{"id":"bgbl1-2020-26-2","kind":"bgbl1","year":2020,"number":26,"date":"2020-06-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/26#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_26.pdf#page=4","order":2,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk (Metallblasinstrumentenmachermeisterverordnung – MetblMstrV)","law_date":"2020-05-26T00:00:00Z","page":1162,"pdf_page":4,"num_pages":6,"content":["1162             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk\n(Metallblasinstrumentenmachermeisterverordnung – MetblMstrV)\nVom 26. Mai 2020\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksordnung             ckeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September              Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen so-\n1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch        wie Verträge schließen,\nArtikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I       4. Instrumente im Hinblick auf technischen und opti-\nS. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundes-              schen Zustand, Intonation, Ansprache und Klang\nministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen           prüfen sowie deren Wert einschätzen, Mängel und\nmit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:             ihre Ursachen erkennen und Maßnahmen zur\nBeseitigung erläutern sowie die getroffene Auswahl\n§1                                    begründen,\nGegenstand                             5. Instrumente geometrisch und akustisch vermessen,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-            analysieren und Ergebnisse dokumentieren,\nbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der      6. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungs-\nMeisterprüfung im Metallblasinstrumentenmacher-Hand-             erbringung planen, organisieren und überwachen,\nwerk zu stellenden Anforderungen.\n7. Leistungen erbringen, insbesondere\n§2                                    a) Skizzen, Konstruktionszeichnungen und Ferti-\ngungspläne mit Materialbedarfsplanungen und\nMeisterprüfungsberufsbild\nVerfahrensauswahl auch unter Anwendung von\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Metall-             Informations- und Kommunikationstechnologien\nblasinstrumentenmacher-Handwerk hat der Prüfling den                anfertigen,\nTeil seiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuwei-\nb) geometrische Abwicklung und Mensurverlauf\nsen, der sich auf Tätigkeiten seines Gewerbes und die\nberechnen, Intonation bestimmen und verbes-\nerforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse bezieht.\nsern,\nGrundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kennt-\nnisse:                                                           c) Prototypen entwickeln, bauen und testen,\n1. einen Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb führen           d) Spezialwerkzeuge, Biegevorrichtungen        und\nund organisieren und dabei technische, kaufmänni-              Schablonen herstellen,\nsche und personalwirtschaftliche Entscheidungen             e) Bauteile für Metallblasinstrumente planen, ferti-\ntreffen und begründen, insbesondere unter Berück-              gen und verbinden,\nsichtigung\nf) Instrumente zerlegen, entlacken, reinigen,\na) der Kostenstrukturen,\ng) Mechaniken instand setzen, Korpusse ausbeu-\nb) der Wettbewerbssituation,                                   len,\nc) der betrieblichen Aus- und Weiterbildung,                h) Oberflächen bearbeiten und\nd) der Betriebsorganisation,                                i) Instrumente anspielen und ausstimmen,\ne) des Qualitätsmanagements,                             8. technische, organisatorische und rechtliche Ge-\nf) des Arbeitsschutzrechtes,                                sichtspunkte bei der Leistungserbringung berück-\nsichtigen, insbesondere\ng) des Datenschutzes,\na) Eigenschaften und Zustand von Materialien in\nh) der Datenverarbeitung,\nAbhängigkeit von äußeren Einflüssen,\ni) des Umweltschutzes,\nb) die akustischen und musikalischen Grundlagen,\nj) der Ressourceneffizienz und                              c) Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Me-\nk) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-               tallblasinstrumenten, insbesondere auch von\nwicklungen, insbesondere digitaler Technologien,           historischen Instrumenten,\n2. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-             d) Verfahren zur Überprüfung von Instrumenten,\ntriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische          e) Verfahren zur Verformung, Verbindung und\nGeschäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und                  Oberflächenveredelung von Metallen,\numsetzen,\nf) Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfall-\n3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-                    verhütung,\ngen ermitteln, anwendungsbezogen musikalische\nund ergonomische Anforderungen ableiten sowie               g) die Handhabung, die Lagerung und die Verarbei-\noptische Wünsche berücksichtigen, Kunden bera-                 tung von Gefahrgütern,\nten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwi-            h) Verfahren zur Ausstimmung von Instrumenten,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020              1163\ni) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und           1. Mundrohr, außer bei einem Instrument nach Satz 2\ntechnischen Normen,                                      Nummer 7,\nj) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,        2. alle Zugsätze und den Stimmzugbogen,\nk) das einzusetzende Personal sowie die Materia-        3. mindestens acht Stützen, darunter Mundrohr- und\nlien, die Vorrichtungen, Maschinen und Werk-             Schallstückstütze,\nzeuge und                                            4. mindestens vier weitere Biegeteile, darunter\nl) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-           a) bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 1\nden,                                                        und 2 die zwei Schleifen für das vierte Ventil,\n9. Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichti-             b) bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 3 den\ngung von Qualität und Rechtsvorschriften, verge-               Anstoß aus einem Stück,\nben und deren Ausführung kontrollieren,\nc) bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 4 zwei\n10. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel                 dritte Zugschleifen sowie das Schallstück,\nund Störungen analysieren und beseitigen, Ergeb-\nd) bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 5 den\nnisse bewerten und dokumentieren sowie\nersten und zweiten Anstoß oder\n11. erbrachte Leistungen kontrollieren, dokumentieren\ne) bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 6\nund übergeben sowie Nachkalkulationen durchfüh-\nund 7 alle Knie- und Ventilbögen ohne Halbton-\nren, Auftragsabwicklung auswerten.\nbogen,\n§3                              5. bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 7 die\nZugglocken, die lange Wasserklappenmechanik bis\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I                zum Quersteg, der Posaunenzug aus ungerichtetem\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-         und unbeschichtetem Zugrohr,\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu            6. bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 1 bis 3\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des            sowie Nummer 5 und 6 eine handgeschmiedete\nMetallblasinstrumentenmacher-Handwerks meisterhaft               Wasserklappe,\nverrichtet.\n7. bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 4 hand-\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-      geschmiedete Mundrohr- und die Schallstückstütze\nfungsbereiche:                                                   oder\n1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf        8. bei einem Instrument nach Satz 2 Nummer 4 optio-\nbezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie                        nal statt der Bauteile nach Satz 5 Nummer 1 bis 7\n2. eine Situationsaufgabe nach § 6.                              die Doppelhornmaschine.\nDie gefertigten sowie die zugekauften Bauteile sind\n§4                              zusammenzulöten, zu polieren und als spielfertiges\nMeisterprüfungsprojekt                      Instrument zusammenzubauen. Die Kontroll- und Do-\nkumentationsarbeiten bestehen aus dem Anspielen,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt           Prüfen und Ausstimmen des Instruments sowie der Do-\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.           kumentation der Arbeitsschritte und des methodischen\nDas Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,            Vorgehens und der Nachkalkulation.\nDurchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.\n(3) Die Anforderungen an das Meisterprüfungspro-\n(2) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Metallblas-        jekt im Einzelnen werden vom Meisterprüfungsaus-\ninstrument einschließlich der Kostenkalkulation zu           schuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss soll\nplanen, herzustellen, anzuspielen, auszustimmen und          dabei Vorschläge des Prüflings berücksichtigen.\ndie Ergebnisse zu dokumentieren. Der Prüfling hat ein\nInstrument aus den folgenden Instrumenten auszuwäh-             (4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüfling\nlen:                                                         ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag ein-\nschließlich einer Zeitplanung und einer Materialbedarfs-\n1. B-Tuba, C-Tuba, Helikon oder Sousaphon,                   planung. Das Umsetzungskonzept hat er vor der\n2. Es- oder F-Tuba,                                          Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meis-\nterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.\n3. Bariton-, Tenorhorn oder Wagnertuba,\nDer Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umset-\n4. Doppelhorn,                                               zungskonzept den Anforderungen entspricht.\n5. Euphonium,                                                   (5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\n6. Cimbasso oder                                             stehen dem Prüfling 10 Arbeitstage zur Verfügung.\n7. F-Kontrabassposaune.                                         (6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\nDie Instrumente nach Satz 2 Nummer 1 bis 6 müssen\nmindestens vier Ventile haben. Die Planungsarbeiten          1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterla-\nbestehen aus einem Konzept mit Begründung des In-                gen, bestehend aus dem Konzept mit Begründung\nstrumentenaufbaus, Entwurfszeichnung, einer Stück-               des Instrumentenaufbaus, Entwurfszeichnung, einer\nund Materialliste, der Gesamtzeichnung für das Instru-           Stück- und Materialliste, der Gesamtzeichnung für\nment in drei Ansichten sowie der Kostenkalkulation. Auf          das Instrument in drei Ansichten sowie der Kalkula-\ndieser Grundlage sind die nachfolgenden Baugruppen               tion, mit 30 Prozent,\nzu fertigen:                                                 2. die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und","1164             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020\n3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-              (2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-\nhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus         standen, wenn\nDokumentation der Arbeitsschritte und des metho-         1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und\ndischen Vorgehens, der Nachkalkulation, mit 10 Pro-           die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens\nzent.                                                         