{"id":"bgbl1-2019-35-2","kind":"bgbl1","year":2019,"number":35,"date":"2019-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/35#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-35-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_35.pdf#page=4","order":2,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk (Fotografenmeisterverordnung  FotografMstrV)","law_date":"2019-09-30T00:00:00Z","page":1404,"pdf_page":4,"num_pages":6,"content":["1404           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk\n(Fotografenmeisterverordnung – FotografMstrV)\nVom 30. September 2019\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerks-                3. Kundenwünsche und jeweilige auftragsbezogene\nordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom                    Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ab-\n24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095),            leiten, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten,\nder zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom                 Bildkonzeptionen und Lösungen entwickeln, Ver-\n31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,           handlungen führen und Ziele festlegen, Leistungen\nverordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und               kalkulieren und Angebote erstellen sowie Verträge\nEnergie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium                schließen,\nfür Bildung und Forschung:                                    4. Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungser-\nstellung planen, organisieren und überwachen, ins-\n§1                                    besondere in Bezug auf\nGegenstand                                a) die Auswahl der Aufnahmeorte und Requisiten,\nDiese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufs-            b) den Einsatz dinglicher oder menschlicher Mo-\nbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der             delle,\nMeisterprüfung im Fotografen-Handwerk zu stellenden\nc) die Auswahl der Ausrüstung,\nAnforderungen.\nd) das Risikomanagement,\n§2                                    e) die Zeitplanung,\nMeisterprüfungsberufsbild                         f) die Klärung rechtlicher Fragen und\nIn den Teilen I und II der Meisterprüfung im Foto-            g) die Produktionsabläufe,\ngrafen-Handwerk hat der Prüfling den Teil seiner beruf-       5. Leistungen erstellen, insbesondere\nlichen Handlungskompetenz nachzuweisen, der sich\nauf Tätigkeiten seines Gewerbes und die erforderlichen           a) Bildkonzeptionen unter Berücksichtigung der\nfachtheoretischen Kenntnisse bezieht. Grundlage dafür                Bildbotschaften bewerten und umsetzen,\nsind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:                       b) reale und rechnergestützt erzeugte Bild- und\nFilmaufnahmen sowie Aufnahmeserien in den\n1. einen Fotografen-Betrieb führen und organisieren\nBereichen der Portrait-, der People-, der Illustra-\nund dabei technische, kaufmännische und personal-\ntions-, der Produkt-, der Industrie- und Architek-\nwirtschaftliche Entscheidungen treffen und begrün-\ntur- sowie der Wissenschaftsfotografie erstellen\nden, insbesondere unter Berücksichtigung\nund beurteilen,\na) der Kostenstrukturen,\nc) Bildkonzeptionen präsentieren, mit Kunden und\nb) der Wettbewerbssituation,                                    mit den an den Aufnahmen Beteiligten abstim-\nc) der betrieblichen Aus- und Weiterbildung,                    men und anpassen sowie\nd) Aufnahmen bearbeiten, gestalten und präsen-\nd) der Betriebsorganisation,\ntieren,\ne) des Qualitätsmanagements,\n6. gestalterische, technische, organisatorische, wirt-\nf) des Arbeitsschutzrechtes,                                schaftliche und rechtliche Gesichtspunkte bei der\ng) des Datenschutzes,                                       Leistungserstellung berücksichtigen, insbesondere\nh) der Datenverarbeitung,                                   a) die Bedingungen des Aufnahmeortes, insbeson-\ndere seiner Licht- und Beleuchtungsverhältnis-\ni) des Umweltschutzes,                                          se,\nj) der Ressourceneffizienz und                              b) die Anforderungen an die an den Aufnahmen Be-\nk) technologischer sowie gesellschaftlicher Ent-                teiligten,\nwicklungen, insbesondere digitaler Technolo-             c) den Einsatz der gestalterischen Elemente und\ngien,                                                        ihre Wirkung,\n2. Konzepte für Betriebsstätten, einschließlich der            d) die Auswahl und Handhabung von Kamera-\nBetriebsausstattung, sowie für Geschäfts- und                   systemen und Objektiven, von Messgeräten\nArbeitsprozesse entwickeln und umsetzen,                        und von Beleuchtungssystemen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019            1405\ne) die Handhabung von Software für die Weiterver-        3. eine Aufnahmeserie von mindestens neun Bildern\narbeitung und die rechnergestützte Erstellung             und ein Composing.