{"id":"bgbl1-2018-44-3","kind":"bgbl1","year":2018,"number":44,"date":"2018-12-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/44#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-44-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_44.pdf#page=6","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung","law_date":"2018-12-10T00:00:00Z","page":2278,"pdf_page":6,"num_pages":51,"content":["2278            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nVerordnung\nzur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung1\nVom 10. Dezember 2018\nDas Bundesministerium der Finanzen verordnet auf                                 (2) Im Antrag auf Erlaubnis nach § 10 Absatz 1\nGrund                                                                            Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist\nanzugeben, für welche der in § 1 Absatz 1 Satz 2\n– des § 10 Absatz 8 Satz 1, 3 und 4, des § 11 Absatz 6\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten\nSatz 1, 3 und 4 sowie des § 34 Absatz 7 Satz 1, 3\nZahlungsdienste die Erlaubnis beantragt wird. Im\nund 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom\nErlaubnisantrag nach § 10 Absatz 1 Satz 1 und\n17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446)\n§ 11 Absatz 1 Satz 1 des Zahlungsdiensteauf-\nim Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach                                    sichtsgesetzes ist anzugeben, ob und welche Tä-\nAnhörung der Spitzenverbände der Institute und des                               tigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 oder\nBundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik                            des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdienste-\nund auf Grund                                                                    aufsichtsgesetzes erbracht werden sollen.\n– des § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie des § 28 Ab-                                (3) Die Beschreibung des Geschäftsmodells ge-\nsatz 4 Satz 1 und 3 des Zahlungsdiensteaufsichts-                             mäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder gemäß\ngesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446)                                  § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungs-\ndiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere die\nim Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nach                                    Art der beabsichtigten Zahlungsdienste und die be-\nAnhörung der Spitzenverbände der Institute:                                      absichtigte Ausgabe von E-Geld sowie sonstige\nTätigkeiten im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2\nArtikel 1                                           und des § 11 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdienste-\nDie ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009                               aufsichtsgesetzes enthalten und jeweils deren Ab-\n(BGBl. I S. 3603), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 34                        wicklung erläutern. Beizufügen sind Muster der vor-\ndes Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) ge-                             gesehenen Kundenverträge und der allgemeinen\nändert worden ist, wird wie folgt geändert:                                      Geschäftsbedingungen.\n1. In § 1 Absatz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut“                               (4) Für die Budgetplanung gemäß § 10 Absatz 2\ndurch das Wort „Institut“ ersetzt.                                          Satz 1 Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichts-\ngesetzes sind Planbilanzen und Plangewinn- und\n2. § 2 wird wie folgt gefasst:                                                 -verlustrechnungen nach den für Institute geltenden\n„§ 2                                          Rechnungslegungsvorschriften und die Berech-\nnung der Eigenmittelanforderungen mit dem vorge-\nUnterlagen nach                                       sehenen Meldebogen nach allen anzuwendenden\n§ 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2                                 Methoden der Zahlungsinstituts-Eigenmittelverord-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes                                nung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre nach\n(Anträge auf Erlaubnis)                                    Aufnahme des Geschäftsbetriebes vorzulegen. Die\n(1) Erlaubnisanträge einschließlich der nach § 10                        Annahmen für die geschäftliche Entwicklung sind\nAbsatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdienste-                             zu begründen.\naufsichtsgesetzes erforderlichen Angaben und                                   (5) Zum Nachweis gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1\nNachweise sind der Bundesanstalt in zweifacher                              Nummer 3 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2\nAusfertigung einzureichen.                                                  Nummer 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n1\nDiese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments\nund des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und\n2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35; L 169\nvom 28.6.2016, S. 18; L 102 vom 23.4.2018, S. 97; L 126 vom 23.5.2018, S. 10) und in Artikel 1 Nummer 2 und Nummer 15, dort § 16, der weiteren\nUmsetzung der Vorgaben der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA/GL/2017/09 vom 8.11.2017 zu den Informationen, die für\ndie Zulassung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie für die Eintragung von Kontoinformationsdienstleistern gemäß Artikel 5 Absatz 5\nder Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermitteln sind (https://www.eba.europa.eu/documents/10180/2015792/Guidelines+on+Authorisations+\nof+Payment+Institutions+%28EBA-GL-2017-09%29_DE.pdf/13adb068-7e69-40c5-a8b7-69a7d374e536).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018            2279\nüber das erforderliche Anfangskapital bei Gründung               (10) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2\neines Unternehmens ist eine Bestätigung eines                Satz 1 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichts-\nCRR-Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat          gesetzes sind die Regelungen zur Geschäftsfort-\nder Europäischen Union oder einem anderen Ver-               führung im Krisenfall, unter Nennung der maßgeb-\ntragsstaat des Abkommens über den Europäischen               lichen Abläufe, der Notfallpläne und des Verfahrens\nWirtschaftsraum darüber vorzulegen, dass das                 zur regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit\nAnfangskapital eingezahlt sowie frei von Rechten             und Wirksamkeit solcher Pläne, aufzunehmen. Fer-\nDritter ist und zur freien Verfügung der Geschäfts-          ner hat die Beschreibung nach Satz 1 eine Analyse\nleiter steht. Bei bestehenden Unternehmen wird der           über die Auswirkungen des Krisenfalls auf die Ge-\nNachweis erbracht durch die schriftliche Bestäti-            schäftstätigkeit zu beinhalten.\ngung eines Prüfers, der im Falle der Erlaubnisertei-             (11) In der Beschreibung der Grundsätze und\nlung zur Prüfung des Jahresabschlusses des Insti-            Definitionen für die Erfassung statistischer Daten\ntuts berechtigt wäre, über das Vorhandensein von             über Leistungsfähigkeit, Geschäftsvorgänge und\nEigenmitteln, die nach den für Institute geltenden           Betrugsfälle gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9\nGrundsätzen ermittelt worden sind. Als Nachweis              des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind die Art\nfür die Absicherung für den Haftungsfall für Zah-            und der Umfang der erfassten Daten sowie die\nlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste nach              Datenerfassung einschließlich Verfahren, Zweck\nden §§ 16 und 36 des Zahlungsdiensteaufsichtsge-             und Häufigkeit anzugeben.\nsetzes sind die Berechnung der Mindestdeckungs-\nsumme und ein Versicherungsvertrag oder ein Doku-                (12) In der Beschreibung der Sicherheitsstrate-\nment zum Nachweis einer gleichwertigen Garantie              gie gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des\neinzureichen.                                                Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind eine detail-\nlierte Risikobewertung der nach dem Zahlungs-\n(6) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2              diensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtigen Ge-\nSatz 1 Nummer 4 oder gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2              schäfte und eine Beschreibung von Sicherheits-\nNummer 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes                kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Ge-\nist anzugeben, mit welchen CRR-Kreditinstituten              währleistung eines angemessenen Schutzes der\noder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der              Zahlungsdienstenutzer vor den festgestellten Risi-\nSicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18                ken, einschließlich Betrug und illegaler Verwendung\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinba-               sensibler und personenbezogener Daten anzu-\nrungen geschlossen werden sollen. Entwürfe der               geben.