30 Punkten bewertet worden ist und\n§5                               2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nreichend“ ist.\nFachgespräch\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,                                     §8\ndass er in der Lage ist,\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,                  (1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling\numfängliche und zusammenhängende berufliche Auf-\n2. Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick auf           gaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die\nden jeweiligen Kundenwunsch und dabei wirtschaft-        besonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Metall-\nliche Gesichtspunkte sowie rechtliche und techni-        blasinstrumentenmacher-Handwerk anwendet. Grund-\nsche Anforderungen in das Beratungsgespräch ein-         lage für den Nachweis bilden die Qualifikationen in\nzubeziehen,                                              den folgenden Handlungsfeldern:\n3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung            1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden\ndes Meisterprüfungsprojekts zu begründen und                  eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs ana-\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-              lysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,\nbezogene Probleme sowie deren Lösungen dar-\n2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Metall-\nzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im\nblasinstrumentenmacher-Betriebs erbringen, kon-\nMetallblasinstrumentenmacher-Handwerk zu berück-\ntrollieren und übergeben“ und\nsichtigen.\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Metallblasinstru-\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\nmentenmacher-Betrieb führen und organisieren“.\ndauern.\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungsfel-\n§6                               der mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbei-\nSituationsaufgabe                        ten, die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.\nBei jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem        der drei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend\nKundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der           verknüpft werden.\nberuflichen Handlungskompetenz für die Meisterprü-\nfung im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk.                   (3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\n(2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungs-           (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\nausschuss festgelegt. Dabei hat der Prüfling folgende        Prüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur Ver-\nArbeiten auszuführen:                                        fügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an ei-\nnem Tag darf nicht überschritten werden.\n1. Herstellen eines Bauteils oder mehrerer Bauteile ge-\nmäß Fertigungszeichnung oder Schablone für ein\n§9\nMetallblasinstrument, das nicht Gegenstand des\nMeisterprüfungsprojekts war und                                                Handlungsfeld\n„Anforderungen von Kunden eines\n2. Fehler, Mängel und Störungen der Zylindermaschine\nMetallblasinstrumentenmacher-Betriebs\neines Metallblasinstruments analysieren sowie Zylin-\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\ndermaschine instand setzen.\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-            (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nhen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.                 eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analy-\nsieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüf-\n(4) Jede Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2       ling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem\nwird gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Si-         Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb Anforderungen\ntuationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel         erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter\nder Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Ab-           Anwendung von Informations- und Kommunikations-\nsatz 2 Satz 2.                                               technologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und\nanzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische,\n§7                               ressourceneffiziente, klangtheoretische, materialspezi-\nGewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I            fische, verwendungszweckbezogene und kunden-\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch          wunschbezogene Gesichtspunkte sowie die allgemein\nund die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.         anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.\nFür das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der             Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der\nMeisterprüfung werden zunächst die Bewertung des             in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.\nMeisterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fach-              (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\ngesprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschließend          eines Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs analy-\nwird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung         sieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht\nder Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.           