{"id":"bgbl1-2019-51-7","kind":"bgbl1","year":2019,"number":51,"date":"2019-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/51#page=82","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-51-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_51.pdf#page=82","order":7,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung  KlaCbMstrV)","law_date":"2019-12-17T00:00:00Z","page":2842,"pdf_page":82,"num_pages":6,"content":["2842          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk\n(Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung – KlaCbMstrV)\nVom 17. Dezember 2019\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-              2. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Betriebs-\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom                        und Lagerausstattung sowie für logistische Ge-\n24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095),             schäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und um-\nder zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom                  setzen,\n31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,         3. Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingungen\nverordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und                ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden beraten,\nEnergie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium                 Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln,\nfür Bildung und Forschung:                                        Verhandlungen führen und Ziele festlegen, Leistun-\ngen kalkulieren und Angebote erstellen sowie Ver-\n§1                                     träge schließen,\nGegenstand                              4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungser-\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-             bringung planen, organisieren und überwachen,\nbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der       5. besaitete Tasteninstrumente insbesondere unter\nMeisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Hand-                 Berücksichtigung von Klang, Konstruktion, Mate-\nwerk zu stellenden Anforderungen.                                 rialien, Geschichte, Wert, Fehlern und Schäden mit\nihren Ursachen, auch unter Einsatz analoger und\n§2                                     digitaler Messgeräte, analysieren,\nMeisterprüfungsberufsbild                       6. Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern und\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Klavier-          Schäden sowie zur Veränderung und Verbesserung\nund Cembalobauer-Handwerk hat der Prüfling den Teil               des Klangs, der Spielart und Optik erarbeiten und\nseiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuwei-                  begründen,\nsen, der sich auf die Tätigkeiten seines Gewerbes und          7. Leistungen erbringen, insbesondere\ndie erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse be-\nzieht. Grundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und             a) Messungen durchführen sowie Klang, Spielart\nKenntnisse:                                                           und Optik beurteilen,\n1. einen Klavier- und Cembalobauer-Betrieb führen                b) Skizzen, Konstruktionszeichnungen, auch rech-\nund organisieren und dabei technische, kaufmänni-                nergestützt, erstellen, bewerten und korrigieren\nsche und personalwirtschaftliche Entscheidungen                  sowie Berechnungen durchführen,\ntreffen und begründen, insbesondere unter Berück-            c) Klang, Spielart und Optik unter Berücksichti-\nsichtigung                                                       gung der Kundenwünsche, des Verwendungs-\na) der Kostenstrukturen,                                         zwecks und der Instrumenteneigenschaften ver-\nändern,\nb) der Wettbewerbssituation,\nd) Bauteile und Verbindungen reparieren, herstellen\nc) der betrieblichen Aus- und Weiterbildung,                     und austauschen sowie\nd) der Betriebsorganisation,                                 e) besaitete Tasteninstrumente vorstimmen, regu-\ne) des Qualitätsmanagements,                                     lieren, stimmen und intonieren,\nf) des Arbeitsschutzrechtes,                              8. technische, organisatorische und rechtliche Ge-\ng) des Datenschutzes,                                        sichtspunkte bei der Leistungserbringung berück-\nsichtigen, insbesondere\nh) der Datenverarbeitung,\na) die Eigenschaften von Materialien, Bauweisen\ni) des Umweltschutzes,                                           und Herstellungstechniken besaiteter Tastenin-\nj) der Ressourceneffizienz und                                   strumente,\nk) technologischer sowie gesellschaftlicher Entwick-         b) die musiktheoretischen sowie physikalischen Er-\nlungen, insbesondere digitaler Technologien,                  kenntnisse zur Klangerzeugung und -gestaltung,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019             2843\nc) die historischen Materialien, Baustile und Bau-           beitsergebnisse sowie deren Begründung, in der Ab-\nweisen,                                                  weichungen von der Planung berücksichtigt werden.\nd) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften und               (3) Es ist die Neukonstruktion eines Klaviers, Flügels\ntechnischen Normen,                                  oder Cembalos zu planen, durchzuführen und zu kon-\ntrollieren. Dabei sind folgende Arbeiten auszuführen:\ne) die allgemein anerkannten Regeln der Technik,\n1. Planungsarbeiten, bestehend aus Berechnungen so-\nf) das einzusetzende Personal sowie die Materia-\nwie aus mindestens drei Konstruktionszeichnungen,\nlien, Maschinen, Werkzeuge und\naus der Bestimmung des Material- und Zeitbedarfs\ng) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-            und aus der Kalkulation,\nden,\n2. Durchführungsarbeiten, bestehend aus dem Ferti-\n9. Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichti-              gen von mindestens zwei Bauteilen aus Rohmaterial,\ngung von Qualität und Rechtsvorschriften, verge-             deren Anpassung und Einbau sowie Regulieren,\nben und deren Ausführung kontrollieren,                      Stimmen und Intonieren des Instrumentes, und\n10. