{"id":"bgbl1-2020-42-5","kind":"bgbl1","year":2020,"number":42,"date":"2020-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/42#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-42-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_42.pdf#page=13","order":5,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Weißstorch“ der Serie „Heimische Vögel“)","law_date":"2020-08-20T00:00:00Z","page":2011,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 28. September 2020          2011\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro\n(Goldmünze „Weißstorch“ der Serie „Heimische Vögel“)\nVom 20. August 2020\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom                Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-          999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser\nregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021           von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm.\neine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro            Der Münzrand ist geriffelt.\nzum Thema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen. Im\nJahr 2020 wird die Ausgabe mit der Münze „Weißstorch“          Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid\nfortgesetzt. Die Münze wird ab dem 22. Juni 2020 in den      Fuss aus Geltow.\nVerkehr gebracht.\nAuf der Bildseite wird ein Weißstorch dargestellt.\nDie limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Weiß-\nstorch“ beträgt maximal 180 000 Stück. Die Münze wird          Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nzu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzei-       „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Euro-\nchen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münz-       pasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung so-\nzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg        wie die Jahreszahl „2020“ und – je nach Münzstätte –\n(Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.         das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.\nBerlin, den 20. August 2020\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}