{"id":"bgbl1-2020-24-11","kind":"bgbl1","year":2020,"number":24,"date":"2020-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/24#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-24-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_24.pdf#page=40","order":11,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk (Parkettlegermeisterverordnung – ParkettlMstrV)","law_date":"2020-05-25T00:00:00Z","page":1078,"pdf_page":40,"num_pages":6,"content":["1078             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Parkettleger-Handwerk\n(Parkettlegermeisterverordnung – ParkettlMstrV)\nVom 25. Mai 2020\nAuf Grund des § 45 Absatz 1 in der Fassung der             4. Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse ana-\nBekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I                   lysieren und bewerten,\nS. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 283       5. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungs-\nder Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)             erstellung planen, organisieren und überwachen\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium             und dabei Risiken ermitteln und beurteilen,\nfür Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                  6. Leistungen erbringen, insbesondere\na) Skizzen, Pläne, Planvorgaben, Zeichnungen\n§1                                        und Muster erstellen, korrigieren und bewerten,\nGegenstand                                b) zu belegende Flächen aufmessen und einteilen,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-            c) Konzepte zur Gestaltung von Parkett, Holz-\nbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der             pflaster und Bodenbelägen unter Berücksich-\nMeisterprüfung im Parkettleger-Handwerk zu stellen-                  tigung von Kundenwünschen, Nutzungsanfor-\nden Anforderungen.                                                   derungen, Denkmalschutz, Konstruktionsarten,\nNachhaltigkeit sowie gesundheitlichen, raum-\n§2                                        klimatischen, bauphysikalischen und instand-\nMeisterprüfungsberufsbild                             haltungsbezogenen Gesichtspunkten erarbeiten\nund bewerten,\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Parkett-\nleger-Handwerk hat der Prüfling den Teil seiner beruf-           d) raumklimatische Bedingungen, Untergrundbe-\nlichen Handlungskompetenz nachzuweisen, der sich                     schaffenheit, Lichtverhältnisse, Bau- und Ein-\nauf wesentliche Tätigkeiten seines Gewerbes und die                  richtungsstile prüfen, analysieren und bewerten,\nerforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse bezieht.             e) Materialien prüfen, beurteilen, auswählen und\nGrundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kennt-                vorbereiten,\nnisse:                                                           f)  Altbeläge und Unterkonstruktionen entfernen\n1. einen Parkettleger-Betrieb führen und organisieren              und entsorgen,\nund dabei technische, kaufmännische und perso-              g) gesundheitsschädliche Materialien in Altbelä-\nnalwirtschaftliche Entscheidungen treffen und be-               gen, Altklebstoffen und Unterkonstruktionen er-\ngründen, insbesondere unter Berücksichtigung                    kennen und Maßnahmen zur fachgerechten Be-\na) der Kostenstrukturen,                                        seitigung veranlassen,\nb) der Wettbewerbssituation,                                h) Untergründe erkennen, prüfen und bewerten\nc) der betrieblichen Aus- und Weiterbildung,                    sowie weitere Vorgehensweise daraus ableiten,\nd) der Betriebsorganisation,                                i)  Untergründe vorbereiten und bearbeiten,\ne) des Qualitätsmanagements,                                j)  Parkett, Holzpflaster und Bodenbeläge verle-\ngen,\nf) des Arbeitsschutzrechtes,\nk) Oberflächen vorbereiten, insbesondere diese\ng) des Datenschutzes,                                           schleifen und strukturieren,\nh) der Datenverarbeitung,                                   l)  Oberflächen behandeln, insbesondere färben,\ni) des Umweltschutzes,                                          versiegeln und imprägnieren,\nj) der Ressourceneffizienz und                              m) Zusammenarbeit mit anderen Handwerken und\nk) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-                Gewerben koordinieren und\nwicklungen, insbesondere digitaler Technologien,        n) Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Lösun-\n2. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-                 gen zu deren Behebung erarbeiten,\ntriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische       7. technische, organisatorische und rechtliche Ge-\nGeschäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und               sichtspunkte bei der Leistungserstellung berück-\numsetzen,                                                   sichtigen, insbesondere\n3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingun-                 a) die Eigenschaften und Beschaffenheit von Unter-\ngen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden be-              gründen und Untergrundkonstruktionen,\nraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen ent-            b) das Raumklima und die Lichtverhältnisse,\nwickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen,\nLeistungen kalkulieren und Angebote erstellen so-           c) die Bauphysik,\nwie Verträge schließen,                                     d) die Bau- und Einrichtungsstile,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020             1079\ne) die Farb- und Formlehre, insbesondere Gestal-        Parkettstäbe oder Mehrschichtparkettelemente auf ei-\ntungsprinzipien bei der Festlegung der Verlege-      ner Fläche von mindestens 1,8 Quadratmetern zu ver-\nrichtung und -muster, bei Materialkombinationen      legen. Dabei sind mindestens zwei unterschiedliche\nund bei Einlegearbeiten,                             Holzarten oder Farben zu verwenden und sich berüh-\nf) die Anforderungen in Leistungsverzeichnissen,        rende Einlegearbeiten sowie ein Fries zu verlegen und\ndie Oberfläche zu behandeln. Die Arbeiten sind zu\ng) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, Ver-         dokumentieren und es ist eine Nachkalkulation anzu-\nordnungen und technischen Normen, insbeson-          fertigen.