach den Sätzen 2 und 3 unterfällt, so kann\npflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden            das für diese Schicht vorgehaltene Personal anteilig\nFassung oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes               der Tagschicht und der Nachtschicht zugeordnet\nfortgilt. Pflegehilfskräfte sind Personen,                    werden.","2358         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\n(3) Der Standort eines Krankenhauses im Sinne                 b) in den nach § 21 des Krankenhausentgeltgeset-\ndieser Verordnung bestimmt sich nach § 2 der Verein-                zes übermittelten Daten des Vorjahres die An-\nbarung über die Definition von Standorten der Kran-                 zahl an Belegungstagen in den Indikatoren-DRGs\nkenhäuser und ihrer Ambulanzen vom 29. August                       der neurologischen Frührehabilitation mindes-\n2017, die zwischen dem Spitzenverband Bund der                      tens 3 000 beträgt,\nKrankenkassen und der Deutschen Krankenhaus-                 2. einen pflegesensitiven Bereich der neurologischen\ngesellschaft gemäß § 2a Absatz 1 des Krankenhaus-                Schlaganfalleinheit, wenn\nfinanzierungsgesetzes geschlossen wurde und die auf\nder Internetseite der Deutschen Krankenhausgesell-               a) ein pflegesensitiver Bereich der Neurologie ge-\nschaft veröffentlicht ist.                                          mäß Absatz 2 ermittelt wurde und\nb) in den nach § 21 des Krankenhausentgeltgeset-\n(4) Eine Station im Sinne dieser Verordnung ist die\nzes übermittelten Daten des Vorjahres mindestens\nkleinste bettenführende organisatorische Einheit in\n200 Fälle mit einem Operationen- und Prozedu-\nder Patientenversorgung am Standort eines Kranken-\nrenschlüssel der neurologischen Komplexbehand-\nhauses, die räumlich ausgewiesen ist und die anhand\nlung des akuten Schlaganfalls oder der anderen\neiner ihr zugewiesenen individuellen Bezeichnung auch\nneurologischen Komplexbehandlung des akuten\nfür Dritte identifizierbar ist. Auf einer Station werden\nSchlaganfalls (8-981.* oder 8-98b.*) nach dem\nPatientinnen und Patienten entweder in einem medizi-\nOperationen- und Prozedurenschlüssel enthalten\nnischen Fachgebiet oder interdisziplinär in verschiede-\nsind, der nach § 301 Absatz 2 Satz 2 des Fünften\nnen medizinischen Fachgebieten behandelt. Das einer\nBuches Sozialgesetzbuch vom Bundesinstitut für\nStation zugeordnete Personal sowie seine Leitungs-\nArzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des\nstruktur lassen sich den Organisations- und Dienst-\nBundesministeriums für Gesundheit herausgege-\nplänen des Krankenhauses entnehmen. Zu einer in-\nben wird und auf der Internetseite des Instituts\ntensivmedizinischen Behandlungseinheit einer Station\nveröffentlicht ist,\nzählt jedes Bett, das der intensivmedizinischen Patien-\ntenversorgung dient.                                         3. einen pflegesensitiven Bereich der Intensivmedizin,\nwenn in den nach § 21 des Krankenhausentgelt-\n§3                                   gesetzes übermittelten Daten des Vorjahres mindes-\ntens fünf Fälle mit einem Operationen- und Proze-\nErmittlung pflegesensitiver                       durenschlüssel der intensivmedizinischen Komplex-\nBereiche in den Krankenhäusern                       behandlung oder der aufwendigen intensivmedizini-\n(1) Das Institut für das Entgeltsystem im Kranken-            schen Komplexbehandlung (8-980.* oder 8-98f.*)\nhaus ermittelt die pflegesensitiven Bereiche in den              nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel\nKrankenhäusern auf Grundlage                                     enthalten sind, der nach § 301 Absatz 2 Satz 2 des\nFünften Buches Sozialgesetzbuch vom Bundes-\n1. der nach § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes über-\ninstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im\nmittelten Daten des jeweiligen Vorjahres und\nAuftrag des Bundesministeriums für Gesundheit\n2. der in der Anlage enthaltenen Zusammenstellung                herausgegeben wird und auf der Internetseite des\nder Diagnosis Related Groups (Indikatoren-DRGs).             Instituts veröffentlicht ist,\n(2) Ein Krankenhaus verfügt über einen pflege-            4. einen pflegesensitiven Bereich der pädiatrischen\nsensitiven Bereich, wenn gemäß den nach § 21 des                 Intensivmedizin, wenn eine Fachabteilung der\nKrankenhausentgeltgesetzes übermittelten Daten des               pädiatrischen Intensivmedizin ausgewiesen ist oder\nVorjahres                                                        wenn in den nach § 21 des Krankenhausentgelt-\ngesetzes übermittelten Daten des Vorjahres min-\n1. eine Fachabteilung der Geriatrie, der Unfallchirurgie,\ndestens fünf Fälle mit einem Operationen- und\nder Kardiologie, der Neurologie, der Inneren Medizin,\nProzedurenschlüssel der intensivmedizinischen Kom-\nder allgemeinen Chirurgie oder der Herzchirurgie\nplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*) nach dem\noder eine Fachabteilung mit einer entsprechenden\nOperationen- und Prozedurenschlüssel enthalten\nSchwerpunktbezeichnung ausgewiesen ist,\nsind, der nach § 301 Absatz 2 Satz 2 des Fünften\n2. mindestens 40 Prozent der Fälle einer Fachabtei-              Buches Sozialgesetzbuch vom Bundesinstitut für\nlung in die jeweiligen Indikatoren-DRGs entweder             Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des\nder Geriatrie, der Unfallchirurgie, der Kardiologie,         Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben\nder Neurologie, der Inneren Medizin, der allgemei-           wird und auf der Internetseite des Instituts ver-\nnen Chirurgie oder der Herzchirurgie einzugruppie-           öffentlicht ist, und\nren sind oder                                            5. einen pflegesensitiven Bereich der Pädiatrie, wenn\n3. die Anzahl an Belegungstagen in den jeweiligen                eine Fachabteilung der Pädiatrie ausgewiesen ist\nIndikatoren-DRGs der Geriatrie, der Unfallchirurgie,         oder in den nach § 21 des Krankenhausentgelt-\nder Kardiologie, der Neurologie, der Inneren Medizin,        gesetzes übermittelten Daten des Vorjahres eines\nder allgemeinen Chirurgie oder der Herzchirurgie             Krankenhauses in einer Fachabteilung mehr als\nmindestens 5 000 beträgt.                                    50 Prozent der Patientinnen und Patienten Kinder\nim Alter unter 18 Jahren gewesen sind oder die An-\n(3) Ein Krankenhaus verfügt über\nzahl an Belegungstagen durch Kinder im Alter unter\n1. einen pflegesensitiven Bereich der neurologischen             18 Jahren auf einer Fachabteilung mindestens 3 000\nFrührehabilitation, wenn                                     beträgt.\na) ein pflegesensitiver Bereich der Neurologie ge-          (4) Ein nach Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2\nmäß Absatz 2 ermittelt wurde und                      ermittelter pflegesensitiver Bereich umfasst die jewei-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020              2359\nlige Fachabteilung mit ihren Stationen für jeden Stand-      die Mitteilung über das Erreichen des jeweiligen\nort des Krankenhauses gesondert. Ein nach Absatz 2           Schwellenwertes sowie die jeweils zugehörigen Be-\nNummer 3 ermittelter pflegesensitiver Bereich umfasst        rechnungsgrundlagen enthalten.\nsämtliche Fachabteilungen, deren Anzahl an Belegungs-           (2) Wenn ein Krankenhaus Einwände gegen die Er-\ntagen in den jeweiligen Indikatoren-DRGs mindestens          gebnisse der Ermittlung nach § 3 Absatz 1 hat, so hat\n3 000 beträgt, jeweils mit ihren Stationen für jeden         es diese Einwände dem Institut für das Entgeltsystem\nStandort des Krankenhauses gesondert. Erstreckt sich         im Krankenhaus jährlich bis zum 30. November, erst-\neine Fachabteilung, die als pflegesensitiver Bereich er-     mals bis zum 30. November 2020, mitzuteilen. Das In-\nmittelt wird, über mehrere Standorte eines Kranken-          stitut für das Entgeltsystem im Krankenhaus teilt dem\nhauses, so gilt die Fachabteilung mit ihren Stationen        betroffenen Krankenhaus jährlich bis zum 15. Dezem-\nan jedem Standort des Krankenhauses als gesonderter          ber, erstmals bis zum 15. Dezember 2020, mit, ob und\npflegesensitiver Bereich. Ein nach Absatz 3 Nummer 1         inwieweit es unter Berücksichtigung der Einwände zu\noder Nummer 2 ermittelter pflegesensitiver Bereich           einem anderen Ergebnis gelangt.\numfasst sämtliche Stationen, auf denen die entspre-\nchenden Leistungen erbracht oder die entsprechenden             (3) Die Krankenhäuser sind verpflichtet, dem Institut\nFälle dokumentiert worden sind, für jeden Standort           für das Entgeltsystem im Krankenhaus und den jewei-\ngesondert. Ein nach Absatz 3 Nummer 3 ermittelter            ligen Vertragsparteien nach § 11 des Krankenhausent-\npflegesensitiver Bereich umfasst sämtliche intensiv-         geltgesetzes jährlich bis zum 15. Dezember, erstmals\nmedizinische Behandlungseinheiten für jeden Standort         bis zum 15. Dezember 2020, Folgendes mitzuteilen:\ndes Krankenhauses gesondert. Ein nach Absatz 3               1. für die nach § 3 Absatz 2 ermittelten pflegesensitiven\nNummer 4 ermittelter pflegesensitiver Bereich umfasst            Bereiche: die vom Krankenhaus verwendeten Na-\nsämtliche pädiatrische intensivmedizinischen Behand-             men der Fachabteilungen und sämtliche zu diesen\nlungseinheiten für jeden Standort des Krankenhauses              Fachabteilungen gehörende Stationen,\ngesondert. Ein nach Absatz 3 Nummer 5 ermittelter            2. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 ermittelten\npflegesensitiver Bereich umfasst sämtliche Stationen,            pflegesensitiven Bereiche: sämtliche Stationen, auf\nauf denen die entsprechenden Leistungen erbracht                 denen die Leistungen in den jeweiligen Indikatoren-\noder die entsprechenden Fälle dokumentiert worden                DRGs der neurologischen Frührehabilitation er-\nsind, für jeden Standort gesondert.                              bracht worden sind,\n(5) Die vom Institut für das Entgeltsystem im Kran-       3. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 ermittelten\nkenhaus im Jahr 2019 für das Jahr 2020 ermittelten               pflegesensitiven Bereiche: sämtliche Stationen, auf\npflegesensitiven Bereiche bestehen unberührt bis zum             denen Fälle mit den in § 3 Absatz 3 Nummer 2\n31. Januar 2021 fort. Für diese pflegesensitiven Be-             Buchstabe b genannten Operationen- und Prozedu-\nreiche gilt Absatz 4 entsprechend.                               renschlüsseln dokumentiert worden sind,\n4. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 ermittelten\n§4\npflegesensitiven Bereiche: sämtliche Stationen, auf\nErmittlung des                              denen die Merkmale und Strukturbedingungen der\nPflegeaufwands zur Festlegung                        Operationen- und Prozedurenschlüssel der intensiv-\nrisikoadjustierter Pflegepersonaluntergrenzen                 medizinischen Komplexbehandlung oder der auf-\nDas Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus             wendigen intensivmedizinischen Komplexbehand-\nermittelt den Pflegeaufwand in den pflegesensitiven              lung (8-980.* oder 8-98f.*) erfüllt sind, so dass die\nBereichen in den Krankenhäusern. Der Pflegeaufwand               entsprechenden Operationen- und Prozeduren-\nwird für jeden pflegesensitiven Bereich in den Kranken-          schlüssel grundsätzlich verschlüsselt werden kön-\nhäusern für jeden Standort eines Krankenhauses ge-               nen; dies gilt unabhängig davon,\nsondert ermittelt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grund-         a) ob im Einzelfall ein Operationen- und Prozedu-\nlage des aktuellen vom Institut für das Entgeltsystem               renschlüssel aus 8-980.* oder 8-98f.* verschlüs-\nim Krankenhaus entwickelten Katalogs zur Risiko-                    selt werden kann,\nadjustierung des Pflegeaufwands.                                 b) wie hoch der Anteil der Fälle mit einem Opera-\ntionen- und Prozedurenschlüssel aus 8-980.*\n§5                                       oder 8-98f.* an allen Fällen ist und\nÜbermittlung der                             c) ob gegebenenfalls für Teile einer Station typi-\nErgebnisse der Ermittlung pflegesensitiver                     scherweise keine Operationen- und Prozeduren-\nBereiche in Krankenhäusern an die                         schlüssel aus 8-980.* oder 8-98f.* erfasst wer-\nbetroffenen Krankenhäuser, Mitteilungspflichten                   den,\n(1) Das Institut für das Entgeltsystem im Kranken-        5. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 4 ermittelten\nhaus übermittelt den Krankenhäusern, bei denen nach              pflegesensitiven Bereiche: sämtliche Stationen von\n§ 3 ein oder mehrere pflegesensitive Bereiche ermittelt          Fachabteilungen mit einem Fachabteilungsschlüssel\nwurden, das sie betreffende Ergebnis der Ermittlung,             der pädiatrischen Intensivmedizin sowie sämtliche\nsoweit möglich standortbezogen, jährlich bis zum                 Stationen, auf denen die Merkmale und Struktur-\n15. November, erstmals bis zum 15. November 2020.                bedingungen der Operationen- und Prozeduren-\nDas zu übermittelnde Ergebnis muss für jede betrof-              schlüssel der intensivmedizinischen Komplexbehand-\nfene Fachabteilung des Krankenhauses die Zuordnung               lung im Kindesalter (8-98d.*) erfüllt sind, so dass\nzu einem oder mehreren pflegesensitiven Bereichen                die entsprechenden Operationen- und Prozeduren-\nund für den Fall, dass ein pflegesensitiver Bereich nach         schlüssel grundsätzlich verschlüsselt werden kön-\n§ 3 Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 3 ermittelt wird,              nen; dies gilt unabhängig davon,","2360          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\na) ob im Einzelfall ein Operationen- und Prozeduren-       4. allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie ab dem\nschlüssel aus 8-98d.* verschlüsselt werden kann,          1. Februar 2021:\nb) wie hoch der Anteil der Fälle mit einem Opera-             a) in der Tagschicht: 10 zu 1,\ntionen- und Prozedurenschlüssel aus 8-98d.* an            b) in der Nachtschicht: 20 zu 1,\nallen Fällen ist und\n5. Innere Medizin und Kardiologie ab dem 1. Februar\nc) ob gegebenenfalls für Teile einer Station typi-            2021:\nscherweise keine Operationen- und Prozeduren-\na) in der Tagschicht: 10 zu 1,\nschlüssel aus 8-98d.* erfasst werden,\nb) in der Nachtschicht: 22 zu 1,\n6. für die nach § 3 Absatz 3 Nummer 5 ermittelten\npflegesensitiven Bereiche: die vom Krankenhaus ver-        6. Herzchirurgie ab dem 1. Februar 2021:\nwendeten Namen der Fachabteilungen und sämt-                  a) in der Tagschicht: 7 zu 1,\nliche zu diesen Fachabteilungen gehörenden Statio-            b) in der Nachtschicht: 15 zu 1,\nnen.