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel           3. Kontroll- und Dokumentationsarbeiten, bestehend\nund Störungen analysieren und beseitigen, Ergeb-             aus Dokumentation der Vorgehensweise und der Ar-\nnisse bewerten und dokumentieren sowie                       beitsergebnisse sowie deren Begründung, in der Ab-\n11. erbrachte Leistungen kontrollieren, dokumentieren             weichungen von der Planung berücksichtigt werden.\nund übergeben sowie Nachkalkulationen durchfüh-             (4) Die Anforderungen an das Meisterprüfungspro-\nren, Auftragsabwicklung auswerten und Abnahme-           jekt im Einzelnen werden vom Meisterprüfungsaus-\nprotokolle erstellen.                                    schuss festgelegt. Der Meisterprüfungsausschuss soll\ndabei Vorschläge des Prüflings berücksichtigen.\n§3                                  (5) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüfling\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I             ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag ein-\nschließlich einer Zeitplanung und einer Materialbedarfs-\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-\nplanung. Das Umsetzungskonzept hat er vor der\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu\nDurchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meis-\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des\nterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.\nKlavier- und Cembalobauer-Handwerks meisterhaft\nDer Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umset-\nverrichtet.\nzungskonzept den Anforderungen entspricht.\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prü-\n(6) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\nfungsbereiche:\nstehen dem Prüfling zehn Arbeitstage zur Verfügung.\n1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf\n(7) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nbezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie\nwerden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\n2. eine Situationsaufgabe nach § 6.\n1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter-\nlagen, bestehend aus Analyse, Berechnungen, Kon-\n§4                                   struktionszeichnungen und Kalkulation, mit 30 Pro-\nMeisterprüfungsprojekt                           zent,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt            2. die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.            3. die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten an-\nDas Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,                 hand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus\nDurchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.             Dokumentation und Begründung der durchgeführten\nAls Meisterprüfungsprojekt ist eine der Arbeiten nach             Arbeiten, mit 10 Prozent.\nAbsatz 2 oder Absatz 3 durchzuführen:\n(2) Es ist die Generalüberholung eines gebrauchten                                     §5\nKlaviers, Flügels oder Cembalos zu planen, durchzu-                                 Fachgespräch\nführen und zu kontrollieren. Dabei sind folgende Arbei-\nten auszuführen:                                                 (1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,\ndass er in der Lage ist,\n1. Planungsarbeiten, bestehend aus der Analyse und\nDokumentation des Zustands des Instruments vor            1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\nder Überholung, aus der Durchführung der notwen-              dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\ndigen Berechnungen, aus der Erstellung der Kon-           2. Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick auf\nstruktionszeichnungen für die Herstellung von Bau-            den jeweiligen Kundenwunsch und dabei wirtschaft-\nteilen sowie aus der Bestimmung des Material- und             liche Gesichtspunkte sowie rechtliche und techni-\nZeitbedarfs und aus der Kalkulation,                          sche Anforderungen in das Beratungsgespräch ein-\n2. Durchführungsarbeiten, bestehend aus dem Ferti-                zubeziehen,\ngen von mindestens zwei Bauteilen aus Rohmaterial,        3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung\nderen Anpassung und Einbau auf Grundlage der Ar-              des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und\nbeiten nach Nummer 1 sowie Regulieren, Stimmen            4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\nund Intonieren des Instrumentes und                           bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-\n3. Kontroll- und Dokumentationsarbeiten, bestehend                stellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Klavier-\naus Dokumentation der Vorgehensweise und der Ar-              und Cembalobauer-Handwerk zu berücksichtigen.","2844         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten              (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\ndauern.                                                     Prüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur Ver-\nfügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an ei-\n§6                              nem Tag darf nicht überschritten werden.\nSituationsaufgabe\n§9\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem\nKundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der                                 Handlungsfeld\nberuflichen Handlungskompetenz für die Meisterprü-                          „Anforderungen von Kunden\nfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk.                       eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs\nanalysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\n(2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprü-\nfungsausschuss festgelegt. Der Prüfling hat ein Bauteil        (1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\naus mehreren Einzelteilen auf der Basis einer Konstruk-     eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren,\ntionszeichnung zu fertigen, Oberflächen zu behandeln        Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling\nund Verbindungen herzustellen.                              nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Klavier-\nund Cembalobauer-Betrieb Anforderungen erfolgs-,\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe ste-       kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung\nhen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.                