{"id":"bgbl1-2018-42-2","kind":"bgbl1","year":2018,"number":42,"date":"2018-12-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/42#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2018-42-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2018/bgbl1_2018_42.pdf#page=5","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)","law_date":"2018-11-29T00:00:00Z","page":2213,"pdf_page":5,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018             2213\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019)\nVom 29. November 2018\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                        §4\nsen:                                                                   Übernahme von Gewährleistungen\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ener-\n§1                                gie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesminis-\nteriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nFeststellung des\nsonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\nlichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für           einem Gesamtbetrag von 2 800 000 000 Euro zu Lasten\ndas Jahr 2019, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-               (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert       aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndurch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015         plangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien\n(BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnah-   und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit\nmen und Ausgaben auf                                         das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genom-\nmen werden kann oder in Anspruch genommen worden\n775 900 000 Euro                         ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz er-\nlangt hat.\nfestgestellt.                                                   (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\n§2                                rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                    sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nwird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wie-\ngelegt wird.\nderaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                            (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\n§3                                mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nanzurechnen.\nZulässige\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan                                             §5\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-                                    Vom\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-               Verwendungszweck ausgenommene Beträge\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des              Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-           ten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-         von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder       gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                 men.","2214       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\n§6                                                            §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft.                 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 29. November 2018\nDer Bundespräsident\nSteinmeier\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Energie\nPeter Altmaier\nDer Bundesminister der Finanzen\nOlaf Scholz","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018           2215\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):            Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):   Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):           Einnahmen\nAnlage 1:                        Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\nAnlage 2:                        Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017\nAnlage 3:                        Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2216        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nKapitel 1\nBetrag    Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2019      2018         2017\nFunktion\n1 000 €   1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                        3         4           5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       54 300    42 700       19 780\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zu gründenden\nKfW-Beteiligungstochter eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             323 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  58 800 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  55 400 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  47 100 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           162 400 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                              205 900   228 400      200 422\nZahlungsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        792 800 T€\ndavon fällig:\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 500 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 600 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 700 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           374 000 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n682 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.\n682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-\npäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und\nmittlere Unternehmen in Deutschland durch die KfW-Beteiligungstochter . . .                                               8 900   10 000            –\nVerpflichtungsermächtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                54 800 T€\ndavon fällig:\nJahr 2020 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   6 600 T€\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   7 000 T€\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   7 300 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            33 900 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01\nund 575 01.\n2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und\n683 01.\n3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-\nden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018                                                   2217\nInvestitionsfinanzierung                                                                                  Zu Tit. 682 01\nDer Titelansatz umfasst Mittel für\n– die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der\nErläuterungen                                                               KfW wurde in 2018 gegründet.\n– die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW.\n6                                                    Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen\nund der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen\ndienen. Die Tochtergesellschaft ist auf Eigenkapital spezialisiert,\nZu Tit. 892 01                                                                                            insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture\nDebt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                        Programms „ERP-VC-Fondsinvestment“, welches bis 2018 dem\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                           Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvest-\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten\nment“ ist mit dem operativen Start der KfW-Beteiligungstochter bei\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                       dieser angesiedelt.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-\nrungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von\ncke mit einem Volumen von rd. 7 320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-\nden:                                                                                                      dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 8,9 Mio. Euro entfallen\n6,76 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW-Beteiligungs-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . .                               450 Mio. Euro  tochter für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“, einschließ-\nlich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der\nb) Existenzgründungen und Wachstums-                                                                      KfW-Beteiligungstochter, die vom Programm der „ERP-VC-Fonds-\nfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 810 Mio. Euro  investments“ anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead“).\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                           Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    60 Mio. Euro  Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion“\ngegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter,\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2 000 Mio. Euro  die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 Mio. Euro.