\nVerträge sind beizufügen.\n(13) Der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2\n(7) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2              Satz 1 Nummer 11 des Zahlungsdiensteaufsichts-\nSatz 1 Nummer 5 des Zahlungsdiensteaufsichts-                gesetzes sind die Arbeitsanweisungen für die\ngesetzes ist anzugeben, dass die Unternehmens-               Mitarbeiter und Agenten sowie E-Geld-Agenten\nsteuerung, Kontrollmechanismen und Verfahren                 und Zentralen Kontaktpersonen beizufügen. Die\nverhältnismäßig, angemessen, zuverlässig und                 Angaben nach Satz 1 müssen insbesondere eine\nausreichend sind.                                            Beschreibung der Handhabung operationeller und\nsicherheitsrelevanter Risiken enthalten.\n(8) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2\nSatz 1 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichts-                    (14) Die Darstellung des organisatorischen Auf-\ngesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die              baus gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 oder\nÜberwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen                   gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 des Zah-\nbei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen            lungsdiensteaufsichtsgesetzes muss insbesondere\nKundenbeschwerden, einschließlich eines Mecha-               auch die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter ent-\nnismus für die Meldung von Vorfällen unter Berück-           halten. Beizufügen sind insbesondere\nsichtigung der Meldepflichten nach § 54 des Zah-             1. die Geschäftsordnungen der Organe der Gesell-\nlungsdiensteaufsichtsgesetzes, im Einzelnen anzu-                 schaft,\ngeben. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch\n2. Muster der Agenturverträge,\ndie organisatorischen Maßnahmen und Verfahren\nzur Betrugsprävention, die Berichtswege in Be-               3. eine Beschreibung der beabsichtigten Vorkeh-\ntrugsfällen und die verwendeten Überwachungs-                     rungen gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Zah-\ninstrumente für Sicherheitsrisiken sowie vorhan-                  lungsdiensteaufsichtsgesetzes und\ndene Folgemaßnahmen und Verfahren zu deren                   4. Entwürfe der Auslagerungsverträge gemäß § 26\nVerhinderung.                                                     Absatz 1 Satz 6 des Zahlungsdiensteaufsichts-\n(9) In der Beschreibung gemäß § 10 Absatz 2                   gesetzes.\nSatz 1 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichts-                    (15) Für die Angaben und den Nachweis gemäß\ngesetzes sind die vorhandenen Verfahren für die              § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 des Zahlungs-\nErfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie                 diensteaufsichtsgesetzes sind mindestens die in\nfür die Beschränkung des Zugangs zu sensiblen                § 8 Nummer 1 bis 5 und in den §§ 9 bis 11, 13\nZahlungsdaten gemäß § 1 Absatz 26 des Zahlungs-              und 14 der Inhaberkontrollverordnung genannten\ndiensteaufsichtsgesetzes im Einzelnen zu benen-              Erklärungen und Unterlagen beizufügen und auf\nnen. Die Angaben nach Satz 1 umfassen auch die               Verlangen der Bundesanstalt weitere Auskünfte zu\nVerfahren zur Autorisierung des Zugangs zu sensi-            erteilen. Lebensläufe sind eigenhändig zu unter-\nblen Zahlungsdaten sowie diesbezügliche Informa-             zeichnen. Die §§ 4, 5 und 16 der Inhaberkontroll-\ntionsübermittlungswege.                                      verordnung sind entsprechend anzuwenden.","2280            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n(16) Für den Nachweis der Zuverlässigkeit und                       durch das Wort „Unternehmen“, die Wörter\nangemessener theoretischer und praktischer                             „bei Treuhandverhältnissen“ durch die Wör-\nKenntnisse und Fähigkeiten zur Erbringung von                          ter „über Treuhandverhältnisse“ und das\nZahlungsdiensten der in § 10 Absatz 2 Satz 1                           Wort      „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes“\nNummer 14 oder in § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5                        durch das Wort „Kreditwesengesetzes“ er-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genannten                         setzt.\nPersonen gilt § 10 entsprechend.\ndd) In den Sätzen 4 und 7 wird die Angabe „§ 11“\n(17) Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag                      jeweils durch die Angabe „§ 14“ ersetzt.\nnach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 16 des Zah-\nlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist in beglaubigter               d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nKopie beizufügen.                                                  aa) In Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstitut“\n(18) Die Vorgaben der Absätze 4, 7 bis 13, 15                       durch das Wort „Institut“ ersetzt und die\nund 17 sind nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Zah-                         Wörter „§ 8 Nummer 1 bis 6 und §§ 9 bis 11\nlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechend anzu-                       und 14“ werden durch die Wörter „§ 8\nwenden auf Erlaubnisanträge nach § 11 Absatz 1                         Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14“ er-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.“                                 setzt.\n3. § 3 wird wie folgt geändert:                                       bb) In Satz 2 wird das Wort „Zahlungsinstitut“\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                             durch das Wort „Institut“ ersetzt.\n„§ 3                           5. § 5 wird wie folgt geändert:\nMitteilungen nach                         a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\n§ 10 Absatz 5 und § 11 Absatz 4\n„§ 5\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n(Änderung der tatsächlichen                                           Anzeigen nach\noder rechtlichen Verhältnisse)“.                                    § 14 Absatz 1 Satz 2\nb) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:                                     des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n(Verringerung oder Aufgabe\n„(1) Den Mitteilungen nach § 10 Absatz 5 und                        einer bedeutenden Beteiligung)“.\n§ 11 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichts-\ngesetzes sind im Falle der Änderung von gemäß               b) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 wird die\n§ 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 des Zahlungs-                 Angabe „§ 11“ jeweils durch die Angabe „§ 14“\ndiensteaufsichtsgesetzes eingereichten Unter-                  ersetzt.\nlagen die geänderten Unterlagen beizufügen.“\n6. In der Überschrift des § 6 wird die Angabe „§ 17“\n4. § 4 wird wie folgt geändert:                                    durch die Angabe „§ 22“ ersetzt.\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                   7. § 7 wird wie folgt geändert:\n„§ 4                              a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 19“ durch\nAnzeigen nach                               die Angabe „§ 25“ ersetzt.\n§ 14 Absatz 1 Satz 2\nb) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe „§ 19“\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\njeweils durch die Angabe „§ 25“ und das Wort\n(Erwerb oder Erhöhung\n„Zahlungsinstitut“ jeweils durch das Wort „Insti-\neiner bedeutenden Beteiligung)“.\ntut“ ersetzt.\nb) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\nc) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 19“ durch die\n„(1) Auf die Anzeigen nach § 14 Absatz 1                   Angabe „§ 25“ und das Wort „Zahlungsinstitut“\nSatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes                    durch das Wort „Institut“ ersetzt.\nsind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5\nund 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit           8. § 8 wird wie folgt geändert:\nder Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle                  a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\nder dort genannten Zielunternehmen das Institut\ntritt.