{"id":"bgbl1-2018-46-5","kind":"bgbl1","year":2018,"number":46,"date":"2018-12-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/46#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-46-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_46.pdf#page=13","order":5,"title":"Verordnung zur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung","law_date":"2018-12-13T00:00:00Z","page":2453,"pdf_page":13,"num_pages":15,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                  2453\nVerordnung\nzur Änderung der ZAG-Monatsausweisverordnung1\nVom 13. Dezember 2018\nAufgrund des § 29 Absatz 3 Satz 1 und 3 des                              Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der\nZahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 17. Juli 2017                           ausgegebenen E-Geld-Instrumente;\n(BGBl. I S. 2446) verordnet das Bundesministerium                        2. des Erbringens von\nder Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundes-\nbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der In-                           a) Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2\nstitute:                                                                        Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichts-\ngesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl\nArtikel 1                                         der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der aus-\ngegebenen Zahlungsinstrumente,\nDie ZAG-Monatsausweisverordnung vom 15. Okto-\nb) Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1\nber 2009 (BGBl. I S. 3591), die durch Artikel 3 der Ver-\nSatz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteauf-\nordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209)\nsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nErstattungsbegehren, die Anzahl der ausge-\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                                                 lösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                       der ausgelösten Zahlungsvorgänge,\naa) In Satz 1 wird die Angabe „Zahlungsinstituten“                  c) Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1\ndurch die Angabe „Instituten im Sinne des                          Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteauf-\nZahlungsdiensteaufsichtsgesetzes“ ersetzt.                         sichtsgesetzes der Wert der eingegangenen\nErstattungsbegehren, die Anzahl der Zah-\nbb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:                         lungskonten, auf die zugegriffen wurde, und\n„Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungs-                          die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinfor-\ninstituten, die als Zahlungsdienst nur den                         mationsdienste nutzen.\nKontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1                      (2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Num-\nSatz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteauf-                     mer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf\nsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weite-               die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelas-\nren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2                      tungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztrans-\nBuchstabe c einzureichen.“                                  fergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des\nb) In Absatz 2 wird das Wort „Zahlungsinstituten“                   Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezo-\ndurch das Wort „Instituten im Sinne des Zah-                    gen auf den Zahlungsempfänger in die verschiede-\nlungsdiensteaufsichtsgesetzes“ ersetzt.                         nen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.“\n2. § 3 wird wie folgt gefasst:                                        3. § 5 wird wie folgt geändert:\n„§ 3                                 a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nWeitere Angaben                                    aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„Die Monatsausweise und die weiteren Anga-\n(1) Die weiteren Angaben sind im Falle\nben nach § 3 sind von den Instituten mit den\n1. der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2                          folgenden Formularen einzureichen:\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durch-\n1. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1\nschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Ab-\nZAG\nsatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am\n– Vermögensstatus –:\n1\nDiese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrecht-                 STZAG (Anlage 1),\nlichen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen\nParlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungs-                  2. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1\ndienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG,\n2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010\nZAG\nsowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom                     – Gewinn- und Verlustrechnung –:\n23.12.2015, S. 35; L 169 vom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018,\nS. 97; L 126 vom 23.5.2018, S. 10).                                               GVZAG (Anlage 2),","2454        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\n3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV                b) In Absatz 2 wird die Angabe „15. Geschäftstag“\n– Weitere Angaben –:                                  durch die Angabe „20. Geschäftstag“ ersetzt.