\n7. Neurologie ab dem 1. Februar 2021:\nDie Mitteilungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 6 haben\nstandortbezogen und unter Nennung der jeweils zu-                 a) in der Tagschicht: 10 zu 1,\ngehörigen Bettenanzahl zu erfolgen.                               b) in der Nachtschicht: 20 zu 1,\n(4) Sind nach Absatz 3 mitzuteilende Fachabteilun-          8. neurologische Schlaganfalleinheit ab dem 1. Februar\ngen oder Stationen oder sind pflegesensitive Bereiche,            2021:\ndie das Institut für das Entgeltsystem nach § 3 Absatz 3          a) in der Tagschicht: 3 zu 1,\nNummer 3 bis 5 ermittelt hat, ersatzlos weggefallen, so\nb) in der Nachtschicht: 5 zu 1,\nzeigt das Krankenhaus dies jährlich bis zum 15. Dezem-\nber, erstmals bis zum 15. Dezember 2020, gegenüber             9. neurologische Frührehabilitation ab dem 1. Februar\ndem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus an.             2021:\nDas Krankenhaus hat für sämtliche nach Absatz 3                   a) in der Tagschicht: 5 zu 1,\nmitzuteilenden Fachabteilungen oder Stationen Nach-\nb) in der Nachtschicht: 12 zu 1,\nfolgeeinheiten zu benennen, wenn gegenüber dem\nVorjahr                                                       10. Pädiatrie ab dem 1. Februar 2021:\n1. Umbenennungen erfolgt sind oder                                a) in der Tagschicht: 6 zu 1,\n2. strukturelle Veränderungen stattgefunden haben,                b) in der Nachtschicht: 10 zu 1.\nauf Grund derer die betroffenen Leistungen unter            (2) Der Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamt-\nAuflösung der früheren Fachabteilungen oder Statio-       zahl der Pflegekräfte darf die folgenden Grenzwerte in\nnen in anderen Versorgungseinheiten des Kranken-          den folgenden pflegesensitiven Bereichen in den Kran-\nhauses erbracht werden.                                   kenhäusern nicht überschreiten:\n(5) Das Institut für das Entgeltsystem im Kranken-          1. Intensivmedizin bis zum 31. Januar 2021:\nhaus kann Bestimmungen zur Vereinheitlichung der                  a) in der Tagschicht: 8 Prozent,\nVerfahrensabläufe nach den Absätzen 2 bis 4 treffen.\nb) in der Nachtschicht: 0 Prozent,\n§6                                2. Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin\nab dem 1. Februar 2021:\nFestlegung\nder Pflegepersonaluntergrenzen                       a) in der Tagschicht: 5 Prozent,\n(1) Für die folgenden pflegesensitiven Bereiche in             b) in der Nachtschicht: 5 Prozent,\nKrankenhäusern werden die folgenden Pflegepersonal-            3. Geriatrie:\nuntergrenzen schichtbezogen als Verhältnis von Pa-                a) in der Tagschicht: 15 Prozent,\ntientinnen und Patienten zu einer Pflegekraft fest-\ngelegt, die unter Berücksichtigung der in Absatz 2 ge-            b) in der Nachtschicht: 20 Prozent,\nnannten Höchstanteile von Pflegehilfskräften auf den           4. allgemeine Chirurgie und Unfallchirurgie ab dem\nStationen oder für die betroffenen intensivmedizini-              1. Februar 2021:\nschen Behandlungseinheiten, die einem pflegesensiti-              a) in der Tagschicht: 10 Prozent,\nven Bereich angehören, stets einzuhalten sind:\nb) in der Nachtschicht: 10 Prozent,\n1. Intensivmedizin bis zum 31. Januar 2021:\n5. Innere Medizin und Kardiologie ab dem 1. Februar\na) in der Tagschicht: 2,5 zu 1,                             2021:\nb) in der Nachtschicht: 3,5 zu 1,                           a) in der Tagschicht: 10 Prozent,\n2. Intensivmedizin und pädiatrische Intensivmedizin             b) in der Nachtschicht: 10 Prozent,\nab dem 1. Februar 2021:                                  6. Herzchirurgie ab dem 1. Februar 2021:\na) in der Tagschicht: 2 zu 1,                               a) in der Tagschicht: 5 Prozent,\nb) in der Nachtschicht: 3 zu 1,                             b) in der Nachtschicht: 0 Prozent,\n3. Geriatrie:                                                7. Neurologie ab dem 1. Februar 2021:\na) in der Tagschicht: 10 zu 1,                              a) in der Tagschicht: 8 Prozent,\nb) in der Nachtschicht: 20 zu 1,                            b) in der Nachtschicht: 8 Prozent,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020              2361\n8. neurologische Schlaganfalleinheit ab dem 1. Februar      zes das Vorliegen der Voraussetzungen eines Aus-\n2021:                                                    nahmetatbestandes nach Satz 1 nachzuweisen.\na) in der Tagschicht: 0 Prozent,\n§8\nb) in der Nachtschicht: 0 Prozent,\nPersonalverlagerungen\n9. neurologische Frührehabilitation ab dem 1. Februar\n(1) Personalverlagerungen aus anderen Bereichen\n2021:\nin der unmittelbaren Patientenversorgung auf betten-\na) in der Tagschicht: 10 Prozent,                        führenden Stationen in die pflegesensitiven Bereiche\nb) in der Nachtschicht: 10 Prozent,                      in Krankenhäusern sind unzulässig, wenn\n10. Pädiatrie ab dem 1. Februar 2021:                         1. sich die Anzahl der Pflegefachkräfte, in Vollkräften\ngerechnet, in den anderen Bereichen in der unmit-\na) in der Tagschicht: 5 Prozent,\ntelbaren Patientenversorgung im Vergleich zum Vor-\nb) in der Nachtschicht: 5 Prozent.                           jahr im Jahresdurchschnitt um mehr als 3 Prozent\n(3) Führt die Anwendung der Pflegepersonalunter-               reduziert hat und\ngrenzen zu dem Ergebnis, dass für die auf einer Station       2. sich in den anderen Bereichen in der unmittelbaren\noder in einer intensivmedizinischen Behandlungs-                  Patientenversorgung zugleich das Verhältnis von\neinheit zu versorgenden Patientenanzahl weniger als               Pflegekräften, in Vollkräften gerechnet, zu Bele-\neine Pflegekraft vorgehalten werden müsste, ist die               gungstagen um mehr als 3 Prozent reduziert hat.\nAnwesenheit mindestens einer Pflegefachkraft sicher-          Bei der Ermittlung der Belegungstage der Fachabtei-\nzustellen.                                                    lungen gilt der Entlassungstag aus einer Fachabteilung\n(4) Sind auf einer Station verschiedene Pflegeperso-       nicht als Belegungstag der entlassenden Fachabtei-\nnaluntergrenzen einzuhalten, so gilt schichtbezogen           lung.\ndie Pflegepersonaluntergrenze mit der niedrigsten An-            (2) Das Institut für das Entgeltsystem im Kranken-\nzahl von Patientinnen und Patienten im Verhältnis zu          haus stellt jährlich zum 30. Juni fest, ob in einem Kran-\neiner Pflegekraft mit dem zugehörigen Grenzwert für           kenhaus mit pflegesensitiven Bereichen unzulässige\nden Anteil von Pflegehilfskräften. Abweichend von             Personalverlagerungen gemäß Absatz 1 stattgefunden\nSatz 1 sind die Pflegepersonaluntergrenzen nach Ab-           haben. Das Institut für das Entgeltsystem im Kranken-\nsatz 1 Nummer 1 und 2 neben den Pflegepersonal-               haus übermittelt dem betroffenen Krankenhaus das Er-\nuntergrenzen nach Absatz 1 Nummer 3 bis 10 anzu-              gebnis der Feststellung nach Satz 1. Das betroffene\nwenden.                                                       Krankenhaus hat das ihm übermittelte Ergebnis an\n(5) Die Krankenhäuser ermitteln anhand monatlicher         die jeweiligen Vertragsparteien nach § 11 des Kranken-\nDurchschnittswerte, ob die Pflegepersonaluntergren-           hausentgeltgesetzes weiterzuleiten.\nzen eingehalten werden.                                          (3) Sind für ein Krankenhaus unzulässige Personal-\nverlagerungen gemäß Absatz 1 festgestellt worden,\n§7                                vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 des Kran-\nAusnahmetatbestände                         kenhausentgeltgesetzes geeignete Maßnahmen, die\ndas Krankenhaus zur Vermeidung von Personalverla-\nDie Pflegepersonaluntergrenzen müssen in den fol-\ngerungen zu ergreifen hat.\ngenden Fällen nicht eingehalten werden:\n1. bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalaus-                                     §9\nfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß                       Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nhinausgehen oder\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\n2. bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie bei-       in Kraft. Gleichzeitig tritt die Pflegepersonalunter-\nspielsweise bei Epidemien oder bei Großschadens-          grenzen-Verordnung vom 28. Oktober 2019 (BGBl. I\nereignissen.                                              S. 1492), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung\nDas Krankenhaus ist verpflichtet, den jeweiligen Ver-         vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1701) geändert worden\ntragsparteien nach § 11 des Krankenhausentgeltgeset-          ist, außer Kraft.\nBonn, den 9. November 2020\nDer Bundesminister für Gesundheit\nJens Spahn","2362        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nAnlage\n(zu § 3 Absatz 1)\nIndikatoren-DRGs\nFolgende DRGs des German Diagnosis Related Groups Fallpauschalen-Katalogs 2020, der auf der Internetseite\ndes Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus veröffentlicht ist, gelten als Indikatoren für das Vorhandensein\neines pflegesensitiven Bereiches in Krankenhäusern:\nAllgemeine Chirurgie\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nA01B     Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180 Stun-\nden oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter\nPankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre\nA01C     Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation, ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne\nTransplantatabstoßung, ohne kombinierte Nierentransplantation, ohne kombinierte Pankreastransplan-\ntation, Alter > 5 Jahre\nA02Z    Transplantation von Niere und Pankreas\nA16A    Transplantation von Darm oder Pankreas\nA16B     Injektion von Pankreasgewebe\nB05Z    Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom oder kleine Eingriffe an den Nerven\nF08F    Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung,\nohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, mit bestimm-\ntem Eingriff\nF08G     Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung,\nohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, ohne be-\nstimmten Eingriff\nF13A    Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen mit äußerst schweren CC und\nmehrzeitigen Revisions- oder Rekonstruktionseingriffen\nF13B    Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen mit äußerst schweren CC, ohne\nmehrzeitige Revisions- oder Rekonstruktionseingriffe\nF13C    Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen ohne äußerst schwere CC\nF14A    Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe mit äußerst schweren CC\nF14B    Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe mit äußerst schweren CC\nF20Z    Beidseitige Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmter Diagnose oder äußerst schweren\noder schweren CC\nF27A    Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit Gefäßeingriff oder bestimmter\nAmputation\nF27C    Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, ohne Gefäßeingriff, ohne best. Ampu-\ntation, ohne äußerst schwere CC, ohne komplexe Arthrodese des Fußes, ohne komplexen Hauteingriff,\nohne best. Gefäßeingriff, mit mäßig komplexem Eingriff\nF28A    Amputation mit zusätzlichem Gefäßeingriff oder mit Hauttransplantation, mit äußerst schweren oder\nschweren CC\nF28B    Amputation bei Kreislauferkrankungen außer an oberer Extremität und Zehen, ohne Gefäßeingriff, ohne\nHauttransplantation, mit äußerst schweren oder schweren CC\nF28C    Amputation bei Kreislauferkrankungen außer an oberer Extremität und Zehen, ohne Gefäßeingriff, ohne\näußerst schwere oder schwere CC\nF39A    Unterbindung und Stripping von Venen mit beidseitigem Eingriff oder bestimmter Diagnose oder\näußerst schweren oder schweren CC\nF39B    Unterbindung und Stripping von Venen ohne beidseitigen Eingriff, ohne bestimmte Diagnose, ohne\näußerst schwere oder schwere CC\nF59A    Mäßig komplexe Gefäßeingriffe mit äußerst schweren CC\nF59C    Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, mit\naufwendigem Eingriff oder Mehrfacheingriff oder bestimmter Diagnose oder Alter < 16 Jahre, mehr\nals ein Belegungstag","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020          2363\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nF59D Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, mit\nbestimmtem Eingriff oder anderem Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag oder mit\npAVK mit Gangrän, mehr als ein Belegungstag\nF59E Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwend. Gefäßinterv., mit bestimm-\ntem anderen Eingriff oder PTA, mehr als ein Belegungstag, ohne aufwendigen oder bestimmten Eingr.,\nohne Mehrfacheingr., Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag\nF59F Mäßig komplexe Gefäßeingriffe ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Gefäßintervention, ohne\naufwendigen, bestimmten oder bestimmten anderen Eingriff, ohne Mehrfacheingriff, Alter > 15 Jahre\noder ein Belegungstag\nG01Z Eviszeration des kleinen Beckens\nG02A Bestimmte Eingriffe an den Verdauungsorganen bei angeb. Fehlbildung, Alter < 2 Jahre oder sehr\nkomplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm, Alter < 10 Jahre oder best. Eingriffe an Dünn- und Dick-\ndarm mit kompliz. Diagnose, mit bestimmten kompliz. Faktoren\nG02B Bestimmte komplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm oder andere Eingriffe an den Verdauungsorga-\nnen bei angeb. Fehlbildung, Alter < 2 Jahre oder bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm mit kom-\nplizierender Diagnose, ohne bestimmte komplizierende Faktoren\nG02C Andere komplexe Eingriffe an Dünn- und Dickdarm oder andere Eingriffe an Dünn- und Dickdarm mit\nkomplizierender Diagnose, ohne Eingriffe an den Verdauungsorganen bei angeborener Fehlbildung,\nAlter < 2 Jahre\nG03A Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dick-\ndarm oder an Magen, Ösophagus und Duodenum mit komplexer Prozedur mit hochkomplexem Eingriff\noder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > -/368/- Aufwandsp.