\nvon Aufnahmen,                                        Für die Durchführung der gewählten Arbeit hat der Prüf-\nf) die Archivierung und Sicherung von Bild- und          ling aus den folgenden Bereichen drei zu wählen und\nFilmdaten,                                            gestalterisch zu verbinden:\ng) die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, insbe-        1. Portrait-Fotografie,\nsondere zu Datenschutz, zu Persönlichkeits-           2. Peoplefotografie,\nrechten, zu Nutzungs- und Verwertungsrechten\nsowie zur Genehmigungspflicht für Aufnahmen,          3. Illustrationsfotografie,\nh) die einschlägigen technischen Normen und die          4. Produktfotografie,\nallgemein anerkannten Regeln der Technik,             5. Industrie- und Architekturfotografie oder\ni) das benötigte Personal und die Ausrüstung so-         6. Wissenschaftsfotografie.\nwie\nDer Prüfling muss dabei mindestens eine Personen-\nj) die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-        darstellung und eine Sachdarstellung umsetzen. Die\nden,                                                  Aufnahmen müssen bearbeitet und für eine auftragsbe-\n7. Konzeptionen, Scribbles, Layouts und Storyboards,        zogene Präsentation aufbereitet werden. Dabei können\nauch unter Einsatz von Informations- und Kommu-          rechnergestützt erzeugte Aufnahmen in die vom Prüf-\nnikationstechnologien, anfertigen, bewerten und          ling erstellten Aufnahmen integriert werden. Die durch-\nkorrigieren,                                             geführten Arbeiten sind vom Prüfling zu kontrollieren,\neine Nachkalkulation durchzuführen und zu dokumen-\n8. Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und         tieren.\nzu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,\n(3) Die auftragsbezogenen Anforderungen an das\n9. Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichti-          Meisterprüfungsprojekt im Einzelnen werden vom\ngung von Qualität und berufsbezogenen Rechts-            Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Meisterprü-\nvorschriften, vergeben und deren Ausführung kon-         fungsausschuss soll dabei Vorschläge des Prüflings\ntrollieren,                                              berücksichtigen.\n10. Qualitätskontrollen durchführen sowie Fehler, Män-           (4) Anhand der Anforderungen erarbeitet der Prüfling\ngel und Störungen analysieren und beseitigen,            ein Umsetzungskonzept für den Kundenauftrag ein-\nErgebnisse daraus bewerten und dokumentieren             schließlich einer Zeitplanung und einer Ressourcenpla-\nsowie                                                    nung. Das Umsetzungskonzept hat er vor der Durch-\n11. erbrachte Leistungen kontrollieren, dokumentieren         führung des Meisterprüfungsprojekts dem Meister-\nund übergeben sowie Nachkalkulationen durch-             prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der\nführen und Auftragsabwicklung auswerten.                 Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungs-\nkonzept den auftragsbezogenen Anforderungen ent-\n§3                                spricht.\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I                (5) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts\n(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfäng-      stehen dem Prüfling zehn Arbeitstage zur Verfügung.\nliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu                (6) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts\nlösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten des         werden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet:\nFotografen-Handwerks meisterhaft verrichtet.                  1. die Planungsarbeiten anhand der Planungsunter-\n(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende            lagen bestehend aus Konzeption mit Ressourcen-\nPrüfungsbereiche:                                                 planung und Kalkulation mit 30 Prozent,\n1. ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf         2. die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und\nbezogenes Fachgespräch nach § 5 sowie                     3. die Kontrollarbeiten und die Dokumentationsarbei-\n2. eine Situationsaufgabe nach § 6.                               ten anhand der Dokumentationsunterlagen mit\n10 Prozent.\n§4\nMeisterprüfungsprojekt                                                  §5\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt                                   Fachgespräch\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.               (1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen,\nDas Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-,             dass er in der Lage ist,\nDurchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbei-            1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\nten.                                                              dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n(2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der folgenden      2. Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick auf\nArbeiten auf der Grundlage einer zu erstellenden Kon-             den jeweiligen Kundenwunsch; dabei hat der Prüf-\nzeption mit Ressourcenplanung und Kalkulation durch-              ling wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie rechtliche,\nzuführen:                                                         gestalterische und technische Anforderungen in das\n1. eine Aufnahmeserie von zwölf Bildern,                          Beratungsgespräch einzubeziehen,\n2. eine Aufnahmeserie von mindestens neun Bildern             3. sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung\nund eine Filmproduktion oder                                  des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und","1406            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019\n4. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-             (2) Der Prüfling hat in jedem der Handlungsfelder\nbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-            mindestens eine fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten,\nstellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Foto-        die den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht. Bei\ngrafen-Handwerk zu berücksichtigen.                      jeder Aufgabenstellung können die Qualifikationen der\ndrei Handlungsfelder handlungsfeldübergreifend ver-\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\nknüpft werden.\ndauern.\n(3) Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.\n§6                                  (4) Für die Bearbeitung der Aufgaben stehen dem\nSituationsaufgabe                       Prüfling in jedem Handlungsfeld drei Stunden zur\nVerfügung. Eine Prüfungsdauer von sechs Stunden an\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem        einem Tag darf nicht überschritten werden.\nKundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der\nberuflichen Handlungskompetenz für die Meisterprü-                                       §9\nfung im Fotografen-Handwerk.\nHandlungsfeld\n(2) Als Situationsaufgabe hat der Prüfling jeweils                            „Anforderungen von\neine Aufnahme als Personendarstellung und als Sach-                      Kunden eines Fotografen-Betriebs\ndarstellung für einen fiktiven Kundenauftrag zu erstel-         analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“\nlen. Er hat die Bilddateien zu bearbeiten, zu gestalten\n(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nund die Ergebnisse am Bildschirm zu präsentieren. Die\neines Fotografen-Betriebs analysieren, Lösungen erar-\nkonkrete Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungs-\nbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen,\nausschuss festgelegt.\ndass er in der Lage ist, in einem Fotografen-Betrieb\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen      Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert,\ndem Prüfling drei Stunden zur Verfügung.                     auch unter Anwendung von Informations- und Kommu-\nnikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu\n§7                              planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche,\nökologische, ressourceneffiziente, gestalterische, recht-\nGewichtung;\nliche Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten\nBestehen der Prüfung in Teil I\nRegeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweili-\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch          gen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2\nund die Situationsaufgabe werden gesondert bewer-            genannten Qualifikationen verknüpft werden.\ntet. Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der            (2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden\nMeisterprüfung werden zunächst die Bewertung des             eines Fotografen-Betriebs analysieren, Lösungen erar-\nMeisterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fach-          beiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifika-\ngesprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet. Anschließend          tionen:\nwird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung\nder Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.           1. Kundenwünsche und die auftragsbezogenen Rah-\nmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren\n(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung be-         und bewerten und daraus Anforderungen ableiten;\nstanden, wenn                                                     hierzu zählen insbesondere:\n1. das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und               a) Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der\ndie Situationsaufgabe jeweils mit mindestens                     Kundenwünsche und der jeweiligen auftrags-\n30 Punkten bewertet worden ist und                               bezogenen Rahmenbedingungen erläutern und\n2. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-                   bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung\nreichend“ ist.                                                   von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächs-\nführung und des Verwendungszwecks der zu er-\nstellenden Aufnahmen,\n§8\nb) Auftragsanfragen und Ausschreibungen analysie-\nZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II                    ren und bewerten,\n(1) In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling um-         c) Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmen-\nfängliche und zusammenhängende berufliche Aufga-                     bedingungen, insbesondere im Hinblick auf Auf-\nben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die be-                 nahmeorte, Modelle und Beleuchtungsverhält-\nsonderen fachtheoretischen Kenntnisse im Fotografen-                 nisse, erläutern und bewerten sowie\nHandwerk anwendet. Grundlage für den Nachweis\nbilden die Qualifikationen in den folgenden Handlungs-            d) Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus\nfeldern:                                                             Anforderungen für die Umsetzung ableiten, ins-\nbesondere in Bezug auf Anforderungen an Aus-\n1. nach Maßgabe des § 9 Anforderungen von Kunden                     rüstung, an Modelle und an die Terminierung der\neines Fotografen-Betriebs analysieren, Lösungen er-              Aufnahmen,\narbeiten und anbieten,\n2. Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und be-\n2. nach Maßgabe des § 10 Leistungen eines Foto-                   gründen; hierzu zählen insbesondere:\ngrafen-Betriebs erstellen, kontrollieren und über-\na) Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Ein-\ngeben und\nsatzes von Ausrüstung, Beleuchtung, dinglichen\n3. nach Maßgabe des § 11 einen Fotografen-Betrieb                    und menschlichen Modellen und Personal er-\nführen und organisieren.                                         läutern und begründen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019             1407\nb) Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken            b) Kriterien für die Auswahl der Aufnahmeorte für\nbewerten und Konsequenzen ableiten,                          das Erstellen der Bilder formulieren,\nc) Konzeptionen, Scribbles, Layouts, Storyboards,            c) mögliche Störungen bei der Leistungserstellung\nunter Berücksichtigung von Anforderungen und                 vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie\nWirkungsweisen von Gestaltungselementen, er-                 Lösungen entwickeln,\nstellen und bewerten,\nd) Handhabungshinweise und Produktinformationen\nd) Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen fest-           für die Ausrüstung leistungsbezogen auswerten\nlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von               und erläutern,\nQualität und Rechtsvorschriften sowie Angebote\ne) Scribbles, Layouts und Storyboards erarbeiten,\nbewerten und\nbewerten und korrigieren,\ne) Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmög-\nlichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kosten-         f) Produktionsabläufe planen,\ngesichtspunkte, gestalterische, technische, recht-        g) auftragsbezogene Rechtsvorschriften beachten,\nliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte               insbesondere Erfordernisse für die Einholung\nerläutern und abwägen; Lösungsmöglichkeit aus-               von Genehmigungen begründen und\nwählen sowie Auswahl begründen und\nh) die Vorgehensweise zur Erstellung der Leistun-\n3. Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie              gen mit den an den Aufnahmen Beteiligten ab-\nLeistungen vereinbaren; hierzu zählen insbesondere:             stimmen,\na) Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der        2. die Leistungen erstellen; hierzu zählen insbeson-\nGrundlage der Planungen kalkulieren,                      dere:\nb) auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglich-            a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und techni-\nkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu                   sche Normen sowie allgemein anerkannte Regeln\nAngebotspaketen zusammenfassen, Preise kal-                  der Technik anwenden und beurteilen,\nkulieren,\nb) Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -be-\nc) Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von               seitigung erläutern und Folgen ableiten,\nHaftungsbestimmungen, Datenschutz, Persön-\nlichkeits-, Nutzungs- und Verwertungsrechten              c) Fehler und Mängel in der Erstellung der Leis-\nformulieren und beurteilen,                                  tungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren\nBeseitigung ableiten,\nd) Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote er-\nstellen und                                               d) Vorgehensweise zur Erstellung von Leistungen\ne) Angebotspositionen und Vertragsbedingungen                   unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichts-\ngegenüber Kunden erläutern und begründen                     punkte, der Bedingungen des Aufnahmeortes,\nsowie Leistungen vereinbaren.                                