\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2019 geplante Förder-\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden\nsoll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-\nfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur“.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Start-\nfonds.\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem\nKapital erleichtern.\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\nwaltungskosten geleistet werden.\nZu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich\n31. Dezember 2018.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 792,8 Mio. Euro, davon fällig:\nJahr 2020 bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171,5 Mio. Euro\nJahr 2021 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137,6 Mio. Euro\nJahr 2022 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109,7 Mio. Euro\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 374,0 Mio. Euro.","2218        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                            Zweckbestimmung\n2019      2018          2017\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                  2                                                                                 3         4            5\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in\nDeutschland.\nMehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01\ngeleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des\nBMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden . . . . .                                                                500 000   500 000       206 751\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 831 200 T€\ndavon fällig:\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 831 200 T€\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet\nwerden.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler\nsowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2 700     2 700         2 657\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     3 600     3 600         2 800\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2020 bis zu  .............................................                                                            1  500     T€\nJahr 2021 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2022 bis zu  .............................................                                                            1  300     T€\nJahr 2023 bis zu  .............................................                                                            1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          0         0            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01\nund 682 01 geleistet werden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                           775 400   787 400       432 410\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        6 300     6 300         5 457\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                769 100   781 100      426 953\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                                           775 400   787 400       432 410","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018                        2219\nInvestitionsfinanzierung                                                Zu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nErläuterungen                                lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem\n6                                   Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den\nZu Tit. 682 02                                                          Jahren 2020 bis 2023, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\n– die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-      kosten geleistet werden.\nschen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch     Zu Tit. 870 01\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\nleichtern;                                                          Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\n– die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I        Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\nund II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech         aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nGründerfonds III;\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n– die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW       2017 rund 2 000 Mio. Euro.\naufgelegten coparion-Fonds.\nWeitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit\ndem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-\nund mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.\nIn dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-\njahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-\nzahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-\nfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit\nAuszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.\nDie ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ntung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nDie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre\nbelaufen sich auf rund 1 831 Mio. Euro.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro\nfür neue Förderansätze gewährt werden.\nZu Tit. 681 02\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-\npendienprogramme, und zwar\n– 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nsüdosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland\nermöglicht wird,\n– 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-\nkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule\nin den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\n– 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nship Program.\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\ndie Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\ntel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nHochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nEvaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ngramme finanziert werden.\nBis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/\njüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-\nnischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich\nan Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen\nDeutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu\nmachen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigungen werden erst im ERP-Wirtschaftsplan\n2020 wieder benötigt.","2220         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                Zweckbestimmung\n2019      2018         2017\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch\nfür Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-\nlich Tätige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       200       200          49\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               250       250          93\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0       500            0\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       50        50            2\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 . . . . . . . . . .                                                                       –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    –         0            0\nSumme Sonstige Ausgaben                                        500    1 000          144\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   500    1 000          144\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            –         –            –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                                 500    1 000          144","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018 2221\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 427 09\nVeranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per-\nsonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und\nEnergie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des\nERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal-\ntungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus\nder Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für\nWiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse\nvoraussetzen.\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen\nwerden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens-\nbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen\nvon ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö-\ngenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus-\ngaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des\nHaushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2222        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                                   Zweckbestimmung\n2019      2018          2017\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                         2                                                                                  3         4            5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0       19 602\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      0         0            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   359 274   593 578      492 403\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 176 453   181 247      352 390\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         171 506           0            0\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen\ndienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.