{"id":"bgbl1-2020-16-4","kind":"bgbl1","year":2020,"number":16,"date":"2020-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/16#page=45","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2020-16-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_16.pdf#page=45","order":4,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement (Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – GuAMKflAusbV)","law_date":"2020-03-19T00:00:00Z","page":715,"pdf_page":45,"num_pages":15,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020                       715\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung\nzum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement\nund zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement\n(Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung – GuAMKflAusbV)*\nVom 19. März 2020\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungs-                                            Unterabschnitt 4\ngesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der                                   Teil 2 der Abschlussprüfung\nVerordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) ge-                                in der Fachrichtung Außenhandel\nändert worden ist, verordnet das Bundesministerium\n§ 17    Inhalt von Teil 2\nfür Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem\n§ 18    Prüfungsbereiche von Teil 2\nBundesministerium für Bildung und Forschung:\n§ 19    Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Ge-\nschäftsprozessen\nInhaltsübersicht\n§ 20    Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von\nAbschnitt 1                                      Außenhandelsgeschäften\n§ 21    Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer\nGegenstand, Dauer und                                     betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel\nGliederung der Berufsausbildung                          § 22    Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde\n§ 1      Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes              § 23    Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für\ndas Bestehen der Abschlussprüfung\n§ 2      Dauer der Berufsausbildung\n§ 24    Mündliche Ergänzungsprüfung\n§ 3      Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungs-\nrahmenplan\n§ 4      Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild                                 Abschnitt 3\n§ 5      Ausbildungsplan                                                                Schlussvorschriften\n§ 25    Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nAbschnitt 2\nAnlage:    Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum\nAbschlussprüfung                                         Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement\nund zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanage-\nUnterabschnitt 1                                     ment\nAllgemeines\nAbschnitt 1\n§ 6      Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\nGegenstand, Dauer und\nUnterabschnitt 2                                     Gliederung der Berufsausbildung\nTeil 1 der Abschlussprüfung\n§1\n§ 7      Inhalt von Teil 1\nStaatliche\n§ 8      Prüfungsbereich von Teil 1\nAnerkennung des Ausbildungsberufes\nUnterabschnitt 3                             Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und\nAußenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß-\nTeil 2 der Abschlussprüfung\nund Außenhandelsmanagement wird nach § 4 Absatz 1\nin der Fachrichtung Großhandel\ndes Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.\n§ 9      Inhalt von Teil 2\n§ 10     Prüfungsbereiche von Teil 2                                                                §2\n§ 11     Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung von Ge-                            Dauer der Berufsausbildung\nschäftsprozessen\n§ 12     Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisation von           Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.\nGroßhandelsgeschäften\n§ 13     Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch zu einer                                        §3\nbetrieblichen Fachaufgabe im Großhandel\nGegenstand der\n§ 14     Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde\nBerufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan\n§ 15     Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für\ndas Bestehen der Abschlussprüfung                             (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-\n§ 16     Mündliche Ergänzungsprüfung                                tens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genannten\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Von der Orga-\n* Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des   nisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungs-\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der    rahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden,\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen    oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubil-\nTeil des Bundesanzeigers veröffentlichet.                         denden liegen, die Abweichung erfordern.","716               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\n(2) Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig-         2. Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Auf-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt           bau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\nwerden, dass die Auszubildenden die berufliche Hand-          3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungs-\ngesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit          4. Umweltschutz,\nschließt insbesondere selbständiges Planen, Durchfüh-         5. Kommunikation und\nren und Kontrollieren ein.\n6. elektronische Geschäftsprozesse (E-Business).\n§4\n§5\nStruktur der\nBerufsausbildung, Ausbildungsberufsbild                                    Ausbildungsplan\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:                    Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der\nAusbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmen-\n1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fer-        plans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubil-\ntigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,                    dende einen Ausbildungsplan zu erstellen.\n2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten in der Fachrichtung                                                   Abschnitt 2\na) Großhandel und                                                             Abschlussprüfung\nb) Außenhandel sowie\n3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermit-                            Unterabschnitt 1\ntelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.                                