der Beleuchtung, der beteiligten Personen und\nder Konzeption erläutern, anpassen und begrün-\nden,\n§ 10\nHandlungsfeld                             e) mögliche Auswahl und Einstellung von Kamera-\n„Leistungen eines Fotografen-Betriebs                      systemen und Objektiven im Hinblick auf örtliche\nerstellen, kontrollieren und übergeben“                    Bedingungen und auf den Verwendungszweck\nerläutern und begründen,\n(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Fotografen-\nBetriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“ hat der         f) Möglichkeiten der Beleuchtung unter Berücksich-\nPrüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistun-            tigung örtlicher Bedingungen und beabsichtigter\ngen eines Fotografen-Betriebs erfolgs-, kunden- und                 Bildwirkung erläutern und begründen,\nqualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informa-           g) Vorgehensweise zur Bearbeitung und Gestaltung\ntions- und Kommunikationstechnologien, zu erstellen,                von Aufnahmen im Hinblick auf beabsichtigte\nzu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er wirt-               Bildwirkung begründen und\nschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, gestal-\nh) rechnergestützt erzeugte Aufnahmen beurteilen\nterische und rechtliche Gesichtspunkte sowie die all-\nund Vorschläge zur Bearbeitung und Gestaltung\ngemein anerkannten Regeln der Technik zu berück-\nformulieren sowie\nsichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen\nmehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen ver-       3. die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, über-\nknüpft werden.                                                   geben und abrechnen; hierzu zählen insbesondere:\n(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Fotografen-           a) Kriterien zur Feststellung der Qualität der erstell-\nBetriebs erstellen, kontrollieren und übergeben“ be-                ten Leistungen erläutern,\nsteht aus folgenden Qualifikationen:\nb) Leistungen dokumentieren,\n1. die Erstellung der Leistungen vorbereiten; hierzu\nc) Vorgehensweise zur Präsentation und zur Über-\nzählen insbesondere:\ngabe der Leistungen erläutern und Kunden über\na) Methoden der Arbeitsplanung und -organisation                Verwendungsmöglichkeiten auch in rechtlicher\nerläutern, auswählen und Auswahl begründen,                  Hinsicht informieren,\ndabei unter Berücksichtigung einzusetzender\nAufnahme- und Weiterverarbeitungsverfahren                d) Leistungen abrechnen,\nden Einsatz von Personal, Material, Ausrüstung            e) auftragsbezogene Nachkalkulationen durchfüh-\nund Modellen planen,                                         ren und Folgen ableiten,","1408            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019\nf) Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufrie-           d) Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung\ndenheit und der Kundenbindung erläutern und                  von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen\nbeurteilen und                                               und bewerten,\ng) Serviceleistungen erläutern und bewerten.             4. Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifi-\nscher Bedingungen des Fotografen-Handwerks pla-\n§ 11                                 nen und anleiten, Personalentwicklung planen;\nHandlungsfeld                             hierzu zählen insbesondere:\n„Einen Fotografen-Betrieb führen und organisieren“               a) Einsatz von Personal disponieren,\n(1) Im Handlungsfeld „Einen Fotografen-Betrieb füh-           b) Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des\nren und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen,                betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,\ndass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung            c) Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,\nund der Betriebsorganisation in einem Fotografen-\nBetrieb unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften,           d) Qualifikationsbedarfe ermitteln und\nauch unter Anwendung von Informations- und Kommu-                e) Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, ins-\nnikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den               besondere unter Berücksichtigung des Berufs-\nNutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbeson-               laufbahnkonzepts im Fotografen-Handwerk, pla-\ndere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammen-                     nen und\narbeit, zu prüfen und zu bewerten. Bei der jeweiligen        5. Betriebsausstattung sowie Abläufe planen; hierzu\nAufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 ge-              zählen insbesondere:\nnannten Qualifikationen verknüpft werden.\na) Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung er-\n(2) Das Handlungsfeld „Einen Fotografen-Betrieb                  läutern, Folgen aus dem Ergebnis ableiten,\nführen und organisieren“ besteht aus folgenden Quali-\nfikationen:                                                      b) betriebsbezogene Ausstattung, Hard- und Soft-\nware sowie die Ausrüstung insbesondere unter\n1. betriebliche Kosten analysieren und für die Preis-               Berücksichtigung der Vorschriften zur Unfallver-\ngestaltung und Effizienzsteigerung nutzen; hierzu               hütung, des Arbeitsschutzes, technologischer,\nzählen insbesondere:                                            gestalterischer und gesellschaftlicher Entwicklun-\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-           gen, der Ressourceneffizienz sowie des Umwelt-\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,                   schutzes entwickeln, planen und