\nWAZAG (Anlage 3).“                              4. Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang zu\nbb) In Satz 2 wird das Wort „Zahlungsinstitute“           dieser Verordnung ersichtliche Fassung.\ndurch das Wort „Institute“ und das Wort\n„Finanzinformationenverordnung“ durch die                                 Artikel 2\nWörter „Finanz- und Risikotragfähigkeitsver-\nordnung“ und die Angabe „(ZVZAG)“ durch               Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\ndie Angabe „(WAZAG)“ ersetzt.                      in Kraft.\nBerlin, den 13. Dezember 2018\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2455\nAnhang (zu Artikel 1 Nummer 4)","2456           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nAnlage 1\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nSTZAG\nMonatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Vermögensstatus –\nStand Ende\nInstitutsnummer                   Prüfziffer          Name                                           Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nAktiva                                                           Passiva\n0100 Barreserve                                                 1800 Verbindlichkeiten gegenüber\nKreditinstituten\n0110 aus Zahlungsdiensten und\n1810 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0110\naus der Ausgabe von E-Geld 1810\ndarunter:\ndavon:\n0111 Guthaben bei Zentral-\n1811 täglich fällig          1811\nnotenbanken            0111\n1812 mit vereinbarter\n0120 aus sonstigen Tätigkeiten     0120\nLaufzeit oder\ndarunter:                                                              Kündigungsfrist       1812\n0121 Guthaben bei Zentral-                               1820 aus sonstigen Tätigkeiten      1820\nnotenbanken            0121                               davon:\nSumme: (0110 + 0120) 0100                                 1821 täglich fällig          1821\n0200 Forderungen an Kreditinstitute                                           1822 mit vereinbarter\nLaufzeit oder\n0210 aus Zahlungsdiensten und\nKündigungsfrist       1822\naus der Ausgabe von E-Geld 0210\nSumme: (1810 + 1820) 1800\ndarunter:\n1900 Verbindlichkeiten gegenüber\n0211 auf Treuhandkonten      0211                        Kunden\n0220 aus sonstigen Tätigkeiten                                 1910 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1910\n0221 täglich fällig          0221\ndavon:\n0222 andere Forderungen      0222\n1911 Verbindlichkeiten\nSumme: (0221 + 0222) 0220                                        zur Ausführung von\nZahlungsvorgängen     1911\nSumme: (0210 + 0220) 0200\ndarunter:\n0300 Forderungen an Kunden\n1912 auf Zahlungskonten      1912\n0310 aus Zahlungsdiensten und\ndavon:\naus der Ausgabe von E-Geld 0310\n1913 aus der Ausgabe von\ndarunter:\nE-Geld                1913\n0311 aus Provisionen         0311                        1920 aus sonstigen Tätigkeiten      1920\n0312 aus Krediten            0312                                     Summe: (1910 + 1920) 1900\ndarunter:                                         2000 Verbindlichkeiten gegenüber\nInstituten im Sinne des § 1\n0313 aus Kreditkarten-\nAbsatz 3 ZAG\ngeschäften             0313\n2010 aus Zahlungsdiensten und\n0320 aus sonstigen Tätigkeiten     0320\naus der Ausgabe von E-Geld 2010\nSumme: (0310 + 0320) 0300                          2020 aus sonstigen Tätigkeiten      2020\n0400 Forderungen an Institute im Sinne                                              Summe: (2010 + 2020) 2000\ndes § 1 Absatz 3 ZAG                                    2100 Sonstige Verbindlichkeiten\n0410 aus Zahlungsdiensten und                                  2110 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0410                                 aus der Ausgabe von E-Geld 2110\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten     0420                        2120 aus sonstigen Tätigkeiten      2120\nSumme: (0410 + 0420) 0400                                       Summe: (2110 + 2120) 2100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                  2457\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nAktiva                                                          Passiva\n0500 Schuldverschreibungen und                                 2200 Rechnungsabgrenzungsposten\nandere festverzinsliche\nWertpapiere                                                     2210 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 2210\n0510 Geldmarktpapiere\n2220 aus sonstigen Tätigkeiten        2220\n0511 aus Zahlungsdiensten\nund aus der Ausgabe                                               Summe: (2210 + 2220) 2200\nvon E-Geld              0511\n0512 aus sonstigen                                 2300 Rückstellungen\nTätigkeiten             0512\n2310 aus Zahlungsdiensten und\nSumme: (0511 + 0512) 0510                                  aus der Ausgabe von E-Geld 2310\n0520 Anleihen und Schuld-                                       2320 aus sonstigen Tätigkeiten        2320\nverschreibungen\nSumme: (2310 + 2320) 2300\n0521 aus Zahlungsdiensten\nund aus der Ausgabe                          2400 Passive latente Steuern                 2400\nvon E-Geld              0521\n0522 aus sonstigen                                 2500 Nachrangige Verbindlichkeiten\nTätigkeiten             0522\n2510 aus Zahlungsdiensten und\nSumme: (0521 + 0522) 0520                                  aus der Ausgabe von E-Geld 2510\nSumme: (0510 + 0520) 0500                           2520 aus sonstigen Tätigkeiten        2520\n0600 Aktien und andere nicht fest-                                                  Summe: (2510 + 