\ndere Prüf- und Hinweispflichten, auch im Hin-\nblick auf den Umgang mit Gefahrstoffen,                 (3) Die Anforderungen an das Meisterprüfungs-\nprojekt im Einzelnen werden vom Meisterprüfungs-\nh) der allgemein anerkannten Regeln des Fachs           ausschuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss\nund der Technik,                                     soll dabei Vorschläge des Prüflings berücksichtigen.\ni) das einzusetzende Personal sowie die Materia-           (4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüfling\nlien, Geräte, Maschinen und Werkzeuge sowie          ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag ein-\nj) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubil-          schließlich einer Zeitplanung und einer Materialbedarfs-\ndenden,                                              planung. Das Umsetzungskonzept hat er vor der\n8. Arten und Eigenschaften von zu be- und verarbei-        Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meis-\ntenden Materialien berücksichtigen,                     terprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.\nDer Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umset-\n9. Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichti-         zungskonzept den Anforderungen entspricht.\ngung von Qualität und Rechtsvorschriften, verge-\nben und deren Ausführung kontrollieren,                    (5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\nstehen dem Prüfling sechs Arbeitstage zur Verfügung,\n10. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel          davon drei Arbeitstage für die Durchführungsarbeiten.\nund Störungen analysieren und beseitigen, Ergeb-\nnisse bewerten und dokumentieren,                          (6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\n11. erstellte Leistungen kontrollieren, dokumentieren\nund übergeben sowie Nachkalkulationen durchfüh-         1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterla-\nren, Auftragsabwicklung auswerten und Abnahme-              gen bestehend aus dem Konzept zur Gestaltung ei-\nprotokolle erstellen und                                    nes Parkettbodens oder Holzpflasterbodens, der\nAnalyse der baulichen Gegebenheiten, den Ent-\n12. Kunden im Hinblick auf Raumklima, Nutzung,\nwurfszeichnungen, der Begründung der Materialaus-\nReinigung und Pflege beraten.\nwahl und der Kalkulation, mit 40 Prozent,\n§3                              2. die Durchführungsarbeiten mit 50 Prozent und\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I            3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-\nhand der Dokumentationsunterlagen bestehend aus\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-\nDokumentation und Nachkalkulation, mit 10 Prozent.\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er wesentliche\n§5\nTätigkeiten des Parkettleger-Handwerks meisterhaft\nverrichtet.                                                                        Fachgespräch\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-     (1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,\nfungsbereiche:                                               dass er in der Lage ist,\n1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf        1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\nbezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie                        dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n2. eine Situationsaufgabe nach § 6.                          2. den Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick\nauf den jeweiligen Kundenwunsch und dabei wirt-\n§4                                  schaftliche Gesichtspunkte sowie rechtliche und\nMeisterprüfungsprojekt                          technische Anforderungen in das Beratungsgespräch\neinzubeziehen,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.           3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung\nDas Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,                des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und\nDurchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.        4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\n(2) Als Meisterprüfungsprojekt ist ein Konzept zur            bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-\nGestaltung eines Parkettbodens oder Holzpflaster-                stellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Parkett-\nbodens unter Berücksichtigung der Raumsituation, der             leger-Handwerk zu berücksichtigen.\nNutzungsanforderungen, bauphysikalischer Gesichts-              (2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\npunkte sowie der Kundenwünsche zu erstellen. Im              dauern.\nRahmen der Planungsarbeiten sind eine Analyse und\nDokumentation der baulichen Gegebenheiten vorzu-                                        §6\nnehmen, Entwurfszeichnungen anzufertigen, die Mate-\nrialauswahl unter Berücksichtigung von Gesichts-                                Situationsaufgabe\npunkten der Gestaltung zu begründen und der Auftrag             (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem\nzu kalkulieren. Auf dieser Grundlage sind Massivholz-        Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der","1080              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020\nberuflichen Handlungskompetenz für die Meisterprü-                                        §9\nfung im Parkettleger-Handwerk.                                                      Handlungsfeld\n(2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungs-                            „Anforderungen von\nausschuss festgelegt. Der Prüfling hat einen Boden-                      Kunden eines Parkettleger-Betriebs\nbelag einschließlich Untergrundkonstruktion auf un-              analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\nebenem Untergrund unter Berücksichtigung bauphysi-                (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nkalischer Gesichtspunkte zu erstellen. Dabei sind die zu      eines Parkettleger-Betriebs analysieren, Lösungen er-\nverwendenden Materialien von dem Prüfling auszu-              arbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen,\nwählen.                                                       dass er in der Lage ist, in einem Parkettleger-Betrieb\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-         Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorien-\nhen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.                  