von Informations- und Kommunikationstechnologien,\nzu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten.\n§7                              Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourcen-\nGewichtung;                          effiziente, musiktheoretische, physikalische, fertigungs-\nBestehen der Prüfung in Teil I                 technische und kommunikationstheoretische Gesichts-\npunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\nTechnik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufga-\nund die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\nbenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten\nFür das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der Meis-\nQualifikationen verknüpft werden.\nterprüfung werden zunächst die Bewertung des Meis-\nterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fachge-              (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nsprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschließend wird      eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren,\ndas hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung der         Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgen-\nSituationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.              den Qualifikationen:\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-   1. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu\nstanden, wenn                                                   deren Erfüllung analysieren und bewerten und da-\n1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und             raus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbe-\ndie Situationsaufgabe jeweils mit mindestens                sondere\n30 Punkten bewertet worden ist und                          a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                 Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbe-\nreichend“ ist.                                                 dingungen erläutern und bewerten, insbesondere\nunter Berücksichtigung von Faktoren für eine ziel-\n§8                                     orientierte Gesprächsführung,\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II               b) Verfahren zur Analyse der Eigenschaften von be-\nsaiteten Tasteninstrumenten und deren Umge-\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling              bungsbedingungen erläutern und bewerten und\numfängliche und zusammenhängende Aufgaben zu                       fehlerhafte Vorleistungen erkennen,\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er die besonderen\nfachtheoretischen Kenntnisse im Klavier- und Cemba-             c) Vorgehensweise zur Durchführung von Messungen\nlobauer-Handwerk anwendet. Grundlage für den Nach-                 mit analogen und digitalen Messgeräten beschrei-\nweis bilden die Qualifikationen in den folgenden Hand-             ben und Messergebnisse beurteilen,\nlungsfeldern:                                                   d) Schäden und Fehler an besaiteten Tasteninstru-\n1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kunden                  menten erkennen sowie mögliche Ursachen iden-\neines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysie-             tifizieren,\nren, Lösungen erarbeiten und anbieten“,                     e) historische Bauweisen und Baustile erläutern und\n2. nach Maßgabe des § 10 „Leistungen eines Klavier-                Instrumente Epochen zuordnen sowie\nund Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren          f) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus\nund übergeben“ und                                             Anforderungen für die Umsetzung ableiten,\n3. nach Maßgabe des § 11 „Einen Klavier- und Cem-           2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und be-\nbalobauer-Betrieb führen und organisieren“.                 gründen, hierzu zählen insbesondere\n(2) Der Prüfling hat in jedem der drei Handlungsfel-         a) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes\nder mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbei-               von Materialien, Bauteilen, Werkzeugen, Maschi-\nten, die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.              nen und Personal, auch unter Berücksichtigung\nBei jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen              akustischer Eigenschaften von Materialien, Um-\nder drei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend                 gebungsbedingungen und Einsatzzweck eines\nverknüpft werden.                                                  Instruments und einzusetzender Verfahren, ent-\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.                wickeln, erläutern und begründen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019            2845\nb) Sicherheits-, Gesundheits-, Haftungs- und Um-             (2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier-\nweltrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,        und Cembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren\nund übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:\nc) Skizzen und Konstruktionen für Bauteile von besai-\nteten Tasteninstrumenten, insbesondere für Kor-        1. die Leistungserbringung vorbereiten, hierzu zählen\npusse, akustische Anlagen und Spielwerke unter             insbesondere\nBerücksichtigung von Anforderungen erstellen,              a) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation\nbewerten und korrigieren und zur Bauteildimen-                erläutern, auswählen und Auswahl begründen\nsionierung Berechnungen unter Berücksichtigung                und dabei unter Berücksichtigung einzusetzender\nvon akustischen Eigenschaften durchführen,                    Instandhaltungs- und Herstellungsverfahren den\nd) Einsatzmöglichkeiten von elektrischen und elek-               Einsatz von Personal, Material, Werkzeugen und\ntronischen Zusatzeinrichtungen erläutern und be-              Maschinen planen,\nwerten,                                                    b) mögliche Störungen, auch in der Zusammen-\narbeit mit anderen Betrieben und Zulieferern, in\ne) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-\nPlanungen einbeziehen und Auswirkungen be-\nlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von\nwerten sowie Lösungen