2520) 2500\nverzinsliche Wertpapiere\n0610 aus Zahlungsdiensten und                            2600 Genussrechtskapital                     2600\naus der Ausgabe von E-Geld 0610\ndarunter:\n0620 aus sonstigen Tätigkeiten      0620\nSumme: (0610 + 0620) 0600                           2610 vor Ablauf von zwei Jahren\nfällig                         2610\n0700 Beteiligungen\n2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700\n0710 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0710                    2800 Eigenkapital\ndarunter:                                                 2810 gezeichnetes Kapital             2810\n0711 an Kreditinstituten      0711\ndarunter:\n0712 an Finanzdienst-\nleistungsinstituten     0712                               2811 stille Einlagen           2811\n0713 an Instituten im Sinne\n2812 Abzugsposten:\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0713\nAusstehende Einlagen\n0720 aus sonstigen Tätigkeiten      0720\nauf das gezeichnete\ndarunter:                                                               Kapital                 2812 ./.\n0721 an Kreditinstituten      0721                        2820 Gewinnrücklagen                  2820\n0722 an Finanzdienst-\n2830 Gewinnvortrag/Verlust-\nleistungsinstituten     0722\nvortrag2)                      2830\n0723 an Instituten im Sinne                               2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust2) 2840\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0723\nSumme: (0710 + 0720) 0700                                    Summe: (2810 + 2820 +(./.)\n2830 +(./.) 2840) 2800\n0800 Anteile an verbundenen Unter-\n2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 +\nnehmen\n2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 +\n0810 aus Zahlungsdiensten und                                   2500 + 2600 + 2700 + 2800)            2900\naus der Ausgabe von E-Geld 0810\ndarunter:\n3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen\n0811 an Kreditinstituten      0811                        3010 aus Zahlungsdiensten und\n0812 an Finanzdienst-                                            aus der Ausgabe von E-Geld 3010\nleistungsinstituten     0812                        3020 aus sonstigen Tätigkeiten        3020\n0813 an Instituten im Sinne\nSumme: (3010 + 3020) 3000\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0813","2458         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nAktiva                                                          Passiva\n0820 aus sonstigen Tätigkeiten      0820                 3100 Eventualverbindlichkeiten\ndarunter:                                                   3110 aus Zahlungsdiensten und\n0821 an Kreditinstituten      0821                                 aus der Ausgabe von E-Geld 3110\n0822 an Finanzdienst-                                       3120 aus sonstigen Tätigkeiten           3120\nleistungsinstituten     0822                                        Summe: (3110 + 3120) 3100\n0823 an Instituten im Sinne                        Kontrollsumme:\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0823                 (1700 + 2900 + 3000 + 3100)                       9010\nSumme: (0810 + 0820) 0800\n1\n0900 Immaterielle Anlagewerte                                    ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\n0910 aus Zahlungsdiensten und                                Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen\naus der Ausgabe von E-Geld 0910                        (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem je-\nweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bun-\n0920 aus sonstigen Tätigkeiten      0920                     desbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\nSumme: (0910 + 0920) 0900                        umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\n1000 Sachanlagen                                                   stellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\n1010 aus Zahlungsdiensten und                                Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungs-\naus der Ausgabe von E-Geld 1010                        position behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung ver-\nwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die\n1020 aus sonstigen Tätigkeiten      1020                     Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt\nSumme: (1010 + 1020) 1000                        ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Wäh-\nrung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.\n1200 Sonstige Vermögensgegenstände                             2\n) Vorzeichen angeben.\n1210 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1210\n1220 aus sonstigen Tätigkeiten      1220\nSumme: (1210 + 1220) 1200\n1300 Rechnungsabgrenzungsposten\n1310 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1310\n1320 aus sonstigen Tätigkeiten      1320\nSumme: (1310 + 1320) 1300\n1400 Aktive latente Steuern               1400\n1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus\nder Vermögensverrechnung            1500\n1600 Nicht durch Eigenkapital gedeck-\nter Fehlbetrag                      1600\n1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 +\n0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 +\n0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 +\n1300 + 1400 + 1500 + 1600)          1700","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                   2459\nAnlage 2\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nGVZAG\nMonatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende\nInstitutsnummer                     Prüfziffer         Name                                           Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                              noch Gewinn- und Verlustrechung\n0100 Zinserträge                                                  1000 Sonstige betriebliche Auf-\n0110 aus Zahlungsdiensten und                                    wendungen\naus der Ausgabe von E-Geld                                  1010 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1010\n0111 aus Kredit- und Geld-\nmarktgeschäften           0111                        1020 aus sonstigen Tätigkeiten     1020\n0112 aus festverzinslichen                                                Summe: (1010 + 1020) 1000\nWertpapieren und                               1100 Abschreibungen und Wertberich-\nSchuldbuch-                                           tigungen auf Forderungen und\nforderungen               0112                        bestimmte Wertpapiere sowie\nSumme: (0111 + 0112) 0110                            Zuführungen zu Rückstellungen\nim Kreditgeschäft\n0120 aus sonstigen Tätigkeiten\n1110 aus Zahlungsdiensten und\n0121 aus Kredit- und Geld-                                         aus der Ausgabe von E-Geld 1110\nmarktgeschäften           0121                        1120 aus sonstigen Tätigkeiten     1120\n0122 aus festverzinslichen\nSumme: (1110 + 1120) 1100\nWertpapieren und\nSchuldbuch-                                    1200 Erträge aus Zuschreibungen zu\nforderungen               0122                        Forderungen und bestimmten\nWertpapieren sowie aus der Auf-\nSumme: (0121 + 0122) 0120\nlösung von Rückstellungen im\nSumme: (0110 + 0120) 0100                             Kreditgeschäft\n0200 Zinsaufwendungen                                                    1210 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1210\n0210 aus Zahlungsdiensten und\n1220 aus sonstigen Tätigkeiten     1220\naus der Ausgabe von E-Geld 0210\n0220 aus sonstigen Tätigkeiten       0220                                      Summe: (1210 + 1220) 1200\n1300 Abschreibungen und Wertberich-\nSumme: (0210 + 0220) 0200\ntigungen auf Beteiligungen, An-\n0300 Laufende Erträge                                                    teile an verbundenen Unterneh-\nmen und wie Anlagevermögen\n0310 aus Zahlungsdiensten und\nbehandelte Wertpapiere\naus der Ausgabe von E-Geld\n1310 aus Zahlungsdiensten und\n0311 aus Aktien und anderen\naus der Ausgabe von E-Geld 1310\nnicht festverzinslichen\nWertpapieren              0311                        1320 aus sonstigen Tätigkeiten     1320\n0312 aus Beteiligungen          0312                                      Summe: (1310 + 1320) 1300\n0313 aus Anteilen an ver-                            1400 Erträge aus Zuschreibungen zu\nbundenen Unter-                                       Beteiligungen, Anteilen an ver-\nbundenen Unternehmen und wie\nnehmen                    0313\nAnlagevermögen behandelten\nSumme: (0311 + 0312 + 0313) 0310                             Wertpapieren\n0320 aus sonstigen Tätigkeiten                                   1410 aus Zahlungsdiensten und\n0321 aus Aktien und anderen                                        aus der Ausgabe von E-Geld 1410\nnicht festverzinslichen                               1420 aus sonstigen Tätigkeiten     1420\nWertpapieren              0321                                      Summe: (1410 + 1420) 1400\n0322 aus Beteiligungen          0322                 1500 Aufwendungen aus Verlustüber-\n0323 aus Anteilen an ver-                                   nahme\nbundenen Unter-                                       1510 aus Zahlungsdiensten und\nnehmen                    0323                               aus der Ausgabe von E-Geld 1510\nSumme: (0321 + 0322 + 0323) 0320                             1520 aus sonstigen Tätigkeiten     1520\nSumme: (0310 + 0320) 0300                                           Summe: (1510 + 1520) 1500","2460        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                         noch Gewinn- und Verlustrechung\n0400 Erträge aus Gewinngemeinschaf-                          1600 Ergebnis der normalen Ge-\nten, Gewinnabführungs- oder                                    schäftstätigkeit2)\nTeilgewinnabführungsverträgen                                  1610 aus Zahlungsdiensten und\n0410 aus Zahlungsdiensten und                                         aus der Ausgabe von E-Geld 1610\naus der Ausgabe von E-Geld 0410\n1620 aus sonstigen Tätigkeiten     1620\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten     0420\nSumme: (1610 + 1620) 1600\nSumme: (0410 + 0420) 0400\n1700 Außerordentliches Ergebnis2)\n0500 Provisionserträge\n1710 aus Zahlungsdiensten und\n0510 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld\naus der Ausgabe von E-Geld 0510\n1711 Außerordentliche\n0520 aus sonstigen Tätigkeiten     0520\nErträge              1711\nSumme: (0510 + 0520) 0500                                 1712 Außerordentliche Auf-\n0600 Provisionsaufwendungen                                                       wendungen            1712\n0610 aus Zahlungsdiensten und                                                Summe: (1711 + 1712) 1710\naus der Ausgabe von E-Geld 0610                          1720 aus sonstigen Tätigkeiten\n0620 aus sonstigen Tätigkeiten     0620\n1721 Außerordentliche\nSumme: (0610 + 0620) 0600                                        Erträge              1721\n0700 Sonstige betriebliche Erträge                                         1722 Außerordentliche Auf-\n0710 aus Zahlungsdiensten und                                                wendungen            1722\naus der Ausgabe von E-Geld 0710                                        Summe: (1721 + 1722) 