aus folgenden Qualifikationen:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020              1165\n1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu                    g) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-\nderen Erfüllung analysieren und bewerten und                     lichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-\ndaraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen ins-                gesichtspunkte, klangliche, optische, haptische\nbesondere:                                                       und ergonomische Gesichtspunkte erläutern und\na) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der              abwägen sowie eine Lösungsmöglichkeit aus-\nKundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbe-                    wählen und die Auswahl begründen sowie\ndingungen erläutern und bewerten, insbesondere         3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie\nim Hinblick auf musikalische, haptische, optische          Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:\nund ergonomische Anforderungen, Kontaktaller-              a) Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der\ngien, Kundenbudget und Einsatzzweck des In-                   Grundlage der Planungen kalkulieren,\nstruments,\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-\nb) Verfahren zur Analyse des technischen und opti-               keiten Angebotspositionen bestimmen und zu\nschen Zustands, der Intonation, der Ansprache                 Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kal-\nund des Klangs erläutern und vorgegebene                      kulieren,\nMessergebnisse aus Diagrammen zu Resonanz-\namplitude, Resonanzgüte, Intonation und Impuls-            c) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-\nübertragungskurve interpretieren sowie Messver-               legen, insbesondere unter Berücksichtigung von\nfahren zur Prüfung der Dichtheit erläutern,                   Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote\nbewerten,\nc) Verfahren zur geometrischen und akustischen\nVermessung von Instrumenten erläutern, deren               d) Lieferantenangebote analysieren und Entschei-\nMöglichkeiten und Grenzen beurteilen und vorge-               dung für Fremd- oder Eigenfertigung begründen,\ngebene Messergebnisse bewerten,                            e) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von\nd) Mensuren, Bauarten und Stilrichtungen von Me-                 Haftungsbestimmungen formulieren und beurtei-\ntallblasinstrumenten unterscheiden und hinsicht-              len,\nlich ihrer akustischen und musikalischen Eigen-            f) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-\nschaften bewerten,                                            stellen und\ne) die geschichtliche Entwicklung des Metallblasin-           g) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen\nstrumentenbaus erläutern und Instrumente Epo-                 gegenüber Kunden erläutern und begründen so-\nchen und Musikrichtungen zuordnen,                            wie Leistungen vereinbaren.\nf) historische Instrumente analysieren und daraus\nErkenntnisse für die Weiterentwicklung und Ver-                                    § 10\nbesserung von Instrumenten ableiten,                                          Handlungsfeld\ng) Wert von Instrumenten unter Berücksichtigung                                „Leistungen eines\nvon Abnutzung, Alter und kulturhistorischen                    Metallblasinstrumentenmacher-Betriebs\nMerkmalen einschätzen sowie                                    erbringen, kontrollieren und übergeben“\nh) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus             (1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Metallblas-\nAnforderungen für die Umsetzung ableiten,              instrumentenmacher-Betriebs erbringen, kontrollieren\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und be-        und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass\ngründen, hierzu zählen insbesondere:                      er in der Lage ist, Leistungen eines Metallblasinstru-\nmentenmacher-Betriebs erfolgs-, kunden- und quali-\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein-             tätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations-\nsatzes von Materialien, Werkzeugen, auch unter         und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu\nBerücksichtigung einzusetzender Verfahren, er-         kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirt-\nläutern und begründen,                                 schaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, klang-\nb) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken         theoretische, materialspezifische, fertigungsbezogene\nbewerten und Konsequenzen ableiten,                    Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Re-\ngeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen\nc) Eigenschaften und Zustand von Materialien, ins-\nAufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 ge-\nbesondere auch in Abhängigkeit von äußeren\nnannten Qualifikationen verknüpft werden.