tiert, auch unter Anwendung von Informations- und\nKommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösun-\n§7                               gen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaft-\nliche, ökologische, ressourceneffiziente, bauphysikali-\nGewichtung;                            sche, gestalterische, gesundheitsbezogene und nach-\nBestehen der Prüfung in Teil I                   haltigkeitsbezogene Gesichtspunkte sowie die allge-\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch           mein anerkannten Regeln der Technik zu berück-\nund die Situationsaufgabe werden gesondert be-                sichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen\nwertet. Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I          mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen ver-\nder Meisterprüfung werden zunächst die Bewertung              knüpft werden.\ndes Meisterprüfungsprojekts und die Bewertung des                 (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nFachgesprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschlie-          eines Parkettleger-Betriebs analysieren, Lösungen er-\nßend wird das hieraus folgende Ergebnis mit der Be-           arbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifi-\nwertung der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 ge-           kationen:\nwichtet.\n1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-          deren Erfüllung analysieren und bewerten und da-\nstanden, wenn                                                      raus Anforderungen ableiten; hierzu zählen insbe-\n1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch                    sondere:\nund die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens               a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\n30 Punkten bewertet worden ist und                                Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbe-\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                    dingungen erläutern und bewerten, insbesondere\nreichend“ ist.                                                    unter Berücksichtigung von Faktoren für eine ziel-\norientierte Gesprächsführung,\n§8                                    b) Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse\nanalysieren und bewerten,\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II\nc) Verfahren zur Feststellung und Messung der bau-\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um-             lichen Eigenschaften, insbesondere der raum-\nfängliche und zusammenhängende berufliche Aufga-                      klimatischen Bedingungen, der Lichtverhältnisse\nben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die                      sowie der Beschaffenheit von Untergründen be-\nerforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im Parkett-               schreiben und die Eigenschaften von Untergrün-\nleger-Handwerk anwendet. Grundlage für den Nach-                      den bewerten,\nweis bilden die Qualifikationen in den folgenden Hand-\nlungsfeldern:                                                      d) Schäden an Böden und Untergründen feststellen\nund bewerten,\n1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden\ne) Baustile erkennen und beschreiben und die Vor-\neines Parkettleger-Betriebs analysieren, Lösungen\nschriften zum Denkmalschutz berücksichtigen\nerarbeiten und anbieten“,\nsowie\n2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Parkett-                f) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus\nleger-Betriebs erstellen, kontrollieren und überge-               Anforderungen für die Umsetzung ableiten,\nben“ und\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und be-\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Parkettleger-Betrieb               gründen; hierzu zählen insbesondere:\nführen und organisieren“.\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsat-\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungsfel-               zes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen,\nder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbei-                  Geräten und Personal, auch unter Berücksich-\nten, die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.                 tigung einzusetzender Verfahren, entwickeln, er-\nBei jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen                 läutern und begründen,\nder drei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend\nb) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken\nverknüpft werden.\nbewerten und Konsequenzen ableiten,\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.                c) Konzepte zur Gestaltung von Parkett, Holzpflas-\n(4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem                    ter und Bodenbelägen unter Berücksichtigung\nPrüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur Ver-                 von Konstruktionsart, Material, Kundenwünschen,\nfügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an                       Nachhaltigkeit sowie gesundheitlichen, bauphysi-\neinem Tag darf nicht überschritten werden.                            kalischen, raumklimatischen und instandhal-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020              1081\ntungsbezogenen Gesichtspunkten erarbeiten und                Einsatz von Personal, Materialien, Maschinen,\nbewerten,                                                    Werkzeugen und Geräten planen,\nd) Skizzen, technische Zeichnungen, Konstruktio-             b) mögliche Störungen, auch in der Zusammenar-\nnen für Parkett, Holzpflaster und Bodenbeläge                beit mit anderen Gewerben, vorhersehen und\nund Untergrundkonstruktionen unter Berücksich-               Auswirkungen bewerten sowie Lösungen ent-\ntigung von Anforderungen erstellen, bewerten                 wickeln,\nund korrigieren,                                          c) baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen,\ne) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-           auch unter Berücksichtigung von Störungen im\nlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von               Ablauf, durchführen,\nQualität und Rechtsvorschriften sowie Angebote            d) Handhabungshinweise und Produktinformationen\nbewerten und                                                 für Materialien, Maschinen, Werkzeugen und Ge-\nf) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-                 räten leistungsbezogen auswerten und erläutern,\nlichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-         e) Konstruktionszeichnungen, Verlegepläne, Arbeits-\ngesichtspunkte, gestalterische, gesundheitliche,             anweisungen und baustellenbezogene Hinweise\nbauphysikalische und instandhaltungsbezogene                 erarbeiten, bewerten und