\n231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-\nsteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-\nschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   56 167    60 330        60 530\na) ERP-Innovationsfinanzierung:                                                                                               38 847 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                                8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                              9 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-\nhalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und\nEnergieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des\nERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.\n272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) . . . . . . . . . .                                                                    12 500          –            –\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur\nTilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen\nSozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      0         0            0\nGesamteinnahmen                       775 900   835 155       924 925\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0         0            0\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               775 900   835 155      924 925\nGesamteinnahmen                       775 900   835 155       924 925","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018                                          2223\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na)  Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  240 955 T€\nb)  Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV . . . . . . . . . . . . . .                                       93 319 T€\nc)  Verzinsung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 0 T€\nd)  Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                      25 000 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 274 T€\nDiese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge-\nsetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der\nrisikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-\nSondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung\nabgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im\nZusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son-\ndervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nSenator der Finanzen Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1 053 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       175 400 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 453 T€\nZu Tit. 129 01\nEs wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01\n(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstige Ver-\npflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des\nERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung ge-\nwährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-\ngramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die\nvom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-\nträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden\naus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung\nbezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von\nAltzusagen.\nZu Tit. 272 01\nAus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden,\nbei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf-\ngrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das\nERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.\n2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der\nMikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel\n682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen\nPartnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere\nUnternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.\nDie über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten-\nden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2224          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung           775 900       775 400              500                           6 300     769 100\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                        500\n775 900       775 900              500                           6 300     769 100","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018                    2225\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1\na) Bis einschl.                          davon fällig\n31.12.2017\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                       soll      Verpflichtungen\n2019       fällig ab 2019    2019         2020     2021        2022     2023 ff.\n(stichwortartig)\nb) VE 2018\nc) VE 2019\nin Mio. €\n1                                  2               3            4            5        6          7          8\n892 01    Mittelständische Unterneh-\nmen, Exportfinanzierung . . .               54,3     a)          –       –            –        –            –        –\nb)          –       –            –        –            –        –\nc)       323,700    –          58,800    55,400      47,100  162,400\n683 01    Förderkosten . . . . . . . . . . . . . .   205,9     a)       728,900  161,400     130,300   101,900      80,800  254,500\nb)       281,800   42,500      41,900    36,400      29,600  131,400\nc)       792,800    –         171,500   137,600     109,700  374,000\n682 01    Förderkosten für die zu\ngründende Beteiligungs-\ntochter der KfW . . . . . . . . . . .        8,9     a)          –       –            –        –            –        –\nb)       105,000    5,000        5,000    5,000       5,000    85,000\nc)        54,800    –            6,600    7,000       7,300    33,900\n681 02    Gewährung von Stipendien\nund Förderung von\nInformationsreisen . . . . . . . . .         2,7     a)          2,080   1,040        1,040    –            –        –\nb)          4,980   1,660        1,660    1,660        –        –\nc)          –       –            –        –            –        –\n681 03    Förderung von Maßnahmen\nim Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlan-\ntische Begegnung . . . . . . . . .           3,6     a)          2,263   1,561        0,552    0,150        –        –\nb)          5,100   1,500        1,300    1,300       1,000     –\nc)          5,100   –            1,500    1,300       1,300     1,000\nSumme             275,4     a)       733,243  164,001     131,892   102,050      80,800  254,500\nb)       396,880   50,660      49,860    44,360      35,600  216,400\nc)     1 176,400    –         238,400   201,300     165,400  571,300\n682 02    Kooperationsprojekte . . . . . .           500,0     a)     2 069,620                       2017 ff. : 2 069,620\nb)     2 083,600                       2018 ff. : 2 083,600\nc)     1 831,200                       2019 ff. : 1 831,200","2226          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nAktivseite\n2017              2016\nEUR               EUR\nA. Barreserve und Anlagen\n1. Guthaben bei Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . .                      632 710 427,51                      476 181 969,73\n2. Termingelder bei Kreditinstituten . . . . . . . . . .                                  0,00                                0,00\n3. Anlage bei Fondsgesellschaften . . . . . . . . . .                         1 006 259 329,00                    1 006 259 329,00\n4. Anlage bei Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . .                     817 690 818,16                      866 761 135,41\n5. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland“ . . . . . .                                 58 003 786,95                       63 430 670,40\n6. Gesonderter Finanzierungsblock\n„Mikromezzaninfonds Deutschland II“ . . . .                                  40 400 261,08                       21 179 132,04\n7. KfW Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0,00  2 555 064 622,70    200 000 000,00\nB. Darlehensforderungen                                                                                 526 248 940,86    496 953 667,96\nC. Rechnungsabgrenzung                                                                                            0,00              0,00\nD. Sonstige Forderungen                                                                                         166,96              0,00\nE.   Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                       1 082 876 331,12                    1 082 876 331,12\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des\nERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 190 752 106,00                    1 190 752 106,00\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . .                       614 280 731,32                      614 280 731,32\n5. Sonstige Gewinnrücklagen . . . . . . . . . . . . . . .                     2 719 237 060,84                    2 436 207 010,46\n6. ERP-Gewinnrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 758 597 198,86                      711 419 422,01\n7. ERP-Gewinnrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   37 595 619,41                       28 538 571,20\n8. ERP-Gewinnrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   497 307 037,51                      425 331 152,71\n9. ERP-Gewinnrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    334 432 453,30                      220 028 372,33\n10. ERP-Förderrücklage I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             4 650 000 000,00                    4 650 000 000,00\n11. ERP-Förderrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                250 000 000,00                      250 000 000,00\n12. ERP-Förderrücklage III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 000 000 000,00                    1 000 000 000,00\n13. ERP-Förderrücklage IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1 250 000 000,00                    1 250 000 000,00\n14. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . .                           615 270 642,68                      615 270 642,68\n15. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             0,00                                0,00\n16. High-Tech Gründerfonds I . . . . . . . . . . . . . . . .                      58 589 415,82                       59 870 533,22\n17. High-Tech Gründerfonds II . . . . . . . . . . . . . . . .                     73 331 791,55                       55 916 072,88\n18. High-Tech Gründerfonds III . . . . . . . . . . . . . . .                       4 226 371,70                                0,00\n19. Coparion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    15 210 240,03                        3 174 170,06\n20. Earlybird Health-Tech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  816 025,66                                0,00\n21. eCAPITAL IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        3 300 869,39                                0,00\n22. Brockhaus Private Equity . . . . . . . . . . . . . . . . .                    11 790 284,08                                0,00\n23. Obermark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      18 381 813,27 16 185 995 992,54              0,00\nSumme der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      19 267 309 723,06 18 724 431 020,53","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018                        2227\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2017\nPassivseite\n2017              2016\nEUR               EUR\nA. Rückstellungen\n1. Rückstellung Vermögensabsicherung . . . . .                                             0,00                                0,00\n2. Rückstellung Förderlasten . . . . . . . . . . . . . . . .                     692 479 421,47                      745 570 095,44\n3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds . . . .                                    41 800 000,00                       30 600 000,00\n4. Rückstellung Nachrangdarlehen . . . . . . . . . .                             100 000 000,00                                0,00\n5. Rückstellung MMF I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          0,00                                0,00\n6. Rückstellung MMF II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   2 334 597,08    836 614 018,55              0,00\nB. Verbindlichkeiten\nVerbindlichkeiten aus ERP-Förderlast . . . . . . . . . .                            5 377 222,37                       98 524 427,38\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           58 003 786,95                       63 430 670,40\nVerbindlichkeiten gegenüber dem\ngesonderten Finanzierungsblock\nMikromezzaninfonds II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            40 400 261,08                       21 179 132,04\nSonstige Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        0,00                               49,04\nVerwahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              0,00    103 781 270,40              0,00\nC. Vermögen des ERP-Sondervermögens\nVermögensbestand 01.01. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              17 765 126 646,23                   16 931 206 566,77\nGewinn/Verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      561 787 787,88    833 920 079,46\nVermögensbestand 31.12. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                18 326 914 434,11 17 765 126 646,23\nSumme Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      19 267 309 723,06 18 724 431 020,53","2228    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im\nRahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der\nrisikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte\nKapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet.\nDie Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I\naus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage“.\nDie in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung\ndes Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die\nnachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der\nERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neurege-\nlung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt\nvergütet:\n• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit\neinem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung\ndes ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von\n2,7 Mio. EUR.\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-För-\nderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen\nEinbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung\ndes nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnis-\nses der KfW.\n• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergeb-\nnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II),\ndie für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus\nhat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die\nERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens\nin Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum\n01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrück-\nlage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der\nAbdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsin-\nvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdo-\ntierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.\nDie entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich\nfür das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-\nRücklagen:\n• 224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I\n• 12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II\n• 48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III\n• 60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV\n• 29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I\n• 1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II\n• 15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.\nDie gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Er-\nträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf\n390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:\n1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2017 in Höhe von\n220,3 Mio. EUR:\n• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-\nVenture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 214,9 Mio. EUR.\n• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 4,4 Mio. EUR.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 6. Dezember 2018 2229\n• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 1,0 Mio.\nEUR.\n2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 170,6 Mio. EUR wurden gemäß der\nvertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 147,2 Mio. EUR. Der Saldo\nder ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung\nder Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf\n758,6 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 9,1 Mio. EUR. Der Saldo der\nERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,6 Mio. EUR.\n• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,4 Mio. EUR. Der Saldo\nder ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung\naus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2017 auf\n334,4 Mio. EUR.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förde-\nrung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2017 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer\ngeprüft und bestätigt."]}