1720\n0720 aus sonstigen Tätigkeiten     0720                                      Summe: (1710 + 1720) 1700\nSumme: (0710 + 0720) 0700                   1800 Steuern vom Einkommen und vom\n0800 Allgemeine Verwaltungsauf-                                     Ertrag\nwendungen                                                      1810 aus Zahlungsdiensten und\n0810 aus Zahlungsdiensten und                                         aus der Ausgabe von E-Geld 1810\naus der Ausgabe von E-Geld                               1820 aus sonstigen Tätigkeiten     1820\n0811 Personalaufwand         0811\nSumme: (1810 + 1820) 1800\ndarunter:\n1900 Sonstige Steuern, soweit nicht\n0812 Löhne und Gehälter      0812                        unter Position 1000 ausgewiesen\n0813 Soziale Abgaben und                                 1910 aus Zahlungsdiensten und\nAufwendungen für                                          aus der Ausgabe von E-Geld 1910\nAltersvorsorgung und\n1920 aus sonstigen Tätigkeiten     1920\nfür Unterstützung      0813\ndarunter:                                                              Summe: (1910 + 1920) 1900\n0814 für Altersvorsorgung    0814                 2000 Erträge aus Verlustübernahme\n0815 andere Verwaltungs-                                 2010 aus Zahlungsdiensten und\naufwendungen           0815                               aus der Ausgabe von E-Geld 2010\nSumme: (0811 + 0815) 0810                         2020 aus sonstigen Tätigkeiten     2020\n0820 aus sonstigen Tätigkeiten                                               Summe: (2010 + 2020) 2000\n0821 Personalaufwand         0821                 2100 Auf Grund einer Gewinngemein-\ndarunter:                                                schaft, eines Gewinnabführungs-\noder eines Teilgewinnabführungs-\n0822 Löhne und Gehälter      0822                        vertrags abgeführte Gewinne\n0823 Soziale Abgaben und                                 2110 aus Zahlungsdiensten und\nAufwendungen für                                          aus der Ausgabe von E-Geld 2110\nAltersvorsorgung und\n2120 aus sonstigen Tätigkeiten     2120\nfür Unterstützung      0823\ndarunter:                                                              Summe: (2110 + 2120) 2100\n0824 für Altersvorsorgung    0824                 2200 Periodengewinn/Periodenverlust2)\n0825 andere Verwaltungs-                                 2210 aus Zahlungsdiensten und\naufwendungen           0825                               aus der Ausgabe von E-Geld 2210\nSumme: (0821 + 0825) 0820                         2220 aus sonstigen Tätigkeiten     2220\nSumme: (0810 + 0820) 0800                                        Summe: (2210 + 2220) 2200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                            2461\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                          noch Gewinn- und Verlustrechung\n0900 Abschreibungen und Wertberich-                           Kontrollsumme:\ntigungen auf immaterielle Anla-                         (9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +\ngewerte und Sachanlagen                                 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +\n0910 aus Zahlungsdiensten und                           1900 + 2000 + 2100 + 2200)                        9020\naus der Ausgabe von E-Geld 0910\n1\n0920 aus sonstigen Tätigkeiten     0920                   ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\nSumme: (0910 + 0920) 0900                       Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen\nKontrollsumme:                                                    (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem je-\n(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600                          weils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bun-\ndesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\n+ 0700 + 0800 + 0900)                    9010                     umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nVermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungs-\nposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung ver-\nwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die\nZweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt\nohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Wäh-\nrung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.\n2\n) Vorzeichen angeben.","2462           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nAnlage 3\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nWAZAG\nWeitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV\n– Zahlungsvolumen –\nStand Ende\nInstitutsnummer                     Prüfziffer        Name                                 Ort\nZahlungsvolumen1)\n0100 Zahlungsvolumen als Betrag\n(Beträge lauten auf volle Euro2))    0100\ndavon:\n0110 Einzahlungsgeschäft             0110\n0120 Auszahlungsgeschäft             0120\n0130 aus Zahlungsgeschäft\nohne/mit Kreditgewährung\ndarunter:\n0131 aus Lastschrift-\ngeschäft                 0131\n0132 aus Zahlungskarten-\ngeschäft                 0132\n0133 aus Überweisungs-\ngeschäft                 0133\nSumme: (0131 + 0132 +\n0133)            0130\n0140 aus Akquisitionsgeschäft        0140\n0150 aus Finanztransfergeschäft\ndarunter:\n0151 nach Deutschland\neingehende Transfers     0151\n0152 von Deutschland\nausgehende Transfers 0152\n0153 innerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                0153\n0154 außerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                0154\nSumme: (0151 + 0152 +\n0153 + 0154) 0150\n0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge             0200\ndavon:\n0210 Einzahlungsgeschäft             