{"id":"bgbl1-2019-39-2","kind":"bgbl1","year":2019,"number":39,"date":"2019-11-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/39#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-39-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_39.pdf#page=3","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020)","law_date":"2019-11-15T00:00:00Z","page":1547,"pdf_page":3,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019             1547\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020)\nVom 15. November 2019\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                         §4\nsen:                                                                    Übernahme von Gewährleistungen\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-\n§1                                 gie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-\nteriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nFeststellung des\nsonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\nlichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für            einem Gesamtbetrag von 2 900 000 000 Euro zu Lasten\ndas Jahr 2020, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt         des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-                (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert        aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndurch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015          plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\n(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnah-    und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit\nmen und Ausgaben auf                                          das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\nmen werden kann oder in Anspruch genommen worden\n787 200 000 Euro                          ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\nlangt hat.\nfestgestellt.                                                    (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\n§2                                 rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                     sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-\ngelegt wird.\nderaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                             (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\n§3                                 mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nanzurechnen.\nZulässige\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                                              §5\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-                                     Vom\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-                Verwendungszweck ausgenommene Beträge\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des               Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-            ten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-          von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder        gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                  men.","1548      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\n§6                                                            §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 15. November 2019\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nPeter Altmaier\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019           1549\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):             Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):    Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):            Einnahmen\nAnlage 1:                         Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2018\nAnlage 3:                         Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","1550        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2020      2019          2018\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                        3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       46 400    54 300        38 103\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital ein-\ngesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             305 300 T€\ndavon fällig:\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  53 400 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  52 100 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  44 700 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           155 100 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                              224 300   205 900       178 399\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        900 400 T€\ndavon fällig:\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 600 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 800 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 300 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           417 700 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.\n682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-\npäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und\nmittlere Unternehmen durch die KfW Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  9 700     8 900        2 767\nVerpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                89 500 T€\ndavon fällig:\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   9 700 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10 800 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11 500 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            57 500 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n683 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019                                                         1551\nInvestitionsfinanzierung                                                                                  Zu Tit. 682 01\nDer Titelansatz umfasst Mittel für\n– die KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“. Die 100 %-Tochter-\nErläuterungen                                                              gesellschaft der KfW wurde in 2018 gegründet.\n– die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital.\n6                                                    Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen\nund der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen\ndienen. Die KfW Capital ist auf Eigenkapital spezialisiert, insbesondere\nZu Tit. 892 01                                                                                            auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture Debt Fonds.\nZunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Programms\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                        „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bis 2018 dem Titel 892 01 zu-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                           geordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ ist mit dem\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                         operativen Start der KfW Capital bei dieser angesiedelt.\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                       Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-\nrungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                         dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 9,7 Mio. Euro entfallen\ncke mit einem Volumen von rd. 7 425 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-                                         6,8 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW Capital für\nden:                                                                                                      die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, einschließlich der nicht\ndirekt dem Programm zurechenbaren Kosten der KfW Capital, die vom\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                               600 Mio. Euro  Programm der „ERP-VC-Fondsinvestments“ anteilig zu tragen sind\n(sog. „Overhead“).\nb) Existenzgründungen und Wachstums-\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 765 Mio. Euro  Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech\nGründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                           gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter,\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    60 Mio. Euro  die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.\nd) Innovationen und Digitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . .                    2 000 Mio. Euro\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 Mio. Euro.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2020 geplante Förder-\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-\nfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen\nFördergebieten.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Start-\nfonds.\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem\nKapital erleichtern.\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\nwaltungskosten geleistet werden.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2019.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 900,4 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2021 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,6 Mio. Euro\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161,8 Mio. Euro\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130,3 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417,7 Mio. Euro.","1552        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2020      2019          2018\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                             3         4            5\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . .                                                                500 000   500 000       230 366\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 929 400 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 929 400 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler\nsowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2 700     2 700         2 582\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             3 120 T€\ndavon fällig:\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 040 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 040 T€\nJahr 2023 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 040 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     3 600     3 600         3 013\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2021 bis zu  .............................................                                                            1  500     T€\nJahr 2022 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2023 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2024 bis zu  .............................................                                                            1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          0         0            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01\nund 682 01 geleistet werden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       786 700   775 400       455 230\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        6 300     6 300         5 595\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                780 400   769 100      449 635\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       786 700   775 400       455 230","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019                        1553\nInvestitionsfinanzierung                                                Zu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nErläuterungen                                dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\n6                                   schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\nInterministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nZu Tit. 682 02                                                          tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2021 bis 2024, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nDer Ansatz umfasst insbesondere:                                        nen.