begründen,\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,                 c) Maßnahmen, insbesondere zur Unfallverhütung,\nc) betriebliche Kennzahlen ermitteln und verglei-               zum Arbeitsschutz, zur Ressourceneffizienz so-\nchen,                                                        wie zum Umweltschutz planen und begründen,\nd) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten,               d) Instandhaltung von Hard- und Software und der\nAusrüstung planen sowie\ne) Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener\nKostenstrukturen berechnen und                            e) Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Be-\nrücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen\nf) Preislisten für standardisierte Leistungen kalkulie-\nAuslastung, der gewerbeübergreifenden Zusam-\nren,\nmenarbeit, des Einsatzes von Personal, Material\n2. Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und                       und Ausrüstung.\n-pflege erarbeiten; hierzu zählen insbesondere:\na) Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher,                                  § 12\nrechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen                             Gewichtung;\nsowie veränderter Kundenanforderungen auf das                      Bestehen der Prüfung in Teil II\nLeistungsangebot darstellen und begründen,\n(1) Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil II der\nb) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen      Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewer-\nund Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung            tungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu\nund -pflege entwickeln,                               bilden.\nc) Informationen über Produkte und über das Leis-           (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfel-\ntungsspektrum des Betriebs erstellen und              der jeweils mindestens 30 und weniger als 50 Punkte\nd) informations- und kommunikationsgestützte Ver-        erreicht, so kann in einem dieser Handlungsfelder eine\ntriebswege ermitteln und bewerten,                    mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden,\n3. betriebliches Qualitätsmanagement           entwickeln;   wenn diese für das Bestehen der Prüfung in Teil II der\nhierzu zählen insbesondere:                              Meisterprüfung ausschlaggebend ist.\na) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-             (3) Der Prüfling hat den Teil II der Meisterprüfung\nments darstellen und beurteilen,                      bestanden, wenn\nb) Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und          1. jedes der drei Handlungsfelder mit mindestens\nbeurteilen,                                               30 Punkten bewertet worden ist,\nc) Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation             2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung nach Ab-\nder Leistungen erläutern, begründen und bewer-            satz 2 höchstens ein Handlungsfeld mit weniger als\nten, insbesondere unter Berücksichtigung von              50 Punkten bewertet worden ist und\nQualitätsstandards, Rechtsvorschriften und tech-      3. das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „aus-\nnischen Normen, sowie                                     reichend“ ist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019              1409\n§ 13                              auf Verlangen des Prüflings die bis zum Ablauf des\nAllgemeine                            29. Februar 2020 geltenden Vorschriften weiter anzu-\nPrüfungs- und Verfahrensregelungen,                  wenden.\nweitere Regelungen zur Meisterprüfung                    (2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum Ab-\n(1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-       lauf des 29. Februar 2020 geltenden Vorschriften nicht\nverordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)           bestanden haben und sich bis zum Ablauf des 28. Feb-\nin der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.          ruar 2022 zu einer Wiederholungsprüfung anmelden,\nkönnen auf Verlangen die Wiederholungsprüfung nach\n(2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nden bis zum Ablauf des 29. Februar 2020 geltenden\nprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nVorschriften ablegen.\nprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\nS. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\n§ 15\n§ 14                                           Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nÜbergangsvorschrift                           Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.\n(1) Die bis zum Ablauf des 29. Februar 2020 begon-        Gleichzeitig tritt die Fotografenmeisterverordnung vom\nnenen Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen           17. April 2002 (BGBl. I S. 1438), die durch Artikel 9 der\nVorschriften zu Ende geführt. Erfolgt die Anmeldung zur      Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234)\nPrüfung bis zum Ablauf des 31. August 2020, so sind          geändert worden ist, außer Kraft.\nBerlin, den 30. September 2019\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nIn Vertretung\nNussbaum"]}