0210\n0220 Auszahlungsgeschäft             0220\n0230 aus Zahlungsgeschäft\nohne/mit Kreditgewährung\ndarunter:\n0231 aus Lastschrift-\ngeschäft                 0231\n0232 aus Zahlungskarten-\ngeschäft                 0232\n0233 aus Überweisungs-\ngeschäft                 0233\nSumme: (0231 + 0232 +\n0233)            0230","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018 2463\nZahlungsvolumen1)\n0240 aus Akquisitionsgeschäft           0240\n0250 aus Finanztransfergeschäft\ndarunter:\n0251 nach Deutschland\neingehende Transfers      0251\n0252 von Deutschland\nausgehende Transfers 0252\n0253 innerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                 0253\n0254 außerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                 0254\nSumme: (0251 + 0252 +\n0253 + 0254) 0250\n0300 Anzahl der ausgegebenen\nZahlungsinstrumente                     0300\n0400 Rückbelastungen bei der\nErbringung von Zahlungsdiensten\n0410 Anzahl der Rückbelastungen 0410\n0420 Gesamtbetrag der Rück-\nbelastungen                       0420\n0500 Angaben zum E-Geld-Geschäft\n0510 Höhe des durchschnittlichen\nE-Geld-Umlaufs                    0510\n0520 Anzahl der ausgegebenen\nE-Geld-Instrumente                0520\n0600 Zahlungsauslösedienste\n0610 Wert der eingegangenen\nErstattungsbegehren               0610\n0620 Anzahl der ausgelösten\nZahlungsvorgänge                  0620\n0630 Gesamtwert der ausgelösten\nZahlungsvorgänge                  0630\n0700 Kontoinformationsdienste\n0710 Wert der eingegangenen\nErstattungsbegehren               0710\n0720 Anzahl der Zahlungskonten,\nauf die zugegriffen wurde         0720\n0730 Gesamtzahl der Kunden, die\nKontoinformationsdienste\nnutzen                            0730\n1\n) Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichts-\nmonate als Summen zu melden.\n2\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\nrungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils\nvon der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\numzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nVermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwäh-\nrungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbu-\nchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Mel-\ndungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge\ndirekt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des\nSitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt\nwird.","2464           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nAnlage 4\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)\nESTZAG\nMonatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Vermögensstatus –\nStand Ende\nInstitutsnummer                    Prüfziffer          Name                                           Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nAktiva                                                            Passiva\nBarreserve                                                       Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-\n0110 aus Zahlungsdiensten und                            instituten\naus der Ausgabe von E-Geld 0110                           1810 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1810\nForderungen an Kreditinstitute\ndavon:\n0210 aus Zahlungsdiensten und\n1811 täglich fällig          1811\naus der Ausgabe von E-Geld 0210\ndarunter:                                                        1812 mit vereinbarter\nLaufzeit oder\n0211 auf Treuhandkonten       0211                                      Kündigungsfrist       1812\naus sonstigen Tätigkeiten                                       aus sonstigen Tätigkeiten\n0221 täglich fällig           0221                               davon:\n0222 andere Forderungen       0222                               1821 täglich fällig          1821\nForderungen an Kunden                                                          1822 mit vereinbarter\nLaufzeit oder\n0310 aus Zahlungsdiensten und\nKündigungsfrist       1822\naus der Ausgabe von E-Geld 0310\nVerbindlichkeiten gegenüber Kunden\ndarunter:\n1910 aus Zahlungsdiensten und\n0311 aus Provisionen          0311                               aus der Ausgabe von E-Geld 1910\n0312 aus Krediten             0312                               davon:\ndarunter:                                                        1911 Verbindlichkeiten\nzur Ausführung von\n0313 aus Kreditkarten-\nZahlungsvorgängen     1911\ngeschäften              0313\ndarunter:\nForderungen an Instituten im Sinne des\n§ 1 Absatz 3 ZAG                                                               1912 auf Zahlungskonten      1912\n0410 aus Zahlungsdiensten und                                          darunter:\naus der Ausgabe von E-Geld 0410                                  1913 aus der Ausgabe von\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten      0420                                      E-Geld                1913\nSumme: (0410 + 0420) 0400                    Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungs-\ninstituten\nSchuldverschreibungen und andere\n2010 aus Zahlungsdiensten und\nfestverzinsliche Wertpapiere\naus der Ausgabe von E-Geld 2010\nGeldmarktpapiere\n2020 aus sonstigen Tätigkeiten      2020\n0511 aus Zahlungsdiensten                                               Summe: (2010 + 2020) 2000\nund aus der Ausgabe\nSonstige Verbindlichkeiten\nvon E-Geld              0511\nAnleihen und Schuld-                                            2110 aus Zahlungsdiensten und\nverschreibungen                                                        aus der Ausgabe von E-Geld 2110\n0521 aus Zahlungsdiensten                          