{"id":"bgbl1-2019-51-10","kind":"bgbl1","year":2019,"number":51,"date":"2019-12-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/51#page=91","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-51-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_51.pdf#page=91","order":10,"title":"Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern  Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG","law_date":"2019-12-13T00:00:00Z","page":2851,"pdf_page":91,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2019 2851\nBekanntmachung\nüber das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrags\nzur Änderung des Vertrags über die Errichtung des\nIT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz\nder Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern –\nVertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG\nVom 13. Dezember 2019\nDie Senatskanzlei des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt\nHamburg hat in der Funktion als Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz fest-\ngestellt, dass alle Vertragspartner des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des\nVertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der\nZusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen\nvon Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bis\nzum 30. September 2019 ihre Ratifikationsurkunden bei selbiger Senatskanzlei\nhinterlegt haben. Somit wird nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Ersten\nIT-Änderungsstaatsvertrag (BGBl. I S. 1126) und Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 des\nErsten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des\nIT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz\nder Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern –\nVertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG bekannt gemacht, dass selbiger\nStaatsvertrag am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist.\nBerlin, den 13. Dezember 2019\nBundesministerium\ndes Innern, für Bau und Heimat\nIm Auftrag\nC. Kießling"]}