\nG03B Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Magen, Ösophagus\nund Duodenum mit komplexer Prozedur ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Kom-\nplexbehandlung > -/368/- Aufwandspkt., mit komplexem Eingriff\nG03C Große Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum oder bestimmte Eingriffe an Magen, Ösophagus\nund Duodenum mit komplexer Prozedur ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Kom-\nplexbehandlung > -/368/- Aufwandspkt., ohne komplexen Eingriff\nG04Z Adhäsiolyse am Peritoneum, Alter < 4 Jahre od. mit äuß. schw. od. schw. CC oder kleine Eingriffe an\nDünn- und Dickdarm oder best. Eingriffe an abd. Gefäßen mit äuß. schw. CC oder Implantation eines\nAntireflux-Stimulationssystems od. best. Gastrektomie\nG07B Appendekt. od. laparoskop. Adhäsiolyse bei Peritonitis mit äuß. schw. od. schw. CC od. kl. Eingriffe an\nDünn-/Dickdarm, oh. äußerst schwere CC od. best. Anorektoplastik, Alt. > 2 Jahre u. Alter < 14 Jahre\nod. mit laparoskop. Adhäsiolyse od. Rektopexie\nG07C Appendektomie bei Peritonitis mit äußerst schweren oder schweren CC oder kleine Eingriffe an Dünn-\nund Dickdarm ohne äußerst schwere CC oder bestimmte Anorektoplastik, Alter > 13 Jahre, ohne lapa-\nroskopische Adhäsiolyse, ohne Rektopexie\nG08A Komplexe Rekonstruktion der Bauchwand, Alter > 0 Jahre, mit äußerst schweren CC\nG08B Komplexe Rekonstruktion der Bauchwand, Alter > 0 Jahre, ohne äußerst schwere CC\nG09Z Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre oder komplexe Herniotomien\noder Operation einer Hydrocele testis oder andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm\nG10Z Bestimmte Eingriffe an hepatobiliärem System, Pankreas, Niere und Milz\nG11B Pyloromyotomie oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter außer bei Anal-\nfissuren und Hämorrhoiden, Alter > 5 Jahre\nG12A Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit komplexer OR-Prozedur\nG12B Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit mäßig komplexer OR-Prozedur, mehr als ein\nBelegungstag\nG12C Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen mit wenig komplexer OR-Prozedur, mehr als ein\nBelegungstag\nG12D Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen ohne komplexe OR-Prozedur, ein Belegungstag\noder ohne mäßig komplexe OR-Prozedur, mit bestimmtem Eingriff oder Alter < 14 Jahre oder bei bös-\nartiger Neubildung der Verdauungsorgane\nG12E Andere OR-Prozeduren an den Verdauungsorganen ohne komplexe OR-Prozedur, ein Belegungstag\noder ohne mäßig komplexe OR-Prozedur, ohne bestimmten Eingriff, Alter > 13 Jahre, außer bei bös-\nartiger Neubildung der Verdauungsorgane","2364     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nG13A Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten\nund Störungen der Verdauungsorgane ohne Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektroden-\nsystems\nG13B Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten\nund Störungen der Verdauungsorgane mit Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektroden-\nsystems\nG15Z Strahlentherapie mit großem abdominellen Eingriff\nG16A Komplexe Rektumresektion od. andere Rektumresektion mit best. Eingriff od. komplexer Diagnose od.\nmehrzeitige Enterostomaanlage und -rückverlagerung, mit kompliz. Konstell. od. plastischer Rekon-\nstruktion mit myokutanem Lappen od. IntK > -/368/- P.\nG16B Komplexe Rektumresektion od. andere Rektumresektion mit best. Eingriff od. komplexer Diagnose od.\nmehrz. Enterostomaanlage und -rückverlagerung, ohne kompliz. Konstell., ohne plastische Rekonstruk-\ntion mit myokutanem Lappen, ohne IntK > -/368/- Punkte\nG17A Andere Rektumresektion ohne bestimmten Eingriff oder Implantation eines künstlichen Analsphinkters,\nbei bösartiger Neubildung\nG17B Andere Rektumresektion ohne bestimmten Eingriff oder Implantation eines künstlichen Analsphinkters,\naußer bei bösartiger Neubildung\nG18A Bestimmte Eingriffe an Dünn-/Dickdarm od. Anlegen eines Enterostomas od. andere Eingriffe am Darm\nmit äuß. schw. CC mit hochkompl. Eingr. od. kompliz. Diag. od. mit sehr kompl. Eingr. od. aufwendigem\nEingr. mit äuß. schw. CC, mit Komplexbehandlung MRE\nG18B Bestimmte Eingriffe an Dünn-/Dickdarm oder Anlegen eines Enterostomas oder anderer Eingriff am\nDarm mit äußerst schweren CC mit sehr komplexem Eingr. oder aufwendigem Eingriff mit äußerst\nschweren CC, ohne Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern\nG18C Bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne hochkomplexen oder sehr komplexen Eingriff, ohne\naufwendigen Eingriff oder ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Diagnose, mit komplexem\nEingriff\nG18D Bestimmte Eingriffe an Dünn- und Dickdarm ohne komplexen Eingriff, ohne komplizierende Diagnose\nG19A Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter\n> 1 Jahr, mit komplizierender Konstellation oder bei bösartiger Neubildung oder Alter < 16 Jahre\nG19B Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter\n> 1 Jahr, ohne komplizierende Konstellation, außer bei bösartiger Neubildung, Alter > 15 Jahre, mit\nkomplexem Eingriff\nG19C Andere Eingriffe an Magen, Ösophagus und Duodenum außer bei angeborener Fehlbildung oder Alter\n> 1 Jahr, ohne komplizierende Konstellation, außer bei bösartiger Neubildung, Alter > 15 Jahre, ohne\nkomplexen Eingriff\nG21B Komplexe Adhäsiolyse am Peritoneum, Alter > 3 Jahre, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder\nandere Eingriffe an Darm und Enterostoma oder bestimmte Eingriffe am Pharynx, mit äußerst schweren\nCC oder aufwendigem Eingriff am Darm, Alter > 15 Jahre\nG21C Andere Eingriffe an Darm und Enterostoma oder bestimmte Eingriffe am Pharynx ohne äußerst schwere\nCC, ohne aufwendigen Eingriff am Darm\nG22A Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder\nschweren CC, Alter < 10 Jahre oder bei bösartiger Neubildung\nG22B Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder\nschweren CC, Alter > 9 Jahre, mit laparoskopischer Adhäsiolyse oder Alter < 16 Jahre, außer bei bös-\nartiger Neubildung\nG22C Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse bei Peritonitis oder mit äußerst schweren oder\nschweren CC, Alter > 15 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung\nG23A Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder\nschwere CC, Alter < 10 Jahre oder bei bösartiger Neubildung\nG23B Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder\nschwere CC, Alter > 9 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung\nG24A Eingriffe bei Hernien mit plastischer Rekonstruktion der Bauchwand\nG24B Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder kom-\nplexem Eingriff oder Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020         2365\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nG24C Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne\nkomplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC\nG26A Andere Eingriffe am Anus oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter bei Anal-\nfissuren und Hämorrhoiden, Alter < 16 Jahre oder bei bestimmter bösartiger Neubildung oder mit\nkleinem Eingriff am Rektum\nG26B Andere Eingriffe am Anus oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter bei Anal-\nfissuren und Hämorrhoiden, Alter > 15 Jahre, außer bei bestimmter bösartiger Neubildung, ohne kleinen\nEingriff am Rektum\nG33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren oder hochaufwendiges Implantat bei Krankheiten und Störungen\nder Verdauungsorgane\nG35Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane\nG36B Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1176/1104/1104 Aufwandspunkte und < 1471/1381/- Auf-\nwandspunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane\nG36C Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/552/- Aufwandspunkte und < 1177/1105/- Aufwands-\npunkte bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane\nG37Z Multiviszeraleingriff bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane\nG38Z Komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störungen der\nVerdauungsorgane oder mehrzeitiger komplexer Eingriff am Gastrointestinaltrakt und anderem Organ-\nsystem\nH01A Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen mit großem Eingriff oder\nStrahlentherapie oder komplexer Eingriff an Gallenblase und Gallenwegen, Alter < 14 J., mit kompl.\nEingriff oder intensivmed. Komplexbeh. > 392/368/- P.\nH01B Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen mit großem Eingriff oder\nStrahlentherapie oder komplexer Eingriff an Gallenblase und Gallenwegen, Alter < 14 J., ohne kompl.\nEingriff, ohne intensivmed. Komplexbeh. > 392/368/- P.\nH02A Komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen, Alter > 13 Jahre, bei bösartiger Neubildung oder\nmit bestimmter biliodigestiver Anastomose\nH02B Komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen, Alter > 13 Jahre, außer bei bösartiger Neubildung,\nohne bestimmte biliodigestive Anastomose\nH05Z Laparotomie und mäßig komplexe Eingriffe an Gallenblase und Gallenwegen\nH06A Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas mit aufwendigem Eingriff und be-\nstimmten komplizierenden Faktoren\nH07A Cholezystektomie und wenig komplexe Eingriffe an Gallenblase, Gallenwegen, Leber mit sehr kom-\nplexer Diagnose oder komplizierender Konstellation\nH07B Cholezystektomie und wenig komplexe Eingriffe an Gallenblase, Gallenwegen, Leber ohne sehr kom-\nplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation\nH08A Laparoskopische Cholezystektomie mit komplexer Diagnose oder komplizierender Konstellation\nH08B Laparoskopische Cholezystektomie ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation,\nAlter < 12 Jahre oder mit laparoskopischer Steinentfernung\nH08C Laparoskopische Cholezystektomie ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation,\nAlter > 11 Jahre, ohne laparoskopische Steinentfernung\nH09A Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne\nStrahlentherapie, mit äußerst schweren CC, mit bestimmtem Eingriff an Leber, Pankreas und Gallen-\ngängen\nH09B Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne\nStrahlentherapie, mit äußerst schweren CC oder ohne äußerst schwere CC, mit bestimmtem Eingriff am\nPankreas oder bei bösartiger Neubildung\nH09C Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne\nStrahlentherapie, ohne äußerst schwere CC, ohne bestimmten Eingriff am Pankreas, außer bei bös-\nartiger Neubildung\nH12B Verschiedene Eingriffe am hepatobiliären System oder Eingriffe an abdominalen oder pelvinen Gefäßen\nohne äußerst schwere CC, mit komplexem Eingriff","2366     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nH12C Verschiedene Eingriffe am hepatobiliären System oder Eingriffe an abdominalen oder pelvinen Gefäßen\nohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff\nH33Z Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und\nPankreas\nH38A Bestimmte komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und\nStörungen an hepatobiliärem System und Pankreas\nH38B Andere komplizierende Konstellation mit bestimmtem operativen Eingriff bei Krankheiten und Störun-\ngen an hepatobiliärem System und Pankreas\nI02D Kleinflächige oder großflächige Gewebe-/Hauttransplantation außer an der Hand, mit äußerst schwe-\nren CC\nI03B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder\nbeidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, ohne äuß. schw. CC,\nohne mehrzeit. Wechsel, ohne Eingr. an mehr. Lok.\nI07A Amputation bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe\nI07B Bestimmte Amputation am Fuß\nI14Z Revision eines Amputationsstumpfes\nI20C Eingriffe am Fuß ohne mehrere komplexe Eingriffe, ohne hochkomplexen Eingriff, mit bestimmten kom-\nplizierenden Faktoren\nI20D Eingriffe am Fuß ohne bestimmte komplizierende Faktoren, mit Knochentransplantation oder schwerem\nWeichteilschaden oder bestimmtem Eingriff am Fuß oder Implantation einer Vorfuß- oder Zehen-\nendoprothese oder Kalkaneusfraktur\nI24B Arthroskopie oder andere Eingriffe an den Extremitäten oder Eingriffe am Weichteilgewebe ohne kom-\nplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre\nI27A Eingriffe am Weichteilgew. od. kleinfl. Gewebe-Tx m. best. Diagn. u. best. Eingr. od. m. äuß. schw. CC\nod. b. BNB m. schw. CC, m. best. Diagn. u. kompl. Eingr. od. Nephrekt. od. best. BNB m. best. Eingr.\nAbdomen od. Thorax od. Tx e. Zehe als Fingerersatz\nI30C Komplexe Eingriffe am Kniegelenk ohne bestimmte komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Alter > 17 Jahre\noder ohne äußerst schwere oder schwere CC\nI75B Schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk ohne CC oder\nEntzündungen von Sehnen, Muskeln und Schleimbeuteln ohne äußerst schwere oder schwere CC\nJ02A Hauttransplantation oder Lappenplastik an der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion/Entzündung\noder ausgedehnte Lymphadenektomie oder Gewebetransplantation mit mikrovaskulärer Anastomose,\nmit äußerst schweren CC, mit komplexem Eingriff\nJ02B Hauttransplantation oder Lappenplastik an der unteren Extr. bei Ulkus od. Infektion/Entzündung od.\nausgedehnte Lymphadenekt. oder Gewebetransplant. mit mikrovask. Anastomose, mit äuß. schw. CC,\noh. kompl. Eingr. od. oh. äuß. schw. CC, m. kompl. Eingr.\nJ02C Hauttransplantation oder Lappenplastik an der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion/Entzündung\noder ausgedehnte Lymphadenektomie, ohne äußerst schwere CC, ohne komplexen Eingriff\nJ03Z Eingriffe an der Haut der unteren Extremität bei Ulkus oder Infektion/Entzündung\nJ09A Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter < 16 Jahre\nJ09B Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre\nJ11D Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma ohne kompliz. Diag., ohne mäßig kompl. Proz. od.\nDiag., Alter > 17 J. od. ohne äuß. schw. oder schw. CC, ohne best. Eingr., ohne Hidradenitis suppura-\ntiva, auß. b. BNB od. Pemphigoid, oh. kl. Eingr. an d. Haut\nJ35Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma\nJ64C Andere Infektion/Entzündung der Haut und Unterhaut, Alter > 5 Jahre\nK04Z Große Eingriffe bei Adipositas\nK06A Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus mit IntK > 392/368/- Punkte oder\nbei BNB, mit äußerst schweren CC oder Parathyreoidektomie oder äußerst schwere oder schwere CC,\nmit Thyreoidektomie durch Sternotomie","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020           2367\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nK06B     Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392/368/- Punkte,\nbei BNB oder mit äuß. schw. oder schw. CC oder Eingr. an der Schilddrüse außer kl. Eingr., mit\nThyreoidektomie durch Sternotomie oder Alter < 16 Jahre\nK06C     Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse u. Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392/368/- Punkte,\naußer bei BNB, oh. äuß. schw. oder schw. CC, mit Eingr. an der Schilddrüse außer kl. Eingriffe, ohne\nThyreoidektomie durch Sternotomie, Alter > 15 Jahre\nK06D     Kleine Eingriffe an Schilddrüse, Nebenschilddrüse und Ductus thyreoglossus ohne IntK > 392/368/-\nPunkte, außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC\nK07Z     Andere Eingriffe bei Adipositas\nK14Z     Andere Eingriffe an der Nebenniere oder ausgedehnte Lymphadenektomie\nK33Z     Mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten\nL02C     Operatives Einbringen eines Peritonealdialysekatheters, Alter > 9 Jahre, ohne akute Niereninsuffizienz,\nohne chronische Niereninsuffizienz mit Dialyse\nQ01Z     Eingriffe an der Milz\nX01A    Rekonstruktive Operation bei Verletzungen mit komplizierender Konstellation, Eingriff an mehreren\nLokalisationen, freier Lappenplastik mit mikrovaskulärer Anastomosierung oder komplizierender Diag-\nnose oder komplexer Prozedur, mit äußerst schweren CC\nX01B     Rekonstruktive Operation bei Verletzungen ohne komplizierende Konstellation, ohne Eingriff an mehre-\nren Lokalisationen, ohne freie Lappenplastik mit mikrovask. Anastomosierung, mit komplexer Diagnose\noder Prozedur oder äußerst schw. CC, mehr als 1 BT\nZ02Z    Leberspende (Lebendspende)\nZ03Z    Nierenspende (Lebendspende)\nGeriatrie\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nB44A     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems\nmit neurologischer Komplexbehandlung oder anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten\nSchlaganfalls bei schwerer motorischer Funktionseinschränkung\nB44B     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems\nmit anderer neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder schwerer motorischer\nFunktionseinschränkung\nB44C     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems\nohne Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne schwere motorische Funktionseinschrän-\nkung\nE42Z    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane\nF48Z    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislauf-\nsystems\nG14Z     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und\nStörungen der Verdauungsorgane\nG52Z     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungs-\norgane\nH44Z     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem\nSystem und Pankreas\nI34Z    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung mit bestimmter OR-Prozedur bei Krankheiten und\nStörungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe\nI41Z    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-\nSystem und Bindegewebe\nJ44Z    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut\nund Mamma\nK01Z     Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit Frührehabilitation oder geriatri-\nscher frührehabilitativer Komplexbehandlung\nK44Z     Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechsel-\nkrankheiten","2368       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nL44Z   Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Harnorgane\nT44Z   Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei infektiösen und parasitären Krankheiten\nU40Z   Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bei psychischen Krankheiten und Störungen\nHerzchirurgie\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nA03A   Lungentransplantation mit Beatmung > 179 Stunden\nA03B   Lungentransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden\nA05A   Herztransplantation mit Beatmung > 179 Stunden oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung\n> 2646/2484/- Aufwandspunkte\nA05B   Herztransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung\n> 2646/2484/- Aufwandspunkte\nA62Z   Evaluierungsaufenthalt vor Herztransplantation\nF03A   Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit bestimmter komplizierender Konstellation oder be-\nstimmtem Zweifacheingriff\nF03B   Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit Mehrfacheingriff oder Alter < 1 Jahr oder Eingriff in\ntiefer Hypothermie oder IntK > 392/368/- Aufwandspunkte oder bestimmter anderer komplizierender\nKonstellation oder pulmonale Endarteriektomie\nF03C   Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, Alter > 0 J., IntK > 196/184/- P. und IntK < 393/369/- P.,\nmit Zweifacheingriff od. bei angeborenem Herzfehler, mit kompl. Eingr. od. best. Herzklappeneingriff\noder andere komplizierende Konstellation\nF03E   Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, Alter > 0 J., IntK < 197/185/- P., mit Zweifacheingr. od.\nbei angeb. Herzfehler, oh. kompl. Eingr. od. oh. Zweifacheingr., auß. bei angeb. Herzfehler, Alter > 15 J.,\nmit Impl. klappentragende Gefäßprothese\nF03F   Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, ohne kompliz. Konst., Alter > 0 J., ohne Eingr. in tiefer\nHypoth., IntK < 197/185/- P., ohne Zweifacheingr., auß. bei Endokarditis, auß. b. angeb. Herzfehler,\nAlter > 15 J., ohne Impl. klappentr. Gefäßpr.\nF05Z   Koronare Bypass-Operation mit invasiver kardiologischer Diagnostik oder intraoperativer Ablation, mit\nkomplizierender Konstellation oder Karotiseingriff oder bestimmte Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine\nin tiefer Hypothermie\nF06A   Koronare Bypass-Operation mit bestimmten mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren, mit komplizieren-\nder Konstellation oder Karotiseingriff oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392/368/- Auf-\nwandspunkte\nF06B   Koronare Bypass-Operation mit anderen mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren, ohne komplizierende\nKonstellation, ohne Karotiseingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/- Auf-\nwandspunkte\nF06C   Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, mit kompl. Konstellation oder\nIntK > 392/368/- Aufwandspunkte oder Karotiseingriff\nF06D   Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, ohne komplizierende Kon-\nstellation, mit invasiver kardiologischer Diagnostik oder mit intraoperativer Ablation oder schwersten\nCC oder Implantation eines herzunterstützenden Systems\nF06E   Koronare Bypass-Operation ohne mehrzeitige komplexe OR-Prozeduren, ohne komplizierende Kon-\nstellation, ohne invasive kardiologische Diagnostik, ohne intraoperative Ablation, ohne schwerste CC,\nohne Implantation eines herzunterstützenden Systems\nF07A   Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter < 1 Jahr oder mit best. kompliz. Konst. oder komp.\nOperation oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > -/368/- Aufwandspunkte oder < 18 J. mit\nReop. od. and. kompliz. Konst., mit best. komp. Eingr.\nF07B   Andere Eingriffe mit HLM, Alter < 1 J. od. mit best. kompliz. Konst. od. IntK > -/368/- P., ohne best.\nkomp. Eingr. oder Alter > 0 J., IntK < -/369/- P., mit and. kompl. Eingr. mit Reop. an Herz oder Perikard\noder mit best. and. kompliz. Konst.\nF07C   Andere Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine, Alter > 0 Jahre, IntK < -/369/- P. oder Alter > 17 Jahre oder\nohne Reop. oder ohne and. kompliz. Konst., ohne and. kompl. Eingriffe oder ohne Reop. an Herz oder\nPerikard oder ohne best. andere kompliz. Konst.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020               2369\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nF09A   Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter < 16 Jahre, mit komplizierender\nKonstellation oder Exzision am Vorhof\nF36A   Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit\nkomplizierenden Faktoren, > 1176/1380/- Aufwandspunkte oder > 588/828/1104 Aufwandspunkte mit\naufwendigem Eingriff\nF36B   Intensivmed. Komplexbeh. bei Krankh. und Störungen d. Kreislaufsyst. m. kompliz. Fakt., > 588/828/- P.\nod. > -/-/1104 P. m. best. OR-Proz., ohne aufwend. Eingr. od. > -/552/552 P. m. best. Aortenstent od.\nminimalinv. Eingr. an mehrer. Herzkl.\nF36C   Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems mit\nkomplizierenden Faktoren, > -/552/552 Aufwandspunkte ohne bestimmte OR-Prozedur, ohne bestimm-\nten Aortenstent oder bestimmter mehrzeitiger komplexer Eingriff\nF98A   Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren\nHerzklappen, mit hochkomplexem Eingriff oder komplexer Diagnose oder Alter < 30 Jahre oder Implan-\ntation eines Wachstumsstents\nInnere Medizin\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nA15A   Knochenmarktransplantation/Stammzelltransfusion, autogen, mit zweiter Knochenmarktransplantation/\nStammzelltransfusion im selben Aufenthalt\nB12Z   Implantation eines Herzschrittmachers bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems oder per-\nkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen\nB82Z   Andere Erkrankungen an peripheren Nerven\nE37Z   Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und\nStörungen der Atmungsorgane\nE40B   Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mehr als 2 Belegungs-\ntage, mit komplexer Prozedur, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre oder bei Para-/Tetraplegie\nE40C   Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mehr als 2 Belegungs-\ntage, mit komplexer Prozedur, ohne äußerst schwere CC, außer bei Para-/Tetraplegie\nE41Z   Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane\nE63B   Schlafapnoesyndrom oder Polysomnographie oder kardiorespiratorische Polygraphie bis 2 Belegungs-\ntage, Alter > 17 Jahre, ohne bestimmte invasive kardiologische Diagnostik\nE64A   Respiratorische Insuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder Lungenembolie\nE64C   Respiratorische Insuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre\nE64D   Respiratorische Insuffizienz, ein Belegungstag\nE65A   Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung mit äuß. schw. CC od. mit komplizierender Diagnose od.\nbest. hochaufw. Behandlung od. Bronchitis u. Asthma bronchiale, mehr als ein Belegungstag, mit äuß.\nschw. od. schw. CC, Alter < 1 J., mit RS-Virus-Infekt.\nE65B   Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Diagnose,\nmit FEV1 < 35 % und mehr als ein Belegungstag oder Alter < 1 Jahr oder mit bestimmter mäßig auf-\nwendiger/aufwendiger Behandlung\nE65C   Chronisch-obstruktive Atemwegserkrankung ohne äußerst schwere CC, ohne komplizierende Diagnose,\nohne FEV1 < 35 % oder ein Belegungstag oder Alter > 1 Jahr, ohne bestimmte mäßig aufwendige/\naufwendige Behandlung\nE69A   Bronchitis und Asthma bronchiale, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren oder schweren CC\noder bestimmte aufwendige/hochaufwendige Behandlung, Alter < 1 Jahr ohne RS-Virus-Infektion oder\nbei Para-/Tetraplegie\nE69B   Bronchitis und Asthma bronchiale, mehr als 1 BT u. Alter > 55 J. od. mit äuß. schw. od. schw. CC,\nAlt. > 0 J. od. 1 BT od. oh. äuß. schw. od. schw. CC, Alt. < 1 J. od. flex. Bronchoskopie, Alt. < 16 J. od.\nbest. mäßig aufw. Beh., m. RS-Virus-Infekt.\nE69C   Bronchitis und Asthma bronchiale, ein Belegungstag oder ohne äuß. schw. oder schw. CC oder\nAlter < 56 Jahre oder Beschwerden und Symptome der Atmung oder Störungen der Atmung mit\nUrsache in der Neonatalperiode, ohne bestimmte aufw./hochaufw. Behandlung\nE71A   Neubildungen der Atmungsorgane, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC","2370    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                               DRG-Bezeichnung\nE71C Neubildungen der Atmungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, ohne Broncho-\nskopie, ohne bestimmte Lungenbiopsie, mit endoskopischer Biopsie am Respirationstrakt, ohne\nChemotherapie\nE73A Pleuraerguss mit äußerst schweren CC\nE73B Pleuraerguss ohne äußerst schwere CC\nE74Z Interstitielle Lungenerkrankung\nE75B Andere Krankheiten der Atmungsorgane mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre\nE75C Andere Krankheiten der Atmungsorgane ohne äußerst schwere CC oder Beschwerden und Symptome\nder Atmung mit komplexer Diagnose\nE76B Tuberkulose bis 14 Belegungstage oder Alter < 18 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC\nE77A Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit intensivmedizinischer Kom-\nplexbehandlung > 392/368/- Aufwandspunkte\nE77C Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit and. kompliz. Konst. od.\nschwersten CC oder äuß. schw. CC mit kompl. Diagnose od. mit Komplexbeh. MRE od. best. hoch-\naufwend. Behandlung od. angeb. Fehlbildungssyndrom od. Alter < 10 J.\nE77D Bestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane, Alter > 9 Jahre\nE78Z Kontrolle oder Optimierung einer bestehenden häuslichen Beatmung, bis 2 Belegungstage\nE79A Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane mit komplexer Diagnose oder äußerst schweren\nCC, mehr als ein Belegungstag oder mit äußerst schweren CC mit bestimmten Infektionen oder Ent-\nzündungen\nE79B Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere\nCC oder ein Belegungstag, bei Para-/Tetraplegie oder mit bestimmter mäßig aufwendiger Behandlung\noder mit bestimmter Pneumonie, mehr als ein Belegungstag\nE79C Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne komp. Diagnose, ohne äußerst schwere CC\nod. ein Belegungstag, außer bei Para-/Tetraplegie, ohne best. mäßig aufwend. Behandlung\nF01B Implantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation mit komplizierenden Faktoren\noder neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mehr als 24 Stunden mit komplizie-\nrenden Faktoren\nF01E Impl. Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation od. aufwendige Sondenentfernung od.\nAggregatwechsel S-ICD ohne Änderung der Sonde, ohne Impl. Drucksens. in Pulmonalarterie, ohne\nImpl. eines intrakardialen Pulsgenerators, Alter > 17 J.\nF01F Impl. Kardioverter/Defibrillator (AICD), Einkammer-Stimulation, ohne zusätzl. Herz- od. Gefäßeingriff,\nohne IntK > 392/368/- P., ohne äuß. schw. CC, ohne aufw. Sondenentf., ohne Impl. Drucksens. in\nPulmonalart., ohne Impl. Pulsgen., Alter > 17 J.\nF12D Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre,\nmit äußerst schweren CC oder isolierter offen chirurgischer Sondenimplantation oder aufwendiger\nSondenentfernung oder mäßig komplexer PTCA\nF12E Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem, Alter > 15 Jahre, mit invasiver kardiologi-\nscher Diagnostik bei bestimmten Eingriffen\nF12F Impl. HSM, Zweikammersys., oh. äuß. schwere CC, oh. isol. offen chir. Sondenimpl., oh. aufw. Sonden-\nentf., oh. mäßig kompl. PTCA od. Impl. HSM, Einkammersys., oh. invasive kardiol. Diag. bei best.\nEingr., mit Impl. Ereignisrekorders, Alter > 15 J.\nF12G Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem, ohne invasive kardiologische Diagnostik bei\nbestimmten Eingriffen, Alter > 15 Jahre, ohne Implantation eines Ereignisrekorders\nF17B Wechsel eines Herzschrittmachers, Einkammer- oder Zweikammersystem, Alter > 15 Jahre\nF18D Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,\nAlter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, ohne komplexen\nEingriff\nF24A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit\nbestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, mit äußerst schweren CC\nF24B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit\nbestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020           2371\nDRG                                             DRG-Bezeichnung\nF37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und\nStörungen des Kreislaufsystems\nF41B Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt ohne äußerst schwere CC\nF43C Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter > 15 Jahre, ohne\nintensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/552 Aufwandspunkte, ohne komplizierende Kon-\nstellation, ohne bestimmte OR-Prozedur\nF45Z Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems\nF49B Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkten, ohne komplexen Eingriff, Alter > 9 Jahre\nF49D Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, mit schweren CC, mehr als ein Belegungstag\nF49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC bei\nBT > 1, ohne best. kompl. Diagnose, mit best. Eingr.