\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-      Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nschen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-         kosten geleistet werden.\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-     Zu Tit. 870 01\nleichtern;\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\n– die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II    schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nund III;                                                            Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\n– die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW\nund der EIB aufgelegten coparion-Fonds.                             Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2018 rund 1 750 Mio. Euro.\nWeitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit\ndem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-\nund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.\nIn dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\njahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nzahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\nfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nAuszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.\nDie ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ntung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nDie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nbelaufen sich auf rund 1 929 Mio. Euro.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nZu Tit. 681 02\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-\npendienprogramme, und zwar\n– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nsüdosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nermöglicht wird,\n– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nin den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\n– 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nship Program.\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\ndie Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\ntel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nHochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nEvaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ngramme finanziert werden.\nBis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\njüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nnischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nan Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\nmachen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in\nden Jahren 2021 bis 2023, um die Verlängerung der Stipendienpro-\ngramme USA und McCloy bewilligen zu können.","1554        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                Zweckbestimmung\n2020      2019         2018\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch\nfür Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-\nlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       200       200          84\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               250       250         108\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0         0            0\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 . . . . . . . . . .                                                                       –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    –         –            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                        500       500         192\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   500       500         192\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            –         –            –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                                 500       500         192","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1555\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 427 09\nVeranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal\nzur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei\nder Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sonder-\nvermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz.\nHierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung\ndes ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben\nund besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen so-\nwie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen kön-\nnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\ngemäß ERP-Wirtschaftsplan 2019 aufgenommenen Mittel vorgesehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der\nZinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für\ndie treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forde-\nrungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in An-\nspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der\nauf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen\nworden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähn-\nliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kredit-\nanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich\ndes ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausge-\nreichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz\ndienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen\nKorrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs\nim ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung\nder ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","1556        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2020      2019          2018\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4            5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0          119\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   359 215   359 274      476 375\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 192 553   176 453      206 419\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         179 265   171 506              0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen\ndienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   56 167    56 167        60 330\na) ERP-Innovationsfinanzierung:                                                                                               44 657 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                4 590 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              6 920 T€\nd) Strategische Wagniskapitalfinanzierung:                                                                                               0 €\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-\nhalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und\nEnergieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des\nERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.\n272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . .                                                                          0   12 500         2 531\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen\nSozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       787 200   775 900       745 774\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0            0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               787 200   775 900      745 774\nGesamteinnahmen                       787 200   775 900       745 774","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019                                                1557\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgese-\nhen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   250 250 T€\nb) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . .                                         104 965 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          4 000 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 215 T€\nDiese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-\nWirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr ein-\ngesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der\nrisikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-\nSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu ge-\nwährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abge-\nschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwert-\naufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die\nzum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang\nmit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermit-\ntelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         191 500 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   192 553 T€\nZu Tit. 129 01\nEs wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzie-\nrungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -über-\nnahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen\nsowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten\naus Zusagen bis zum 31.12.2019 sowie sonstige Verpflichtungen aus der\nNeuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im\nRahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und\nden im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Start-\nfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-\nSondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel verein-\nnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in\nder ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich\num die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der\nBundeshaushalt 2020 erstmals an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierun-\ngen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstel-\nlung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewähr-\nten Anlaufkosten für einen neuen Förderansatz, den Aufbau einer strate-\ngisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Da die Höhe der\nERP-Kosten für den Zweck „Strategische Wagniskapitalfinanzierung“ noch\nnicht bezifferbar war, wurde ein Null-Ansatz gewählt. Bei dem neuen För-\nderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die\nDotierung von Pilotinvestitionsvorhaben.\nZu Tit. 272 01\nAus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei\ndenen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von\nEU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sonder-\nvermögen über den Bundeshaushalt.\n2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der\nMikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel\n682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen\nPartnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere\nUnternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.\nDie über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden\nBeträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite be-\nschafft werden.","1558          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben          sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €          1 000 €       1 000 €          1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung            787 200       786 700             500                           6 300     780 400\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                         500\n787 200       787 200             500                           6 300     780 400","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019                    1559\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\na) Bis einschl.                          davon fällig\n31.12.2018\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                        soll      Verpflichtungen\n2020       fällig ab 2020    2020         2021     2022        2023     2024 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2019\nc) VE 2020\nin Mio. €\n1                                   2               3            4            5        6          7          8\n892 01    Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .                46,4     a)          –       –            –         –           –        –\nb)          –       –            –         –           –        –\nc)       305,300    –          53,400    52,100      44,700  155,100\n683 01    Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .    224,3     a)       815,500  166,200     135,900   115,300      92,900  305,200\nb)       323,700   58,800      55,400    47,100      38,000  124,400\nc)       900,400    –         190,600   161,800     130,300  417,700\n682 01    Förderkosten für die\nKfW Capital . . . . . . . . . . . . . . .     9,7     a)          –       –            –         –           –        –\nb)          –       –            –         –           –        –\nc)        89,500    –            9,700   10,800      11,500    57,500\n681 02    Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .          2,7     a)          4,355   2,695        1,660     –           –        –\nb)          –       –            –         –           –        –\nc)          3,120   –            1,040    1,040       1,040     –\n681 03    Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .            3,6     a)          2,291   1,686        0,455    0,150        –        –\nb)          5,100   1,500        1,300    1,300       1,000     –\nc)          5,100   –            1,500    1,300       1,300     1,000\nSumme             286,7     a)       822,146  170,581     138,015   115,450      92,900  305,200\nb)       328,800   60,300      56,700    48,400      39,000  124,400\nc)     1 303,420    –         256,240   227,040     188,840  631,300\n682 02    Kooperationsprojekte . . . . . .            500,0     a)     2 083,600                       2019 ff. : 2 083,600\nb)     1 831,200                       2020 ff. : 1 831,200\nc)     1 929,400                       2021 ff. : 1 929,400","1560         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2018              2017\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . .                        690 535 399,83                      632 710 427,51\n2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . .                                    0,00                                0,00\n3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . .                           1 006 259 329,00                    1 006 259 329,00\n4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                       720 207 131,28                      817 690 818,16\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . .                                   53 022 415,86                       58 003 786,95\n6. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ . . . .                                    36 887 011,81                       40 400 261,08\n7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               0,00  2 506 911 287,78              0,00\nB. Darlehensforderungen                                                                                   586 257 437,90    526 248 940,86\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                              0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                         2 067,18            166,96\nE.   Beteiligungen\n1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital . . . . . . . .                            1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des\nERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     0,00                    1 000 000 000,00\n4. DtA-Rücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           614 280 731,32                      614 280 731,32\n5. Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . .                                   0,00                    2 719 237 060,84\n6. Sonderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1 192 408 090,64                                0,00\n7. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   767 397 941,58                      758 597 198,86\n8. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     72 950 713,72                       37 595 619,41\n9. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     569 155 986,64                      497 307 037,51\n10. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      451 135 858,29                      334 432 453,30\n11. ERP-DtA-Gewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . .                         816 910 075,71                                0,00\n12. Sonstige Sonderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . .                     1 992 449 797,04                                0,00\n13. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               4 650 000 000,00                    4 650 000 000,00\n14. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  250 000 000,00                      250 000 000,00\n15. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n16. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 250 000 000,00                    1 250 000 000,00\n17. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                             615 270 642,68                      615 270 642,68\n18. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . .                        55 730 124,20                       58 589 415,82\n19. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . .                       80 461 676,24                       73 331 791,55\n20. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . .                         6 652 731,76                        4 226 371,70\n21. coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    39 375 918,26                       15 210 240,03\n22. Earlybird Health-Tech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2 385 883,24                          816 025,66\n23. eCAPITAL IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          4 715 843,67                        3 300 869,39\n24. Cybersecurity Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            0,00                                0,00\n25. Brockhaus Private Equity . . . . . . . . . . . . . . . . .                      12 148 795,96                       11 790 284,08\n26. Obermark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        19 878 387,27 16 736 937 635,34     18 381 813,27\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        19 830 108 428,20 19 267 309 723,06","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019                        1561\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2018\nPassivseite\n2018              2017\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . .                                             0,00                                0,00\n2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . .                     662 140 274,70                      692 479 421,47\n3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . .                                             0,00                       41 800 000,00\n4. Rückstellung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . .                                       0,00                      100 000 000,00\n5. Rückstellung MMF I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          0,00                                0,00\n6. Rückstellung MMF II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     170 499,81    662 310 774,51      2 334 597,08\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . .                            5 539 466,36                        5 377 222,37\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           53 022 415,86                       58 003 786,95\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            36 887 011,81                       40 400 261,08\nSonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        0,00                                0,00\nVerwahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              0,00     95 448 894,03              0,00\nC. Vermögen des ERP-Sondervermögens\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              18 326 914 434,11                   17 765 126 646,23\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      745 434 325,55    561 787 787,88\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                19 072 348 759,66 18 326 914 434,11\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      19 830 108 428,20 19 267 309 723,06","1562    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2018 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 8,0 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 219,3 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im\nRahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risi-\nkoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte\nKapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 vertragsgemäß vergütet.\nDas eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2018 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-För-\nderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen\nEinbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung\ndes nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnis-\nses der KfW.\n• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergeb-\nnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II),\ndie für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus\nhat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die\nERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens\nin Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Jahr 2017 sowie im Berichtsjahr wurde\njeweils rückwirkend zum 01.01. des entsprechenden Jahres eine Dotierung der ERP-\nGewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR verein-\nbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem\nProgramm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls\nan der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen\nJahresergebnisses der KfW teil.\nDie entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich\nfür das Geschäftsjahr 2018 auf 380,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-\nRücklagen\n• 213,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I\n• 11,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 45,9 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 57,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 30,2 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 1,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 19,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDiese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2018 zur Verfügung stehenden Erträge aus\ndem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:\n1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2018 in Höhe von\n219,3 Mio. EUR:\n• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-\nVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 238,2 Mio. EUR.\n• (Netto-)Erträge aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 22,2 Mio. EUR.\n• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio.\nEUR.\n2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 160,9 Mio. EUR wurden gemäß der\nvertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 108,8 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2018 unter Berücksichtigung der\nDotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 767,4 Mio.\nEUR.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2019 1563\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 35,4 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2018 auf 73,0 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 16,7 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der\nERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2018 auf 451,1 Mio.\nEUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2018 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}