\nEinflüssen und unter Berücksichtigung der Ver-\nwendungszwecke, von Kontaktallergien bewer-               (2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Metallblas-\nten, Materialienauswahl benennen und Auswahl           instrumentenmacher-Betriebs erbringen, kontrollieren\nbegründen,                                             und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:\nd) Skizzen, Pläne, Materiallisten, Fertigungszeich-       1. das Erbringen der Leistungen vorbereiten, hierzu\nnungen für Metallblasinstrumente und deren Bau-            zählen insbesondere:\nteile unter Berücksichtigung von Anforderungen             a) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation\nerstellen, bewerten und korrigieren sowie Proto-              erläutern, auswählen und Auswahl begründen so-\ntypen planen und bewerten,                                    wie dabei unter Berücksichtigung einzusetzender\ne) geometrische Abwicklung und Mensurverlauf be-                 Fertigungs- und Instandsetzungsverfahren den\nrechnen und konstruieren,                                     Einsatz von Personal, Material, Maschinen, Werk-\nf) Möglichkeiten der Beschaffung, Fremdfertigung                 zeugen und Vorrichtungen planen,\noder Eigenfertigung, auch unter Berücksichtigung           b) mögliche Störungen, auch in der Zusammenarbeit\nzeitlicher Planungen, von Bauteilen beurteilen und            mit Lieferanten und Unterauftragnehmern, vor-","1166              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020\nhersehen und Auswirkungen bewerten sowie                                          § 11\nLösungen entwickeln,\nHandlungsfeld\nc) Handhabungshinweise und Produktinformationen                        „Einen Metallblasinstrumenten-\nvon Materialien leistungsbezogen auswerten und                macher-Betrieb führen und organisieren“\nerläutern,\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumen-\nd) Skizzen, Fertigungspläne und -zeichnungen auch          tenmacher-Betrieb führen und organisieren“ hat der\nunter Anwendung von Informations- und Kommu-           Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufga-\nnikationstechnologien anfertigen sowie                 ben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation\ne) Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Schablonen             in einem Metallblasinstrumentenmacher-Betrieb unter\nund Schallstückformen planen,                          Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter\n2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesonde-        Anwendung von Informations- und Kommunikations-\nre:                                                        technologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen\nzwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere\na) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-           den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit,\nsche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln          zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen Aufga-\nder Technik anwenden und beurteilen,                   benstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-               Qualifikationen verknüpft werden.\nseitigung erläutern und Folgen ableiten,                  (2) Das Handlungsfeld „Einen Metallblasinstrumen-\nc) Fehler und Mängel bei der Leistungserbringung           tenmacher-Betrieb führen und organisieren“ besteht\nerläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ab-          aus folgenden Qualifikationen:\nleiten,\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-\nd) Vorgehensweise zum Zerlegen von Instrumenten                gestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu\nunter Berücksichtigung von Materialeigenschaf-             zählen insbesondere:\nten und deren Veränderungen im Zeitablauf erläu-\ntern und begründen,                                        a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\ne) Vorgehensweise zur Entlackung und zum Reini-\ngen von Metallblasinstrumenten mit mechani-                b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,\nschen und chemischen Verfahren unter Berück-               c) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-\nsichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten er-                chen,\nläutern und begründen,\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten und\nf) Verfahren zur Fertigung und Verbindung von Bau-\nteilen für Metallblasinstrumente erläutern, aus-           e) Stundenverrechnungssätze und Maschinenstun-\nwählen und deren Auswahl begründen,                           densätze berechnen,\ng) historische Fertigungsverfahren erläutern, aus-         2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und\nwählen und deren Auswahl begründen,                        -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:\nh) Vorgehensweise zur Instandsetzung von Bautei-               a) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,\nlen erläutern und begründen,                                  rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen\ni) Verfahren zur Oberflächenbearbeitung und -be-                  sowie veränderter Kundenanforderungen auf das\nschichtung erläutern, auftragsbezogen auswäh-                 Leistungsangebot darstellen und begründen,\nlen und begründen sowie                                    b) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nj) Vorgehensweise zum Ausstimmen von Metall-                      len und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-\nblasinstrumenten erläutern und                                nung und -pflege entwickeln,\n3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-             c) Informationen über Produkte und über das Leis-\ngeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:                  tungsspektrum des Betriebs zusammenstellen,\na) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-                strukturieren und veröffentlichen,\nbrachten Leistungen erläutern,                             d) informations- und kommunikationsgestützte Ver-\nb) Kontroll- und Messverfahren zur Prüfung des In-                triebswege ermitteln und bewerten sowie\nstruments erläutern, Prüfergebnisse dokumentie-            e) Präsenz in Fachpublikationen planen,\nren und bewerten,\n3. betriebliches