Allgemeines\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in\nBerufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufs-                                       §6\nbildes gebündelt.                                                      Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt\n(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsüber-           (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1\ngreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kennt-          und 2.\nnisse und Fähigkeiten sind:\n(2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt,\n1. Warensortiment zusammenstellen und Dienstleis-             Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen\ntungen anbieten,                                          Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.\n2. handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und\nsteuern,                                                                    Unterabschnitt 2\n3. Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorien-                   Teil 1 der Abschlussprüfung\ntiert planen, organisieren und durchführen,\n4. Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrol-                                        §7\nlieren und steuern,                                                             Inhalt von Teil 1\n5. Verkauf kundenorientiert planen und durchführen,              Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf\n6. Distribution planen und steuern,                           1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 15 Aus-\n7. kaufmännische Steuerung und Kontrolle durch-                   bildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse\nführen und                                                    und Fähigkeiten sowie\n8. Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert pla-       2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\nnen und steuern.                                              stoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\n(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-\nentspricht.\nden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der\nFachrichtung Großhandel sind:\n§8\n1. Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln und\nPrüfungsbereich von Teil 1\n2. warenbezogene Rückabwicklungsprozesse organi-\nsieren und durchführen.                                      (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungs-\nbereich Organisieren des Warensortiments und von\n(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgeben-        Dienstleistungen statt.\nden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der\nFachrichtung Außenhandel sind:                                   (2) Im Prüfungsbereich Organisieren des Waren-\nsortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling\n1. Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslands-              nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\nmärkte bedienen und\n1. Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informa-\n2. internationale Berufskompetenzen anwenden.                     tionen über Waren und Dienstleistungen einzuholen\n(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsüber-            und marktorientierte Warensortimente und kunden-\ngreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten,             bezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten,\nKenntnisse und Fähigkeiten sind:                              2. Angebote von Lieferanten einzuholen und zu verglei-\n1. Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrecht-          chen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu\nliche Vorschriften,                                           beauftragen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020              717\n3. Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstel-         3. im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen-\nlen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und             und wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elek-\nZahlungsbedingungen zu bearbeiten,                           tronischen Systemen zur Ressourcenplanung und\nzur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen\n4. adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu\nund die Zusammenhänge darzustellen und\nkommunizieren sowie\n4. Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu\n5. Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche\nplanen und zu steuern.\nRegelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit\neinzuhalten.                                                (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nDer Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nDer Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.        (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                                             § 12\nPrüfungsbereich\nUnterabschnitt 3\nProzessorientierte Organisation\nTeil 2 der Abschlussprüfung                                       von Großhandelsgeschäften\nin der Fachrichtung Großhandel                           (1) Im Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisa-\ntion von Großhandelsgeschäften hat der Prüfling nach-\n§9                               zuweisen, dass er in der Lage ist,\nInhalt von Teil 2                       1. logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich in der         Distribution zu steuern und zu kontrollieren,\nFachrichtung Großhandel auf                                  2. die Prozesse der betrieblichen Lagerlogistik von der\nWarenannahme bis zum Versand zu planen und\n1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig-\nabzuwickeln und dabei auch elektronische Lager-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\nverwaltungssysteme anzuwenden,\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\n3. den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-\nzuführen und dabei auch Risiken und Besonder-\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\nheiten im internationalen Handel zu berücksichtigen,\nentspricht.\n4. Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Mar-\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig-             ketingmaßnahmen zu unterstützen,\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur inso-       5. Reklamationen und Retouren abzuwickeln und\nweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der      6. Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des\nberuflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.                 Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglich-\nkeiten der Konfliktlösung anzuwenden.\n§ 10                                 (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\nPrüfungsbereiche von Teil 2                    Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrich-          (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\ntung Großhandel in den folgenden Prüfungsbereichen\nstatt:                                                                                  § 13\nPrüfungsbereich\n1. Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,\nFallbezogenes Fachgespräch zu\n2. Prozessorientierte Organisation von Großhandels-             einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel\ngeschäften,\n(1) Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch\n3. Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen         zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Großhandel hat\nFachaufgabe im Großhandel sowie                          der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde.                             1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,\n2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,\n§ 11\n3. Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,\nPrüfungsbereich                         4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozess-\nKaufmännische Steuerung                           orientiert zu führen und auszuwerten und dabei\nvon Geschäftsprozessen                           Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzu-\n(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung                beziehen und\nvon Geschäftsprozessen hat der Prüfling nachzuweisen,        5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung\ndass er in der Lage ist,                                         wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge\n1. Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und              sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge\nZahlungsvorgänge zu bearbeiten,                              zu planen, durchzuführen, zu steuern und auszu-\nwerten.\n2. die betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung\nanzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu             (2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der\nanalysieren und Instrumente der kaufmännischen           folgenden Gebiete zugrunde zu legen:\nSteuerung und Kontrolle zu nutzen,                       1. Verkauf und Distribution,","718             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\n2. Warensortiment und Marketing und                                                    § 14\n3. Einkauf und Beschaffungslogistik.                                            Prüfungsbereich\nWirtschafts- und Sozialkunde\n(3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachge-\n(1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\nspräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch dauert\nkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\n30 Minuten. Grundlage für das fallbezogene Fach-\nLage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-\ngespräch ist eine praxisbezogene Fachaufgabe. Der\nliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-\nAusbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der\nzustellen und zu beurteilen.\nAnmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die Durch-\nführung nach Absatz 4 oder Absatz 5 gewählt wird.              (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen\nsein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bear-\n(4) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachge-        beiten.\nspräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\nFachaufgaben zu bearbeiten, die\n1. ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt wer-                                    § 15\nden und                                                                     Gewichtung der\n2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2                 Prüfungsbereiche und Anforderungen\nstammen müssen.                                                 für das Bestehen der Abschlussprüfung\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche\nDer Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fach-         sind in der Fachrichtung Großhandel wie folgt zu ge-\naufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitung findet unmittel-     wichten:\nbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die\nBearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbei-       1. Organisieren des Warensortiments\ntungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezo-             und von Dienstleistungen             mit 25 Prozent,\ngene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling          2. Kaufmännische Steuerung von\ndie von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe              Geschäftsprozessen                   mit 15 Prozent,\nund seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von\n3. Prozessorientierte Organisation von\ndieser praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der\nGroßhandelsgeschäften                mit 30 Prozent,\nPrüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch\nso, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen            4. Fallbezogenes Fachgespräch zu einer\nnachgewiesen werden können.                                     betrieblichen Fachaufgabe\nim Großhandel                  mit 20 Prozent sowie\n(5) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachge-\nspräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigen-        5. Wirtschafts- und Sozialkunde          mit 10 Prozent.\nständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bear-              (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\nbeiten, die                                                 Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer\nmündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt\n1. der Ausbildungsbetrieb festgelegt hat und                bewertet worden sind:\n2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2        1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-\nstammen müssen.                                             tens „ausreichend“,\nZu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat        2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-\nder Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report           chend“,\nhat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Pla-      3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\nnung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben              mindestens „ausreichend“ und\nund den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu\n4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-\nreflektieren. Der Report darf jeweils höchstens drei\ngend“.\nSeiten umfassen. Spätestens am ersten Tag von Teil 2\nder Abschlussprüfung sind dem Prüfungsausschuss\ndie beiden Reporte zuzuleiten sowie eine Bestätigung                                   § 16\ndes Ausbildungsbetriebs darüber, dass der Prüfling die                   Mündliche Ergänzungsprüfung\npraxisbezogenen Fachaufgaben eigenständig durch-               (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine\ngeführt hat. Aus den beiden bearbeiteten praxisbezo-        mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.