\nF49G Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC bei\nBT > 1, ohne komplexe Diagnose, ohne best. Eingriff\nF52A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC\nF52B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoro-\nnarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention\nF56A Perkutane Koronarangioplastie mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC\nF56B Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Inter-\nvention oder ohne äußerst schwere CC oder Kryoplastie\nF58A Perkutane Koronarangioplastie mit äußerst schweren CC\nF58B Perkutane Koronarangioplastie ohne äußerst schwere CC\nF60A Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik mit äußerst schweren CC\nF60B Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere CC\nF61A Infektiöse Endokarditis mit komplizierender Diagnose oder mit komplizierender Konstellation\nF61B Infektiöse Endokarditis ohne komplizierende Diagnose, ohne komplizierende Konstellation\nF62A Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose\noder mit bestimmter hochaufwendiger Behandlung mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung\n> 196/184/368 Punkte oder komplizierender Konstellation\nF62B Herzinsuff. und Schock mit äuß. schw. CC, mit Dialyse oder kompliz. Diag. od. mit best. hochaufw. Beh.\nod. ohne kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 BT bei best. akuten Nierenvers. mit\näuß. schw. CC od. Komplexbeh. des akut. Schlaganf.\nF62C Herzinsuffizienz und Schock ohne äuß. schw. CC od. ohne Dialyse, ohne kompliz. Diagnose, ohne\nkompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 Belegungstag, ohne best. akut. Nierenvers.\nod. ohne äuß. schw. CC. ohne Komplexbeh. des akut. Schlaganf.\nF62D Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere CC oder ohne Dialyse, ohne komplizierende\nDiagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung, ein Be-\nlegungstag\nF63A Venenthrombose mit äußerst schweren CC\nF63B Venenthrombose ohne äußerst schwere CC\nF66A Koronararteriosklerose mit äußerst schweren CC\nF66B Koronararteriosklerose ohne äußerst schwere CC\nF67A Hypertonie mit äußerst schweren CC oder bestimmter hochaufwendiger Behandlung\nF67B Hypertonie mit komplizierender Diagnose oder schweren CC oder bestimmter mäßig aufwendiger/auf-\nwendiger Behandlung\nF67D Hypertonie ohne komplizierende Diagnose, ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne bestimmte\nmäßig aufwendige/aufwendige Behandlung, Alter > 17 Jahre","2372    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nF69A Herzklappenerkrankungen mit äußerst schweren oder schweren CC\nF70B Schwere Arrhythmie und Herzstillstand ohne äußerst schwere CC\nF71A Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen mit äußerst schweren CC, mehr als\nein Belegungstag oder mit kathetergestützter elektrophysiologischer Untersuchung des Herzens oder\nbestimmter hochaufwendiger Behandlung\nF71B Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC oder ein\nBelegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, ohne be-\nstimmte hochaufwendige Behandlung\nF72A Angina pectoris mit äußerst schweren CC\nF72B Angina pectoris ohne äußerst schwere CC\nF73B Synkope und Kollaps, Alter > 13 Jahre oder mehr als ein Belegungstag\nF74Z Thoraxschmerz und sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems\nF75A Andere Krankheiten des Kreislaufsystems mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag\nF77Z Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei Krankheiten und Störungen des Kreislauf-\nsystems\nG40A Bestimmte komplizierende Konstellation mit bestimmtem endoskopischen Eingriff bei Krankheiten und\nStörungen der Verdauungsorgane\nG40B Andere komplizierende Konstellation mit bestimmtem endoskopischen Eingriff bei Krankheiten und\nStörungen der Verdauungsorgane\nG46A Komplexe therapeutische Gastroskopie bei schweren Krankheiten der Verdauungsorgane, mit äußerst\nschweren CC oder mit schweren CC oder andere Gastroskopie bei schw. Krankh. der Verd.organe, mit\näußerst schweren CC, Alter < 15 Jahre, mehr als ein BT\nG46B Komplexe therapeutische Gastroskopie mit schw. CC od. and. Gastroskopie bei äuß. schw. CC, bei\nschw. Krankh. der Verd.organe, Alter > 14 J., mehr als 1 BT od. best. Gastroskopie, Alter < 15 J. od. mit\nkompliz. Faktoren od. ERCP mit and. endoskop. Eingr.\nG46C Verschiedenartige komplexe und andere Gastroskopie, ohne komplexe therapeutische Gastroskopie\nbei schw. Krankheiten der Verdauungsorgane und äuß. schw. oder schw. CC, ohne bestimmte Gastro-\nskopie mit kompliz. Faktoren, ohne ERCP mit and. endoskop. Eingr.\nG47A Andere Gastroskopie oder bestimmte koloskopische Eingriffe, Alter < 16 Jahre oder mit endoskopi-\nscher submukosaler Dissektion am Dickdarm, ein Belegungstag\nG47B Andere Gastroskopie oder bestimmte koloskopische Eingriffe, Alter > 15 Jahre, ohne endoskopische\nsubmukosale Dissektion am Dickdarm oder mehr als ein Belegungstag\nG48A Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre\noder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, mit schwerer Darminfektion oder bei Zustand nach\nOrgantransplantation\nG48B Koloskopie mit äußerst schweren oder schweren CC, komplizierendem Eingriff oder Alter < 15 Jahre\noder mehrzeitige endoskopische Blutstillung, ohne schwere Darminfektion, außer bei Zustand nach\nOrgantransplantation\nG50Z Komplexe therapeutische Gastroskopie und bestimmte andere Gastroskopie bei nicht schweren Krank-\nheiten der Verdauungsorgane, mit äußerst schweren oder schweren CC, mehr als ein Belegungstag,\nAlter > 14 Jahre\nG60A Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC\noder bestimmte hochaufwendige Behandlung\nG60B Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, ohne\nbestimmte hochaufwendige Behandlung\nG64A Entzündliche Darmerkrankung oder andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane, mit äußerst\nschweren CC oder Alter < 16 Jahre mit schweren CC\nG64B Entzündliche Darmerkrankung oder andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane, ohne\näußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre oder ohne schwere CC\nG66Z Abdominalschmerz oder mesenteriale Lymphadenitis, Alter > 55 Jahre und mit CC\nG67A Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-\ngen der Verdauungsorgane oder Obstruktion des Verdauungstraktes mit bestimmten komplizierenden\nFaktoren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020         2373\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nG67B Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-\ngen der Verdauungsorgane oder Obstruktion des Verdauungstraktes mit anderen komplizierenden Fak-\ntoren oder mit äußerst schweren CC\nG67C Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankun-\ngen der Verdauungsorgane ohne bestimmte oder andere komplizierende Faktoren, ohne äußerst\nschwere CC\nG70B Andere schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre\nG71Z Andere mäßig schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane\nG73Z Gastrointestinale Blutung oder Ulkuserkrankung mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag\nG74Z Hämorrhoiden oder andere wenig schwere Erkrankungen der Verdauungsorgane\nG77A Bestimmte Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und Störungen der\nVerdauungsorgane\nG77B Andere Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Erregern bei Krankheiten und Störungen der Ver-\ndauungsorgane\nH06B Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas mit bestimmtem Eingriff und komple-\nxer Diagnose, Dialyse, komplexer OR-Prozedur oder komplizierender Konstellation\nH06C Andere OR-Prozeduren an hepatobiliärem System und Pankreas ohne bestimmten Eingriff und kom-\nplexe Diagnose, Dialyse, komplexe OR-Prozedur oder komplizierende Konstellation\nH40A Endoskopische Eingriffe bei Ösophagusvarizenblutung mit äußerst schweren CC\nH40B Endoskopische Eingriffe bei Ösophagusvarizenblutung ohne äußerst schwere CC\nH41A Bestimmte ERCP mit äußerst schweren CC oder mit schweren CC oder komplexer Eingriff oder Alter\n< 16 Jahre, mit komplexer Prozedur, mit Zugang durch retrograde Endoskopie\nH41B Bestimmte ERCP mit schweren CC oder komplexer Eingriff oder Alter < 16 Jahre, mit komplexer Pro-\nzedur, ohne Zugang durch retrograde Endoskopie\nH41C Bestimmte ERCP mit schweren CC oder komplexer Eingriff oder Alter < 16 Jahre, ohne komplexe\nProzedur oder andere ERCP, ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne komplexen Eingriff, mit\nRadiofrequenzablation und endoskopischer Stentimplantation\nH41D Andere aufwendige ERCP ohne bestimmte ERCP, ohne äußerst schwere oder schwere CC,\nAlter > 15 Jahre, ohne komplexen Eingriff, ohne Radiofrequenzablation mit endoskopischer Stentim-\nplantation oder bestimmte endoskopische Eingriffe\nH41E Andere ERCP ohne bestimmte ERCP, ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter > 15 Jahre, ohne\nkomplexen Eingriff, ohne Radiofrequenzablation mit endoskopischer Stentimplantation\nH60Z Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse Hepatitiden mit äußerst schweren CC\nH61A Bösartige Neubildung an hepatobiliärem System und Pankreas, mehr als ein Belegungstag, mit kom-\nplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC oder Pfortaderthrombose\nH61C Bösartige Neubildung an hepatobiliärem System und Pankreas, ein Belegungstag oder ohne komplexe\nDiagnose oder ohne äußerst schwere CC, ohne Pfortaderthrombose, Alter > 16 Jahre\nH62B Erkrankungen des Pankreas außer bösartige Neubildung, mit akuter Pankreatitis oder Leberzirrhose\noder bestimmter nichtinfektiöser Hepatitis, Alter > 15 Jahre\nH62C Erkrankungen des Pankreas außer bösartige Neubildung, ohne akute Pankreatitis, ohne Leberzirrhose,\nohne bestimmte nichtinfektiöse Hepatitis\nH63A Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und best. nichtinfekt. Hepatitiden,\nmehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose und äußerst schw. oder schw. CC oder mit kompl.\nDiagnose oder äußerst schw. oder schw. CC, Alter < 1 J.\nH63B Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse\nHepatitiden, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose oder äußerst schweren oder schwe-\nren CC, Alter > 0 Jahre\nH63C Erkrankungen der Leber außer bösartige Neubildung, Leberzirrhose und bestimmte nichtinfektiöse\nHepatitiden, ein Belegungstag oder ohne komplexe Diagnose und ohne äußerst schwere oder schwere CC\nH64Z Erkrankungen von Gallenblase und Gallenwegen\nH77Z Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem\nSystem und Pankreas","2374    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                               DRG-Bezeichnung\nH78Z Komplizierende Konstellation bei bestimmten Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System\nund Pankreas\nI66B Andere Erkrankungen des Bindegewebes, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder\nintensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nI79Z Fibromyalgie\nJ64A Infektion/Entzündung der Haut und Unterhaut oder Hautulkus mit äußerst schweren CC\nK60C Diabetes mellitus und schwere Ernährungsstörungen, Alter > 17 Jahre oder ohne multimodale Kom-\nplexbehandlung bei Diabetes mellitus oder schwerste Ernährungsstörungen oder äußerst schwere CC,\nmehr als ein Belegungstag\nK60E Diabetes mellitus mit schweren CC oder mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein Be-\nlegungstag\nK60F Diabetes mellitus, Alter > 10 Jahre, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC\noder ohne komplexe Diagnose\nK62A Verschiedene Stoffwechselerkrankungen bei Para-/Tetrapleg. oder mit kompliz. Diagnose oder endo-\nskopischer Einlage eines Magenballons oder Alter < 16 Jahre, mit äußerst schweren CC oder best.\naufwendiger/hochaufw. Behandlung, mehr als ein Belegungstag\nK62B Verschiedene Stoffwechselerkrankungen bei Para-/Tetrapleg. oder mit kompliz. Diagnose oder endo-\nskop. Einlage eines Magenballons oder Alter < 16 Jahre, ein Belegungstag od. ohne äußerst schwere\nCC od. ohne best. aufwendige/hochaufwendige Behandlung\nK62C Verschiedene Stoffwechselerkrankungen außer bei Para-/Tetraplegie, ohne kompliz. Diagnose, ohne\nendoskopische Einlage eines Magenballons, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, ohne\nbest. aufwendige/hochaufwendige Behandlung, Alter > 15 Jahre\nK64C Endokrinopathien mit komplexer Diagnose oder äußerst schweren CC, Alter > 5 Jahre oder mit be-\nstimmter komplexer Diagnose oder mit invasiver endokrinologischer Diagnostik oder Alter < 18 Jahre\nbei bösartiger Neubildung\nK64D Endokrinopathien ohne komplexe Diagnose, ohne bestimmte Diagnose, ohne äußerst schwere CC,\nohne invasive endokrinologische Diagnostik, Alter > 17 Jahre oder außer bei bösartiger Neubildung\nK77Z Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrank-\nheiten\nL36B Intensivmedizinische Komplexbehandlung > -/-/552 Aufwandspunkte bei Krankheiten und Störungen\nder Harnorgane\nL60A Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392/368/-\nAufwandspunkte oder mit Dialyse und akutem Nierenversagen und äußerst schweren CC oder mit\nDialyse und komplizierenden Faktoren, Alter < 16 Jahre\nL60B Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit Dialyse und komplizierenden Faktoren oder äußerst\nschweren CC, Alter > 15 Jahre\nL60C Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit Dialyse oder äußerst schweren CC oder Alter < 18 Jahre\nmit schweren CC oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nL60D Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne Dialyse, ohne äußerst schwere CC, Alter > 17 Jahre\noder ohne schwere CC, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nL63B Infektionen der Harnorgane mit äußerst schweren CC, mit Komplexbehandlung bei multiresistenten\nErregern oder bestimmter hochaufwendiger Behandlung, Alter > 5 Jahre\nL63C Infektionen der Harnorgane mit äußerst schweren CC, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung,\nohne Komplexbeh. bei multiresistenten Erregern, Alter > 5 Jahre oder ohne äußerst schwere CC, mit\nKomplexbeh. bei multiresistenten Erregern od. best. aufw. Beh.\nL63E Infektionen der Harnorgane oh. äuß. schwere CC, oh. bestimmte mäßig aufwendige/aufwendige/hoch-\naufwendige Behandl., oh. Komplexbehandlung MRE, oh. best. schwere Infektionen, Alter > 2 J. und < 6 J.