korrigieren,\nGesichtspunkte erläutern und abwägen sowie\neine Lösung auswählen und diese Auswahl be-               f) Vorgehensweise bei der Bestellung und Über-\ngründen und                                                  prüfung von Materialien beschreiben,\ng) Vorgehensweise zur Planung und Organisation\n3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie\nvon Liefer- und Ausführungsterminen, dem\nLeistungen vereinbaren; hierzu zählen insbesondere:\nTransport sowie der Lagerung von Materialien,\na) Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der               Maschinen, Werkzeugen und Geräten, der Be-\nGrundlage der Planungen kalkulieren,                         schaffung von Genehmigungen und Zufahrts-\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-               berechtigungen erläutern und begründen sowie\nkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu                h) Vorgehensweise bei der Übertragung der Planun-\nAngebotspaketen zusammenfassen, Preise kal-                  gen nach Buchstabe g auf die Baustelle, insbe-\nkulieren,                                                    sondere beim Messen und Einteilen der zu be-\nc) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von               legenden Flächen, beschreiben,\nHaftungsbestimmungen formulieren und beurtei-          2. Leistungen erstellen; hierzu zählen insbesondere:\nlen,\na) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-\nd) Angebotsunterlagen einschließlich der aufgrund               sche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln\nvon Rechtsvorschriften verpflichtenden Anlagen               der Technik anwenden und beurteilen,\nvorbereiten, Angebote erstellen und\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen                   seitigung erläutern und Folgen ableiten,\ngegenüber Kunden erläutern und begründen so-\nc) Vorgehensweise zur Erstellung von Leistungen\nwie Leistungen vereinbaren.\nunter Berücksichtigung der Fertigungs- und\nInstandsetzungsverfahren erläutern und begrün-\n§ 10\nden, insbesondere bei\nHandlungsfeld\naa) dem Entfernen und Entsorgen von Altbelägen\n„Leistungen eines Parkettleger-Betriebs\nsowie dem Erkennen von gesundheitsschäd-\nerstellen, kontrollieren und übergeben“\nlichen Materialien bei vorhandenen Altbelä-\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Parkettle-                     gen und dem Veranlassen von Maßnahmen\nger-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“                     zu deren Beseitigung,\nhat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\nbb) dem Zurichten von Materialien,\nLeistungen eines Parkettleger-Betriebs erfolgs-, kun-\nden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung                  cc) dem Verlegen von Parkett, Holzpflaster und\nvon Informations- und Kommunikationstechnologien,                        Bodenbelägen,\nzu erstellen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei              dd) dem Erstellen von Einlegearbeiten und Friesen,\nhat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente           ee) der Vorbereitung von Oberflächen, insbeson-\nund gestalterische Gesichtspunkte sowie die allgemein                    dere durch Schleifen und Strukturieren,\nanerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.\nBei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere                  ff) der Behandlung von Oberflächen, insbeson-\nder in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft                      dere durch Färben, Versiegeln und Impräg-\nwerden.                                                                  nieren, sowie\n(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Parkett-                 gg) der Instandsetzung von beschädigten Böden,\nleger-Betriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“           d) Verfahren zum Erkennen von Fehlern und Män-\nbesteht aus folgenden Qualifikationen:                              geln in der Erstellung der Leistungen erläutern\n1. Erstellung der Leistungen vorbereiten; hierzu zählen             sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung und\ninsbesondere:                                                   Vermeidung ableiten sowie\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation          3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\nerläutern, auswählen und Auswahl begründen;               geben und abrechnen; hierzu zählen insbesondere:\ndabei unter Berücksichtigung einzusetzender               a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der erstell-\nFertigungs- und Instandsetzungsverfahren den                 ten Leistungen erläutern,","1082             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020\nb) Leistungen dokumentieren,                                 b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und\nc) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen                   beurteilen,\nerläutern und Kunden über Handhabung, Pflege              c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\nund Wartung informieren,                                     der Leistungen erläutern, begründen und bewer-\nd) Leistungen abrechnen,                                        ten, insbesondere unter Berücksichtigung von\nQualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-\ne) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-                 nischen Normen,\nren und Konsequenzen ableiten,\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung\nf) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-              von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und                  und bewerten sowie\nbeurteilen sowie\ne) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der einge-\ng) Serviceleistungen anbieten, erläutern und be-                setzten Produkte und Materialien erläutern,\nwerten.