\ngenen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss\nfür das fallbezogene Fachgespräch eine aus und teilt           (2) Dem Antrag ist stattzugeben,\nsie dem Prüfling mit. Das fallbezogene Fachgespräch         1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche\nbeginnt damit, dass der Prüfling die vom Prüfungs-              gestellt worden ist:\nausschuss ausgewählte Fachaufgabe und seinen Lö-\na) Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozes-\nsungsweg darstellt. Ausgehend von der gewählten\nsen,\npraxisbezogenen Fachaufgabe und dem dazugehöri-\ngen Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fall-           b) Prozessorientierte Organisation von Großhandels-\nbezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 ge-                 geschäften oder\nnannten Anforderungen nachgewiesen werden können.               c) Wirtschafts- und Sozialkunde,\n(6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling     2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als\nim fallbezogenen Fachgespräch erbringt.                         mit „ausreichend“ bewertet worden ist und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020             719\n3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-              zur Verwaltung von Kundenbeziehungen zu erfassen\nstehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben              und die Zusammenhänge darzustellen und\nkann.\n4. Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert zu\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem                planen und zu steuern.\neinzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.\n(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\n(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-         Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\nten dauern.\n(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den\nPrüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das\n§ 20\nErgebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-\nhältnis 2:1 zu gewichten.                                                         Prüfungsbereich\nProzessorientierte Organisation\nUnterabschnitt 4                                         von Außenhandelsgeschäften\nTeil 2 der Abschlussprüfung                           (1) Im Prüfungsbereich Prozessorientierte Organisa-\nin der Fachrichtung Außenhandel                        tion von Außenhandelsgeschäften hat der Prüfling\nnachzuweisen, dass er in der Lage ist,\n§ 17\n1. Absatzmärkte zu identifizieren,\nInhalt von Teil 2\n2. Außenhandelsgeschäfte vorzubereiten und abzu-\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich in der         schließen und dabei Risiken und international ge-\nFachrichtung Außenhandel auf                                     bräuchliche Handelsklauseln zu berücksichtigen,\n1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig-            3. bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Au-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie                     ßenhandelsgeschäften Finanzierungs- und Kredit-\n2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-           sicherungsmöglichkeiten sowie Zahlungsbedingun-\nstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan ge-            gen zu berücksichtigen,\nnannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten\n4. logistische Prozesse von der Beschaffung bis zur\nentspricht.\nDistribution zu steuern und zu kontrollieren,\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegen-       5. Außenhandelsgeschäfte in einer Fremdsprache ab-\nstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur                 zuwickeln und dabei die Kommunikation mit auslän-\ninsoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung          dischen Geschäftspartnern und Geschäftspartnerin-\nder beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.             nen adressatengerecht zu gestalten,\n6. den Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch-\n§ 18                                  zuführen und dabei Risiken und Besonderheiten im\nPrüfungsbereiche von Teil 2                        internationalen Handel zu berücksichtigen,\nTeil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrich-       7. Verkaufsprozesse durch zielgruppenorientierte Mar-\ntung Außenhandel in folgenden Prüfungsbereichen                  ketingmaßnahmen zu unterstützen und\nstatt:                                                       8. Kundenanliegen lösungsorientiert mit dem Ziel des\n1. Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,               Vertragsabschlusses zu bearbeiten und Möglich-\n2. Prozessorientierte Organisation von Außenhandels-             keiten der Konfliktlösung anzuwenden.\ngeschäften,                                                 (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein.\n3. Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen         Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\nFachaufgabe im Außenhandel sowie                            (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n§ 21\n§ 19                                                   Prüfungsbereich\nPrüfungsbereich                                     Fallbezogenes Fachgespräch zu\nKaufmännische Steuerung                         einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel\nvon Geschäftsprozessen\n(1) Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachge-\n(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung            spräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außen-\nvon Geschäftsprozessen hat der Prüfling nachzuwei-           handel hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\nsen, dass er in der Lage ist,                                Lage ist,\n1. Geschäftsvorgänge buchhalterisch zu erfassen und          1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,\nZahlungsvorgänge zu bearbeiten,\n2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern,\n2. die betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung\nanzuwenden sowie Kennzahlen zu ermitteln und zu          3. Lösungswege unter Anwendung internationaler Be-\nanalysieren und Instrumente der kaufmännischen               rufskompetenz zu entwickeln und zu begründen,\nSteuerung und Kontrolle zu nutzen,                       4. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozess-\n3. im Rahmen eines Kundenauftrages den mengen-                   orientiert zu führen und auszuwerten und dabei\nund wertebezogenen Daten- und Warenfluss in elek-            Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse ein-\ntronischen Systemen zur Ressourcenplanung und                zubeziehen und","720              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\n5. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung            sungsweg darstellt. Ausgehend von der gewählten\nwirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge          praxisbezogenen Fachaufgabe und dem dazugehöri-\nsowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge          gen Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fall-\nzu planen, durchzuführen, zu steuern und auszu-          bezogene Fachgespräch so, dass die in Absatz 1 ge-\nwerten.                                                  