Rechnungsabgrenzungsposten\nund aus der Ausgabe                                 2210 aus Zahlungsdiensten und\nvon E-Geld              0521                               aus der Ausgabe von E-Geld 2210\nAktien und andere nicht festverzinsliche                         Rückstellungen\nWertpapiere                                                             2310 aus Zahlungsdiensten und\n0610 aus Zahlungsdiensten und                                          aus der Ausgabe von E-Geld 2310\naus der Ausgabe von E-Geld 0610                    Passive latente Steuern                    2400\nBeteiligungen                                                    Nachrangige Verbindlichkeiten\n0710 aus Zahlungsdiensten und                                   2510 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0710                                  aus der Ausgabe von E-Geld 2510","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                            2465\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nAktiva                                                          Passiva\ndarunter:                                          Unwiderrufliche Kreditzusagen\n0711 an Kreditinstituten      0711                          3010 aus Zahlungsdiensten und\n0712 an Finanzdienst-                                              aus der Ausgabe von E-Geld 3010\nleistungsinstituten     0712                 Eventualverbindlichkeiten\n0713 an Instituten im Sinne                                 3110 aus Zahlungsdiensten und\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0713                                 aus der Ausgabe von E-Geld 3110\naus sonstigen Tätigkeiten                                Kontrollsumme:\ndarunter:                                          (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +\n0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +\n0723 an Instituten im Sinne                        0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0723                 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +\nAnteile an verbundenen Unternehmen                             1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +\n0810 aus Zahlungsdiensten und       0810                 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +\naus der Ausgabe von E-Geld                         3110)                                            9010\ndarunter:\n0811 an Kreditinstituten      0811                 1\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\n0812 an Finanzdienst-                                  Rundungsregel (5/4).\nleistungsinstituten     0812                     Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nnen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\n0813 an Instituten im Sinne                            dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0813                     der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\naus sonstigen Tätigkeiten\nfür die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\ndarunter:                                              kurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\ngrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\n0823 an Instituten im Sinne\nder Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\ndes § 1 Absatz 3 ZAG    0823                     der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\nImmaterielle Anlagewerte                                           In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\nrungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\n0910 aus Zahlungsdiensten und                                Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\naus der Ausgabe von E-Geld 0910                        Meldung erstellt wird.\nSachanlagen\n1010 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1010\nSonstige Vermögensgegenstände\n1210 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1210\nRechnungsabgrenzungsposten\n1310 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1310\nAktive latente Steuern                    1400\nAktiver Unterschiedsbetrag aus der\nVermögensverrechnung                      1600","2466          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018\nAnlage 5\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)\nEGVZAG\nMonatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende\nInstitutsnummer                    Prüfziffer         Name                                          Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                             noch Gewinn- und Verlustrechung\nZinserträge                                                      Sonstige betriebliche Aufwendungen\n0110 aus Zahlungsdiensten und                                   1010 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld                                        aus der Ausgabe von E-Geld 1010\n0111 aus Kredit- und                                Abschreibungen und Wertberichtigun-\nGeldmarktgeschäften      0111                 gen auf Forderungen und bestimmte\nWertpapiere sowie Zuführungen zu\n0112 aus festverzinslichen\nRückstellungen im Kreditgeschäft\nWertpapieren und\nSchuldbuch-                                          1110 aus Zahlungsdiensten und\nforderungen              0112                               aus der Ausgabe von E-Geld 1110\nSumme: (0111 + 0112) 0110                    Erträge aus Zuschreibungen zu Forde-\nrungen und bestimmten Wertpapieren\nZinsaufwendungen\nsowie aus der Auflösung von Rückstel-\n0210 aus Zahlungsdiensten und                            lungen im Kreditgeschäft\naus der Ausgabe von E-Geld 0210\n1210 aus Zahlungsdiensten und\nLaufende