“                                                                                 „§ 8\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                                  Anzeigen nach\naa) In Satz 1 Nummer 1 und 2 werden die Wörter                                  § 26 Absatz 2 und\n„§ 11 Absatz 1 Satz 2“ jeweils durch die                              § 28 Absatz 1 Nummer 10\nWörter „§ 14 Absatz 1 Satz 2“ ersetzt.                        des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n(Auslagerung)“.\nbb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Verord-\nnung“ die Wörter „sowie ein Schaubild der             b) In Satz 1 wird die Angabe „§ 20“ jeweils durch\nbeabsichtigten Beteiligungsstruktur unter                die Angabe „§ 26“, die Angabe „§ 29“ durch die\nAngabe der jeweils gehaltenen Kapital- und               Angabe „§ 28“ und die Angabe „Satz 8“ durch\nStimmrechtsanteile in Prozent“ eingefügt.                die Angabe „Satz 6“ ersetzt.\ncc) In Satz 3 werden die Wörter „Tochterunter-              c) In Satz 3 wird die Angabe „§ 29“ durch die An-\nnehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“                gabe „§ 28“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018             2281\n9. § 9 wird wie folgt geändert:                                      (4) Zu den Einzelheiten einer Anzeige nach\n§ 38 Absatz 6 Satz 2 des Zahlungsdienste-\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\naufsichtsgesetzes über die Aufnahme der Tätig-\n„§ 9                                keit in dem Aufnahmemitgliedstaat beizufügen-\nden Angaben und Unterlagen wird auf Artikel 3\nAnzeigen nach\nAbsatz 1 bis 3 in Verbindung mit Anhang VI\n§ 38 Absatz 1 und 2 sowie § 25 Absatz 4\nder Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 ver-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\nwiesen.“\n(Errichten einer Zweigniederlassung,\ngrenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr,        10. § 10 wird wie folgt geändert:\nInanspruchnahme von Agenten)“.                  a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                                   „§ 10\naa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 25“ durch die                                  Anzeigen nach\nAngabe „§ 38“ und die Angabe „§ 19“ durch                          § 28 Absatz 1 Nummer 1\ndie Angabe „§ 25“ ersetzt.                                  des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\nbb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:                                  (Bestellung eines Geschäftsleiters)“.\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n„Den Anzeigen nach Satz 1 an die Bundes-\nanstalt ist eine Übersetzung in eine von               aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:\ndem Aufnahmestaat anerkannte Sprache                       aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die\nbeizufügen, sofern der Aufnahmestaat keine                       Angabe „§ 29“ jeweils durch die An-\ndeutschsprachige Fassung akzeptiert.“                            gabe „§ 28“ ersetzt.\ncc) In Satz 3 wird die Angabe „§ 25“ durch die                   bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort\nAngabe „§ 38“ und die Angabe „§ 19“ durch                        „unternehmerischen“ die Wörter „oder\ndie Angabe „§ 25“ ersetzt.                                       sonstigen beruflichen“ eingefügt.\nc) Die Absätze 2 bis 4 werden wie folgt gefasst:                    ccc) Die Nummern 4 und 5 werden wie folgt\n„(2) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige                          gefasst:\nnach § 38 Absatz 1 des Zahlungsdienste-                                „4. eine Aufsichtsbehörde eine gewer-\naufsichtsgesetzes beizufügenden Angaben und                                berechtliche Zuverlässigkeits- oder\nUnterlagen wird im Falle                                                   Eignungsprüfung oder ein aufsicht-\n1. der Errichtung einer Zweigniederlassung auf                             liches Verfahren zum Erlass von\ndie Aufzählung in Artikel 6 Absatz 1 in Verbin-                        Maßnahmen eingeleitet hat oder ein\ndung mit Anhang II der Delegierten Verord-                             solches Verfahren bereits mit einer\nnung (EU) 2017/2055 der Kommission vom                                 Sanktion abgeschlossen worden\n23. Juni 2017 zur Ergänzung der Richtlinie                             ist;\n(EU) 2015/2366 des Europäischen Parla-                             5. durch eine öffentliche Stelle eine\nments und des Rates durch technische Regu-                             auf sie oder auf ein von ihr gelei-\nlierungsstandards für die Zusammenarbeit                               tetes Unternehmen oder Gewerbe\nund den Informationsaustausch zwischen                                 lautende Zulassung, Mitgliedschaft\nzuständigen Behörden im Zusammenhang                                   oder Registereintragung versagt,\nmit der Ausübung des Niederlassungsrechts                              aufgehoben, zurückgenommen, wi-\noder des Rechts auf freien Dienstleistungs-                            derrufen oder gelöscht wurde oder\nverkehr durch Zahlungsinstitute (ABl. L 294                            in sonstiger Weise die Ausübung\nvom 11.11.2017, S. 1),                                                 eines Berufes, der Betrieb eines\nGewerbes oder die Vertretung oder\n2. der Heranziehung von Agenten auf die Auf-\nFührung der Geschäfte untersagt\nzählung in Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung\nwurde oder ein entsprechendes\nmit Anhang III der Delegierten Verordnung\nVerfahren geführt wird.“\n(EU) 2017/2055, sowie\nbb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:\n3. des Vertriebs oder Rücktauschs von E-Geld\nüber E-Geld-Agenten auf Artikel 3 Absatz 3                   „Amtlich beglaubigte Kopien der Urteile, Be-\nin Verbindung mit Anhang IV der Delegierten                  schlüsse, anderer Sanktionen oder sonstiger\nVerordnung (EU) 2017/2055                                    Dokumente über den Abschluss des Verfah-\nrens sind beizufügen.“\nverwiesen.\ncc) In Satz 4 werden nach den Wörtern „entfernt\n(3) Zu den Einzelheiten der einer Anzeige                     oder getilgt wurde“ die Wörter „oder die\nnach § 38 Absatz 2 des Zahlungsdienste-                          gemäß § 53 des Bundeszentralregister-\naufsichtsgesetzes über die Absicht, im Wege                      gesetzes nicht angegeben werden müssen“\ndes grenzüberschreitenden Dienstleistungsver-                    eingefügt.\nkehrs tätig zu werden, beizufügenden Angaben\nund Unterlagen wird auf die Aufzählung in                    dd) Nach Satz 5 werden die folgenden Sätze\nArtikel 14 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V                   eingefügt:\nder Delegierten Verordnung (EU) 2017/2055 ver-                   „Die nach den §§ 153 und 153a der Straf-\nwiesen.                                                          prozessordnung eingestellten Verfahren sind","2282         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nanzugeben. Eintragungen, die gemäß § 153            b) In Absatz 1 Satz 1 und in Absatz 2 wird die\nder Gewerbeordnung aus dem Gewerbe-                     Angabe „§ 29“ jeweils durch die Angabe „§ 28“\nzentralregister zu tilgen sind, können uner-            ersetzt.\nwähnt bleiben.“\nc) In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Tochter-\nee) Der bisherige Satz 7 wird aufgehoben.                    unternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“\ndurch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.\nc) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 29“ durch\ndie Angabe „§ 28“ ersetzt.                           13. § 12 wird wie folgt geändert:\nd) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3             a) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch\nbis 5 eingefügt:                                             die Angabe „§ 28“ ersetzt.\n„(3) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Ab-         b) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird die Angabe\nsatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-                „§ 29“ jeweils durch die Angabe „§ 28“ ersetzt.\ngesetzes genannten Personen haben bei der\nBundesanstalt ein Führungszeugnis zur Vorlage            c) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Tochter-\nbei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder                   unternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis“\n§ 30b des Bundeszentralregistergesetzes einzu-               durch das Wort „Unternehmen“ ersetzt.\nreichen. Das Führungszeugnis darf zum Zeit-\npunkt der Erstattung der Anzeige nach § 28 Ab-       14. § 13 wird wie folgt geändert:\nsatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-\na) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch\ngesetzes nicht älter als drei Monate sein. Maß-\ndie Angabe „§ 28“ ersetzt.\ngeblich ist das Datum der Ausstellung des Füh-\nrungszeugnisses. § 5c Absatz 3 bis 5 der Anzei-          b) In Satz 1 wird das Wort „Zahlungsinstituten“\ngenverordnung finden entsprechende Anwen-                    durch das Wort „Instituten“ und die Angabe\ndung.                                                        „§ 29“ durch die Angabe „§ 28“ ersetzt.\n(4) Die in der Absichtsanzeige nach § 28 Ab-      15. Nach § 13 werden die folgenden §§ 14 bis 16 ein-\nsatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichts-            gefügt:\ngesetzes genannten Personen haben bei der\nBundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbe-                                      „§ 14\nzentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung\neinzureichen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Person                      Anzeigen nach § 28 Absatz 2\nkeinen Wohnsitz in Deutschland hat oder gehabt                  des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\nhat oder keine berufliche Tätigkeit in Deutsch-             (Änderung der Sicherung der Geldbeträge und\nland ausübt oder ausgeübt hat. Absatz 3 Satz 2                   der Absicherung für den Haftungsfall)\nund 3 finden entsprechende Anwendung.\nDen Anzeigen nach § 28 Absatz 2 des Zahlungs-\n(5) Der Anzeige sind der Anstellungsvertrag           diensteaufsichtsgesetzes ist eine Beschreibung der\nsowie das geplante Anfangsdatum und die ge-              wesentlichen Änderungen bei der Sicherung der\nplante Dauer des Mandats, eine Beschreibung              Geldbeträge bzw. der Absicherung für den Haf-\nder wesentlichen Pflichten und Verantwortlich-           tungsfall einschließlich der Entwürfe der künftig\nkeiten und sonstige für die Beurteilung der              geltenden Verträge beizufügen sowie das beab-\nZuverlässigkeit relevante Informationen beizu-           sichtigte Datum des Inkrafttretens der Änderung.\nfügen.“\ne) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6.                                            § 15\n11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:                                Anzeigen nach § 28 Absatz 3\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n„§ 10a                                      (Nebentätigkeiten und Beteiligungen)\nAnzeigen nach                              (1) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 1\n§ 28 Absatz 1 Nummer 2                        des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind Anga-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes                 ben über das Unternehmen, für das die Tätigkeit\n(Ausscheiden eines Geschäftsleiters sowie              ausgeübt wird, über den Beginn und die Beendi-\nEntziehung der Befugnis zur Einzelvertretung)            gung der Tätigkeit, über die Art der Tätigkeit, und\nüber die zeitliche Beanspruchung für die Tätigkeit\nDen Anzeigen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 des\nbeizufügen. Für die Angaben ist das Formular ge-\nZahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist eine Erklä-\nmäß Anlage 5 dieser Verordnung zu verwenden.\nrung über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und\nden Grund des Ausscheidens des Geschäftsleiters                (2) Den Anzeigen nach § 28 Absatz 3 Nummer 2\nbzw. der Entziehung der Befugnis zur Einzelvertre-          des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind An-\ntung beizufügen.“                                           gaben über die Übernahme, die Veränderung der\n12. § 11 wird wie folgt geändert:                               Höhe, die Aufgabe einer Beteiligung, über das\nUnternehmen an dem die Beteiligung besteht, und\na) In der Überschrift wird die Angabe „§ 29“ durch          über die Beteiligungsquote beizufügen. Für die\ndie Angabe „§ 28“ und das Wort „Zahlungsinsti-           Angaben ist das Formular gemäß Anlage 6 dieser\ntut“ durch das Wort „Institut“ ersetzt.                  Verordnung zu verwenden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018         2283\n§ 16                                Verordnung und auf Mitteilungen der Änderung\nUnterlagen nach                           der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse\n§ 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7                     nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichts-\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes                 gesetzes findet § 3 dieser Verordnung entspre-\n(Anträge auf Registrierung)                    chende Anwendung.“\nund Mitteilungen nach § 34 Absatz 5             16. Der bisherige § 14 wird § 17.\ndes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\n(Änderung der tatsächlichen oder               17. Die Anlagen 1 bis 8 erhalten die aus dem Anhang\nrechtlichen Verhältnisse)                     zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.\nAuf Registrierungsanträge nach § 34 Absatz 1\nArtikel 2\nSatz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes\nfindet § 2 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, 5           Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nSatz 3, Absatz 7 bis 10, 12, 14, 16 und 17 dieser       in Kraft.\nBerlin, den 10. Dezember 2018\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz","2284 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnhang (zu Artikel 1 Nummer 17)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018              2285\nAnlage 1\n(zu § 4 Absatz 2 Satz 1)\nFormular – Erwerb-Erhöhung                                             FRISTSACHE\n1)\nAdressatenfeld\nEingangsdatum:\nIdent-Nr. Institut\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\nAbsicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung\nAbsicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\nZahlungsinstitut\nE-Geld-Institut\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)       Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nSeite 1","2286      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nDer Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das\nInstitut:\nJa.              Nein.\nSeite 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2287\n1.     Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort, Geburtsland\nStaatsangehörigkeit\nAnschrift (Hauptwohnsitz)\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nStaat\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)    Firma Zeile 2\n2)\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\n3)\nWirtschaftszweig\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung\n1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)        Firma Zeile 2\nRechtsform\n2)\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nStaat\n3)\nWirtschaftszweig\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung\nSeite 3","2288       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n2.     Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der\nAnzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder\nGeschäftsleitung im Inland ist:\n(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an\nden Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe\nzur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der\nAbsendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\n2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)        Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung\n3.     Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder\nteilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet\nwerden:\nNein.          Ja.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine\n5)\nAnlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der unter\nBerücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen\ndie Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind.\nDer Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls\nanzugeben.\nSeite 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018  2289\n4.  Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen\n4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der\nzuständigen Landesaufsichtsbehörde:\nNein, weiter mit 4.2\nJa, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1\nDer Anzeigepflichtige ist:                          Zahlungsinstitut\nKreditinstitut                                  Finanzdienstleistungsinstitut\nE-Geld-Institut                                 Kapitalverwaltungsgesellschaft\nInvestmentvermögen in                           Versicherungs-Zweckgesellschaft\nGesellschaftsform\nErstversicherungsunternehmen                    Rückversicherungsunternehmen\nVersicherungs-Holdinggesellschaft               Pensionsfonds\nFinanzholding-Gesellschaft                      gemischte Finanzholding-\nGesellschaft\nsonstiges beaufsichtigtes\nUnternehmen\n4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes\nUnternehmen der Finanzbranche:\nNein, weiter mit 4.3\nJa, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3\nDer Anzeigepflichtige ist:\nCRR-Kreditinstitut                             Wertpapierhandelsunternehmen\nErstversicherungsunternehmen                   Rückversicherungsunternehmen\nOGAW-Verwaltungsgesellschaft                   AIF-Verwaltungsgesellschaft\nsonstiges beaufsichtigtes\nUnternehmen\nDie zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:\nDie Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender\nIdentitätsnummer:\n4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum\nzugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder\nSeite 5","2290  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nRückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIF-\nVerwaltungsgesellschaft:\nNein, weiter mit 5.1\nJa.  Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr.\n5)\n__      beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen\nsind.\nNeben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unter-\nnehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst-\noder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW- oder AIF-\nVerwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen\nAufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die\nIdentitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der\nAufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.\nSeite 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018                             2291\n5.   Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung\n5.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine\nKapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss\nausgeübt werden:\nNein.       Ja.         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine\n5)\nAnlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe\ndafür anzugeben sind.\n6), 7)\n5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut\nwird durch die            Firma8), Rechtsform und Sitz       Kapitalanteil9),10)   Kapital des   Stimm-   Verhältnis\nBehörde ausgefüllt    (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und                           Unter-      rechts-     zum\nIdent-Nr. des           Sitzstaat; Ordnungsmerkmale                              nehmens11)      anteil   Institut\nBeteiligungs-    Registereintragung4), Wirtschaftszweig3);     in      Tsd.                   in Prozent     13)\nTsd. Euro\nunternehmens      Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Prozent    Euro                      10),12)\nPersonen neben Firma (falls vorhanden)\nvollständiger Name8) und Geburtsdatum\n6.   Beizufügende Anlagen\n6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem\nHauptformular bei:\nJa.         Nein.       Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine\n5)\nAnlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden\nAnlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben\nsind.\n6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3\nZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV\nverzichten und reicht diese deshalb nicht ein:\nNein.       Ja.         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine\n5)\nAnlage mit der Nr. _ _ beizufügen, in der die betreffenden\nAnlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche\nVerzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.\nSeite 7","2292       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n6.3    Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                  Anzahl      Anlage liegt bei\nAufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe                     nicht erforderlich\nder Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars                               ja\nwird nachgereicht\nAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren                         nicht erforderlich\nAnlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer                         ja\n6.2 dieses Formulars\nwird nachgereicht\nErklärung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ZAG i.V.m. § 2c                         nicht erforderlich\nAbs. 1 Satz 2 KWG, von welcher Person oder welchem                        ja\nUnternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile\nübernommen werden                                                         wird nachgereicht\nKopie der Bevollmächtigung des                                            nicht erforderlich\nEmpfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1                        ja\nZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 4                       nicht erforderlich\nAbs. 2 Satz 2 ZAGAnzV                                                     ja\nwird nachgereicht\nSchaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach                       nicht erforderlich\n§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV                                                 ja\nwird nachgereicht\nNachweis über die Identität oder Existenz des                             nicht erforderlich\nAnzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8                     ja\nNr. 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nAmtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des                      nicht erforderlich\naktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer                               ja\ngleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV\nwird nachgereicht\ni.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV\nListe der persönlich haftenden Gesellschafter,                            nicht erforderlich\nVertretungsberechtigten und der weiteren Personen                         ja\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nDarstellung der geschäftlichen Aktivitäten des                            nicht erforderlich\nAnzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8                     ja\nNr. 4 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nListe mit den wirtschaftlich Begünstigten des                             nicht erforderlich\nAnzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8                     ja\nNr. 5 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nErklärung über Untersuchungen anderer Behörden                            nicht erforderlich\naußerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit                           ja\ndem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV\nwird nachgereicht\ni.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV\nErklärung zum beabsichtigten Austausch von                                nicht erforderlich\nGeschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV                    ja\ni.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nFormulare „Erklärungen und Unterlagen zur                                 nicht erforderlich\nZuverlässigkeit“ nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9                       ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nWeitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen                      nicht erforderlich\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV                           ja\nentsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3\nSeite 8","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2293\nund 4 InhKontrollV                                                        wird nachgereicht\nLebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10                           nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                              ja\nwird nachgereicht\nArbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach                   nicht erforderlich\n§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4                              ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nDarstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1                           nicht erforderlich\nZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV                        ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach                      nicht erforderlich\n§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b                          ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nAufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche                      nicht erforderlich\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c                     ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nAngaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1                        nicht erforderlich\nZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d                                     ja\nDoppelbuchstabe aa InhKontrollV\nwird nachgereicht\nAngaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1                           nicht erforderlich\nZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d                                     ja\nDoppelbuchstabe bb InhKontrollV\nwird nachgereicht\nListe sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1                        nicht erforderlich\nZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV                        ja\nwird nachgereicht\nListe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2                           nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                              ja\nwird nachgereicht\nListe über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach                  nicht erforderlich\n§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV                         ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der finanziellen und sonstigen Interessen                     nicht erforderlich\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV                          ja\nwird nachgereicht\nDarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der                    nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1                    ja\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1\nInhKontrollV                                                   wird nachgereicht\nden Berichten über die                                         nicht erforderlich\nJahresabschlussprüfungen der letzten drei                      ja\nGeschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV\ni.