{"id":"bgbl1-2020-16-8","kind":"bgbl1","year":2020,"number":16,"date":"2020-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/16#page=78","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-16-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_16.pdf#page=78","order":8,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung","law_date":"2020-03-27T00:00:00Z","page":748,"pdf_page":78,"num_pages":1,"content":["748              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\nErste Verordnung\nzur Änderung der Strahlenschutzverordnung\nVom 27. März 2020\nAuf Grund des § 79 Absatz 1 Satz 1 und 2 Num-                      die Kontrollmessungen durchführen, wenn die\nmer 4, auch in Verbindung mit Satz 3, des § 81 Satz 1                 Qualität der Messungen gewährleistet ist.“\nund 3, des § 183 Absatz 2 in Verbindung mit § 81                   b) Folgender Satz wird angefügt:\nSatz 1 und 3 und § 185 Absatz 2 Nummer 5 und 6,\nund des § 185 Absatz 2 Nummer 6 des Strahlenschutz-                   „Für die Durchführung der Kontrollmessungen\ngesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) verordnet                sowie für die Teilnahme an den Vergleichsmes-\ndie Bundesregierung:                                                  sungen und Vergleichsanalysen werden Gebüh-\nren und Auslagen erhoben.“\nArtikel 1                             3. Nach § 155 Absatz 4 Satz 1 werden folgende Sätze\nÄnderung der                                eingefügt:\nStrahlenschutzverordnung                            „Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Satz 1\nDie Strahlenschutzverordnung vom 29. November                   Nummer 4 werden von dem Bundesamt für Strah-\n2018 (BGBl. I S. 2034, 2036) wird wie folgt geändert:              lenschutz durchgeführt. Für die Anerkennung als\nStelle für die Messung der Radon-222-Aktivitäts-\n1. § 69 wird wie folgt gefasst:\nkonzentration und für die Teilnahme an den Maß-\n„(1) Sobald der Strahlenschutzverantwortliche da-            nahmen zur Qualitätssicherung nach Satz 1 Num-\nrüber informiert wird, dass eine Person, die einer be-          mer 4 werden Gebühren und Auslagen erhoben.“\nruflichen Exposition ausgesetzt sein kann, schwan-\nger ist oder stillt, hat er dafür zu sorgen, dass die        4. Dem § 172 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\nArbeitsbedingungen dieser Person so gestaltet wer-              „Für die Teilnahme an den Maßnahmen zur Quali-\nden, dass eine innere berufliche Exposition ausge-              tätssicherung, die vom Bundesamt für Strahlen-\nschlossen ist.                                                  schutz durchgeführt werden, werden Gebühren und\n(2) Sobald der Strahlenschutzverantwortliche da-             Auslagen erhoben.“\nrüber informiert wird, dass eine nach § 64 Absatz 1          5. § 184 Absatz 1 Nummer 23 und 24 wird wie folgt\nSatz 1 oder Absatz 2 zu überwachende Person, die                gefasst:\neiner beruflichen Exposition ausgesetzt sein kann,              „23. entgegen § 69 Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass\nschwanger ist, hat er dafür zu sorgen, dass                            die Arbeitsbedingungen in der vorgeschriebe-\n1. die berufliche Exposition dieser Person arbeits-                    nen Weise gestaltet werden,\nwöchentlich ermittelt wird und\n24. entgegen § 69 Absatz 2 Nummer 1 nicht dafür\n2. die ermittelte Exposition dieser Person unverzüg-                   sorgt, dass die berufliche Exposition ermittelt\nlich mitgeteilt wird.“                                             wird,“.\n2. § 103 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:                                         Artikel 2\n„Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strah-                                  Inkrafttreten\nlenschutz kann die zuständige Behörde oder eine             Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nvon ihr beauftragte öffentliche Stelle im Einzelfall     in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 27. März 2020\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDie Bundesministerin\nfür Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit\nSvenja Schulze"]}