{"id":"bgbl1-2019-33-1","kind":"bgbl1","year":2019,"number":33,"date":"2019-09-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/33#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_33.pdf#page=2","order":1,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze UNESCO Welterbe  Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl)","law_date":"2019-08-07T00:00:00Z","page":1378,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1378        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 16. September 2019\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro\n(Goldmünze „UNESCO Welterbe – Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl“)\nVom 7. August 2019\nGemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom             Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von\n16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundes-         15,55 Gramm.\nregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO                 Die Bildseite zeigt die beiden Schlösser mit ihrer\nWelterbes Schlösser Augustusburg und Falkenlust in          Hauptansicht sowie eine plastische und detaillierte Dar-\nBrühl, eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen         stellung des berühmten Prunktreppenhauses von Bal-\nzu lassen.                                                  thasar Neumann.\nDie Auflage der Münze beträgt maximal 200 000 Stück.\nDie Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug\nDie Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten\n„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf\nBerlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“),\nEuropasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung\nStuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen\nsowie die Jahreszahl „2018“ und – je nach Münzstätte –\n„G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanz-\ndas Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.\nausführung geprägt.\nDie Münze wird ab dem 1. Oktober 2018 in den Ver-           Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.\nkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Fein-            Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prill-\ngehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen        witz aus Berlin.\nBerlin, den 7. August 2019\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}