\noder Alter < 18 J. mit schweren CC oder Alter > 89 J.\nL69B Andere schwere Erkrankungen der Harnorgane, mehr als ein Belegungstag, Alter > 15 Jahre\nQ61A Andere Erkrankungen der Erythrozyten mit äußerst schweren CC\nQ61B Andere Erkrankungen der Erythrozyten, ohne äußerst schwere CC\nQ62Z Andere Anämie\nQ63B Aplastische Anämie, Alter > 15 Jahre","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020          2375\nDRG                                               DRG-Bezeichnung\nR60F Akute myeloische Leukämie ohne Chemotherapie, ohne Dialyse, ohne äußerst schwere CC, ohne Kom-\nplexbehandlung bei multiresistenten Erregern\nR61D Lymphom u. nicht akute Leukämie mit Agranuloz., Portimpl., Komplexbeh. MRE od. kompl. Diag. b.\nLeuk., Alt. > 15 J., m. intens. Chemoth. od. Alt. < 18 J. od. m. äuß. schw. CC od. Tumorlyse-Syndr. od.\nBlastenkr., oh. kompl. Diag. b. Leuk., oh. schwerste CC\nR61E Lymphom und nicht akute Leukämie ohne Sepsis, ohne komplizierende Konstellation, mit Agranulozy-\ntose oder Portimplant. oder Komplexbehandlung MRE oder komplexer Diagnostik bei Leukämie, ohne\näußerst schwere CC, Alter > 17 Jahre, oh. intensive Chemoth.\nR61G Lymphom und nicht akute Leukämie oh. bestimmte kompliz. Faktoren, oh. äuß. schw. CC, Alter < 16 Jahre\nod. mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter > 15 Jahre, oh. best. Lymphom mit best. Chemoth.,\noh. kompl. Diagnose, oh. andere Komplexbeh. MRE\nR61H Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte komplizierende Faktoren, ohne äußerst schwere\nCC, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Prozedur, Alter > 15 Jahre\nR62B Andere hämatologische und solide Neubildungen ohne kompliz. Diagnose, ohne Dialyse, ohne Port-\nimplantation, mit Knochenaffektionen oder bestimmten Metastasen oder äußerst schweren CC oder\nAlter < 1 Jahr, ohne komplexe Diagnose, ohne kompliz. Konstellation\nR65Z Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag\nS60Z HIV-Krankheit, ein Belegungstag\nS62Z Bösartige Neubildung bei HIV-Krankheit\nS63A Infektion bei HIV-Krankheit mit komplexer Diagnose und äußerst schweren CC oder mit komplizieren-\nder Konstellation\nS63B Infektion bei HIV-Krankheit ohne komplexe Diagnose oder ohne äußerst schwere CC, ohne komplizie-\nrende Konstellation\nS65A Andere Erkrankungen bei HIV-Krankheit oder andere HIV-Krankheit mit Herzinfarkt oder bei chronisch\nischämischer Herzkrankheit oder äußerst schweren CC\nS65B Andere Erkrankungen bei HIV-Krankheit oder andere HIV-Krankheit ohne Herzinfarkt, außer bei chro-\nnisch ischämischer Herzkrankheit, ohne äußerst schwere CC\nT60A Sepsis mit komplizierender Konstellation oder bei Zustand nach Organtransplantation, mit äußerst\nschweren CC oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/- Aufwandspunkte\nT60C Sepsis m. kompliz. Konst. od. b. Z.n. Organ-Tx, oh. äuß. schw. CC, oh. IntK > 392/368/- Punkte od. oh.\nkompliz. Konst., auß. b. Z.n. Organ-Tx, m. kompl. Diag. od. äuß. schw. CC, Alt. > 17 J., oh. Para-/\nTetrapl., oh. kompliz. ERCP, oh. schwerste CC\nT60E Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne kom-\nplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplex-\nbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte, mehr als ein Belegungstag\nT60F Sepsis, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196/184/-\nAufwandspunkte\nT60G Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne kom-\nplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplex-\nbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte, ein Belegungstag\nT62A Fieber unbekannter Ursache mit äußerst schweren oder schweren CC, Alter > 5 Jahre\nT64C Andere infektiöse und parasitäre Krankheiten mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, ein Belegungs-\ntag oder ohne komplexe Diagnose\nT77Z Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei infektiösen und parasitären Krankheiten\nU60B Psychiatrische Behandlung, ein Belegungstag, Alter > 15 Jahre\nU63Z Schwere affektive Störungen\nV40Z Qualifizierter Entzug\nV60A Alkoholintoxikation und Alkoholentzug oder Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängig-\nkeit mit psychotischem Syndrom oder HIV-Krankheit\nV60B Alkoholintoxikation und Alkoholentzug oder Störungen durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängig-\nkeit ohne psychotisches Syndrom, ohne HIV-Krankheit\nV61Z Drogenintoxikation und -entzug","2376      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nV63Z   Störungen durch Opioidgebrauch und Opioidabhängigkeit\nV64Z   Störungen durch anderen Drogengebrauch und Medikamentenmissbrauch und andere Drogen- und\nMedikamentenabhängigkeit\nZ01C   OR-Prozeduren bei anderen Zuständen, die zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen ohne\nkomplexen Eingriff, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmten Eingriff\nZ65Z   Beschwerden, Symptome, andere Anomalien und Nachbehandlung\nKardiologie\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nB12Z   Implantation eines Herzschrittmachers bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems oder\nperkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen\nF01A   Implantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Dreikammer-Stimulation oder Defibrillator mit kompliz.\nFaktoren oder myokardstimulierendes System oder aufwendige Sondenentf. mit kompliz. Faktoren\noder Zweikammer-Stimulation mit kompliz. Faktoren\nF01B   Implantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation mit komplizierenden Faktoren\noder neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mehr als 24 Stunden mit komplizie-\nrenden Faktoren\nF01C   Implantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Dreikammer-Stimulation oder Defibrillator mit subkutaner\nElektrode, ohne komplizierende Faktoren oder Impl. eines Drucksensors in die Pulmonalarterie oder\nImpl. eines intrakardialen Pulsgenerators\nF01D   Implantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zwei- oder Einkammer-Stim. mit äußerst schweren CC\noder Einkammer-Stim. mit zusätzlichem Herz- oder Gefäßeingriff oder mit IntK > 392/368/- AP oder\nbest. Sondenentfernung oder Alter < 18 Jahre\nF01E   Impl. Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zweikammer-Stimulation od. aufwendige Sondenentfernung od.\nAggregatwechsel S-ICD ohne Änderung der Sonde, ohne Impl. Drucksens. in Pulmonalarterie, ohne\nImpl. eines intrakardialen Pulsgenerators, Alter > 17 J.\nF01F   Impl. Kardioverter/Defibrillator (AICD), Einkammer-Stimulation, ohne zusätzl. Herz- od. Gefäßeingriff,\nohne IntK > 392/368/- P., ohne äuß. schw. CC, ohne aufw. Sondenentf., ohne Impl. Drucksens. in\nPulmonalart., ohne Impl. Pulsgen., Alter > 17 J.\nF02A   Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Zwei- oder Dreikammer-Stimulation\nF02B   Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Einkammer-Stimulation\nF09B   Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter > 15 Jahre, ohne komplizierende\nKonstellation, ohne Exzision am Vorhof, mit mäßig komplexen kardiothorakalen Eingriffen, mit äußerst\nschweren CC\nF09C   Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine, Alter > 15 Jahre, ohne komplizierende\nKonstellation, ohne Exzision am Vorhof, ohne äußerst schwere CC oder ohne mäßig komplexen kar-\ndiothorakalen Eingriffen\nF12A   Implantation eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem mit äuß. schw. CC oder ablativ. Maßnah-\nmen oder PTCA oder mit aufwendiger Sondenentfernung mit kompliz. Faktoren oder mit Revision eines\nHerzschrittm. oder AICD ohne Aggregatw. mit kompliz. Faktoren\nF12B   Implantation eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem ohne äußerst schwere CC, ohne ablative\nMaßnahme, ohne PTCA oder Implantation eines Herzschrittmachers ohne aufwendige Sondenentfer-\nnung mit komplizierenden Faktoren\nF12C   Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, mit komplexem Eingriff oder Alter < 16 Jahre\nF12D   Implantation eines Herzschrittmachers, Zweikammersystem, ohne komplexen Eingriff, Alter > 15 Jahre,\nmit äußerst schweren CC oder isolierter offen chirurgischer Sondenimplantation oder aufwendiger\nSondenentfernung oder mäßig komplexer PTCA\nF12E   Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem, Alter > 15 Jahre, mit invasiver kardiologi-\nscher Diagnostik bei bestimmten Eingriffen\nF12F   Impl. HSM, Zweikammersys., oh. äuß. schwere CC, oh. isol. offen chir. Sondenimpl., oh. aufw. Sonden-\nentf., oh. mäßig kompl. PTCA od. Impl. HSM, Einkammersys., oh. invasive kardiol. Diag. bei best.\nEingr., mit Impl. Ereignisrekorders, Alter > 15 J.\nF12G   Implantation eines Herzschrittmachers, Einkammersystem, ohne invasive kardiologische Diagnostik bei\nbestimmten Eingriffen, Alter > 15 Jahre, ohne Implantation eines Ereignisrekorders","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020             2377\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nF15Z Perkutane Koronarangioplastie mit komplizierender Konstellation mit komplexer Diagn. u. hochkompl.\nIntervention od. m. best. Rekanalisationsverf., Alt. < 16 J. od. inv. kardiolog. Diagnostik, mit kompliz.\nKonst. od. Endokarditis, mehr als 2 Belegungstage\nF17A Wechsel eines Herzschrittmachers, Dreikammersystem oder Alter < 16 Jahre\nF17B Wechsel eines Herzschrittmachers, Einkammer- oder Zweikammersystem, Alter > 15 Jahre\nF18A Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,\nAlter < 16 Jahre oder mit äußerst schweren CC, mit komplexem Eingriff oder mit aufwendiger Sonden-\nentfernung\nF18B Revision Herzschrittmacher od. Kardioverter/Defibrillator (AICD) oh. Aggregatw., Alt. < 16 J. od. mit\näuß. schw. CC, oh. kompl. Eingr., oh. aufwend. Sondenentf. od. Alt. > 15 J., oh. äuß. schw. CC mit\nkompl. Eingr., mit intralum. exp. Extraktionshilfe\nF18C Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,\nAlter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, mit komplexem Ein-\ngriff, ohne intraluminale expandierende Extraktionshilfe\nF18D Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel,\nAlter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC, ohne aufwendige Sondenentfernung, ohne komplexen\nEingriff\nF19A Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen mit äußerst schweren CC\nF19B Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen ohne äußerst schwere CC\nF24A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit\nbestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, mit äußerst schweren CC\nF24B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit\nbestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC\nF37Z Längerer stationärer Aufenthalt vor Transplantation bei hoher Dringlichkeitsstufe bei Krankheiten und\nStörungen des Kreislaufsystems\nF41A Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt mit äußerst schweren CC\nF41B Invasive kardiologische Diagnostik bei akutem Myokardinfarkt ohne äußerst schwere CC\nF43A Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter < 6 Jahre oder\nintensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/552/552 Aufwandspunkte\nF43B Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems ohne IntK > 392/552/552\nPunkte, Alter > 5 Jahre und Alter < 16 Jahre oder mit komplizierender Konstellation oder bestimmter\nOR-Prozedur oder IntK > -/368/- Punkte\nF43C Beatmung > 24 Stunden bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, Alter > 15 Jahre, ohne\nintensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/552 Aufwandspunkte, ohne komplizierende Kon-\nstellation, ohne bestimmte OR-Prozedur\nF49A Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkten, mit komplexem Eingriff oder Alter < 10 Jahre\nF49B Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, mit äußerst schweren CC oder\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkten, ohne komplexen Eingriff, Alter > 9 Jahre\nF49D Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, mit schweren CC, mehr als ein Belegungstag\nF49E Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne IntK > 196/184/368 Auf-\nwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne schwere CC bei BT > 1, mit kardialem Mapping oder bestimmter\nkomplexer Diagnose\nF49F Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC bei\nBT > 1, ohne best. kompl. Diagnose, mit best. Eingr.\nF49G Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt, ohne äußerst schwere CC, ohne\nIntK > 196/184/368 Aufwandspunkte, Alter > 17 Jahre, ohne kardiales Mapping, ohne schwere CC bei\nBT > 1, ohne komplexe Diagnose, ohne best. Eingriff\nF50A Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen mit komplexer Ablation im linken Vorhof oder hoch-\nkomplexer Ablation oder Implantation eines Ereignisrekorders oder Alter < 16 Jahre","2378     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nF50B Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen mit komplexer Ablation, ohne komplexe Ablation im\nlinken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, Alter > 15 Jahre\nF50C Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen ohne komplexe Ablation, ohne komplexe Ablation im\nlinken Vorhof, ohne hochkomplexe Ablation, ohne Implantation eines Ereignisrekorders, Alter > 15 Jahre\nF52A Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, mit äußerst schweren CC\nF52B Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder mit intrakoro-\nnarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention\nF56A Perkutane Koronarangioplastie mit bestimmter hochkomplexer Intervention, mit äußerst schweren CC\nF56B Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention, ohne bestimmte hochkomplexe Inter-\nvention oder ohne äußerst schwere CC oder Kryoplastie\nF58A Perkutane Koronarangioplastie mit äußerst schweren CC\nF58B Perkutane Koronarangioplastie ohne äußerst schwere CC\nF60A Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik mit äußerst schweren CC\nF60B Akuter Myokardinfarkt ohne invasive kardiologische Diagnostik ohne äußerst schwere CC\nF61A Infektiöse Endokarditis mit komplizierender Diagnose oder mit komplizierender Konstellation\nF61B Infektiöse Endokarditis ohne komplizierende Diagnose, ohne komplizierende Konstellation\nF62A Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose\noder mit bestimmter hochaufwendiger Behandlung mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung\n> 196/184/368 Punkte oder komplizierender Konstellation\nF62B Herzinsuff. und Schock mit äuß. schw. CC, mit Dialyse oder kompliz. Diag. od. mit best. hochaufw. Beh.\nod. ohne kompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 BT bei best. akuten Nierenvers. mit\näuß. schw. CC od. Komplexbeh. des akut. Schlaganf.\nF62C Herzinsuffizienz und Schock ohne äuß. schw. CC od. ohne Dialyse, ohne kompliz. Diagnose, ohne\nkompliz. Konst., ohne best. hochaufw. Beh., mehr als 1 Belegungstag, ohne best. akut. Nierenvers.