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV                          wird nachgereicht\nden Kapitalflussrechnungen und                                 nicht erforderlich\nSegmentberichterstattungen der letzten drei                    ja\nGeschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV\ni.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV                          wird nachgereicht\neiner Aufzählung und Beschreibung der                          nicht erforderlich\nEinkommensquellen des Anzeigepflichtigen                       ja\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3\nSeite 9","2294       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nNr. 1 InhKontrollV                                              wird nachgereicht\nNachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.                       nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV                                  ja\nwird nachgereicht\neiner Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1                      nicht erforderlich\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2                                ja\nInhKontrollV\nwird nachgereicht\nNachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.                       nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                                  ja\nwird nachgereicht\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der                     nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre der vom                             ja\nAnzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen\nund der Unternehmen, deren Geschäfte der                        wird nachgereicht\nAnzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3\nInhKontrollV\nden Berichten über die                                          nicht erforderlich\nJahresabschlussprüfungen der letzten drei                       ja\nGeschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen\nkontrollierten Unternehmen und der                              wird nachgereicht\nUnternehmen, deren Geschäfte der\nAnzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4\nInhKontrollV\nden Konzernabschlüssen der letzten drei                         nicht erforderlich\nGeschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV                          ja\ni.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nden Berichten über die Konzernabschlüsse der                    nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1                     ja\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2\nInhKontrollV                                                    wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des                                nicht erforderlich\nAnzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV                      ja\ni.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Konzerns                       nicht erforderlich\nnach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6                      ja\nSatz 2 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität der einzelnen                      nicht erforderlich\nKonzernunternehmen nach § 4 Abs. 1                              ja\nZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2\nInhKontrollV                                                    wird nachgereicht\n\u0003\nDarstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und                  nicht erforderlich\nFremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14                           ja\nHalbsatz 1 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nVereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit                           nicht erforderlich\ndem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14                            ja\nHalbsatz 2 InhKontrollV\nwird nachgereicht\nGeschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und                    nicht erforderlich\nPläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV                    ja\nwird nachgereicht\nSeite 10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018   2295\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                           ja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars                                         ja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars                                         ja\nwird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\n7.        Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n8.        Unterschrift(en)\n8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird\nbestätigt, dass\nN\u0003     der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\nN\u0003     der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die\nUnterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis\nberechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.\n8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\nNein, bitte weiter mit 8.3\nJa.         Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die\nAnzeige einreichen.\nOrt, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\nSeite 11","2296      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend\nihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\n14)\nabzugeben:\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 12","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2297\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 13","2298     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nFußnoten\n1)  Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das\nInstitut zuständige Hauptverwaltung der Deutsche Bundesbank zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen.\n2)  Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n3)  Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die\nBankenstatistik“ einzutragen.\n4)  Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.\n5)  Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige\nist einzutragen.\n6)  Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen\n- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n- bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten\nBeteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder\nStimmrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der ZAG-\nAnzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n7)  Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die\nvollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten\nunmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.\nDie Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des\nAnzeigepflichtigen und endet mit dem Institut.\n8)  Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich\ndessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu\ndem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1\nangezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden.\n9)  Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\nPersonenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf\ndas durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\nAngaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht\nauf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.)\nanzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern\nes sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt,\nsind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.\n10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der\nBeteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten).\n11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital\nin ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des\nMeldestichtages umzurechnen.\n12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer\nStelle nach dem Komma.\n13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder\nStimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder der\nbeabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Instituts, ist „Mutter\"\neinzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde\nein Schwesterunternehmen des Instituts, ist „Schwester\" einzutragen.