nannten Anforderungen nachgewiesen werden können.\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 ist eines der             (6) Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling\nfolgenden Gebiete zugrunde zu legen:                         im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.\n1. Internationaler Handel und Auslandsmärkte,\n2. Warensortiment und Marketing und                                                     § 22\n3. Einkauf und Beschaffungslogistik.                                             Prüfungsbereich\nWirtschafts- und Sozialkunde\n(3) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fach-\ngespräch geführt. Das fallbezogene Fachgespräch                 (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\ndauert 30 Minuten. Grundlage für das fallbezogene            kunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der\nFachgespräch ist eine praxisbezogene Fachaufgabe.            Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaft-\nDer Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle          liche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-\nmit der Anmeldung zur Abschlussprüfung mit, ob die           zustellen und zu beurteilen.\nDurchführung nach Absatz 4 oder Absatz 5 gewählt\n(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen\nwird.\nsein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bear-\n(4) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachge-         beiten.\nspräch hat der Prüfling eine von zwei praxisbezogenen\nFachaufgaben zu bearbeiten, die                                 (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n1. ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt wer-\n§ 23\nden und\n2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2                             Gewichtung der\nstammen müssen.                                                   Prüfungsbereiche und Anforderungen\nfür das Bestehen der Abschlussprüfung\nDer Prüfling wählt aus, welche praxisbezogene Fach-\naufgabe er bearbeitet. Die Bearbeitung findet unmittel-         (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche\nbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch statt. Für die        sind in der Fachrichtung Außenhandel wie folgt zu ge-\nBearbeitung ist dem Prüfling zusätzlich eine Bearbei-        wichten:\ntungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Das fallbezo-          1. Organisieren des Warensortiments\ngene Fachgespräch beginnt damit, dass der Prüfling               und von Dienstleistungen            mit 25 Prozent,\ndie von ihm bearbeitete praxisbezogene Fachaufgabe\nund seinen Lösungsweg darstellt. Ausgehend von               2. Kaufmännische Steuerung von\ndieser praxisbezogenen Fachaufgabe entwickelt der                Geschäftsprozessen                  mit 15 Prozent,\nPrüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch              3. Prozessorientierte Organisation von\nso, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen                 Außenhandelsgeschäften              mit 30 Prozent,\nnachgewiesen werden können.\n4. Fallbezogenes Fachgespräch zu einer\n(5) Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachge-\nbetrieblichen Fachaufgabe\nspräch hat der Prüfling im Ausbildungsbetrieb eigen-\nim Außenhandel                mit 20 Prozent sowie\nständig zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bear-\nbeiten, die                                                  5. Wirtschafts- und Sozialkunde         mit 10 Prozent.\n1. der Ausbildungsbetrieb festgelegt hat und                    (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\n2. aus zwei unterschiedlichen Gebieten nach Absatz 2         Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung\nstammen müssen.                                          einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 24 – wie\nfolgt bewertet worden sind:\nZu jeder der beiden praxisbezogenen Fachaufgaben hat\nder Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report        1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindes-\nhat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Pla-           tens „ausreichend“,\nnung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben\n2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausrei-\nund den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu\nchend“,\nreflektieren. Der Report darf jeweils höchstens drei\nSeiten umfassen. Spätestens am ersten Tag von Teil 2         3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit\nder Abschlussprüfung sind dem Prüfungsausschuss                  mindestens „ausreichend“ und\ndie beiden Reporte zuzuleiten sowie eine Bestätigung\ndes Ausbildungsbetriebs darüber, dass der Prüfling die       4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenü-\npraxisbezogenen Fachaufgaben eigenständig durch-                 gend“.\ngeführt hat. Aus den beiden bearbeiteten praxisbezo-\ngenen Fachaufgaben wählt der Prüfungsausschuss                                          § 24\nfür das fallbezogene Fachgespräch eine aus und teilt\nMündliche Ergänzungsprüfung\nsie dem Prüfling mit. Das fallbezogene Fachgespräch\nbeginnt damit, dass der Prüfling die vom Prüfungs-              (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine\nausschuss ausgewählte Fachaufgabe und seinen Lö-             mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020             721\n(2) Dem Antrag ist stattzugeben,                             (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minu-\nten dauern.\n1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche\ngestellt worden ist:                                        (4) Bei der  Ermittlung des Ergebnisses für den Prü-\nfungsbereich    sind das bisherige Ergebnis und das\na) Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozes-          Ergebnis der    mündlichen Ergänzungsprüfung im Ver-\nsen,                                                  hältnis 2:1 zu  gewichten.\nb) Prozessorientierte Organisation von Außenhan-\ndelsgeschäften oder                                                           Abschnitt 3\nc) Wirtschafts- und Sozialkunde,                                            Schlussvorschriften\n2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als                                      § 25\nmit „ausreichend“ bewertet worden ist und\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Be-\nDiese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.\nstehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben\nGleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbil-\nkann.