entwickeln,\nQualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote\nbewerten und                                               c) Handhabungshinweise und Produktinformationen\nfür mechanische, elektrische und elektronische\nf) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-                  Bauteile leistungsbezogen auswerten und erläu-\nlichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-             tern,\ngesichtspunkte, klangliche Gesichtspunkte und\nbauartbedingte Eigenschaften erläutern und ab-             d) Arbeitspläne, Konstruktions- und Fertigungszeich-\nwägen sowie dafür eine Lösung auswählen und                   nungen, Montageanweisungen erarbeiten, bewer-\ndie Auswahl begründen sowie                                   ten und korrigieren sowie\ne) vorbereitende Messungen durchführen,\n3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie\nLeistungen mit Kunden vereinbaren, hierzu zählen          2. die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbeson-\ninsbesondere                                                  dere\na) Personal-, Material- und Maschinenaufwand auf              a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-\nder Grundlage der Planungen kalkulieren,                      sche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln\nder Technik anwenden und beurteilen,\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-\nkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu\nseitigung erläutern und Folgen ableiten,\nAngebotspaketen zusammenfassen, Preise kalku-\nlieren,                                                    c) Fehler und Mängel in der Leistungserbringung\nerläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ab-\nc) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von                leiten,\nHaftungsbestimmungen formulieren und beurtei-\nlen,                                                       d) Vorgehensweise zur Instandhaltung und Herstel-\nlung von Bauteilen, insbesondere durch Sägen,\nd) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstel-              Bohren, Stemmen, Fräsen und Biegen auswäh-\nlen und                                                       len, Auswahl begründen und Ergebnisse bewer-\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen                    ten,\ngegenüber Kunden erläutern und begründen so-               e) Vorgehensweise zur Oberflächenbehandlung von\nwie Leistungen vereinbaren.                                   Bauteilen, insbesondere Furnieren, Schleifen und\nPolieren beschreiben und auswählen, Auswahl\n§ 10                                     begründen und Ergebnisse bewerten,\nf) Vorgehensweise zur Herstellung von Verbindun-\nHandlungsfeld\ngen, insbesondere durch Schrauben, Stiften, Dü-\n„Leistungen eines Klavier-\nbeln, Leimen und Kleben, mit ihren Auswirkungen\nund Cembalobauer-Betriebs\nauf das Klangverhalten beschreiben, auswählen,\nerbringen, kontrollieren und übergeben“\nAuswahl begründen und Ergebnisse bewerten\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Klavier- und               sowie\nCembalobauer-Betriebs erbringen, kontrollieren und                g) Stimm-, Regulierungs- und Intonationsverfahren\nübergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in                 in Abhängigkeit von Materialeigenschaften,\nder Lage ist, Leistungen eines Klavier- und Cembalo-                 Bauweisen und Nutzungsgrad beschreiben, aus-\nbauer-Betriebs erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,            wählen, Auswahl begründen und Ergebnisse be-\nauch unter Anwendung von Informations- und Kommu-                    werten, sowie\nnikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren\nund zu übergeben. Dabei hat er wirtschaftliche, ökolo-        3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\ngische, ressourceneffiziente, musiktheoretische, physi-           geben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere\nkalische und fertigungstechnische Gesichtspunkte so-              a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der er-\nwie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu                  brachten Leistungen erläutern,\nberücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung\nsollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikatio-            b) Leistungen dokumentieren,\nnen verknüpft werden.                                             c) Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten,","2846          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019\nd) Vorgehensweise zur Übergabe der Leistungen er-        3. betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu\nläutern und Kunden über Handhabung, Pflege                zählen insbesondere\nund Wartung informieren,                                  a) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-\ne) Leistungen abrechnen,                                        ments darstellen und beurteilen,\nf) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-              b) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und\nren und Konsequenzen ableiten,                               beurteilen,\ng) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-           c) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und                  der Leistungen erläutern, begründen und bewer-\nbeurteilen sowie Lösungen für Reklamationen                  ten, insbesondere unter Berücksichtigung von\nund Kundeneinwände unter Berücksichtigung                    Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-\nrechtlicher Aspekte erarbeiten und erläutern so-             nischen Normen,\nwie\nd) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung\nh) Serviceleistungen erläutern und bewerten.                    