{"id":"bgbl1-2019-20-1","kind":"bgbl1","year":2019,"number":20,"date":"2019-05-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1754 Absatz 1 und 2 und § 1755 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)","law_date":"2019-05-13T00:00:00Z","page":737,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n737\nTeil I                                                                                   G 5702\n2019                           Ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2019                                                                                             Nr. 20\nTag                                                               Inhalt                                                                                    Seite\n13. 5. 2019 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1754 Absatz 1 und 2 und § 1755 Absatz 1 Satz 1\nund Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   737\nFNA: 1104-5, 400-2\n21. 5. 2019 Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleich-\nstellungsschlichtungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          738\nFNA: 860-9-2-4, 860-9-2-5\n21. 5. 2019 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgas-\nminderung bei Kraftstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     742\nFNA: 2129-8-38-1\n21. 5. 2019 Verordnung über das Deutsche Hämophilieregister (Hämophilieregister-Verordnung – DHRV) . . . . . . .                                                 744\nFNA: neu: 2121-52-3\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019\n– 1 BvR 673/17 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:\n1. § 1754 Absatz 1 und Absatz 2 und § 1755 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des\nBürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in der Fassung des Gesetzes zur Reform\ndes Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember\n1997 (Bundesgesetzblatt I Seite 2949) sind mit Artikel 3 Absatz 1 des Grund-\ngesetzes insoweit unvereinbar, als danach ein Kind von seinem mit einem\nrechtlichen Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Stief-\nelternteil unter keinen Umständen adoptiert werden kann, ohne dass die ver-\nwandtschaftliche Beziehung zum rechtlichen Elternteil erlischt.\n2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine verfassungs-\ngemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist das gel-\ntende Recht auf nichteheliche Stiefkindfamilien nicht anwendbar; Verfahren\nsind insoweit bis zu dieser Neuregelung auszusetzen.\nDie vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundes-\nverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.\nBerlin, den 13. Mai 2019\nDie Bundesministerin\nder Justiz und für Verbraucherschutz\nKatarina Barley"]}