\ndung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur\nDie mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem            Kauffrau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar\neinzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.                2006 (BGBl. I S. 409) außer Kraft.\nBerlin, den 19. März 2020\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum","722              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\nAnlage\n(zu § 3 Absatz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement\nund zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement\nAbschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                    Zu vermittelnde                      in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                              3                                    4\n1   Warensortiment zusammen-        a) Bedarf an Artikeln, Warengruppen und Dienstleis-\nstellen und Dienstleistungen       tungen unter Berücksichtigung der Absatzchancen\nanbieten                           ermitteln und dabei Kern- und Randsortimente diffe-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)            renziert betrachten\nb) Informationen über Warensortimente und Dienstleis-\ntungen einholen, auch unter Nutzung elektronischer\nMedien\nc) Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientier-\nter Warensortimente entwickeln\n16\nd) Verpackungen nach technischen, ökonomischen und\nökologischen Gesichtspunkten auswählen\ne) Vorschläge für waren- und kundenbezogene Dienst-\nleistungsangebote entwickeln\nf) branchenübliche Fachbegriffe, Maß-, Mengen- und\nGewichtseinheiten verwenden\ng) waren- und dienstleistungsbezogene Normen und\nrechtliche Regelungen einhalten\n2   Handelsspezifische              a) Ziele der handelsspezifischen Beschaffungslogistik\nBeschaffungslogistik planen        reflektieren, Konzepte bewerten und daraus geeig-\nund steuern                        nete Transportmittel und Lagerstätten für Logistik-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)            ketten ableiten\nb) logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und\nökologischen Kriterien sowie nach betrieblichen Vor-\ngaben auswählen, Verträge abschließen und die Ver-\ntragserfüllung kontrollieren\nc) rechtliche Regelungen für das Transportwesen einhal-\nten sowie Transportrisiken beurteilen und absichern\nd) Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wieder-\nverkäufern sowie Schwachstellen in der Wertschöp-\nfungskette analysieren, Fehlerquellen erkennen und                     10\nVorschläge zur Fehlerbeseitigung und zur Prozess-\noptimierung machen\ne) für die Warenbeschaffung branchenbezogene Markt-\nund Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugs-\nquellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen,\neinschließlich elektronischer Informationsquellen,\nauswählen, nutzen und auswerten\nf) ökonomische, ökologische, soziale und ethische\nAspekte der Nachhaltigkeit in nationalen und inter-\nnationalen Lieferketten bei der Beschaffung berück-\nsichtigen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020                723\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                    Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                              3                                     4\n3   Einkauf von Waren und          a) unter Beachtung von Beschaffungsrichtlinien Bezugs-\nDienstleistungen                  quellen ermitteln und Angebote einholen\nmarktorientiert planen,\nb) Durchführung von Ausschreibungsverfahren prüfen,\norganisieren und durchführen\nan Ausschreibungsverfahren mitwirken und elektroni-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)\nsche Plattformen für die Beschaffung nutzen\nc) Angebote vergleichen hinsichtlich Art, Beschaffen-\nheit, Qualität, Menge und Preis von Waren, Verpa-\nckungskosten, Lieferzeit sowie Liefer- und Zahlungs-        12\nbedingungen\nd) Dienstleistungsangebote, insbesondere im Hinblick\nauf Umfang, Qualität, Verfügbarkeit und Preise, ver-\ngleichen\ne) Waren bestellen, Dienstleistungen beauftragen und\nAuftragsbestätigungen prüfen\nf) Verhandlungen mit Lieferanten und Dienstleistern\nführen, Vertragsbedingungen festlegen und doku-\nmentieren und dabei Risiken und Besonderheiten\nbeim Einkauf im Ausland beachten\ng) Vertragserfüllung, insbesondere Liefer- und Leis-                        4\ntungstermine, überwachen, bei Verzug mahnen sowie\nRechnungen und Lieferdokumente prüfen\nh) Reklamationen unter Berücksichtigung der vertrag-\nlichen Verpflichtungen bearbeiten\n4   Marketingmaßnahmen             a) Informationen zu Zielgruppen, Absatzgebieten und\nplanen, durchführen,              Vertriebskanälen anforderungsorientiert beschaffen\nkontrollieren und steuern         und bewerten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)\nb) Marktbeobachtung durchführen, Ergebnisse auswer-\nten und Vorschläge für den Einsatz von Marketing-\ninstrumenten auch unter Berücksichtigung von Instru-\nmenten des Onlinemarketings ableiten\nc) Marktaktivitäten des Unternehmens mit denen von\nWettbewerbern vergleichen\nd) verkaufsfördernde Maßnahmen für alle unterneh-\nmensspezifischen Vertriebskanäle planen, durchfüh-\nren, kontrollieren und steuern und dabei Budgetvor-\n8\ngaben berücksichtigen\ne) ergänzende waren- und kundenbezogene Dienstleis-\ntungen anbieten und ihre Wirkung als Marketing-\ninstrument bewerten\nf) Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung\nreflektieren und Verbesserungsvorschläge ableiten\ng) die Weiterentwicklung und Optimierung des Online-\nauftrittes unterstützen\nh) kundenorientiert handeln, insbesondere Beziehungen\nzu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maß-\nnahmen der Kundenbindung durchführen\n5   Verkauf kundenorientiert       a) Anfragen bearbeiten, Preise ermitteln und angebots-\nplanen und durchführen            spezifische Kalkulationen durchführen\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)\nb) Aufträge bearbeiten und bestätigen sowie Rechnun-\ngen erstellen\n14","724              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                    Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes                Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                              3                                     4\nc) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und\nKundenbindung beitragen\nd) Angebote unter Berücksichtigung von Geschäfts-,\nLiefer- und Zahlungsbedingungen erstellen\ne) Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln,\nKundenkontakte herstellen und pflegen\nf) betriebliche Vertriebskanäle kundenspezifisch nutzen\ng) Möglichkeiten von Onlinevertriebskanälen prüfen so-\nwie Verknüpfungen und Wechselwirkungen zwischen\nverschiedenen Vertriebskanälen darstellen\nh) dem Kunden Handlungsmöglichkeiten bei auftrags-\nbezogenen Änderungen, insbesondere bei Preis-\nänderungen, aufzeigen                                                    8\ni) Beratungs- und Verkaufsgespräche kunden- und er-\ngebnisorientiert unter Berücksichtigung