\nod. ohne äuß. schw. CC. ohne Komplexbeh. des akut. Schlaganf.\nF62D Herzinsuffizienz und Schock ohne äußerst schwere CC oder ohne Dialyse, ohne komplizierende\nDiagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne bestimmte hochaufwendige Behandlung, ein Be-\nlegungstag\nF66A Koronararteriosklerose mit äußerst schweren CC\nF66B Koronararteriosklerose ohne äußerst schwere CC\nF68B Angeborene Herzkrankheit ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196/-/- Aufwandspunkte,\nAlter > 5 Jahre und Alter < 16 Jahre, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Alter > 15 Jahre\nF69A Herzklappenerkrankungen mit äußerst schweren oder schweren CC\nF69B Herzklappenerkrankungen ohne äußerst schwere oder schwere CC\nF70A Schwere Arrhythmie und Herzstillstand mit äußerst schweren CC\nF70B Schwere Arrhythmie und Herzstillstand ohne äußerst schwere CC\nF71A Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen mit äußerst schweren CC, mehr als\nein Belegungstag oder mit kathetergestützter elektrophysiologischer Untersuchung des Herzens oder\nbestimmter hochaufwendiger Behandlung\nF71B Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen ohne äußerst schwere CC oder ein\nBelegungstag, ohne kathetergestützte elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, ohne be-\nstimmte hochaufwendige Behandlung\nF72A Angina pectoris mit äußerst schweren CC\nF72B Angina pectoris ohne äußerst schwere CC\nF74Z Thoraxschmerz und sonstige und nicht näher bezeichnete Krankheiten des Kreislaufsystems\nF75C Andere Krankheiten des Kreislaufsystems ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, Alter > 9 Jahre\nund Alter < 16 Jahre, ohne schwere CC oder Alter > 15\nF95A Interventioneller Septumverschluss, Alter < 18 Jahre oder Vorhofohrverschluss\nF95B Interventioneller Septumverschluss, Alter > 17 Jahre, ohne Vorhofohrverschluss","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020           2379\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nF98B   Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren\nHerzklappen, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, Alter > 29 Jahre, ohne Implan-\ntation eines Wachstumsstents, mit sehr komplexem Eingriff\nF98C    Komplexe minimalinvasive Operationen an Herzklappen ohne minimalinvasiven Eingriff an mehreren\nHerzklappen, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne komplexe Diagnose, Alter > 29 Jahre, ohne Implan-\ntation eines Wachstumsstents, ohne sehr komplexen Eingriff\nNeurologie\nDRG                                                 DRG-Bezeichnung\nA07F   Beatmung > 999 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne kom-\nplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung\n> 392/184/368 Aufwandspunkte, ohne Beatmung > 1799 Stunden\nA43Z   Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom\nB02E    Komplexe Kraniotomie oder Wirbelsäulen-Operation, ohne bestimmten komplexen Eingriff, Alter > 5 Jahre,\nohne bestimmte komplizierende Faktoren\nB04A    Interventionelle oder beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen mit äußerst schweren CC\nB04B    Beidseitige Eingriffe an den extrakraniellen Gefäßen ohne äußerst schwere CC oder mehrzeitige Ein-\ngriffe an den extrakraniellen Gefäßen oder äußerst schwere CC\nB11Z    Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur\nB13Z    Epilepsiechirurgie mit invasivem präoperativen Video-EEG\nB17A    Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und anderen Teilen des Nervensystems oder Eingriff bei\nzerebraler Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie, mit komplexer Diagnose oder Implantation\neines Ereignis-Rekorders\nB17B    Eingriffe an peripheren Nerven, Hirnnerven und and. Teilen des Nervensystems oder Eingr. bei zerebr.\nLähmung, Muskeldystr. od. Neurop., mit best. kompl. Eingr., Alter < 16 J. oder mit mäßig kompl. Eingr.,\nAlter < 19 J. oder mit äuß. schw. oder schw. CC\nB21A    Implantation eines Neurostimulators zur Hirnstimulation, Mehrelektrodensystem, mit Sondenimplan-\ntation\nB39A    Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter OR-Prozedur, mehr als\n72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mit komplizierender Konstellation oder intensivmedizinischer\nKomplexbehandlung > 392/368/- Aufwandspunkte\nB39B    Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit bestimmter OR-Prozedur, bis\n72 Stunden mit komplexem Eingriff oder mehr als 72 Stunden, ohne kompl. Eingriff, ohne kompliz.\nKonst., ohne intensivmed. Komplexbehandlung > 392/368/- Punkte\nB39C    Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit best. OR-Prozedur, bis 72 Std., ohne\nkompl. Eing., ohne kompliz. Konst., ohne intensivmed. Komplexbeh. > 392/368/- P. oder and. neurolog.\nKomplexbeh. des akuten Schlaganf., mehr als 72 Std.\nB42A    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage mit neurologischer\nKomplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder fachübergreifende u. andere Frührehabilitation mit\nneurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls\nB42B    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage ohne neurologische\nKomplexbehandlung des akuten Schlaganfalls\nB43Z    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage\nB45Z    Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/828 Aufwandspunkte bei Krankheiten und Stö-\nrungen des Nervensystems\nB48Z    Frührehabilitation bei Multipler Sklerose und zerebellarer Ataxie, nicht akuter Para-/Tetraplegie oder\nanderen neurologischen Erkrankungen\nB49Z    Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson\nB60A    Nicht akute Paraplegie/Tetraplegie, mehr als ein Belegungstag\nB60B    Nicht akute Paraplegie/Tetraplegie, ein Belegungstag\nB63Z    Demenz und andere chronische Störungen der Hirnfunktion\nB66B    Neubildungen des Nervensystems mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag, Alter > 9 Jahre,\nohne komplizierende Konstellation","2380    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                                DRG-Bezeichnung\nB66D Neubildungen des Nervensystems, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre\nB67A Morbus Parkinson mit äußerst schweren CC oder schwerster Beeinträchtigung\nB67B Morbus Parkinson ohne äußerst schwere CC, ohne schwerste Beeinträchtigung\nB68A Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie mit äußerst schweren CC, mehr als ein Belegungstag\nB68C Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre,\nmit komplexer Diagnose\nB68D Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre,\nohne komplexe Diagnose\nB69A Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Kom-\nplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden\nB69B Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Kom-\nplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Stunden, mit äußerst schweren CC\nB69C Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurol. Komplex-\nbehandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Std., ohne äußerst schw. CC oder mit anderer neurol.\nKomplexbeh. des akuten Schlaganfalls oder mit äuß. schw. CC\nB69D Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse ohne neurologische\nKomplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurologische Komplexbehandlung des\nakuten Schlaganfalls, ohne äußerst schwere CC\nB70A Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden, mit\nkomplizierender Diagnose\nB70B Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden,\nohne komplizierende Diagnose oder mit komplexem zerebrovaskulären Vasospasmus oder intensiv-\nmedizinischer Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nB70C Apoplexie ohne komplexen zerebrovask. Vasospasmus, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlag-\nanfalls bis 72 Std., mit komplizierender Diagnose oder systemischer Thrombolyse oder mit anderer\nneurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Std.\nB70D Apoplexie ohne komplexen zerebrovaskulären Vasospasmus, ohne komplizierende Diagnose oder\nsystemische Thrombolyse, mit neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Stunden oder\nmit anderer neurol. Komplexbeh. des akuten Schlaganfalls bis 72 Std.\nB70E Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neurol.\nKomplexbeh. des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden, ohne komplexen zerebrovask. Vaso-\nspasmus, mit komplizierender Diagnose oder systemischer Thrombolyse\nB70F Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neuro-\nlogische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne komplexen zerebrovaskulären Vaso-\nspasmus, ohne komplizierende Diagnose, ohne systemische Thrombolyse\nB70G Apoplexie mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder mit anderer neuro-\nlogischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme\nB70H Apoplexie ohne neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, ohne andere neuro-\nlogische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, verstorben < 4 Tage nach Aufnahme\nB70I Apoplexie, ein Belegungstag\nB71A Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven mit komplexer Diagnose oder Komplexbehandlung\nder Hand, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder bei Para-/Tetraplegie mit äußerst\nschweren oder schweren CC\nB71B Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven mit komplexer Diagnose, mit schweren CC oder\nbei Para-/Tetraplegie oder mit Komplexbehandlung der Hand oder ohne komplexe Diagnose, mit\näußerst schweren oder schweren CC, bei Para-/Tetraplegie\nB71C Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven ohne Komplexbehandlung der Hand oder mit\nkompl. Diagnose, ohne schw. CC oder außer bei Para-/Tetraplegie oder ohne komplexe Diagnose,\nmit äußerst schweren oder schweren CC, außer bei Para-/Tetraplegie\nB71D Erkrankungen an Hirnnerven und peripheren Nerven ohne komplexe Diagnose, ohne Komplexbehand-\nlung der Hand, ohne äußerst schwere oder schwere CC\nB72B Infektion des Nervensystems außer Virusmeningitis, mehr als ein Belegungstag\nB73Z Virusmeningitis oder Infektion des Nervensystems, Alter > 15 Jahre oder ein Belegungstag","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020          2381\nDRG                                               DRG-Bezeichnung\nB74Z    Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems\nB76A    Anfälle, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnostik und Therapie\nB76B    Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag mit äußerst schweren CC\noder Alter < 3 Jahre oder komplexer Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag oder\nmit bestimmter Diagnose, mit komplexer Diagnose\nB76C    Anfälle, ohne komplexe Diagnostik und Therapie, mehr als ein Belegungstag, mit schweren CC,\nAlter > 2 Jahre, ohne komplexe Diagnose oder EEG, Alter < 1 Jahr, mehr als ein Belegungstag oder\nmit bestimmter Diagnose, ohne komplexe Diagnose\nB76D    Anfälle, Alter < 6 Jahre oder komplizierende Diagnose oder EEG, mehr als ein Belegungstag\nB76E    Anfälle, ein Belegungstag oder ohne komplexe Diagnostik und Therapie, ohne äußerst schwere oder\nschwere CC, ohne EEG, ohne bestimmte Diagnose, Alter > 5 Jahre, ohne komplexe Diagnose\nB77Z    Kopfschmerzen\nB81A    Andere Erkrankungen des Nervensystems mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwendiger/hoch-\naufwendiger Behandlung\nB81B    Andere Erkrankungen des Nervensystems ohne komplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige/\nhochaufwendige Behandlung\nB84Z    Vaskuläre Myelopathien\nB85A    Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit hochkomplexer Diagnose oder mit äußerst schweren\noder schweren CC, mehr als ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose oder bestimmter aufwendiger/\nhochaufwendiger Behandlung\nB85B    Degenerative Krankheiten des Nervensystems mit äußerst schweren oder schweren CC, mehr als ein\nBelegungstag, ohne komplexe Diagnose, ohne hochkomplexe Diagnose, ohne bestimmte aufwendige/\nhochaufwendige Behandlung\nB85C    Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere\noder schwere CC oder ein Belegungstag, mit komplexer Diagnose, zerebrale Lähmungen oder Delirium\nB85D    Degenerative Krankheiten des Nervensystems ohne hochkomplexe Diagnose, ohne äußerst schwere\noder schwere CC oder ein Belegungstag, ohne komplexe Diagnose\nB86Z    Rückenmarkkompression, nicht näher bezeichnet und Krankheit des Rückenmarkes, nicht näher be-\nzeichnet\nC61Z    Neuro-ophthalmologische und vaskuläre Erkrankungen des Auges\nD61Z    Gleichgewichtsstörung, Hörverlust und Tinnitus\nK43Z   Frührehabilitation bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten\nT64B   Andere infektiöse und parasitäre Krankheiten mit komplexer Diagnose, Alter > 15 Jahre, mehr als ein\nBelegungstag\nU61Z    Schizophrene, wahnhafte und akut psychotische Störungen\nU64Z    Angststörungen oder andere affektive und somatoforme Störungen\nW01A    Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder intensivmedizinische Kom-\nplexbehandlung > 392/368/552 Aufwandspunkte, mit Frührehabilitation\nW40Z    Frührehabilitation bei Polytrauma\nNeurologische Frührehabilitation\nDRG                                               DRG-Bezeichnung\nA43Z   Frührehabilitation bei Wachkoma und Locked-in-Syndrom\nB11Z    Frührehabilitation mit bestimmter OR-Prozedur\nB42A    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage mit neurologischer\nKomplexbehandlung des akuten Schlaganfalls oder fachübergreifende u. andere Frührehabilitation mit\nneurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls\nB42B    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems bis 27 Tage ohne neurologische\nKomplexbehandlung des akuten Schlaganfalls\nB43Z    Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, mehr als 27 Tage","2382       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                                   DRG-Bezeichnung\nW01A     Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder intensivmedizinische Kom-\nplexbehandlung > 392/368/552 Aufwandspunkte, mit Frührehabilitation\nW40Z    Frührehabilitation bei Polytrauma\nUnfallchirurgie\nDRG                                                   DRG-Bezeichnung\nB80Z    Andere Kopfverletzungen\nE66A    Schweres Thoraxtrauma mit komplizierender Diagnose\nE66B    Schweres Thoraxtrauma ohne komplizierende Diagnose\nI01Z    Beidseitige Eingriffe oder mehrere große Eingriffe an Gelenken der unteren Extremität mit komplexer\nDiagnose\nI02A    Großfl. Gewebe-/Hauttransplantation außer an der Hand, mit komplizierender Konstellation, Eingriff an\nmehreren Lokalisationen oder mit schwerem Weichteilschaden, mit äußerst schweren CC und kom-\nplexer OR-Prozedur\nI02B    Großfl. Gewebe-/Hauttransplantation m. kompliz. Konst., Eingr. an mehr. Lokal. od. schw. Weich-\nteilsch., m. äuß. schw. CC od. kompl. OR-Proz. od. mit hochkompl. Gewebe-Tx od. Vakuumbeh. od.