{"id":"bgbl1-2019-13-7","kind":"bgbl1","year":2019,"number":13,"date":"2019-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/13#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2019-13-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_13.pdf#page=23","order":7,"title":"Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"2019-04-18T00:00:00Z","page":487,"pdf_page":23,"num_pages":9,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019           487\nVerordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVom 18. April 2019\nAuf Grund der §§ 27 und 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von\ndenen § 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1\nund 3 durch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und\n§ 126 durch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert und § 166b\ndurch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist, ver-\nordnet die Bundesregierung:\nArtikel 1\nÄnderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I S. 292,\n393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. April 2017 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird wie\nfolgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt, wird nach den Wörtern „620 Euro monatlich“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile\ndie Wörter „ab 1. Januar 2019 ein höherer Betrag als 670 Euro monatlich“ eingefügt.\n2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt, wird nach den Wörtern „620 Euro monatlich“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile\ndie Wörter „ab 1. Januar 2019 von mehr als 670 Euro monatlich“ eingefügt.\n3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „590 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird nach der\nAngabe „620 Euro“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Januar 2019\nvon 670 Euro“ eingefügt.\n4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird\nnach den Wörtern „620 Euro monatlich“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile die Wörter\n„ab 1. Januar 2019 ein höherer Betrag als 670 Euro monatlich“ eingefügt.\n5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird\nnach den Wörtern „620 Euro monatlich“ das Komma durch das Wort „und“ ersetzt und werden in einer neuen\nZeile die Wörter „ab 1. Januar 2019 von mehr als 670 Euro monatlich,“ eingefügt.\nb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „590 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird\nnach den Wörtern „620 Euro monatlich“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile die Wörter\n„ab 1. Januar 2019 von mehr als 670 Euro monatlich“ eingefügt.\n6. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.","488            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n1 144\n1 144\n576\n435\n320\n288\n576\n858\n576“.\n7. Die Anlage 1 zu § 10 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer            Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst               Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                 Euro                 Euro\n„ab 1.1.2019           31 899               39 337               52 588               68 798“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer            Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst               Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                 Euro                 Euro\n„ab 1.1.2019           21 266               26 225               35 059               45 865“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer            Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst               Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                 Euro                 Euro\n„ab 1.1.2019           12 756               15 732               21 036               27 516“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer            Gehobener            Höherer\nDienst               Dienst               Dienst               Dienst\nEuro                 Euro                 Euro                 Euro\n„ab 1.1.2019           6 384                7 872                10 512               13 764“.\nArtikel 2\nÄnderung der Zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I\nS. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. April 2017 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. In § 15 Absatz 5 wird nach der Angabe „590 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird nach der\nAngabe „620 Euro“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Januar 2019\nvon 670 Euro“ eingefügt.\n2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „610 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt, wird nach\nder Angabe „640 Euro“ das Wort „und“ eingefügt und werden in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Januar 2019\nvon mindestens 690 Euro“ eingefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019           489\n3. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n580\n722\n861\n1 005\n1 146\n1 430“.\n4. § 21b wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n1 336“.\n5. Die Anlage zu den §§ 13 und 14 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab             ab           ab          ab            ab\nvoll-         voll-          voll-        voll-       voll-         voll-\nendeten       endetem        endetem      endetem     endetem       endetem\n25.           25.            30.          35.         40.           45.\nLebensjahr    Lebensjahr     Lebensjahr   Lebensjahr  Lebensjahr    Lebensjahr\nEuro          Euro           Euro         Euro        Euro          Euro\n„ab 1.1.2019             26 628        27 708         28 728       29 808      30 840        31 896“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum       ab             ab           ab          ab            ab\nvoll-         voll-          voll-        voll-       voll-         voll-\nendeten       endetem        endetem      endetem     endetem       endetem\n25.           25.            30.          35.         40.           45.\nLebensjahr    Lebensjahr     Lebensjahr   Lebensjahr  Lebensjahr    Lebensjahr\nEuro          Euro           Euro         Euro        Euro          Euro\n„ab 1.1.2019             27 816        30 120         32 436       34 752      37 044        39 336“.","490            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab              ab            ab          ab         ab\nvoll-          voll-           voll-         voll-       voll-      voll-\nendeten        endetem         endetem       endetem     endetem    endetem\n25.            25.             30.           35.         40.        45.\nLebensjahr     Lebensjahr      Lebensjahr    Lebensjahr  Lebensjahr Lebensjahr\nEuro           Euro            Euro          Euro        Euro       Euro\n„ab 1.1.2019               33 564         36 504          39 456        42 372      45 312     48 264“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab            ab              ab          ab         ab       ab\nvoll-          voll-         voll-           voll-       voll-      voll-    voll-\nendeten        endetem       endetem         endetem     endetem    endetem  endetem\n25.            25.           30.             35.         40.        45.      50.