von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen\nund bewerten sowie\n§ 11\ne) Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Produk-\nHandlungsfeld                                 ten erläutern,\n„Einen Klavier- und\n4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\nCembalobauer-Betrieb führen und organisieren“\nscher Bedingungen planen und anleiten, Personal-\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Klavier- und Cembalo-             entwicklung planen, hierzu zählen insbesondere\nbauer-Betrieb führen und organisieren“ hat der Prüfling\na) Einsatz von Personal disponieren,\nnachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der\nBetriebsführung und der Betriebsorganisation in einem            b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nKlavier- und Cembalobauer-Betrieb unter Berücksichti-               betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\ngung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung                c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nvon Informations- und Kommunikationstechnologien,\nwahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischen-                  d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und\nbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen             e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-\ngewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und                 besondere unter Berücksichtigung des Berufslauf-\nzu bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen             bahnkonzepts im Klavier- und Cembalobauer-\nmehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen ver-              Handwerk, planen sowie\nknüpft werden.                                               5. Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe pla-\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Klavier- und Cembalo-            nen, hierzu zählen insbesondere\nbauer-Betrieb führen und organisieren“ besteht aus fol-          a) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-\ngenden Qualifikationen:                                             läutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-            b) Ausstattung der Werkstatt, insbesondere unter\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu               Berücksichtigung der Vorschriften der Unfallver-\nzählen insbesondere                                             hütung, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlage-\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-           rung, der Ressourceneffizienz sowie des Umwelt-\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,                   schutzes, planen und begründen,\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                 c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,           zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung und\nzur Ressourceneffizienz sowie zum Umwelt-\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten,\nschutz planen und begründen,\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener\nd) Instandhaltung von Werkzeugen und Maschinen\nKostenstrukturen berechnen und\nplanen sowie\nf) Angebote für standardisierbare Leistungen zur\ne) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Be-\nWartung und Pflege besaiteter Tasteninstrumen-\nrücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen\nten erstellen,\nAuslastung, des Einsatzes von Personal, Material,\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und                       Werkzeugen und Maschinen.\n-pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,                                  § 12\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen                            Gewichtung;\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das                      Bestehen der Prüfung in Teil II\nLeistungsangebot darstellen und begründen,\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen      Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-\nund Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung            tungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu\nund -pflege entwickeln,                               bilden.\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-           (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-\ntungsspektrum des Betriebs erstellen sowie            der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nd) informations- und kommunikationsgestützte Ver-        erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\ntriebswege ermitteln und bewerten,                    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019              2847\nwenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der                                      § 14\nMeisterprüfung ausschlaggebend ist.                                               Übergangsvorschrift\n(3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung be-\n(1) Die bis zum Ablauf des 31. März 2020 begonne-\nstanden, wenn\nnen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen\n1. jedes der Handlungsfelder mit mindestens 30 Punk-           Vorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung\nten bewertet worden ist,                                   zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. September 2020,\n2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-              so sind auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf\nsatz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger als         des 31. März 2020 geltenden Vorschriften weiter anzu-\n50 Punkten bewertet worden ist und                         wenden.\n3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                (2) Hat der Prüfling die Prüfung nach den bis zum\nreichend“ ist.                                             Ablauf des 31. März 2020 geltenden Vorschriften nicht\nbestanden und hat er sich bis zum Ablauf des 31. März\n§ 13                                2022 zu einer Wiederholungsprüfung angemeldet, kann\nAllgemeine Prüfungs-                         er auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach den\nund Verfahrensregelungen,                        bis zum Ablauf des 31. März 2020 geltenden Vorschrif-\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                  ten ablegen.\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\n§ 15\nverordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\nin der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.                        Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-          Diese Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-            Gleichzeitig tritt die Klavier- und Cembalobauermeister-\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I.              verordnung vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1912) außer\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.                     Kraft.\nBerlin, den 17. Dezember 2019\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}