Erträge                                                               aus der Ausgabe von E-Geld 1210\n0310 aus Zahlungsdiensten und                            Abschreibungen und Wertberichtigun-\naus der Ausgabe von E-Geld                          gen auf Beteiligungen, Anteile an ver-\n0311 aus Aktien und                                 bundenen Unternehmen und wie Anla-\nanderen nicht fest-                           gevermögen behandelte Wertpapiere\nverzinslichen Wert-                                  1310 aus Zahlungsdiensten und\npapieren                 0311                               aus der Ausgabe von E-Geld 1310\n0312 aus Beteiligungen         0312                 Erträge aus Zuschreibungen zu Betei-\n0313 aus Anteilen an                                ligungen, Anteilen an verbundenen Un-\nverbundenen                                   ternehmen und wie Anlagevermögen\nUnternehmen              0313                 behandelten Wertpapieren\nSumme: (0311 + 0312 + 0313) 0310                            1410 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1410\nErträge aus Gewinngemeinschaften,\nAufwendungen aus Verlustübernahme\nGewinnabführungs- oder Teilgewinn-\nabführungsverträgen                                                     1510 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1510\n0410 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0410                     Ergebnis der normalen Geschäfts-\ntätigkeit2)\nProvisionserträge\n1610 aus Zahlungsdiensten und\n0510 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 1610\naus der Ausgabe von E-Geld 0510\n1620 aus sonstigen Tätigkeiten     1620\nProvisionsaufwendungen\nAußerordentliches Ergebnis2)\n0610 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld 0610                            1710 aus Zahlungsdiensten und\naus der Ausgabe von E-Geld\nSonstige betriebliche Erträge\n1711 Außerordentliche\n0710 aus Zahlungsdiensten und                                                 Erträge              1711\naus der Ausgabe von E-Geld 0710\n1712 Außerordentliche\nAllgemeine Verwaltungsaufwendungen                                                    Aufwendungen         1712\n0810 aus Zahlungsdiensten und                                                 Summe: (1711 + 1712) 1710\naus der Ausgabe von E-Geld\nSteuern vom Einkommen und vom\n0811 Personalaufwand           0811                 Ertrag\ndarunter:                                                  1810 aus Zahlungsdiensten und\n0812 Löhne und Gehälter        0812                               aus der Ausgabe von E-Geld 1810\n0813 Soziale Abgaben und                            Sonstige Steuern, soweit nicht unter\nAufwendungen für                              Position 1010 ausgewiesen\nAltersvorsorgung und                                 1910 aus Zahlungsdiensten und\nfür Unterstützung        0813                               aus der Ausgabe von E-Geld 1910","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2018                            2467\nDie angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                          noch Gewinn- und Verlustrechung\ndarunter:                                         Erträge aus Verlustübernahme\n0814 für Altersvorsorgung    0814                          2010 aus Zahlungsdiensten und\n0815 andere Verwaltungs-                                          aus der Ausgabe von E-Geld 2010\naufwendungen           0815                 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft,\nSumme: (0811 + 0815) 0810                  eines Gewinnabführungs- oder eines\nTeilgewinnabführungsvertrags abge-\naus sonstigen Tätigkeiten                               führte Gewinne\nPersonalaufwand                                            2110 aus Zahlungsdiensten und\ndarunter:                                                         aus der Ausgabe von E-Geld 2110\nSoziale Abgaben und Auf-                          Periodengewinn/Periodenverlust2)\nwendungen für Altersvorsor-                                2210 aus Zahlungsdiensten und\ngung und für Unterstützung                                        aus der Ausgabe von E-Geld 2210\ndarunter:                                         Kontrollsumme:\n0824 für Altersvorsorgung    0824                 (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +\nAbschreibungen und Wertberichtigun-                           1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +\ngen auf immaterielle Anlagewerte und                          1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)                9020\nSachanlagen\n1\n0910 aus Zahlungsdiensten und                             ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\naus der Ausgabe von E-Geld 0910\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nKontrollsumme:                                                    nen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\n(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +                               dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\n0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)        9010                     der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\nfür die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\nkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\ngrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\nder Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\nder Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\nIn den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\nrungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\nWährung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\nMeldung erstellt wird.\n2\n) Vorzeichen angeben."]}