{"id":"bgbl1-2019-33-6","kind":"bgbl1","year":2019,"number":33,"date":"2019-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/33#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-33-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_33.pdf#page=7","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze Hammerflügel)","law_date":"2019-08-28T00:00:00Z","page":1383,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2019            1383\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro\n(Goldmünze „Hammerflügel“)\nVom 28. August 2019\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom              messer von 22 Millimetern und eine Masse von\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-          7,78 Gramm.\nregierung beschlossen, in den Jahren 2018 bis 2022\neine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 50 Euro               Die Bildseite zeigt die typische Ausprägung des\nzum Thema „Musikinstrumente“ prägen zu lassen. Im            populären Tasteninstruments aus der ersten Hälfte\nJahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Hammer-            des 18. Jahrhunderts. Durch den geöffneten Flügel\nflügel“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 20. August        spiegelt das Motiv die Aufführungssituation wider.\n2019 in den Verkehr gebracht.                                   Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nDie Auflage der 50-Euro-Goldmünze „Hammerflügel“          „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und\nbeträgt maximal 150 000 Stück. Die Münze wird zu             Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2019“, die zwölf\ngleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münz-             Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das\nzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart           Münzzeichen „A“ (Berlin), „D“ (München), „F“ (Stuttgart),\n(Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und           „G“ (Karlsruhe) oder „J“ (Hamburg).\nHamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausfüh-\nrung geprägt.                                                   Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.\nSie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von                Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus\n999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durch-             München.\nBerlin, den 28. August 2019\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}