\nLebens-        Lebens-       Lebens-         Lebens-     Lebens-    Lebens-  Lebens-\njahr           jahr          jahr            jahr        jahr       jahr     jahr\nEuro           Euro          Euro            Euro        Euro       Euro     Euro\n„ab 1.1.2019       43 584         47 028        50 388          53 808      57 216     60 648   64 044“.\nArtikel 3\nÄnderung der Dritten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I\nS. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. April 2017 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. § 22a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n2 562“.\n2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n753“.\n3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n„Die seit dem 1. September 2016 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Januar 2019 um 7,3 Prozent\nerhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 562 Euro nicht überschritten werden darf.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019       491\n4. § 33a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n2 562“.\n5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.9.2016\nbis\n31.12.2018\nEuro“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n1 297\n1 633\n135“.\n6. § 35 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. September 2016“ durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018“ ersetzt,\nwird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Januar 2019        1 181 Euro.“\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. September 2016“ durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018“ ersetzt,\nwird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Januar 2019        135 Euro.“\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. September 2016“ durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018“ ersetzt,\nwird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Januar 2019         424 Euro.“\nc) In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. September 2016“ durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018“ ersetzt,\nwird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Januar 2019         556 Euro.“\n7. § 38a wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n811“.\nb) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n623“.\nc) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.1.2019\nEuro\n311“.","492            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019\n8. Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019                 28 739                      30 846                  31 899“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019                 32 424                      37 034                  39 337“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum                     Bis zum                 Ab\nvollendeten                 vollendeten             vollendetem\n35.                         45.                     45.\nLebensjahr                  Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                        Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019                 39 438                      45 311                  48 252“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum               Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten           vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                   45.                     50.               50.\nLebensjahr            Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                  Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.1.2019           50 410                57 226                  60 636            64 044“.\n9. Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:\na) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.1.2019                 28 739                    30 846                 31 899“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.1.2019                 12 933                    20 050                 23 286“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                Ab\nvollendeten               vollendeten            vollendetem\n35.                       45.                    45.\nLebensjahr                Lebensjahr             Lebensjahr\nEuro                      Euro                   Euro\n„ab 1.1.2019                 8 628                     13 368                 15 528“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019     493\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              719                        1 114                   1 294“.\nb) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              32 424                     37 034                  39 337“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              14 591                     24 072                  28 716“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              9 732                      16 044                  19 140“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              811                        1 337                   1 595“.\nc) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              39 438                     45 311                  48 252“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                    Bis zum                 Ab\nvollendeten                vollendeten             vollendetem\n35.                        45.                     45.\nLebensjahr                 Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                       Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019              17 747                     29 452                  35 224“.","494           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                      Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019                11 832                    19 632                  23 484“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum                   Bis zum                 Ab\nvollendeten               vollendeten             vollendetem\n35.                       45.                     45.\nLebensjahr                Lebensjahr              Lebensjahr\nEuro                      Euro                    Euro\n„ab 1.1.2019                986                       1 636                   1 957“.\nd) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.1.2019          50 410              57 226                  60 636            64 044“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.1.2019          17 795              31 474                  41 839            46 112“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.1.2019          11 868              20 988                  27 888            30 744“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016“ durch die Angabe „bis 31.12.2018“ ersetzt und folgende\nZeile angefügt:\nBis zum             Bis zum                 Bis zum           Ab\nvollendeten         vollendeten             vollendeten       vollendetem\n35.                 45.                     50.               50.\nLebensjahr          Lebensjahr              Lebensjahr        Lebensjahr\nEuro                Euro                    Euro              Euro\n„ab 1.1.2019          989                 1 749                   2 324             2 562“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 25. April 2019 495\nArtikel 4\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 18. April 2019\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz"]}