{"id":"bgbl1-2018-7-1","kind":"bgbl1","year":2018,"number":7,"date":"2018-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/7#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_7.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018","law_date":"2018-02-16T00:00:00Z","page":206,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["206 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2018\nVerordnung\nzur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage\nnach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018\nVom 16. Februar 2018\nAuf Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fas-\nsung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet das\nBundesministerium der Finanzen:\n§1\nDer Landesvervielfältiger nach § 6 Absatz 2 und 3 des Gemeindefinanz-\nreformgesetzes wird für das Jahr 2018 in den Ländern Baden-Württemberg,\nBayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,\nRheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 4,3 Prozentpunkte er-\nhöht.\n§2\nDas aus der Erhöhung des Vervielfältigers nach § 1 resultierende Mehr-\naufkommen an Gewerbesteuerumlage steht den Ländern zu und ist bis zum\n1. Februar 2019 von den Gemeinden an das Finanzamt abzuführen. Bis zum\n1. Mai, 1. August und 1. November 2018 sind Abschlagszahlungen für das\nvorhergehende Kalendervierteljahr nach dem Ist-Aufkommen dieses Viertel-\njahres zu leisten. § 6 Absatz 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes gilt für die\nAbschlagszahlungen entsprechend.\n§3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft und am\n31. Dezember 2018 außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 16. Februar 2018\nDer Bundesminister\nfür besondere Aufgaben\nMit der Wahrnehmung der Geschäfte\ndes Bundesministers der Finanzen beauftragt\nPeter Altmaier"]}