{"id":"bgbl1-2019-35-1","kind":"bgbl1","year":2019,"number":35,"date":"2019-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/35#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_35.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Beleihung juristischer Personen des privaten Rechts gemäß § 30a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG-Beleihungsverordnung  LuftVGBV)","law_date":"2019-09-15T00:00:00Z","page":1402,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["1402           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019\nVerordnung\nüber die Beleihung juristischer Personen\ndes privaten Rechts gemäß § 30a des Luftverkehrsgesetzes\n(LuftVG-Beleihungsverordnung – LuftVGBV)\nVom 15. September 2019\nAuf Grund des § 30a Absatz 1 Satz 1 des Luftver-         2. ob dieser Betrieb oder diese Einrichtung nach den\nkehrsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Ge-             DEMAR oder nach dem nationalen Regelverfahren\nsetzes vom 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548) eingefügt            des Prüf- und Zulassungswesens für Luftfahrzeuge\nworden ist, verordnet das Bundesministerium der Ver-            und Luftfahrtgerät der Bundeswehr genehmigt ist.\nteidigung:                                                     (2) Die Beleihung von Entwicklungsbetrieben, die\nnach den DEMAR genehmigt sind, kann die Wahrneh-\n§1                               mung folgender Aufgaben umfassen:\nBeleihung\n1. Einstufung von Änderungen des Musters von Luftfahr-\nDie Beleihung juristischer Personen des privaten             zeugen, Triebwerken und Propellern und Einstufung\nRechts mit der Wahrnehmung der in § 30a Absatz 1                von Reparaturverfahren als erheblich oder geringfü-\nSatz 1 des Luftverkehrsgesetzes angeführten Aufgaben            gig,\nerfolgt durch Verwaltungsakt des Luftfahrtamtes der\n2. Genehmigung geringfügiger Änderungen des Mus-\nBundeswehr.\nters von Luftfahrzeugen, Triebwerken und Propellern\nund Genehmigung geringfügiger Reparaturverfah-\n§2\nren,\nVoraussetzungen der Beleihung\n3. Herausgabe von Informationen oder Anweisungen\n(1) Beliehen werden kann eine juristische Person des         zum Betrieb von Luftfahrzeugen oder zu deren Ma-\nprivaten Rechts nur, wenn                                       terialerhaltung,\n1. sie als Luftfahrtbetrieb nach den German Military        4. Prüfung der Lufttüchtigkeit der Muster von Luftfahr-\nAirworthiness Requirements (DEMAR) oder nach                zeugen, Triebwerken und Propellern im Rahmen der\ndem nationalen Regelverfahren des Prüf- und Zulas-          Entwicklung.\nsungswesens für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät\nder Bundeswehr durch das Luftfahrtamt der Bun-             (3) Die Beleihung von Herstellungsbetrieben, die\ndeswehr genehmigt ist und                               nach den DEMAR genehmigt sind, kann die Wahrneh-\nmung folgender Aufgaben umfassen:\n2. zwischen ihr und der Bundesrepublik Deutschland,\neinem anderen NATO-Vertragsstaat oder einer multi-      1. Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und\nnationalen Organisation bereits ein Vertrag über die        Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung für\nEntwicklung, Herstellung oder Instandhaltung von            diese Luftfahrzeuge im Rahmen der Herstellung,\nLuftfahrzeugen oder Luftfahrtgerät oder über Ausbil-    2. Ausstellung einer Freigabebescheinigung für ein\ndungsleistungen besteht.                                    Luftfahrzeug für den Flugbetrieb im Rahmen der In-\n(2) Näheres zu den Voraussetzungen der Beleihung             standhaltung vor der Auslieferung,\nregelt das Luftfahrtamt der Bundeswehr in Verwal-           3. Prüfung der Lufttüchtigkeit von Triebwerken, Propel-\ntungsvorschriften.                                              lern und Bau- und Ausrüstungsteilen sowie Ausstel-\nlung einer Freigabebescheinigung für die Verwendung\n§3                                   dieser Triebwerke, Propeller, Bau- und Ausrüstungs-\nGegenstand der Beleihung                         teile im Luftfahrzeug im Rahmen der Herstellung.