verkaufs-\npsychologischer Aspekte planen, durchführen und\nnachbereiten\nj) Verträge abschließen\nk) Kundenreklamationen erfassen und nach rechtlichen\nRegelungen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten\nsowie Kulanzregelungen anwenden\n6   Distribution planen und        a) betrieblich genutzte Beförderungs- und Frachtarten\nsteuern                           auftragsbezogen auswählen sowie Transportkosten\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)           ermitteln\nb) versandspezifische Anforderungen erfüllen, Aufträge\nabwickeln sowie Versand- und Begleitdokumente er-\nstellen                                                                  6\nc) Liefertermine vereinbaren, Warenversand planen und\nveranlassen\nd) Liefertermine kontrollieren und Möglichkeiten der\nSendungsverfolgung nutzen\n7   Kaufmännische Steuerung        a) Geschäftsvorgänge unter Einhaltung betrieblicher\nund Kontrolle durchführen         und rechtlicher Regelungen buchhalterisch einord-\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)           nen, Belege erfassen und buchen\nb) Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kredit-\ninstituten, Dienstleistern, Lieferanten und Kunden be-\narbeiten\nc) Auskünfte über Kunden, Lieferanten und Dienstleister\neinholen und bewerten\nd) aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten Maßnahmen\nableiten                                                                12\ne) betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung an-\nwenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung\nnutzen\nf) betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung an-\nwenden, Kosten erfassen und überwachen sowie be-\ntriebliche Leistungen bewerten und verrechnen\ng) betriebliches Controlling als Informations- und\nSteuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln\nund analysieren sowie Handlungsoptionen ableiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020                725\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\n8   Arbeitsorganisation projekt-  a) eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits- und\nund teamorientiert planen        Organisationsmittel systematisch planen, durchfüh-\nund steuern                      ren und kontrollieren\n(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)\nb) Arbeitsprozesse im eigenen Arbeitsbereich reflektie-\nren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen\nc) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des                6\nselbstgesteuerten Lernens anwenden und elektroni-\nsche Lernmedien nutzen\nd) Aufgaben im Team planen und bearbeiten sowie Er-\ngebnisse abstimmen und auswerten\ne) Präsentationstechniken anwenden\nf) Vorbereitung, Planung, Überwachung, Steuerung,\nAbschluss und Dokumentation betrieblicher Projekte\nunterstützen                                                             4\ng) bei der Umsetzung und Durchführung von betrieb-\nlichen Projekten mitarbeiten\nAbschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\n1   Lagerlogistik planen, steuern a) Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, Wa-\nund abwickeln                    ren und Frachtdokumente prüfen und Abweichungen\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)          dokumentieren\nb) Wareneingangskontrollen durchführen und Waren-\neingänge erfassen, Abweichungen dokumentieren\nund Korrekturmaßnahmen einleiten\nc) Waren nach betrieblichen Vorgaben einlagern und\npflegen\nd) betriebliche Lagerhaltung und deren Arbeitsabläufe\nim Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung or-\nganisieren, auch unter Nutzung elektronischer Lager-\n24\nverwaltungssysteme\ne) Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen\nund -abweichungen erfassen und erforderliche Kor-\nrekturen durchführen\nf) Istbestände gemäß betrieblicher Inventurmethode\naufnehmen und mit den Sollbeständen abgleichen\ng) Waren auftragsbezogen auslagern, kommissionieren\nund versandfertig machen sowie Versand veranlassen\nh) rechtliche und betriebliche Regelungen für die Lager-\nlogistik einhalten\n2   Warenbezogene Rückabwick- a) Retourenprozesse aus Kundenreklamationen gemäß\nlungsprozesse organisieren       betrieblichen Regelungen einleiten\nund durchführen\nb) Waren aus Kundenretouren annehmen, prüfen und\n(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)\nihre weitere Verwendung klären\nc) Retourengründe analysieren und Maßnahmen ableiten\n4","726              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                  Zu vermittelnde                        in Wochen im\nNr.       Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                    2                                            3                                      4\nd) Gründe für Lieferantenretouren unterscheiden, weitere\nVerwendung der Retourware und Rücksendemöglich-\nkeiten prüfen\ne) Waren für die Rücksendung prüfen und versandfähig\nbereitstellen\nf) warenbezogene Rückabwicklungsprozesse kaufmän-\nnisch umsetzen und dokumentieren\nAbschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel\nZeitliche Richtwerte\nLfd.              Teil des                                  Zu vermittelnde                        in Wochen im\nNr.       Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                    2                                            3                                      4\n1   Außenhandelsgeschäfte          a) zur Vorbereitung von Außenhandelsgeschäften die\nabwickeln und Auslands-           Absatz- und Beschaffungschancen ermitteln und do-\nmärkte bedienen                   kumentieren sowie die staatenspezifischen Import-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)           oder Exportbestimmungen einhalten\nb) Außenhandelsrisiken berücksichtigen und geeignete\nMaßnahmen zum Risikomanagement für die abzu-\nschließenden Verträge auswählen\nc) außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen und\n-instrumente, insbesondere Akkreditive, auswählen\nund anwenden\nd) international gebräuchliche Handelsklauseln, insbe-\nsondere die Incoterms, bei Handelsgeschäften an-\nwenden\ne) Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläu-\ntern und Kreditabsicherung vorbereiten\nf) Transportmittel und -wege im internationalen Waren-                     20\nverkehr bestimmen und dabei ökologische und öko-\nnomische Kriterien sowie die Transportfähigkeit,\nTransportrisiken, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung\nund Verpackung von Waren berücksichtigen\ng) Fracht-, Speditions-, Lager- und Logistikverträge ab-\nschließen\nh) Notwendigkeiten von Transportversicherungen prüfen\nund Maßnahmen vorschlagen\ni) geeignetes Zollverfahren auswählen, bei Importge-\nschäften die anfallenden Abgaben, insbesondere\nZölle und Einfuhrumsatzsteuer, errechnen und bei\nEinkaufs- und Verkaufskalkulationen einbeziehen so-\nwie am elektronischen Zollverfahren mitwirken\nj) für den internationalen Handel übliche Warendoku-\nmente