\u0003Ansonsten ist\ndas Feld nicht auszufüllen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2299\n14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder\nmehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat\ndiese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen\nauszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist dem Formular ein\ngesondertes Blatt anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars\nfortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2300       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 2\n(zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2301","2302         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 3\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nFormular – Aufgabe-Verringerung\n1)\nAdressatenfeld\nEingangsdatum:\nIdent-Nr. Institut\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\nAbsicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung\nAbsicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\nZahlungsinstitut\nE-Geld-Institut\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)       Firma Zeile 2\nRechtsform\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2303\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nDer Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Institut:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nJa.                  Nein.\nSeite 2","2304        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n1.     Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nStaatsangehörigkeit                 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nAnschrift (Hauptwohnsitz)        Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nStaat\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden                   Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)       Firma Zeile 2\n2)\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\n3)\nWirtschaftszweig                    Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung                  Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)           Firma Zeile 2\nRechtsform\n2)\nSitz mit Postleitzahl\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung               Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nStaat\n3)\nWirtschaftszweig                    Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung                  Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben.\n(Hinweis:         Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind\ndie Nummern 2 bis 4 nicht auszufüllen.)\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018    2305\n2.     Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der\nAnzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder\nGeschäftsleitung im Inland ist:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nDer mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist\nweiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen, und dessen\nPersonalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert:\nJa, weiter mit 3.\nNein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2\n(Hinweis:            Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten\nan den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag\nnach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes\nDokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen,\n§ 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\n2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)             Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nOrdnungsmerkmale\n4)\nRegistereintragung\nSeite 4","2306       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise\nnoch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden:\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\nNein, weiter mit 4.\nJa, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben\nsich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile\neinem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen:\nNein, weiter mit 4.\nJa.   Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit\n5)\nder Nr. _ _ beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4\nInhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden,\nanzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls\nanzugeben.\n4.    Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung\n(Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.)\n4.1 Auf die Geschäftsleitung des Instituts könnte, obwohl weniger als 20% oder keine\nKapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss\nausgeübt werden.\nNein, weiter mit 4.2\nJa, nachfolgende Auswahl treffen.\nDie Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert\noder es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss\nauszuüben:\nNein, weiter mit 4.2\nJa.       Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage\n5)\nmit der Nr. _ _ beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben\nsind.\n6), 7)\n4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Institut\nwird durch die                 Firma8), Rechtsform und Sitz       Kapitalanteil9),10)   Kapital des   Stimm-   Verhältnis\nBehörde ausgefüllt         (lt. Registereintragung) mit PLZ2) und                           Unter-      rechts-     zum\nIdent-Nr. des                Sitzstaat; Ordnungsmerkmale                              nehmens11)      anteil   Institut\nBeteiligungs-        Registereintragung4), Wirtschaftszweig3);     in      Tsd.                   in Prozent     13)\nTsd. Euro\nunternehmens          Ident-Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Prozent    Euro                      10),12)\nPersonen neben Firma (falls vorhanden)\nvollständiger Name8) und Geburtsdatum\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2307\n5.        Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                                Anlage liegt bei\nErklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV                                            ja\nwird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach                              nicht erforderlich\n§ 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars               ja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                        nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars                                      nicht erforderlich\nja\nwird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\n6.       Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\nSeite 6","2308       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n7.    Unterschrift(en)\n7.1. Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird\nbestätigt, dass\nder Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\nder Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die\nUnterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis\nberechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben.\n7.2. Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\nNein, bitte weiter mit 7.3.\nJa.    Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die\nAnzeige einreichen.\nOrt, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\n7.3. Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend\nihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\n14)\nabzugeben:\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 7","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2309\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nSämtliche\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 8","2310     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nFußnoten\n1)  Es ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das\nInstitut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in das Adressatenfeld einzutragen.\n2)  Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n3)  Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die\nBankenstatistik“ einzutragen.\n4)  Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.\n5)  Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige\nist einzutragen.\n6)  Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen\n- bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n- bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n- wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten\nBeteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder\nStimmrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der ZAG-\nAnzeigenverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n7)  Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die\nvollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten\nunmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen.\nDie Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des\nAnzeigepflichtigen und endet mit dem Institut.\n8)  Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich\ndessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu\ndem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1\nangezeigten Institut muss lediglich die Firma eingetragen werden.\n9)  Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\nPersonenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf\ndas durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\nAngaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht\nauf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.)\nanzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern\nes sich bei dem Institut um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt,\nsind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen.\n10) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der\nBeteiligungskette an dem hier genannten Institut (keine durchgerechneten Quoten).\n11) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital\nin ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des\nMeldestichtages umzurechnen.\n12) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer\nStelle nach dem Komma.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2311\n13) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder\nStimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Instituts, ist „Mutter\"\neinzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile\nVermittelnde ein Schwesterunternehmen des Instituts, ist „Schwester\" einzutragen.\n14) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder\nmehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat\ndiese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen\nauszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem\nFormular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars\nfortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2312       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 4\n(zu § 10 Absatz 1 Satz 1)\nFormular – Angaben zur Zuverlässigkeit\n1)\nAngaben zur Zuverlässigkeit\nFamilienname\nGeburtsname\nSämtliche Vornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nStaatsangehörigkeit(en)\nAnschrift (Hauptwohnsitz)\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nStaat\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018   2313\n1.   Angaben nach § 10 Abs. 1 ZAGAnzV\n1.1  Gegen mich wird ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren,\nZwischenverfahren, Hauptverfahren) geführt oder wurde zu einem früheren\nZeitpunkt ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt\nund mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß §§ 153 und 153a StPO\nabgeschlossen:\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu\n2)\nerläutern.\n1.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n1.2  Gegen mich wird im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen\nberuflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares\nVerfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches\nVerfahren gegen mich mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion\nabgeschlossen:\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu\n2)\nerläutern.\n1.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n1.3  Gegen mich oder ein von mir geleitetes Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren,\nein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die\nVermögensverhältnisse oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein\nsolches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt:\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu\n2)\nerläutern.\n1.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\nSeite 2","2314     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n2.                                                               Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n1.4  Gegen mich hat eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits-\noder Eignungsprüfung oder eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder ein\nsolches Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen:\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu\n2)\nerläutern.\n1.                                                               Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                               Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n1.5  Mir wurde durch eine öffentliche Stelle eine auf mich oder auf ein von mir\ngeleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis,\nGenehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung,\nversagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder ich wurde\nin sonstiger Weise von der Ausübung eines Berufes, vom Betrieb eines Gewerbes\noder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte untersagt oder es wurde\ngegen mich ein entsprechendes Verfahren geführt:\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu\n2)\nerläutern.\n1.                                                               Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                               Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\nFalls die vorstehende Erklärung nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann,\nsondern ein Sachverhalt gemäß den Nummern 1.1 bis 1.5 positiv einschlägig ist,\nsind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem\ngesonderten Blatt auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder\nsonstiger Dokumente über die Verfahren sind beizufügen.\nIn der Erklärung können anhängig gewesene Strafverfahren unberücksichtigt\nbleiben\n– die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018   2315\n– die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder\n– die mit einem Freispruch beendet worden sind oder\n– bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder\n– die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.\nEintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen\nsind, können unerwähnt bleiben.\nDie nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen\nanzugeben.\nVergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls\nanzugeben.\n2.   Angaben nach § 10 Abs. 5 ZAGAnzV\n2.1  geplanter Beginn des Mandats zum: ____________\n2.2  Dauer des Mandats: _______________________\n3)\n2.3  Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der Position :\n2.4  Ich wurde aufgrund einer Kündigung oder Abberufung einer Vertrauensstellung,\neines Treuhandverhältnisses oder einer ähnlichen Situation durch damalige\nArbeitsgeber gekündigt oder zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in einer\nderartigen Position aufgefordert.\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind zu den Vorkommnissen weitere\nInformationen einzureichen:\n2.5  Betreffend meine Person wurde bereits eine Beurteilung der Zuverlässigkeit als\nErwerber oder als eine Person, die die Geschäfte eines Instituts leitet, von einer\nanderen zuständigen Behörde durchgeführt.\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren\ndie Bezeichnung der Behörde, das Datum der Beurteilung und das Ergebnis\nder Prüfung anzugeben.\n1.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\nSeite 4","2316      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\n2.6   Betreffend meine Person ist bereits eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.5\ndurch eine andere, nicht dem Finanzsektor angehörige Behörde durchgeführt\nworden.\nNein.\nJa.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind Angaben zur Behörde zu machen und\nNachweise über das Ergebnis der Prüfung einzureichen.\n1.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\n2.                                                                Siehe auch\nAnlage Nr. _ _.\nOrt                                       Datum\nEigenhändige Unterschrift der erklärenden Person\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2317\nFußnoten\n1)   Für jede Person, die nach § 10 Absatz 1 ZAGAnzV oder nach § 2 Absatz 16 in\nVerbindung mit § 10 Absatz 1 ZAGAnzV eine entsprechende Erklärung abgeben\nmuss, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.\n2)   Bei der Erläuterung sollte die Behörde mit Sitz, das Aktenzeichen, der\nGegenstand des Verfahrens und der Verfahrensstand unter Angabe der\nAnhängigkeit angegeben werden. Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig\nerweiterbar.\n3)   Angaben zur Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten\nder Position können auch auf einem gesonderten Blatt eingereicht werden.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","2318       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 5\n(zu § 10 Absatz 2 Satz 3)\nNebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts\nverantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung\nvon Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die\nFührung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2319","2320       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 6\n(zu § 10 Absatz 2 Satz 5)\nBeteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts\nverantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung\nvon Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die\nFührung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2321","2322 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018        2323\nAnlage 7\n(zu § 11 Absatz 1 und 2)\nPassivische Beteiligungsanzeige","2324 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2325","2326       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018\nAnlage 8\n(zu § 12 Absatz 1 und 2)\nAktivische Beteiligungsanzeige","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018 2327","2328 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2018"]}