\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\n§ 11                                  scher Bedingungen planen und anleiten, Personal-\nentwicklung planen; hierzu zählen insbesondere:\nHandlungsfeld\n„Einen Parkettleger-Betrieb führen und organisieren“             a) Einsatz von Personal disponieren,\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Parkettleger-Betrieb              b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nführen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuwei-                betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\nsen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebs-             c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nführung und der Betriebsorganisation in einem Parkett-\nleger-Betrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvor-              d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und\nschriften, auch unter Anwendung von Informations-                e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-\nund Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen.                       besondere unter Berücksichtigung des Berufs-\nDabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Koope-                laufbahnkonzepts im Parkettleger-Handwerk, pla-\nrationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergrei-                  nen und\nfender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten.            5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe\nBei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere               planen; hierzu zählen insbesondere:\nder in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft\nwerden.                                                          a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-\nläutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Parkettleger-Betrieb\nführen und organisieren“ besteht aus folgenden Quali-            b) Ausstattung des Betriebes, des Lagers, der\nfikationen:                                                         Werkstatt und der Fahrzeuge, insbesondere unter\nBerücksichtigung der Vorschriften der Unfall-\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-               verhütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgut-\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen; hierzu               lagerung, der Ressourceneffizienz sowie des\nzählen insbesondere:                                            Umweltschutzes, planen und begründen,\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nc) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nzum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                    zur Ressourceneffizienz sowie zum Umwelt-\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,           schutz, planen und begründen,\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten sowie          d) Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten, Ma-\nschinen und Fahrzeugen planen,\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebe-\nner Kostenstrukturen berechnen,                           e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Be-\nrücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und\nAuslastung, des Einsatzes von Personal, Material,\n-pflege erarbeiten; hierzu zählen insbesondere:\nWerkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeu-\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,              gen sowie\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen\nf) Betriebs-, Lager-, Fahrzeug- und Werkstatt-\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das\nausstattung unter Berücksichtigung logistischer\nLeistungsangebot darstellen und begründen,\nGesichtspunkte planen.\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\nlen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewin-                                      § 12\nnung und -pflege entwickeln,\nGewichtung;\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-                     Bestehen der Prüfung in Teil II\ntungsspektrum des Betriebs erstellen und\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nd) informations- und kommunikationsgestützte Ver-        Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Be-\ntriebswege ermitteln und bewerten,                    wertungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11\n3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln; hierzu      zu bilden.\nzählen insbesondere:                                        (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungs-\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-          felder jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nments darstellen und beurteilen,                      erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2020               1083\nmündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,                                          § 14\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der                           Übergangsvorschrift\nMeisterprüfung ausschlaggebend ist.\n(1) Die bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 begonne-\n(3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung be-     nen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen\nstanden, wenn                                                  Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung\nzur Prüfung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020,\n1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens               so sind auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf\n30 Punkten bewertet worden ist,                            des 30. Juni 2020 geltenden Vorschriften weiter anzu-\n2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-              wenden.\nsatz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger als            (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\n50 Punkten bewertet worden ist und                         lauf des 30. Juni 2020 geltenden Vorschriften nicht be-\nstanden haben und sich bis zum Ablauf des 30. Juni\n3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\n2022 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, kön-\nreichend“ ist.\nnen auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach\nden bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 geltenden Vor-\n§ 13                                schriften ablegen.\nAllgemeine Prüfungs-\nund Verfahrensregelungen,                                                   § 15\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                               Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.\nverordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)             Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild\nin der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.            und über die Prüfungsanforderungen im praktischen\nTeil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-       für das Parkettleger-Handwerk vom 28. August 1974\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-            (BGBl. I S. 2154), die durch Artikel 1 der Verordnung\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I               vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.                     ist, außer Kraft.\nBerlin, den 25. Mai 2020\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}