\nBNB u. kompl. OR-Proz. od. kompl. Gewebe-Tx m. äuß. schw. CC\nI02C    Großfl. Gewebe-/Hauttransplantation außer an der Hand, mit kompliz. Konst., Eingriff an mehreren\nLokalisationen oder schw. Weichteilschaden, bei BNB und kompl. OR-Proz. m. äußerst schweren oder\nschweren CC od. komplexer Gewebe-Tx m. äußerst schweren CC\nI03A    Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes mit kompl. Diagnose od. Arthrodese od. Alter < 16 Jahre oder\nbeidseitige od. mehrere gr. Eingr. an Gelenken der unt. Extr. mit kompl. Eingriff, mit äuß. schw. CC oder\nmehrzeitigem Wechsel oder Eingr. an mehr. Lok.\nI05A    Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne kom-\nplexen Eingriff, mit äußerst schweren CC\nI05B    Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schultergelenk oder Implantation einer\nSprunggelenkendoprothese\nI05C    Anderer großer Gelenkersatz ohne Implantation oder Wechsel einer inversen Endoprothese am Schul-\ntergelenk, ohne Implantation einer Sprunggelenkendoprothese\nI08A    And. Eingr. Hüftgel. mit kompl. Proz. od. Eingr. in Komb. Hüftg. und ob. Extr. od. WS od. best. kompl.\nFakt. mit best. Eingriffen mit best. Diag. od. best. Beckenrepos. od. kompl. Fakt. od. kompl. Proz. od.\nDiag. od. äuß. schw. CC bei BNB WS und Becken\nI08B    And. Eingr. Hüftgel. mit kompl. Proz. od. Eingr. in Komb. Hüftg. und ob. Extr. od. WS od. best. kompl.\nFakt., oh. best. Eingriffe mit best. Diag., oh. best. Beckenrepos., oh. kompl. Fakt. od. kompl. Proz. od.\nDiag. od. äuß. schw. CC oh. BNB WS und Becken\nI08C    And. Eingr. Hüftgel. mit mäßig kompl. Eingriff ohne best. kompl. Faktoren, ohne best. kompl. Proz. od.\nm. kompl. Proz. od. Diagn. od. Alter < 6 J. od. Eingr. in Komb. Hüftgel. und ob. Extr. od. WS od. m.\noffener Rep. Beckenringfraktur od. m. Komplexbeh.\nI08D    Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit komplexer Diagnose oder mit komplexer Prozedur oder\nmit äußerst schweren CC, Alter > 5 Jahre, ohne Eingriffe in Kombination Hüftgelenk und obere Extre-\nmität oder Wirbelsäule, ohne Komplexbehandlung\nI08E    Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne Eingriffe in Kombination Hüftgelenk und obere Extre-\nmität oder Wirbelsäule, ohne best. komplizierende Faktoren, mit bestimmten Eingriffen Becken und\nFemur oder bestimmten komplizierenden Diagnosen\nI08F    Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne Eingr. in Komb. Hüftgel. und obere Extremität oder\nWirbelsäule, ohne best. kompliz. Faktoren, mit best. and. Eingr. an Hüftgel. und Femur oder best.\nkompl. Eingr. Femur und Becken ohne best. Diagn., > 1 BT\nI08G    Andere Eingriffe Hüftgelenk u. Femur oh. best. kompliz. Faktoren, oh. best. andere Eingr. an Hüftgel. u.\nFemur oder best. Eingr. Femur u. Becken oh. best. Diag. oder komplexe Diag. oder beids. Eingr., oh.\nbest. komplexen Eingr. Femur u. Becken, > 1 BT\nI09I   Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule ohne komplizierende Faktoren\nI11Z    Eingriffe zur Verlängerung einer Extremität\nI12A    Knochen- und Gelenkinfektion/-entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System\nund Bindegewebe mit äußerst schweren CC","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020          2383\nDRG                                             DRG-Bezeichnung\nI12B Knochen- und Gelenkinfektion/-entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System\nund Bindegewebe mit schweren CC, mit Revision des Kniegelenkes oder Osteomyelitis, Alter < 16 Jahre\nI12C Knochen- und Gelenkinfektion/-entzündung mit verschiedenen Eingriffen am Muskel-Skelett-System und\nBindegewebe mit schweren CC, ohne Revision des Kniegelenkes, ohne Osteomyelitis, Alter > 15 Jahre\nI13A Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit komplexem Mehrfacheingriff, mit komplizierendem Eingriff\nan Humerus und Tibia oder aufwendiger Osteosynthese\nI13B Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit best. Mehrfacheingriff oder kompliz. Diagnose oder bei\nEndoprothese der oberen Extremität oder mit Fixateur ext., mit best. BNB od. mit Einbringen von\nAbstandshalt od. Alter < 18 J. mit äuß. schw. od. schw. CC\nI13C Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit best. Mehrfacheingr. od. kompliz Diag. od. bei Endopr. der\noberen Extrem. od. m. Fix. ext., m. kompl. Eingr. od. schw. Weichteilsch., m. best. kompl. Osteot. od.\nBNB od. Alter < 18 J. m. äuß. schw. od. schw. CC\nI13D Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten od. bei Endoproth. am Knie m. kompl. Eingr. od. schw. Weich-\nteilsch. od. Pseudarthrose od. best. Osteotom. od. best. Eingr. Knieproth. od. Epiphyseodese od. bei\nBNB od. Alter > 17 J. od. ohne äuß. schw. od. schw. CC\nI13E Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten mit bestimmter offener Reposition oder mit Implantation\nalloplastischer Knochenersatz oder bei BNB oder mit bestimmter Knochentransplantation oder\nAlter < 18 Jahre mit äußerst schweren oder schweren CC\nI13F Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten ohne bestimmte offene Reposition, ohne Implantation\nalloplastischer Knochenersatz, außer bei BNB ohne bestimmte Knochentransplantation oder Al-\nter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere oder schwere CC\nI16A Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität mit bestimmtem\nEingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen\nI18A Wenig komplexe Eingriffe an Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm, Alter < 16 Jahre oder mit\nmäßig komplexem Eingriff oder mit beidseitigem Eingriff am Kniegelenk\nI20A Eingriffe am Fuß mit mehreren hochkomplexen Eingriffen oder Teilwechsel Endoprothese des unteren\nSprunggelenks, mit hochkomplexem Eingriff und komplexer Diagnose oder bestimmter Arthrodese\nI20B Eingriffe am Fuß mit mehreren komplexen Eingriffen oder hochkomplexem Eingriff oder Teilwechsel\nEndoprothese d. unteren Sprunggelenks oder bei Zerebralparese oder mit komplexem Eingriff und\nkomplexer Diagnose oder mit Eingriff an Sehnen des Rückfußes\nI20E Andere Eingriffe am Fuß oder chronische Polyarthritis oder Diabetes Mellitus mit Komplikationen oder\nAlter < 16 Jahre\nI20F Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre\nI21Z Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule oder\nkomplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula\nI22A Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit großfläch. Gewebetransplantation, mit kompli-\nzierender Konstellation, Eingriff an mehreren Lokalisationen, schwerem Weichteilschaden oder kom-\nplexer Gewebetransplantation mit schweren CC\nI22B Gewebe-/Hauttransplantation, außer an der Hand, mit kleinflächiger Gewebetransplantation od. mit\ngroßflächiger Gewebetransplantation ohne kompliz. Konst., oh. Eingr. an mehreren Lokal., oh. schw.\nWeichteilschaden, oh. kompl. Gewebetranspl. m. schw. CC\nI23A Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk, Femur und Wirbel-\nsäule, mit komplizierendem Eingriff am Knochen oder Alter < 18 Jahre mit äußerst schweren oder\nschweren CC\nI23B Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur und\nWirbelsäule ohne komplizierenden Eingriff am Knochen, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere\noder schwere CC, mit bestimmtem Eingriff am Knochen\nI23C Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur und\nWirbelsäule ohne komplizierenden Eingriff am Knochen, Alter > 17 Jahre oder ohne äußerst schwere\noder schwere CC, ohne bestimmten Eingriff am Knochen\nI27D Eingriffe am Weichteilgewebe ohne bestimmte kleine Eingriffe oder kleinflächige Gewebetransplan-\ntationen, ohne schwere CC, außer bei bösartiger Neubildung, ohne bestimmten Eingriff am Weichteil-\ngewebe\nI27E Bestimmte kleine Eingriffe am Weichteilgewebe oder ein Belegungstag","2384     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nI29A Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula, bei kompli-\nzierender Diagnose oder Eingriff an mehreren Lokalisationen\nI29B Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder best. Osteosynthesen an der Klavikula ohne kompliz.\nDiagnose, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen oder sonst. arthroskopische Rekonstruktion der\nRotatorenmanschette mit bestimmten Eingriffen an der Schulter\nI31A Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder gelenkübergreifende Weichteil-\ndistraktion bei angeborenen Anomalien der Hand, mit aufwendigen Eingriffen am Unterarm\nI31B Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder gelenkübergreifende Weichteil-\ndistraktion bei angeborenen Anomalien der Hand oder bestimmte Eingriffe bei Mehrfragmentfraktur der\nPatella, mit bestimmten komplexen Eingriffen am Unterarm\nI31C Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm ohne gelenkübergreifende Weichteil-\ndistraktion bei angeborenen Anomalien der Hand, ohne bestimmte Eingriffe bei Mehrfragmentfraktur\nder Patella, ohne bestimmte komplexe Eingriffe am Unterarm\nI32A Eingr. an Handgelenk u. Hand mit mehrzeitigem kompl. od. mäßig kompl. Eingr. od. mit Komplex-\nbehandl. Hand od. mit aufwendigem rekonstruktivem Eingr. bei angeborener Fehlbildung der Hand\noder mit best. gefäßgestielten Knochentx. bei Pseudarthrose der Hand\nI32E Bestimmte mäßig komplexe Eingriffe an Handgelenk und Hand, mehr als ein Belegungstag oder\nAlter < 6 Jahre\nI32F Eingriffe an Handgelenk und Hand ohne komplexe oder mäßig komplexe Eingriffe oder mit bestimmtem\nmäßig komplexen Eingriff, Alter > 5 Jahre, ein Belegungstag oder mit anderem mäßig komplexen Ein-\ngriff, Alter > 5 Jahre\nI46A Prothesenwechsel am Hüftgelenk mit äußerst schweren CC oder Eingriff an mehreren Lokalisationen\nI46B Prothesenwechsel am Hüftgelenk ohne äußerst schwere CC, ohne Eingriff an mehreren Lokalisationen,\nmit periprothetischer Fraktur\nI47A Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst\nschwere CC, Alter > 15 Jahre, mit komplizierendem Eingriff\nI47B Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne best. kompliz. Faktoren, mit kompl. Diagnose an Becken/\nOberschenkel, mit best. endoproth. oder gelenkplast. Eingr. od. m. Impl. od. Wechsel Radiuskopfproth.\nod. m. kompl. Erstimpl. od. m. Entf. Osteosynthesemat.\nI50A Gewebe-/Haut-Transplantation außer an der Hand, ohne bestimmte komplizierende Faktoren, mit be-\nstimmtem Eingriff oder bestimmter Vakuumbehandlung mit kontinuierlicher Sogbehandlung ab 8 Tagen\nI50B Gewebe-/Haut-Transplantation außer an der Hand, ohne bestimmte komplizierende Faktoren, ohne\nbestimmten Eingriff, mit bestimmter Vakuumbehandlung oder Alter < 16 Jahre\nI59Z Andere Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk oder mäßig kompl. Eingr. Kniegelenk,\nEllenbogengelenk und Unterarm od. best. geschl. Reposition einer Gelenkluxation m. Osteosynthese\nod. Einbringen Osteosynthesemat. bei OP am Weichteilgewebe\nI66C Frakturen an Becken und Schenkelhals, mehr als ein Belegungstag, mit äußerst schweren CC oder\nintensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nI66F Frakturen an Becken und Schenkelhals, mehr als ein Belegungstag, ohne äußerst schwere CC, ohne\nintensivmedizinische Komplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nI68B Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich, mehr als 1 BT, mit\näuß. schw. oder schw. CC od. bei Para-/Tetraplegie, mit kompl. Diagn. oder ohne äuß. schw. oder\nschw. CC, ohne Para-/Tetraplegie bei Diszitis\nI68C Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen WS, > 1 BT od. and. Femurfraktur, bei Para-/\nTetraplegie od. mit äuß. schw. CC od. schw. CC od. Alter > 65 J., oh. kompl. Diagn. od. Kreuzbein-\nfraktur od. best. mäßig aufw., aufw. od. hochaufw. Beh.\nI74C Verletzungen an Unterarm, Handgelenk, Hand oder Fuß oder leichte bis moderate Verletzungen von\nSchulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk ohne äußerst schwere oder schwere CC, Alter\n> 9 Jahre\nI75A Schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk mit CC\nI77Z Mäßig schwere Verletzungen von Schulter, Arm, Ellenbogen, Knie, Bein und Sprunggelenk\nI98Z Komplexe Vakuumbehandlung bei Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Binde-\ngewebe\nJ65A Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, mehr als 1 Belegungstag","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2020         2385\nDRG                                              DRG-Bezeichnung\nJ65B Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma, ein Belegungstag\nW01B Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder IntK > 392/368/552 Aufwands-\npunkte, ohne Frührehabilitation, mit Beatmung > 263 Stunden oder mit komplexer Vakuumbehandlung\noder mit IntK > 588/552/- Aufwandspunkte\nW01C Polytrauma mit Beatmung > 72 Stunden oder komplexen Eingriffen oder IntK > 392/368/552 Aufwands-\npunkte, ohne Frührehabilitation, ohne Beatmung > 263 Stunden, ohne komplexe Vakuumbehandlung,\nohne IntK > 588/552/- Aufwandspunkte\nW02A Polytrauma mit anderen komplexen Eingriffen mit komplizierender Konstellation oder Eingriffen an meh-\nreren Lokalisationen oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392/368/- Aufwandspunkte\nW02B Polytrauma mit anderen komplexen Eingriffen ohne komplizierende Konstellation, ohne Eingriffe an\nmehreren Lokalisationen, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/368/- Aufwandspunkte\nW04A Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, mit komplizierender Konstellation\noder Eingriffen an mehreren Lokalisationen\nW04B Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, ohne komplizierende Konstellation,\nohne Eingriffe an mehreren Lokalisationen, mit bestimmten anderen Eingriffen oder Beatmung mehr als\n24 Stunden\nW04C Polytrauma mit anderen Eingriffen oder Beatmung > 24 Stunden, ohne komplizierende Konstellation,\nohne Eingriffe an mehreren Lokalisationen, ohne bestimmte andere Eingriffe, ohne Beatmung > 24 Stun-\nden\nW36Z Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 784/828/828 Aufwandspunkte bei Polytrauma oder Poly-\ntrauma mit Beatmung oder Kraniotomie mit endovaskulärer Implantation von Stent-Prothesen an der\nAorta\nW60Z Polytrauma, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme, ohne komplizierende Konstellationen, ohne Be-\natmung > 24 Stunden, ohne komplexe oder bestimmte andere Eingriffe\nW61A Polytrauma ohne signifikante Eingriffe mit komplizierender Diagnose oder mit intensivmedizinischer\nKomplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nW61B Polytrauma ohne signifikante Eingriffe, ohne komplizierende Diagnose, ohne intensivmedizinische\nKomplexbehandlung > 196/184/- Aufwandspunkte\nX04Z Andere Eingriffe bei Verletzungen der unteren Extremität\nX05A Andere Eingriffe bei Verletzungen der Hand, mit komplexem Eingriff\nX05B Andere Eingriffe bei Verletzungen der Hand, ohne komplexen Eingriff\nX07A Replantation bei traumatischer Amputation, mit Replantation mehr als einer Zehe oder mehr als eines\nFingers"]}