prüfen, beschaffen und erstellen\n2   Internationale Berufs-         a) im Rahmen der internationalen Kommunikation, Ko-\nkompetenzen anwenden              operation und Geschäftsanbahnung staatenspezifi-\n(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)           sche Rahmenbedingungen und rechtliche Anforde-\nrungen beachten\nb) Gespräche situations- und adressatengerecht führen\nund dabei kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen\nberücksichtigen                                                          8","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020               727\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\nc) bei Anbahnungen, Verhandlungen, Abschlüssen und\nErfüllung von Außenhandelsverträgen mündlich und\nschriftlich in einer Fremdsprache kommunizieren, ins-\nbesondere Informationen einholen\nd) Angebote, Annahmen, Auftragsbestätigungen und\nHandelsrechnungen staatenspezifisch erstellen, be-\narbeiten und prüfen\ne) Waren- und Frachtdokumente in einer Fremdsprache\nbearbeiten, prüfen und erstellen\nAbschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\n1   Berufsbildung sowie arbeits-, a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag\nsozial- und tarifrechtliche      feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen\nVorschriften                     System beschreiben\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 1)\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-\ndungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung\nbeitragen\nc) betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits-\nund sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbe-\nsondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines\nArbeitsvertrages darstellen\nd) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären\ne) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebs-\nverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbe-\ntriebes erklären\nf) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden\nLernens für die berufliche und persönliche Entwick-\nlung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-\nterentwickeln\ng) Ziele und Grundsätze des betrieblichen Personalwe-\nsens beschreiben\nh) Sinn und Zweck der Prävention und einer Präven-\ntionskultur auf der Grundlage der gesetzlichen Unfall-\nversicherung beschreiben und diese Präventions-\nkultur auf die betriebliche Praxis übertragen\n2   Bedeutung des Groß- und       a) Aufgaben und Funktionen des Groß- und Außenhan-\nAußenhandels sowie               dels entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen\nAufbau und Organisation des      der Gesamtwirtschaft beschreiben\nAusbildungsbetriebes\nb) Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbe-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 2)\ntriebes sowie seine Stellung am Markt erläutern\nc) Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der\nEuropäischen Union darstellen\nd) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes dar-\nstellen                                                während\ne) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- der gesamten\nläutern                                                Ausbildung","728             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                   Zu vermittelnde                       in Wochen im\nNr.      Ausbildungsberufsbildes               Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten       1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1                   2                                             3                                     4\nf) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner\nBeschäftigten zu Behörden, Wirtschaftsorganisatio-\nnen und Gewerkschaften erläutern\ng) Compliance, insbesondere Maßnahmen, Strukturen\nund Prozesse zur Einhaltung rechtlicher Regelungen\nund betrieblicher Richtlinien beachten und Abwei-\nchungen melden\n3   Sicherheit und Gesundheits-   a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-\nschutz bei der Arbeit            beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)          dung der Gefährdung ergreifen\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-\nvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-\nschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er-\ngreifen\n4   Umweltschutz                  Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 4)       im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-\ndere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer\numweltschonenden Entsorgung zuführen\n5   Kommunikation                 a) in der internen und externen Zusammenarbeit situa-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 5)          tions- und zielorientiert unter Berücksichtigung von\nWertschätzung, Vertrauen, Respekt und gesellschaft-\nlicher Vielfalt kommunizieren\nb) effizient, ressourcenschonend und adressatenge-              6\nrecht, auch unter Nutzung digitaler Medien, kommu-\nnizieren sowie Ergebnisse dokumentieren\nc) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden\nd) fremdsprachige Informationen nutzen\ne) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen\nf) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö-\nrungen erkennen und Möglichkeiten der Konflikt-                          4\nlösung anwenden\n6   Elektronische Geschäftspro-   a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und\nzesse (E-Business)               Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge-\n(§ 4 Absatz 5 Nummer 6)          schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen\nund Schnittstellen dieser Systeme darstellen\nb) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss\nbei betrieblichen Prozessen herstellen und berück-\nsichtigen\n10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2020                729\nZeitliche Richtwerte\nLfd.         Teil des                                  Zu vermittelnde                        in Wochen im\nNr.  Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 15. 16. bis 36.\nMonat       Monat\n1               2                                            3                                      4\nc) externe und interne elektronische Informations- und\nKommunikationsquellen aus E-Business-Systemen\nfür die Informationsbeschaffung auswählen und bei\nbetrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoft-\nware und betriebsspezifische Software anwenden\nd) Daten und Informationen, insbesondere im Zusam-\nmenhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen,\nerfassen, vervollständigen, sichern und pflegen\ne) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben\nzum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten\na) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren\nund Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nut-\nzen                                                                      8\nb) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermit-\nteln"]}