{"id":"bgbl1-2018-9-2","kind":"bgbl1","year":2018,"number":9,"date":"2018-03-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/9#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-9-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_9.pdf#page=3","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018)","law_date":"2018-03-08T00:00:00Z","page":343,"pdf_page":3,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                343\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018)\nVom 8. März 2018\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:       teriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nsonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\n§1                               lichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\nFeststellung des                        einem Gesamtbetrag von 3 300 000 000 Euro zu Lasten\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens                des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für             (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ndas Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt       aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-           plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert      und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit\ndurch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015        das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\n(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnah-  men werden kann oder in Anspruch genommen worden\nmen und Ausgaben auf                                        ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz\n835 155 000 Euro                        erlangt hat.\nfestgestellt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                   Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie         sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-     soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nderaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1         betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                        gelegt wird.\n§3                                  (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nZulässige                            spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan               für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge           anzurechnen.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                       §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\neinen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet                                     Vom\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.               Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                  Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                    von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-       gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-      men.","344           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\n§6                                                             §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft.                  Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 8. März 2018\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDie Bundesministerin\nfür Wirtschaft und Energie\nBrigitte Zypries\nDer Bundesminister\nfür besondere Aufgaben\nMit der Wahrnehmung der Geschäfte\ndes Bundesministers der Finanzen beauftragt\nPeter Altmaier","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018             345\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):   Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):           Einnahmen\nAnlage 1:                        Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016\nAnlage 3:                        Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","346            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nKapitel 1\nBetrag   Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2018     2017          2016\nFunktion\n1 000 €  1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                        3        4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       42 700   48 200        14 960\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar\n2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             281 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  42 500 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  41 900 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36 400 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           160 900 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                              228 400  243 100       236 440\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        801 500 T€\ndavon fällig:\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 900 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 600 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 400 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           355 600 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.\n682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-\npäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und\nmittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu\ngründende KfW-Beteiligungstochter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       10 000         –            –\nVerpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               105 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 000 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 000 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5 000 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            90 000 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n683 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                                                      347\nInvestitionsfinanzierung                                                                                  Zu Tit. 682 01\nDer Titelansatz umfasst Mittel für\n– die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der\nErläuterungen                                                              KfW soll zum 01.01.2018 gegründet und soll Mitte 2018 ihre ope-\nrative Tätigkeit aufnehmen.\n– die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments\" der KfW, soweit im\n6                                                       Rechnungskreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst.\nDie Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen\nZu Tit. 892 01                                                                                            und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen\ndienen. Die Tochtergesellschaft wird auf Eigenkapital spezialisiert sein,\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                        insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                           Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des Pro-\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten\ngramms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bisher dem Titel 892 01\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                       zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvestment“ wird zum\noperativen Start der Beteiligungstochter Mitte 2018 von der KfW auf\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                         die KfW-Beteiligungstochter übertragen.\ncke mit einem Volumen von rd. 6 320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-\nden:                                                                                                      Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-\nrungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                               450 Mio. Euro\nNicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                                      Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“,\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 810 Mio. Euro  die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    60 Mio. Euro\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 000 Mio. Euro\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 Mio. Euro.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2018 geplante Förder-\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-\nfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur“.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des „ERP-Venture\nCapital-Fondsinvestments“ der KfW, soweit nicht im Rechnungs-\nkreis der KfW-Beteiligungstochter erfasst, sowie des ERP-Start-\nfonds.\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem\nKapital erleichtern.\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\nwaltungskosten geleistet werden.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2017.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 801,5 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2019 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,9 Mio. Euro\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144,6 Mio. Euro\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115,4 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355,6 Mio. Euro.","348            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nKapitel 1\nBetrag    Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2018      2017         2016\nFunktion\n1 000 €   1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                                             3         4           5\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . .                                                                500 000   500 000      162 279\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     2 083 600 T€\ndavon fällig\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   2 083 600 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler\nsowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2 700     2 700        2 658\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             4 980 T€\ndavon fällig:\nJahr 2019 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 660 T€\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 660 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 660 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     3 600     3 600        2 613\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2019 bis zu  .............................................                                                            1  500     T€\nJahr 2020 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2021 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2022 bis zu  .............................................                                                            