\n(1) Der Gegenstand der Beleihung unterscheidet              (4) Die Beleihung von Herstellungsbetrieben, die\nsich danach,                                                nach dem nationalen Regelverfahren des Prüf- und Zu-\n1. ob es sich bei der zu beleihenden juristischen Per-      lassungswesens für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät\nson des privaten Rechts um einen Entwicklungsbe-        der Bundeswehr genehmigt sind, kann die Wahrneh-\ntrieb, einen Herstellungsbetrieb, einen Instandhal-     mung folgender Aufgaben umfassen:\ntungsbetrieb oder um eine Ausbildungseinrichtung        1. Prüfung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und\nhandelt und                                                 Luftfahrtgerät und Ausstellung eines Stückprüf-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019            1403\nscheines für diese Luftfahrzeuge und dieses Luft-                                   §4\nfahrtgerät im Rahmen der Herstellung,                                     Widerruf der Beleihung\n2. Durchführung und Bescheinigung der Nachprüfung               Die Beleihung ist zu widerrufen, wenn\nim Rahmen der Instandhaltung von Luftfahrzeugen\naus eigener Herstellung vor der Auslieferung.            1. ein Vertrag zwischen der beliehenen juristischen\nPerson des privaten Rechts und der Bundesrepublik\n(5) Die Beleihung von Instandhaltungsbetrieben, die\nDeutschland, einem anderen NATO-Vertragsstaat\nnach den DEMAR genehmigt sind, kann die Wahrneh-                 oder einer multinationalen Organisation, der Voraus-\nmung folgender Aufgaben umfassen:\nsetzung der Beleihung war, nicht mehr besteht oder\n1. Prüfung und Bescheinigung der ordnungsgemäßen\n2. die Bundeswehr entscheidet, die Aufgaben, die Ge-\nDurchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an\ngenstand der Beleihung sind, zukünftig selbst wahr-\nLuftfahrzeugen und Ausstellung der Freigabebe-\nzunehmen.\nscheinigung für diese Luftfahrzeuge für den Flugbe-\ntrieb im Rahmen der Instandhaltung,\n§5\n2. Prüfung und Bescheinigung der ordnungsgemäßen\nHöchstbetrag\nDurchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an\nfür den Rückgriff bei der beliehenen\nTriebwerken, Propellern, Bau- und Ausrüstungstei-\njuristischen Person des privaten Rechts\nlen sowie Ausstellung einer Freigabebescheinigung\nfür die Verwendung dieser Triebwerke, Propeller,            Wird die Bundesrepublik Deutschland von einem\nBau- und Ausrüstungsteile im Luftfahrzeug.               Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen,\n(6) Die Beleihung von Instandhaltungsbetrieben, die       den eine beliehene juristische Person des privaten\nnach dem nationalen Regelverfahren des Prüf- und Zu-         Rechts durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Han-\nlassungswesens für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät          deln verursacht hat, so beträgt der Höchstbetrag, bis\nder Bundeswehr genehmigt sind, kann die Durchfüh-            zu dem die Bundesrepublik Deutschland nach § 31e\nrung und Bescheinigung der Nachprüfung bei Luftfahr-         Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes bei der beliehenen\nzeugen und Luftfahrtgerät umfassen.                          juristischen Person des privaten Rechts Rückgriff neh-\nmen kann, 767 Millionen Euro.\n(7) Die Beleihung von Ausbildungseinrichtungen, die\nnach den DEMAR genehmigt sind, kann die Durchfüh-                                       §6\nrung der Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal,\ndie Durchführung von Prüfungen und die Bescheini-                                  Inkrafttreten\ngung dieser Ausbildung oder dieser Prüfungen umfas-             Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nsen.                                                         in Kraft.\nBonn, den 15. September 2019\nDie Bundesministerin der Verteidigung\nAnnegret Kramp-Karrenbauer"]}