Qualitätsmanagement          entwickeln,\nc) Leistungen dokumentieren,                                   hierzu zählen insbesondere:\nd) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen er-              a) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\nläutern und Kunden über Handhabung, Pflege                    ments darstellen und beurteilen,\nund Wartung informieren,\nb) Qualitätsmanagementsysteme          unterscheiden\ne) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-\nund beurteilen,\nren und Konsequenzen ableiten,\nf) Leistungen abrechnen,                                       c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\nder Leistungen erläutern, begründen und bewer-\ng) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-                ten, insbesondere unter Berücksichtigung von\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und                   Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-\nbeurteilen sowie                                              nischen Normen sowie aufgetretener Probleme\nh) Serviceleistungen erläutern und bewerten.                      und deren Lösungen bei der Leistungserbringung,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 2020                1167\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung            tungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu\nvon Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen          bilden.\nund bewerten sowie                                        (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-\ne) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von einge-            der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nsetzten Produkten und Materialien erläutern, ins-      erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\nbesondere bei Exporten und Reklamationen,              mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-            wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der\nscher Bedingungen planen und anleiten, Personal-          Meisterprüfung ausschlaggebend ist.\nentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:              (3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung be-\na) Einsatz von Personal disponieren,                      standen, wenn\nb) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des           1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\nbetrieblichen Ausbildungsplans disponieren,                30 Punkten bewertet worden ist,\nc) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,         2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-\nsatz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger als\nd) Qualifikationsbedarfe ermitteln und                        50 Punkten bewertet worden ist und\ne) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-       3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nbesondere unter Berücksichtigung des Berufs-               reichend“ ist.\nlaufbahnkonzepts im Metallblasinstrumentenma-\ncher-Handwerk, planen und                                                         § 13\n5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe pla-                            Allgemeine Prüfungs-\nnen, hierzu zählen insbesondere:                                         und Verfahrensregelungen,\na) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-                  weitere Regelungen zur Meisterprüfung\nläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,                (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nb) Ausstattung der Geschäftsräume, des Lagers und         verordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\nder Werkstatt, insbesondere unter Berücksichti-        in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.\ngung der Vorschriften der Unfallverhütung, des            (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nArbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Res-       prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nsourceneffizienz sowie des Umweltschutzes pla-         prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\nnen und begründen,                                     S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\nc) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nzum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und                                      § 14\nzur Ressourceneffizienz sowie zum Umwelt-                                 Übergangsvorschrift\nschutz, planen und begründen,\nDie bis zum Ablauf des 31. August 2020 begonnenen\nd) Instandhaltung und Ersatz von Werkzeugen, Ma-          Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vor-\nschinen und Vorrichtungen planen sowie                 schriften für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumen-\ne) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Be-       tenmacher-Handwerk zu Ende geführt.\nrücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen\nAuslastung, des Einsatzes von Personal, Material                                  § 15\nsowie Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen.                     Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n§ 12                                  Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in\nKraft. Die nach § 122 Absatz 3 und 4 der Hand-\nGewichtung;                             werksordnung für das Metallblas- und Schlagzeug-\nBestehen der Prüfung in Teil II                  instrumentenmacher-Handwerk weiter anzuwendenden\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der      Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Ver-\nMeisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-        ordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.\nBerlin, den 26. Mai 2020\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}