1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          0    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01\nund 682 01 geleistet werden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       787 400   798 600      418 950\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        6 300     6 300        5 722\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                781 100   792 300     413 679\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                       787 400   798 600      418 950","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                          349\nInvestitionsfinanzierung                                                Zu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nErläuterungen                                lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\n6                                   Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nZu Tit. 682 02                                                          tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nJahren 2019 bis 2022, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nDer Ansatz umfasst insbesondere:                                        nen.\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-      Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nschen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-         kosten geleistet werden.\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-     Zu Tit. 870 01\nleichtern;                                                          Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\n– die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I        schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nund II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech         Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\nGründerfonds III;                                                   aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\n– die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah-       Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\nmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili-         2016 rund 2 100 Mio. Euro.\ngungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).\nWeitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit\ndem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-\nund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.\nIn dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\njahr 2018 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nzahlung in den Jahren 2019 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\nfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nAuszahlungen im Haushaltsjahr 2018 oder in Folgejahren tätigen.\nDie ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ntung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nDie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nbelaufen sich auf rund 2 084 Mio. Euro.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nZu Tit. 681 02\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-\npendienprogramme, und zwar\n– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nsüdosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nermöglicht wird,\n– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nin den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\n– 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nship Program.\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\ndie Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\ntel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nHochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nEvaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ngramme finanziert werden.\nBis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\njüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nnischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nan Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\nmachen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 4,98 Mio. Euro veranschlagt, fällig in\nden Jahren 2019 bis 2021, um die Verlängerung des MOE/GUS-\nStipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen\nBegegnungsprojekts bewilligen zu können.","350            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nKapitel 2\nBetrag     Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                Zweckbestimmung\n2018       2017         2016\nFunktion\n1 000 €    1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                                  3         4            5\nSonstige Ausgaben\n427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch\nfür Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-\nlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        200       200            –\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                250       750         244\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     500    1 000             0\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        50        50          22\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 . . . . . . . . . .                                                                        –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              46 755           0            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                    47 755      2 000          266\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               47 755      2 000\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                             47 755      2 000          266","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 351\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 427 09\nVeranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per-\nsonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und\nEnergie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des\nERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal-\ntungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus\nder Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für\nWiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse\nvoraussetzen.\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen\nwerden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens-\nbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen\nvon ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö-\ngenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus-\ngaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des\nHaushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","352             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2018      2017          2016\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4            5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0       13 935\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   593 578   172 502      605 874\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 181 247   217 184         85 679\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 0 350 384              0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-\nnen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   60 330    60 530        66 600\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                                  43 010 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-\nhalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und\nEnergieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des\nERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.\n272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . .                                                                          –         –            –\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen\nSozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       835 155   800 600       772 088\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               835 155   800 600\nGesamteinnahmen                       835 155   800 600       772 088","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                                            353\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   575 575 T€\nb) Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  0 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                       18 003 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 593 578 T€\nDiese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge-\nsetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der\nrisikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteil des ERP-\nSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung\nabgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im\nZusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son-\ndervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       180 194 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 247 T€\nZu Tit. 129 01\nEs wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01\n(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstige Ver-\npflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des\nERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-\nten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-\ngramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die\nvom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-\nträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden\naus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm be-\nzuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von\nAltzusagen.\nZu Tit. 272 01\nAus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden,\nbei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf-\ngrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das\nERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.\n2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der\nMikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel\n682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen\nPartnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere\nUnternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.\nDie über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten-\nden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","354              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige     Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                           und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €        1 000 €          1 000 €       1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           835 155        787 400           47 755                           6 300     781 100\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                     47 755\n835 155        835 155           47 755                           6 300     781 100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                     355\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\na) Bis einschl.                          davon fällig\n31.12.2016\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                       soll      Verpflichtungen\n2018       fällig ab 2018    2018         2019     2020        2021     2022 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2017\nc) VE 2018\nin Mio. €\n1                                  2               3            4            5        6          7          8\n892 01    Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .               42,7     a)          –       –            –        –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)       281,700    –          42,500    41,900      36,400  160,900\n683 01    Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .   228,4     a)       742,500  177,700     139,400   105,200      81,500  238,700\nb)       301,900   51,300      47,100    40,100      34,600  128,800\nc)       801,500    –         185,900   144,600     115,400  355,600\n682 01    Förderkosten für die zu\ngründende Beteiligungs-\ntochter der KfW . . . . . . . . . . .       10,0     a)          –       –            –        –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)          –       –            5,000    5,000       5,000    90,000\n681 02    Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .         2,7     a)          1,623   1,623        –         –           –        –\nb)          3,120   1,040        1,040    1,040        –        –\nc)          4,980   –            1,660    1,660       1,660     –\n681 03    Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .           3,6     a)          3,798   1,890        0,947    0,961        –        –\nb)          5,100   1,500        1,300    1,300       1,000     –\nc)          5,100   –            1,500    1,300       1,300     1,000\nSumme             287,4     a)       747,921  181,213     140,347   106,161      81,500  238,700\nb)       310,120   53,840      49,440    42,440      35,600  128,800\nc)     1 093,280    –         236,560   194,460     159,760  607,500\n682 02    Kooperationsprojekte . . . . . .           500,0     a)     2 198,710                       2017 ff. : 2 198,710\nb)     2 069,620                       2018 ff. : 2 069,620\nc)     2 083,600                       2019 ff. : 2 083,600","356             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2016              2015\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . .                      476 181 969,73                      562 703 925,92\n2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . .                                  0,00                                0,00\n3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . .                         1 006 259 329,00                    1 005 638 048,96\n4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                     866 761 135,41                      895 892 291,62\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . .                                 63 430 670,40                       83 330 000,00\n6. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ . . . .                                  21 179 132,04                                0,00\n7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   200 000 000,00  2 633 812 236,58    300 000 000,00\nB. Darlehensforderungen                                                                                 496 953 667,96    416 095 627,65\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                            0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                           0,00              0,00\nE.   Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                       1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des\nERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . .                       614 280 731,32                      614 280 731,32\nSonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . .                    2 436 207 010,46                    2 097 597 246,07\n5. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 711 419 422,01                      417 046 750,40\n6. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   28 538 571,20                       12 475 382,34\n7. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   425 331 152,71                      339 221 082,93\n8. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    220 028 372,33                      107 339 439,21\n9. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             4 650 000 000,00                    4 650 000 000,00\n10. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                250 000 000,00                      250 000 000,00\n11. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n12. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 250 000 000,00                    1 250 000 000,00\n13. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                           615 270 642,68                      615 270 642,68\n14. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0,00                                0,00\n15. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . .                      59 870 533,22                       66 021 506,00\n16. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . .                     55 916 072,88                       47 488 475,28\n17. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . .                               0,00                                0,00\n18. Coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     3 174 170,06 15 593 665 115,99              0,00\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      18 724 431 020,53 18 004 029 587,50","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018                           357\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2016\nPassivseite\n2016              2015\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . .                                             0,00                                0,00\n2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . .                     665 387 103,43                      825 753 087,45\n3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . .                                      30 600 000,00    695 987 103,43     38 900 000,00\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . .                           98 524 427,38                      128 683 819,61\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock                                                                                         79 486 113,67\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           63 430 670,40\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            21 179 132,04                                0,00\nSonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       49,04    183 134 278,86              0,00\nC. Vermögen des ERP-Sondervermögens\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              16 931 206 566,77                   16 147 386 892,85\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      914 103 071,47    783 819 673,92\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                17 845 309 638,24 16 931 206 566,77\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      18 724 431 020,53 18 004 029 587,50","358     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im\nRahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der\nrisikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nIm Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines\nFörderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informa-\ntionsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW die-\nsen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.\nDie nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die\nim Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-\nJahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.\nDas 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Ka-\npital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit\neinem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig\nzur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capi-\ntal-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung.\n• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit\neinem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe\nvon 3,6 Mio. EUR.\nDie 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden ge-\nmäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der\njährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen\nJahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung ein-\ngesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt\n(ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt\nwerden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum\n01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzah-\nlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert, die der\nAbdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvest-\nments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorab-\ndotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.\nDie entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich\nfür das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-\nRücklagen:\n• 17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDie gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2016 zur Verfügung stehenden\nErträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2016 somit\nauf 372,8 Mio. EUR. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen weitere Mittel in\nHöhe von 94,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zusammen mit den Zinsen des\nNachrangdarlehens als Förderzuschuss gewährt wurden. Diese ERP-Mittel in Höhe\nvon 467,1 Mio. EUR wurden wie folgt eingesetzt:\n1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von\n251,4 Mio. EUR:\n• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-\nVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2018 359\n• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR.\n• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio.\nEUR.\n2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der\nvertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe\nvon 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2016 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt.\nMit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am\n26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt\nund veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geän-\ndert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rück-\nwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so\ndass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung\ndes KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Ver-\ngütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 ange-\nwendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im\nGeschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung\nwie folgt darstellen:\nWie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der\nERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpas-\nsungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach\nden Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW\nvergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I\nentfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die\nanderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.\nBei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden\nRegelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüber-\nschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie\nfolgt auf die ERP-Rücklagen:\n• 284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I\n• 15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDie rückwirkend im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmende Anpassung der Verteilung des\nKfW-Jahresüberschusses 2016 an die geänderten vertraglichen Regelungen wird die\nZuführung der nach Abdeckung der Förderlasten aus der Wirtschaftsförderung 2016\nverbleibenden Anteile in Höhe von 323,1 Mio. EUR zu den jeweiligen ERP-Gewinnrück-\nlagen wie folgt erfolgen:\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR.\nHieraus resultieren folgende Jahresendbestände 2016 für die ERP-Gewinnrücklagen:\n• ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR\n• ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR\n• ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR."]}